Zuständigkeiten klären - Doppelstrukturen abbauen: Kommunale Aufgaben prüfen und Einsparpotenziale identifizieren

Vorlage: 2025/1034
Art: Anfrage
Datum: 28.10.2025
Letzte Änderung: 11.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.11.2025

    TOP: 28

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1034 Eingang: 27.10.2025 Zuständigkeiten klären - Doppelstrukturen abbauen: Kommunale Aufgaben prüfen und Einsparpotenziale identifizieren Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 28 Ö Kenntnisnahme 1. In welchen Bereichen übernimmt die Stadt Karlsruhe Aufgaben, die originär in die Zuständigkeit von Bund oder Land fallen? 2. Wie hoch sind die Deckungsgrade dieser Aufgaben? 3. In welchen Bereichen geht die Stadt über gesetzlich geforderte Mindeststandards hinaus – insbesondere bei sozialen, kulturellen oder baulichen Leistungen? 4. Wo bestehen organisatorische Überschneidungen mit Bundes- oder Landesbehörden, etwa durch parallele Förder- oder Beratungsstrukturen? 5. Welche Kosten entstehen durch solche freiwilligen oder doppelten Leistungen? 6. Gibt es Kriterien und Mechanismen, mit denen die Verwaltung regelmäßig Doppelstrukturen überprüft? Begründung/Einordnung: Die SPD-Gemeinderatsfraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung ein strukturiertes Prüfverfahren zur Identifikation von Doppelstrukturen von Leistungen entwickelt. Ziel ist es, Aufgabenbereiche zu erfassen, in denen die Stadt Leistungen erbringt, die rechtlich in die Zuständigkeit von Land oder Bund fallen, oder in denen sie freiwillig über gesetzlich geforderte Mindeststandards hinausgeht. Zudem soll geprüft werden, wo organisatorische Überschneidungen mit Bundes- oder Landesbehörden bestehen, etwa durch parallele Förder- oder Beratungsstrukturen. Angesichts der angespannten Haushaltslage genügt es nicht, ausschließlich Leistungen zu kürzen; auch die Aufgabenstruktur selbst muss auf den Prüfstand. Dabei müssen insbesondere die entstehenden Kosten für freiwillige oder doppelte Leistungen sowie die Deckung der Kosten bei einer Aufgabenübertragung berücksichtigt werden. Die SPD-Gemeinderatsfraktion sieht in der Identifikation und kritischen Prüfung bestehender Doppelstrukturen Synergie- und Einsparpotenziale. Auch soll geprüft werden, welche finanziellen Mittel der Kommune zur Verfügung stehen, wenn Aufgaben vom Land oder Bund übertragen werden. Unterzeichnet von: Dr. Raphael Fechler Dr Anton Huber

  • Stellungnahme Anfrage
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1034 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Zuständigkeiten klären - Doppelstrukturen abbauen: Kommunale Aufgaben prüfen und Einsparpotenziale identifizieren Anfrage: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 28 Ö Kenntnisnahme Die Kommunen erledigen ein vielschichtiges Bündel an Aufgaben. Nach grober Einschätzung untergliedern sich die Gesamtauszahlungen im aktuellen Haushaltsjahr nach „Pflichtaufgaben nach Weisung“ mit rund 30%, nach „Pflichtaufgaben ohne Weisung“ mit rund 50% und nach sogenannten „freiwilligen Aufgaben“ mit rund 20%. Die Unterscheidung in die einzelnen Aufgabenkategorien ist dabei nicht immer trennscharf möglich, da primär „Freiwillige Aufgaben“ mit „Pflichtaufgaben“, wie beispielsweise einer Verkehrssicherungspflicht, einhergehen können. Umgekehrt können auch primäre „Pflichtaufgaben“ durch „freiwillige Leistungen“ ergänzt werden. Hinzu kommt, dass gesetzlich „freiwillige Aufgaben“ durch die Bürgerschaft häufig dennoch als „Pflichtaufgaben“ angesehen werden. Auch was die Finanzierung der Aufgaben angeht, gibt es interpretierbare „Grauschattierungen“, so dass aufgrund des mehrschichtigen Finanzierungssystems mit eigenen Steuer- und Gebühreneinnahmen, mit Finanzierungsanteilen wie bspw. den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer bzw. an der Umsatzsteuer oder mit pauschalen „kopfbetragsbasierenden“ Zuwendungen wie bspw. dem kommunalen Finanzausgleich oftmals keine klare trennscharfe Zuordnung möglich erscheint. Darüber hinaus sorgen Umlagesysteme wie bspw. die Gewerbesteuerumlage oder die Finanzausgleichsumlage dafür, dass zu erbringende Leistungen in den einzelnen Kommunen nicht mit einheitlichen vergleichbaren Gesamtfinanzausstattungen einhergehen. Entsprechend können weder „Mindeststandards“ noch die Höhe der „Deckungsgrade“ bzw. konkrete „Kosten“ genannt werden. In der Vergangenheit wurden durch kommunale Landesverbände mehrere Anläufe unternommen, zumindest eine Teiltransparenz zu schaffen. Grundsätzlich gilt nämlich das sogenannte „Konnexitätsprinzip“ „wer bestellt, der bezahlt“. Doch bereits bei der Auslegung der Begriffsbestimmung „Konnexität“ gab es unterschiedliche Annahmen. Eine oftmals in Bundes- oder Landesgesetzen als zwingend beschriebene „Muss“-Aufgabe hat sich bei näherer Betrachtung als „Soll“-Aufgabe herausgestellt, die einer vollständigen Finanzierungspflicht durch diese Gesetzgebungsebenen nicht Stand hielt. In der Zukunft sollen die Kommunen bzw. deren Interessenvertretungen bei den durch sie auszuführenden Gesetzen mit eingebunden werden. Das soll sich auf die verwaltungstechnische Umsetzung, aber auch auf alle Fragen rund um die vollständige Finanzierung beziehen. In Kenntnis dieser Zuordnungsherausforderungen hat die Verwaltung über alle Stufen im aktuellen Haushaltssicherungsprozess bei der Maßnahmenfindung vorgegeben, nicht nur einfache Budgetkürzungen vorzunehmen, sondern auch Prozesse zu optimieren, Digitalisierungen zu prüfen oder auch kritisch die Aufgabe in Gänze zu hinterfragen. Insoweit werden die in der aktuellen Anfrage genannten Fragestellungen stetig und kontinuierlich vorgenommen.

  • Protokoll GR 25.11.2025 TOP 28
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Zuständigkeiten klären – Doppelstrukturen abbauen: Kom- munale Aufgaben prüfen und Einsparpotentiale identifizieren Anfrage: SPD Vorlage: 2025/1034 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 28 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Wir werden noch eine Nachfrage schriftlich einreichen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Dezember 2025