Sachstand und Weiterentwicklung Integrationsplanung
| Vorlage: | 2025/1064 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 07.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 20.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Büro für Integration |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.11.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1064 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Büro für Integration Sachstand und Weiterentwicklung Integrationsplanung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 26.11.2025 4 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Ziel der weiterentwickelten Integrationsplanung ist es, Integration als gesamtstädtisches Querschnittsthema stärker zu verankern. Dafür werden zukünftig drei Instrumente genutzt: (1) ein Integrationskonzept mit dem Integrationsverständnis, (2) ein fortlaufendes Monitoring und (3) ein jährlich erscheinender Monitoringbericht. Das Integrationskonzept wird bis Mitte 2026 mit dem Arbeitskreis Integration und den beteiligten Ämtern ausgearbeitet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Ausgangslage Integrationsplan 2007 wurde die Erstellung eines Integrationskonzeptes in dem „Karlsruhe Masterplan 2015“ als eines der Leitprojekte für das Handlungsfeld „Miteinander“ formuliert. 2008 wurden daraufhin erstmals Leitlinien für die Integrationsarbeit und 2012 der Integrationsplan verabschiedet. Im Rahmen einer regelmäßigen Fortschreibung des Integrationsplans wurde 2018 die erste und 2024 die zweite Fortschreibung veröffentlicht. 2022 wurde Karlsruhe Aufnahmestadt für Geflüchtete aus der Ukraine, worauf der Fokus in den Schwerpunkten der zweiten Fortschreibung gelegt wurde. Übersicht Karlsruher Integrationspläne 2008 2012 2018 2024 Karlsruher Leitlinien Karlsruher Integrationsplan 1. Fortschreibung Karlsruher Integrationsplan 2. Fortschreibung Karlsruher Integrationsplan „Integrationspolitische Schwerpunkte 2024 und 2025“ 2. Analyse des Bestehenden Der derzeitige Integrationsplan erfüllt seine Rolle als praxisnahes Arbeitsdokument für die Gesamtverwaltung bislang nur eingeschränkt. Zwar sind die vorhandenen Pläne sehr ausführlich und mit großem Engagement erstellt worden, in der praktischen Anwendung zeigt es sich jedoch, dass mit ihnen nur vereinzelt gearbeitet wird und dass das Wissen über die Inhalte nicht ausreichend vorhanden ist. Durch ihren Umfang und die stark textbasierte Aufbereitung sind sie nicht auf heutige Lesegewohnheiten zugeschnitten, die eher kürzere, klar gegliederte und stärker stichpunktartige Formate bevorzugen. Zudem besteht die Schwierigkeit, dass Inhalte zum Zeitpunkt der Nutzung teilweise schon nicht mehr aktuell sind. Durch die Zunahme von Studien und der stärkeren Präsenz von integrationspolitischen Themen gibt es mehr Wissen in diesem Bereich. Dies macht eine flexible Anpassung auf Entwicklungen notwendig, damit das Potenzial der Integrationsplanung genutzt werden kann. Darüber hinaus zeigt sich, dass innerhalb der Verwaltung die Notwendigkeit und durchaus ein Interesse an einer stärkeren Zusammenarbeit zum Thema Integration besteht. Allerdings fehlt es bislang an verbindlichen Strukturen oder fest etablierten Formaten, die eine solche Zusammenarbeit verlässlich und systematisch ermöglichen würden. Damit wird die Chance, Integration ressortübergreifend wirksam zu gestalten, bisher nur unzureichend ausgeschöpft. 3. Aufbau der neuen Integrationsplanung Mit dem neuen Aufbau der Integrationsplanung wird der Rahmen für die zukünftige Integrationsarbeit definiert. Integration soll damit als Querschnittsthema und die Arbeit der involvierten Beteiligten - Integrationsausschuss (InA), Arbeitskreis Integration (AKI), Büro für Integration (BfI), Ämter und Zivilgesellschaft - sichtbarer gemacht werden. Dafür werden zukünftig drei Instrumente genutzt, die im Folgenden genauer erläutert werden: 1. Integrationskonzept mit Integrationsverständnis 2. Monitoring 3. Monitoringbericht – 3 – Integrationskonzept (Strategie, Vision) Monitoring (Strategisches Controlling) Monitoringbericht (Operatives Controlling) Funktion Strategische Leitlinien und Orientierungsrahmen für die kommunale Integrationsarbeit • Überblick über die lokale Ausgangslage • Ausgangspunkt für die bedarfs- und zielgruppenorientierte Steuerung der kommunalen Integrationspolitik • „Frühwarnsystem“, um mögliche Handlungsbedarfe zu erkennen • Ausführliche Analyse von 1- 2 Schwerpunktthemen • Überblick über die Arbeit des AKIs und des BfIs Inhalt Integrationsverständnis und Handlungsfelder • Formulierung der Ausgangslage, Ziele, Kernindikatoren und Leitprojekte in den einzelnen Handlungsfelder • Indikatoren mit Kennzahlen aus den einzelnen Handlungsfelder • Beschreibung von1- 2 Handlungsfeldern bzw. Themen: Sachstand in den Handlungsfeldern, Auswertung Monitoring, Empfehlungen • Jahresbericht BfI • Tätigkeitsbericht AKI Zeitraum • Fortschreibung nach Bedarf • Fortlaufend • Halbjährliche Präsentation • Jährlich Das Integrationskonzept ist ein übersichtliches, klar gegliedertes Dokument, welches in den Handlungsfeldern zentrale Schwerpunkte der Integrationsarbeit der Stadt Karlsruhe definiert. Eingeführt wird es durch ein Integrationsverständnis mit Leitlinien. Beide Instrumente bilden den Rahmen der Integrationsplanung. Gleichzeitig bleibt das Integrationskonzept ein flexibles Steuerungsinstrument, indem es einen Überblick über die Handlungsfelder gibt. Der Monitoringbericht wird für die Beschreibung aller Projekte, Beteiligten und Maßnahmen genutzt. Das Monitoring ist ein fortlaufender Prozess, welches Verwaltungsentscheidungen mit Daten und Evaluationen unterstützt. Damit kann ein besserer Überblick über die Ausgangslage gegeben werden und die Integrationspolitik bedarfsorientierter unterstützt werden. Der für die Auswahl und Analyse der Indikatoren regelmäßig benötigte Austausch zwischen zentralen Beteiligten (AKI, Ämter, BfI, Träger) stärkt die Zusammenarbeit zu integrationspolitischen Themen innerhalb der Verwaltung. Ein jährlicher erscheinender Monitoringbericht signalisiert, dass Integration ein fortlaufendes Thema ist. Der Fokus auf wenige Schwerpunktthemen ermöglicht eine umfassende Darstellung und Analyse der ausgewählten Bereiche. Mit der Auswahl der Themen kann ggf. zeitnah auf aktuelle Debatten oder Ereignisse reagiert werden. Die Arbeit des AKIs, des BfIs und der weiteren beteiligten Ämter kann – 4 – durch die Mitarbeit an dem Bericht sowie durch Veranstaltungen zur Veröffentlichung stärker sichtbar gemacht werden. 4. Zeitlicher Fahrplan Integrationskonzept Der Plan für die Formulierung der Handlungsfelder und der Verabschiedung des Integrationskonzeptes sind folgendermaßen aus: 1. Arbeit an dem Entwurf BfI, Dez. 3, BME Ab Juli 2025 2. Beratungsprozess 2.1. Vorstellung im AKI 2.2. Auftaktworkshop 2.3. Vorstellung in den Ämtern 2.4. Bearbeitung der Handlungsfelder 2.5. Diskussion des Entwurfes BfI, AKI, Ämter BfI BfI, AKI BfI, Ämter BfI, AKI, externe Fachkundige, Ämter BfI, AKI, Ämter 2025 - 2026 16. Oktober 2025 23. Oktober 25 ab Dez. 2025 Ende 2025- Mitte 2026 3. Vorstellung des Integrationskonzeptes im InA BfI 19. November 2026 4. Beschluss im Gemeinderat Ende 2026 5. Arbeit mit dem Integrationskonzept 5.1. Regelmäßige Austauschrunden 5.2. Monitoring 5.3. Monitoringberichte BfI, Ämter BfI Ab 2027