Bebauungsplan "Grünzug am Wettersbach", Karlsruhe-Grünwettersbach; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
| Vorlage: | 2025/1045 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 03.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 14.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Zentraler Juristischer Dienst |
| Erwähnte Stadtteile: | Grünwettersbach, Rüppurr |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: ZJD Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 09.12.2025 2 Ö Anhörung Gemeinderat 22.12.2025 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan als Abschluss des Verfahrens (vollständiger Wortlaut des Beschlusses auf Seite 4) Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 485.000,00 Euro Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten stehen noch nicht fest. Gesamteinzahlung: 120.000,00 Euro aus Fördermitteln (Sanierungsmittel) Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☒ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Zur Planung Mit dem vorliegenden Bebauungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen in dem förmlich festgelegten „Sanierungs- gebiet Grünwettersbach“ geschaffen. Wesentliche Zielsetzungen der Sanierung, die mit diesem Bebauungsplan umgesetzt werden sollen, sind insbesondere die Entwicklung eines identitätsstiften- den Dorfplatzes mit ganzjähriger Aufenthaltsqualität, Erhalt und Verbesserung des gewachsenen Ortsbildes bei gleichzeitiger Schaffung weiterer wohnbaulicher Entwicklungsoptionen und die Gestaltung erlebbarer Freiflächen entlang des Wettersbaches. Das circa 0,17 ha große Plangebiet befindet sich im historischen Ortskern des Stadtteils Grünwetters- bach. Es liegt eingebettet zwischen dem Wettersbach und der als Ortsdurchfahrt fungierenden L 623 (Straße Am Wetterbach) auf der Höhe des Lindenplatzes. Das Planungskonzept ist darauf ausgelegt, die Aufenthaltsqualität im Ortskern von Grünwettersbach durch die Errichtung des neuen Dorfplatzes in einem von der Durchgangsstraße ab- und dem Natur- raum Wettersbach zugewandten Bereich zu verbessern. Zu diesem Zweck wird dort eine Gemein- bedarfsfläche mit entsprechender Zweckbestimmung festgesetzt. Daneben werden durch die Aus- weisung von Baufenstern und die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) in Kombination mit weiteren flankierenden Festsetzungen und gestalterischen Vorgaben in örtlichen Bauvorschriften die historische, ortsbildprägende Bebauung ebenso wie die historische Straßenflucht planungsrechtlich abgesichert und die Wohnfunktion gestärkt. Der naturschutz- und wasserrechtlich besonders geschützte Gewässerrandstreifen des Wettersbaches bleibt durch die Festsetzungen insgesamt unberührt. Der bisherige Planungsprozess und die Einzelheiten der Planung einschließlich der planerischen Konfliktbewältigung wurden in der Beschlussvorlage zum Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss vom 29. Juli 2025 ausführlich dargestellt (Vorlage Nr. 2025/0525). Auf die dortigen Ausführungen, auch zur Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit durch die Stadt- planung, wird verwiesen. II. Verfahren, Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange Nach Anhörung des Ortschaftsrates Wettersbach am 8. Juli 2025 und Vorberatung im Planungs- ausschuss am 24. Juli 2025 fasste der Gemeinderat am 29. Juli 2025 den Beschluss, den Bebauungs- planentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB auf der Internetseite der Stadt Karlsruhe zu veröffentlichen und eine ergänzende öffentliche Auslegung durchzuführen. Die Internetveröffentlichung und öffentliche Auslegung erfolgten sodann in der Zeit vom 11. August bis 12. September 2025. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen. Parallel wurden die Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt. Stellungnahmen zur Planung gingen ein von der Deutsche Telekom Technik GmbH, den Verkehrsbetrieben Karlsruhe, der Netze BW GmbH, der Bundeswehr, dem Regierungspräsidium Karlsruhe – Referat 21, der unteren Naturschutzbehörde (ZJD), der unteren Abfallrechts-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde (ZJD), dem Landratsamt Karlsruhe – Gesundheitsamt, dem Verband Region Karlsruhe, dem Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe und dem BUND Mittlerer Oberrhein (gemeinsam mit LNV und NABU). Sie wurden in der als Anlage beigefügten Synopse zusammengefasst und den wertenden Aussagen der Stadtplanung gegenübergestellt. Die eingegangenen Stellungnahmen gaben insgesamt keinen Anlass für inhaltliche Änderungen des Bebauungsplanentwurfes. Sie führten lediglich zu einer einzelnen redaktionellen Änderung in den Hinweisen zum Bebauungsplan (Korrektur eines Schreibfehlers). – 3 – III. Ergänzende Erläuterung zur CO 2 -Relevanz und zu den finanziellen Auswirkungen Hierzu darf auf die unverändert gültigen Ausführungen unter Ziffer III. und IV. der Vorlage Nr. 2025/0525 zu TOP 3 der Gemeinderatssitzung vom 29. Juli 2025 verwiesen werden. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes ist bei wertender Betrachtung mit geringfügigen negativen Auswirkungen auf den Klimaschutz zu rechnen. Der Stadt Karlsruhe entstehen in der Umsetzung des Bebauungsplanes Kosten für die Planung und Herstellung des Dorfplatzes. Bislang wird von Gesamtkosten in Höhe von etwa 485.000 Euro aus- gegangen und die entsprechenden Mittel stehen beim Projekt 7.661217 ASP Grünwettersbach zur Verfügung. Über Sanierungsmittel kann ein Anteil in Höhe von maximal 200.000 Euro (800 m² x 250 €/m²) gefördert werden. Effektiv beträgt die Finanzhilfe von Land/Bund (60 %) 120.000 Euro. Die Maßnahme soll im Sommer 2026 begonnen und im Herbst 2026 zum Abschluss gebracht werden. IV. Abschluss des Verfahrens Dem Gemeinderat kann nach alledem empfohlen werden, den Wertungen der Verwaltung zu folgen und den Bebauungsplan nach Maßgabe des Planentwurfes vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025 als Satzung zu beschließen. Die schriftlichen Festsetzungen, örtlichen Bauvorschriften und Hinweise des Bebauungsplanes sowie die Begründung zum Bebauungsplan sind dieser Vorlage als Anlagen beigefügt. Sie dienen zusammen mit dem Planteil, der die zeichnerische Festsetzung des Geltungsbereichs enthält, als Grundlage des zu fassenden Gemeinderatsbeschlusses. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach vorge- tragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzu- teilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl. S. 358, berichtigt S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), jeweils ein- – 4 – schließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung so- wie aus dem Textteil jeweils vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025, die Be- standteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO).
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BPlan „Grünzug am Wettersbach“ Hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage Fristende: 12.09.2025 Inhaltsverzeichnis: 1. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 8. August 2025 ...................................... 1 2. Verkehrsbetriebe Karlsruhe vom 13. August 2025 ............................................... 2 3. Netze BW GmbH vom 18. August 2025 ............................................................... 3 4. Bundeswehr vom 20. August 2025 ...................................................................... 3 5. Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 21 vom 21. August 2025 .................... 3 6. Untere Naturschutzbehörde vom 2. September 2025 .......................................... 4 7. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt vom 2. September 2025 ...................... 6 8. Verband Region Karlsruhe vom 3. September 2025 ............................................ 6 9. ZJD Abfallrechts-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde vom 4. September 2025 7 10. BUND mittlerer Oberrhein vom 12. September 2025 ........................................... 7 11. Nachbarschaftsverband Karlsruhe vom 12. September 2025 .............................. 8 Stellungnahme TöB Anmerkung StplA 1. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 8. August 2025 Die Telekom Deutschland GmbH (nachfol- gend Telekom genannt) - als Netzeigentü- merin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 125 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Tele- kom Technik GmbH beauftragt und bevoll- mächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Entlang der Straße „Am Wettersbach“ ver- laufen mehrere Glasfaser-, sowie höher- paarige, empfindliche Kupferkabel. Der Be- stand und der Betrieb der vorhandenen TK- Linien müssen weiterhin gewährleistet blei- ben. Unsere Anlagen dürfen beim Bau we- der beschädigt noch in der Lage verändert werden. Die Straße „Am Wetterbach“ liegt außer- halb des Geltungsbereiches. Es sind dort keine Eingriffe durch den Bebauungsplan vorgesehen. Sollte es durch Baumaßnahmen im Bereich des Geltungsbereichs auch Auswirkungen auf die Straße „Am Wetterbach“ geben, sind die Vorgaben der Telekom im Rahmen der Bauausführung zu beachten. - 2 - Stellungnahme TöB Anmerkung StplA Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten. Zu unseren Anlagen sind bei Kreuzungen und bei Parallelverlegung lichte Abstände von 0,3 m einzuhalten. Bei grabenlosen Bauverfahren sind lichte Abstände von mindestens 1,0 m zu den Anlagen der Te- lekom einzuhalten. Falls dieses Mindest- maß nicht sicher eingehalten werden kann, sind im Kreuzungsfall die betroffenen Tele- komanlagen freizulegen. Unsere Kabel lie- gen in der Regel 60 cm tief. Bei der Bauausführung ist darauf zu ach- ten, dass Beschädigungen der vorhande- nen Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehin- derte Zugang zu den Telekommunikations- linien jederzeit möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhan- denen Telekommunikationslinien der Tele- kom informieren. Vor Beginn der Arbeiten muss die ausfüh- rende Firma eine aktuelle Trassenauskunft bei der Telekom einholen: https://trassenauskunftkabel.tele- kom.de/start.html Bei erneuter Planänderung bitten wir um erneute Beteiligung. 2. Verkehrsbetriebe Karlsruhe vom 13. August 2025 Die VBK hat gegen das Bauvorhaben keine Bedenken, da davon ausgegangen wird, dass aufgrund Art und Abstand keine Be- troffenheit vorliegt. Kenntnisnahme Sollten Einschränkungen im Straßenbereich „Am Wetterbach“ erforderlich sein, sind diese mit dem Betrieb der VBK (be- trieb@vbk.karlsruhe.de) mindestens 12 Kenntnisnahme - 3 - Stellungnahme TöB Anmerkung StplA Wochen vor Baubeginn anzumelden und abzustimmen. 3. Netze BW GmbH vom 18. August 2025 Für unsere Stellungnahme vom 16.01.2025 mit der Vorgangs-Nr.: 2025.0004 besteht weiterhin Gültigkeit und ist daher auch für das o.g. Bauleitplanungsverfahren heranzu- ziehen. Daher haben wir zum o.g. Verfahren keine weiteren Anregungen oder Bedenken vor- zubringen. Abschließend bitten wir, uns weiter am Verfahren zu beteiligen. Kenntnisnahme Stellungnahme vom 16. Januar 2025: Im Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanung unterhalten bzw. planen wir keine elektri- schen Anlagen und keine Gasversorgungan- lagen. Wir haben daher keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen. Kenntnisnahme 4. Bundeswehr vom 20. August 2025 Zu o.g. Bebauungsplan erhalte ich die abge- gebene Stellungnahme der Bundeswehr (Unser Zeichen: V-1278-24-BBP) aus der ers- ten Beteiligung aufrecht. Es bestehen weiterhin keine Bedenken. Kenntnisnahme 5. Regierungspräsidiums Karlsruhe, Referat 21 vom 21. August 2025 In unserer Funktion als höhere Raumord- nungsbehörde verweisen wir auf unsere Stellungnahme vom 14. Januar 2025 und tragen keine weiteren Anregungen oder Bedenken vor. Kenntnisnahme Stellungnahme vom 14. Januar 2025: Seitens der höheren Raumordnungsbe- hörde werden zu der o.g. Planung keine Anregungen vorgetragen. Raumordneri- sche Belange werden durch die Aufstellung des Bebauungsplanes nicht berührt. Kenntnisnahme - 4 - Stellungnahme TöB Anmerkung StplA 6. Untere Naturschutzbehörde vom 2. September 2025 In unserer Stellungnahme vom 7. Februar 2025 im Rahmen der Behördenbeteiligung haben wir angemerkt, dass sowohl in der Begründung, als auch in den Festsetzungen die Maßnahmen für den Artenschutz an- ders betitelt und gelistet werden sollten. Mit Schreiben vom 25. März 2025 hatte das Stadtplanungsamt mitgeteilt, dass die Ergänzungen und Anregungen zur Formu- lierung und Gliederung übernommen wer- den. Jedoch sind nun die Punkte zum vorgezo- genen artenschutzrechtlichen Ausgleich so- wohl in der Begründung, als auch in den Festsetzungen gestrichen worden. Der vorgezogene artenschutzrechtliche Ausgleich nach § 44 Abs. 5 S. 2 Nr. 3 in Verbindung mit S. 3 BNatSchG für die Fle- dermäuse (Installation der Fledermauskäs- ten) ist aber verpflichtend durchzuführen. Daher bitten wir die Unterlagen aus der Of- fenlage wie folgt anzupassen: I. Begründung 4.7.3 Maßnahmen für den Artenschutz (S. 19) Den Passus „die artenschutzrechtliche Prü- fung hat ergeben...“ bitte ergänzen um folgenden Satz: „Für die Artengruppe der Fledermäuse ist zusätzlich eine vorgezo- gene artenschutzrechtliche Ausgleichsmaß- nahme vor Beginn der Baumaßnahme um- zusetzen. Bitte den nächsten Abschnitt wie folgt glie- dern: Die Maßnahme zum vorgezogenen arten- schutzrechtlichen Ausgleich, nämlich der In- stallation von Ersatzquartieren für Fleder- mäuse, wäre für den Verlust von Einzelquar- tieren am Schuppen auf dem Flurstück 70095 erforderlich geworden. Das Flurstück 70095 wurde jedoch aus dem Geltungsbe- reich des Bebauungsplans genommen. Die Festsetzung und Begründung zum vorgezo- genen artenschutzrechtlichen Ausgleich sind daher entfallen. - 5 - Stellungnahme TöB Anmerkung StplA a) artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Alle Punkte sind bereits in der Begründung enthalten. b) vorgezogene artenschutzrechtliche Aus- gleichsmaßnahme Hier bitte wie folgt ergänzen: „Bei einer Sanierung des Schuppens ist nicht auszu- schließen, dass Einzelquartiere für Fleder- mäuse verloren gehen. Um einem Eintreten des Tatbestandes der Beschädigung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vorzubeugen, sind vor Beginn von baulichen Maßnahmen Ersatzquartiere im Umfeld zu schaffen.“ II. Festsetzungen 5 Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen (S. 6) Bitte die Überschrift wie folgt ändern: 5 Artenschutz a) Vermeidungs- und Verminderungsmaß- nahmen b) vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen Unter Punkt a) sind alle bisher aufgeführ- ten Maßnahmen zu listen. Punkt b) ist mit folgender Maßnahme zu ergänzen: „Installation von Ersatzquartieren für Fle- dermäuse im angrenzenden Umfeld Für den Verlust von Einzelquartieren an dem Schuppen auf Flurstück 70095 sind vor Beginn von Baumaßnahmen an diesem Gebäude als Ersatz entweder ein Fleder- mausbrett oder drei Spaltenquartiere an Gebäuden im Umfeld oder innerhalb des Geltungsbereichs aufzuhängen.“ - 6 - Stellungnahme TöB Anmerkung StplA 7. Landratsamt Karlsruhe, Gesundheitsamt vom 2. September 2025 Nach Durchsicht der Planunterlagen beste- hen von Seiten des Gesundheitsamts keine Bedenken oder Anregungen. Kenntnisnahme 8. Verband Region Karlsruhe vom 3. September 2025 Vorgesehen ist im Rahmen einer Ortskern- sanierung auf einer teilweise brachliegen- den Fläche die Schaffung eines neuen Dorfplatzes in zweiter Reihe und in Nähe zum Wettersbach. Zudem soll an der Straße die Errichtung eines neuen Wohn- hauses ermöglicht sowie zwei bestehende Gebäude (Wohnhaus und ortsbildprägende Scheune) erhalten werden. Hierzu soll ne- ben einem allgemeinen Wohngebiet eine Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbe- stimmung Dorfplatz festgesetzt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans (ca. 0,17 ha) liegt im Regionalplan 2003 sowie im Regionalplan 2025 (Satzungsbe- schluss am 28.05.2025) in einem als beste- hende Siedlungsfläche mit überwiegend Wohn-/Mischnutzung gekennzeichneten Bereich. Zudem verläuft gemäß Regional- plan 2025 im Vorhabenbereich eine Frei- haltetrasse für den Neubau einer Schienen- strecke. Hierzu liegt noch keine bestimmte Linienführung vor, diese orientiert sich je- doch gemäß des Flächennutzungsplans 2030 des Nachbarschaftsverbands Karls- ruhe am Verlauf der Straße „Am Wetters- bach“. Daher sind durch das Vorhaben keine negativen Auswirkungen auf die Trassenführung einer künftigen Schienen- strecke zu erwarten. Regionalplanerische Ziele stehen dem Bebauungsplan nicht ent- gegen. Kenntnisnahme - 7 - Stellungnahme TöB Anmerkung StplA 9. ZJD Abfallrechts-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde vom 4. September 2025 Von Seiten der Abfallrechts-, Altlasten- und Bodenschutzbehörde bestehen keine Be- denken gegen die vorgelegten Unterlagen. Kenntnisnahme Wir weisen darauf hin, dass in der Begrün- dung auf Seite 27 unter Ziffer 8. Erdaus- hub/Auffüllungen eine Korrektur erforder- lich ist (LBodSchAG statt LbodSchAG). Die Bezeichnung wurde entsprechend korri- giert. 10. BUND mittlerer Oberrhein vom 12. September 2025 BUND, LNV und NABU wollen als gemein- same Stellungnahme – basierend auf fach- lichen Hinweisen des NABU Karlsruhe – sich wie nachfolgend ausgeführt äußern: Vögel Die Entwicklung 2017 bis 2023 zeigt den allgemeinen Trend der Verringerung der Arten. So wurden 2017 noch Gebirgsstelze und Grünfink beobachtet, letzterer mit Brutverdacht. Ob diese Entwicklung mit be- reits stattgefundenen Maßnahmen und Störungen zusammenhängt, bleibt offen. Grundsätzlich sollte bei erkennbarem Ar- tenschwund auch dies bei Ausgleichsmaß- nahmen durch Verbesserung oder zusätzli- cher Schaffung von Lebensräumen berück- sichtigt werden. Im Gebiet selbst fanden bisher keine erheb- lichen Eingriffe und/oder Störungen statt. Der Umwelt- und Arbeitsschutz der Stadt Karlsruhe führt den Abnahmetrend der Vo- gelarten nicht hierauf zurück, sondern eher auf die erhebliche Verringerung des Gel- tungsbereichs und somit auch des Untersu- chungsgebietes von 0,8 ha auf ca. 0,23 ha (das Gebiet hat sich nach der Erstellung des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags noch weiter – auf 0,17 ha - verringert). Der Eingriff in den Gehölzbestand ist relativ gering, in den Gehölzbestand im Gewäs- serrandstreifen darf nicht eingegriffen wer- den und es sind Neupflanzungen vorgese- hen. Feuersalamander Der Wettersbach und sein Umfeld gilt als wesentlicher und außergewöhnlicher Standort des Feuersalamanders, für den die Stadt Karlsruhe eine große Verantwortung trägt. Alle für das Vorkommen belastenden Maßnahmen müssen in Zusammenhang mit der Reduzierung der Feuersalamander durch die völlig unbefriedigende Situation bei Querung der L623 zu sehen. Auf jeden Fall sollten die Ersatzmaßnahmen vorab und unter Beteiligung des ehrenamtlichen Naturschutzes durchgeführt werden. Die Bestanderhebung hat gezeigt, dass im Eingriffsbereich weder die Gewässersohle des Wetterbaches noch der geplante Dorf- platz dem Feuersalamander einen geeigne- ten Lebensraum bieten. Es wurden nur im Umfeld des Plangebietes Tiere gefunden. Um keine Tiere zu verletzen, wurden geeig- nete Vermeidungs- und Minimierungsmaß- nahmen vorgeschlagen, um eine Tö- tung/Verletzung der Tiere zu reduzieren: - Absammeln von Tieren vor dem Eingriff - bei den Gestaltungsmaßnahmen für den Dorfplatz wurde die Herstellung entspre- chender Strukturen berücksichtigt (Anlage von nicht ausgefugten Trockenmauern aus Natursteinen) - 8 - Stellungnahme TöB Anmerkung StplA 11. Nachbarschaftsverband Karlsruhe vom 12. September 2025 Im wirksamen Flächennutzungsplan 2030 des Nachbarschaftsverbandes Karlsruhe ist das Plangebiet als Gemischte Baufläche im Bestand dargestellt. Das geplante Vorha- ben entspricht damit den Vorgaben des Flächennutzungsplans und ist aus diesem entwickelt. Kenntnisnahme Unmittelbar angrenzend weist der Flächen- nutzungsplan die linienhafte Darstellung Trasse einer geplanten Schienenstrecke (Stadtbahn/Straßenbahn) entlang der Straße „Am Wettersbach“ aus. Das Vorha- ben beeinträchtigt die geplante Trassen- führung nicht; negative Auswirkungen sind nicht zu erwarten. Kenntnisnahme Die Planungsstelle des Nachbarschaftsver- bands Karlsruhe stimmt den Planungen da- her zu. Kenntnisnahme
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70258 70265 70061 70096 73903 73901 70083 70085 70074 70080/1 73924/1 70102 70065/1 70104 70103 70274 70087 73902 73915/1 73914/1 70112 70267/1 70062 70062/1 70063/1 70064 70273 70088 70090 70088/1 73908 73924/3 70086 73914/7 73924 70257 70121/11 70109 70254 70066 70065 70110 70089 70072 70078 70001/1 70262 70108 70113 70262/3 70256 70101 70100 70284 70073 70259 70106 70091 73905/1 70068 73914/6 70262/2 70268/1 70268 70271 70253 70264 70105 70063 70092 70071 70084 70082 70075 70068/1 Scheu Schu Scheu Whs Schu Whs Whs Sportg Whs Whs Whs Gar Schu Whs Schu Gar Whs Gar Schu Ust Gar Whs Whs Gast Whs Whs Gar Whs Whs WGhs Schu Gar Whs Gar Schu WC Whs Gar Gar Whs Schu Whs Scheu Schu Whs Whs Scheu Scheu Whs Tgar Whs Whs Whs Schu Gar Whs Gar Schu Whs Schu Whs Schu Schu Whs Gast Schu Whs Whs Scheu Whs Whs Gar Whs Whs Gar Whs Kirche Whs Whs Whs Schu Whs Whs Whs Whs Ust Whs Whs Schu Whs Whs Whs Ghs Whs Whs Schu Gast Whs Schu Schu Gar Gar 4 82a HsNr.79 85 86 8a 80 56 71 2 93 95a 15a 66 70 61 73 77 88 87 97 28 11 72 60 91 18 62 58 57 59 53 92 94 1a 22 HsNr.105 14 16 13 8 67 55 1 101 86a 90 89 20 16a 8 74 83 64 75 69 99 95 Im Rodel Horfstraße Bachgasse Am Wetterbach 70269/2 70266 70272 70100/2 70274/2 70093 70067 73851/2 70286 73914/10 73912 73911/1 HsNr.103 Whs Wettersbach 96 70096 70095 Im Löhl Busenbacher Straße BzH 218,90 BzH 218,90 Lindenplatz BzH 218,00 WH 6,50 m Dorfplatz 218.00 WH 7,50 m WH 7,50 m 218.90 Ga Bebauungsplan Karlsruhe, 30. Juni 2020 Stadtplanungsamt: Grünwettersbach Maßstab: 1 : 500 "Grünzug am Wettersbach" Entwurf Nord Fassung: 23.05.2025 Allgemeines Wohngebiet Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze Flächen für den Gemeinbedarf: Dorfplatz Einzelbaum (Erhaltungsgebot) Planungsrechtliche Festsetzungen nach BauGBZeichenerklärung Grundflächenzahl (GRZ) BaulinieBaugrenze Einzelbaum (Pflanzgebot) Umgrenzung von Flächen für Garagen, WA 0,5 Ga Wandhöhe in Meter, zwingend WH 7,50 m II BzH 218,90 Bezugshöhe Meter über Normalhöhennull Carports und Stellplätze Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung Firstrichtung Örtliche Bauvorschriften nach Landesbauordnung Ein-/ Ausfahrt Sonstige Planzeichen, als Nachrichtliche Übernahme gleichschenkliges Satteldach SD Dachneigung DN Gewässerrandstreifen Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Art der Musternutzungsschablone Zahl der Grundflächenzahl Höhe der Dachform, Dachneigung baulichen Nutzung Vollgeschosse baulichen Anlage WH WA II 0,5 SD, DN siehe Text siehe Plan- zeichnung Übersicht Stadtplanausschnitt M.1:10.000 Stand: 18.01.2023 0 10 Meter 20 30 5
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- 2 - I. Planungsrechtliche Festsetzungen ........................................................ 3 1. Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 3 1.1 Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO) .................................................... 3 1.2 Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Dorfplatz ................. 3 2. Maß der baulichen Nutzung ....................................................................... 4 3. Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen ................................... 4 4. Grünflächen / Pflanzgebote und Pflanzerhaltung....................................... 4 4.1 Nicht überbaubare Grundstücksflächen ..................................................... 4 4.2 Pflanzerhaltung .......................................................................................... 4 4.3 Pflanzgebote .............................................................................................. 5 4.4 Baumgruben/-scheiben .............................................................................. 5 4.5 Dachbegrünung von Garagen, Carports und Nebenanlagen ..................... 5 5. Artenschutzrechtliche Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ..... 6 7. Passiver Schallschutz ................................................................................ 7 II. Örtliche Bauvorschriften ......................................................................... 8 1. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen ................................................ 8 1.1 Dächer und Dachaufbauten ....................................................................... 8 1.2 Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung ............. 8 2. Werbeanlagen und Automaten .................................................................. 9 3. Begrünung der unbebauten Grundstücksflächen....................................... 9 4. Einfriedungen........................................................................................... 10 5. Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 10 6. Ordnungswidrigkeiten .............................................................................. 10 III. Sonstige Festsetzungen ....................................................................... 11 Anlage 1 zu I. 7., Maßgeblicher Außenlärmpegel ..................................................... 12 - 3 - - - - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - 9 - - 10 - - 11 - (Planungsrechtliche und baurechtliche Regelungen) - 12 -
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- 2 - A. Begründung gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) .................... 4 1. Aufgabe, Notwendigkeit und Geltungsbereich ..................................... 4 2. Bauleitplanung ......................................................................................... 6 2.1 Sanierungsgebiet ....................................................................................... 6 2.2 Vorbereitende Bauleitplanung.................................................................... 6 2.3 Verbindliche Bauleitplanung ...................................................................... 6 3. Bestandsaufnahme .................................................................................. 7 3.1 Räumlicher Geltungsbereich...................................................................... 7 3.2 Naturräumliche Gegebenheiten, Bodenbeschaffenheit, Artenschutz ......... 7 3.3 Vorhandene Nutzung, Bebauung und Erschließung .................................. 7 3.4 Eigentumsverhältnisse ............................................................................... 8 3.5 Belastungen ............................................................................................... 8 4. Planungskonzept ..................................................................................... 9 4.1 Art der baulichen Nutzung ......................................................................... 9 4.2 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................... 10 4.3 Überbaubare Grundstücksflächen ........................................................... 11 4.4 Stellplätze, Garagen, Carports und Nebenanlagen ................................. 13 4.5 Erschließung ............................................................................................ 13 4.5.1 ÖPNV ...................................................................................................... 13 4.5.2 Motorisierter Individualverkehr ................................................................. 13 4.5.3 Ruhender Verkehr ................................................................................... 13 4.5.4 Geh- und Radwege .................................................................................. 14 4.5.5 Ver- und Entsorgung ................................................................................ 14 4.6 Gestaltung ............................................................................................... 15 4.6.1 Dächer und Dachaufbauten ..................................................................... 15 4.6.2 Photovoltaikanlagen und Anlagen zur solarthermischen Nutzung ........... 15 4.6.3 Werbeanlagen und Automaten ................................................................ 15 4.6.5 Einfriedungen........................................................................................... 16 4.6.6 Abfallbehälterstandplätze ........................................................................ 16 4.7 Grünordnung / Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen / Artenschutz .......... 17 4.7.1 Grünplanung, Pflanzungen ...................................................................... 17 - 3 - Nicht überbaubare Grundstücksflächen ................................................................... 17 4.7.2 Eingriff in Natur und Landschaft............................................................... 18 4.7.3 Maßnahmen für den Artenschutz ............................................................. 19 4.8 Belastungen ............................................................................................. 20 5. Umweltbericht ........................................................................................ 21 6. Statistik ................................................................................................... 21 6.1 Flächenbilanz........................................................................................... 21 6.2 Bodenversiegelung .................................................................................. 21 7. Bodenordnung ....................................................................................... 22 8. Kosten (überschlägig) ........................................................................... 22 8.1 Kosten zu Lasten der Stadt Karlsruhe ..................................................... 22 8.2 Kosten zu Lasten der Stadtwerke ............................................................ 22 9. Finanzierung .......................................................................................... 22 10. Beipläne zur Begründung ..................................................................... 22 11. Übersicht der erstellten Gutachten ...................................................... 22 B. Hinweise ................................................................................................. 24 1. Versorgung und Entsorgung ................................................................ 24 3. Entwässerung ........................................................................................ 25 4. Niederschlagswasser ............................................................................ 26 5. Archäologische Funde, Kleindenkmale ............................................... 26 6. Baumschutz und Baumpflanzungen .................................................... 26 7. Altlasten ................................................................................................. 27 8. Erdaushub / Auffüllungen ..................................................................... 27 9. Private Leitungen ................................................................................... 28 10. Barrierefreies Bauen ............................................................................. 28 11. Erneuerbare Energien ........................................................................... 28 12. Dachbegrünung und Solaranlagen ...................................................... 28 13. Pflanzlisten ............................................................................................. 29 - 4 - - 5 - - 6 - - 7 - - 8 - - 9 - - 10 - - 11 - - 12 - - 13 - - 14 - - 15 - - 16 - 4.6.4 - - 17 - von Garagen, Carports und Nebenanlagen - 18 - - 19 - - 20 - - 21 - Allgemeines Wohngebietca. 0,09 ha52,94% Gemeinbedarfsflächeca. 0,05 ha29,41% Gewässerrandstreifenca. 0,03 ha17,65% Gesamtca. 0,17 ha100,00% Gesamtflächeca. 0,17 ha 100,00% Versiegelung Stand 2013ca.0,1ha58,82% Derzeitige Versiegelung Stand 2024ca.0,05ha29,41% Durch den Bebauungsplan max. zulässige versiegelte Fläche ca.0,13ha76,47% 3 Die maximal zulässige versiegelte Fläche berechnet sich aus den versiegelten Verkehrsflächen, der maximal überbaubaren (auch mit Nebenanlagen) Grundfläche (in der Regel GRZ + 50 %, max. 80 % der Grundstücksfläche) der Baugrundstücke sowie allen anderen zur Versiegelung vorgesehenen Flächen im öffentlichen Raum. - 22 - Herstellung Dorfplatz inkl. festgesetzter Artenschutzmaßnahmen ca. 405.000 EUR Honorar Planungsleistungen Dorfplatzca. 80.000 EUR Gesamtca. 485.000 EUR - 23 - - 24 - - 25 - - 26 - - 27 - Sofern Baumpflanzgruben überbaut werden, ist auf eine fachgerechte Ausfüh- rung zu achten. Eine fachgerechte Befüllung muss mit verdichtbarem Baumsub- strat z.B. mit solchem nach Angaben der Forschungsgesellschaft Landschaftsent- wicklung und Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Baumpflanzungen – Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben und Wurzel- raumerweiterung, Bauweisen und Substrate“ in der jeweils aktuellen Fassung er- folgen. Diese Empfehlungen bieten weiterhin Hinweise zur Ausführung von Baumscheibenabdeckungen insbesondere zur Sicherstellung einer ausreichenden Luft- und Wasserversorgung. 7. Altlasten Bekannte, vermutete sowie gefundene Bodenbelastungen, bei denen Gefahren für die Gesundheit von Menschen, bedeutende Sachwerte oder erhebliche Beein- trächtigungen des Naturhaushalts nicht ausgeschlossen werden können, sind un- verzüglich der Stadt Karlsruhe, Umwelt- und Arbeitsschutz, Markgrafenstraße 14, 76131 Karlsruhe, zu melden. 8. Erdaushub / Auffüllungen Bei der Ausweisung neuer Baugebiete oder der Durchführung neuer Bauvorha- ben soll geprüft werden, wie durch ein geeignetes Bodenmanagement ein Erd- massenausgleich erreicht werden kann (vgl. § 3 Abs. 3 Landes – Kreislaufwirt- schaftsgesetz - LKreiWiG). Anfallender Mutterboden ist demnach zu sichern und bevorzugt auf dem Grundstück zur Andeckung zu verwenden. Erdaushub soll, soweit Auffüllungen im Gebiet notwendig sind, dafür verwendet werden. Schad- stoffhaltiges Bodenmaterial ist im Falle einer vorgesehenen Umlagerung auf dem Grundstück unter bodenschutz- und abfallrechtlichen Gesichtspunkten zu be- trachten. Einschlägig hierfür sind folgende Gesetze in den derzeit geltenden Fassungen: • Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umwelt- verträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24. Februar 2012 (BGBI. IS. 212). • Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Förderung der Kreislaufwirt- schaft und Gewährleistung der umweltverträglichen Abfallbewirtschaf- tung (Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetz – LKreiWiG) vom 17. Dezember 2020 (GBl. 2020 S. 1233) • Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanie- rung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz – BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGI IS. 502). • Gesetz zur Ausführung des Bundes-Bodenschutzgesetztes (Landes-Boden- schutz- und Altlastengesetz – LBodSchAG) vom 14. Dezember 2004. • Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 2598, 2716). - 28 - - 29 -
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́ ́ ́ ́ ́ ́ 3 Verkaufsstände je 3x3m Mobile Sanitäranlage 9 Sitzgarnituren LEGENDE Pflaster Rasenfugenpflaster Wassergebundene Wegedecke Einfassung Bäume Neu Bäume Bestand Planungshöhen Bestandshöhen Sichtbeton Sitzfläche Holz Rötlicher Sandstein Rasenfläche Bank EVITA Holzverkleidung Handlauf Stahl anthrazit Holzspielelement Abfallbehälter Sträucher-Trupps Salix Gefälle Schlitzrinne 218.81 6,0% Am Wetterbach Wetterbach Gebäude neu Hs.Nr. 83 Hs.Nr. 79 2.00 2.00 2.00 0.85 8.30 3.67 1.80 2.00 7.21 1.08 0.50 1.59 0.50 2.09 13.66 2.37 4.23 2.17 3.23 2.04 1.00 Winkelstützmauer mit Absturzsicherung Sitzstufen aus Naturstein Trockenmauer Sitzauflagen aus Holz Staudenpflanzung mineralisch gemulcht Poller Sorbus torminalis Crataegus monogyna Salix alba Trinkbrunnen 218.58 218.05 217,89 217,44 216,99 216,54 217,83 217,38 218.09 217,75 216,95 217,02 217,73 217,28 216,83 216,38 217,78 217,33 216,88 216,43 216,43 218.58 218.22 218,09 217,73 217,73 217,37 217,37 217.01 217,85 OKM 218,19 OKM 217,85 OKM 217,40 OKM 217,17 OKM 216,50 216,88 216,98 216,06 217,85 216,95 216,96 OKM 217,85 OKM 218.81 218.81 218.67 218.67 218.22 216,88 217,85 216,98 218,19 OKM 218,19 OKM 218,19 OKM 217,17 OKM 217,85 217.85 OKM 217.85 OKM 217.51 OKM 217.85 OKM 217.51 OKM 217.51 OKM 217.17 OKM 217.51 OKM 217.17 OKM 217,40 OKM 216,53 216,08 215.98 216,66 OKM 216,36 OKM 216,96 OKM 216,66 OKM 216,36 OKM 216,43 218.22 216,88 6,0% 3,0% 3,0% 2,0% 1,5% 3,8% 3,0% 2,0% 2,0% 1,0% 6,0% 6,0% 11,0% 3,0% 0,0 3,0% 3,0% 2,0% 3,0% 6,0% 1,0% Schnitthecke Carpinus betulus Ligustrum vulgare Rasenfugenpflaster mit Splittfüllung 64,61m² Rasenfugenpflaster mit Splittfüllung 43,90m² Stellfläche 10,00m² Rampe untere Ebene Wassergebundene Wegedecke 112,47m² Blockstufen Blockstufen Spielelement aus Baumstümpfen Rasen-/Staudenflurfläche 6,32m² 8er Betonpflaster Pflaster 108,46m² Pflegetreppe Fahrradstellplätze 12,06m² Rasen-/Staudenflurfläche 18,24m² Hochstaudenflur Saatgutmischung min. 50% Blumen und Kräuter Bodendeckerfläche Tiarella cordifolia 25,00m² Corylus avellana Cornus sanguinea Frangula alnus Cornus sanguinea Corylus avellana Frangula alnus Frangula alnus Corylus avellana Cornus sanguinea stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH Rastatter Straße 25 76199 Karlsruhe- Rüppurr t 0721.909989 - 0 f 0721.882906 info@stadtlandschaftplus.de www.stadtlandschaftplus.de ÄNDERUNG PLAN-NRINDEX PROJEKT INDEX BLATT-GR VERFASSER BAUHERR DATUM MASSSTAB GEZ. DATEI 494_Entwurf_überarbeitung_2024-11-18.dwg DATUMNAME Dorfplatz Grünwettersbach Entwurf Lageplan Stadt Karlsruhe Lammstraße 7 76133 Karlsruhe 1:100 02.05.2025 0,594 x 0,841= 0,5m² ALH 494/E.03.00 494/E.03.00 A B C D E
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LEGENDE Pflaster Rasenfugenpflaster Wassergebundene Wegedecke Sitzblöcke aus Naturstein Gefälle Beton unbewehrt Betonpflaster Einzeiler 6,0% Schottertragschicht gewachsener Boden Planungshöhen 217,15 Bestandshöhen Böschung 1.00 Festausstattung Sitzgruppe Festausstattung Toilettenwagen Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Handlauf aus Stahl Wassergebundene Wegedecke Absberpoller Gehweg Bestand Einfassung Salix alba 'Liepde' 8er Betonpflaster Blockstufen rötlicher Sandstein Winkelstützmauer Holzverkleidung mit integrierter Absturzsicherung Handlauf aus Stahl Fahrradständer Fraxinus ornus 218.88 218.58 217.85 OKM 216.41 216.95 218.22 217.38 OKM 215.96 216.86 217.85 0.45 0.45 0.90 2.20 0.150.90 1.05 0.502.21 0.85 0.93 0.85 5.36 Schlitzrinne Trinkbrunnen Modell TBg eckig 218.09 3,0% 6,0% 3,0% 1,0% Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein 8er Rasenfugenpflaster Verlauf Blockstufen im Hintergrund Handlauf aus Stahl Rasen-/ Staudenflurfläche Verlauf Rampe im Hintergrund Wassergebundene Wegedecke Einfassung Traufstreifen mit Schotter Winkelstützmauer Handlauf aus Stahl Holzverkleidung mit integrierter Absturzsicherung Salix alba 'Liepde' Fraxinus ornus 217.01 216.66 OKM 217.17 OKM 217.85 OKM 218.19 OKM 218.09 216.95 218.22 216.98 216.53 216.36 OKM 216.06 217.75 217.85 OKM 217.51 OKM 217.04 0.19 0.34 1.406.746.016.85 0.90 0.50 2.09 0.90 0.30 0.30 0.30 2.002.50 0.35 0.34 0.85 0.34 Schlitzrinne 3,0% 1,0% Winkelstützmauer Holzverkleidung mit integrierter Arbsturzsicherung 8er Rasenfugenpflaster 8er Betonpflaster Rasen-/ Staudenflurfläche Fahrradständer Handlauf aus Stahl Verlauf Blockstufen im Hintergrund 218.22 218.09 217.85 OKM 217.00 216.95 217.38 OKM 217.75 0.35 2.502.008.29 0.90 0.36 0.50 0.91 1.90 0.93 0.85 Schlitzrinne Trinkbrunnen Modell TBg eckig Fraxinus ornus 3,0% 3,0% Gehweg Bestand Einfassung 8er Rasenfugenpflaster Absberpoller 218.80 218.67 1.20 0.13 3,0% 10,0% 8er Rasenfugenpflaster Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Wassergebundene Wegedecke Rasen-/Staudenflurfläche im Hintergrund L-Stein Beton Festausstattung Pavillion Sitzauflage Holz Alnus x spaethii 217.98 217.76 217.31 216.86 216.82 216.37 0.25 8.130.50 0.45 0.45 0.90 0.45 Schlitzrinne mit Einzeiler 3,0% ́ ́ ́ ́ ́ ́ ́ ́ 0.45 1.80 L- Stein Beton Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Handlauf aus Stahl Winkelstützmauer 8er Rasenfugenpflaster Festausstattung Pavillion Rasen-/ Staudenflurfläche Holzverkleidung mit integrierten Handlauf 8er Betonpflaster Fraxinus ornus Absturzsicherung Bodendecker Tiarella cordifolia 216.51 216.50 216.96 217.41 217.86 218.02 217.94 218.19 OKM 218.02 1.35 2.001.458.610.50 3.00 2.24 2,0% 0.85 1.00 Rampe 8er Betonpflaster Sitzstufe 50x45cm aus rötlichem Naturstein Handlauf aus Stahl Winkelstützmauer Blockstufe: 15cm aus Beton Sitzauflage Holz Rasen-/Staudenflurfläche Alnus x spaethii Holzverblendung mit integriertem Handlauf Bodendecker Tiarella cordifolia 216.38 216.83 217.28 217.38 217.40 OKM 217.10 216.95 217.85 OKM 217.58 217.02 0.45 0.45 1.84 1.64 0.90 1.80 2,0% 0.85 0.85 8er Rasenfugenpflaster Blockstufen rötlicher Sandstein Handlauf aus Stahl Rampe Einfassung Traufstreifen mit Schotter Handlauf aus Stahl Verkleidung aus Holz je 5cm Abstand Winkelstützmauer 217.01 216.66 OKM 217.17 OKM 217.85 OKM 218.19 OKM 218.09 218.22 216.98 216.36 OKM 216.06 217.75 217.85 OKM 217.51 OKM 0.19 0.34 1.406.746.016.85 2.09 0.30 0.30 0.30 2.002.50 0.35 0.34 0.34 Schlitzrinne 3,0% 6,0% 6,0% 6,0% stadt landschaft plus Landschaftsarchitekten GmbH Rastatter Straße 25 76199 Karlsruhe- Rüppurr t 0721.909989 - 0 f 0721.882906 info@stadtlandschaftplus.de www.stadtlandschaftplus.de ÄNDERUNG PLAN-NRINDEX PROJEKT INDEX BLATT-GR VERFASSER BAUHERR DATUM MASSSTAB GEZ. DATEI 494_Entwurf_überarbeitung_2024-11-18.dwg DATUMNAME Dorfplatz Grünwettersbach Entwurf Schnitte Stadt Karlsruhe Lammstraße 7 76133 Karlsruhe 1:100 20.03.2025 0,594 x 0,841= 0,5m² ALH 494/E.03.01 494/E.03.01 A B C D E Schnitt E-E' Schnittansicht A-A' - Gesamtschnitt mit Festausstattung Schnittansicht B-B' - ohne Festausstattung Schnittansicht D-D' Schnittansicht F-F' Schnittansicht 1-1' Schnitt 2-2' Schnittansicht C-C' - Rampe
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Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Bebauungsplan "Grünzug am Wettersbach", Karlsruhe- Grünwettersbach; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Vorlage: 2025/1045 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt: 1. Die zum Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach vorgetragenen Anregungen bleiben nach Maßgabe des vorliegenden Planentwurfes vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025 und den ergänzenden Erläuterungen zu diesem Beschluss unberücksichtigt. Das Bürgermeisteramt wird beauftragt, den Betroffenen das Ergebnis der Entscheidung mitzuteilen. 2. folgende S a t z u n g Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe beschließt aufgrund § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634) und § 74 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 (GBl.S. 358, berichtigt S. 416) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), jeweils einschließlich späterer Änderungen und Ergänzungen, den Bebauungsplan „Grünzug am Wettersbach“, Karlsruhe- Grünwettersbach gemeinsam mit den örtlichen Bauvorschriften jeweils als Satzung. Der Bebauungsplan enthält zeichnerische und schriftliche Festsetzungen gemäß § 9 BauGB. Gegenstand des Bebauungsplanes sind zudem örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 Abs. 1 bis 5 in Verbindung mit § 74 Abs. 7 LBO, die als selbstständige Satzung mit dem Bebauungsplan verbunden sind. Die Regelungen ergeben sich aus der Planzeichnung – 2 – mit Zeichenerklärung sowie aus dem Textteil jeweils vom 30. Juni 2020 in der Fassung vom 23. Mai 2025, die Bestandteil dieser Satzung sind. Dem Bebauungsplan ist ferner eine Begründung gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt. Die Satzungen über die planungsrechtlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften (Bebauungsplan) treten mit dem Tag der Bekanntmachung in Kraft (§ 10 BauGB, § 74 Abs. 7 LBO). Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf: Wir kommen zum Bebauungsplan Grünzug am Wettersbach. Da das sehr bekannt ist, verzichten wir heute auf einen Vortrag und ich darf Sie gleich um Ihr Votum bitten, und zwar ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Januar 2026