Änderungsantrag zu TOP 5 der OR-Sitzung vom 03.12.2025 - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zur Umsetzung Durlacher Verkehrskonzept
| Vorlage: | 2025/1062/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: zurückgezogen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1062/1 Eingang: 25.11.2025 Änderungsantrag zu TOP 5 der OR-Sitzung vom 03.12.2025 - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zur Umsetzung Durlacher Verkehrskonzept FDP-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 03.12.2025 5 Ö Entscheidung Antrag: 1. Die Beschlusslage des Ortschaftrates Durlach (Vorlage 2024/1108) im Hinblick auf die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach wird NICHT aufgehoben. Die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Altstadt Durlach wird bis auf weiteres nicht umgesetzt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes alternative Vorschläge aufzubereiten, die insbesondere folgende Punkte berücksichtigen: a. Prinzessenstraße zu Anbindung des Anker-Handelszentrum in beide Richtungen befahrbar b. Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für die Besucher der Durlacher Altstadt an der Peripherie, z.B. an der Festhalle oder am BMD Gelände. Hierbei sind angesichts der Haushaltslage der Stadt Karlsruhe auch Gespräche mit privaten Investoren zu führen. c. Die Zu- und Ausfahrt durch die Pfinztalstraße zwischen Sebold- und Bienleinstorstraße bleibt in beide Richtungen möglich, da anderenfalls eine Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Straßen erfolgt d. Zur Behebung der Problematik des möglicherweise zu starkem Verkehrsvolumens im Altstadtring ist die Einführung eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Zone 20“ (§ 45 Abs.1d StVO) als Alternative zu prüfen. Begründung/Erläuterung: Erfolgt mündlich gezeichnet: Dr. Stefan Noé Norman Gaebel
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1062/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Änderungsantrag zu TOP 5 der OR-Sitzung vom 03.12.2025 - Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zur Umsetzung Durlacher Verkehrskonzept FDP-OR-Fraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 03.12.2025 Ö Entscheidung Ohne Neufassung des Beschlusses (Vorlage 2024/1108) ruht auch der verwaltungsseitige Prozess der der eigentlichen Umsetzung vorgeschaltet ist, da der Verwaltung die Handlungsgrundlage fehlt. Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung der Beschlussvorlage (2025/1062) zum Umsetzungsstand des Durlacher Verkehrskonzepts und die Abweisung des Änderungsantrags. Der Punkt 2 a wird in der Vorlage (2025/1062) behandelt. Der Punkt 2 b ist nicht Bestandteil des Konzeptes und muss gegebenenfalls gesondert behandelt werden. Die Punkte 2 c und d wurden bereits geprüft. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Stadtraum Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Beschlusslage des Ortschaftsrates Durlach (Vorlage 2024/1108) im Hinblick auf die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Durlach wird NICHT aufgehoben. Die Fortschreibung des Verkehrskonzeptes Altstadt Durlach wird bis auf weiteres nicht umgesetzt. Ohne Neufassung des Beschlusses (Vorlage 2024/1108) ruht auch der verwaltungsseitige Prozess der Verwaltung, da der Verwaltung die Handlungsgrundlage fehlt. Die Verwaltung empfiehlt die Beibehaltung der Beschlussvorlage (2025/1062) zum Bericht zum Umsetzungsstand des Durlacher Verkehrskonzepts und die Abweisung des Änderungsantrags. Die Verwaltung erläutert zu den Einzelpunkten warum die Beibehaltung der Beschlussvorlage (2025/1062) empfohlen wird an Hand der genannten Einzelpunkte. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes alternative Vorschläge aufzubereiten, die insbesondere folgende Punkte berücksichtigen a. Prinzessenstraße zu Anbindung des Anker-Handelszentrum in beide Richtungen befahrbar Die Beschlussvorlage sieht die Offenhaltung der Prinzessenstraße für Kfz in beide Richtungen vor, wenn dies politisch beschlossen bleibt. Es wird lediglich auf eine rechtlich notwendige Evaluation hingewiesen. Die Ergebnisse müssten bei Änderungsbedarf dann zu gegebenem Zeitpunkt diskutiert und beschlossen werden. b. Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für die Besucher der Durlacher Altstadt an der Peripherie, z.B. an der Festhalle oder am BMD Gelände. Hierbei sind angesichts der Haushaltslage der Stadt Karlsruhe auch Gespräche mit privaten Investoren zu führen. Die Erhebungen zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes ergeben keine verkehrsplanerische Notwendigkeit zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze. Dieser Antrag ist nicht Teil der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes und muss gesondert gestellt werden. c. Die Zu- und Ausfahrt durch die Pfinztalstraße zwischen Sebold- und Bienleinstorstraße bleibt in beide Richtungen möglich, da anderenfalls eine Verlagerung des Verkehrs in angrenzende Straßen erfolgt Der Vorschlag der Verwaltung sieht die Beibehaltung der Ausfahrt vor und durch die geplante Verkehrsführung nimmt der Verkehr im Altstadtring ab, sodass es zu keiner signifikanten Mehrbelastung der angrenzenden Straßen kommt. d. Zur Behebung der Problematik des möglicherweise zu starkem Verkehrsvolumens im Altstadtring ist die Einführung eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Zone 20“ (§ 45 Abs.1d StVO) als Alternative zu prüfen. Die Einführung eines „verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Zone 20“ ist bereits im Rahmen der Fortschreibung des Verkehrskonzeptes auf Wunsch des Ortschaftsrates geprüft und verworfen worden. Ein solcher Bereich basiert nicht auf dem Prinzip der Mischflächen. Ohne Straßenumbau oder weitestgehendem Entfall der Parkierung im Ring ist dies straßenverkehrsrechtlich nicht möglich, da separate Flächen für den Fußverkehr vorgesehen werden müssten. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nicht entlang des gesamten Altstadtrings von einem Geschäftsbereich ausgegangen werden kann. Mit zunehmender Entfernung von der Pfinztalstraße nimmt die Zahl an Geschäften deutlich ab. Die Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs ist straßenverkehrsrechtlich nicht begründbar.