Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 in der Heinz-Barth-Schule Wettersbach

Vorlage: 2025/1023
Art: Beschlussvorlage
Datum: 02.12.2025
Letzte Änderung: 03.02.2026
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 10.02.2026

    TOP: 1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1023 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Umsetzung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 an der Heinz-Barth-Schule Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Finanzausschuss - Ortschaftsrat Wettersbach 15.01.2026 1 N Vorberatung Ortschaftsrat Wettersbach 10.02.2026 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderatsbeschluss zum Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) vom 29.07.2025 (Vorlage Nr. 2025/0392/1) wird auch an der Heinz-Barth-Schule in zwei Schritten - ab dem Schuljahr 2026/27 als Übergangslösung und ab dem Schuljahr 2027/28 als finale Lösung - umgesetzt werden. Die Beschlussfassung des Gemeinderats am 28.09.2021 (Vorlage Nr. 2021/0909) hat weitreichende Konsequenzen für die Schulkindbetreuung an Halbtagesgrundschulen im modularem System (MoS) mit bisher zwei Trägern wie an der Heinz-Barth-Schule Grünwettersbach. Das MoS muss ab dem SJ 2027/28 mit einer Einträgerlösung erfolgen. Die möglichen Varianten werden in der Vorlage aufgezeigt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 4 -- – 2 – Erläuterungen Rahmenvorgaben Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Grundschulkindern (GaFöG) beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung an Grundschulen und der Primarstufe an den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZen) ab dem Schuljahr 2026/27. Der Rechtsanspruch gilt auch in den Ferien; dabei ist eine maximale Schließzeit von vier Wochen vorgegeben. Der Gemeinderat hat (mit Vorberatung in allen Ortschaftsräten) die Umsetzung der Konzeption Schulkind- Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) an Halbtagesgrundschulen im MoS beschlossen (Vorlagen Nr. 2021/0909 und 2025/0392/1). Des Weiteren wurden die Schließzeiten für die Ferienbetreuung (vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung durch das Land Baden-Württemberg) wie folgt festgelegt: 1 Weihnachtsferienwoche und Sommerferienwochen 3-5 (Vorlage Nr. 2025/0952) Status Quo an der Heinz-Barth-Grundschule Wettersbach (HBS): - 7 Gruppen in der Ergänzenden Betreuung (EB) mit insgesamt 173 Kindern - Kinder-Stadtkirche e.V. (zwei Angebote: Modul 1: Unterrichtsende bis 14 Uhr und Modul 2: Unterrichtsende bis 17:30 Uhr, beide mit Mittagessen, 51 Kinder angemeldet insgesamt, Höchstzahl pro Tag beim Mittagessen: 45 Kinder) - Ferienbetreuung durch Kinder-Stadtkirche e.V.: Herbstferien, Osterferien (1 Woche), Pfingstferien (1 Woche), Sommerferien (1. und letzte Ferienwoche). Schuljahr 2026/27 (Übergangsregelung): - Das System der Flexiblen Nachmittagsbetreuung bildet die Grundlage für SKiBB. - Die Zweiträgerlösung Ergänzende Betreuung (Ortsverwaltung Wettersbach) und Flexible Nachmittagsbetreuung (Kinder-Stadtkirche e.V.) können nur noch übergangsweise parallel laufen. - Die EB wird Teil von SKiBB und kann für die Klassenstufen 2 – 4 noch als Übergangslösung im Bestand fortgeführt werden. Es wird für die Erstklässler ein Anmeldeportal eingeführt für ein Betreuungsangebot mit einem täglichen Umfang von bis zu neun Stunden, auch für die Ferienbetreuung. - Der Anspruch auf Ferienbetreuung besteht auch für Kinder, die während der Schulzeit kein Ganztagsangebot wahrnehmen. Die bisherige Ferienbetreuung ist unter Beachtung der festgelegten Schließzeiten auszuweiten. Das Angebot erfolgt standortunabhängig. Schuljahr 2027/28 (finale Lösung) Betreuungsangebot für alle Klassenstufen an der HBS im MoS: 7.30 - 8.30 Uhr Modul "Ankommen“ 12.00 - 14.00 Uhr Modul "Mittag" mit Essen 14.00 - 16.30 Uhr Modul "Nachmittag“ Flexible Gehzeiten sind im MoS nicht vorgesehen, um die pädagogischen Angebote am Nachmittag nicht zu unterbrechen. Die Reduzierung des täglichen Betreuungsumfangs von zehn auf neun Stunden wird im Rahmen der Haushaltssicherung aktuell geprüft. Die Beschlussfassung hierzu erfolgt voraussichtlich in der Sitzung des Gemeinderates 27.01.2026. Umsetzung des MoS in einer Einträgerlösung: Variante 1: Freier Träger Variante 2: Stadtverwaltung Karlsruhe - Ortsverwaltung Wettersbach -- 2 of 4 -- – 3 – Abwägungskriterien für die Einträgerlösung: Allgemein: Die Erfüllung des GaFöG ist Aufgabe des Schulträgers. Bei der Erfüllung sind die Verlässlichkeit bei der Vertragsgestaltung und die Wirtschaftlichkeit zu berücksichtigen. Betreuungspersonal: Aufgrund des festgelegten Qualitäts- und Betreuungsstandards (Vorlage Nr. 2025/0392) ist zusätzliches Personal erforderlich und für vorhandenes Personal sind Weiterbildungs- /Qualifizierungsmaßnahmen notwendig. Des Weiteren sind für das Mittagessen Hauswirtschaftskräfte vorzusehen. Dieser Aufwand entfällt, zusätzlich auch die Vorhaltung sowie Organisation von Vertretungen, bei Übernahme durch einen freien Träger. Das vorhandene Personal könnte innerhalb der Stadtverwaltung Karlsruhe umgesetzt werden ggf. sind Personalgestellungen denkbar. Die Personalhoheit des Betreuungspersonals obliegt dann dem freien Träger und nicht mehr der Ortsverwaltung Wettersbach. Verwaltungsaufwand: Für die Ortsverwaltung Wettersbach würde sich ein Mehrbedarf an Verwaltungspersonal durch zusätzlichen Verwaltungsaufwand in der Personalgewinnung, Personalverwaltung aber auch durch die Vertragsabschlüsse und Abrechnungen sowie durch die Organisation der Ferienbetreuung und des Mittagessens ergeben. Dieser Mehrbedarf an Personal steht im Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der Personaleinsparung im Rahmen der Haushaltssicherung. Dieser Aufwand entfällt bei der Übertragung an einen freien Träger; die freiwerdenden Kapazitäten innerhalb der Ortsverwaltung wären dann jedoch u.a. für die Qualitätssicherung und ein Beschwerdemanagement (Ansprechpartner als „first point of contact“) vorzusehen. Außenwirkung: Mit der Einführung des Anmeldeportals (analog der Kita-Anmeldung) sind die Bedingungen für die Eltern unabhängig der Trägerschaft vorgegeben. Ebenfalls unabhängig der Trägerschaft sind die Abstimmungsprozesse mit der Schulleitung, dem Kollegium bzw. den Eltern. Der Einfluss auf den „Ruf der Schule“ erfolgt direkt durch die Personalhoheit oder indirekt über eine Qualitätssicherung / Beschwerdemanagement. Gleiches gilt für Thematiken wie beispielweise verspätete Anmeldungen oder kurzfristige Betreuungsbedarfe. Ferienbetreuung: Die Ferienbetreuung wäre eine neue Aufgabe der Ortsverwaltung Wettersbach und die Strukturen hierzu müssten ggf. im Benehmen mit anderen Schulen neu geschaffen werden. Die freien Träger können hierbei auf bestehende Strukturen und Erfahrungswerte zurückgreifen. Finanziellen Auswirkungen: Die Ortsverwaltung Wettersbach hat in den Jahren 2026 – 2030 insgesamt eine Einsparvorgabe + Basisvakanz in 6,7 VZW dauerhaft zu leisten. Bereits 2026 müssen 4,5 VZW eingespart werden. Bei der Variante 2 müssten folglich Stellen (Hauswirtschaftskraft, Vertragsverwaltung, Betreuungskräfte) neu bzw. anteilig geschaffen werden. Allerdings sind diese Stellen(anteile) dann in anderen Bereichen innerhalb der Ortsverwaltung Wettersbach einzusparen. Freie Träger decken den finanziellen Aufwand neben den Betreuungsentgelten durch die Förderungen des Landes und die städt. Zuschüsse. Im Zuge der Haushaltsberatungen zum DHH 2026/2027 sind für die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes erforderlichen Mittel im Doppelhaushalt berücksichtigt. -- 3 of 4 -- – 4 – Beschluss: Antrag an den Ortschaftsrat: 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Ortschaftsrat ab dem Schuljahr 2027/28 an der Heinz- Barth-Schule das Einträgermodell wie folgt umzusetzen: Variante 1: durch einen freien Träger oder Variante 2: durch die Ortsverwaltung Wettersbach 2. Der Ortschaftsrat beschließt gemäß oder entgegen der Empfehlung des Finanzausschusses ab dem Schuljahr 2027/28 an der Heinz-Barth-Schule das Einträgermodell entweder durch die Variante 1: durch einen freien Träger oder Variante 2: durch die Ortsverwaltung Wettersbach umzusetzen. -- 4 of 4 --