Marktsituation in Grötzingen
| Vorlage: | 2025/1030 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 04.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Grötzingen |
| Erwähnte Stadtteile: | Grötzingen, Neureut |
Beratungen
- Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 19.11.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1030 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Grötzingen Marktsituation in Grötzingen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Grötzingen 19.11.2025 5 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Auf dem Grötzinger Rathausplatz werden seit vielen Jahren donnerstags und samstags frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Backwaren sowie Käse verkauft. Dies geschieht aktuell im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen für mobile Verkaufsstände und Verkauf aus Fahrzeugen. Für die Umwandlung in einen tatsächlichen Wochenmarkt müssen rechtliche Vorgaben beachtet werden. Neben der Zustimmung des Gemeinderates muss der Markt als solcher festgesetzt werden. Die Umwandlung bringt nach Meinung der Ortsverwaltung eher Nachteile als Vorteile mit sich. Die Ortsverwaltung spricht sich deshalb für eine Beibehaltung des derzeitigen Systems aus. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Auf dem Grötzinger Rathausplatz werden seit vielen Jahren donnerstags und samstags frische Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Backwaren, Käse verkauft. Zeitweise wurden auch Waren aus der Landwirtschaft oder im Bereich des Kunsthandwerks angeboten. Dies geschieht aktuell im Rahmen von Sondernutzungserlaubnissen für mobile Verkaufsstände bzw. Verkauf aus Fahrzeugen. Die Zahl der Beschicker hat in den vergangenen Jahren variiert. Nach einer kurzen Hochphase im Jahr 2023 mit fünf Verkaufsständen, sind in diesem Jahr wieder nur 3 Verkaufsstände vertreten. Zuletzt kam die Information, dass der Verkaufsstand der Bäckerei Leonhardt aufgrund personeller Probleme ab Herbst 2025 nur noch samstags in Grötzingen verkaufen wird. Unter diesem Gesichtspunkt muss überlegt werden, ob eine Umwandlung des Platzes für mobile Verkaufsstände in einen Wochenmarkt eine Verbesserung bringen würde. In der nachfolgenden Übersicht werden die Vor- und Nachteile des Betriebes als Markt versus dem Weiterbetrieb als mobile Verkaufsstände gegenübergestellt: Vor-/Nachteile Markt Mobile Verkaufsstände Zuständigkeit Marktamt Ortsverwaltung (Genehmigung OA) Rechtsordnung Marktsatzung mit Festsetzung als Markt Sondernutzungserlaubnis nach StraßenVO Personalaufwand einmalig Jährlich An Markttagen Umwandlung in Markt Alle 3 Jahre Bewerbungs-/ Zulassungsverfahren, Standortplanung, Genehmigung usw. Wochenmarkt-Aufsicht bei Problemen oder zeitgleichen Veranstaltungen ./. Jährlich: Genehmigung OA, Eingreifen der OV bei absehbaren Problemen bzw. wenn Ansprechperson vor Ort Auswahl der Stände Auswahl nach pflichtgemäßem Ermessen (Wettbewerb zu umliegenden Geschäften nicht aufgeführt) Auswahl freier, insbesondere Zulassung nach Beschluss des Ortschaftsrates Vergabe Für 3-jährigen Zeitraum, bei Platz kann auch unterjährig vergeben werden Alternativ Probebetrieb (3 Monate) und Tageszulassung Jederzeit Jeder Zeitraum möglich Kündigung Beidseitig auch unterjährig möglich => anteilige Rückzahlung Beidseitig auch unterjährig möglich => anteilige Rückzahlung Zeiten Starr festgelegte Marktzeiten für alle Flexibel jeder Stand eigene Zeiten Krankheit / Urlaub Präsenzpflicht Bei unvorhergesehenem Ereignis muss ½ Stunde vor Marktzeit angezeigt werden Keine Präsenzpflicht Abwesenheiten sollen mitgeteilt werden – 3 – Urlaub muss 14 Tage vorher schriftlich angekündigt werden Veranstaltungen / Trauungen Bei Bedarf können Zulassungen formell widerrufen werden (Baustellen, Veranstaltungen), Vereinbarungen nur in Absprache und durch Marktamt Vereinbarungen derzeit informell direkt durch Ortsverwaltung möglich Gebühren Käse Völkle ca. 546 €/Jahr Bäcker Leonhardt ca. 756 €/Jahr Nesanir ca. 2.100 €/Jahr Käse Völkle 243 €/Jahr Bäcker Leonhardt 243 €/Jahr Nesanir 572 €/Jahr Waren Nur Waren, die in der Marktsatzung aufgeführt sind, z.B. Lebensmittel, Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft und der Fischerei; sowie Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie Kunstgewerbe Vergleichbar Marktangebot, andere Produkte aber nicht gänzlich ausgeschlossen Sicherheit/Haftung Regelungen bezüglich Winterdienst, Stolperfallen, Haftung in der Marktsatzung Regelungen bezüglich Stolperfallen, Haftung in der Sondernutzungsvereinbarung Sonstiges Verbot von Tieren während Marktzeiten (außer Blindenhunde) Einfahren KfZ/Fahrräder während Marktzeiten nicht gestattet Kein Verbot Die Ortsverwaltung ist der Auffassung, dass die Umwandlung in einen Markt mehr Nachteile als Vorteile bringen würde. Zum einen ist der (finanzielle) Aufwand der Beschicker größer, was sicher nicht zur Attraktivitätssteigerung beiträgt. Zum anderen wäre nicht mehr die Ortsverwaltung, sondern das Marktamt Verwalter, wodurch keine örtlichen Begebenheiten mehr berücksichtigt werden könnten. Schließlich wäre auch mit einem höherem Personalaufwand zu rechnen, da die Umwandlung im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens erfolgen würde: So muss der Gemeinderat der Änderung der Wochenmarktsatzung zustimmen, in der alle Wochenmärkte der Stadt Karlsruhe aufgeführt sind. Dies ist angesichts der geringen Anzahl an Verkaufsständen eher wenig wahrscheinlich. Selbst in Neureut, wo es innerhalb der Ortsverwaltungen den einzigen Wochenmarkt gibt, besteht der Markt aus mehr als 10 Verkaufsständen. In anderen Ortsverwaltungen gibt es hingegen auch nur Plätze, in denen mobile Verkaufsstände zu bestimmten Zeiten verkaufen. Sollte der Gemeinderat einer Umwandlung zustimmen, müsste der Wochenmarkt abschließend noch festgesetzt werden, d.h. die Veranstaltung muss offiziell als gewerblicher Markt anerkannt und durch das Ordnungsamt genehmigt werden.