Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung
| Vorlage: | 2025/1005 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.10.2025 |
| Letzte Änderung: | 13.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Amt für Stadtentwicklung |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 24.02.2026
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/1005 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: AfSta Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 10.02.2026 5 N Vorberatung Gemeinderat 24.02.2026 3 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt die Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Leitlinien. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: --- Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: voraussichtlich jährlich rund 35.000 Euro Gesamteinzahlung: --- Jährlicher Ertrag: --- Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☒ abgestimmt mit -- 1 of 7 -- – 2 – Erläuterungen 1. Was sind Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung? Eine erfolgreiche Beteiligung der Öffentlichkeit fördert die Akzeptanz und Transparenz städtischer Vorhaben, stärkt das Vertrauen der Bevölkerung und profitiert von der lebensweltlichen Expertise der Menschen vor Ort. Die Anforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung und ihre Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Dies betrifft sowohl die Beteiligung vor Ort als auch die digitale Beteiligung. Um die Qualität und Verbindlichkeit von Beteiligungsverfahren zu sichern, wurden bereits in weit über hundert deutschen Städten Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung implementiert. Ihr Ziel ist es, projektübergreifende Strukturen und Verfahren für Beteiligungsprozesse festzulegen, um bislang unverbundene Handlungsansätze zu integrieren, gesamtstädtisch abgestimmt und koordiniert zu agieren und die Effektivität einzelner Beteiligungsprozesse zu erhöhen.In diesem Sinne ist es das Ziel der Karlsruher Leitlinien Rahmenbedingungen der Öffentlichkeitsbeteiligung klar zu definieren, projektübergreifende Leitvorstellungen verbindlicher zu fassen und zeitgenössiche Informations- und Beteiligungsmöglichkeiten für die Bevölkerung zu schaffen. 2. Ausgangslage in Karlsruhe Das derzeit gültige „Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung in Karlsruhe“ stammt aus dem Jahr 2012 und wurde verwaltungsintern in Zusammenarbeit verschiedener Fachdienststellen erarbeitet. Der Schwerpunkt lag auf den Methoden zur anlassbezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung. Es definiert weder Verfahren noch einheitliche Standards für eine qualitätsvolle Beteiligungspraxis. Die Umsetzung der Beteiligungsprojekte erfolgt in Karlsruhe dezentral. Die Ausgestaltung und Qualität der Beteiligungsverfahren ist entsprechend heterogen. Zur Unterstützung der Dienststellen stärkt das 2015 gegründete Büro für Mitwirkung und Engagement, das als Fachbereich im Amt für Stadtentwicklung angesiedelt ist, die strategische Ausrichtung und Koordination der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hierzu kooperiert es stadtintern mit einer Vielzahl an Dienststellen und unterstützt diese auf Anfrage bei Beteiligungsverfahren. Als erster Schritt zur Entwicklung verbindlicher Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung wurde im Mai 2021 durch das Büro für Mitwirkung und Engagement ein verwaltungsinterner Arbeitskreis Bürgerbeteiligung gegründet, in dem ämter- und dezernatsübergreifend gemeinsame Herausforderungen im Bereich Beteiligung diskutiert wurden. Aufbauend auf der Diskussion im Karlsruher Hauptausschuss am 21. Juni 2022 (Vorlage 2022/0486) zur Weiterentwicklung der kommunalen Beteiligung, koordinierte das Büro einen zweieinhalbjährigen Dialogprozess zur Erarbeitung von Leitlinien für eine systematische und mitgestaltende Öffentlichkeitsbeteiligung. Mit der Verabschiedung dieser Leitlinien treten sie an die Stelle des bisherigen „Konzepts zur systematischen Bürgerbeteiligung“. 3. Erarbeitungsprozess der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Ein zentrales Ziel des Erarbeitungsprozesses der Leitlinien war es, kontinuierlich breit zu beteiligen und unterschiedliche Perspektiven aufzugreifen. Hierfür wurde ein trialogisch zusammengesetztes Gremium eingerichtet, das Vertreterinnen und Vertreter aus Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik vereint. Diese Dreiteilung ermöglicht eine ausgewogene Diskussion, da unterschiedliche Erfahrungs- und Wissenshorizonte gebündelt werden und die Akzeptanz der Leitlinien erhöht wird. Das Gremium setzte sich zusammen aus: ▪ acht Vertretungen der Stadtgesellschaft (darunter fünf per Los ausgewählte Einwohnerinnen und Einwohner sowie je eine Vertretung der Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine e. V., der Karslruher Liga der freien Wohlfahrtspflege sowie der Antidiskriminierungsarbeit) -- 2 of 7 -- – 3 – ▪ acht Verwaltungsvertreterinnen und -vertretern aus verschiedenen städtischen Dienststellen, ▪ acht Vertretungen aus der Kommunalpolitik, wobei alle Gemeinderatsfraktionen eingeladen waren. Zwischen März 2023 und Juli 2025 erarbeitete das Gremium in mehreren Sitzungen, Arbeitsgruppentreffen und Feedbackschleifen die Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Prozess wurde wissenschaftlich vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) begleitet und von Generationen.Dialog.Zukunft moderiert. Das Büro für Mitwirkung und Engagement verantwortete die inhaltliche Konzeption. Ergänzende Beteiligungsformate, darunter eine Ideenwerkstatt mit einer Vielzahl an Zufallsbürgerinnen und -bürgern, eine Online-Beteiligung zu verschiedenen Bausteinen und fünf zielgruppenspezifische Werkstätten ermöglichten weiteren Akteuren die Auseinandersetzung mit einzelnen Aspekten der Leitlinien. Die Zielgruppenwerkstätten richteten sich an ▪ die breite Stadtgesellschaft, ▪ die Stadtverwaltung, ▪ soziale Akteure, ▪ die organisierte Zivilgesellschaft, ▪ Spezialistinnen, Spezialisten und zivilgesellschaftliche Akteure. Zusätzlich wurden die Ergebnisse wiederholt in den städtischen Beiräten (Beirat für Menschen mit Behinderung, Arbeitskreis Integrationsausschuss, Forum Ehrenamt) vorgestellt und diskutiert. Weitere Informationen zum vorangegangenen Prozess der Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung sind der Vorlage 2023/1381 und der Vorlage 2025/0179 zu entnehmen. 4. Die Bausteine der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Die Umsetzung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt anhand von sieben Bausteinen. Diese Bausteine dienen der systematischen Strukturierung künftiger Beteiligungsverfahren und stellen zugleich eine Grundlage für eine qualitativ hochwertige Beteiligungspraxis in Karlsruhe dar. Jeder Baustein adressiert spezifische Dimensionen erfolgreicher Beteiligungspraxis und trägt damit zur Standardisierung und Professionalisierung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei. Den Bausteinen liegen im Konzeptionsgremium ausgearbeitete und beschlossene Fassungen zugrunde, die als Grundlage für die weitere Ausgestaltung dienen. Zentrale Koordinierungsstelle – Büro für Beteiligung und Engagement (BBE) Das im Amt für Stadtentwicklung angesiedelte Büro für Mitwirkung und Engagement wird in Büro für Beteiligung und Engagement umbenannt. Es ist verantwortlich für die Sicherstellung und Weiterentwicklung der Qualitätsstandards städtischer Beteiligungsverfahren. Als zentrale Koordinierungsstelle bündelt es Informationen zu sämtlichen Beteiligungsprozessen und gewährleistet die übergreifende Abstimmung der verschiedenen Beteiligungsaktivitäten. Es informiert Einwohnerinnen und Einwohner über geplante und laufende Beteiligungsverfahren und unterstützt sie dabei, sich aktiv an Veranstaltungen und Prozessen zu beteiligen. Darüber hinaus unterstützt und berät das Büro für Beteiligung und Engagement die Fachämter bei der Planung, Durchführung und Evaluierung von Beteiligungsverfahren. Ein weiterer Aufgabenbereich umfasst die systematische Förderung und Etablierung von Beteiligungskompetenz innerhalb der Stadtverwaltung. Zudem koordiniert und begleitet das Büro für Beteiligung und Engagement die Umsetzung der weiteren vorgesehenen Bausteine. -- 3 of 7 -- – 4 – Beteiligungsgremium Das Beteiligungsgremium erweitert die Perspektivenvielfalt in der städtischen Beteiligungskultur und begleitet die Umsetzung der Leitlinien beratend. Es setzt sich trialogisch aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik zusammen, wobei die Stadtgesellschaft perspektivisch den größten Anteil stellen soll. Die Besetzung erfolgt durch Fortführung des bereits etablierten Konzeptionsgremiums sowie durch Entsendung je eines Mitglieds aus den drei städtischen Beiräten. Das Gremium tagt zweimal jährlich und übernimmt Aufgaben wie die Begleitung der Leitlinienumsetzung und die inhaltliche Rückkopplung zur Vorhabenliste. Darüber hinaus liefert es Impulse für die Weiterentwicklung der lokalen Beteiligungskultur in enger Abstimmung mit der zentralen Koordinierungsstelle. Beteiligungsidee Die Entscheidung über die Durchführung eines Beteiligungsverfahrens liegt grundsätzlich bei Politik und Verwaltung. Mit dem Instrument der Beteiligungsidee können Einwohnerinnen und Einwohner, Organisationen sowie Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe niedrigschwellig Vorschläge für Beteiligungsverfahren einreichen. Die Einreichung erfolgt formlos, digital oder persönlich beim Büro für Beteiligung und Engagement wobei Angaben zum Projekt, zur antragstellenden Person sowie eine Themenbeschreibung erforderlich sind. Die Zentrale Koordinierungsstelle prüft gemeinsam mit dem zuständigen Fachamt den Gestaltungsspielraum und dokumentiert den Bearbeitungsstand transparent auf der Beteiligungsplattform. Regelmäßig werden Gemeinderat und Beteiligungsgremium über bewilligte und abgelehnte Beteiligungsideen sowie deren Evaluierung informiert. Beteiligungs-Check Der Beteiligungs-Check ist ein Instrument zur Strukturierung und Standardisierung von städtischen Beteiligungsverfahren. Er dient dazu, vor Beginn eines Beteiligungsverfahrens die verschiedenen Anforderungen und Kriterien, die bei der Durchführung eines Beteiligungsverfahrens wichtig sind, zu berücksichtigen und alle wichtigen Fragen in einem Konzeptpapier festzuhalten. Im Beteiligungs- Check wird festgelegt, in welcher Form die Öffentlichkeit beteiligt wird und wie die Rückkopplung von Beteiligungsergebnissen in die Politik und Verwaltung gestaltet ist. Zudem werden die jeweiligen Bevölkerungsgruppen, welche in den Beteiligungsverfahren einbezogen werden sollen, definiert. Der Beteiligungs-Check wird im Vorfeld eines jedem Beteiligungsverfahren, welches in der Verantwortung einer städtischen Dienststelle ist, erstellt werden. Die Inhalte des Beteiligungs-Checks werden mithilfe einer Checkliste von den für das Beteiligungsverfahren zuständigen städtischen Dienststellen erstellt. Die Zentrale Koordinierungsstelle unterstützt die städtischen Dienststellen bei der Ausarbeitung. Bei Beteiligungsverfahren, welche zu Vorhaben auf der Vorhabenliste gehören, wird der Beteiligung-Check dem Konzeptionsgremium zur Diskussion vorgelegt. Das Konzeptionsgremium hat die Möglichkeit Änderungsvorschläge für den Beteiligungs-Check einzubringen. Vorhabenliste Die Vorhabenliste ist eine systematische Zusammenstellung von Projekten in der Stadt und dient dazu, sowohl der Bevölkerung als auch der Stadtverwaltung und Politik einen Überblick über alle gegenwärtigen und geplanten städtischen Vorhaben zu geben. Zu jedem Vorhaben wird durch die für das Vorhaben zuständige städtische Dienststelle ein Steckbrief ausgefüllt, der die wichtigsten Informationen zusammenfasst. Der Steckbrief enthält eine kurze inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Gebietsabgrenzung, der zeitliche und finanzielle Rahmen sowie eine Einordnung des Vorhabens hinsichtlich der strategischen Ziele. Außerdem wird dargestellt, ob es eine Form der Beteiligung zu diesem Vorhaben geben wird und wenn ja, wie die Beteiligung aufgebaut sein soll. Die Vorhabenliste wird zweimal jährlich aktualisiert. Die Vorhabenliste wird dem Beteiligungsgremium vorgelegt. Der Gemeinderat beschließt anschließend die Veröffentlichung der aktualisierten Vorhabenliste halbjährlich. Die Veröffentlichung der Vorhabenliste erfolgt anschließend über die Online-Beteiligungsplattform der Stadt Karlsruhe. -- 4 of 7 -- – 5 – Beteiligungsplattform Um die Nutzung einer Beteiligungsplattform in Karlsruhe erstmalig zu erproben, wurde im Jahr 2017 auf die technische Grundlage der Beteiligungsplattform der Stadt Stuttgart zurückgegriffen, welche für die Anwendung in Karlsruhe entsprechend angepasst wurde. Seit diesem Zeitpunkt erfolgt der Einsatz der Plattform durch eine Vielzahl städtischer Fachämter und Tochtergesellschaften, unter anderem durch das Stadtplanungsamt, das Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, das Amt für Stadtentwicklung, die Karlsruher Fächer GmbH sowie die Karlsruher Energie- und Klimaschutzagentur (KEK). Darüber hinaus kommt der Plattform im Rahmen der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2040 eine wichtige Funktion zu. Die aktuelle Plattform wird den Anforderungen eines zeitgenössischen digitalen Angebots städtischer Informations- und Beteiligungspraxis nicht mehr gerecht und muss – auch losgelöst von den Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung – weiterentwickelt werden. Sie entspricht weder den aktuellen Standards in Bezug auf redaktionelle Möglichkeiten, Nutzungsfreundlichkeit und Design noch hinsichtlich der verfügbaren Beteiligungstools, wie beispielsweise einer Vorhabenliste oder der Anregung von Beteiligung. Beim Einstellen und Verwalten von Inhalten durch die Redaktion treten zunehmend technische Probleme im Backend auf, wodurch eine effektive Nutzung der Plattform erschwert wird. Zudem sind in den einzelnen Fachämtern keine ausreichenden Kompetenzen für die inhaltliche Pflege der Plattform vorhanden, da entsprechende Schulungen fehlen. Der Bedarf einer neuen Plattform wurde auch folgerichtig im Rahmen des Leitlinienprozesses bestätigt. Eine umfassende Marktanalyse zu verfügbaren Lösungen wurde bereits in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Stadtentwicklung, dem Amt für Informationstechnik und Digitalisierung sowie dem Stadtplanungsamt durchgeführt. Aktuell wird ein Lastenheft erstellt, welches alle Anforderungen an eine neue Plattform beinhaltet und die Grundlage für die darauffolgende Ausschreibung darstellt. Evaluation und Lernkultur Beteiligungsprozesse sind Lernprozesse. Die Evaluation soll die Qualität der Öffentlichkeitsbeteiligung langfristig sichern und helfen schlanke Beteiligungsprozesse zu entwicklen. Es werden einzelne informelle Beteiligungsverfahren und die zugehörigen Veranstaltungen evaluiert. Bei den Evaluationsverfahren für einzelne informelle Beteiligungsverfahren kommen verschiedene Fragebögen und ein Beobachtungsschema zum Einsatz. Das Fachamt wägt gemeinsam mit der zentralen Koordinierungsstelle ab, ob eine Evaluation durchgeführt wird und - falls ja - welche der Instrumente eingesetzt werden. Zusätzlich hat das Beteiligungsgremium die Möglichkeit, ein Evaluationsverfahren zu einem Beteiligungsverfahren anzuregen. Die Evaluationsergebnisse werden allen Teilnehmenden des jeweiligen Verfahrens zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird alle zwei Jahre ein Beteiligungsbericht veröffentlicht. Darüber hinaus soll die Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung selbst und erstmalig nach 5 Jahren evaluiert werden. Die zentrale Koordinierungsstelle reflektiert gemeinsam mit dem Beteiligungsgremium regelmäßig die Umsetzung der Leitlinien. Die Ergebnisse dieses Austauschs fließen ebenso wie die Evaluationsergebnisse aus den Beteiligungsverfahren und verwaltungsinternen Austauschformaten in den Evaluationsbericht ein. Auf Grundlage des Evaluationsberichts können die Leitlinien fortgeschrieben werden. 5. Implementierung der Bausteine der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Die Implementierung der sieben Bausteine der Leitlinien zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt sukzessive im Zeitraum von Anfang 2026 bis voraussichtlich Ende 2027. Ihre Einführung der sieben Bausteine wird nicht gleichzeitig, sondern nacheinander realisiert, um eine bedarfsgerechte Umsetzung sowie die reibungslose Integration in bestehende Verwaltungsprozesse zu gewährleisten. Das Beteiligungsgremium begleitet die finale Ausarbeitung und Implementierung der Bausteine. Die -- 5 of 7 -- – 6 – konstruktive Zusammenarbeit von Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung bei der Erarbeitung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung soll fortgeführt werden. In einem ersten Schritt werden die Etablierung des Beteiligungsgremiums sowie die Inbetriebnahme des neuen Beteiligungsportals im Jahr 2026 angegangen. Das Portal wird initial ohne die Komponenten „Vorhabenliste“ und „Beteiligungsanregung“ eingeführt. Diese folgen im Zuge der weiteren Umsetzung bis Ende 2026. Die Einführung des Beteiligungs-Checks ist bis Mitte 2027 geplant. Parallel dazu erfolgt das Einspielen neuer verwaltungsinterner Arbeitsprozesse und Workflows seitens des Büros für Beteiligung und Engagement und seiner Weiterentwicklung als zentrale Koordinierungsstelle. Bis voraussichtlich Ende 2027 wird der Baustein der Evaluation umgesetzt. Eine öffentlichkeitswirksame Kommunikations- und Informationskampagne ist für 2027 geplant, da sie zeitlich mit der vollständigen Bereitstellung der Beteiligungsplattform einschließlich Vorhabenliste und Anregungsoption korrespondiert. Die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung werden zusätzlich als Kurzbroschüre herausgegeben und auch in einfacher Sprache sowie in verschiedene Fremdsprachen übersetzt. 6. „Beteiligungssatzung“ Die Beteiligungssatzung definiert als rechtliche Grundlage die Rahmenbedingungen, Verfahren und Zuständigkeiten für die informelle Beteiligung in Karlsruhe. Das Konzeptionsgremium hat über die Ausgestaltung der Beteiligungssatzung bereits beraten. Der genaue Inhalt soll jedoch erst im Nachgang an die Implementierung der anderen Bausteine im Beteiligungsgremium endgültig erarbeitet und anschließend dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die zeitlich nachgelagerte Umsetzung ist erforderlich, da die Wirksamkeit der Beteiligungssatzung von der praktischen Umsetzung und Erprobung der zuvor entwickelten Strukturen abhängt. 7. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Der Baustein „Beteiligungsplattform“ ist mit unmittelbaren finanziellen Auswirkungen verbunden, die sich aus der Implementierung sowie dem laufenden Betrieb in Form von Lizenzkosten ergeben. Auf Basis der durchgeführten Marktanalyse wird derzeit mit jährlichen Lizenzkosten in Höhe von rund 35.000 Euro kalkuliert. Die Finanzierung für den Doppelhaushalt 2026/2027 wird über den sogenannten Inflations- und Veränderungstopf der Stadtkämmerei dargestellt. Die fortlaufende Finanzierung ab 2028 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gesichert. Hierfür wird derzeit verwaltungsintern eine Lösung erarbeitet. Die weiteren Bausteine der Leitlinien verursachen keine direkten Mehrkosten, da ihre Umsetzung im Rahmen bestehender Ressourcen erfolgt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass einzelne Arbeitsprozesse durch die systematische Anwendung der Leitlinien und den damit einhergehenden Bausteinen eine höhere Intensität aufweisen können, insbesondere in der Planungs- und Dokumentationsphase. Gleichzeitig trägt eine professionell gestaltete Öffentlichkeitsbeteiligung langfristig zur Effizienzsteigerung bei, indem sie potenzielle Konflikte frühzeitig adressiert, die Transparenz städtischer Vorhaben stärkt und aufwändige Nachsteuerungen oder Verzögerungen im weiteren Projektverlauf minimiert. -- 6 of 7 -- – 7 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzauschuss Der Gemeinderat beschließt die Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Leitlinien. -- 7 of 7 --
-
Extrahierter Text
-- 1 of 28 -- 2 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Impressum Stadt Karlsruhe Stadt- und Regionalentwicklung Zähringerstraße 61 76133 Karlsruhe Leiter: Christoph Riedel Bereich: Büro für Mitwirkung und Engagement Jan Lange Bearbeitung: Eileen Baron Nicolas Funk Damaris Helwig Paul Pichler Layout: Stefanie Groß Bilderbasis: © Stadt Karlsruhe, Monika Müller-Gmelin; Stadt Karlsruhe, Boris Burghardt © AdobeStock – Bohdan; icon-art; meeblues; Маруся Палкина; The img;– Anna Syvak; Generative AI; iZlata; Happypictures; jinkyu; Mykhailo Shvets; Iday; Amar; tynyuk; SpicyTruffel; 陽子 冨田; Colorful Studio, Ahdan; Knut; ChantalChmielewsk; TWINS DESIGN STUDIO; MR Vector Auskunftsdienst und Bestellung: Telefon: 0721 133-1212 Fax: 0721 133-1279 E-Mail: bme@karlsruhe.de Internet: karlsruhe.de/beteiligung-engagement Stand: Januar 2026 | Nr. 25-0716 Gedruckt in der Rathausdruckerei auf 100 Prozent Recyclingpapier. © Stadt Karlsruhe Alle Rechte vorbehalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers ist es nicht gestattet, diese Veröffentlichung oder Teile daraus zu vervielfältigen oder in elektronischen Systemen anzubieten. -- 2 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 3 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Erarbeitung ........................................................................................................................... 5 2 Ziele ........................................................................................................................................................... 7 3 Anwendungsbereich ................................................................................................................................ 7 4 Wichtiges für alle Qualitäten und Bausteine ......................................................................................... 9 5 Lokale Demokratie stärken................................................................................................................... 10 6 Merkmale guter Öffentlichkeitsbeteiligung ........................................................................................ 12 7 Umsetzung – Bausteine der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................... 15 7.1 Die Zentrale Koordinierungsstelle „Büro für Beteiligung und Engagement“ ....................................... 15 7.2 Das Beteiligungsgremium .................................................................................................................. 16 7.3 Die Beteiligungsidee .......................................................................................................................... 17 7.4 Der Beteiligungs-Check...................................................................................................................... 18 7.5 Die Vorhabenliste .............................................................................................................................. 22 7.6 Die Beteiligungsplattform .................................................................................................................. 23 7.7 Evaluation und Lernkultur .................................................................................................................. 24 8 Ausblick ................................................................................................................................................... 26 -- 3 of 28 -- 4 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Vorwort Liebe Karlsruherinnen und Karlsruher, ein zentrales Anliegen der Stadt Karlsruhe ist es, die Öffentlichkeitsbeteiligung weiter zu stärken und gemeinsam mit Ihnen auf eine neue Stufe zu heben. Wir möchten Sie frühzeitig, transparent und umfassend in kommunale Prozesse einbinden – denn Ihre Ideen, Rückmeldungen und Perspektiven sind von zentraler Bedeutung für die Arbeit der Stadtverwaltung und des Gemeinderats. Beteiligung funktioniert dann besonders gut, wenn sie von Anfang an gut organisiert, systematisch aufgebaut und klar verständlich ist. Deshalb hat der Gemeinderat im Jahr 2022 beschlossen, das bestehende Konzept zur systematischen Bürgerbeteiligung grundlegend zu überarbeiten. Dieser Prozess wurde von Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung gleichermaßen engagiert mitgetragen. Ziel war es, bestehende Herausforderungen zu erkennen, Erfahrungen aus der Praxis zu reflektieren und neue, tragfähige Maßnahmen innerhalb eines einheitlichen Rahmens zu entwickeln. Die daraus entstandenen Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung bilden künftig eine verbindliche Richtschnur für die Verwaltung. Sie sollen sicherstellen, dass Beteiligungsverfahren stets zielgerichtet und qualitätsvoll umgesetzt werden. Ich lade Sie herzlich ein, sich auch weiterhin aktiv einzubringen – mit Ihren Ideen, Ihrem Wissen und Ihrem kritischen Blick. Ihre Beteiligung trägt wesentlich dazu bei, dass Projekte in unserer Stadt erfolgreich, tragfähig und im Sinne der Stadtgesellschaft realisiert werden können. Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, Karlsruhe als lebenswerte, vielfältige und zukunftsfähige Stadt weiterzuentwickeln. Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Stadt Karlsruhe -- 4 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 5 1 Anlass und Erarbeitung Leitlinien der Beteiligung sind in vielen deutschen Kommunen zu einem bewährten Instrument geworden, um Öffentlichkeitsbeteiligung strukturell zu verankern und langfristig zu stärken. In Karlsruhe treten die „Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung“, an die Stelle des bisherigen „Konzepts zur systematischen Bürgerbeteiligung“ aus dem Jahr 2012 – mit dem Ziel, Beteiligung noch verbindlicher, wirksamer und zukunftsfähiger zu gestalten. Ein gemeinsames Verständnis von Beteiligung innerhalb der städtischen Dienststellen sowie eine koordinierte, verwaltungsübergreifende Zusammenarbeit ist unerlässlich. Neben der Verwaltung sind auch Stadtgesellschaft und Politik in großem Ausmaß in Beteiligungsverfahren involviert. Ein zentraler Anspruch des Erarbeitungsprozesses der Leitlinien war es, kontinuierlich breit zu beteiligen und unterschiedliche Perspektiven aufzugreifen. Einwohnerinnen und Einwohner aus Karlsruhe sowie zivilgesellschaftliche Akteure wurden bereits von Beginn an in den Prozess einbezogen. Das Herzstück des Prozesses bildete das sogenannte Konzeptionsgremium, das trialogisch zusammengesetzt war und damit vielfältige Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsbeteiligung vereinte: acht Vertretungen aus der Stadtgesellschaft, darunter ▪ fünf per Los ausgewählte Personen aus knapp 60 Bewerbungen, ▪ drei Vertretungen zivilgesellschaftlicher Akteure mit Expertise in den Bereichen soziale Teilhabe (Liga Karlsruhe), Antidiskriminierung (Antidiskriminierungsstelle) und stadtteilbezogenes Engagement (Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine), acht Vertretungen aus der Verwaltung, darunter ▪ sechs städtische Dienststellen (Stadtplanungsamt, Sozial- und Jugendbehörde: Integrationsbüro sowie die Abteilung Aufwachsen und Älterwerden, Presse- und Informationsamt, Gartenbauamt, Amt für Stadtentwicklung: Büro für Beteiligung und Engagement) ▪ Volkswohnung und Stadtjugendausschuss e. V. acht Vertretungen aus der Politik, wobei alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen zur Mitwirkung eingeladen waren. Wissenschaftlich begleitet wurde der Prozess vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu). Die Moderation und Prozessbegleitung wurde von dem Verein Generationen.Dialog.Zukunft e. V. übernommen. Für die inhaltliche Konzeption des Gesamtprozesses sowie der einzelnen Veranstaltungsformate war das Amt für Stadtentwicklung, Büro für Mitwirkung und Engagement, verantwortlich. Die Gremiumsmitglieder haben sich ab März 2023 zunächst darüber ausgetauscht, welche Erfahrungen mit Beteiligung in Karlsruhe gemacht wurden und was gute Beteiligung ausmacht. Anschließend wurden Qualitäten der Beteiligung abgeleitet. Das Konzeptionsgremium diskutierte 2024 insgesamt an fünf Terminen einzelne Bausteine der Beteiligung und konkretisierte diese für Karlsruhe. Die Erarbeitung der Entwürfe der einzelnen Bausteine erfolgte in mehreren Diskussionsrunden und Vertiefungsterminen zwischen den Sitzungen. Ergänzend zu den Sitzungen des Konzeptionsgremiums fanden verschiedene weitere Beteiligungsformate statt: Eine Ideenwerkstatt, eine Online-Beteiligung für die organisierte Zivilgesellschaft sowie fünf zielgruppen- spezifische Werkstätten ermöglichten eine vertiefte Auseinandersetzung mit einzelnen Aspekten der Leitlinien. -- 5 of 28 -- 6 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Folgende fünf Zielgruppenwerkstätten haben stattgefunden: ▪ Stadtgesellschaft, ▪ Verwaltung, ▪ Soziale Akteure, ▪ Organisierte Zivilgesellschaft, ▪ Spezialistinnen und Spezialisten und Zivilgesellschaft. Darüber hinaus wurden der Prozess und die inhaltlichen Bausteine in den städtischen Beiräten vorgestellt und diskutiert. Der Erarbeitungsprozess erstreckte sich insgesamt von März 2023 bis Oktober 2025. Zweistufiger Prozess zur Erarbeitung der Karlsruher Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung -- 6 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 7 2 Ziele Durch die Leitlinien wird die Öffentlichkeit stärker in Projekte und Verfahren der Verwaltung einbezogen. Sie fördern ein tieferes Verständnis der Verfahren und stärken langfristig unsere Demokratie. Die Leitlinien stellen ein Rahmenkonzept dar und verankern Beteiligung im Stadtgeschehen. Die in den Leitlinien formulierten Merkmale der Beteiligung, Bausteine und Regeln sollen die Menschen in Karlsruhe zur Mitwirkung ermutigen. Die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung tragen dazu bei, vorhandene Spielräume für Öffentlichkeitsbeteiligung wirkungsvoller und systematischer zu gestalten. Durch die Erstellung von Beteiligung-Checks, die Etablierung einer zentralen Koordinierungsstelle und regelmäßiger Evaluationen wird die Umsetzung guter Beteiligungs- verfahren gefördert. Die Transparenz städtischer Vorhaben wird durch die Vorhabenliste und eine zeitgemäße Beteiligungsplattform gestärkt. Beteiligungsanregungen und das Beteiligungsgremium eröffnen neue Formen der Partizipation und signalisieren Gesprächsbereitschaft. Beteiligung findet im Zusammenspiel von Politik, Öffentlichkeit und Verwaltung statt. In diesem kommunalen Kräftedreieck übernehmen sie verschiedene Rollen und Verantwortlichkeiten in Beteiligungsverfahren, sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten eingebunden und haben unterschiedliche Einflussmöglichkeiten bei der Entscheidungsfindung. Für gelingende Beteiligungsverfahren ist eine transparente Informationsvermittlung, gegenseitiger Respekt und ein Dialog auf Augenhöhe unabdingbar. Die Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung halten dazu an, sich mit den Ergebnissen von Beteiligungsverfahren sorgfältig auseinanderzusetzen. Die Verwaltung verpflichtet sich Gestaltungsoptionen bei einem Vorhaben im Rahmen der Möglichkeiten zu prüfen und die beteiligten Menschen und Organisationen über Ergebnisse zu informieren. Die endgültige Entscheidung über die Umsetzung der Ergebnisse obliegt dem Gemeinderat. 3 Anwendungsbereich Die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung ergänzen die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Beteiligung. Sie stehen im Einklang mit der Gemeindeordnung Baden-Württemberg und gelten verpflichtend für Vorhaben der Stadt Karlsruhe als Vorhabenträgerin. Als Vorhaben gelten wichtige Planungen und Projekte der Gemeinde, die unmittelbar raum- oder entwicklungsbedeutsam sind oder das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerschaft nachhaltig berühren (vgl. § 20 Absatz 2 der GemO BW). Bei Vorhaben, für die Öffentlichkeitsbeteiligung gesetzlich vorgeschrieben ist (formelle Beteiligung), ist die Durchführung von Beteiligungsverfahren bereits geregelt. Diese Verfahren bleiben von den Leitlinien formal weitestgehend unberührt. In die Vorhabenliste werden jedoch auch formelle Beteiligungsverfahren aufgenommen, soweit diese den Kriterien der Vorhabenliste entsprechen. Gleichzeitig greifen die Leitlinien ergänzend ein, indem sie die Verwaltung bei der Umsetzung formeller Beteiligungsverfahren unterstützen und eine praxisnahe Orientierungshilfe bieten. Sie verweisen auf übergreifende Qualitätsansprüche, wie sie im Kapitel „Merkmale guter Öffentlichkeitsbeteiligung“ beschrieben sind. Wie diese Merkmale in die jeweiligen Verfahren integriert werden können, ist abhängig vom jeweiligen Planungskontext. Für Vorhaben städtischer Gesellschaften, die entsprechende Relevanz aufweisen, wird empfohlen, die Leitlinien freiwillig anzuwenden. Gleiches gilt für private Vorhabenträger bei raum- und entwicklungsbedeutsamen Projekten. Im Rahmen städtebaulicher Verträge mit Investoren kann der Gemeinderat die Anwendung der Leitlinien einfordern. Dort, wo keine gesetzlichen Vorgaben bestehen, bietet die informelle Beteiligung zusätzliche Möglichkeiten der Teilhabe. Beide Formen stehen in einem wechselseitigen Verhältnis: Während die formelle Beteiligung rechtlich verbindliche Verfahren sichert, eröffnet die informelle Beteiligung Freiräume für frühzeitigen Austausch und kreative Mitgestaltung. Ziel ist es, diese unterschiedlichen Zugänge im Sinne einer ganzheitlichen Beteiligungs- kultur stärker miteinander zu verzahnen. -- 7 of 28 -- 8 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung Formelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich verankert und durch die Stadtgesellschaft rechtlich einklagbar. Sie findet vorrangig in der raumbezogenen Planung sowie in der Kinder- und Jugendbeteiligung und im Umwelt- und Naturschutz Anwendung. Formelle Beteiligung in der Bauleitplanung Die Beteiligung der Öffentlichkeit in der Bauleitplanung ist in § 3 BauGB geregelt und erfolgt in zwei Phasen: Zunächst wird die Öffentlichkeit über Zielsetzungen, Absichten und potentielle Folgen informiert, anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung der Entwürfe der Bauleitplanung. In beiden Phasen können Stellungnahmen abgeben werden, die von der Verwaltung geprüft werden. Der zeitliche Ablauf ist gesetzlich vorgegeben. Verfahrensfehler können rechtlich angefochten werden. Formelle Beteiligung in der Kinder- und Jugendbeteiligung In Baden-Württemberg ist neben der raumbezogenen Planung auch die Kinder- und Jugendbeteiligung in § 41a GemO BW rechtlich geregelt. Demnach ist die Kommune verpflichtet, Kinder und Jugendliche an Planungen und Vorhaben angemessen zu beteiligen, wenn diese deren Interessen berühren. In Karlsruhe nimmt der Stadtjugendausschuss e. V., als Dachverband der Karlsruher Jugendverbände und Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit, eine wichtige Rolle bei der Jugendbeteiligung ein. Das Kinderbüro sichert in Karlsruhe die Qualität der Kinderbeteiligung und hat dazu bereits 2023 ein entsprechendes Rahmenkonzept erstellt. Formelle Beteiligung im Bereich Umwelt- und Naturschutz Im Umwelt- und Naturschutz ist die formelle Beteiligung durch das Gesetz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (UVPG) geregelt, insbesondere in § 18 und § 42. §§ 40f Bundesnaturschutzgesetz verweist auf die Anwendung des UVPG bei umweltrelevanten Vorhaben. Diese Paragrafen regeln die Beteiligung der Öffentlichkeit sowohl bei einzelnen Projekten als auch bei übergeordneten Planungen, die wesentliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten. Zudem legt § 63 fest, wann anerkannte Naturschutz- vereinigungen wie BUND und NABU einzubeziehen sind. Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung Die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung ist nicht gesetzlich verankert und somit freiwillig von der Kommune durchzuführen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf ihre Durchführung. Die Methoden, Inhalte und zeitlicher Rahmen sind ebenfalls nicht gesetzlich festgelegt. Die Kommune besitzt hier einen individuellen Gestaltungsspielraum. Idealerweise erfolgt die Beteiligung frühzeitig im Planungsprozess, um größere Einflussmöglichkeiten für Stadtgesellschaft und Verwaltung zu schaffen. Sie ersetzt weder die formelle Beteiligung noch Elemente der repräsentativen Demokratie. Informelle Öffentlichkeitsbeteiligung soll die Arbeit und die Kompetenzen von Politik und Verwaltung nicht einschränken oder beschneiden. Die Ergebnisse informeller Beteiligungsverfahren sind nicht bindend. Der Gemeinderat besitzt die finale Entscheidungsbefugnis. Vorschläge aus diesen Verfahren sollen jedoch ernst genommen und beantwortet werden. Als Angebot an die Stadtgesellschaft fördert die informelle Beteiligung die politische Willensbildung und ermöglicht es Einwohnerinnen und Einwohnern, sich für ihre Anliegen einzusetzen. Durch die informelle Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Austausch sowie das Vertrauen zwischen Stadtgesellschaft, Politik und Verwaltung gefördert und zur Stärkung der lokalen Demokratie beigetragen. -- 8 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 9 4 Wichtiges für alle Qualitäten und Bausteine Öffentlichkeit Die Öffentlichkeit spielt eine zentrale Rolle in städtischen Planungs- und Entscheidungsprozessen – nicht nur als Adressatin politischer Maßnahmen, sondern auch in der aktiven Mitgestaltung. Eine transparente Öffentlichkeitsbeteiligung stärkt das Vertrauen in politische Entscheidungen und sorgt dafür, dass diese auf einer breiten gesellschaftlichen Grundlage getroffen werden. Die Kenntnis unterschiedlicher Perspektiven und Interessen der Öffentlichkeit trägt dazu bei, Projekte bedürfnisorientierter zu planen und umzusetzen. Zur Öffentlichkeit zählen: ▪ Die breite Öffentlichkeit, die Einwohnerinnen und Einwohner einer Kommune. ▪ Die organisierte Zivilgesellschaft, darunter stadtteilbezogene Akteure, lokale Initiativen, Vereine, Stiftungen, Verbände und Unternehmen. ▪ Die Fachöffentlichkeit, bestehend aus Expertinnen und Experten. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit, Interessen, Bedenken und Vorschläge aktiv in den Entscheidungsprozess städtischer Vorhaben einzubringen. Diese werden von der Verwaltung geprüft, beantwortet und nach Möglichkeit im weiteren Verfahren berücksichtigt. Alle zusammen Eine wichtige Prämisse unserer Demokratie ist, dass sich Menschen mit ganz unterschiedlichen Hintergründen und Interessen in politischen Entscheidungsprozessen einbringen können und vertreten sind. Gelingende Beteiligung bemisst sich nicht allein an der Anzahl derer, die teilnehmen, sondern daran, ob die Stimmen, die es in einer Gesellschaft gibt, abgebildet werden. Im Vordergrund steht die Vielfalt statt Vielzahl von Beteiligten. Bereits gut integrierte und vernetzte Personen und Interessengruppen sollen nicht überrepräsentiert sein. Es sollen auch die Menschen einbezogen werden, die ihre Stimme sonst nur selten erheben oder erheben können. Daher ist es wichtig, dass alle Personengruppen, unabhängig ihrer Lebensumstände, gleichermaßen erreicht und in das Beteiligungsverfahren einbezogen werden. Damit dies umgesetzt werden kann, müssen die Hürden, welche einer Beteiligung eventuell im Weg stehen, abgebaut werden. Zu diesen Hürden zählen persönliche Gründe (zum Beispiel Misstrauen, begrenzte Kapazitäten und Ressourcen wie Zeit, Sprache, Bildung) oder projektbezogene Gründe (Themenzuschnitt, Zeitpunkt im Gesamtprozess, Ort, Format). Diese Hürden sind bei der Planung eines Beteiligungsverfahrens in Abhängigkeit vom Beteiligungsgegenstand zu berücksichtigen. Je nach Zielgruppe sind auf die Personengruppen zugeschnittene Maßnahmen erforderlich. Barrierefreiheit Bei der Gestaltung von Beteiligungsverfahren ist sicherzustellen, dass alle Schritte nach Möglichkeit inklusiv und barrierefrei im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention durchgeführt werden. Barrierefreiheit betrifft nicht nur Menschen mit Behinderungen – sie ist eine Aufgabe für alle. Barrierefreiheit hat verschiedene Dimensionen: räumlich, sprachlich-kommunikativ und technisch. Veranstaltungsorte, auch digitale müssen barrierefrei zugänglich, auffindbar und nutzbar sein. -- 9 of 28 -- 10 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Alle Teilnehmenden sollen sich vor Ort selbstbestimmt bewegen und am Geschehen teilnehmen können. Auf den Veranstaltungen selbst können Maßnahmen wie Schriftdolmetschen oder Gebärdensprachdolmetschen helfen, Barrieren abzubauen. Unterschiedliche Bedürfnisse, wie etwa Assistenzbedarf, technische Unterstützung oder angepasste Informationen, sind bei der Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Barrierefreiheit richtet sich dabei stets nach dem aktuellen Stand der Technik. 5 Lokale Demokratie stärken Demokratie lebt vom Mitmachen. Dafür braucht es Menschen, die bereit sind, sich in öffentlichen Angelegenheiten zu beteiligen und Mitverantwortung zu übernehmen. Dies gilt für die Ebene des Bundes und der Länder genauso wie für das direkte Lebensumfeld in der Kommune. Politische Teilhabe umfasst unterschiedliche Formen und Verfahren. Grundsätzlich stehen den Menschen in Karlsruhe alle Möglichkeiten politischer Partizipation in der Kommune offen, die durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland definiert sind. Die repräsentative Demokratie wird durch die formale Beteiligung an direkten Wahlen in Parlamente umgesetzt. In Karlsruhe erfolgt dies basierend auf der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO BW). Gemäß der Gemeindeordnung wählen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger den Gemeinderat (§§ 24, 26 GemO BW) als „Hauptorgan der Gemeinde“ und den Oberbürgermeister (§§ 42, 45 GemO BW) als ihre Vertretung auf Zeit. Der Gemeinderat ist berechtigt, über alle kommunalen Angelegenheiten zu beraten und zu entscheiden. Die Mitglieder des Gemeinderates sind durch freie und gleiche Wahlen legitimiert. Sie entscheiden im Rahmen des geltenden Rechts nach ihrer freien und allein durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung. Die politischen Parteien und Wählervereinigungen nehmen hierbei eine Schlüsselrolle ein. Sie bündeln die Interessen der Bevölkerung und fördern die Teilhabe der Menschen am politischen Leben. Mittels des passiven Wahlrechts besteht zudem die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr, als Kandidatin oder Kandidat bei einer Kommunal- beziehungsweise Oberbürgermeisterwahl anzutreten. Die durch den Gemeinderat bestellten und gemäß Gemeindeordnung (§ 68 Absatz 2 GemO) eingerichteten Ortschaftsräte Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wettersbach und Wolfartsweier werden durch die in der Ortschaft wohnhaften Bürgerinnen und Bürger gewählt. Wahlberechtigt sind für die Gemeinderats-, Kreistags- und Bürgermeisterwahlen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren. Die repräsentativen Elemente werden zudem von Verfahren der direkten Demokratie ergänzt. Dazu zählen der Einwohnerantrag, mit dem eine Angelegenheit, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates liegt, auf dessen Tagesordnung gebracht werden kann oder die Einwohnerversammlung, als direkter Kommunikations- veranstaltung zwischen Stadtverwaltung und Einwohnerschaft. Außerdem gehören das Bürgerbegehren und der Bürgerentscheid, in dem die Bürgerinnen und Bürger selbst zu einem Thema abstimmen können, zu den Verfahren der direkten Demokratie. Ein Bürgerentscheid kann auf Initiative des Gemeinderats oder der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden. Um einen Bürgerentscheid durch die Bürgerschaft zu erwirken, bedarf es jedoch zunächst eines Bürgerbegehrens. Seit 2015 können Bürgerbegehren auch zu Aufstellungs-, beziehungsweise Auslegungsbeschlüssen für Bauleitpläne angesetzt werden (Bürgerbegehren § 21 Absatz 3 GemO BW, Bürgerentscheid § 21 GemO BW). Kommunale Selbstverwaltung ist ohne Ehrenamt nicht denkbar. So bekleiden beispielsweise die Mitglieder des Gemeinderates ein kommunales Ehrenamt. Der praktische Einsatz für das Gemeinwohl kommt hier ebenso wie in den vielen anderen Themenfeldern des zivilgesellschaftlichen Engagements für unsere Stadt und Gesellschaft zum Tragen. Zivilgesellschaftliches Engagement ist ein wesentlicher Motor gesellschaftlicher Integration. Viele Initiativen, Vereine und Stiftungen halten Unterstützungs- und Freizeitangebote vor und verfügen über themenspezifische Expertisen. Sie fördern die Erfahrung einer inklusiven Gemeinschaft ebenso wie die Lust am Einmischen und Mitgestalten. Diese Funktionen sind insbesondere für Menschen wertvoll, deren vollumfängliche Teilhabe an der Gesellschaft erschwert ist. Eine zentrale Rolle spielen hierbei insbesondere Organisationen, die sich für gesellschaftliche Minderheiten einsetzen und deren Selbstorganisation stärken. Auf Stadtteilebene spielen die Bürgervereine eine wichtige Rolle, da sie parteipolitisch neutral unterschiedliche Interessen der Bevölkerung bündeln. Sie tragen zu einer ausgewogenen Bürgerrepräsentanz bei und vertreten die kommunalpolitischen Themen stadtteilbezogen. Sie können Bürgerversammlungen initiieren und werden dabei durch die Stadtverwaltung unterstützt. Bürgerversammlungen subsumieren unterschiedliche Themen, die den jeweiligen -- 10 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 11 Stadtteil betreffen. Stadtteilbezogene Akteure wie die Stadtteilkoordination, Quartiersmanagements und dezentrale Angebote der sozialen Träger helfen, auch beteiligungsferne Gruppen anzusprechen und zur Mitgestaltung zu motivieren. Die Stadt Karlsruhe unterstützt zivilgesellschaftliches Engagement in seiner Breite und Vielfalt. Zivilgesellschaftlich engagierte Menschen und Organisationen sind oftmals gut organisiert, vernetzt und tragen ihre Anliegen in Politik und Verwaltung. Auf Dauer kann unsere repräsentative Demokratie aber nur funktionieren, wenn alle Einwohnenden die Möglichkeit haben, sich einzubringen und gehört zu werden. Die Stadt Karlsruhe macht sich für die Beteiligung der breiten Öffentlichkeit stark. Durch sie gewinnt die Demokratie an Vitalität und Legitimation. Die Berücksichtigung teils ganz unterschiedlicher Perspektiven, Interessen und Kompetenzen hilft dabei, Projekte bedarfsgerecht umzusetzen und erkennt den Mitgestaltungswillen der Bevölkerung an. Öffentlichkeitsbeteiligung stärkt die Teilhabe an der politischen Willensbildung und schafft die Möglichkeit, auf Entscheidungsprozesse Einfluss auszuüben. -- 11 of 28 -- 12 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung 6 Merkmale guter Öffentlichkeitsbeteiligung Frühzeitigkeit Beteiligung beginnt, wenn die Gestaltungsmöglichkeiten eines Vorhabens am umfangreichsten und das Projektziel sowie die Wege zur Erreichung von diesem noch diskutierbar sind. Die Stadt informiert frühzeitig über die Ziele und Zwecke eines Vorhabens. Das Wissen und die Interessen der Öffentlichkeit werden in die Prozessgestaltung einbezogen. Zielgruppengerechte Ansprache und Einbindung Die Beteiligung ist an den Menschen ausgerichtet, die eingebunden werden sollen. Sie erkennt an, dass Zielgruppen unterschiedlich leicht zu erreichen und für die Mitwirkung an einem Prozess zu gewinnen sind. Schwer erreichbare Gruppen werden gezielt angesprochen und in ihrer Mitgestaltung in einem Beteiligungsverfahren unterstützt. Die Ansprache, das Format und die Methoden der Beteiligung erfolgen zielgruppensensibel, sowohl analog als auch über digitale Kanäle. Breite Beteiligung Beteiligung trägt der Vielfalt der Bevölkerung Rechnung. Beteiligungsverfahren sind für alle zugänglich – unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildungsgrad, Herkunft oder sozioökonomischen Status. Es werden zielgruppensensible Angebote gemacht und die Unterstützung bislang schwer erreichbarer Gruppen im Verfahren sichergestellt. Beteiligungsverfahren werden so organisiert, dass die diversen Interessen und Bedarfe der Öffentlichkeit sichtbar werden und Partikularinteressen nicht dominieren. Beteiligung geht Alle an Um die Tragfähigkeit der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens zu stärken, werden alle Statusgruppen des kommunalen Kräftedreiecks – Einwohnerschaft, Politik und Verwaltung – in das Beteiligungsverfahren einbezogen. Alle Beteiligten im Verfahren bringen die Bereitschaft zum Dialog und für die sachliche Auseinandersetzung mit. Offener und gleichberechtigter Dialog Grundlage jedes Beteiligungsverfahrens ist eine wertschätzende Diskussionskultur und die konstruktive Grundhaltung aller involvierten Akteursgruppen. Alle Beteiligten haben gleichberechtigt die Möglichkeit, ihre Standpunkte offen mitzuteilen. Gleichzeitig sind sie bereit, den eigenen Interessen entgegenstehende Positionen zu respektieren und eigene Positionen in Frage zu stellen. Durch eine Moderation und geeignete Methoden ist ein gutes Miteinander im Zuge des Beteiligungsverfahrens gewährleistet. Transparenz Die Bereitstellung und der Austausch von Informationen über städtische Vorhaben und laufende Beteiligungsverfahren sind sicherzustellen. Die am Verfahren Beteiligten werden umfänglich über die Rahmenbedingungen und Entscheidungsbefugnisse informiert. Relevante Informationen werden verständlich aufbereitet, Zwischen- und Endergebnis eines Beteiligungsverfahrens werden an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt. Die Öffentlichkeit wird bezüglich Prozessfortschritten über verschiedene Kanäle informiert. -- 12 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 13 Verbindlichkeit In dem Beteiligungsverfahren werden die Spielräume, Grenzen und Rahmenbedingungen eines Vorhabens klar kommuniziert. Das gemeinsam erarbeitete Ergebnis wird von den an dem Prozess Beteiligten anerkannt. Die Ergebnisse einer Beteiligung werden einfach verständlich aufbereitet und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Der Umgang mit den Ergebnissen durch Verwaltung und Politik wird den Beteiligten zu Beginn des Beteiligungsverfahrens kommuniziert und nachvollziehbar dokumentiert. Evaluation und gemeinsames Lernen Beteiligung lernt aus Erfahrung. Auf Basis einer fortlaufenden Evaluation der städtischen Leitlinien wie auch einzelner Projekte lassen sich Abläufe verbessern und künftige Beteiligungsverfahren optimieren. Die Evaluation erfolgt anhand definierter Kriterien und gemeinsam mit den Beteiligten. Es wird dabei auf übertragbare Lerneffekte gezielt. Einsatz von Ressourcen und Kompetenzen Beteiligungsverfahren sind mit den dafür nötigen Ressourcen ausgestattet. Dafür erforderliches Personal, Sachmittel und Kompetenzen werden während der Prozessplanung berücksichtigt. Die Zentrale Koordinierungs- stelle der Stadt stellt sicher, dass die festgelegten Qualitätsstandards für die Beteiligungsverfahren eingehalten werden. Gleichzeitig wird effizient mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgegangen. Hierzu werden der Beteiligungsaufwand in Relation zum Projektumfang gesetzt und Prioritäten festgelegt. Eine gelingende Beteiligungspraxis hängt nicht nur von festgelegten Qualitätsstandards und einer sorgfältigen Planung ab, sondern ebenso von einem klaren Bewusstsein darüber, was Beteiligung leisten kann und wo sie an andere Rahmenbedingungen anschließt. Um Beteiligung verantwortungsvoll zu gestalten, ist es daher notwendig, die Benennung vorhandener Grenzen und Hemmnisse als einen wichtigen Bestandteil der Beteiligungspraxis zu verstehen. -- 13 of 28 -- 14 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Grenzen der Beteiligung Auch wenn gute Beteiligung hohe Ansprüche verfolgt, stößt sie in der Praxis immer wieder sowohl auf inhaltlich als auch strukturell bestehende Einschränkungen, die für alle Beteiligten nachvollziehbar und transparent sein sollten. Öffentlichkeitsbeteiligung unterliegt bestimmten Grenzen: Vordefinierter Handlungsspielraum Öffentlichkeitsbeteiligung ist auf spezifische Handlungsfelder beschränkt. Themen, die darüber hinausgehen, können nicht im Rahmen der Beteiligung behandelt werden. Keine direkten Entscheidungen Öffentlichkeitsbeteiligung führt nicht zu direkten Entscheidungen, sondern liefert Stimmungsbilder, die dem Gemeinderat oder der Verwaltung als Entscheidungsgrundlage dienen. Nicht alle Stimmen können erfasst werden Es ist nicht möglich, das Meinungsbild der gesamten Stadtgesellschaft zu erfassen – es wird jeweils ein Ausschnitt möglichst umfassender Meinungen und Perspektiven dargestellt. Unterschiedliche Erreichbarkeit gesellschaftlicher Gruppen Auch bei einer großen Formatvielfalt wird es oftmals nicht gelingen, alle gesellschaftlichen Gruppen gleichermaßen zu erreichen und in das Beteiligungsverfahren einzubinden. Trotzdem ist es ein Ziel, möglichst differenzierte Wege der Teilhabe zu ermöglichen. Ausreichend finanzielle und personelle Ressourcen Beteiligung hat ihren Preis. Beteiligungsverfahren gelingen nur dann gut, wenn die dafür notwendigen Ressourcen verfügbar sind. Umgekehrt ist Beteiligung nur im Rahmen der vorhandenen Ressourcen möglich. -- 14 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 15 7 Umsetzung: Bausteine der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Gute Öffentlichkeitsbeteiligung bedingt eine kompetente Gestaltung der Beteiligungspraxis. Spielregeln müssen definiert, Beteiligungsverfahren passgenau organisiert sein und mit großer Sorgfalt umgesetzt werden. In Karlsruhe wird eine erfolgreiche Durchführung von Beteiligungsverfahren durch die folgenden sieben konkreten Bausteine unter Berücksichtigung der Merkmale (siehe Kapitel 6) strukturiert. Die Bausteine stärken unterschiedliche Dimensionen guter Beteiligungspraxis und berücksichtigen gleichzeitig aktuelle Entwicklungen und Trends. Im vorliegenden Dokument werden die sieben Bausteine in einer kompakten Form dargestellt. Ihnen liegt eine im Konzeptionsgremium diskutierte und abgestimmte Fassung zugrunde, die als Grundlage für die spätere praktische Umsetzung dient. 7.1 Die Zentrale Koordinierungsstelle „Büro für Beteiligung und Engagement“ Das Büro für Beteiligung und Engagement gewährleistet die Qualität städtischer Beteiligungsverfahren und entwickelt das Thema Beteiligung querschnittsorientiert für die Stadtverwaltung weiter. Das im Amt für Stadtentwicklung verortete Büro für Beteiligung und Engagement (BBE) trägt eine zentrale Verantwortung für die Umsetzung der Öffentlichkeitsbeteiligung insgesamt und koordiniert die unterschiedlichen Beteiligungsaktivitäten. Es begleitet und unterstützt die Fachämter bei Beteiligungsverfahren. Das BBE stärkt die Beteiligungskompetenz in der Verwaltung. Durch die regelmäßige Abfrage von städtischen Beteiligungsverfahren bei den Dienststellen dokumentiert es diese systematisch und transparent. Beteiligungsverfahren werden in Karlsruhe dezentral, in der Federführung der jeweils fachlich-inhaltlich zuständigen Dienststellen, umgesetzt. Das BBE unterstützt die Dienststellen bei Bedarf beratend in allen Phasen eines Verfahrens. Gemeinsam mit den Dienststellen führt es bei einzelnen Verfahren einen Beteiligungs-Check durch und berät diese zur Umsetzung der Qualitäten und Instrumente der Leitlinien. Für die geteilte Verantwortung von Dienststelle und BBE ist die vertrauensvolle und kooperative Zusammenarbeit die zentrale Voraussetzung. Das BBE fördert die Partizipation an Beteiligungsverfahren seitens der Stadtgesellschaft. Einwohnerinnen und Einwohner, Organisationen und Initiativen können sich zu geplanten und laufenden Beteiligungsverfahren informieren und erfahren Unterstützung, wenn sie sich in diese einbringen möchten. Es trägt der Vielfalt der Karlsruher Bevölkerung Rechnung und kommuniziert seine Inhalte einfach und ansprechend nach außen. Der Zugang zum Büro für Beteiligung und Engagement ist niedrigschwellig, so dass sich die Menschen unkompliziert an die Dienststelle wenden können. -- 15 of 28 -- 16 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Das Büro für Beteiligung und Engagement ▪ motiviert Einwohnerinnen und Einwohner zur Beteiligung und unterstützt sie dabei sich einzubringen, ▪ informiert zu laufenden und geplanten Beteiligungsverfahren, ▪ stellt Informationsmaterial bereit, das für die Selbstorganisation von Initiativen hilfreich ist, ▪ betreut die Beteiligungsanregungen aus der Einwohnerschaft, ▪ führt mit Fachämtern den Beteiligungs-Check durch, berät und koordiniert die Realisierung von Beteiligungsverfahren und vermittelt Informationen zu Ergebnissen und Ausgang von Beteiligungsverfahren. Die Rechenschaftspflicht liegt bei den inhaltlich zuständigen Fachämtern, ▪ unterstützt Fachämter als Service-Stelle mit verschiedenen Dienstleistungen (Erstellung von Beteiligungskonzepten, Methodenauswahl, Kampagnenplanung, Vorbereitung von Ausschreibungen für externe Dienstleister, Mitteleinwerbung, Koordinierung des städtischen Moderationspools, Bereitstellung von Equipment, und so weiter), ▪ koordiniert den verwaltungsinternen Arbeitskreis Öffentlichkeitsbeteiligung und das Beteiligungsgremium, ▪ erstellt und aktualisiert die Vorhabenliste, ▪ betreut die städtische Beteiligungsplattform, ▪ evaluiert ausgewählte Beteiligungsverfahren in Rückkopplung mit dem Beteiligungsgremium, ▪ entwickelt die Beteiligungsstrukturen gemeinsam mit dem Beteiligungsgremium weiter und koordiniert die Evaluation der Leitlinien sowie ihre Fortschreibung. 7.2 Das Beteiligungsgremium Mit dem Beteiligungsgremium wird die Vielzahl der Perspektiven auf die städtische Beteiligungsagenda erweitert. Es begleitet die Umsetzung der Leitlinien und setzt wichtige Impulse rund um das Thema Beteiligung. Das Gremium soll aus Mitgliedern der Stadtgesellschaft, der Verwaltung sowie der Politik bestehen. In einem ersten Schritt wird die Zusammensetzung des Konzeptionsgremiums fortgeführt und in die Arbeit des Beteiligungsgremiums überführt. Die Mitglieder dieses Gremiums sind bereits in den Prozess zur Erarbeitung der Leitlinien involviert und die Thematik sowie die Zusammenarbeit sind bekannt. Eine kontinuierliche Arbeit sowie eine nachhaltige Verwertung der gewonnenen Erfahrungen sind hierdurch gewährleistet. Zusätzlich werden die drei städtischen Beiräte je ein Mitglied in das Beteiligungsgremium entsenden. Nach einem Jahr wird innerhalb des Gremiums über die zukünftige Zusammensetzung entschieden. Auch zukünftig wird die trialogische Zusammensetzung beibehalten, die Stadtgesellschaft soll jedoch den größten Anteil an Mitgliedern ausmachen. Einzelne Akteursgruppen sollen im Gremium nicht dominieren, die inhaltliche Vielfalt im Sinne der breiten Beteiligung ist sicherzustellen. Das Beteiligungsgremium tagt in der Regel zweimal jährlich. Erste Aufgabe des Beteiligungsgremiums ist die beratende Begleitung der kontinuierlichen Umsetzung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung. Als Stimme zwischen Politik, Stadtgesellschaft und Verwaltung spielt das Beteiligungsgremium eine zentrale Rolle bei der qualitativen Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Karlsruhe. -- 16 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 17 Nach der Umsetzung der Bausteine im Rahmen der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung gibt es neue Themenschwerpunkte, die vom Gremium selbst festgelegt werden. So wird das Beteiligungsgremium einzelne Beteiligungsverfahren in Karlsruhe diskutieren, ausgewählte Veranstaltungsevaluationen analysieren und Anstöße für die Weiterentwicklung der lokalen Beteiligungskultur geben. Zur Arbeit des Gremiums, insbesondere zur Weiterentwicklung der Beteiligungskultur in Karlsruhe sowie der Leitlinien, können auch Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, anderen Kommunen oder der Forschung hinzugezogen werden. Das Gremium ermöglicht es verschiedenen Akteuren miteinander in den Dialog zu treten und wichtige Erfahrungen einzubringen. Es steht mit einigen der anderen Bausteine in Verbindung. So wird etwa die Vorhabenliste vor Veröffentlichung im Gremium vorgestellt, Änderungswünsche und Ergänzungen durch die Mitglieder sind hierbei möglich. Auf Grundlage der Gremiumsarbeit und der Evaluationen werden die lokalen Beteiligungsstrukturen durch das Gremium in Zusammenarbeit mit dem Büro für Beteiligung und Engagement weiterentwickelt. Zudem ist das Beteiligungsgremium eng an das Büro für Beteiligung und Engagement angebunden und steht mit ihr bezüglich der verschiedenen Beteiligungsverfahren auch hinsichtlich der Beteiligungs-Checks im Austausch. 7.3 Die Beteiligungsidee Die grundsätzliche Entscheidung, ein Beteiligungsverfahren durchzuführen, obliegt der Politik und der Verwaltung. Einwohnerinnen und Einwohnern sowie zivilgesellschaftlichen Akteuren können eigene Vorschläge für ein Beteiligungsverfahren einzubringen. Um ein Beteiligungsverfahren in Karlsruhe anzustoßen, gibt es zwei Wege: die Beteiligungsidee und den Einwohnerantrag. Der Einwohnerantrag (§ 20b GemO) ermöglicht es Einwohnerinnen und Einwohnern, bestimmte Themen oder Anliegen in die Beratungen des Gemeinderats einzubringen. Im Einwohnerantrag muss klar angegeben sein, welches Thema der Gemeinderat behandeln soll und warum. Er darf nicht zu einer Angelegenheit gestellt werden, über die in den letzten sechs Monaten bereits ein Antrag eingereicht wurde. Er muss von mindestens 1,5 % der unterschrifts-berechtigten Einwohnerinnen und Einwohner unterstützt werden, wobei nur Personen ab 16 Jahren mit mindestens dreimonatigem Wohnsitz in der Gemeinde unterschreiben dürfen. Über die Beteiligungsidee können niederschwellig Vorschläge für eine Beteiligung in Bezug auf ein Vorhaben oder auch losgelöst an die Verwaltung herangetragen werden. Alle Menschen mit Wohnsitz in Karlsruhe, Initiativen, Vereine und Gruppen aus Karlsruhe sowie Unternehmen mit Firmensitz in Karlsruhe können eine Beteiligungsidee persönlich vor Ort bei dem Büro für Beteiligung und Engagement oder digital einbringen. Folgende Informationen müssen angegeben werden: ▪ Name des Projekts, zu dem eine Beteiligung stattfinden soll, ▪ Antragstellerin oder Antragsteller mit persönlichen Kontaktdaten, sowie eine Vertretung, ▪ kurze Beschreibung des Themas. -- 17 of 28 -- 18 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Inhaltlich muss sich die Beteiligungsidee auf Angelegenheiten beziehen, die im Kompetenzbereich des Gemeinderats liegen. Zu allen städtischen Vorhaben kann eine Beteiligungsidee eingebracht werden, unabhängig davon, ob sie sich auf der Vorhabenliste befinden oder nicht. Voraussetzung für eine Beteiligungsidee ist jedoch, dass ein ausreichender Gestaltungsspielraum vorhanden ist und eine Bedeutung der Thematik für die Einwohnerschaft unterstellt werden kann. Nach Eingang der Beteiligungsidee prüfen das Büro für Beteiligung und Engagement und das zuständige Fachamt, ob der notwendige Gestaltungsspielraum vorhanden ist. Alle Beteiligungsideen werden auf der Beteiligungsplattform veröffentlicht und anschaulich dokumentiert. Der Bearbeitungsstand inklusive Umsetzung oder Ablehnung ist einsichtig und wird zeitnah veröffentlicht. Die aus den Beteiligungsideen entstehenden Beteiligungsverfahren sind nach den Richtlinien der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Zweimal jährlich erhält der Gemeinderat eine Auflistung der direkt bewilligten Beteiligungsideen und der Ideen, die abgelehnt wurden, gebündelt mit den Evaluationsergebnissen zur Kenntnis. Auch das Beteiligungsgremium erhält die Auflistung zur Information. Ablauf der Beteiligungsidee. -- 18 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 19 7.4 Der Beteiligungs-Check Der Beteiligungs-Check ist ein Instrument zur Strukturierung und Standardisierung von städtischen Beteiligungs- verfahren. Er dient dazu, vor Beginn eines Beteiligungsverfahrens die verschiedenen Anforderungen und Kriterien, die bei der Durchführung eines Beteiligungsverfahrens wichtig sind, zu berücksichtigen und alle wichtigen Fragen in einem Konzeptpapier festzuhalten. Der Beteiligung-Check ist somit ein Umsetzungsbausein, der vor allem innerhalb der Stadtverwaltung wirkt. Im Beteiligungs-Check wird festgelegt, in welcher Form die Öffentlichkeit beteiligt wird und wie die Rückkopplung von Beteiligungsergebnissen in die Politik und Verwaltung gestaltet ist. Zudem werden die jeweiligen Bevölkerungsgruppen, welche in dem Beteiligungsverfahren einbezogen werden sollen, definiert. In Stadtteilen, in denen es einen Bürgerverein gibt, ist dieser in das Beteiligungsverfahren miteinzubeziehen. Im Rahmen der Langversion des Beteiligungs-Checks werden folgende Inhalte abgefragt: Zuständigkeit sowie personelle und finanzielle Ressourcen ▪ Zuständigkeit für das Verfahren (Dienststelle, Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner). ▪ Verfügbare personelle Ressourcen (Dienststelle, externer Dienstleister.) ▪ Verfügbare finanzieller Ressourcen (zum Beispiel für Raummiete, Moderationsmaterial, technische Ausstattung. ▪ Werbematerial, Einladungen, Moderation und Weiteres). Zielsetzung und Beschreibung des Beteiligungsgegenstandes ▪ Beteiligungsgegenstand, Ausgangslage, Problemstellung. ▪ Thematischer Bezug (zum Beispiel Naturschutz, Umwelt, Migration, Inklusion und Weitere). ▪ Zielsetzung des Gesamtprojekts. Rahmenbedingungen des Beteiligungsverfahrens ▪ Vorgeschichte, Interessen, bestehende Konflikte. ▪ Vorfestlegungen, rechtliche Rahmenbedingungen. ▪ Gestaltungsspielraum, Ergebnisoffenheit. ▪ Stufe der Beteiligung (Informieren, Mitdenken, Mitwirken, Mitentscheiden). -- 19 of 28 -- 20 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Ansprache und Öffentlichkeitsbeteiligung ▪ Zielgruppenanalyse. ▪ Festlegung der Ansprache für unterschiedliche Zielgruppen. ▪ Sicherstellung der Qualität „Breite Beteiligung“ hinsichtlich Zielgruppen. ▪ Einbeziehung stadtteilbezogener Akteure (wie zum Beispiel Stadtteilkoordination, Quartiersmanagement, Bürgervereine oder die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Bürgervereine). ▪ Einbeziehung thematisch relevanter Akteure (wie zum Beispiel Naturschutzvereine, Migrantenorganisationen, kulturelle Vereine, soziale Organisationen, andere lokale Ortsvereine und Weitere). ▪ Einbeziehung von Jugendlichen in das gesamte Verfahren gemäß Landesvorgabe (Durchführung in Abstimmung zwischen Stadtjugendausschuss und Büro für Beteiligung und Engagement). ▪ Transparenz des Verfahrens. ▪ Zeitpunkt und Art der Kommunikation mit der Öffentlichkeit. Prozessplanung ▪ Ablaufplan des Prozesses (verschiedene Phasen, Meilensteine, Zwischenergebnisse). ▪ Kommunikation während des Prozessverlaufes. ▪ Einbeziehung der Fachplanung in den Prozess. ▪ Einbeziehung der Politik in den Prozess. ▪ Entscheidungsfindung nach dem Prozess. ▪ Auswahl Formate und Methoden der Beteiligung. ▪ Sicherstellung der Qualität „Breite Beteiligung“ hinsichtlich Methodik. Umgang mit den Ergebnissen ▪ Zugänglichkeit der Ergebnisse für Beteiligte, Politik, Öffentlichkeit. ▪ Weitergabe der Ergebnisse an Gremien, Verwaltungsspitze, Fachämter. ▪ Informationsmöglichkeiten der Teilnehmenden am Beteiligungsverfahren hinsichtlich weiterer Entscheidungen zum Gesamtprojekt. Dokumentation und Reflexion ▪ Dokumentationsform des Beteiligungsverfahrens und der Ergebnisse. ▪ Umgang mit personenbezogenen Daten im Beteiligungsverfahren. ▪ Instrumente der Evaluation. ▪ Ansprechperson für Evaluation. ▪ Sicherstellung der gewonnenen Erfahrungen zum Prozessablauf. -- 20 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 21 Der Beteiligungs-Check muss im Vorfeld eines jedem Beteiligungsverfahren, welches in der Verantwortung einer städtischen Dienstelle ist, erstellt werden. Die Inhalte des Beteiligungs-Checks werden mithilfe einer Checkliste von den für das Beteiligungsverfahren zuständigen städtischen Dienststellen erstellt. Die Checkliste ist als Hilfestellung zur inhaltlichen Erarbeitung des Beteiligungs-Checks gedacht und beinhaltet verschiedene Fragestellungen, die bei der Umsetzung von Beteiligungsverfahren bedacht werden sollten. Es ist angedacht, die Checkliste in Form eines digitalen Formulars zum Ausfüllen für die städtischen Dienststellen bereitzustellen, sodass diese die Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Beteiligungsverfahrens direkt für ihr Verfahren beantworten können. Das Büro für Beteiligung und Engagement unterstützt die städtischen Dienststellen bei Bedarf bei der Ausarbeitung des Beteiligungs-Checks. Dies kann ein Beratungsgespräch oder das gemeinsame Ausfüllen des Beteiligungs-Checks beinhalten. Der erarbeitete Beteiligungs-Check wird anschließend dem Büro für Beteiligung und Engagement vorgelegt. Bei Bedarf kann auch nach Vorlage des Beteiligungs-Checks erneut ein Beratungsgespräch mit dem Büro für Beteiligung und Engagement stattfinden, sollte es Unstimmigkeiten über die inhaltliche Ausrichtung des Beteiligungs-Checks geben. Alle erarbeiteten Beteiligungs-Checks werden dem Beteiligungsgremium zur Information vorgelegt. Bei Beteiligungsverfahren, welche sich entweder auf der Vorhabenliste befinden, auf diese aufgenommen werden sollen oder über ein mehrstufiges Verfahren verfügen, wird das Beteiligungsgremium aktiv in die Diskussion über den Beteiligungs-Check miteinbezogen. Dies kann entweder durch eine schriftliche Stellungnahme des Beteiligungsgremiums zum Beteiligungs-Check erfolgen oder durch ein gemeinsames Gespräch zwischen der für den Beteiligungs-Check zuständigen städtischen Dienststelle und dem Beteiligungsgremium. Die Checkliste zum Beteiligungs-Check gibt es als Kurz- und Langversion. Dabei sind die Fragen der Kurzversion die Kernfragen, die durch den Beteiligungs-Check beantwortet werden sollen. Die Fragen in der Langversion dienen der Unterstützung, um noch andere Blickwinkel auf das Beteiligungsverfahren zu erhalten und sich bei Bedarf vertieft mit dem eigenen Beteiligungsverfahren auseinanderzusetzen. Der Beteiligungs-Check wird bei Beteiligungsverfahren, welche sich auf der Vorhabenliste befinden, online unter dem Vorhaben auf der Vorhabenliste mit veröffentlicht. Bei allen Beteiligungsverfahren, welche nicht auf der Vorhabenliste sind, wird der Beteiligungs-Check nicht online veröffentlicht. Bei Bedarf kann der Beteiligungs- Check über das Büro für Beteiligung und Engagement eingesehen werden. Bei sehr komplexen Beteiligungsverfahren oder Themenfelder, die eventuell umstritten in der Öffentlichkeit sind, wird eine Voruntersuchung des Beteiligungsverfahrens durchgeführt. Bei dieser Voruntersuchung wird vor dem eigentlichen Beteiligungsverfahren ein individueller Ablaufplan der Beteiligung für den gesamten Prozess erstellt. Hierzu werden alle von der jeweiligen Planung betroffenen Akteuren mit einbezogen, um sich auf die Struktur des Beteiligungsverfahrens zu verständigen. Es geht darum den Umfang und die Grenzen des Beteiligungsverfahren gemeinsam zu ermitteln. Auch hierbei unterstützt das Büro für Beteiligung und Engagement die für das Beteiligungsverfahren zuständige Dienststelle bei Bedarf. Das Beteiligungsgremium wird ebenfalls in den Erarbeitungsprozess der Voruntersuchung miteinbezogen und kann Anregungen bei der Erarbeitung der Rahmenbedingen für das Beteiligungsverfahrens geben. -- 21 of 28 -- 22 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung 7.5 Die Vorhabenliste Die Vorhabenliste ist eine systematische Zusammenstellung von Projekten in der Stadt. Projektbezogen werden die fachlichen Informationen für die Stadtgesellschaft auf der Vorhabenliste aufbereitet und veröffentlicht. Damit ein Vorhaben auf die Vorhabenliste aufgenommen wird, muss entweder ein Gemeinderatsbeschluss darüber vorliegen oder der politische Wille diesbezüglich anderweitig erkennbar sein. Außerdem sollte entweder eine Vielzahl der Einwohnenden betroffen sein, das Vorhaben eine wesentliche Veränderung des Stadtbildes beziehungsweise des öffentlichen Raumes oder der Natur darstellen, einen wesentlichen Einfluss auf den sozialen Zusammenhalt in der Stadtgesellschaft haben oder einen hohen öffentlichen Finanzaufwand bedeuten. Die Vorhaben auf der Vorhabenliste müssen sich zudem im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung Karlsruhe oder gegebenenfalls einer der städtischen Tochtergesellschaften befinden. Zu jedem Vorhaben auf der Vorhabenliste wird es einen Steckbrief geben, der die wichtigsten Informationen zum Vorhaben enthält. Dazu gehört eine kurze inhaltliche Beschreibung des Vorhabens, die Gebietsabgrenzung, der zeitliche und finanzielle Rahmen sowie die Zuständigkeit der städtischen Dienststelle. Hinzu kommt eine Einordnung der Vorhaben hinsichtlich der strategischen Ziele des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK). Nach Verabschiedung des ISEK 2040, wird die Einordnung der strategischen Ziele entsprechend vorgenommen werden. Außerdem wird dargestellt, ob es eine Form der Beteiligung zu diesem Vorhaben gibt und wenn ja, wie die Beteiligung gestaltet werden soll. Auf der Vorhabenliste können auch Vorhaben ohne Beteiligung aufgelistet sein. Die Anregung einer Beteiligung, für Vorhaben ohne geplante Beteiligung, kann im Rahmen der Beteiligungsidee an die Verwaltung gegeben werden. Zu jedem Vorhaben, welches mit Beteiligung geplant ist, muss ein Beteiligungs-Check ausgearbeitet werden. Der Beteiligungs-Check wird anschließend dem Beteiligungsgremium vorgelegt, welches Anpassungsvorschläge dazu einreichen kann (siehe Beteiligungs- Check). Die Vorhabenliste wird zweimal jährlich aktualisiert. Die Aktualisierung liegt dabei in der Zuständigkeit des Büros für Beteiligung und Engagements, wobei die verschiedenen städtischen Dienststellen selbst entscheiden, welche Projekte in ihrer Verantwortung auf die Vorhabenliste aufgenommen werden. Auch sind die städtischen Dienststellen für die Aktualität der Informationen auf der Vorhabenliste verantwortlich. Das Büro für Beteiligung und Engagement fragt die Aktualität der Vorhaben sowie eventuelle neue Vorhaben zweimal jährlich bei den Dienststellen ab. Bei Bedarf hinsichtlich dessen, ob ein Vorhaben für die Vorhabenliste geeignet ist oder wie der Inhalt des Vorhaben-Steckbriefes ausgefüllt sein soll, steht das Büro für Beteiligung und Engagement beratend und gegebenenfalls unterstützend zu Verfügung. Die Vorhabenliste wird dem Beteiligungsgremium vorgelegt, Änderungswünsche und Ergänzungen durch die Mitglieder sind hierbei möglich. Der Gemeinderat beschließt anschließend die Veröffentlichung der aktualisierten Vorhabenliste halbjährlich. Die Veröffentlichung der Vorhabenliste erfolgt anschließend über die Online- Beteiligungsplattform der Stadt Karlsruhe. Ein Auszug der Vorhabenliste als PDF oder in Papierform ist bei Bedarf bei dem Büro für Beteiligung und Engagement erhältlich. Das Büro für Beteiligung und Engagement pflegt die Vorhaben, der durch den Gemeinderat beschlossenen Vorhabenliste, auf der Online-Beteiligungsplattform ein und kümmert sich anschließend um die Bekanntgabe der Veröffentlichung der Vorhabenliste. -- 22 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 23 7.6 Die Beteiligungsplattform Digitale Beteiligung gewinnt in der kommunalen Öffentlichkeitsbeteiligung zunehmend an Bedeutung. Über Formate wie Diskussionsforen, Online-Fragebögen oder digitale Stadtkarten können insbesondere diejenigen erreicht werden, denen die Teilnahme aus dem „sicheren Zuhause“ leichter fällt. Auch Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität profitieren von den orts- und zeitunabhängigen Angeboten. Darüber hinaus lassen sich Informationen umfassend, mediengestützt und interaktiv aufbereiten. Digitale Beteiligung erleichtert die Nachvollziehbarkeit von Diskussionen, ermöglicht ergänzende Erläuterungen und verbessert zugleich die Dokumentation sowie Auswertung der Ergebnisse. Die Karlsruher Beteiligungsplattform vereint die Stärken digitaler Beteiligung und dient als zentrale Anlaufstelle für alle relevanten Angebote der formellen und informellen Öffentlichkeitsbeteiligung in Karlsruhe. Bereits bestehende digitale Beteiligungsangebote, wie „Ihr direkter Draht zum OB“, werden ausgebaut und mit weiteren digitalen Angeboten wie „KA-Feedback“ oder „Transparenzportal“ gebündelt. Um der Beteiligungs- plattform zu einer breiten Bekanntheit in der Stadtgesellschaft zu verhelfen, wird sie zielgruppenspezifisch und wiederkehrend über verschiedene Kommunikationskanäle (zum Beispiel Social Media, Stadtzeitung, Aushänge und Weitere) beworben. Für die Stadtgesellschaft bietet die Plattform folgende Funktionen: ▪ Zentrale Bündelung aller bestehenden Angebote im Bereich der Öffentlichkeitsbeteiligung. ▪ Eine Vorhabenliste mit Überblick über aktuelle Vorhaben in Karlsruhe. ▪ Möglichkeit zur Anregung von Beteiligung. ▪ Möglichkeit zur Meinungsäußerung bei laufenden Vorhaben mit digitaler Beteiligung. Ablauf Vorhabenliste. -- 23 of 28 -- 24 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung Dienststellen mit regelmäßig stattfindenden Beteiligungsverfahren stellen ihre Inhalte eigenverantwortlich ein und bereiten diese – ebenso wie die Ergebnisse – anschaulich und verständlich auf. Bei Einzelfällen wenden sich Dienststellen für das Einstellen von Inhalten an das Büro für Beteiligung und Engagement, die beratend und unterstützend zur Verfügung steht. Für die Aktualisierung bereits veröffentlichter Inhalte sind die jeweiligen Dienststellen selbst verantwortlich. Seitens des Büros für Beteiligung und Engagement werden zudem Schulungen zur Nutzung der Plattform für die Dienststellen der Stadtverwaltung angeboten. Die Plattform bietet ein modernes und komfortables Nutzungserlebnis. Die Plattform überzeugt zudem durch eine intuitive Benutzeroberfläche mit klar strukturierter Navigation und Informationsarchitektur und ist für die Nutzung auf mobilen Endgeräten optimiert. Sachliche Diskussionen auf der Plattform werden durch die Moderation der Beiträge gewährleistet. Für inhaltliche Rückfragen der Nutzerinnen und Nutzer steht zudem eine direkte Kontaktmöglichkeit zur Verfügung. In Karlsruhe kommen digitale als auch analoge Formate gleichermaßen zum Einsatz und werden sinnvoll miteinander kombiniert. Auf diese Weise lassen sich die jeweiligen Stärken beider Ansätze nutzen und mögliche Nachteile ausgleichen. Beispielsweise kann ein über die Beteiligungsplattform bereitgestelltes Informations- angebot zu einem städtischen Projekt als Grundlage für eine analoge Diskussionsrunde dienen. Die Ergebnisse dieses Präsenz-Workshops werden anschließend online dokumentiert und weiter diskutiert. Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens können abschließend ebenfalls über die Beteiligungsplattform für die breite Öffentlichkeit aufbereitet werden. 7.7 Evaluation und Lernkultur Die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung zielen unter anderem darauf ab, die Qualität von Beteiligungsverfahren in Karlsruhe zu verbessern. Durch die Evaluation können Erfahrungen gemeinsam reflektiert und ein Lernprozess in Gang gesetzt werden. Die Evaluation der Öffentlichkeitsbeteiligung in Karlsruhe beinhaltet zwei Dimensionen. Es werden zum einen einzelne informelle Beteiligungsverfahren und die zugehörigen Veranstaltungen evaluiert. Je nach Umfang und Komplexität des Beteiligungsverfahrens kann das Evaluationsverfahren individuell angepasst werden. Zusätzlich erfolgt in regelmäßigen Abständen eine Evaluation der Gesamtkonzeption der Leitlinien. Evaluationsverfahren für einzelne informelle Beteiligungsverfahren Beim Evaluationsverfahren für einzelne informelle Beteiligungsverfahren werden verschiedene Akteure eingebunden: ▪ Das Büro für Beteiligung und Engagement übernimmt die Konzeption der grundlegenden Instrumente für die Evaluationsverfahren. Dazu gehören die Entwicklung verschiedener Fragebögen und die Entwicklung eines sogenannten Beobachtungsschemas für Beteiligungsveranstaltungen. ▪ Das Fachamt wägt gemeinsam mit dem Büro für Beteiligung und Engagement ab, ob eine Evaluation durchgeführt wird und – falls ja – welche der Instrumente im jeweiligen Beteiligungsverfahren eingesetzt werden. Dies wird im Rahmen des Beteiligungs-Checks dokumentiert. Es wird nicht jedes Format dauerhaft evaluiert. Wurde ein Format bereits wiederholt evaluiert, erfolgt die Evaluation in der Folge stichprobenartig. ▪ Das Beteiligungsgremium hat die Möglichkeit, eine Evaluation zu einem Beteiligungsverfahren anzuregen und befindet sich mit dem Büro für Beteiligung und Engagement in einem regelmäßigen Austausch. -- 24 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 25 Im Rahmen eines Evaluationsverfahrens für einzelne informelle Beteiligungsverfahren können die folgenden Instrumente eingesetzt werden. Ihr Einsatz richtet sich nach Umfang und Komplexität des Beteiligungsverfahrens. Die Auswertung der erhobenen Daten liegt bei dem Büro für Beteiligung und Engagement: ▪ Fragebögen für die Teilnehmenden der jeweiligen Beteiligungsveranstaltungen. Die Fragebögen können sowohl in Papierform als auch digital ausgefüllt werden. Bei längerfristigen Beteiligungsverfahren werden ergänzend zu den Nachbefragungen an die jeweilige Beteiligungsveranstaltung auch vor der Auftaktveranstaltung Erhebungen durchgeführt, um die inhaltlichen Haltungen und Erwartungen der Teilnehmenden zu erfassen. ▪ Fragebogen für die Moderation der jeweiligen Beteiligungsveranstaltungen. ▪ Fragebogen für das jeweilige Fachamt. ▪ Beobachtungsschema für Veranstaltungen. Dieses wird von der Moderation der jeweiligen Veranstaltung ausgefüllt. Es soll damit unter anderem die soziodemographische Zusammensetzung der Teilnehmenden evaluiert werden. Nach Auswertung der Evaluationsergebnisse durch das Büro für Beteiligung und Engagement werden diese an das Fachamt übermittelt und in einem persönlichen Austausch erörtert. Bereits im Verlauf des Beteiligungs- verfahrens sind verschiedene Austauschformate zwischen dem Fachamt und dem Büro für Beteiligung und Engagement vorgesehen, um bei Bedarf frühzeitig nachsteuern zu können. Die Evaluationsergebnisse werden allen Teilnehmenden des jeweiligen Beteiligungsverfahrens zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird alle zwei Jahre ein Beteiligungsbericht veröffentlicht, in den die Evaluations- ergebnisse der einzelnen informellen Beteiligungsverfahren einfließen. Dieser Beteiligungsbericht wird öffentlich zugänglich gemacht. Außerdem erarbeitet das Büro für Beteiligung und Engagement auf Basis der Evaluationsergebnisse einen verwaltungsinternen Best-Practice-Leitfaden zur Öffentlichkeitsbeteiligung als Orientierungshilfe für die Fachämter. Evaluationsverfahren für die Gesamtkonzeption der Leitlinien Die Evaluation der Gesamtkonzeption der Leitlinien erfolgt erstmals fünf Jahre nach deren Verabschiedung und anschließend in regelmäßigen Abständen. Das Büro für Beteiligung und Engagement erörtert gemeinsam mit dem Beteiligungsgremium in regelmäßigen Sitzungen die Umsetzung der Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ergebnisse dieses Austausches fließen neben den zahlreichen Evaluationsergebnissen aus den einzelnen informellen Beteiligungsverfahren und verschiedenen verwaltungsinternen Austauschformaten in den Evaluationsbericht der Gesamtkonzeption der Leitlinien ein. Der Evaluationsbericht wird von einem externen Forschungsinstitut verfasst. Auf Grundlage des Evaluationsberichts können die Leitlinien fortgeschrieben werden. Die Fortschreibung erfolgt unter der Federführung des Büros für Beteiligung und Engagement in Zusammenarbeit mit dem Beteiligungsgremium und dem unabhängigen Forschungsinstitut. -- 25 of 28 -- 26 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung 8. Ausblick Pluralistische Stadtgesellschaften befinden sich in permanenter Diskussion und Aushandlung – Aushandlung von Themen, Interessen und Meinungen. Wie für andere Kommunen sind diese Aushandlungen für Karlsruhe wichtig und wertvoll. Auch die Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden in einem partizipativen Arbeitsprozess, dessen Zentrum das trialogisch besetzte Konzeptionsgremium bildete, intensiv diskutiert und entwickelt. Details zu Implementierung, Verfahrenswegen und Zeitschienen der sieben Bausteine werden im Anschluss an die positive Entschlussfassung seitens des Gemeinderates im Austausch zwischen Stadtverwaltung und dem Beteiligungsgremium im Zeitraum 2026 bis 2027 erarbeitet. Koordiniert wird der Prozess durch das Büro für Beteiligung und Engagement. Hierbei werden die einzelnen Instrumente sukzessive konkretisiert und der Gemeinderat über die jeweilige Umsetzung informiert. Die Mitglieder des Konzeptionsgremiums sind eingeladen, am Beteiligungsgremium zu partizipieren. Diese personelle Kontinuität stellt sicher, dass der Anspruch der Leitlinien gewahrt und im vergangenen Erarbeitungsprozess geführte Diskussionen und spezifische Wissensstände in die finale Ausarbeitung der Bausteine eingehen. In einem ersten Schritt wird im Frühjahr 2026 das Beteiligungsgremium zum Auftakt der Ausarbeitung zusammenkommen und sich unter anderem zur Abfolge der zu finalisierenden Bausteine verständigen. Zentral sind hierbei die Vorberatungen zur finalen Besetzung und Bildung des Beteiligungsgremiums. Gleichzeitig ist es grundlegend wichtig, alle Instrumente in die Praxis zu überführen, zu erproben und eventuell nachzusteuern. In diesem Sinne sind die Leitlinien der Öffentlichkeitsbeteiligung ein lernendes Rahmenkonzept. Oberstes Ziel ist es, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Karlsruhe zu systematisieren und die Karlsruher Beteiligungskultur zu stärken. -- 26 of 28 -- Amt für Stadtentwicklung – Büro für Mitwirkung und Engagement | 27 -- 27 of 28 -- 28 | Mitreden und Bewegen – Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung -- 28 of 28 --
-
Extrahierter Text
Niederschrift 21. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Februar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 3 der Tagesordnung: Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlich- keitsbeteiligung Vorlage: 2025/1005 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt die Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffent- lichkeitsbeteiligung (Anm. Ohne Ziffer 7) und beauftragt die Verwaltung mit der Umset- zung der Leitlinien. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 3 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgten Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss am 10. Februar 2026: Hier gibt es auf der Seite 5 eine Darstellung des Themas Beteiligungsplattform, auf der wir noch einmal fachlich darstellen, dass die dringend aus unserer Sicht erneuert werden müsste. Unter Ziffer 7 steht dann, dass wir von Ihnen diese 35.000 Euro bräuchten, um das zu tun. Diese Ziffer 7 nehme ich jetzt aus dem Beschlussvorschlag heraus. Das heißt, Sie beschließen heute über kein Geld, sondern über die eigentlichen Leitlinien zur Öffentlich- keitsbeteiligung, die das Ergebnis eines durchaus längeren Prozesses sind. Und alles andere werden wir dann in einer eigenen Beschlussvorlage noch einmal mit Ihnen diskutieren und auch zur Abstimmung stellen. Vielen Dank für diese Optionen, weil ich denke, es ist gut, dass wir die beiden Dinge dann trennen und dass nicht das eine sozusagen beschädigt wird dadurch, dass Sie aus anderen Gründen das andere im Moment nicht weiter verfolgen möchten. Ich glaube, dass das auch der Sache sehr angemessen ist, vor allem der Arbeit, die da drinsteckt. So viel erst einmal von mir. Stadtrat Löffler (GRÜNE): Ich glaube, an der Stelle müssen wir zunächst einmal den Dank ausdrücken an diejenigen, die diese Leitlinien erarbeitet haben, natürlich federführend das Büro für Mitwirkung und Engagement, die Vertreter*innen aus den unterschiedlichen Fachämtern, die auch mit beteiligt waren, und insbesondere aber auch die Bürger*innen, die teilweise zufällig ausgewählt worden sind und an diesem Prozess intensiv teil- -- 1 of 5 -- – 2 – genommen haben und sich da auch richtig reingefuchst haben und auch zu einer starken Gemeinschaft geworden sind, genauso wie auch die Bürger*innen, die zu diesem Prozess eingeladen worden sind, weil sie auch einfach schon jahrelang in Karlsruhe sich gesell- schaftlich engagieren, sich in Beteiligungsprozessen einbringen und diese Stadt mit uns, mit der Stadtverwaltung, dem Gemeinderat zusammen weiterentwickeln wollen. Diese Leitlinien der Beteiligung sind eine Fortschreibung dessen, was wir schon haben. Das be- deutet nicht, dass die Ausgangssituation war, wir können keine Beteiligung, sondern das Ziel ist, vielleicht auch noch einmal Klarheit zu schaffen, mehr Transparenz zu schaffen über die Frage, wann machen wir eigentlich welche Form der Beteiligung, wann ist ein Pro- zess, ein Projekt groß genug, dass wir eine Beteiligung mit der Bürgerschaft machen, mit der gesamten Bürgerschaft oder mit bestimmten Zielgruppen, und wann ist es vielleicht nicht notwendig, eine solche Beteiligung zu machen. Um dies stadtweit einheitlich zu machen, um dies zwischen den Ämtern auch zu verein- heitlichen, die einerseits sehr viel Erfahrung haben mit Beteiligungsformaten, wie das jetzt ein Stadtplanungsamt ist oder auch Ämtern, bei denen das nur einmal alle paar Jahre vor- kommt, dass sie ein Thema bearbeiten, das wirklich auch breit in die Öffentlichkeit geht, dafür ist es doch durchaus wichtig, diese Bausteine auch umzusetzen, diese zentrale Koor- dinierungsstelle einzuführen und dadurch auch den Wissenstransfer eigentlich innerhalb der Verwaltung auch zu ermöglichen und auch ein bisschen, ich sage jetzt einmal, die gan- zen Verfahren in geregelten Bahnen zu halten. Was für uns und am Ende auch für die Öffentlichkeit sicherlich sehr interessant und auch sehr wichtige Bausteine sind, sind einerseits der Aspekt der Beteiligungsidee, also auch wirklich die Bürgerschaft noch einmal anzuregen, auch selber Themen einzustreuen, ob das jetzt neue oder bestehende Projekte sind, zu sagen, da wäre doch ein Beteiligungsver- fahren sinnvoll, um zu einem guten Ergebnis zu kommen, genauso wie am Ende auch diese Vorhabenliste, über die wir dann jährlich entscheiden, um auch da für Transparenz zu sorgen, wo stehen wir, welche Verfahren kriegen welches Beteiligungsformat und welche machen wir einfach so, ohne Beteiligungsverfahren. Also genau auch diese Offenheit gegenüber der Stadtgesellschaft sind sehr wichtige Bau- steine dieser neuen Leitlinien, daher stimmen wir dem Prozess gerne zu. Wir sehen es als notwendig an, dass diese Beteiligungsplattform kommt. Wir können aber auch nachvollzie- hen, dass wir es heute in der aktuellen Situation nicht entscheiden. Es ist damit aber, glaube ich, nicht aufgehoben, eher nur etwas aufgeschoben. Stadträtin Schütz (CDU): Als CDU-Fraktion stimmen wir den Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung zu. Für uns ist klar, eine starke Kommune, die braucht eine starke repräsentative Demokratie, und Entscheidungen werden dann hier im gewählten Gemeinderat getroffen. Gleichzeitig ist es richtig, die Bürgerschaft frühzeitig einzubinden, Transparenz zu schaffen und Verfahren auch klar zu strukturieren. Genau hier setzen die Leitlinien auch an. Mit dem Beteiligungscheck schaffen wir Verlässlichkeit und klare Rahmenbedingungen, und mit der Vorhabenliste erhöhen wir die Transparenz von städtischen Projekten. Mit einer modernen Bürgerbeteiligungsplattform nutzen wir zeitgemäße digitale Möglichkeiten. Mit den Beteiligungsgremien schaffen wir, sichern wir die Qualität und die Weiterentwicklung. Wichtig ist uns dabei, Beteiligung darf Erwartun- gen nicht wecken, die rechtlich oder finanziell nicht erfüllbar sind. Spielräume und Grenzen müssen deswegen auch klar benannt werden, und das ist die Voraussetzung für Vertrauen. -- 2 of 5 -- – 3 – Die finanziellen Auswirkungen, die müssen wir auch im Blick behalten. Gerade in ange- spannten Haushaltszeiten ist es wichtig, sorgfältig mit den Ressourcen umzugehen. Deswe- gen stimmen wir dem zu, da heute keine Mittel hinterlegt werden. Transparenz, Verläss- lichkeit und klare Zuständigkeiten, dafür stehen diese Leitlinien. Wir stimmen zu. Stadtrat Tröndle (SPD): In der vergangenen Plenarsitzung haben wir den Sachstand beim integrierten Stadtentwicklungskonzept Karlsruhe 2040 zur Kenntnis genommen. Heute liegt mit den Leitlinien zur systematischen und mitgestaltenden Öffentlichkeitsbeteiligung ein weiteres wichtiges Paket auf dem Tisch bei der Lösung der Frage, wie wir unsere Stadt und einzelne Projekte mit möglichst breiter Beteiligung von Bürgerschaft und zivilgesell- schaftlichen Akteuren entwickeln. Beide Vorhaben haben zwei Dinge gemeinsam, sie kom- men zum einen mit sperrigen und wenig geschmeidigen Überschriften daher, sind aber auf der anderen Seite von grundlegender Bedeutung für den Weg in die Zukunft Karlsruhes. Kurzum, die SPD-Fraktion sagt gerne und voller Überzeugung Ja zu den Leitlinien. Wir ha- ben die darin aufgeführten Bausteine für qualitativ, hervorragend und passgenau empfun- den, auch wenn manche Formulierungen eine erstaunliche sozialwissenschaftliche Flug- höhe zeigen. Doch wir haben jetzt ein in sich stimmiges theoretisches Konstrukt. Dafür danke ich im Namen meiner Fraktion dem Amt für Stadtentwicklung und allen daran Betei- ligten ganz herzlich. Und was die Flughöhe betrifft, so mache ich mir wenig Sorgen, denn um mit Erfolgscoach Otto Rehhagel zu sprechen: Die Wahrheit liegt auf dem Platz, also in unserem Fall in der Umsetzung. Wir freuen uns darauf, wenn die neuen Regeln in der Pra- xis Anwendung finden und nicht nur die Transparenz zwischen Stadt, Gemeinderat und Bürgerschaft noch größer wird, sondern auch die innerhalb der städtischen Dienststellen. Wir haben aus den Schwächen früherer Beteiligungsformate gelernt und können jetzt Feh- ler vermeiden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, grundsätzlich ist die Einbindung der Akteure vor Ort bei der Gestaltung ihres Lebensumfelds von zentraler Bedeutung für eine offene und solidari- sche Stadtgesellschaft. Und sie bekommt in Zeiten, in denen Stadtpolitik und Verwaltung mit klammen Kassen und zunehmendem Gemotze konfrontiert werden, umso mehr an Gewicht. Die Menschen einbinden, sie dazu motivieren, sich konstruktiv einzubringen, ihnen Verantwortung zu geben, handeln statt hetzen, ist mehr denn je das Gebot der Stunde. Dabei ist Kommunikation ein Schlüsselwort für das Gelingen. Wesentlich dabei ist das, was Kommunikation vom Ursprung her meint, miteinander sprechen. Direkter, unge- filterter Austausch, der gelingt aber nur, wenn mein Gegenüber oder Partner mich auch verstehen kann. Dabei muss ich auf barrierefreie Formulierungen und allgemein verständli- che Sätze achten und niederschwellige und barrierefreie Zugänge schaffen. In diesem Sinne freue ich mich mit meiner Fraktion sehr auf die Umsetzung der Leitlinien und damit auf die Wahrheit, die auf dem Platz liegt. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. Stadtrat Nguyen (Volt): Die Volt-Fraktion hat natürlich nicht an allen Sitzungen des Konzep- tionsgremiums zahlgenommen, aber an allen, seitdem wir im Gemeinderat dabei sind, und wir fanden das toll. Warum? Weil wir haben gesehen, hier sind die Akteur*innen aus Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik zusammen und erarbeiten zusammen etwas und haben die Leitlinien so erschaffen. Das ist also nicht nur Beteiligung auf dem Papier oder Bürgerbeteiligung, das ist hier Bürgerbeteiligung, also nicht nur auf dem Papier, sondern mit echtem Austausch. Auch der Ansatz, dieses Format, das war modern und kollaborativ, das fanden wir sehr toll. -- 3 of 5 -- – 4 – An der Stelle möchten wir uns auch bedanken bei dem Büro für Mitwirkung und Engage- ment, das diesen Prozess über eine lange Zeit koordiniert und zusammengehalten hat. Es ist wenig verwunderlich, wenn ich jetzt sage, dass die Volt-Fraktion hier den Leitlinien zu- stimmen wird, denn gerade auch, wie schon bei dem TOP 2 mit dem Livestream gesagt, gerade in Zeiten, wo Bürger*innen sich nicht abgeholt fühlen und auch oft machtlos füh- len, braucht es mehr und nicht weniger Bürgerbeteiligung, und zwar auch so, dass sie nachvollziehbar ist, zugänglich und auch mit echter Rückkopplung. Und die Bausteine für die Leitlinien sind für uns wirklich ein praxistauglicher Weg. Ein Punkt ist dabei für uns zentral, eben die genannte Bürgerbeteiligungsplattform, auch wenn darüber heute nicht abgestimmt wird. Für uns ist sie nicht nur ein weiterer Baustein, sondern wirklich Rückgrat dieser Umsetzung. Und wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, wäre das auch ein Schlag ins Gesicht, würde ich sagen, für die Beteiligten, auch die, die heute oben in den Rängen sitzen und dabei waren, und daher unterstützen wir diese Leitli- nien klar, das wiederhole ich, auch mit der Erwartung, dass die Plattform langfristig finanzi- ell abgesichert wird. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Durch systematische Beteiligung können wir sicherstellen, dass unsere Entscheidungen nicht nur von oben herab getroffen werden, sondern dass sie von den Menschen mitgestaltet werden, die von ihnen betroffen sind. Wir können ihre Er- fahrungen und Erwartungen berücksichtigen und so Lösungen finden, die für alle funktio- nieren. Für uns als Linke ist im Sinne einer bedürfnisorientierten Kommunalpolitik die Ein- beziehung und Mitbestimmung der Karlsruher*innen ein besonderes Anliegen, weshalb wir die heutige Verabschiedung der nun gefassten Leitlinien als zentralen Meilenstein be- grüßen. Wir als Stadträt*innen sind zwar dafür gewählt, Entscheidungen zu lokalen Fragen zu treffen, dennoch können wir nicht alles wissen, und auch die Verwaltung kann das nicht, insbesondere wenn es um die Auswirkungen von Maßnahmen geht, aber auch wenn neue Bedarfe auftauchen. Mit den Leitlinien gibt es nun erstmals in Karlsruhe festgelegte Verfahren und einheitliche Standards, um die Qualität von Beteiligungsprozessen zu gewährleisten und unsere Beteili- gungskultur weiterzuentwickeln. Es bietet sowohl der Stadtgesellschaft als auch der Politik eine Orientierung. Die Leitlinien schaffen Transparenz über die Mitwirkungsmöglichkeiten und zeigen, wie gelungene Beteiligung aussehen sollte. Dabei war auch schon der Prozess ihrer Entwicklung ein Paradebeispiel für vorbildhafte Beteiligungsprozesse auf kommunaler Ebene. Über zwei Jahre hinweg wurden sie mit diversen Methoden und unter Federfüh- rung eines Konzeptionsgremiums entwickelt. Wir möchten uns an dieser Stelle bei allen Be- teiligten bedanken, die hier mitgearbeitet haben, auch für alle Beiträge von Bürgerinnen und Bürgern, die bei den Dialogformaten mitgewirkt haben. Besonders danken möchten wir dem Büro für Mitwirkung und Engagement. Sehr hilfreich war im gesamten Prozess si- cherlich auch die Mitwirkung des Deutschen Instituts für Urbanistik. Nun ist es wichtig, dass wir diese Leitlinien auch ins konkrete Handeln übertragen, hierfür Mittel und Wege bereitstellen. Gerade im Zuge der Haushaltskrise und der Kürzungsmaßnahmen sollten wir uns fragen, ob wir an der einen oder anderen Stelle nicht ein Mehr an Bürgerbeteiligung brauchen. Hierfür sollten wir sicherlich auch das Instrument der Einwohner*innenversamm- lung noch proaktiver einsetzen. Gleichzeitig hoffe ich, dass engagierte Akteure und von Kürzungen betroffene Personen und Gruppen hier von ihren Mitwirkungsmöglichkeiten Gebrauch machen werden und durch die Leitlinien mehr Klarheit bekommen. Hierbei wer- den vermutlich auch immer stärker die Wege der informellen Beteiligung über das -- 4 of 5 -- – 5 – niedrigschwellige Einreichen einer Beteiligungsidee auf der Plattform, über welche dann ein Beteiligungsverfahren eröffnet werden kann, genutzt. Wir sind sehr gespannt auf die ge- plante Evaluation der Leitlinien, woraus wir dann erneut lernen können. Stadtrat Cramer (KAL): Meine Fraktion wird heute dieser Vorlage zustimmen, aber wir wer- den in keine Jubelarien heute ausbrechen, denn es ist sehr viel Text, sehr viel theoretischer Text, auch für die Bürger draußen, doch oft unverständlich, also von daher sind wir einmal gespannt, wie das dann in die Praxis umgesetzt wird, ob die Ämter untereinander sich aus- tauschen und für sie auch klar ist, wie sie nach außen gehen. Das habe ich auch schon in einer der vergangenen Sitzungen zu dem Thema gesagt, die Frage ist immer letztendlich, wie wird es umgesetzt. Wird es umgesetzt, wie werden die Bürger angehört, und wie wer- den die Bürger ernst genommen? Also da habe ich aus meinen Erfahrungen hier im Haus doch sehr große Bedenken, dass jetzt auf einmal hier ein Riesenumschwung stattfindet, dass man den Bürger anhört und dann auch seine Dinge mit umsetzt. Das hätten wir auch schon in der Vergangenheit machen können. Bürger haben sich immer engagiert, ich nenne jetzt nur einmal das Thema Nachverdich- tung, wo es vor einigen Jahren aus allen Stadtteilen Wünsche und Anregungen der Bürger- schaft gab, auch von betroffenen Bürgern, die aber letztendlich nicht wirklich erhört wor- den sind. Und von daher tragen wir das so erst einmal wohlwollend mit, aber werden ge- nau beobachten, wie das umgesetzt wird und dann auch Dinge, die aus unserer Sicht nicht gut laufen, auch immer benennen. Der Vorsitzende: Damit kommen wir zur Abstimmung, wie gesagt, ohne die Ziffer 7 und ohne diese finanziellen Konsequenzen, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Vielen Dank, das ist eine einstimmige Zustimmung und, glaube ich, eine schöne Bestätigung der jahrelangen Arbeit, die hier mit ganz viel ehrenamtlichem Engagement auch vonseiten der Bürgerschaft, als einzelne Bürgerinnen und Bürger, aber auch als Interessenvertretung ge- leistet worden ist, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. März 2026 -- 5 of 5 --