Sachstand Übergangsunterkünfte Geflüchtete in Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/1033 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 27.10.2025 |
| Letzte Änderung: | 20.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Büro für Integration |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Integrationsausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 26.11.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1033 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Sachstand Übergangsunterkünfte Geflüchtete in Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Integrationsausschuss 26.11.2025 1 ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der Integrationssauschuss nimmt die vorgelegten Daten und Zahlen zu den aktuellen Unterbringungen von geflüchteten Menschen im Stadtkreis Karlsruhe zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen In den Unterkünften der vorläufigen Unterbringung und Anschlussunterbringung der unteren Aufnahmebehörde leben am 30. September 2025 insgesamt 1.428 Personen. Der überwiegende Teil stammt aus der Ukraine (1.332 Personen). Nicht alle von ihnen verfügen über eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz; einige besitzen andere Aufenthaltstitel, etwa als jüdische Kontingentgeflüchtete oder Asylbewerber (siehe Tabelle). Zu den 1.323 Ukrainerinnen und Ukrainern, die sich nach § 24 Aufenthaltsgesetz in Deutschland befinden, kommen weitere 105 Personen aus unterschiedlichen Herkunftsländern hinzu. Diese verfügen über Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen aus anderen Rechtsgründen. Die Gruppe der 105 geflüchteten Menschen weist folgende Struktur auf: Herkunftsländer Person/en Afghanistan 15 Irak 10 Russland 27 Syrien 31 Türkei 5 Ukraine 9 Sonstige 8 Belegungsdauer Person/en weniger als 12 Monate 29 12 bis 24 Monate 29 über 24 Monate 47 Altersstruktur Person/en Minderjährige 30 zwischen 18 bis 64 Jahre 70 ab 65 Jahre 5 Rechtliche Grundlagen Person/en Aussiedler 10 Kontingentflüchtlinge (Ortskräfte, jüdische Migration, UNHCR) 60 Asylbewerber 30 Duldung § 15 a Aufenthaltsgesetz 1 Duldung § 12 a Aufenthaltsgesetz 1 Duldung § 60 Aufenthaltsgesetz 3 – 3 – Die 1.330 Personen aus der Ukraine, die nach § 24 Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, weisen folgende Struktur auf: Altersstruktur Person/en Minderjährige 355 zwischen 18 bis 64 Jahre 792 ab 65 Jahre 183 Die Unterbringungsdauer bei den ukrainischen Geflüchteten variiert stark. In der Anschlussunter- bringung leben viele Menschen, die bereits zu Beginn des Krieges in der Ukraine nach Karlsruhe gekommen sind und aufgenommen werden mussten. Andererseits herrscht auch eine Fluktuation ▪ in den privaten Wohnungsmarkt ▪ durch Rückkehr in das Heimatland ▪ durch Umzug in einen anderen Kreis. Die in der Regel einjährige Aufenthaltserlaubnis ist an keine Wohnsitzauflage gebunden. Die große Immobilie in der Steinhäuserstraße dient nach wie vor als sogenannte Drehscheibe für die neu ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine. Hier erfolgt grundsätzlich nur eine Aufnahme für die Dauer der vorläufigen Unterbringung von sechs Monaten. Danach erfolgt eine dezentrale Ver- legung in kleinere Wohneinheiten im Stadtgebiet. Die Immobilie ist noch bis zum 31. Dezember 2026 an die Stadt Karlsruhe vermietet. Die Gebäude in der Bernsteinstraße und in der Moltkestraße dienen als Übergangsunterkünfte und sind von Menschen verschiedener Nationalitäten gemischt belegt. In der Unterkunft Moltkestraße verbleiben die Bewohner*innen grundsätzlich nur sechs Monate und werden dann auf andere Wohnungen verteilt. In der Bernsteinstraße gibt es Bedarfsgemeinschaften, die mitunter schon lange dort leben. Die Wohnungssuche gestaltet sich schwierig. Trotzdem konnten in der Vergangenheit erfolgreich einzelne Langzeitwohnverhältnisse aufgelöst und den Bewohnerinnen und Bewohnern geeignete Wohnungen vermittelt werden.