Haushaltsstabilisierung - Streichung von Sonder- und Jubiläumszuschüssen an Grötzinger Vereine

Vorlage: 2025/1046
Art: Beschlussvorlage
Datum: 03.11.2025
Letzte Änderung: 10.11.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Grötzingen
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen

Beratungen

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2025

    TOP: 2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage Grötzingen
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1046 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Haushaltsstabilisierung - Streichung von Sonder- und Jubiläumszuschüssen an Grötzinger Vereine Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 19.11.2025 2 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Ortsverwaltung Grötzingen hatte bisher in jedem Haushaltsjahr ein Budget von 7.000 Euro für Transferaufwendungen zur Verfügung, welches für Zuschusszahlungen an Vereine genutzt wurde. Diese Zahlungen, Sonderzuschüsse am Jahresende und Jubiläumszuschüsse, basieren auf Beschlüssen des Ortschaftsrats aus der Vergangenheit. Im Rahmen der Haushaltssperre 2025 und den Haushaltssicherungsmaßnahmen für den Doppelhaushalt 2026/2027 wurden die Transferaufwendungen als Einsparung eingebracht, sodass diese künftig nicht mehr zur Verfügung stehen. Der Ortschaftsrat beschließt, die Beschlüsse von 2012 und 2014 bezüglich der Sonder- und Jubiläumszuschüsse an Vereine aufzuheben und die Zahlungen einzustellen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Ortsverwaltung Grötzingen hatte bisher in jedem Haushaltsjahr ein Budget von 7.000 Euro für Transferaufwendungen zur Verfügung, welches für Zuschusszahlungen an Vereine genutzt wurde. Diese Zahlungen, Sonderzuschüsse am Jahresende und Jubiläumszuschüsse, basieren auf Beschlüssen des Ortschaftsrats aus der Vergangenheit. Sonderzuschüsse Bis 2014 wurden die Vereinsförderung und die Sonderzuschüsse am Jahresende separat ausgezahlt (im Oktober und November). Ab 2014 wurden diese Zuschüsse unter dem Begriff „Sonderzuschüsse am Jahresende“ zusammengefasst. Eine entsprechende Zuschussrichtlinie wurde am 09.04.2014 vom Ortschaftsrat beschlossen (TOP 2014/366 - Zukünftiger Umgang mit Zuschusszahlungen). Diese legte fest, dass zukünftig nur noch solche Vereine für Sonderzuschüsse berücksichtigt werden, die keine oder nur eine unzureichende Förderung von anderen städtischen Stellen (wie dem Kulturamt oder dem Schul- und Sportamt) erhalten. Jubiläumszuschüsse Am 02.05.2012 wurde die Änderung der Regelungen zu den Jubiläumszuschüssen beschlossen (TOP 2012/186 - Zuschusswesen bei der Ortsverwaltung Grötzingen). Diese basierte auf einem Beschluss des Ortschaftsrats vom 20.06.2001 bzw. 06.11.2002. Im Fokus stand hier insbesondere die Gleichstellung der Vereine bei der Vergabe der Zuschüsse. Haushaltssperre 2025 und Doppelhaushalt 2026/2027 Im Rahmen der Haushaltssperre 2025, die der Gemeinderat am 18.02.2025 festgelegt hat, wurde ein Einsparziel in Höhe von 551.237,65 Euro definiert, wovon 17.724,42 Euro auf die Ortsverwaltung Grötzingen entfallen. Um dieses Einsparziel zu erreichen, verzichtet die Ortsverwaltung 2025 bereits auf 6.550 Euro der vorgesehenen Zuschusszahlungen (450 Euro wurden bereits vor der Haushaltssperre ausbezahlt). Für die Aufstellung eines genehmigungsfähigen Doppelhaushalts für 2026/2027 ist die 4. Stufe der Haushaltssicherung erforderlich. Diese Stufe bringt zusätzliche Einsparvorgaben mit sich, die auch die Ortsverwaltung Grötzingen betreffen. In der Sitzung vom 16.07.2025 wurden die Maßnahmen zur Umsetzung dieser Einsparungen dem Ortschaftsrat bereits nichtöffentlich vorgestellt und der Gemeinderat wurde am 25.07.2025 über die geplanten Maßnahmen informiert. Eine der vorgestellten Maßnahmen zur Haushaltsstabilisierung ist die vollständige Streichung des Budgets für Transferaufwendungen in Höhe von 7.000 Euro. Dies soll sicherstellen, dass die Vorgaben der Haushaltsstabilisierung eingehalten werden. Damit steht das bisherige Budget für die Sonder- und Jubiläumszuschüsse ab dem kommenden Doppelhaushalt nicht mehr zur Verfügung. Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat Der Ortschaftsrat beschließt, die Beschlüsse vom 02.05.2012 und 09.04.2014 bezüglich der Sonder- und Jubiläumszuschüsse an Vereine aufzuheben und die Zahlungen einzustellen.