Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung

Vorlage: 2025/0991
Art: Beschlussvorlage
Datum: 17.10.2025
Letzte Änderung: 26.01.2026
Unter Leitung von: Tiefbauamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 28.11.2025

    TOP: 4

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Haupt- und Finanzausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 09.12.2025

    TOP: 5

    Rolle: Vorberatung

    Ergebnis: vorberaten ohne Änderungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.12.2025

    TOP: 19.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0991 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.11.2025 8 N Vorberatung Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 28.11.2025 4 Ö Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 5 Ö Vorberatung Gemeinderat 16./17./18.12.2025 19.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Im Sinne des Klimaschutzkonzeptes sowie des Naturschutzgesetzes soll in Karlsruhe die öffentliche Straßenbeleuchtung an den Stellen, an denen es technisch möglich ist und keine spezifischen Rechtsvorschriften dagegensprechen, nachts zwischen 22 und 6 Uhr auf etwa 50 Prozent der Lichtleistung abgesenkt werden. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung in den oben genannten Ausschüssen eine Nachtabsenkung zugunsten des Natur- und Artenschutzes sowie der Energie- und Kosteneinsparungen im Sinne der Haushaltssicherung Stufe 4. In einem weiteren Schritt wird auf der Grundlage einer systematischen Gefahrenanalyse ein Umsetzungskonzept erarbeitet, um potentielle Risiken aus der punktuellen Unterschreitung der einschlägigen DIN-Norm weitgehend abzuwenden. Das Umsetzungskonzept wird in einem Ausschuss für öffentliche Einrichtungen Anfang 2026 zur Abstimmung vorgestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinsparung: 50.000 Euro jährlich: ca. 100.000 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH – 2 – Hintergrund Die Stadt Karlsruhe befindet sich aktuell in der vierten Stufe der Haushaltssicherung. In dieser ist die Verwaltung zur Benennung von allgemeinen Maßnahmen zur Kosteneinsparung angehalten. Eine der identifizierten Maßnahmen ist die Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes am 31. Juli 2020 fordert der Gesetzgeber unter anderem eine Umstellung der Beleuchtungsanlagen im öffentlichen Raum auf eine insektenfreundliche Beleuchtung. Einer in der Gesetzesbegründung genannten zu berücksichtigenden Aspekte für eine insektenfreundliche Beleuchtung ist dabei der „Einsatz von Leuchten mit zeit- oder sensorgesteuerten Abschaltvorrichtungen oder Dimmfunktion“. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Fachabteilung Straßenbeleuchtung der Stadtwerke Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH, an allen Stellen, an denen es technisch möglich ist, sukzessive eine Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung zwischen 22 und 6 Uhr auf circa 50 Prozent der Lichtleistung vorzusehen und vorzunehmen. Ausgenommen davon sind Beleuchtungsanlagen, die aufgrund spezifischer Rechtsvorschriften nicht zur Nachtabsenkung geeignet sind, wie beispielsweise Beleuchtungsanlagen an Fußgängerüberwegen, Sonderbeleuchtungen in Tunneln, Unterführungen sowie an Brücken. Haftungsrisiko durch nicht eingehaltene Mindestwerte nach DIN-Norm vor dem Hintergrund der Verkehrssicherungspflicht Die Gütemerkmale für die Straßenbeleuchtung sind in der europäischen Norm DIN EN 13201 „Straßenbeleuchtung“ festgelegt. Die Qualität der Beleuchtung beziehungsweise das vorgesehene Beleuchtungsniveau orientiert sich dabei am Sicherheitsrisiko der Verkehrsbeteiligten. Die wichtigste Aufgabe der Straßenbeleuchtung besteht demnach darin, die Verkehrsbeteiligten – zu Fuß Gehende, Rad Fahrende und Kraftfahrzeugführende – in den Dunkelstunden vor Schäden an Leib, Leben und Gesundheit zu schützen. In Karlsruhe wird der Planungsgrundsatz verfolgt, neue Beleuchtungsanlagen nicht „überdimensioniert“, sondern so auszulegen, dass diese den normativen Mindestanforderungen genügen (so viel Licht wie nötig, so wenig wie möglich). Gemäß DIN EN 13201 kann daher eine grundsätzliche Nachtabsenkung auf 50 Prozent ein Unterschreiten empfohlener Mindestwerte bedeuten. Dies geht mit einem nicht absehbaren Haftungsrisiko einher. Die Gleichmäßigkeit als wichtiges Kriterium für eine gute Beleuchtung bleibt jedoch erhalten. Bsp. Fotovergleich (mit gleichen manuellen Einstellungen) Ohne Dimmung / 100 Prozent Lichtleistung Dimmung auf 50 Prozent Lichtleistung – 3 – Die Einzelmaßnahmen einer Nachtabsenkung sind mit geringem Aufwand komplett reversibel. Im Falle situations- oder ortsspezifischer Rückmeldungen, etwa aus der Bevölkerung, können die Maßnahmen, vorzugsweise nach einer Einzelfallbetrachtung, wieder rückgängig gemacht werden. Einschätzung der Stadtverwaltung Die Stadtverwaltung hält eine Nachtabsenkung trotz der potentiellen Haftungsrisiken vor dem Hintergrund des Arten- und Naturschutzes sowie der Bemühungen um den Klimaschutz für zeitgemäß. Mit der Dimmung der LED-Leuchten auf 50 Prozent Lichtleistung per Steuerader steht dafür ein technisch bewährtes System zur Verfügung, mit dem die Nachtabsenkung mit überschaubarem Aufwand umsetzbar ist. Durch die zu erzielende Gleichmäßigkeit kann die Qualität der Straßenbeleuchtung dabei auch in den Nachtstunden weiter auf einem hohen Niveau gehalten werden (siehe Fotovergleich S. 2). Die Nachtabsenkung unter den oben genannten Voraussetzungen ist als klimaschutzrelevant einzustufen. Durch die geplante Nachtabsenkung auf 50 Prozent zwischen 22 und 6 Uhr können theoretisch etwa 1,75 Gigawattstunden pro Jahr eingespart werden. Das entspricht unter der Annahme eines Emissionsfaktors von 505 Gramm Kohlenstoffdioxid pro Kilowattstunde (Angabe Landesenergieagentur) einer jährlichen Einsparung von rund 880 Tonnen Kohlenstoffdioxid. Die positiven Auswirkungen der Maßnahme auf den Klimaschutz sind daher als erheblich zu bewerten. Das genannte Potenzial kann jedoch erst mit der Umrüstung aller dafür vorgesehenen Leuchten auf reduzierfähige LED-Leuchten vollständig ausgeschöpft werden. Dieser Prozess wird auch über das Jahr 2030 andauern, da zunächst vor allem schnell, einfach und kostengünstig realisierbare Maßnahmen mit großem Einspareffekt, wie die großflächige Substitution konventioneller Leuchtmittel durch LED- Retrofit-Lampen, als Übergangslösung umgesetzt wurden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Durch die angestrebte Nachtabsenkung auf 50 Prozent der Lichtleistung zwischen 22 und 6 Uhr besteht mit einem angenommenen Strompreis von 23 Cent pro Kilowattstunde (Strompreis sowie Netzentgelte 2025) rechnerisch das Potenzial für eine jährliche Einsparung von rund 400.000 Euro. Kurzfristig können mit Beginn der Umsetzung für das Jahr 2026 Einsparungen von rund 100.000 Euro erzielt werden. Umsetzungskonzept Das Tiefbauamt plant gemeinsam mit den Stadtwerken Karlsruhe Kommunale Dienste GmbH auf der Grundlage einer systematischen, datenbasierten Gefahrenanalyse ab 2026 in möglichst vielen Stadtteilen die Nachtabsenkung zu realisieren. Der Fokus liegt dabei auf Stadtteilen, in denen die Beleuchtungsanlagen bereits vollständig oder abschnittsweise mit absenkfähigen Leuchten ausgestattet sind und deren bestehende Infrastruktur eine Nachrüstung der Nachtabsenkung ermöglicht. Hierfür erfolgt die separate Erstellung eines Umsetzungskonzeptes sowie die Präzisierung der Haftungsrisiken, bzw. wie sie sich weitgehend reduzieren lassen. Die Ergebnisse sollen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorgestellt werden. – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung in den oben genannten Ausschüssen dem Grunde nach, an den Stellen, an denen es technisch möglich ist, sukzessive eine Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung zwischen 22 und 6 Uhr auf circa 50 Prozent der Lichtleistung vorzusehen und vorzunehmen. Ausgenommen sind Bereiche, an denen spezifische Rechtsvorschriften dagegensprechen (beispielsweise Fußgängerüberwege, Brücken, Tunnel und Unterführungen). In einem weiteren Schritt wird nach Erhebung und Präzisierung potentieller Haftungsrisiken und der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes mit systematischer Gefahrenanalyse, in Abstimmung mit dem Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, ein Umsetzungsbeschluss zur Abstimmung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorgestellt.

  • Protokoll HFA 09.12.2025 TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 9. Dezember 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Vorlage: 2025/0991 Beschluss: Kenntnisnahme im Rahmen der Vorberatung für den Gemeinderat Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf. Es handle sich um eine Vorberatung für den Gemeinderat. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE) begrüßt, dass man grundsätzlich diesen Weg gehe und den Insektenschutz voranbringe. Man sei jedoch der Überzeugung, dass noch mehr möglich und die 70 % anzustreben wären. Mit der Absenkung um 50 % sei man vorerst zufrieden. Man werde aber einen Ergänzungsantrag an den Gemeinderat stellen, dass man noch einmal ei- nen Versuch mache, innerhalb der nächsten Jahre in ein, zwei Straßenzügen auf 70 % abzu- senken, um zu schauen, wie man in Karlsruhe damit umgehen könne. Dann könne man für die nächste Beschaffung eine fundierte Entscheidung treffen, ob man auf die 70 % gehe, um einen noch besseren Insektenschutz betreiben zu können, oder ob man bei den 50 % bleibe. Der Vorsitzende meint, es handle sich teilweise um Leuchten, die man dimmen könne, so dass es nicht von der Beschaffung abhänge, ob man 50 % oder 70 % absenke. Man müsse schauen, wie man einen vernünftigen Kompromiss finde. Stadträtin Dr. Dogan (CDU) möchte wissen, wie weit dies in die Stadtteile ausgeweitet werde, insbesondere mit Blick auf Plätze und Straßenzüge, die ohnehin im dunkleren Be- reich lägen. Es gehe nicht nur um die Entstehung von Angsträumen, sondern auch um Ver- kehrssicherungspflichten, Stolperecken usw. Darauf müsse man gezielt achten. Es gehe auch Anfragen aus der Bürgerschaft dazu. – 2 – Stadtrat Dr. Schmidt (AfD) stellt fest, man habe in vielen Stadtteilen neue LED-Leuchten be- kommen, die heller seien, als die bisherigen Lampen. Könne man einen Vergleich ziehen, wie die Helligkeit im abgedunkelten Zustand mit den vorherigen Lampen sei? Der Vorsitzende fasst zusammen, man wolle einen Vergleich zur bisherigen Beleuchtung be- kommen. Die Frage sei, inwieweit es dimmende Materialien gebe, die verschiedene Stufen zuließen. Die Nachfrage von Frau Dr. Dogan habe er so verstanden, dass es bei der Konzep- tionserarbeitung nicht nur darum gehe, die technischen Möglichkeiten zu prüfen, sondern auch, dass man prüfe, wo es öffentliche Räume gebe, bei denen es vielleicht auch andere Gründe gebe, diese zu erhellen. All dies werde man in eine Konzeptionserarbeitung mitauf- nehmen. Bürgermeister Fluhrer ergänzt, es sei ein Thema der verantwortlichen Sicherheit. Man könne das Licht nicht beliebig dimmen. Es gebe den rechtlichen Vorsorgetatbestand, dass man für ausreichende Ausleuchtung sorgen müsse. Um 1/4 zu dimmen, sei rechtlich in Ordnung. 50 % seien bereits ein gewisses Risiko, das man tragen müsse. Jedoch sehe man es als vertret- bar an. Die Stadtwerke hätten schon vor 10 Jahren angefangen, Lampen zu bestellen, die auf 50 % dimmbar seien. Man schlage vor, die 50 % umzusetzen. Zugesagt sei, dass man es dort, wo es sicherheitsrelevante Aspekte gebe, heller lasse. Der Vorsitzende meint, dass in den Rechtsvorschriften das Thema Sicherheit abgebildet sei. Insofern müsse man schauen, was noch zusätzlich zu beachten sei. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er die erfolgte Vorberatung fest. Er schließt den öffentlichen Teil der Sitzung und bittet, die Nichtöffentlichkeit herzustellen. Schluss der öffentlichen Sitzung: 16:47 Uhr Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2026

  • Protokoll GR 16.-18.12.2025 TOP 19.1
    Extrahierter Text

    Niederschrift 18. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2025, 09:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 19.1 der Tagesordnung: Nachtabsenkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Vorlage: 2025/0991 Punkt 19.1.1 der Tagesordnung: Nachtabsendung der öffentlichen Straßenbeleuchtung Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0991/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung in den oben genannten Ausschüssen dem Grunde nach, an den Stellen, an denen es technisch möglich ist, sukzessive eine Nachtab- senkung der öffentlichen Straßenbeleuchtung zwischen 22 und 6 Uhr auf circa 50 Prozent der Lichtleistung vorzusehen und vorzunehmen. Ausgenommen sind Bereiche, an denen spezifische Rechtsvorschriften dagegensprechen (beispielsweise Fußgängerüberwege, Brü- cken, Tunnel und Unterführungen). In einem weiteren Schritt wird nach Erhebung und Präzisierung potentieller Haftungsrisiken und der Erstellung eines Umsetzungskonzeptes mit systematischer Gefahrenanalyse, in Ab- stimmung mit dem Badischer Gemeinde-Versicherungs-Verband, ein Umsetzungsbeschluss zur Abstimmung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen vorgestellt. Abstimmungsergebnis: Änderungsantrag: erledigt Beschlussvorlage: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 19.1 und 19.1.1 zur Behandlung auf. Und hier gibt es jetzt einen Ergänzungsantrag der GRÜNEN, der begehrt, den Beschlusstext noch zu ergänzen. Wir haben jetzt dazu keine Stellungnahme der Verwaltung. Vielleicht können wir aber trotzdem einen Satz dazu sagen. Aber zunächst einmal für die Antragstel- ler, Frau Stadträtin Dr. Klingert. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Die Vorgehensweise, die die Stadt hier vorschlägt zur Nachtabsenkung, gefällt uns wirklich gut, was die technische Austauschstrategie, aber – 2 – auch was das sukzessive Dimmen betrifft und auch was die soziale Komponente betrifft. Wir stimmen hier also zu. Ich glaube, wichtig sind hier zwei Dinge auch in der Kommunika- tion nach außen. Erstens, für das Auge ist die Gleichmäßigkeit des Lichtes wichtiger als die absolute Höhe, denn für uns sind starke Hell-Dunkel-Kontraste einfach schwer zu verarbei- ten. Das weiß jede, die einmal aus einem Tunnel rausgefahren ist. Und zweitens ist das Si- cherheitsempfinden natürlich ein wichtiger Punkt und es ist gut, das mit der Polizei ge- meinsam anzugehen. Allerdings gibt es auch oft einen Unterschied zwischen objektiver Si- cherheit und subjektivem Sicherheitsempfinden. Es gibt zum Beispiel Gemeinden, die die Beleuchtung nachts komplett ausstellen und abschalten. Die haben keine höhere Kriminali- tätsrate als andere Gemeinden. Aber jetzt zum Punkt der absoluten Höhe des Lichtes oder der Dimmung: Die Verwaltung schlägt etwa 50 Prozent vor. Sie sagen 50 Prozent Reduk- tion sind die gängige Praxis. Und das stimmt, das gibt es schon vielerorts, aber es gibt auch andere Städte mit zum Teil ganz ausgeklügelten Strategien und weiteren Möglichkeiten der Nachtabsenkung. Naturschutzverbände schlagen aus Gründen der Lichtverschmutzung eine Dimmung auf 30 Prozent vor. Und auch finanziell würde sich das weiter lohnen. Man- che Gemeinden kombinieren das auch. Die Stadt Bern hat mit so einer Kombinationsstrate- gie über zehn Jahre hinweg ihre Stromkosten für die Straßenbeleuchtung um 70 Prozent gesenkt. Warum sollten wir das nicht tun? Da in den Ausschüssen klar geworden ist, dass der Schritt von 100 auf 30 Prozent ziemlich krass ist und aus den verschiedensten Gründen schwierig ist, schlagen wir in unserem Ergänzungsantrag einen Feldversuch vor. Die Idee ist, für begrenzte Zeit in einigen Straßenzügen die Beleuchtung anstatt auf 50 auf 30 Pro- zent zu reduzieren und das dann vor der nächsten Beschaffungsrunde zu evaluieren. Für diesen Versuch, also für diesen Ergänzungsantrag, bitten wir um Zustimmung, vielen Dank. Stadträtin Schütz (CDU): Wir stimmen der vorliegenden Beschlussvorlage zur Nachtabsen- kung der Straßenbeleuchtung zu. Die Maßnahme verbindet mehrere zentrale Punkte der Stadt, und angesichts der Haushaltslage ist es richtig, dass wir dieses Potenzial auch nut- zen. Positiv bewerten wir ausdrücklich, dass die Nachtabsenkung auch nicht pauschal, son- dern technisch differenziert und rechtlich abgesichert erfolgen soll. Außerdem für beson- dere sicherheitsrelevante Bereiche wie Fußgängertunnel, dass da eben, was notwendig ist, dann auch reagiert wird. Gleichzeitig verbinden wir aber auch mit unserer Zustimmung ausdrücklich mit einem Beobachtungs- und Begleitstatus, denn wir nehmen die Sorgen aus der Bürgerschaft zur Sicherheit und subjektivem Sicherheitsgefühl ernst. Entscheidend wird daher das angekündigte Umsetzungskonzept mit systematischer Gefahrenanalyse, und wir erwarten, dass dieses transparent, nachvollziehbar und auch quartiersbezogen erfolgt und dass Rückmeldungen aus der Bevölkerung auch ausgewertet werden. Die zugesagte Rever- sibilität einzelner Maßnahmen ist hierfür auch ein zentraler Punkt. Dem Änderungsantrag noch einmal um 30 Prozent werden wir nicht mitgehen, sondern wir wollen jetzt diesen Prozess begleiten. Und deshalb die Richtung stimmt, der Ansatz ist ausgewogen. Wir sagen Ja zu dem und begleiten die Umsetzung aufmerksam, vielen Dank. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Ich kann mich jetzt kurzfassen. Wir begrüßen erst einmal den Vorschlag der Verwaltung. Das ist einmal eine Sparmaßnahme, wo wir überhaupt nichts dran auszusetzen haben. Es ist eine gute Idee, Geld zu sparen. Es ist eine ökologi- sche Idee, Geld zu sparen. Wir gehen auch mit dem Vorschlag der GRÜNEN mit, es wenigs- tens einmal auszuprobieren, danke schön. Bürgermeister Flurer: Es hat ja mehrere Facetten, das Thema. Wir haben ja dargelegt, dass es nicht nur ökologisch und ökonomisch sinnvoll ist, sondern es sind auch Fragen der – 3 – technischen Machbarkeit und der Versicherung vor allem, weil man im Prinzip im Moment davon ausgehen muss, ich sage es einmal sehr vereinfacht, dass wenn man das Licht um ein Viertel dimmt, dass das versicherungstechnisch noch in Ordnung ist, weil man ja unter- schreitet dann sozusagen gewisse Lichtwerte, die eigentlich vorgegeben sind. Gleichzeitig werden wir Bereiche beibehalten, einen Zebrastreifen, sage ich einmal, an einer großen Straße, der sozusagen bei 100 Prozent noch beleuchtet sein muss. Und tatsächlich ist es ja so, dass das Auge adaptieren muss. Das heißt, wir sollten vermeiden, dass man sozusagen von einer hellbeleuchteten Stelle in eine sehr dunkle geht. Insofern sagen wir, wenn man 50 Prozent reduziert, ist das schon ein weiterer Schritt, der auch weitergeht als haftungs- rechtlich im Moment, sinngemäß unterstützt. Aber da sagen wir, das ist noch in einem Grenzwert, wo man sich reinwagen kann. Wenn man jetzt 70 Prozent geht, hat das natür- lich eine größere versicherungstechnische Frage und gleichzeitig ist die Frage, wie wir uns da anpassen, weil wir ja gleichzeitig sagen, wir wären bereit, auch sicherheitsrelevante Wege auch wieder heller zu beleuchten. Insofern wären wir gerne bereit, mit Ihnen das strukturell einmal auszuarbeiten und zu sagen, wir definieren einmal Zonen, wo man das unterschiedlich versuchen könnte. Ich würde dann aber auch vorschlagen, dass wir sagen, wir haben auch eine Viertelreduktion, 50 Prozent und 75 Prozent Reduktion, dass man es auch einmal vergleichen kann, aber immer vor der Voraussetzung, dass unser badischer Gemeindeversicherungsverband dem auch zustimmt beziehungsweise Sie sollten, bevor wir das einführen, auch noch einmal sozusagen diese Sachen zur Kenntnis nehmen, bevor wir es dann probieren. Insofern sind wir bereit, das einmal aufzubereiten, haben wir ja sowieso vorgeschlagen, und dann schauen wir einmal, wie wir da weiter sozusagen mit der Reali- sierung umgehen, vielen Dank. Der Vorsitzende: Ich sehe Nicken. Hat sich der Antrag damit erledigt? Okay, dann haben wir die unveränderte Beschlussvorlage unter Top 19.1. Und ich gucke gerade, das ist eine Beschlussvorlage, ja. Der Änderungsantrag hat sich gerade erledigt mit der Zusage, so habe ich das jetzt verstanden. Also, damit jetzt die unveränderte Beschlussvorlage, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. - Das ist eine einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Januar 2026

  • Abstimmung
    Extrahierter Text