Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Festsetzung Wirtschaftsplan 2026

Vorlage: 2025/0986
Art: Beschlussvorlage
Datum: 16.10.2025
Letzte Änderung: 11.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.11.2025

    TOP: 14.2

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2026/0986 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Festsetzung Wirtschaftsplan 2026 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 14.2 N Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 14.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Vorbemerkung Gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2020 wurde der Eigenbetrieb Gewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 gegründet. Aufgabe des Eigenbetriebs ist die städtebauliche Bevorratung von Gewerbe- und Industriegrundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu gehört insbesondere die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung und Bewirtschaftung von eingebrachten bzw. erworbenen Grundstücken. 2. Festsetzung des Wirtschaftsplans 2026 Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Gewerbeflächen wird für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt festgesetzt: 1 Erfolgsplan Erträge 10.393.006 Euro Aufwendungen 8.612.977 Euro Jahresüberschuss 1.780.029 Euro 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) 10.000.000 Euro 3 Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Einnahmen 15.185.029 Euro Ausgaben 14.950.000 Euro 4 Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen 10.000.000 Euro 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite 10.000.000 Euro Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt.

  • Anlage Wirtschaftsplan 2026 EiB Gewerbeflächen
    Extrahierter Text

    Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen

  • Abstimmungsergebnis TOP 14.2
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 25.11.2025 TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Punkt 14.1 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen – Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorlage: 2025/0970 Punkt 14.2 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Festsetzung Wirtschaftsplan 2026 Vorlage: 2025/0986 Beschluss: TOP 14.1: 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 2.334.959,14 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. TOP 14.2: Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: TOP 14.1: Einstimmige Zustimmung (39 Ja) TOP 14.2: Einstimmige Zustimmung (38 Ja) Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 14.1 und 14.2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Kulturausschuss am 11. November 2025. – 2 – Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann rufe ich auf 14.1 und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf 14.2, und auch da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit in der Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Dezember 2025