Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe - Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15.05.2019
| Vorlage: | 2025/1068 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1068 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15. Mai 2019 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 21 Ö Entscheidung Kurzfassung Das gemeinsame Hochwasserschutzprojekt der beiden Städte Ettlingen und Karlsruhe wurde im Bauausschuss am 25. Juli 2025 den gemeinderätlichen Gremien wiederholt vorgestellt. Zwischenzeitlich steht das Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz Alb kurz vor dem Abschluss. Ein Antrag auf Fördermittel ist gestellt. Die Umsetzung der Maßnahme soll 2026 beginnen. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15. Mai 2019, der die Verteilung der anfallenden Kosten sowie die Aufteilung der Fördermittel zwischen Ettlingen und Karlsruhe regelt, abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 19.000.000 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 140.000 Gesamteinzahlung: 6.400.000 Euro Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Kurzbeschreibung des Bauvorhabens zur Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes Das in den 1980er Jahren errichtete Hochwasserschutzsystem der Alb, bestehend aus drei Rückhalteräumen im Süden von Karlsruhe, wurde damals für einen Hochwasserscheitelabfluss von 71 m³/s am Pegel Ettlingen bemessen und entsprach zu dieser Zeit dem Schutz vor einem 100- jährlichen Hochwasserereignis. Mit der Aktualisierung der Hochwasserstatistik durch die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) auf Grund eingetretener Hochwasserereignisse, wie 1998 oder 2002, wurde der Scheitelwert eines 100-jährlichen Ereignisses auf 97 m³/s angehoben. Damit ging den Städten Ettlingen und Karlsruhe der bis dahin bestehende 100-jährliche Hochwasserschutz verloren und die Städte Ettlingen und Karlsruhe entschieden sich zu einem Gemeinschaftsprojekt, um den Hochwasserschutz wieder zu gewährleisten. Mit der gemeinsamen Planung der beiden Städte Ettlingen und Karlsruhe kann einerseits ein wirtschaftlicher und wasserwirtschaftlich sinnvoller Hochwasserschutz, sowohl für Ober- als auch Unterlieger, erreicht werden und andererseits der Eingriff in die Umwelt insgesamt minimiert werden. Der Bauausschuss/Gemeinderat wurde über die Varianten zum Hochwasserschutz an der Alb bereits mehrfach informiert (2006 (BA Vorlage 139 / BA vom 19. Dezember 2006), 2015 (BA Vorlage 71 / BA vom 20. März 2015), 2017 (BA Vorlage 306 / BA vom 13. Oktober 2017), 2019 (GR Vorlage 2019/0359 vom 14. Mai 2019) und stimmte dem weiteren Verfahren zu. Im Jahr 2022 (BA Vorlage 2022/0623 / BA vom 7. Juli 2022) hat der Bauausschuss die Verwaltung beauftragt, den Antrag auf Planfeststellung für die Variante 4 (großes Becken im Albtal) beim Landratsamt Karlsruhe einzureichen sowie den Antrag auf Zonierung des Naturschutzgebietes „Albtal und Seitentäler“ beim Regierungspräsidium Karlsruhe zu stellen. Im Jahr 2025 (BA Vorlage 2025/0726) hat der Bauausschuss das Projekt gemäß den dargelegten Ausführungen zur Kenntnis genommen, das Vorhaben beschlossen und die Verwaltung ermächtigt, auf dieser Grundlage das Vorhaben in eigener Zuständigkeit gemäß der Richtlinie zur Bauprozessoptimierung zu realisieren. Die Antragsunterlagen zur Planfeststellung sind im September 2022 dem Landratsamt Karlsruhe übergeben worden. Im Juni 2024 fand der Erörterungstermin des Planfeststellungsverfahrens statt. Im Zuge der Genehmigungs- und Ausführungsplanung konnte das System optimiert werden. Die vorgezogenen CEF-Maßnahmen (Ausgleichsmaßnahmen) sind bereits im Albtal umgesetzt worden. Die Verträge für die PIK-Maßnahmen (produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen), die zur Sicherstellung des erfolgreichen Zonierungsverfahrens notwendig sind, wurden geschlossen. Der Förderantrag nach Förderrichtlinie Wasserwirtschaft wurde beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht. Noch sind das Zonierungs- und das Planfeststellungsverfahren im Gange. Ein Abschluss der Verfahren wurde für Anfang 2026 in Aussicht gestellt. Folgende vier Maßnahmen sind Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen: • Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens im Albtal oberhalb der Spinnerei in Ettlingen (Maßnahme M1) • Objektschutz der Kläranlage Neurod (Maßnahme M2) • Ertüchtigung des Erlengrabens in Ettlingen und Karlsruhe (Maßnahme M3) • Neubau eines steuerbaren Auslaufbauwerkes am Petergraben in Karlsruhe (Maßnahme M4) – 3 – Je nach Standort werden die Maßnahmen (M1 bis M4) als Anlagengut eines Vorhabenträgers zugeordnet. Die Stadt Ettlingen wäre wirtschaftlicher Eigentümer für M1 bis M3 sowie die Stadt Karlsruhe wirtschaftlicher Eigentümer für M4. Somit sind die Abschreibung, Folgekosten (z.B. Unterhaltung und Reparatur) u.Ä. in der Bilanz der zuständigen Stadt ausgewiesen. Gemäß den gültigen Kostenschlüssel des öffentlich-rechtlichen Vertrags beteiligt sich die Stadt Karlsruhe per Investitionszuschuss zu 30 % an den Kosten für M1 bis M3. Die Stadt Ettlingen beteiligt sich zu 70 % an den Kosten für M4. Sollte der für Maßnahme M4 erforderliche Grunderwerb nicht mehr rechtzeitig realisiert werden können, muss ein Förderantrag um ein Jahr verschoben werden. Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen In dem bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15. Mai 2019 zwischen den beiden Städten Ettlingen und Karlsruhe wurde ein Kostenteilungsschlüssel von 70 % zu 30 % festgeschrieben. Dieser Schlüssel bezieht sich auf alle zukünftig anfallenden Kosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben: - Planungsleistungen - Anlagenbedingter Grundstückserwerb - Bau und Betrieb des Hochwasserschutzes - Ausgleichs- und Akzeptanzmaßnahmen Im bestehenden öffentlichen rechtlichen Vertrag vom 15. Mai 2019 wurde weiterhin geregelt, dass jede Stadt separat einen Förderantrag stellen wird. Zwischenzeitlich wurde festgestellt, dass die gesamte Fördersumme bei einem gemeinschaftlichen Förderantrag höher ausfällt und beide Städte davon profitieren. Die Kostenaufteilung wurde dahingehend geregelt, dass jeder Stadt jeweils der Betrag, den sie bei Einreichung getrennter Förderanträge erhalten hätte, zugestanden wird. Die danach verbleibende Zuwendungssumme (der sog. Fördermehrbetrag) wird zwischen den Städten mit einem Anteil von 70 % für Ettlingen und 30 % für Karlsruhe aufgeteilt. Somit ist die Anpassung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrags vom 15. Mai 2019 erforderlich. Zusammenstellung der Kosten (aus Baubeschluss 2025) Eine Umsetzung des Projektes erfolgt in den Jahren 2026 bis 2029. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme belaufen sich auf 63.500.000 Euro. Die Städte Ettlingen und Karlsruhe teilen sich die Kosten gemäß einem Kostenaufteilungsschlüssel von 70/30 (70 % Ettlingen, 30 % Karlsruhe), sodass sich für die Stadt Ettlingen ein Kostenanteil von ca. 44.500.000 Euro ergibt. Der Kostenanteil für die Stadt Karlsruhe beläuft sich auf ca. 19.000.000 Euro. Bei einem gemeinsamen Förderantrag steigt die voraussichtliche Gesamtfördersumme von ursprünglich 32.565.000 Euro auf ca. 34.900.000 Euro. In Summe ergeben sich für die Stadt Karlsruhe ca. 6.400.000 Euro (5.688.000 Euro Festbetrag zzgl. 30 % von 2.335.000 Euro Fördermehrbetrag) und für die Stadt Ettlingen ca. 28.500.000 Euro (26.877.000 Euro Festbetrag zzgl. 70 % von 2.335.000 Euro Fördermehrbetrag) – 4 – Die finanziellen Mittel stehen unter dem Projekt: 7665013 Hochwasserschutz Alb zur Verfügung. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15. Mai 2019, der die Verteilung der anfallenden Kosten zwischen Ettlingen und Karlsruhe regelt, abzuschließen.
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: Hochwasserschutz Alb, Wiederherstellung des 100-jährlichen Hochwasserschutzes für die Städte Ettlingen und Karlsruhe: Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 15.05.2019 Vorlage: 2025/1068 Beschluss: Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Nachtrag zum öffentlich-rechtlichen Ver- trag vom 15. Mai 2019, der die Verteilung der anfallenden Kosten zwischen Ettlingen und Karlsruhe regelt, abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (40 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf: Hier gibt es schon einen öffentlich-rechtlichen Vertrag, und wir müssen den jetzt etwas an- ders stricken, weil sich die Förderbedingungen noch einmal verändert haben. Um mehr geht es jetzt zunächst erst einmal hier nicht. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Herr Oberbürgermeister, Sie können nach durchgeführter Bera- tung sehr wortreich das Ergebnis einer Beratung beschreiben, aber Sie können auch sehr karg in ein Thema einführen. Das haben Sie gerade bewiesen. Dieses Projekt hier, das ist fast so alt, solange ich hier in diesem Gremium sitzen darf. Das ist schlicht auch eine Zumu- tung für die Bevölkerung, denn die hat einen Hochwasserschutz verdient. Wenn wir de- monstrieren, wie langwierig und ächzend diese Entwicklungen gehen, dann wundern wir uns manchmal zu Unrecht, dass manche Bürgerinnen und Bürger dafür kein Verständnis mehr aufbringen, das einmal vorab. Ich habe auch gerade eben mit großer Mühe Kollegen klar machen müssen, dass wir dieses Projekt eigentlich von der Tagesordnung nehmen müssten, weil es einfach fast unzumutbar ist, wie es uns vorgestellt wird, in welcher Kürze wir dann hier Vorlagen während der Sitzung dann noch einmal durchzulesen haben. Aber ich glaube, das wäre kontraproduktiv und außerdem entgegen der weihnachtlichen Stim- mung, die wir hier heute rüberbringen wollen, denn es hätte der Hochwasserschutz nicht gewonnen, wenn wir das jetzt wieder verschieben würden aus formellen Gründen. – 2 – Sagen wir einmal so, wenn man noch reduzierter eine solche Vorlage beschreiben könnte, dann würde man sagen, hier fehlt es eigentlich an einer Ausverhandlung zwischen zwei an sich mündigen Städten, die sich über den letzten Rest klarwerden müssen. Sie haben in der Vorlage völlig zu Recht die verschiedenen Positionen und Ansätze herausgearbeitet, und jetzt bedürfte es einer vernünftigen, über der Sache stehenden und nicht nur jeweils die In- teressen einer Kommune im Auge habenden Sichtweise, die einfach zu einer Lösung führt. Da würde ich jetzt sagen, der Gemeinderat soll Ihnen alle Vollmacht geben, diese Verhand- lung zu führen. Wir sind sehr hoffnungsfroh und zuversichtlich, dass Sie die im Gesamtin- teresse dann auch endlich zu einem Ende bringen, denn der Hochwasserschutz ist nicht nur für die Stadt Karlsruhe, auch für Ettlingen ganz, ganz wichtig und in unserem regiona- len Gesamtinteresse. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg. Der Vorsitzende: Vielen herzlichen Dank, ich kann nur, ohne dass ich jetzt im Einzelnen da- rauf eingehen möchte, noch ergänzen, dass diese sehr starke zeitliche Verzögerung sehr viel damit zu tun hatte, dass die Abstimmung mit dem Regierungspräsidium außeror- dentlich zeitaufwendig war. Also ich sage es einmal so, es gibt einen gewissen Arbeitsan- fall beim Regierungspräsidium, der es nicht ermöglicht hat, das Ganze etwas zügiger hin- zukriegen. Herr Kissel hat mehrfach mit mir gesprochen, und wir haben auch mehrfach zu- sammen mit dem Landrat und mit dem Herrn Oberbürgermeisterkollegen da versucht, da- rauf zu drängen, dass wir möglichst etwas zügiger zu den Ergebnissen kommen. Jetzt sind wir immerhin so weit, dass wir jetzt noch die ganzen Förderzeitpunkte für 2025 abgreifen können. Das soll keine Entschuldigung sein, aber eine Erklärung, warum das jetzt doch ein bisschen kurzfristig alles kommt. Und dann kann das 2026 losgehen. Ich bin völlig bei Ihnen, und ich danke Ihnen bei aller kritischen Betrachtung meiner Karg- heit bei der Einführung, die grundsätzliche Bereitschaft, diesen Weg mitzugehen. Damit kommen wir zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist ein- stimmige Zustimmung, vielen Dank Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Dezember 2025