Sachstandsbericht und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Durlacher Verkehrskonzepts
| Vorlage: | 2025/1062 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 06.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtamt Durlach |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach |
Beratungen
- Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 03.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1062 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPlA Sachstandsbericht und Beschlussfassung über das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Durlacher Verkehrskonzepts Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Durlach 03.12.2025 5 Ö Entscheidung Im November 2024 hat der Ortschaftsrat Durlach entgegen der Stellungnahme der Verwaltung einen Änderungsantrag zur Fortschreibung des Verkehrskonzeptes beschlossen (Vorlage 2024/1108). Die Prinzessenstraße soll in ihrem derzeitigen Zustand beibehalten werden. In der Pfinztalstraße (Abschnitt Seboldstraße – Bienleinstorstraße) soll die bestehende Ein- und Ausfahrtsituation in diesem Abschnitt der Pfinztalstraße unverändert bestehen bleiben. Und die Pfinztalstraße (Abschnitt Karlsburgstraße - Hengstplatz) soll für den Kraftfahrzeugverkehr von der Karlsburgstraße in Richtung Osten geöffnet werden. Die Verwaltung hat die Auswirkungen auf die Umsetzung des Verkehrskonzeptes geprüft und musste zu folgendem Schluss kommen: eine Umsetzung des Verkehrskonzepts ist in der bisherigen Form nicht mehr möglich, da der Ortschaftsrat der Verwaltung durch seinen Beschluss die Grundlage für weitere Verfahren entzogen hat. Um die Umsetzung des Verkehrskonzeptes wieder verfolgen zu können beschließt der Ortschaftsrat Durlach: 1.Die Beibehaltung des Änderungsbeschlusses zur Prinzessenstraße. 2.Den Vorschlag der Verwaltung zur Pfinztalstraße zwischen Sebold- und Bienleintorstraße: Verbot der Einfahrt von West nach Ost , die Ausfahrt von Ost nach West ist weiterhin möglich. 3. Die Rücknahme des Änderungsbeschlusses zur Öffnung der Pfinztalstraße für Kraftfahrzeuge Richtung Osten ab Karlsburgstraße. Sobald die notwendigen Beschlüsse durch den Ortschaftsrat Durlach erfolgt sind, passt die Verwaltung die Unterlagen zur Teileinziehung des Straßenraumes an, um in das Verfahren einsteigen zu können. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Stadtraum Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit TSK – 2 – Erläuterungen Zu Punkt 1 des Änderungsantrages, Beibehaltung der Prinzessenstraße im jetzigen Zustand: Die Prinzessenstraße kann für den Autoverkehr in beide Richtungen geöffnet bleiben. Allerdings kann sich ein verkehrsplanerisches und verkehrsrechtliches Problem ergeben: Wenn die heutige Regelung bestehen bleibt, wird sich der Verkehr vom Hengstplatz stärker in Richtung Karlsburgstraße verlagern. Dies könnte dazu führen, dass die Verkehrsberuhigung in der Pfinztalstraße nicht mehr funktioniert und auch die Entlastung der Schlossschule gefährdet wird. Diese Ziele – also weniger Verkehr in der Pfinztalstraße und rund um die Schlossschule – sind ein Teil der Grundlage dafür, den bisherigen Straßenraum für Fußgänger zu nutzen und die Fußgängerzone zu erweitern. Das Teileinziehungsverfahren des Straßenraums wird somit rechtlich angreifbar. Um dem entgegen zu wirken, müssen ein Jahr nach Umsetzung die Verkehrsmengen geprüft und gegebenenfalls gegengesteuert werden. Politisch besteht die Möglichkeit, von dem bisherigen Konzept abzuweichen und Änderungen vorzunehmen. Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt die Beibehaltung des Änderungsbeschlusses zur Prinzessenstraße. Zu Punkt 2 des Änderungsantrages, Beibehaltung der Ein- und Ausfahrtssituation in der Pfinztalstraße zwischen Sebold- und Bienleintorstraße: Wenn der aktuelle Zustand insgesamt beibehalten wird, sinken die Verkehrsmengen im Altstadtring nicht. Dies steht der Beibehaltung der Verkehrsberuhigten Bereiche im Altstadtring entgegen und ist ein wesentlicher Grund für die geplante teilweise Umwidmung des Straßenraums im Osten. Diese Ziele – weniger Verkehr und mehr Platz für Fußgänger – bilden die Grundlage für die teilweise Einziehung des Straßenraums (Erweiterung der Fußgängerzone) auch im Osten der Pfinztalstraße. Ohne diese Grundlage ist eine Teileinziehung des Straßenraums auch im Osten der Pfinztalstraße nicht möglich. Die Verwaltung schlägt folgende Lösung vor: Um die Reduzierung der Verkehrsmengen im Altstadtring zu erreichen, wird die Zufahrt aus Richtung Westen verboten. Die Ausfahrt ist weiterhin möglich. Der Straßenabschnitt bleibt, wie bisher, verkehrsberuhigter Bereich. Die Verkehrsberuhigten Bereiche im Altstadtring können somit beibehalten werden. Die Grundlage für das Teileinziehungsverfahren des Straßenraums im Osten der Pfinztalstraße bleibt erhalten. Die Verwaltung kann die straßenrechtlichen Verfahren zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes beginnen. Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt die Anpassung des Änderungsbeschlusses gemäß Verwaltungsvorschlag zur Ein- und Ausfahrtssituation in der Pfinztalstraße zwischen Sebold- und Bienleintorstraße. Zu Punkt 3 des Änderungsantrages, Öffnung der Pfinztalstraße für Kraftfahrzeuge Richtung Osten ab Karlsburgstraße: Unabhängig vom Verkehrskonzept ist die Freigabe der Pfinztalstraße für Kraftfahrzeuge Richtung Osten weder verkehrsplanerisch noch verkehrsrechtlich möglich, da die Platzverhältnisse für beidseitige Standardbegegnung Kfz nicht ausreichen. Beschluss: Der Ortschaftsrat beschließt die Rücknahme des Änderungsbeschlusses zur Öffnung der Pfinztalstraße für Kraftfahrzeuge Richtung Osten ab Karlsburgstraße.