Abschluss von drei Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von obdachlosen Menschen

Vorlage: 2025/1025
Art: Beschlussvorlage
Datum: 24.10.2025
Letzte Änderung: 14.01.2026
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 22.12.2025

    TOP: 9

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1025 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Abschluss von drei Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von obdachlosen Menschen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 20 N Vorberatung Gemeinderat 22.12.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss der in den Anlagen 1 bis 3 genannten Belegungsvereinbarungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 2.626.440 Euro (Anlage 1 für fünf Jahre, Anlage 2 für zwei Jahre und Anlage 3 für neun Monate) abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 2.626.440 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: 1.583.600 € Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Zahl der ordnungsrechtlich untergebrachten wohnungslosen Menschen in Karlsruhe befindet sich auf einem konstanten Niveau mit derzeit 620 Personen. Die Unterbringung erfolgt in zwei städtischen Häusern, drei von der Stadt angemieteten Gebäuden und in 18 Unterkünften, für die von Privateigen- tümern Belegrechte erworben wurden. Für zwei Unterkünfte laufen die Belegungsvereinbarungen im Januar 2026, für eine weitere im Feb- ruar 2026 aus. Die bisherigen Unterkünfte stehen nicht mehr zur Verfügung. Der Bedarf besteht un- verändert fort. Die neu zu vergebenden Belegrechte wurden unter den bekannten Vertragspartnern ausgeschrieben. Die Platzvergabe erfolgt an die drei preiswertesten Anbieter (siehe Anlage 1 bis 3). Der Einzel-Bettenpreis beträgt bei Anlage 1 pro Tag 22 Euro und 23 Euro bei Anlage 2 und 3. Diese Preise liegen im mittleren Niveau der Verträge im Unterbringungsbereich. Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte werden von den Bewohnerinnen und Bewohnern Be- nutzungsgebühren erhoben. Die Benutzungsgebühren betragen seit 1. Juli 2024 je Unterbringungs- platz und Kalendermonat: ▪ für ein Einzelzimmer 500 Euro ▪ für ein Mehrbettzimmer 400 Euro pro Person. Für Bedarfsgemeinschaften beträgt die Gebühr ab der zweiten Person für jede weitere Person 250 Euro pro Monat. Für Bedarfsgemeinschaften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und XII und nach dem Asylbewerber- leistungsgesetz (AsylbLG) mit mindestens einem minderjährigen Kind beträgt die Summe der Gebüh- ren insgesamt maximal 1.000 Euro pro Monat („Familiengebühr“). Die Einnahmen der maximalen Benutzungsgebühren, bei Vollbelegung durch Einzelpersonen, sind in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt. Die Aufwendungen und Erträge sind bereits vollständig im Doppelhaushalt 2026/2027 budgetiert. Es entstehen keine ungeplanten Mehrbelastungen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss der in den Anlagen 1 bis 3 genannten Belegungsvereinbarungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamtbelegungskosten in Höhe von 2.626.440 Euro (Anlage 1 für fünf Jahre, Anlage 2 für zwei Jahre und Anlage 3 für neun Monate) abzuschließen.

  • Anlage 1
    Extrahierter Text

    Adresse Sachsenstraße, Karlsruhe Laufzeit 01.01.2026 bis 30.11.2030 Anzahl der Betten 01.01.2026 bis 31.01.2026: 29 01.02.2026 bis 30.11.2030: 60 Durch auslaufende Verträge besteht im Januar 2026 nur der Bedarf an 29 Betten. Die Erhöhung auf 60 Betten ab Februar 2026 ergibt sich durch einen weiteren auslaufenden Vertrag. Doppelzimmer/ Einzelzimmer 30 Doppelzimmer (DZ) Jahreskosten Januar 2026: 19.140 Euro Februar 2026 bis Dezember 2026: 435.600 Euro 2027 bis 2029: 475.200 Euro jährlich 2030: 435.600 Euro Gesamtkosten: 2.315.940 Euro Einnahmen durch Gebühren DZ: 29 x 400 Euro = 11.600 Euro 60 x 400 Euro = 24.000 Euro Januar 2026: 11.600 Euro Februar 2026 bis Dezember 2026: 264.000 Euro 2027 bis 2029: 288.000 Euro jährlich 2030: 264.000 Euro Gesamteinnahmen: 1.403.600 Euro Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Doppelzimmer als Einzelzimmer zu nutzen oder auch als Familienzimmer mit einem dritten Bett. Alle Zimmer sind mit eigener Sanitäreinheit und einer Miniküche ausgestattet. Anlage 1 HFA | GR Vorlage – Nr. 2025/1025

  • Anlage 2
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    Adresse G.-Braun-Straße, Karlsruhe Laufzeit 01.02.2026 bis 30.04.2028 Das Laufzeitende wird an den bestehenden Vertrag im gleichen Gebäude angepasst. Anzahl der Betten 10 Doppelzimmer/ Einzelzimmer 5 Doppelzimmer (DZ) Jahreskosten 2026: 75.900 Euro 2027: 82.800 Euro 2028: 27.600 Euro Gesamtkosten: 186.300 Euro Einnahmen durch Gebühren DZ: 10 x 400 Euro = 4.000 Euro 2026: 44.000 Euro 2027: 48.000 Euro 2028: 16.000 Euro Gesamteinnahmen: 108.000 Euro Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Doppelzimmer als Einzelzimmer zu nutzen oder auch als Familienzimmer mit einem dritten Bett. Alle Zimmer sind mit eigener Sanitäreinheit ausgestattet. Zudem steht eine Gemeinschaftsküche zur Verfügung. Anlage 2 HFA | GR Vorlage – Nr. 2025/1025

  • Anlage 3
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    Adresse Marienstraße und Pfinztalstraße, Karlsruhe Es handelt sich um zwei ehemalige Unterkünfte für Ukrainer, eines gemeinsamen Eigentümers. Sie werden als Einheit und Ersatz für einen anderen auslaufenden Vertrag angesehen. Laufzeit 01.01.2026 bis 30.09.2026 Diese Unterkünfte stehen nur kurzfristig als Übergangslösung zur Verfügung. Anzahl der Betten 20 12 in der Marienstraße, 8 in der Pfinztalstraße Doppelzimmer/ Einzelzimmer 10 Doppelzimmer (DZ) Jahreskosten 124.200 Euro Einnahmen durch Gebühren DZ: 20 x 400 Euro = 8.000 Euro Gesamteinnahmen: 72.000 Euro Es besteht die Möglichkeit, bei Bedarf Doppelzimmer als Einzelzimmer zu nutzen oder auch als Familienzimmer mit einem dritten Bett. Die Zimmer sind Bestandteile kleiner Wohneinheiten mit Küche und Bad. Anlage 3 HFA | GR Vorlage – Nr. 2025/1025

  • Abstimmungsergebnis TOP 9
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 22.12.2025 TOP 9
    Extrahierter Text

    Niederschrift 19. Plenarsitzung des Gemeinderates 22. Dezember 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Abschluss von drei Belegungsvereinbarungen zur Unterbringung von obdachlosen Menschen Vorlage: 2025/1025 Beschluss: Der Gemeinderat stimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss dem Abschluss der in den Anlagen 1 bis 3 genannten Belegungsvereinbarungen zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Vereinbarungen mit Gesamt- belegungskosten in Höhe von 2.626.440 Euro (Anlage 1 für fünf Jahre, Anlage 2 für zwei Jahre und Anlage 3 für neun Monate) abzuschließen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung. Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025: Und ich bitte auch hier um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 13. Januar 2026