Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr
| Vorlage: | 2025/0971 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 15.10.2025 |
| Letzte Änderung: | 21.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Branddirektion |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0971 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Branddirektion Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtungen 27.11.2025 5 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 17 N Vorberatung Gemeinderat 16./17./18.12.2025 10 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr (Anlage 1) einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Verzeichnisses (Anlage 2). Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: 10.000 € Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☒ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die derzeit gültige Fassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr einschließlich des Verzeichnisses des Kostenersatzes (Kostenersatzverzeichnis) gilt seit dem 1. Januar 2025. Aufgrund von zwei wesentlichen Änderungen ist eine Aktualisierung der Kostensatzung sowie des zugehörigen Kostenverzeichnisses erforderlich: Zum einen soll die Entschädigungszahlung für die Leistung der Brandsicherheitswache für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr ab dem 1. Januar 2026 angehoben werden. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die Kalkulation der Kostensätze für die Brandsicherheitswache. Zum anderen wurde der alte Feuerwehrkran nach über 20 Jahren durch ein neues Modell ersetzt. Die Wiederbeschaffung führt zu Veränderungen in der Kalkulation, wodurch sich die Berechnungsgrundlage für den Fahrzeugstundensatz des Krans ändert. Beide Änderungen wirken sich auf die genannte Kostenkalkulation aus, welche die Grundlage der Kostensätze darstellt. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung im Verzeichnis des Kostenersatzes (Kostenersatzverzeichnis) notwendig. Zusätzlich wurde für alle Kostensätze im Kostenersatzverzeichnis die Spalte „Kostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG mit Umsatzsteuer in Euro“ ergänzt. Aufgrund der Preisangabenverordnung sind in Satzungen die Gebührensätze sowohl inklusive als auch exklusive der gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer auszuweisen. Dies betrifft auch die vorliegende Kostensatzung mit ihrem Kostenersatzverzeichnis. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Durch die Änderungen der Kostensätze können voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von 10.000 Euro erzielt werden. Anlage 1 Änderungssatzung Anlage 2 Kostenersatzverzeichnis (als Bestandteil der Satzung) Anlage 3 Synopse Kostenersatzverzeichnis Anlage 4 Kalkulation der Kostensätze Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr (Anlage 1) einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Verzeichnisses (Anlage 2).
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Anlage 1 Änderungssatzung Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Juli 2025 (GBl. S 71), des § 34 des Feuerwehrgesetzes (FwG) Baden- Württemberg in der Fassung vom 2. März 2010 (GBl. S. 333) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2025 (GBl. 2025 Nr. 14) hat der Gemeinderat am 16./17./18. Dezember 2025 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr vom 13. Dezember 2016 (Amtsblatt vom 23. Dezember 2016), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. November 2024 (öffentliche Bekanntmachung am 29.11.2024) wird wie folgt geändert: Das Verzeichnis des Kostenersatzes (Kostenersatzverzeichnis) zu § 3 Absatz 2, das Bestandteil der Satzung ist, erhält die aus der Anlage 2 ersichtliche Fassung. Anlage 1 Änderungssatzung Artikel 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ausgefertigt Karlsruhe,......................... Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Anlage 2 Kostenersatzverzeichnis BezeichnungKostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG in Euro ohne Umsatzsteuer Kostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG mit Umsatzsteuer in Euro Verrechnungseinheit 1. Personalkosten Direktionsdienst150,00 178,50 je Stunde/Person Einsatzleitdienst108,00 128,52 je Stunde/Person Einsatzpersonal Berufsfeuerwehr89,00 105,91 je Stunde/Person Einsatzpersonal Freiwillige Feuerwehr14,00 16,66 je Stunde/Person Brandsicherheitswache38,60 45,93 je Stunde/Person 2. Einsatz von Fahrzeugen Kleineinsatzfahrzeug162,00 192,78 je Stunde Feuerwehrkran462,80 550,73 je Stunde Hubrettungsbühne272,50 324,28 je Stunde Gerätewagen Licht56,70 67,47 je Stunde Hilfeleistungslöschboot208,90 248,59 je Stunde Rettungsboot RTB 220,30 24,16 je Stunde Abrollbehälter 01 Pritsche/Kran101,60 120,90 je Stunde Abrollbehälter 03 Atemschutz/Strahlenschutz151,30 180,05 je Stunde Abrollbehälter 04 Rüst/Bau36,40 43,32 je Stunde Abrollbehälter 05 Aufenthalt37,60 44,74 je Stunde Abrollbehälter 06 Pritsche/Plane44,30 52,72 je Stunde Abrollbehälter 07 Gefahrgut Geräte49,30 58,67 je Stunde Abrollbehälter 08 Gefahrgut 30 cbm48,10 57,24 je Stunde Abrollbehälter 09 Gefahrgut/Saug44,90 53,43 je Stunde Abrollbehälter 10 Rüst/Geräte110,00 130,90 je Stunde Abrollbehälter 11 Lüfter93,40 111,15 je Stunde Abrollbehälter 12 Boote99,30 118,17 je Stunde Abrollbehälter 14 Sonderlöschmittel97,10 115,55 je Stunde Abrollbehälter 17 Notstrom140,60 167,31 je Stunde Abrollbehälter 18 Logistik12,40 14,76 je Stunde Industriesauger107,00 127,33 erster Einsatztag Industriesauger18,00 21,42 je weiterer Tag Druckschlauch (20 m)45,60 54,26 erster Einsatztag Druckschlauch (20 m)1,10 1,31 je weiterer Tag Ölsperre - Bach - (5 m)61,80 73,54 erster Einsatztag Ölsperre - Bach - (5 m)2,40 2,86 je weiterer Tag Ölsperre – Fluss/Hafen - (10 m)124,30 147,92 erster Einsatztag Ölsperre – Fluss/Hafen - (10 m)5,70 6,78 je weiterer Tag Tauchpumpenset127,60 151,84 erster Einsatztag Tauchpumpenset38,60 45,93 je weiterer Tag Verzeichnis des Kostenersatzes zu § 3 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr (Kostenersatzverzeichnis) vom 16./17./18. Dezember 2025 (gültig ab 1. Januar 2026) 3. Einsatzbedingte Überlassung von feuerwehrtechnischer Ausrüstung 1 von 2 Anlage 2 Kostenersatzverzeichnis Tür öffnen190,00 226,10 Pauschale Wassersaugen je Einzelfahrzeug bei zwei Einsatzkräften290,00 345,10 je Stunde Aufwand für die Reinigung und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des verwendeten Materials bei Wassersaugen 89,00 105,91 Pauschale 5.1 Schlauchwerkstatt a) Reinigen, prüfen und trocknen je Druckschlauch58,30 69,38 Pauschale b) Einsetzen eines Flickens inkl. reinigen, prüfen und trocknen 172,20 204,92 Pauschale c) Einbinden einer Schlauchkupplung inkl. reinigen, prüfen und trocknen 172,20 204,92 Pauschale 5.2 Atemschutzwerkstatt a) Füllen einer Pressluftflasche14,60 17,37 Pauschale b) Reinigen, desinfizieren und prüfen je Atemschutzmaske51,80 61,64 Pauschale c) Reinigen, desinfizieren und prüfen je Atemschutzgerät 94,10 111,98 Pauschale d) Prüfung je Rettungsweste90,90 108,17 Pauschale 5.3 Feuerwehrausbildung Aus- und Fortbildungslehrgänge für Feuerwehreinsatzkräftevon 300,00 bis 25.000,00 von 357,00 bis 29.750,00 je Person 5.4 Nutzung der Übungsanlagen a) Durchgang in der Atemschutzübungsstrecke mit eigener Ausrüstung 255,90 304,52 je Stunde b) Lehrgang in der Brandübungsanlage4.747,60 5.649,64 je Lehrgang c) Lehrgang in der Brandübungsanlage474,70 564,89 je Person Schulungsveranstaltungenje Person oder je Veranstaltung Räumungsübung2.283,60 2.717,48 Pauschale je Übung Beratungen im Bereich des baulichen Brandschutzes durch Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 108,00 128,52 je Stunde/Person Betreuung bei der erstmaligen Aufschaltung von Brandmeldeanlagen 108,00 128,52 je Stunde/Person Beratung und Betreuung bei Änderungen an Brandmeldeanlagen (durch Personen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes) 89,00 105,91 je Stunde/Person Beratung und Betreuung bei Änderungen an Brandmeldeanlagen (durch Personen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes) 108,00 128,52 je Stunde/Person 8. Abrechnung Die Stundensätze werden nach § 34 Absatz 4 Feuerwehrgesetz halbstundenweise abgerechnet. Sofern die der Kostenersatzerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Kostenersatzverzeichnis ausgewiesenen Beträge um den entsprechenden Steuersatz. Werden bei Brandsicherheitswachen Fahrzeuge benötigt, wird deren Bereitstellung mit einer Stunde des jeweiligen Fahrzeugsatzes berechnet. Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zu den entstandenen Kostenersätzen gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 FwG festgesetzt. Hierbei werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. 4. Pauschalen für verschiedene Einsätze 5. Kostenersätze für verschiedene feuerwehrtechnische Arbeiten 6. Brandschutzaufklärung/Brandschutzunterweisung 7. Beratungen und Arbeiten im vorbeugenden Brandschutz Kostenersatz wird anhand der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet 2 von 2
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Anlage 3Synopse zur Änderung des Verzeichnisses der Kostene rsätze zu § 3 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen de r Gemeindefeuerwehr Bezeichnung Kostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG in Euro Verrechnungs- einheit Bezeichnung Kostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG in Euro Kostenersatz nach Maßgabe des § 34 FwG mit Umsatzsteuer in Euro Verrechnungs-einheit 1. Personalkosten 1. Personalkosten Direktionsdienst 150,00 je Stunde/Person Direktionsd ienst 150,00 178,50 je Stunde/Person Einsatzleitdienst 108,00 je Stunde/Person Einsatzlei tdienst 108,00 128,52 je Stunde/Person Einsatzpersonal Berufsfeuerwehr 89,00 je Stunde/Per son Einsatzpersonal Berufsfeuerwehr 89,00 105,91 je Stunde/Person Einsatzpersonal Freiwillige Feuerwehr 14,00 je Stun de/Person Einsatzpersonal Freiwillige Feuerwehr 14,00 16,66 je Stunde/Person Brandsicherheitswache 37,00 je Stunde/Person Brandsi cherheitswache 38,60 45,93 je Stunde/Person 2. Einsatz von Fahrzeugen 2. Einsatz von Fahrzeuge n Kleineinsatzfahrzeug 162,00 je Stunde Kleineinsatzfa hrzeug 162,00 192,78 je Stunde Feuerwehrkran 326,10 je Stunde Feuerwehrkran 462,80 550,73 je Stunde Hubrettungsbühne 272,50 je Stunde Hubrettungsbühne 27 2,50 324,28 je Stunde Gerätewagen Licht 56,70 je Stunde Gerätewagen Licht 5 6,70 67,47 je Stunde Hilfeleistungslöschboot 208,90 je Stunde Hilfeleistu ngslöschboot 208,90 248,59 je Stunde Rettungsboot RTB 2 20,30 je Stunde Rettungsboot RTB 2 20,30 24,16 je Stunde Abrollbehälter 01 Pritsche/Kran 101,60 je Stunde Abr ollbehälter 01 Pritsche/Kran 101,60 120,90 je Stun de Abrollbehälter 03 Atemschutz/Strahlenschutz 151,30 je Stunde Abrollbehälter 03 Atemschutz/Strahlenschut z 151,30 180,05 je Stunde Abrollbehälter 04 Rüst/Bau 36,40 je Stunde Abrollbeh älter 04 Rüst/Bau 36,40 43,32 je Stunde Abrollbehälter 05 Aufenthalt 37,60 je Stunde Abrollb ehälter 05 Aufenthalt 37,60 44,74 je Stunde Abrollbehälter 06 Pritsche/Plane 44,30 je Stunde Abr ollbehälter 06 Pritsche/Plane 44,30 52,72 je Stund e Abrollbehälter 07 Gefahrgut Geräte 49,30 je Stunde A brollbehälter 07 Gefahrgut Geräte 49,30 58,67 je S tunde Abrollbehälter 08 Gefahrgut 30 cbm 48,10 je Stunde A brollbehälter 08 Gefahrgut 30 cbm 48,10 57,24 je S tunde Abrollbehälter 09 Gefahrgut/Saug 44,90 je Stunde Abr ollbehälter 09 Gefahrgut/Saug 44,90 53,43 je Stund e Abrollbehälter 10 Rüst/Geräte 110,00 je Stunde Abrol lbehälter 10 Rüst/Geräte 110,00 130,90 je Stunde Abrollbehälter 11 Lüfter 93,40 je Stunde Abrollbehäl ter 11 Lüfter 93,40 111,15 je Stunde Abrollbehälter 12 Boote 99,30 je Stunde Abrollbehält er 12 Boote 99,30 118,17 je Stunde Abrollbehälter 14 Sonderlöschmittel 97,10 je Stunde Abrollbehälter 14 Sonderlöschmittel 97,10 115,55 j e Stunde Abrollbehälter 17 Notstrom 140,60 je Stunde Abrollbe hälter 17 Notstrom 140,60 167,31 je Stunde Abrollbehälter 18 Logistik 12,40 je Stunde Abrollbeh älter 18 Logistik 12,40 14,76 je Stunde Verzeichnis des Kostenersatzes zu § 3 der Satzung d er Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeinde feuerwehr (Kostenersatzverzeichnis) vom 19. November 2024 (gültig ab 1. Januar 2025) Verzeichnis des Kostenersatzes zu § 3 der Satzung d er Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeind efeuerwehr (Kostenersatzverzeichnis) vom 16./17./18. Dezember 2025 (gültig ab 1. Januar 2026 ) Alte Fassung Neue Fassung 1 von 3 Anlage 3Synopse zur Änderung des Verzeichnisses der Kostene rsätze zu § 3 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen de r Gemeindefeuerwehr Alte Fassung Neue Fassung Industriesauger 107,00 erster Einsatztag Industriesa uger 107,00 127,33 erster Einsatztag Industriesauger 18,00 je weiterer Tag Industriesauge r 18,00 21,42 je weiterer Tag Druckschlauch (20 m) 45,60 erster Einsatztag Drucksc hlauch (20 m) 45,60 54,26 erster Einsatztag Druckschlauch (20 m) 1,10 je weiterer Tag Druckschla uch (20 m) 1,10 1,31 je weiterer Tag Ölsperre - Bach - (5 m) 61,80 erster Einsatztag Ölsp erre - Bach - (5 m) 61,80 73,54 erster Einsatztag Ölsperre - Bach - (5 m) 2,40 je weiterer Tag Ölsperr e - Bach - (5 m) 2,40 2,86 je weiterer Tag Ölsperre – Fluss/Hafen - (10 m) 124,30 erster Einsa tztag Ölsperre – Fluss/Hafen - (10 m) 124,30 147,92 erster Einsatztag Ölsperre – Fluss/Hafen - (10 m) 5,70 je weiterer Ta g Ölsperre – Fluss/Hafen - (10 m) 5,70 6,78 je weit erer Tag Tauchpumpenset 127,60 erster Einsatztag Tauchpumpens et 127,60 151,84 erster Einsatztag Tauchpumpenset 38,60 je weiterer Tag Tauchpumpenset 38,60 45,93 je weiterer Tag Tür öffnen 190,00 Pauschale Tür öffnen 190,00 226,10 Pauschale Wassersaugen je Einzelfahrzeug bei zwei Einsatzkräf ten 290,00 je Stunde Wassersaugen je Einzelfahrzeug bei zwei Einsatzkräften 290,00 345,10 je Stunde Aufwand für die Reinigung und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft des verwendeten Materials bei Wassersaugen 89,00 Pauschale Aufwand für die Reinigung und Wiede rherstellung der Einsatzbereitschaft des verwendeten Materials bei Wassersaugen 89,00 105,91 Pauschale 5.1 Schlauchwerkstatt 5.1 Schlauchwerkstatt a) Reinigen, prüfen und trocknen je Druckschlauch 58 ,30 Pauschale a) Reinigen, prüfen und trocknen je D ruckschlauch 58,30 69,38 Pauschale b) Einsetzen eines Flickens inkl. reinigen, prüfen und trocknen 172,20 Pauschale b) Einsetzen eines Fli ckens inkl. reinigen, prüfen und trocknen 172,20 204,92 Pauschale c) Einbinden einer Schlauchkupplung inkl. reinigen, prüfen und trocknen 172,20 Pauschale c) Einbinden einer Schlauchkupplun g inkl. reinigen, prüfen und trocknen 172,20 204,92 Pauschale 5.2 Atemschutzwerkstatt 5.2 Atemschutzwerkstatt a) Füllen einer Pressluftflasche 14,60 Pauschale a) Füllen einer Pressluftflasche 14,60 17,37 Pauschal e b) Reinigen, desinfizieren und prüfen je Atemschutz maske 51,80 Pauschale b) Reinigen, desinfizieren und prüfen je Atemschutzmaske 51,80 61,64 Pauschale c) Reinigen, desinfizieren und prüfen je Atemschutz gerät 94,10 Pauschale c) Reinigen, desinfizieren und prüfen je Atemschutz gerät 94,10 111,98 Pauschale d) Prüfung je Rettungsweste 90,90 Pauschale d) Prüfu ng je Rettungsweste 90,90 108,17 Pauschale 5.3 Feuerwehrausbildung 5.3 Feuerwehrausbildung Aus- und Fortbildungslehrgänge für Feuerwehreinsatz kräfte von 300,00 bis 25.000,00 je Person Aus- und Fortbildungslehrgänge für Feuerwe hreinsatzkräfte von 300,00 bis 25.000,00 von 357,00 bis 29.750,00 je Person 5. Kostenersätze für verschiedene feuerwehrtechnisc he Arbeiten 5. Kostenersätze für verschiedene feuerw ehrtechnische Arbeiten 3. Einsatzbedingte Überlassung von feuerwehrtechnis cher Ausrüstung 3. Einsatzbedingte Überlassung von f euerwehrtechnischer Ausrüstung 4. Pauschalen für verschiedene Einsätze4. Pauschale n für verschiedene Einsätze 2 von 3 Anlage 3Synopse zur Änderung des Verzeichnisses der Kostene rsätze zu § 3 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen de r Gemeindefeuerwehr Alte Fassung Neue Fassung 5.4 Nutzung der Übungsanlagen 5.4 Nutzung der Übungs anlagen a) Durchgang in der Atemschutzübungsstrecke mit eig ener Ausrüstung 255,90 je Stunde a) Durchgang in der Atemschutzübun gsstrecke mit eigener Ausrüstung 255,90 304,52 je Stunde b) Lehrgang in der Brandübungsanlage 4.747,60 je Le hr- gang b) Lehrgang in der Brandübungsanlage 4.747,60 5.649 ,64 je Lehr- gang c) Lehrgang in der Brandübungsanlage 474,70 je Pers on c) Lehrgang in der Brandübungsanlage 474,70 564,8 9 je Person Schulungsveranstaltungen Kostenersatz wird anhand der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet je Person oder je Veranstaltung Schulungsveranstaltungen je Person oder je Veranstaltung Räumungsübung 2.283,60 Pauschale je Übung Räumungsübung 2.283,60 2.717,48 Pauschale je Übung Beratungen im Bereich des baulichen Brandschutzes d urch Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im gehobene n feuerwehrtechnischen Dienst 108,00 je Stunde/Person Beratungen im Bereich des b aulichen Brandschutzes durch Feuerwehrbeamtinnen und Feuerwehrbeamte im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 108,00 128,52 je Stunde/Person Betreuung bei der erstmaligen Aufschaltung von Brandmeldeanlagen 108,00 je Stunde/Person Betreuung bei der erstmalig en Aufschaltung von Brandmeldeanlagen 108,00 128,52 je Stunde/Person Beratung und Betreuung bei Änderungen an Brandmeldeanlagen (durch Personen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes) 89,00 je Stunde/Person Beratung und Betreuung bei Ä nderungen an Brandmeldeanlagen (durch Personen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes) 89,00 105,91 je Stunde/Person Beratung und Betreuung bei Änderungen an Brandmeldeanlagen (durch Personen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes) 108,00 je Stunde/Person Beratung und Betreuung bei Änderungen an Brandmeldeanlagen (durch Personen des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes) 108,00 128,52 je Stunde/Person 8 . Abr e c hnung 8 . Abr e c hnung Die Stundensätze werden nach § 34 Absatz 4 Feuerweh rgesetz halbstundenweise abgerechnet. Sofern die der Kostenersatzerhebung zugrunde liegenden Lei stungen der Stadt einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Kostenersatzverzeichnis ausgewi esenen Beträge um den entsprechenden Steuersatz. Werden bei Brandsicherheitswachen Fahrzeuge benötig t, wird deren Bereitstellung pauschal mit einer Stunde des jeweiligen Fahrzeugsatzes berechnet. Ver brauchsmaterialien und sonstige benötigte Materialien werden zusätzlich zum entstandenen Kost enersatz gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 Feuerwehrgesetz festgesetzt. Hierbei werden die tat sächlichen Kosten angesetzt. Die Stundensätze werden nach § 34 Absatz 4 Feuerweh rgesetz halbstundenweise abgerechnet. Sofern die de r Kostenersatzerhebung zugrunde liegenden Leistungen der Stadt einer Steuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die im Kostenersatzverzeichnis ausgewiesenen Beträge um de n entsprechenden Steuersatz. Werden bei Brandsicher heitswachen Fahrzeuge benötigt, wird deren Bereitstellung pausc hal mit einer Stunde des jeweiligen Fahrzeugsatzes berechnet. Verbrauchsmaterialien und sonstige benötigte Materi alien werden zusätzlich zum entstandenen Kostenersa tz gemäß § 34 Absatz 4 Satz 3 Feuerwehrgesetz festgesetzt. Hierbe i werden die tatsächlichen Kosten angesetzt. 7. Beratungen und Arbeiten im vorbeugenden Brandsch utz 7. Beratungen und Arbeiten im vorbeugenden Brand schutz 6. Brandschutzaufklärung/Brandschutzunterweisung 6. Brandschutzaufklärung/Brandschutzunterweisung Kostenersatz wird anhand der tatsächlich entstandenen Kosten berechnet 3 von 3
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Niederschrift 18. Plenarsitzung des Gemeinderates 16. Dezember 2025, 09:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr Vorlage: 2025/0971 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss die Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung von Kostenersatz für die Gemeindefeuerwehr (Anlage 1) einschließlich des als Bestandteil dieser Satzung geltenden Verzeichnisses (Anlage 2). Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 27. November 2025 und im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025. Stadträtin Fahringer (Grüne): Wir haben hier zwei Satzungen vorliegen, und eine umfasst beispielsweise auch die Anhebung der ehrenamtlichen Entschädigung bei der Feuerwehr, von 10,00 Euro gehen wir da auf 12,50 Euro. Gleiches gilt für die Fahrtkostenpauschale. Und das ist ja ein Zeichen, dass wir ja nicht nur reduzieren, sondern dass da auch in diesem Haushalt beispielsweise an dieser Stelle eine Wertschätzung und ein Erhöhen drin ist, das wir sehr gerne mittragen. Gerade in dem Bereich ist es ja wichtig, dass es attraktiv bleibt, denn Bevölkerungsschutz, Katastrophenhilfe, wo die Feuerwehr einfach auch einen we- sentlichen Anteil leistet, wird immer bedeutender. Wir haben heute schon über multiple Krisen gesprochen. Wir haben über Klimaanpassungsnotwendigkeiten gesprochen, über beispielsweise drohende Starkregenereignisse oder auch Dürren, und auch die Brände im Sommer werden ja immer häufiger. Deswegen vielen Dank für diese Vorlage. Wir gehen die gerne mit, und wir freuen uns auch, dass über die Veränderungsliste jetzt noch Mittel im Haushalt drin sind für die Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans. Vielen Dank. – 2 – Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ja, ich möchte mich für meine Fraktion auch ganz herzlich bedan- ken, bei den vielen Mitgliedern der Berufsfeuerwehr, aber auch natürlich den Freiwilligen Feuerwehren. Ich finde, dass wir in diesem Haushalt trotz der extrem schwierigen Lage ganz deutlich zum Ausdruck bringen, wie wichtig uns der Katastrophenschutz ist und auch das Ehrenamt, das damit verbunden ist. Und ich finde, das ist jetzt eine gute Gelegenheit, um sich einerseits bei den Feuerwehren dafür zu bedanken, aber selbstverständlich auch bei der Verwaltungsspitze, die ja auch durch Umschichtungen bei den Sparmaßnahmen maßgeblich dazu beigetragen hat, dass dieser wichtige Auftrag im weiteren Vollumfang erfüllt werden kann und an dieser Stelle eben nicht eingespart wird. Stadtrat Schütz (CDU): Im Namen der CDU-Fraktion schließen wir uns diesem Dank an das Ehrenamt ganz ausdrücklich an. Der Vorsitzende: Ich nehme an, dass das alle anderen auch tun. Damit kommen wir zur Abstimmung über TOP 10, die Satzung zur Änderung der Satzung Kostenersatz für die Ge- meindefeuerwehr, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Januar 2026