Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)

Vorlage: 2025/1016
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.10.2025
Letzte Änderung: 26.01.2026
Unter Leitung von: Marktamt
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Mühlburg, Neureut

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • BV Marktgebühren Neukalkulation 2026-2027-Anlagen 4a-4e-session
    Extrahierter Text

    Anlage 4 a Gebührenaufkommen Großmarkt 2026 und 2027: Gebühren- ziffer Bezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen Großmarktgebühren 101Zulassung für städtische Hallenflächenm²84.9609,00 €764.640,00 € 103 Zulassung für Anbauten, Einhausungen, Freimarktflächen etc. m²42.8764,50 €192.942,00 € 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) m²6.1681,00 €6.168,00 € 105Wiegegebühr öffentliche BrückenwaageVerwiegung1547,15 €1.101,10 € SUMME964.851,10 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in Quadratmeter bzw. die Anzahl der externen Verwiegungen als Jahressumme dar. Anlage 4 b Gebührenaufkommen Wochenmärkte 2026 und 2027: Geb. ZifferBezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201Tageszulassung Tagesplatzbeschickerm²7.9001,54 €12.166,00 € Auslagen von Dauerbeschickernm²5.3000,56 €2.968,00 € Zwischensumme15.134,00 € 202Dauerzulassung bei einen Wochenmarkt mit 1 Markttagm²14.6003,85 €56.210,00 € 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen und mehrm²11.6005,50 €63.800,00 € 2 Markttagenm²10.8005,50 €59.400,00 € 3 Markttagenm²19.5006,00 €117.000,00 € Zwischensumme296.410,00 € 203Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttagpauschal1102,50 €275,00 € 2 Markttagenpauschal1103,50 €385,00 € 3 Markttagenpauschal2005,00 €1.000,00 € Zwischensumme1.660,00 € 204Christbaumverkauf für die Saisonm²5902,50 €1.475,00 € SUMME314.679,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in m² (bzw. Stückzahl bei Eckplätzen) als Jahressumme dar. Anlage 4 c Gebührenaufkommen Jahrmärkte 2026 und 2027: Geb. ZifferBezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu Jahrmarktgebühren 301Fahrgeschäfte a)Achterbahn pauschal 4 3.000,00 €12.000,00 € b)Geisterbahn pauschal 2 2.350,00 €4.700,00 € c)Autoscooter bis 30 m pauschal 0 2.700,00 €0,00 € d)Autoscooter über 30 m pauschal 4 3.200,00 €12.800,00 € e)Rundfahrgeschäfte bis 20 m pauschal 2 2.700,00 €5.400,00 € f)Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 4 3.200,00 €12.800,00 € g)Riesenrad pauschal 2 3.300,00 €6.600,00 € h)Hochfahrgeschäfte pauschal 4 3.300,00 €13.200,00 € i)Wildwasserbahn pauschal 2 3.200,00 €6.400,00 € j)Go-Kart-Bahn **) pauschal 0 2.700,00 €0,00 € k) Schiffschaukel, Kettenflieger u.Ä. **) pauschal 0 1.100,00 €0,00 € Zwischensumme73.900,00 € 302Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte lfdm 64 100,00 €6.400,00 € b)Kinderschleife und Kinderscooter lfdm 130 90,00 €11.700,00 € c)Kindereisenbahn **) lfdm 0 70,00 €0,00 € Zwischensumme18.100,00 € 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte lfdm 62 125,00 €7.750,00 € b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager lfdm 0 70,00 €0,00 € Zwischensumme7.750,00 € 304Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.Ä. lfdm 102 75,00 €7.650,00 € b)Schießgeschäfte lfdm 90 70,00 €6.300,00 € c)Hau den Lukas, Torwand u.Ä. lfdm 10 100,00 €1.000,00 € d)Greifer lfdm 76 150,00 €11.400,00 € e) elektr. Spielautomatengeschäft lfdm 44 200,00 €8.800,00 € Zwischensumme35.150,00 € Verlosung, Fadenziehen, lfdm 62 80,00 € 4.960,00 € Tütenangeln 306Süßwaren u.ä.176 85,00 € 14.960,00 € 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a)bis 6 m Frontlänge pauschal 6 750,00 €4.500,00 € b)bis 8 m Frontlänge **) pauschal 0 850,00 €0,00 € c)über 8 m Frontlänge pauschal 2 950,00 €1.900,00 € Zwischensumme6.400,00 € Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlängepauschal 6 1.150,00 €6.900,00 € b) bis 12 m Frontlängepauschal 8 1.400,00 €11.200,00 € c) über 12 m Frontlängepauschal 6 1.650,00 €9.900,00 € Zwischensumme28.000,00 € 309Festzeltpauschal2 2.600,00 € 5.200,00 € 308 305 Seite 3 von 7 Anlage 4 c Gebührenaufkommen Jahrmärkte 2026 und 2027: Geb. ZifferBezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen neu 310Warenverkauf a)allgemeiner Verkauf u. Haushaltswarenlfdm96 60,00 €5.760,00 € b) Kunsthandwerk **)lfdm 0 40,00 €0,00 € Zwischensumme5.760,00 € 311Automaten a)Computeranalyse **)pauschal 0 60,00 €0,00 € b)Boxer/Fußball u.Ä. **)pauschal 0 500,00 €0,00 € Zwischensumme0,00 € SUMME200.180,00 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die voraussichtlich per Zulassung zugeteilten Flächen in laufenden Metern bzw. Pauschale je Geschäft als Jahressumme dar. **) Nach derzeitiger Kalkulation wird nicht von einer Aufstellung dieser Geschäfte ausgegangen. Um jedoch im Bedarfsfall auf künftige Bewerbungen kurzfristig reagieren zu können, wird ein Gebührensatz vorgesehen. Seite 4 von 7 Anlage 4 d Gebührenaufkommen Kirchweihen 2026 und 2027: Geb. ZifferBezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz ***) Gebührenauf- kommen neu ****) Jahrmarktgebühren 301Fahrgeschäfte a)Achterbahn **) pauschal 0 750,00 €0,00 € b)Geisterbahn **) pauschal 0 587,50 €0,00 € c)Autoscooter bis 30 m pauschal 3 675,00 €2.025,00 € d)Autoscooter über 30 m **) pauschal 0 800,00 €0,00 € e)Rundfahrgeschäfte bis 20 m pauschal 3 675,00 €2.025,00 € f)Rundfahrgeschäfte über 20 m **) pauschal 0 800,00 €0,00 € g)Riesenrad **) pauschal 0 825,00 €0,00 € h)Hochfahrgeschäfte **) pauschal 0 825,00 €0,00 € i)Wildwasserbahn **) pauschal 0 800,00 €0,00 € j)Go-Kart-Bahn **) pauschal 0 675,00 €0,00 € k) Schiffschaukel, Kettenflieger u.Ä. pauschal 1 275,00 €275,00 € Zwischensumme4.325,00 € 302Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte lfdm 35 25,00 €875,00 € b)Kinderschleife und Kinderscooter lfdm 14 22,50 €315,00 € c)Kindereisenbahn **) lfdm 0 17,50 €0,00 € Zwischensumme1.190,00 € 303Schau- und Belustigung a)Laufgeschäfte **) lfdm 0 31,25 €0,00 € b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager **) lfdm 0 17,50 €0,00 € Zwischensumme0,00 € 304Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.Ä. lfdm 38 18,75 €712,50 € b)Schießgeschäfte lfdm 22 17,50 €385,00 € c)Hau den Lukas, Torwand u.Ä. **) lfdm 0 25,00 €0,00 € d)Greifer **) lfdm 0 37,50 €0,00 € e) elektr. Spielautomatengeschäft **) lfdm 0 50,00 €0,00 € Zwischensumme1.097,50 € Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln 306Süßwaren u.ä.68 21,25 € 1.445,00 € 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a)bis 6 m Frontlänge **) pauschal 0 187,50 €0,00 € b)bis 8 m Frontlänge pauschal 1 212,50 €212,50 € c)über 8 m Frontlänge **) pauschal 0 237,50 €0,00 € Zwischensumme212,50 € Imbissgeschäft mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge **)pauschal 0 287,50 €0,00 € b) bis 12 m Frontlänge **)pauschal 0 350,00 €0,00 € c) über 12 m Frontlängepauschal 1 412,50 €412,50 € Zwischensumme412,50 € 309Festzeltpauschal1 650,00 € 650,00 € 305 308 lfdm1620,00 €320,00 € Seite 5 von 7 Anlage 4 d Gebührenaufkommen Kirchweihen 2026 und 2027: Geb. ZifferBezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz ***) Gebührenauf- kommen neu ****) 310Warenverkauf a)allgemeiner Verkauf u. Haushaltswarenlfdm84 15,00 €1.260,00 € b) Kunsthandwerk **)lfdm 0 10,00 €0,00 € Zwischensumme1.260,00 € 311Automaten a)Computeranalyse **)pauschal 0 15,00 €0,00 € b)Boxer/Fußball u.Ä. **)pauschal 0 125,00 €0,00 € Zwischensumme0,00 € SUMME10.912,50 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die voraussichtlich per Zulassung zugeteilten Flächen in laufenden Metern bzw. Pauschale je Geschäft als Jahressumme dar. **) Nach derzeitiger Kalkulation wird nicht von einer Aufstellung dieser Geschäfte ausgegangen. Um jedoch im Bedarfsfall auf künftige Bewerbungen kurzfristig reagieren zu können, wird ein Gebührensatz vorgesehen. ***) Gemäß Gebührenziffer 313 jeweils 1/4 der Gebührensätze nach Gebührenziffer 301 - 311. ****) Die Kirchweihen in Mühlburg und Hagsfeld dauern drei Tage. Diese kürzere Veranstaltungsdauer wurde gemäß Gebührenziffer 315 bei der Gebührenmesszahl berücksichtigt und fließt somit in das prognostizierte Gebührenaufkommen mit ein. Seite 6 von 7 Anlage 4 e Gebührenaufkommen Kunsthandwerkermärkte 2026 und 2027: Gebühren- ziffer Bezeichnung Gebühren- bemessung Gebühren- messzahl *) Gebühren- satz Gebührenauf- kommen Gebühren für Spezialmärkte 332Kunsthandwerkermärktelfdm/Tag1.01921,01 €21.409,19 € *) Die Gebührenmesszahl stellt jeweils die aktuell per Zulassung zugeteilten Flächen in laufenden Metern als Jahressumme dar.

  • BV Marktgebühren Neukalkulation 2026-2027-Anlagen 3a-3d-session
    Extrahierter Text

    Anlage 3 a 20262027 172.881,73 €178.068,18 € 574.896,60 €586.394,53 € 104.076,22 €101.951,82 € Ergebnisausgleich 20220,00 €0,00 € Ergebnisausgleich 2023 (Unterdeckung)135.147,20 €0,00 € Ergebnisausgleich 2024 (Unterdeckung)19.076,86 €139.664,08 € 1.006.078,61 €1.006.078,61 € -41.227,51 €-41.227,51 € 964.851,10 €964.851,10 € 964.851,10 €964.851,10 € Unterdeckung0,00 €0,00 € Kostendeckungsgrad100,00%100,00% Teilhaushalt 7200 - Märkte Gesamtkosten Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Gebührenaufkommen Gesamt Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Großmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Bezeichnung sonstige Erlöse Anlage 3 b 20262027 190.142,04 €195.846,30 € 119.651,30 €122.044,32 € 2.703,00 €2.703,00 € Ergebnisausgleich 2022 (Unterdeckung)14.811,62 €0,00 € Ergebnisausgleich 2023 (Unterdeckung)20.367,20 €27.081,54 € Ergebnisausgleich 20240,00 €0,00 € 347.675,16 €347.675,16 € -17.387,40 €-17.387,40 € 330.287,76 €330.287,76 € 314.679,00 €314.679,00 € Unterdeckung-15.608,76 €-15.608,76 € Kostendeckungsgrad95,27%95,27% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Wochenmarkt Berechnung des Gebührenbedarfs Bezeichnung Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Gesamtkosten sonstige Erlöse Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Anlage 3 c 20262027 120.869,15 €124.495,22 € 158.500,80 €161.670,81 € 8.366,00 €7.140,50 € Ergebnisausgleich 20220,00 €0,00 € Ergebnisausgleich 20230,00 €0,00 € Ergebnisausgleich 20240,00 €0,00 € 287.735,95 €293.306,53 € -39.725,98 €-39.725,98 € 248.009,97 €253.580,55 € 211.092,50 €211.092,50 € Unterdeckung-36.917,47 €-42.488,05 € Kostendeckungsgrad85,11%83,24% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Jahrmärkte und Kirchweihen Berechnung des Gebührenbedarfs Bezeichnung Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Gesamtkosten sonstige Erlöse Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse Anlage 3 d 20262027 10.305,56 €10.614,73 € 9.217,70 €9.402,05 € 0,00 €0,00 € Ergebnisausgleich 20220,00 €0,00 € Ergebnisausgleich 2023 (Unterdeckung)1.905,11 €1.120,25 € Ergebnisausgleich 2024 (Unterdeckung)0,00 €291,34 € 21.428,37 €21.428,37 € 0,00 €0,00 € 21.428,37 €21.428,37 € 21.409,19 €21.409,19 € Unterdeckung-19,18 €-19,18 € Kostendeckungsgrad99,91%99,91% Gebührenaufkommen Gesamt Teilhaushalt 7200 - Märkte Berechnung des Gebührenbedarfs hier: Kunsthandwerkermärkte Berechnung des Gebührenbedarfs Bezeichnung Personal- und Versorgungskosten Kosten für Sach- u. Dienstleistungen inkl. Interne Leistungsverr. und Zentr. Gemeinkosten Abschreibungen und Zinsen (kalk. Kosten) Gesamtkosten sonstige Erlöse Gebührenbedarf nach Berücksichtigung Ergebnisausgleich und sonstige Erlöse

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1016 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Marktamt Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.11.2025 10 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 14 N Vorberatung Gemeinderat 16./17./18.12.2025 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 27. November 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025 die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. November 2024. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 28.340 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Vorbemerkung: Die Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste und die Spezialmärkte (hier: Kunsthandwerkermärkte) wurden für die Jahre 2026 und 2027 neu kalkuliert. Hierbei wurden auch die für den Bereich des Marktamtes vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Haushaltskonsolidierungsprozesses berücksichtigt. Die Änderung der Gebührenverzeichnisse 1 bis 3 zu § 1 der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste (Anlage 1) soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Änderungen in den Gebührenverzeichnissen können der Darstellung in der Synopse (Anlagen 2 a bis 2 c) entnommen werden. Änderungen im Text der Gebührensatzung werden nicht vorgenommen. Außerdem wird um Zustimmung zum beschriebenen Vorgehen in Bezug auf die Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus Vorjahren im Gebührenbereich des Marktamtes gebeten. Die Gebühren für den Christkindlesmarkt wurden bereits im vergangenen Jahr für die Jahre 2025 und 2026 neu kalkuliert (Vorlage Nr. 2024/0883) und sind von dieser Neukalkulation nicht betroffen. Allgemeine Erläuterungen zu den Neukalkulationen: Personal-, Sach- und kalkulatorische Kosten: Bei der Neukalkulation wurde das Ergebnis 2024 des jeweiligen Gebührenbereiches zu Grunde gelegt. Der Anteil des Personalaufwands basiert auf dem im jeweiligen Gebührenbereich aktuell ermittelten Anteil am Gesamtpersonalaufwand des Marktamtes. Die aktuellen Tarifabschlüsse wurden nach den städtischen Vorgaben entsprechend berücksichtigt. Der Sachaufwand, der auch Aufwendungen für interne Leistungsverrechnungen und zentrale Gemeinkosten enthält, basiert ebenfalls auf den Zahlen des Jahres 2024 und den für den kommenden Doppelhaushalt vorgegebenen Eckwerten. Hierbei wurden die Maßnahmen für den Bereich des Marktamtes im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ebenso berücksichtigt, wie die aktuellen wirtschaftlichen Entwicklungen und die städtischen Vorgaben zur Inflationsrate. Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18./19. Februar 2025 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2025 auf 1,55 % festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2026/2027 berücksichtigt. Diese nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten fließen gem. § 14 KAG in die Gebührenkalkulationen mit ein. Einzelheiten zu den Neukalkulationen: Großmarktgebühren (Anlagen 3 a und 4 a): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 (Vorlage Nr. 2023/1200/2) einen Kostendeckungsgrad für die Großmarktgebühren von 99,93 % für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. – 3 – Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 100 % für die Jahre 2026 und 2027 angestrebt (Anlage 3 a). Das erwartete Gebührenaufkommen kann der Anlage 4 a entnommen werden. Bei der Neukalkulation wurde die restliche Unterdeckung 2023 in Höhe von 135.147,20 Euro sowie ein Teilbetrag der Unterdeckung 2024 in Höhe von 19.076,86 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 mit einbezogen. Außerdem wurde ein Teilbetrag der Unterdeckung 2024 in Höhe von 139.664,08 Euro in die Gebührenkalkulation 2027 einbezogen (Anlage 3 a). Die restliche Unterdeckung 2024 in Höhe von 40.009,97 Euro soll bis zum Jahr 2029 ausgeglichen werden. Die Gebührensätze im Großmarktbereich können dabei stabil gehalten und müssen nicht erhöht werden. Bei Einbeziehung der Erträge aus privatrechtlichen Vermietungen und Erbbauzinsen kann festgehalten werden, dass der Großmarkt weiterhin mehr als kostendeckend arbeitet. Wochenmarktgebühren (Anlagen 3 b und 4 b): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 einen Kostendeckungsgrad für die Wochenmarktgebühren in Höhe von 99,70 % für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 95,27 % für die Jahre 2026 und 2027 angestrebt (Anlage 3 b). Die Anlage 4 b fasst das erwartete Gebührenaufkommen zusammen. Neben der Kompensation der allgemeinen Kostensteigerungen soll mit der jetzigen Neukalkulation die restliche Unterdeckung aus dem Jahr 2022 in Höhe von 14.811,62 Euro sowie die Unterdeckung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 47.448,74 Euro ausgeglichen werden (Anlage 3 b). Die Unterdeckung des Jahres 2024 in Höhe von 23.892,79 Euro soll bis zum Jahr 2029 ausgeglichen werden. Die Gebühren wurden mit Ausnahme der Eckplatzzuschläge und der Gebühren für den Christbaumverkauf daher um maximal 10 Prozent erhöht. Aufgrund der aktuell schwierigen Situation für die Wochenmarkthändlerinnen und Wochenmarkthändler, die Probleme bei der Personalgewinnung haben sowie durch allgemeine Kostensteigerungen und den Preisdruck durch Discounter soll allerdings auf eine volle Kostendeckung verzichtet werden. Jahrmarktgebühren (Anlagen 3 c, 4 c und 4 d): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 einen Kostendeckungsgrad für die Gebühren der Jahrmärkte und Kirchweihen in Höhe von 74,08 % für das Jahr 2024 und in Höhe von 82,08 % für das Jahr 2025 festgelegt. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 85,11 % für das Jahr 2026 und in Höhe von 83,24 % für das Jahr 2027 (Anlage 3 c), aber auch Gebührenkontinuität für die Schaustellerinnen und Schausteller angestrebt. Daher sollen die Gebühren in diesem Bereich stabil gehalten und nicht erhöht werden. Durch die für den Messplatz erwirtschafteten Überschüsse bei den privat-rechtlichen Entgelten wird für beide Bereiche insgesamt sogar ein positives Ergebnis erzielt. Das erwartete Gebührenaufkommen kann den Anlagen 4 c und 4 d entnommen werden. Durch die Neukalkulation sollen die allgemeinen Kostensteigerungen kompensiert werden. Außerdem wurden auch die für den Bereich des Marktamtes vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung berücksichtigt und dadurch der benötigte Gebührenbedarf reduziert. Über- oder Unterdeckungen aus Vorjahren sind nicht vorhanden. – 4 – Gebühren für die Kunsthandwerkermärkte (Anlagen 3 d und 4 e): Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 19. Dezember 2023 einen Kostendeckungsgrad für die Kunsthandwerkermarktgebühren in Höhe von 99,97 % für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Mit der Neukalkulation wird ein Kostendeckungsgrad in Höhe von 99,91 % für die Jahre 2026 und 2027 angestrebt (Anlage 3 d). Das erwartete Gebührenaufkommen kann der Anlage 4 e entnommen werden. Neben den allgemeinen Kostensteigerungen wurden die bestehenden Kostenunterdeckungen in der Neukalkulation berücksichtigt. Daher wurde die Unterdeckung 2023 in Höhe von 3.025,36 Euro sowie die Unterdeckung 2024 in Höhe von 291,34 Euro in die Gebührenkalkulation mit einbezogen. Der Gebührensatz muss dadurch moderat um 4,42 Prozent erhöht werden. Eine weitergehende Erhöhung ist nicht möglich, da dadurch ein Kostendeckungsgrad von über 100 Prozent erreicht werden würde, was gebührenrechtlich nicht erlaubt ist. Gebührenaufkommen (Anlagen 4 a bis 4 e): Das jeweils ermittelte Gesamtgebührenaufkommen basiert auf den aktuell ermittelten Zahlen und zugeteilten Flächen. Kostendeckungsgrade: Bereich erreichter KDG 2024 beschlossener KDG 2025 angestrebter KDG 2026 angestrebter KDG 2027 Großmarkt 91,46 % 99,93 % 100,00 % 100,00 % Wochenmärkte 95,18 % 99,70 % 95,27 % 95,27 % Jahrmärkte und Kirchweihen 86,69 % 82,08 % 85,11 % 83,24 % Kunsthandwerkermärkte 100,87 % 99,97 % 99,91 % 99,91 % Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen: Nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste und die Spezialmärkte (hier: Kunsthandwerkermärkte) sowie der Genehmigung des vorgeschlagenen Vorgehens hinsichtlich der entstandenen Kostenüber- und Kostenunterdeckungen aus Vorjahren stellt sich der Ergebnisausgleich beim Teilhaushalt 7200 (Anlage 5) wie folgt dar: 2020 0,00 Euro 2021 0,00 Euro 2022 0,00 Euro 2023 0,00 Euro 2024 - 63.902,76 Euro Die Verwaltung empfiehlt, diese Kostendeckungsgrade zu beschließen und dem vorgeschlagenen Vorgehen hinsichtlich der entstandenen Kostenüber- und Kostenunterdeckungen zuzustimmen. – 5 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 27. November 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. November 2024, b) im Bereich Großmarkt die Einbeziehung der Unterdeckung 2023 in Höhe von 135.147,20 Euro und eines Teilbetrages der Unterdeckung 2024 in Höhe von 19.076,86 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrages der Unterdeckung 2024 in Höhe von 139.664,08 Euro in die Gebührenkalkulation 2027 (Anlage 3 a), c) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2022 in Höhe von 14.811,62 Euro und eines Teilbetrages der Unterdeckung 2023 in Höhe von 20.367,20 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2023 in Höhe von 27.081,54 Euro in die Gebührenkalkulation 2027 (Anlage 3 b). d) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Einbeziehung eines Teilbetrages der Unterdeckung 2023 in Höhe von 1.905,11 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2023 in Höhe von 1.120,25 Euro und der Unterdeckung 2024 in Höhe von 291,34 Euro in die Gebührenkalkulation 2027 (Anlage 3 d), e) die Rückstellung der Verwendung der verbleibenden Unterdeckung in Höhe von 63.902,76 Euro.

  • BV Marktgebühren Neukalkulation 2026-2027-Anlage 1-session
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Aufgrund des § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO BW) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. Seite 581, berichtigt Seite 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) in der Fassung vom 17. März 2005 (GBl. Seite 206), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2020 (GBl. Seite 1233, 1249), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 16./17./18. Dezember 2025 folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste vom 9. Dezember 1980 (Amtsblatt vom 19. Dezember 1980), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. November 2024 (öffentliche Bekanntmachung unter www.karlsruhe.de am 29. November 2024) beschlossen. Artikel 1 Die Gebührenverzeichnisse 1 bis 3 zu § 1 der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste werden wie folgt geändert: „Gebührenverzeichnis 1 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 16./17./18. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr in Euro Gebühr in Euro ziffer bemessung ohne Umsatzsteuer mit Umsatzsteuer Großmarktgebühren 101 Zulassung für städtische Hallenflächen m²/Monat 9,00 10,71 102 nicht vergeben 103 Zulassung für nachträgliche Anbauten, Einhausungen, Freimarktflächen etc. m²/Monat 4,50 5,36 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) m²/Monat 1,00 1,19 105 Wiegegebühr öffentliche Brückenwaage pro Verwiegung 7,15 8,50 Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 16./17./18. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr in Euro Gebühr in Euro ziffer bemessung ohne Umsatzsteuer mit Umsatzsteuer Wochenmarktgebühren Zulassung von Standplätzen 201 Tagesplatzzulassung Tagesplatzbeschicker m²/ Tag 1,54 1,83 Auslagen von Dauerbeschickern m²/ Tag 0,56 0,67 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag m²/ Monat 3,85 4,85 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/ Monat 5,50 6,55 2 Markttagen m²/ Monat 5,50 6,55 3 Markttagen und mehr m²/ Monat 6,00 7,14 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 2,98 2 Markttagen pauschal 3,50 4,17 3 Markttagen pauschal 5,00 5,95 Christbaumverkauf 204 für die Saison m² 2,50 2,98 Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 16./17./18. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr in Euro Gebühr in Euro ziffer bemessung ohne Umsatzsteuer mit Umsatzsteuer Jahrmarktgebühren 301 Fahrgeschäfte a) Achterbahn pauschal 3.000,00 3.570,00 b) Geisterbahn pauschal 2.350,00 2.796,50 c) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.700,00 3.213,00 d) Autoscooter über 30 m pauschal 3.200,00 3.808,00 e) Rundfahrgeschäfte bis 20 m pauschal 2.700,00 3.213,00 f) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 3.200,00 3.808,00 g) Riesenrad pauschal 3.300,00 3.927,00 h) Hochfahrgeschäfte pauschal 3.300,00 3.927,00 i) Wildwasserbahn pauschal 3.200,00 3.808,00 j) Go-Kart-Bahn pauschal 2.700,00 3.213,00 k) Schiffschaukel, Kettenflieger u. Ä. pauschal 1.100,00 1.309,00 302 Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte lfdm 100,00 119,00 b) Kinderschleife und Kinderscooter lfdm 90,00 107,10 c) Kindereisenbahn lfdm 70,00 83,30 303 Schau und Belustigung a) Laufgeschäfte lfdm 125,00 148,75 b) Simulator, Wahrsagerin/ Wahrsager lfdm 70,00 83,30 304 Geschicklichkeitsspiele a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u. Ä. lfdm 75,00 89,25 b) Schießgeschäfte lfdm 70,00 83,30 c) Hau den Lukas, Torwand u. Ä. lfdm 100,00 119,00 d) Greifer lfdm 150,00 178,50 e) elektr. Spielautomatengeschäfte lfdm 200,00 238,00 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 80,00 95,20 306 Süßwaren u. Ä. lfdm 85,00 101,15 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment a) bis 6 m Frontlänge pauschal 750,00 892,50 b) bis 8 m Frontlänge pauschal 850,00 1.011,50 c) über 8 m Frontlänge pauschal 950,00 1.130,50 Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr in Euro Gebühr in Euro ziffer bemessung ohne Umsatzsteuer mit Umsatzsteuer 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.150,00 1.368,50 b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.400,00 1.666,00 c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.650,00 1.963,50 309 Festzelt pauschal 2.600,00 3.094,00 310 Warenverkauf a) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren lfdm 60,00 71,40 b) Kunsthandwerk lfdm 40,00 47,60 311 Automaten a) Computeranalyse pauschal 60,00 71,40 b) Boxer, Fußball u. Ä. pauschal 500,00 595,00 312 Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 sind für eine Veranstaltungsdauer von zehn bis zwölf Tagen bemessen. Gebühren für Kirchweihen und andere Volksfeste 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Gebührenziffern 301 bis 311 zu einem Viertel. 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünftel der Jahrmarkt- gebühren zu ermäßigen (zum Beispiel bei schlechtem Besuch, ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer bedeutender Veranstaltungen). 315 Die Gebühren nach Gebührenziffern 313 bis 314 sind für eine Veranstaltungsdauer von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren um ein Viertel pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. 316 bis 323 nicht vergeben Gebühren- Bezeichnung Gebühren- Gebühr in Euro Gebühr in Euro ziffer bemessung ohne Umsatzsteuer mit Umsatzsteuer Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) Allgemeiner Verkauf m² 90,00 107,10 b) Kunsthandwerk m² 65,00 77,35 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 30,00 35,70 325 Süßwaren m² 145,00 172,55 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 175,00 208,25 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 290,00 345,10 b) Alkoholausschank m² 330,00 392,70 c) Stehtische Stück 225,00 267,75 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 46,00 54,74 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.600,00 4.284,00 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in der Regel 27 bis 33 Tage, bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen. 329 a In besonderen Ausnahmefällen können die Gebühren nach Gebührenziffern 324 bis 328 bis zur Hälfte der Gebühren ermäßigt werden. 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüllt und einen Informationsstand ohne wirtschaftliches Interesse betreibt, gebührenfrei. 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten und Anderen werden den Gebührenpflichtigen mit überdurch- schnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiberinnen und Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Großimbissständen und Ähnliches) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen Wasserzähler gesondert berechnet. Gebühren für Spezialmärkte 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 21,01 25,00 333 nicht vergeben 334 Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung enthalten: laufender Meter – lfdm Quadratmeter – m²“ Artikel 2 Diese Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

  • BV Marktgebühren Neukalkulation 2026-2027-Anlage 2a-2c-session
    Extrahierter Text

    Synopse Anlage 2 a Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro ohne Umsatzsteuer Gebühr in Euro mit Umsatzsteuer Großmarktgebühren Großmarktgebühren 101 Zulassung für städtische Hallenflächen m²/Monat 9,00 101 Zulassung für städtische Hallenflächen m²/Monat 9,00 10,71 102 nicht vergeben 102 nicht vergeben 103 Zulassung für nachträgliche Anbauten, m²/Monat 4,50 103 Zulassung für nachträgliche Anbauten, m²/Monat 4,50 5,36 Einhausungen, Freimarktflächen etc. Einhausungen, Freimarktflächen etc. 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger m²/Monat 1,00 104 Betriebskostenzuschlag Erzeuger m²/Monat 1,00 1,19 (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) (Reinigung, Heizung, Beleuchtung) 105 Wiegegebühr öffentliche Brückenwaage pro Verwiegung 7,15 105 Wiegegebühr öffentliche Brückenwaage pro Verwiegung 7,15 8,50 Umsatzsteuer 106 Den Gebühren nach Gebührenziffer 101 bis 105 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 1 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 16./17./18. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 Seite 1 von 6 Synopse Anlage 2 b Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro ohne Umsatzsteuer Gebühr in Euro mit Umsatzsteuer Wochenmarktgebühren Wochenmarktgebühren Zuweisung von Standplätzen Zuweisung von Standplätzen 201 Tagesplatzzulassung 201 Tagesplatzzulassung Tagesplatzbeschicker m²/Tag 1,40 Tagesplatzbeschicker m²/Tag 1,54 1,83 Auslagen von Dauerbeschickern m²/Tag 0,51 Auslagen von Dauerbeschickern m²/Tag 0,56 0,67 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 202 Dauerzulassung bei einem Wochenmarkt mit 1 Markttag m²/Monat 3,50 1 Markttag m²/Monat 3,85 4,85 1 Markttag (Freitag oder Samstag) 1 Markttag (Freitag oder Samstag) bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/Monat 5,00 bei Märkten mit 3 Markttagen oder mehr m²/Monat 5,50 6,55 2 Markttagen m²/Monat 5,00 2 Markttagen m²/Monat 5,50 6,55 3 Markttagen und mehr m²/Monat 5,50 3 Markttagen und mehr m²/Monat 6,00 7,14 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem 203 Zuschläge für Eckplätze bei einem Wochenmarkt mit Wochenmarkt mit 1 Markttag pauschal 2,50 1 Markttag pauschal 2,50 2,98 2 Markttagen pauschal 3,50 2 Markttagen pauschal 3,50 4,17 3 Markttagen pauschal 5,00 3 Markttagen pauschal 5,00 5,95 Christbaumverkauf Christbaumverkauf 204 für die Saison m² 2,50 204 für die Saison m² 2,50 2,98 Umsatzsteuer 205 Den Gebühren nach Gebührenziffer 201 bis 204 wird die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zugeschlagen. Gebührenverzeichnis 2 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 16./17./18. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 Seite 2 von 6 Synopse Anlage 2 c Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro ohne Umsatzsteuer Gebühr in Euro mit Umsatzsteuer Jahrmarktgebühren Jahrmarktgebühren 301 Fahrgeschäfte 301 Fahrgeschäfte a) Achterbahn pauschal 3.000,00 a) Achterbahn pauschal 3 .000,00 3.570,00 b) Geisterbahn pauschal 2.350,00 b) Geisterbahn pauscha l 2.350,00 2.796,50 c) Autoscooter bis 30 m pauschal 2.700,00 c) Autoscoot er bis 30 m pauschal 2.700,00 3.213,00 d) Autoscooter über 30 m pauschal 3.200,00 d) Autoscoo ter über 30 m pauschal 3.200,00 3.808,00 e) Rundfahrgeschäft bis 20 m pauschal 2.700,00 e) Rund fahrgeschäft bis 20 m pauschal 2.700,00 3.213,00 f) Rundfahrgeschäfte über 20 m pauschal 3.200,00 f) Ru ndfahrgeschäfte über 20 m pauschal 3.200,00 3.808,00 g) Riesenrad pauschal 3.300,00 g) Riesenrad pauschal 3.3 00,00 3.927,00 h) Hochfahrgeschäfte pauschal 3.300,00 h) Hochfahrgesc häfte pauschal 3.300,00 3.927,00 i) Wildwasserbahn pauschal 3.200,00 i) Wildwasserbahn p auschal 3.200,00 3.808,00 j) Go-Kart-Bahn pauschal 2.700,00 j) Go-Kart-Bahn pausc hal 2.700,00 3.213,00 k) Schiffschaukel, Kettenflieger u.Ä. pauschal 1.100, 00 k) Schiffschaukel, Kettenflieger u.Ä. pauschal 1.10 0,00 1.309,00 302 Kinderfahrgeschäfte 302 Kinderfahrgeschäfte a) Kinderrundfahrgeschäfte lfdm 100,00 a) Kinderrundfa hrgeschäfte lfdm 100,00 119,00 b) Kinderschleife und Kinderscooter lfdm 90,00 b) Kind erschleife und Kinderscooter lfdm 90,00 107,10 c) Kindereisenbahn lfdm 70,00 c) Kindereisenbahn lfdm 70 ,00 83,30 303 Schau und Belustigung 303 Schau und Belustigung a) Laufgeschäfe lfdm 125,00 a) Laufgeschäfe lfdm 125,00 148,75 b) Simulator, Wahrsagerin/Wahrsager lfdm 70,00 b) Simu lator, Wahrsagerin/Wahrsager lfdm 70,00 83,30 304 Geschicklichkeitsspiele 304 Geschicklichkeitsspiel e a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.Ä. lfdm 7 5,00 a) Ball-, Pfeil-, Ringwerfen, Entenangeln u.Ä. l fdm 75,00 89,25 b) Schießgeschäfte lfdm 70,00 b) Schießgeschäfte lfdm 70 ,00 83,30 c) Hau den Lukas, Torwand u.Ä. lfdm 100,00 c) Hau den Lukas, Torwand u.Ä. lfdm 100,00 119,00 d) Greifer lfdm 150,00 d) Greifer lfdm 150,00 178,50 e) elektr. Spielautomatengeschäft lfdm 200,00 e) elekt r. Spielautomatengeschäft lfdm 200,00 238,00 305 Verlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 80,00 305 V erlosung, Fadenziehen, Tütenangeln lfdm 80,00 95,20 306 Süßwaren u.Ä. lfdm 85,00 306 Süßwaren u.Ä. lfdm 85,00 101,15 307 Imbissgeschäfte mit Teilsortiment 307 Imbissgeschä fte mit Teilsortiment Gebührenverzeichnis 3 zur Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für Märkte und Volksfeste vom 16./17./18. Dezember 2025, gültig ab 1. Januar 2026 Seite 3 von 6 Synopse Anlage 2 c Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro ohne Umsatzsteuer Gebühr in Euro mit Umsatzsteuer a) bis 6 m Frontlänge pauschal 750,00 a) bis 6 m Front länge pauschal 750,00 892,50 b) bis 8 m Frontlänge pauschal 850,00 b) bis 8 m Front länge pauschal 850,00 1.011,50 c) über 8 m Frontlänge pauschal 950,00 c) über 8 m Fro ntlänge pauschal 950,00 1.130,50 308 Imbissgeschäfte mit Vollsortiment 308 Imbissgeschä fte mit Vollsortiment (inkl. Pizza, Langos, Alkoholausschank) (inkl. Pizza , Langos, Alkoholausschank) a) bis 8 m Frontlänge pauschal 1.150,00 a) bis 8 m Fro ntlänge pauschal 1.150,00 1.368,50 b) bis 12 m Frontlänge pauschal 1.400,00 b) bis 12 m F rontlänge pauschal 1.400,00 1.666,00 c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.650,00 c) über 12 m Frontlänge pauschal 1.650,00 1.963,50 309 Festzelt pauschal 2.600,00 309 Festzelt pauschal 2.600 ,00 3.094,00 310 Warenverkauf 310 Warenverkauf a) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren lfdm 60,00 a ) allgemeiner Verkauf und Haushaltswaren lfdm 60,00 71,40 b) Kunsthandwerk lfdm 40,00 b) Kunsthandwerk lfdm 40,00 47,60 311 Automaten 311 Automaten a) Computeranalyse pauschal 60,00 a) Computeranalyse pa uschal 60,00 71,40 b) Boxer, Fußball u.Ä. pauschal 500,00 b) Boxer, Fußba ll u.Ä. pauschal 500,00 595,00 312 Die Gebühren nach Gebührenziffern 301 bis 311 si nd für eine Veranstaltungs- 312 Die Gebühren nach Geb ührenziffern 301 bis 311 sind für eine Veranstaltun gs- dauer von zehn bis zwölf Tagen bemessen. dauer von z ehn bis zwölf Tagen bemessen. Gebühren für Kirchweihen und andere Volksfeste Gebüh ren für Kirchweihen und andere Volksfeste 313 Für Kirchweihen und andere Volksfeste gelten die Sätze nach Gebührenziffern 313 Für Kirchweihen und a ndere Volksfeste gelten die Sätze nach Gebührenziff ern 301 bis 311 zu einem Viertel. 301 bis 311 zu einem V iertel. 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, d ie Gebühren auf ein Fünftel 314 In Ausnahmefällen ist das Marktamt ermächtigt, die Gebühren auf ein Fünf tel der Jahrmarktgebühren zu ermäßigen (zum Beispiel be i schlechtem Besuch, der Jahrmarktgebühren zu ermäßi gen (zum Beispiel bei schlechtem Besuch, ungünstiger Witterung, Konkurrenz anderer bedeutend er Veranstaltungen). ungünstiger Witterung, Konkurre nz anderer bedeutender Veranstaltungen). 315 Die Gebühren nach Gebührenziffern 313 bis 314 si nd für eine Veranstaltungs- 315 Die Gebühren nach Geb ührenziffern 313 bis 314 sind für eine Veranstaltun gs- dauer von vier Tagen bemessen. Bei längerer oder kü rzerer Veranstaltungsdauer dauer von vier Tagen beme ssen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdaue r sind die Gebühren um ein Viertel pro Tag anteilig z u erhöhen oder zu ermäßigen. sind die Gebühren um ei n Viertel pro Tag anteilig zu erhöhen oder zu ermäß igen. 316 - 323 nicht vergeben 316 - 323 nicht vergeben Seite 4 von 6 Synopse Anlage 2 c Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro ohne Umsatzsteuer Gebühr in Euro mit Umsatzsteuer Gebühren für den Christkindlesmarkt Gebühren für den Christkindlesmarkt 324 a) allgemeiner Verkauf m² 90,00 324 a) allgemeiner V erkauf m² 90,00 107,10 b) Kunsthandwerk m² 65,00 b) Kunsthandwerk m² 65,00 77,35 c) Kunsthandwerkerhütte Tag 30,00 c) Kunsthandwerkerhü tte Tag 30,00 35,70 325 Süßwaren m² 145,00 325 Süßwaren m² 145,00 172,55 326 Imbissstände ohne Alkoholausschank m² 175,00 326 Imb issstände ohne Alkoholausschank m² 175,00 208,25 327 a) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 290,00 327 a ) Imbissstände mit Alkoholausschank m² 290,00 345,10 b) Alkoholausschank m² 330,00 b) Alkoholausschank m² 330 ,00 392,70 c) Stehtische Stück 225,00 c) Stehtische Stück 225,00 267,75 d) (Kühl-) Container / Anhänger m² 46,00 d) (Kühl-) Co ntainer / Anhänger 46,00 54,74 328 Kinderfahrgeschäfte pauschal 3.600,00 328 Kinderfahr geschäfte pauschal 3.600,00 4.284,00 329 Die Gebühren nach Gebührenziffern 324 a und b so wie 325 bis 328 sind für 329 Die Gebühren nach Gebühr enziffern 324 a und b sowie 325 bis 328 sind für die Dauer der gesamten Veranstaltung, das sind in d er Regel 27 bis 33 Tage die Dauer der gesamten Veran staltung, das sind in der Regel 27 bis 33 Tage bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungs dauer sind die Gebühren bemessen. Bei längerer oder kürzerer Veranstaltungsdauer sind die Gebühren entsprechend der zusätzlichen Tage oder gekürzten T age anteilig zu erhöhen entsprechend der zusätzliche n Tage oder gekürzten Tage anteilig zu erhöhen oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag oder zu ermäßigen. Die Gebühren nach Gebührenziffer 324 c sind pro Tag bemessen. bemessen. 329 a In besonderen Ausnahmefällen können die Geübhr en nach Gebührenziffern 329 a In besonderen Ausnahmef ällen können die Geübhren nach Gebührenziffern 324 bis 328 bis zu Hälfte der Gebühren ermäßigt wer den. 324 bis 328 bis zu Hälfte der Gebühren ermäßigt werden. 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzungen der 330 Je Saison bleibt ein Standplatz eines Verbandes, der die Voraussetzunge n der §§ 51 bis 68 AO für steuerbegünstigte Zwecke erfüll t und einen Informations- §§ 51 bis 68 AO für steuer begünstigte Zwecke erfüllt und einen Informations- stand ohne wirtschaftliches Interesse betreibt, geb ührenfrei. stand ohne wirtschaftliches Interesse bet reibt, gebührenfrei. 331 Bei Jahrmärkten, Volksfesten und Anderen werden den Gebührenpflichtigen 331 Bei Jahrmärkten, Volksfes ten und Anderen werden den Gebührenpflichtigen mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiber- mit überdurchschnittlich hohem Wasserverbrauch (zum Beispiel Betreiber- innen und Betreiber von Wildwasserbahnen, Wasserrut schen, Festzelten, Groß- innen und Betreiber von Wil dwasserbahnen, Wasserrutschen, Festzelten, Groß- imbissständen und Ähnliches) zusätzlich zu den Stan dgebühren die Kosten für imbissständen und Ähnliches ) zusätzlich zu den Standgebühren die Kosten für Wasser und Abwasser nach Messung durch speziellen W asserzähler gesondert Wasser und Abwasser nach Messu ng durch speziellen Wasserzähler gesondert berechnet. berechnet. Gebühren für Spezialmärkte Gebühren für Spezialmärkt e 332 Kunsthandwerkermarkt lfdm/Tag 20,12 332 Kunsthandwer kermarkt lfdm/Tag 21,01 25,00 Seite 5 von 6 Synopse Anlage 2 c Gebühren- ziffer Bezeichnung alt Gebühren- bemessung Gebühr in Euro Gebühren- ziffer Bezeichnung neu Gebühren- bemessung Gebühr in Euro ohne Umsatzsteuer Gebühr in Euro mit Umsatzsteuer Umsatzsteuer 333 Den Gebühren nach Gebührenziffer 301 bis 332 wir d die Umsatzsteuer 333 nicht vergeben (Mehrwertsteuer) nach dem jeweils gültigen Satz zug eschlagen. 334 Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung 334 Folgende Abkürzungen sind im Gebührenverzeichnis zur Gebührenbemessung enthalten: enthalten: laufender Meter - lfdm laufender Meter - l fdm Quadratmeter - m² Quadratmeter - m² Seite 6 von 6

  • BV Marktgebühren Neukalkulation 2026-2027-Anlage 5-session
    Extrahierter Text

    Anlage 5 20202021202220232024 Großmarkt - € - € - € 135.147,20 €- 198.750,91 €- Wochenmärkte - € - € 14.811,62 €- 47.448,74 €- 23.892,79 €- Jahrmärkte - € - € - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Kunsthandwerkermärkte - € - € - € 3.025,36 €- 291,34 €- Gesamt- € - € 14.811,62 €- 185.621,30 €- 222.935,04 €- 20202021202220232024 Großmarkt - € - € - € - € 40.009,97 €- Wochenmärkte - € - € - € - € 23.892,79 €- Jahrmärkte - € - € - € - € - € Christkindlesmarkt - € - € - € - € - € Kunsthandwerkermärkte - € - € - € - € - € Gesamt- € - € - € - € 63.902,76 €- Verrechnung von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen bei den Gebühren für das Marktamt Ergebnisausgleich Stand vor dem vorgeschlagenen Ergebnisausgleich Stand nach der Neukalkulation der Gebühren für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (siehe Gemeinderatsvorlage vom 16./17./18. Dezember 2025)

  • Protokoll GR 16.-18.12.2025 TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 18. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2025, 09:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2025/1016 Punkt 5.1: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste) Vorlage: 2025/1016/1 Änderungsantrag: GRÜNE Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 27. November 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025 a) die in Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Gebührensatzung der Stadt Karlsruhe für den Großmarkt, die Wochenmärkte, die Jahrmärkte, die Kirchweihen und andere Volksfeste, den Christkindlesmarkt und die Spezialmärkte (Gebührensatzung für Märkte und Volksfeste)“ vom 9. Dezember 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. November 2024, b) im Bereich Großmarkt die Einbeziehung der Unterdeckung 2023 in Höhe von 135.147,20 Euro und eines Teilbetrages der Unterdeckung 2024 in Höhe von 19.076,86 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 sowie die Einbeziehung eines Teilbetrages der Unterdeckung 2024 in Höhe von 139.664,08 Euro in die Gebührenkalkulation 2027 (Anlage 3 a), c) im Bereich Wochenmarkt die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2022 in Höhe von 14.811,62 Euro und eines Teilbetrages der Unterdeckung 2023 in Höhe von 20.367,20 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2023 in Höhe von 27.081,54 Euro in die Gebührenkalkulation 2027 (Anlage 3 b). d) im Bereich Kunsthandwerkermärkte die Einbeziehung eines Teilbetrages der Unterdeckung 2023 in Höhe von 1.905,11 Euro in die Gebührenkalkulation 2026 sowie die Einbeziehung der restlichen Unterdeckung 2023 in Höhe von 1.120,25 Euro und der – 2 – Unterdeckung 2024 in Höhe von 291,34 Euro in die Gebührenkalkulation 2027 (Anlage 3 d), e) die Rückstellung der Verwendung der verbleibenden Unterdeckung in Höhe von 63.902,76 Euro. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag: Mehrheitliche Ablehnung (14 Ja, 30 Nein) Beschlussvorlage: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 und 5.1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 27. November 2025 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025. Stadträtin Wolf (GRÜNE): Jetzt habe ich ja auch wieder drei Minuten Redezeit, die möchte ich gerne nutzen, um kurz unseren Änderungsantrag vorzustellen und vielen Dank auch, dass in der kurzen Zeit noch eine Stellungnahme kam. Was wir erwartet haben, auch nach der Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss. Auch mit der Querfinanzierung über den Messplatz, den Sie da angesprochen haben, reicht uns das nicht. Wir finden die durchaus positiven Entwicklungen auf dem Messplatz sollten dem allgemeinen Haushalt und den vielen anderen Aufgaben, die wir haben, zugutekommen und nicht eben den Jahrmärkten, wo wir hier über die Gebühren sprechen. Wir wollen ja nicht die Gebühren morgen auf 100 Prozent erhöhen, aber aus unserer Sicht sollte das Ziel schon eine Kostendeckung an der Stelle sein. Deswegen ist es uns wichtig, das Ziel zu beschließen, die Gebühren für 2026 sind aus unserer Sicht auch so okay, aber für 2027 soll es eben in die richtige Richtung gehen und aus unserer Sicht ist da eine Gebührenabsenkung, also eine Senkung des Kostendeckungsgrades, wie es im Moment da drinsteht, ist einfach eine Erhöhung unseres städtischen Zuschusses. Das ist aus unserer Sicht nicht verhältnismäßig. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Wir haben ja dieses Thema der Satzung in mehreren Ausschüssen vorberaten und insofern ist es jetzt auch für uns schwierig, wenn am Tag vorher noch so ein Änderungsantrag kommt. Das nur mal vorab gestellt. Wir gehen der Verwaltungsvorlage mit, weil wir das auch so vorberaten haben. Natürlich ist es so, dass es wünschenswert wäre, wir hätten die 100 Prozent erreicht, aber wir müssen auch immer berücksichtigen, dass gerade in diesem Bereich bei den Jahrmärkten und Kerwen und sonstigen Volksfesten wir ja kontinuierlich die Gebühren erhöht haben in den letzten Jahren. Irgendwann ist halt auch die Schmerzgrenze für die Schausteller und Beschicker usw. erreicht, denn die haben ja daneben auch noch weitere Kostensteigerungen aktuell und absehbar was Mindestlohn, Strom und dergleichen anbelangt. Wir wollen ja gerade diese Feste auch für unsere Bevölkerung. Das ist ein niedrigschwelliger Zugang ohne Eintritte für alle ein bisschen Spaß und Freude für Familien und alle Menschen in unserer Stadt. Deswegen denken wir, dass wir da ein gutes Maß gefunden haben, wie wir es jetzt in der Vorlage haben und wir lehnen somit den Antrag der GRÜNEN ab und gehen der Vorlage mit. Erste Bürgermeisterin Luczak-Schwarz: Frau Wolf, Sie hatten das ja schon angekündigt im Haupt- und Finanzausschuss. Frau Meier-Augenstein hat das eigentlich sehr schön zusammengefasst. Wir haben in den vergangenen Jahren deutliche Gebührenerhöhungen – 3 – in dem Bereich vorgenommen und unser Ziel war natürlich Verlässlichkeit auch für die Schaustellerinnen und Schausteller. Wir haben einen Überschuss im Bereich des Messplatzes durch die privatwirtschaftlichen Erlöse, die wir parallel erzielen und insofern haben wir uns dann dafür, für diese Variante entschlossen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass es ja nicht nur um die Mess geht, Frühlingsmess oder Herbstmess, sondern es geht auch in diesem Bereich um die Kirchweihen in Neureut, Mühlburg und Hagsfeld, die ja ebenfalls in dieser Satzung mit verankert sind und wir versucht haben, da einen ordentlichen Ausgleich hinzubekommen. Insgesamt haben wir einen Überschuss und insofern war das unsere Empfehlung und so hatten wir es sowohl im AföE als auch im Haupt- und Finanzausschuss ausgeführt. Der Vorsitzende: Vielen Dank, dann würde ich jetzt erst den Änderungsantrag der GRÜNEN hier aufrufen und um das entsprechende Votum bitten und zwar ab jetzt – das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt rufe ich auf TOP 5, die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für Märkte usw. und hier bitte jetzt hier um Ihr Votum ab jetzt - das ist Einstimmigkeit, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Januar 2026

  • Abstimmungsergebnis
    Extrahierter Text