Eigenbetrieb Gewerbeflächen – Jahresabschluss zum 31.12.2023

Vorlage: 2025/0970
Art: Beschlussvorlage
Datum: 15.10.2025
Letzte Änderung: 11.12.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Hagsfeld, Mühlburg

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.11.2025

    TOP: 14.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0970 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Eigenbetrieb Gewerbeflächen – Jahresabschluss zum 31.12.2023 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 14.1 N Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 14.1 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 2.334.959,14 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen nach § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz wie folgt fest: Bilanzsumme 150.197.245,16 Euro davon entfallen auf der Aktivseite auf - das Anlagevermögen 141.530.906,49 Euro - das Umlaufvermögen 8.666.338,67 Euro davon entfallen auf der Passivseite auf - das Eigenkapital 9.041.961,75 Euro - die Rückstellungen 1.074.550,84 Euro - die Verbindlichkeiten 140.041.853,93 Euro - den Rechnungsabgrenzungsposten 38.878,64 Euro Gewinn und Verlustrechnung - Jahresüberschuss 2.334.959,14 Euro - Summe der Erträge 11.112.467,74 Euro - Summe der Aufwendungen 8.777.508,60 Euro Auf den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen (Anlage 1) sowie den Prüfungsbericht 2023 des Rechnungsprüfungsamts (Anlage 2) wird verwiesen. 2. Verwendung des Jahresüberschusses 2023 Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.334.959,14 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen (Gewinnvortrag). Wie bereits im Lagebericht erläutert, ist zur Verbesserung der Eigenkapitalquote (derzeit ca. 6,0%) die Einbehaltung des Jahresüberschusses 2023 und der Folgejahre vorgesehen (Thesaurierung). Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 2.334.959,14 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

  • Anlage 1 Jahresabschluss 2023 EiB Gewerbeflächen
    Extrahierter Text

    B e r i c h t über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Gewerbeflächen Karl-Friedrich-Str. 10 76133 Karlsruhe Mathystr. 14-16 · 76133 Karlsruhe Tel. 0721 / 931100 · Fax 0721 / 93110 - 10 Inhaltsverzeichnis Auftrag und Auftragsdurchführung ........................................................................................................... 3 Rechtliche Verhältnisse / Wirtschaftliche Grundlagen ............................................................................. 5 Entwicklung der Vermögenslage und Ertragslage ................................................................................... 6 Vermögenslage ..................................................................................................................................... 6 Entwicklung der Ertragslage ................................................................................................................. 8 Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und Bewertung ............................ 9 Rechnungswesen ................................................................................................................................. 9 Bestandsnachweise .............................................................................................................................. 9 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsansätze .........................................................................10 Gliederung ..........................................................................................................................................10 Bescheinigung ........................................................................................................................................11 Bilanz zum 31. Dezember 2023 .............................................................................................................12 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 ....................13 Anlagenspiegel vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 ...................................................................................19 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Stadt Karlsruhe ................................................................24 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss ...................................................................................34 Fälligkeitsübersicht .................................................................................................................................35 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 3 Auftrag und Auftragsdurchführung Die Eigenbetriebsleitung der Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Gewerbeflächen Karl-Friedrich-Str. 10 76133 Karlsruhe hat unsere Kanzlei beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit den ent- sprechenden Erläuterungen zu erstellen. Die bei der Buchführung eingereichten Belege, die im Rahmen der Erstellung des Jahresab- schlusses vorgelegten Unterlagen und die für die Durchführung dieser Arbeit erhaltenen Auskünfte sowie die Bewertung der Posten des Jahresabschlusses haben wir auftragsge- mäß nicht geprüft. Der Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 ergibt sich aus unserer Vereinbarung vom 26.11.2020. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der Grundlage der uns vorgelegten Bücher und Bestandsnachweise nach den Vorschiften des deutschen Handelsgesetzbuches sowie des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden des Landes Baden-Württemberg (Eigenbetriebsgesetz) und ergänzenden Vorschriften erstellt. Der Jahresabschluss wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Glieder- ungsvorschriften erstellt. Darüberhinausgehende Ausweis-, Bewertungs- und Erläuterungsvorschriften wurden – soweit erforderlich – beachtet. Weitere Erläuterungen zum Auftragsumfang befinden sich bei den einzelnen Positionen im Bericht. Die Durchführung des Auftrages erfolgte in den Monaten April bis Mai 2025. Eine Vollständigkeitserklärung, in der die Eigenbetriebsleitung versichert, dass alle zur Er- stellung des Abschlusses erforderlichen Nachweise und Auskünfte zur Verfügung gestellt bzw. erteilt wurden, haben wir zu unseren Arbeitspapieren genommen. Ebenso sind nach dieser Erklärung nach Ablauf des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeu- tung aufgetreten. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 4 Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die diesem Bericht als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften“ maßgebend. Auskünfte erteilten uns die zuständigen Mitarbeiter der Stadt Karlsruhe für die Eigenbe- triebsverwaltung. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 5 Rechtliche Verhältnisse / Wirtschaftliche Grundlagen Firma: Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Gewerbeflächen Rechtsform: Juristische Person des Öffentlichen Rechts Sitz: Karlsruhe Ort der Geschäftsleitung: Karl-Friedrich-Str. 10 76133 Karlsruhe Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Vermietung und Verpachtung bebauter und unbebauter Gewerbeflächen sowie die Bewirtschaftung Der Eigenbetrieb darf alle mit dem Gesellschafts- zweck im Zusammenhang stehenden Geschäfte betreiben Geschäftsjahr: 01.01.2023 bis 31.12.2023 Stammkapital: EUR 2.000.000,00 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 6 Entwicklung der Vermögenslage und Ertragslage Die nachfolgende Gliederung der Vermögenslage und der Ertragslage wurde im Vergleich zu den Schemen nach §§ 266 und 275 HGB abgeändert, so dass zusätzlich Informationen vermittelt werden können. Analoges gilt für die verbalen Erläuterungen zu den Tabellen. Vermögenslage 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung EUR % EUR % EUR Langfristig gebundenes Vermögen Immaterielles Anlagevermögen 1,00 0,00 1.535,00 0,00 -1.534,00 Sachanlagen 141.530.905,49 94,23 141.884.336,17 89,40 -353.430,68 Summe langfristig gebundenes Vermögen 141.530.906,49 94,23 141.885.871,17 89,40 -354.964,68 Mittel- und kurzfristig gebundenes Vermögen Forderungen und sonstige Ver- mögensgegenstände 8.666.338,67 5,77 16.753.698,04 10,56 -8.087.359,37 Liquide Mittel und Wertpapiere 0,00 0,00 76.366,49 0,05 -76.366,49 Summe mittel- und kurzfristi- ges Vermögen 8.666.338,67 5,77 16.830.064,53 10,60 -8.163.725,86 Gesamtvermögen 150.197.245,16 100,00 158.715.935,70 100,00 -8.518.690,54 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 7 31.12.2023 31.12.2022 Veränderung EUR % EUR % EUR Langfristig verfügbares Kapital Eigenkapital 9.041.961,75 6,02 6.707.002,61 4,23 2.334.959,14 Summe langfristig verfügbares Kapital 9.041.961,75 6,02 6.707.002,61 4,23 2.334.959,14 Mittel- und kurzfristig verfügbares Kapital Rückstellungen 1.074.550,84 0,72 1.090.861,07 0,69 -16.310,23 Kreditverbindlichkeiten 136.302.688,56 90,75 140.791.266,55 88,71 -4.488.577,99 Lieferverbindlichkeiten 439.815,50 0,29 213.897,39 0,13 225.918,11 Verbundverbindlichkeiten 333.779,47 0,22 246.838,18 0,16 86.941,29 Sonstige Verbindlichkeiten 2.965.570,40 1,97 9.510.966,01 5,99 -6.545.395,61 Passiver Rechnungsabgren- zungsposten 38.878,64 0,03 155.103,89 0,10 -116.225,25 Summe mittel- und kurzfristi- ges Kapital 141.155.283,41 93,98 152.008.933,09 95,77 -10.853.649,68 Gesamtkapital 150.197.245,16 100,00 158.715.935,70 100,00 -8.518.690,54 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 8 Entwicklung der Ertragslage 2023 2022 Veränderung EUR % EUR % EUR Umsatzerlöse 10.850.972,54 100,00 10.166.685,43 100,00 684.287,11 sonstige betriebliche Erträge 0,76 0,00 0,00 0,00 0,76 Rohergebnis 10.850.973,30 100,00 10.166.685,43 100,00 684.287,87 Personalaufwand -10.400,00 -0,10 -10.400,00 -0,10 0,00 Abschreibungen -3.408.321,48 -31,41 -3.270.774,75 -32,17 -137.546,73 sonstige betriebliche Aufwendungen (incl. sonstige Steuern) -4.181.987,14 -38,54 -3.495.845,86 -34,39 -686.141,28 Betriebsergebnis 3.250.264,68 29,95 3.389.664,82 33,34 -139.400,14 Zinsen und ähnliche Erträge 261.494,44 2,41 108.673,05 1,07 152.821,39 Zinsen und ähnliche Aufwendungen -102.618,00 -0,95 -108.630,00 -1,07 6.012,00 Finanzergebnis 158.876,44 1,46 43,05 0,00 158.833,39 Ertragssteuern -1.074.181,98 -9,90 -1.070.369,62 -10,53 -3.812,36 Jahresüberschuss 2.334.959,14 21,52 2.319.338,25 22,81 15.620,89 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 9 Erstellung des Jahresabschlusses, Bestandsnachweise, Gliederung und Be- wertung Rechnungswesen Für den Eigenbetrieb besteht nach § 238 HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des Ei- genbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg Buchführungspflicht. Das Unternehmen hat eine den gesetzlichen Vorschriften entsprechende Buchführung erstellt. Die Buchführung und das Belegwesen entsprechen nach unserer Feststellung den Grund- sätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Die anfallenden Geschäftsvorfälle wurden vom Mandanten erfasst und unter Anwendung des EDV-Buchführungssystems der Simba Computer Systeme GmbH ausgewertet. Bestandsnachweise Das Inventar ist nach den Vorschriften des § 240 HGB aufgestellt worden. Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen. Das Anlagenverzeichnis wurde elektronisch mit dem Programm ADDISON Anlagenbuch- haltung erstellt. Forderungen und Verbindlichkeiten sind durch Salden- und Nachtragslisten belegt. Guthaben und Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit den Kontoauszügen bzw. Saldenbestätigungen abgestimmt. Die sonstigen Vermögensgegenstände und sonstigen Verbindlichkeiten sind durch Einzel- aufstellungen belegt. Für die Rückstellungen liegen die erforderlichen Berechnungsunterlagen vor. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 10 Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsansätze Die geltenden handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beachtet. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bewertung erfolgte entsprechend den Bewertungsgrundsätzen des § 252 HGB. Im Übrigen wird auf die Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Eigenbetriebs im Anhang verwiesen. Gliederung Die Gliederung der Positionen der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften. Die in § 266 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihen- folge ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die in § 275 HGB bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihen- folge ausgewiesen. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 11 Bescheinigung Wir haben auftragsgemäß den nachstehenden Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (sowie Anhang) – des Eigenbetrieb Gewerbeflächen der Stadt Karlsruhe für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 unter Beach- tung der deutschen handels-rechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes sowie der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden- Württemberg erstellt. Grundlage für die Erstellung waren die vom Mandanten geführten Bücher und vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Eigen- betriebsgesetzes sowie der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg lie- gen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberater- kammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Diese rumfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung (sowie des An- hangs) auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den an- zuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Karlsruhe, den 14.05.2025 André Krause Tritschler Pilz & Partner mbB Steuerberater JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 14 Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Angaben Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen der Stadt Karlsruhe hat seinen Sitz in Karlsruhe und stellt ein Sondervermögen der Stadt Karlsruhe (Juristische Person des öffentlichen Rechts) dar. Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den für große Kapitalgesellschaften gelten- den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie- Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den einschlägigen Bestimmungen des Eigenbetriebsge- setzes und der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Der Eigenbetrieb machte bis zum Geschäftsjahr 2022 von der Übergangsregelung des § 19 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz BW Gebrauch und wendete das alte Eigenbetriebsgesetz an. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wendet der Eigenbetrieb erstmalig das neue Eigenbetriebsgesetz BW an. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang (ein- schließlich Anlagespiegel, Rücklagenspiegel, Verbindlichkeitenspiegel). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren auf- gestellt. Der Eigenbetrieb stellt einen Lagebericht im Sinne des § 289 HGB auf. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich be- grenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die bewegli- chen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800 Euro (netto) werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 15 Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen an die Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) werden separat ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen be- rücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei- ten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungs- betrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach- und Finanz- anlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen an die Stadt Karlsruhe sind in Höhe von 5.587,479,21 Euro Cash- poolguthaben enthalten (Vorjahr: 13.587.606,01 Euro). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: In TEuro Geschäftsjahr 31.12.2023 davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr 31.12.2022 davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Forderungen aus Liefe- rungen und Leistungen 2.006 0 1.503 0 Forderungen an die Stadt Karlsruhe 5.587 0 13.587 0 Forderungen gegen ver- bundene Unternehmen 1.073 0 1.663 0 Sonstige Vermögensge- genstände 0 0 1 0 Summe 8.666 0 16.754 0 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 16 Aufgrund von Beanstandungen eines Mieters an seinen Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2022 und 2023 wurde aus Vorsichtsgründen eine Einzelwertberichtung in Höhe von insgesamt 330 TEuro vorgenommen. Diese wurde in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertmindert berücksichtigt. Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital in Höhe von 2.000.000,00 Euro ist mit dem Nennwert an- gesetzt. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde durch Gemeinderatsbeschluss auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: In TEuro Stand 01.01.2023 Zuführung Verbrauch/ Auflösung/ Umbuchung Stand 31.12.2023 Gewerbesteuer 504 506 504 506 Körperschaftsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 506 508 506 508 Summe 1.010 1014 1.010 1.014 Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: In TEuro Stand 01.01.2023 Zuführung Verbrauch/ Auflösung/ Umbuchung Stand 31.12.2023 Rückstellungen für Personalgestellung/ Kostenweiterbelastung 21 0 21 0 Rückstellung für Jah- resabschlusskosten 60 30 30 60 Summe 81 30 51 60 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 17 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: In TEuro Geschäftsjahr 31.12.2023 davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit über 1 Jahr davon Restlaufzeit über 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kredit- instituten 136.303 (Vorjahr: 140.791) 4.489 (Vorjahr: 4.488) 25.642 (Vorjahr 25.940) 106.172 (Vorjahr: 110.363) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 440 (Vorjahr: 214) 440 (Vorjahr: 214) 0 (Vorjahr: 0) 0 (Vorjahr: 0) Verbindlichkeiten gegenüber ver- bundenen Unter- nehmen 334 (Vorjahr: 247) 334 (Vorjahr:247) 0 (Vorjahr: 0) 0 (Vorjahr: 0) Sonstige Verbindlichkeiten 2.966 (Vorjahr: 9.511) 2.487 (Vorjahr :9.065) 479 (Vorjahr: 446) 0 (Vorjahr: 0) Summe 140.043 (Vorjahr: 150.763) 7.750 (Vorjahr: 14.014) 26.121 (Vorjahr: 26.386) 106.172 (Vorjahr: 110.363) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Sonstige Pflichtangaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Beurteilung der Finanzlage bestehen bedeutsame finanzielle Verpflichtungen, die in der Bilanz nicht ausgewiesen oder vermerkt sind. Aus Dienstleistungsverträgen bestehen jährliche finanzielle Verpflichtungen von rd. TEuro 1.003 (Vorjahr: TEuro 1.003), die im Jahr 2024 fällig werden. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 19 Anlagenentwicklung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Anlagenspiegel vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 Anschaffungskosten/ Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand Zugänge Stand Stand Stand Zuschreibung Stand Stand 01.01.2023 Ant. FK - Zinsen Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 01.01.2023 Wirtschaftsjahr Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 Wirtschaftsjahr 31.12.2023 31.12.2022 A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene Konzessio-nen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 27 EDV-Software 27001 Simba Buchhaltungs- software 5.025,00 5.025,00 3.490,00 1.534,00 5.024,00 1,00 1.535,00 Summe Immaterielle Vermögensgegen-stände 5.025,00 5.025,00 3.490,00 1.534,00 5.024,00 1,00 1.535,00 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 50 Grundstücke, grundstücksglei-che Rechte und Bauten ein-schließlich der Bauten auf frem- den Grundstücken 50001 Flst. 56180/1 Grund- stück Hegele 16.352.831,34 16.352.831,34 0,00 0,00 16.352.831,34 16.352.831,34 50002 Flst. 56180 Grund- stück Pfizer 21.655.652,95 21.655.652,95 0,00 0,00 21.655.652,95 21.655.652,95 50003 Flst. 24102/2 Grund- stück Am Mühlberger Bahn 2.278.598,62 2.278.598,62 0,00 0,00 2.278.598,62 2.278.598,62 50004 Flst 24102/3 Grund- stück Am Mühlburger Bahn 965.545,56 965.545,56 0,00 0,00 965.545,56 965.545,56 50005 Flst14590 Grundstück Wickingerstraße 10 541.599,32 670.339,70 1.211.939,02 0,00 1.211.939,02 Summe Grundstücke, grundstücksglei-che Rechte und Bauten 41.252.628,47 541.599,32 670.339,70 42.464.567,49 0,00 0,00 42.464.567,49 41.252.628,47 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 20 Anschaffungskosten/ Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand Zugänge Stand Stand Stand Zuschreibung Stand Stand 01.01.2023 Ant. FK - Zinsen Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 01.01.2023 Wirtschaftsjahr Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 Wirtschaftsjahr 31.12.2023 31.12.2022 90 Geschäftsbauten 90001 Pfizer Gebäude A Flst. 56180 5.236.091,93 5.236.091,93 327.255,93 157.083,00 484.338,93 4.751.753,00 4.908.836,00 90002 Pfizer Gebäude B Flst. 56180 Pfizer Areal 2.728.883,37 2.728.883,37 170.554,37 81.866,00 252.420,37 2.476.463,00 2.558.329,00 90003 Pfizer Gebäude C Flst. 56180 4.648.756,65 4.648.756,65 290.547,65 139.463,00 430.010,65 4.218.746,00 4.358.209,00 90004 Pfizer Gebäude D Flst. 56180 10.353.326,83 10.353.326,83 647.082,83 310.600,00 957.682,83 9.395.644,00 9.706.244,00 90005 Pfizer Gebäude H Hochregallager 1.075.883,07 1.075.883,07 67.242,07 32.276,00 99.518,07 976.365,00 1.008.641,00 90006 Pfizer Lager 7 Flst. 56180 340.402,00 340.402,00 21.275,00 10.212,00 31.487,00 308.915,00 319.127,00 90007 Lager 9 Flst. Nr. 56180 72.335,43 72.335,43 4.520,43 2.170,00 6.690,43 65.645,00 67.815,00 90008 Pfizer Gebäude E Flst. Nr. 56180 7.876.689,53 7.876.689,53 492.293,53 236.301,00 728.594,53 7.148.095,00 7.384.396,00 90009 Pfizer Gebäude F Flst Nr. 56180 10.602.033,04 10.602.033,04 662.627,04 318.061,00 980.688,04 9.621.345,00 9.939.406,00 90010 Pfizer Gebäude F Erweiterung Flst Nr. 56180 6.385.941,52 6.385.941,52 399.120,52 191.578,00 590.698,52 5.795.243,00 5.986.821,00 90011 Pfizer Kantine Flst. Nr. 56180 631.871,21 631.871,21 39.491,21 18.956,00 58.447,21 573.424,00 592.380,00 90012 Hegele Hallen 1-3 Büro-, Technik- und Sozialflächen 33.426.793,94 33.426.793,94 2.089.174,94 1.002.804,00 3.091.978,94 30.334.815,00 31.337.619,00 90013 Hegele Hallen 4-5 Flst. Nr. 56180/1 16.014.148,70 16.014.148,70 1.000.883,70 480.424,00 1.481.307,70 14.532.841,00 15.013.265,00 90014 Pfizer Pforte / Pum- penhaus 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 90015 Kesselhaus / Werk- statt 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 90016 Pfizer Doppelgaragen Flst. Nr. 56180 56.733,67 56.733,67 3.545,67 1.702,00 5.247,67 51.486,00 53.188,00 90020 Gebäude Am Mühl- burger Bahnhof 3.591.976,22 3.591.976,22 152.658,22 107.759,00 260.417,22 3.331.559,00 3.439.318,00 90021 Autopflegezentrum 438.831,23 438.831,23 18.650,23 13.165,00 31.815,23 407.016,00 420.181,00 90030 Verwaltungsgebäude Wikingerstraße 10 511.831,42 511.831,42 27.598,42 27.598,42 484.233,00 90031 Produktionsgebäude Wikingerstraße 10 1.439.479,18 1.439.479,18 77.619,18 77.619,18 1.361.860,00 90032 Nebengebäude Lager Wikingerstraße 10 30.661,11 30.661,11 1.653,11 1.653,11 29.008,00 90033 Kaltlager (ohne Tra- fostation) Wikinger- straße 10 26.131,62 26.131,62 1.408,62 1.408,62 24.723,00 90034 Kaltlager (Trafostati- on) Wikingerstraße 10 46.041,43 46.041,43 2.482,43 2.482,43 43.559,00 90035 Nebengebäude Ausstellungs- raum/Büro Winker 32.353,44 32.353,44 1.744,44 1.744,44 30.609,00 90036 Nebengebäude Lager (überdacht) Wickin-gerstraße 10 34.344,42 34.344,42 1.851,42 1.851,42 32.493,00 Summe Geschäftsbauten 103.480.700,34 2.120.842,62 105.601.542,95 6.386.923,34 3.218.777,62 9.605.700,96 95.995.842,00 97.093.777,00 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 21 Anschaffungskosten/ Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand Zugänge Stand Stand Stand Zuschreibung Stand Stand 01.01.2023 Ant. FK - Zinsen Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 01.01.2023 Wirtschaftsjahr Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 Wirtschaftsjahr 31.12.2023 31.12.2022 111 Außenanlagen für Geschäfts-, Fab-rik- und andere Bauten 111001 Pfizer Straßenbe- leutung 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 Summe Außenanlagen für Geschäfts-, Fab-rik- und andere Bauten 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 146 Außenanlagen 146001 Pfizer 468 Parkplätze Flst 56180 1.327.567,80 1.327.567,80 145.566,80 69.872,00 215.438,80 1.112.129,00 1.182.001,00 146002 Hegele PKW Stellplät- ze Flst. Nr. 56180/1 971.670,89 971.670,89 106.543,89 51.141,00 157.684,89 813.986,00 865.127,00 146003 Hegele LKW- Stellplätze Flst. Nr. 56180/1 153.390,33 153.390,33 16.818,33 8.073,00 24.891,33 128.499,00 136.572,00 146004 Gebrauchtwagenaus- tellung überdacht 86.846,26 86.846,26 6.475,26 4.571,00 11.046,26 75.800,00 80.371,00 146005 Freiflächenstellplätze Autohaus 282.127,70 282.127,70 21.035,70 14.849,00 35.884,70 246.243,00 261.092,00 146006 Freiflächenstellplätze Autopflegezentrum 245.328,43 245.328,43 18.292,43 12.912,00 31.204,43 214.124,00 227.036,00 146007 Außenbeleuchtung Pfizer - Areal 260.711,34 260.711,34 6.860,34 6.860,34 253.851,00 146008 Freilagerfläche Wikin- gerstraße 10 97.558,06 97.558,06 4.707,06 4.707,06 92.851,00 Summe Außenanlagen 3.066.931,41 358.269,40 3.425.200,81 314.732,41 172.985,40 487.717,81 2.937.483,00 2.752.199,00 Summe Grundstücke, grundstücks-gleiche Rechte und Bauten 147.800.261,22 3.020.711,34 670.339,70 151.491.312,25 6.701.655,75 3.391.763,02 10.093.418,77 141.397.893,49 141.098.605,47 2. technische Anlagen und Maschinen 240 Technische Anlagen 240001 Pfizer Löschwasser- tanks Flst. Nr. 56180 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 240002 Entfeuchter Lufttrock- ner Remco 950,00 950,00 348,00 190,00 538,00 412,00 602,00 Summe Technische Anlagen 951,00 951,00 348,00 190,00 538,00 413,00 603,00 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 22 Anschaffungskosten/ Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand Zugänge Stand Stand Stand Zuschreibung Stand Stand 01.01.2023 Ant. FK - Zinsen Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 01.01.2023 Wirtschaftsjahr Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 Wirtschaftsjahr 31.12.2023 31.12.2022 280 Betriebsvorrich- tungen 280001 Pumpenhaus Flst. Nr. 56180 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 280002 Trafostation Flst. Nr. 56180 1,00 1,00 0,00 0,00 1,00 1,00 280003 Streugutbehälter 1:500 L BZ. 5.7500.007 912,18 912,18 364,18 183,00 547,18 365,00 548,00 280004 Ölabschneider Au- topflegezentrum 54.390,96 54.390,96 906,96 5.439,00 6.345,96 48.045,00 53.484,00 Summe Betriebsvorrich- tungen 55.305,14 55.305,14 1.271,14 5.622,00 6.893,14 48.412,00 54.034,00 Summe technische Anlagen und Maschinen 56.256,14 56.256,14 1.619,14 5.812,00 7.431,14 48.825,00 54.637,00 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 400 Betriebsausstat- tung 400001 Sicherheitsstromver- sorgungsgerät 12.772,98 12.772,98 223,98 672,00 895,98 11.877,00 12.549,00 400002 Ausgussbecken mit Hebelanlage ( Gebäu- de A) 2.990,93 2.990,93 273,93 299,00 572,93 2.418,00 2.717,00 400003 Schranke Pforte Pfizer Areal 5.973,00 5.973,00 119,00 239,00 358,00 5.615,00 5.854,00 400004 Reflex-Anlage Gebäu- de C Heizraum 4 3.320,28 2.741,29 6.061,57 110,28 615,29 725,57 5.336,00 3.210,00 400005 Reflex-Anlage Gebäu- de C Heizraum 4 5.059,70 3.202,66 8.262,36 168,70 837,66 1.006,36 7.256,00 4.891,00 400006 Reflex-Anlage Gebäu- de D 6.204,78 3.610,15 9.814,93 206,78 994,15 1.200,93 8.614,00 5.998,00 400007 Reflex-Anlage Gebäu- de E 5.887,54 3.202,76 9.090,30 196,54 919,76 1.116,30 7.974,00 5.691,00 400008 Refelx-Anlage Gebäu- de F 5.475,22 3.252,64 8.727,86 182,22 883,64 1.065,86 7.662,00 5.293,00 400009 Refelx-anlage Gebäu- de F-Erweiterung 5.476,28 3.252,76 8.729,04 182,28 883,76 1.066,04 7.663,00 5.294,00 400010 Reflex-Anlage Gebäu- de H 6.254,24 3.510,05 9.764,29 208,24 989,05 1.197,29 8.567,00 6.046,00 400011 Refelx - Anlage Halle 7 3.321,84 3.202,75 6.524,59 110,84 663,75 774,59 5.750,00 3.211,00 400012 Refelx - Anlage Kantine 5.951,40 5.951,40 496,40 496,40 5.455,00 Summe Betriebsaus- stattung 62.736,79 31.926,46 94.663,25 1.982,79 8.493,46 10.476,25 84.187,00 60.754,00 480 Geringwertige Wirtschaftsgüter 480001 Drehsessel Pforte 1.782,90 1.782,90 1.782,90 1.782,90 0,00 0,00 480002 Laubbläser 529,20 529,20 529,20 529,20 0,00 0,00 480003 Rauchmelder Pfizer Areal 410,50 410,50 410,50 410,50 0,00 0,00 480005 Lenovo ThinkCentre m80q Tiny 719,00 719,00 0,00 719,00 719,00 0,00 0,00 Summe Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.722,60 719,00 719,00 2.722,60 2.722,60 719,00 719,00 2.722,60 0,00 0,00 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 23 Anschaffungskosten/ Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Stand Zugänge Stand Stand Stand Zuschreibung Stand Stand 01.01.2023 Ant. FK - Zinsen Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 01.01.2023 Wirtschaftsjahr Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2023 Wirtschaftsjahr 31.12.2023 31.12.2022 Summe andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.459,39 32.645,46 719,00 97.385,85 4.705,39 9.212,46 719,00 13.198,85 84.187,00 60.754,00 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 79 Anzahlungen auf Grund und Boden 79001 Anzahlung Winkinger- straße 10, Karlsruhe 670.339,70 - 670.339,70 0,00 0,00 0,00 0,00 670.339,70 Summe Anzahlungen auf Grund und Boden 670.339,70 - 670.339,70 0,00 0,00 0,00 0,00 670.339,70 Summe geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 670.339,70 - 670.339,70 0,00 0,00 0,00 0,00 670.339,70 Summe Sachanlagen 148.592.316,44 3.053.356,80 719,00 151.644.954,25 6.707.980,28 3.406.787,48 719,00 10.114.048,76 141.530.905,49 141.884.336,16 Gesamtsumme Anlagevermögen 148.597.341,44 3.053.356,80 719,00 151.649.979,25 6.711.470,28 3.408.321,48 719,00 10.119.072,76 141.530.906,49 141.885.871,16 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 24 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen der Stadt Karlsruhe I. Grundlagen des Unternehmens Aufgaben des Eigenbetriebs / Satzungszweck In seiner Sitzung am 20. Oktober 2020 hat der Gemeinderat die Gründung des Eigenbetriebs Gewer- beflächen zum 1. Dezember 2020 mit einem Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro beschlossen und Herrn Stadtkämmerer Torsten Dollinger zum Eigenbetriebsleiter bestellt. Der Eigenbetrieb Gewerbe- flächen hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sondern stellt ein Sondervermögen der Stadt Karlsruhe dar. Entsprechend der Vorgaben des Eigenbetriebsgesetzes und der Eigenbetriebsverordnung des Landes Baden-Württemberg ist ein Wirtschaftsplan aufzustellen und ein Jahresabschluss zu erstellen. Zu den Aufgaben des Eigenbetriebes zählen die Bevorratung von Industrie- und Gewerbegrundstü- cken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe. Hierzu gehört insbesondere die Ausübung von Vor- kaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen und der Erwerb und die Entwicklung von be- bauten und unbebauten Grundstücken. Des Weiteren stellen die Vermietung und Verpachtung sowie die Bewirtschaftung von eingebrachten und erworbenen Grundstücken Aufgaben des Eigenbetriebs dar. Der Eigenbetrieb soll mit Blick auf die aktive Vorratspolitik im Rahmen der Gewerbeflächenvorsorge für die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit schaffen, Gewerbe- und Industrieflächen mit dem Ziel einer zeitnahen Flächenentwicklung für hochwertige Dienstleistungs- und Gewerbenutzung erwerben zu können. Mit Gründung des Eigenbetriebs wurden diesem zwei zuvor von der Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) erworbenen Grundstücke gegen Übernahme einer Verbindlichkeit in Höhe des Buchwerts der Grund- stücke übertragen. Die Stadt Karlsruhe hatte in ihrer Sitzung am 13. März 2020 die Ausübung des Vorkaufsrechts für die auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücke Nr. 56180 und Nr. 56180/1 (ehemaliges Pfizer-Areal in Hagsfeld) zu einem vereinbarten Kaufpreis von 132.425.00,00 Euro zu- zügliche Nebenkosten beschlossen. Bereits im Erwerbszeitpunkt war hierbei beabsichtigt, diese Grundstücke noch im Jahr 2020 an eine Personengesellschaft oder einen Eigenbetrieb weiter zu übertragen. Dies ist mit Gründung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen zum 1. Dezember 2020 erfolgt. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 25 II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 haben die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts das Wirtschaftswachstum ne- gativ beeinflusst. Die stark gestiegenen Energiepreise führten auch im Jahr 2023 zu einem deutlichen Anstieg der Inflation. Die Notenbanken reagierten darauf mit einer Erhöhung der Leitzinsen, welche negative Auswirkungen auf das Investitionsverhalten der Unternehmen hatte. Dies betrifft insbesonde- re die Baubranche. Die Wachstumsprognosen für die Folgejahre haben sich in der Folge des Russ- land-Ukraine-Konflikts insgesamt deutlich verschlechtert. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um ca. 0,3 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Der Russland-Ukraine-Konflikt führte zu einem verlangsamten Wirtschaftswachstum im Jahr 2023 und voraussichtlich auch in den Folgejahren. Aus heutiger Sicht dürfte die Inflation und der Leitzins der EZB im Herbst 2023 mit einem Wert von 4,0 % ihren Höchststand erreicht haben. Ab Sommer 2024 erfolgten erste Leitzinssenkungen durch die Zentralbanken. Laut Statistischem Bundesamt ist der Verbraucherpreisindex (VPI) im Jahr 2023 um 5,9 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Dies entspricht einem leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr, stellt je- doch immer noch einer der höchsten Inflationswerte der Vergangenheit dar. Insbesondere Energie und Nahrungsmittel wurden hierbei deutlich teurer. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gestiegenen Baukosten und Zinsen haben auch im Jahr 2023 zu einem deutlichen Rückgang des Transaktionsvolumen im Immobiliensektor geführt. Auch die Investitionen im Bausektor gingen auf- grund der schlechten Rahmenbedingungen im Jahr 2023 zurück und werden wohl auch in den Folge- jahren zunächst auf einem niedrigen Niveau verbleiben. Es wird allgemein damit gerechnet, dass der Immobilienmarkt auch zukünftig wachsen wird. Allerdings werden sich die Auswirkungen der höheren Zinsen kurz- bis mittelfristig negativ auf das Wachstum der Branche auswirken. Der verstärkte Trend zum Home-Office führt zusätzlich dazu, dass Unternehmen ihre angemieteten Büroflächen langfristig reduzieren. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 26 Bei gewerblichen Vermietungen im Bereich des Einzelhandels und der Gastronomie wirkte sich die hohe Inflation negativ auf das Konsumverhalten der Verbraucher aus, was zu einer Zunahme von Zahlungsausfällen der Mieter führen konnte. Finanzielle Leistungsindikatoren Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren des Eigenbetriebs bilden die Erträge aus den be- stehenden Mietverträgen, welche im Berichtsjahr die Aufwendungen für den Unterhalt der Grundstü- cke, Gebäude und Anlagen deutlich übersteigen. Geschäftsverlauf Der Eigenbetrieb weist im Jahresabschluss des Geschäftsjahrs 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 2,3 Mio. Euro aus. Der Jahresüberschuss befindet sich damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Der Jahresüberschuss 2023 resultiert im Wesentlichen aus den Mieterträgen der Vermietung der Grundstücke des sogenannten Pfizer-Areals in Karlsruhe-Hagsfeld. Seit August 2021 vermietet der Eigenbetrieb ein Gewerbegrundstück in Karlsruhe-Mühlburg, welches vom Mieter als Autohaus genutzt wird. Seit Mai 2023 wird zudem ein Gewerbegrundstück in der Nähe des Karlsruher Rheinha- fens an ein Handelsunternehmen für elektrische Geräte (u.a. Wärmepumpen, PV-Anlagen) vermietet. Ertragslage Die Umsatzerlöse in Höhe von ca. 10,9 Mio. Euro haben sich im Vergleich zum Vorjahr um ca. 684 TEuro erhöht und bestehen ausschließlich aus Miet- und Pachterträgen sowie Betriebskostenzahlun- gen der Mieter der Grundstücke in Hagsfeld (Pfizer-Areal) und Mühlburg (Zschernitz-Areal). Es exis- tieren zum Bilanzstichtag insgesamt acht Mietverträge. Ein Mieter des Pfizer-Areals aus dem IT-Bereichs hat seine Mietfläche zum 1. Oktober 2022 deutlich verkleinert. Bisher hatte dieser Mieter sowohl die Gebäude E als auch das Gebäude F-Erweiterung angemietet. In der Folge steht das Gebäude E seit Oktober 2022 leer. Der Eigenbetrieb sucht ge- meinsam mit einem beauftragten Makler nach passenden Nachmietern für das Gebäude E. Der Leer- stand belastet das Ergebnis des Eigenbetriebs durch einen Mietausfall in Höhe von ca. 60 TEuro mo- natlich. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 27 Die Hauptmieter sind in den Bereichen Pharma / IT / Logistik / Energie / Öffentliche Verwaltung und Autohandel tätig. Die Mietverträge haben Festmietzeiten, welche je nach Vertrag in den Jahren 2024 bis 2031 enden. Für die Anschlusszeit bestehen größtenteils Verlängerungsoptionen seitens der Mie- ter. Die meisten Mietverträge beinhalten eine Regelung zur Inflationsanpassung der Miete (Indexie- rung oder Staffelmiete) in regelmäßigen Zeitabständen. Die Betriebs- und Nebenkosten sowie die Grundsteuer können nahezu vollständig auf die Mieter umgelegt werden, so dass es sich hierbei größ- tenteils um durchlaufende Posten handelt. Im Geschäftsjahr 2023 waren keine Mietausfälle zu verzeichnen. Die Abschreibung der Gebäude auf den Grundstücken des Eigenbetriebs erfolgt einheitlich mit 3 % p.a.. Die Parkplätze werden über eine Nutzungsdauer von 19 Jahren abgeschrieben. Hieraus resultie- ren im Geschäftsjahr 2023 Abschreibungen in Höhe von ca. 3,4 Mio. Euro (im Vorjahr: 3,3 Mio. Euro). Die in der GuV ausgewiesenen sonstigen betrieblichen Aufwendungen (u.a. Strom, Gas, Wasser, Wachdienst, Mietverwaltung etc.) sowie die Grundsteuer (GuV-Position „sonstige Steuern“) können größtenteils auf die Mieter umgelegt werden und belasten das Ergebnis des Eigenbetriebs im Endef- fekt nicht. Der Eigenbetrieb konnte den Erwerb der Grundstücke des Pfizer-Areals durch die Aufnahme von zwei langfristigen Darlehen über 89,7 Mio. Euro (10 Jahre Zinsbindung, Zinssatz 0,00 %) und 50,0 Mio. Euro (20 Jahre Zinsbindung, Zinssatz 0,22 %) günstig refinanzieren. Für das im Jahr 2021 erworbene Grundstück in Karlsruhe-Mühlburg wurde ein Darlehen mit einer 5-jährigen Zinsbindung und einem rechnerischen Zinssatz von -0,16 % aufgenommen. Der negative Zins wird durch ein sogenanntes Aufgeld (Agio) in Höhe von 80.349,17 Euro beim Darlehen berücksichtigt. Dieses Aufgeld wird als passiver Rechnungsabgrenzungsposten über die Zinsbindungsfrist des Darlehens verteilt aufgelöst. Die Zinsaufwendungen in Höhe von ca. 103 TEuro sind im Vergleich zum Vorjahr um ca. 6 TEuro gesunken. Aus der Überlassung der überschüssigen Liquidität des Eigenbetriebs an den städtischen Cash-Pool resultiert im Geschäftsjahr 2023 ein Zinsertrag in Höhe von ca. 246 TEuro und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 153 TEuro erhöht. Aus der zeitanteiligen Auflösung des Aufgelds (Agio) aus dem oben genannten Darlehen resultiert ein weiterer Zinsertrag in Höhe von ca. 16 TEuro (im Vorjahr: 16 TEuro). Insgesamt ergibt sich im Jahr 2023 für den Eigenbetrieb somit ein positives Zinsergebnis in Höhe von ca. 159 TEuro (im Vorjahr: 0 TEuro). JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 28 Der Eigenbetrieb unterliegt der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatz Stadt Karlsruhe: 450 %) mit einer Gesamtsteuerbelastung in Höhe von ca. 31,6 %. Für das Geschäftsjahr 2023 beträgt der Aufwand aus den gebildeten Steuerrückstellungen insgesamt rd. 1.014 TEuro (im Vorjahr: 1.010 TEuro Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 Der Jahresüberschuss in Höhe von ca. 2,3 Mio. Euro liegt deutlich über dem im Wirtschaftsplan 2023 prognostizierten Jahresüberschuss in Höhe von 1.204.830 Euro. Die Umsatzerlöse liegen mit ca. 10,9 Mio. Euro um rund 22 % über dem im Wirtschaftsplan prognos- tizierten Wert von ca. 8,9 Mio. Euro. Gründe hierfür liegen insbesondere in den Mieterhöhungen auf- grund der gestiegenen Inflation (Indexierungen) sowie den stark gestiegenen Nebenkostenerträgen aufgrund der gestiegenen Strom- und Gaspreise. Im Jahr 2023 sind als Personalaufwendungen lediglich die Zulagen der Eigenbetriebsleitung ange- fallen. Der hierdurch entstandene Aufwand wird an die Stadtkämmerei erstattet. Die Verwaltung des Eigenbetriebs erfolgt durch Mitarbeitende der Stadtkämmerei. Die Abschreibungen liegen mit ca. 3,4 Mio. Euro geringfügig über dem Planansatz von 3,3 Mio Euro. Die Abweichung resultiert hauptsächlich aus der zum Zeitpunkt der Wirtschaftsplanung noch nicht bekannten Aufteilung des Kaufpreises für das neue Grundstück Wikingerstr. 10 auf Grundstück und Gebäude. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen mit ca. 3,9 Mio. Euro deutlich über dem Planan- satz von 2,7 Mio. Euro. Hierfür sind hauptsächlich die stark gestiegenen Nebenkosten für Strom und Gas ursächlich, welche jedoch im Wesentlichen an die Mieter weitergereicht werden (vgl. auch Aus- führungen zu den Umsatzerlösen). Aufgrund von Beanstandungen eines Mieters an seinen Neben- kostenabrechnungen für die Jahre 2022 und 2023 wurde aus Vorsichtsgründen eine Einzelwertberich- tigung in Höhe von insgesamt 330 TEuro gebildet. Diese ist in der Position „Forderungen aus Liefe- rungen und Leistungen“ wertmindernd berücksichtigt und stellt einen sonstigen betrieblichen Aufwand dar. Im Gegenzug liegt der Materialaufwand mit 0 Euro deutlich unter dem Planansatz von 420 TEuro. Entsprechende Aufwendungen für Wartung und Kleinreparaturen wurden abweichend von der ur- sprünglichen Planung unter dem sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 29 Das Zinsergebnis fällt in der Summe besser aus als ursprünglich prognostiziert. Im Wirtschaftsplan 2023 wurde mit einer weiteren Darlehensaufnahme in Höhe von 10 Mio. Euro gerechnet, welche je- doch mangels weiterer Erwerbe nicht benötigt wurde. Die Zinsaufwendungen 2023 liegen deshalb mit ca. 103 TEuro deutlich niedriger als der Planansatz in Höhe von 403 TEuro. Hinzu kommen Zinserträ- ge aus der Überlassung von kurzfristig nicht benötigter Liquidität an den Cash-Pool der Stadt Karlsru- he, welcher zu Zinserträgen in Höhe von rund 246 TEuro führte (Planansatz: 30 TEuro). Die zeitantei- lige Auflösung eines Agios führte in 2023 zu weiteren Erträgen in Höhe von rund 16 TEuro. Insgesamt ergibt sich hierdurch eine Verbesserung des Zinsergebnisses von geplant -373 TEuro auf das vorlie- gende positive Zinsergebnis in Höhe von ca. + 159 TEuro. Die sonstigen Steuern liegen mit ca. 239 TEuro etwas über dem Planansatz von 226 TEuro, da zum Zeitpunkt der Erstellung des Wirtschaftsplans 2023 die genaue Höhe der Grundsteuer für das neue Grundstück im Karlsruher Rheinhafen noch nicht bekannt war. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag liegen mit ca. 1.074 TEuro über dem Ansatz des Wirt- schaftsplans von ca. 613 TEuro. Die höheren Steueraufwendungen sind Folge des gegenüber dem Planansatz deutlich verbesserten Jahresergebnisses. Investitionen Der Eigenbetrieb hat im Januar 2023 das auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstück Nr. 14590 (Wikingerstraße 10) zum Kaufpreis von 3.260 TEuro (zzgl. Erwerbsnebenkosten) erworben. Die An- schaffungskosten für dieses Grundstück haben inklusive Nebenkosten 3.430 TEuro betragen. Der Planansatz von 10 Mio. Euro Investitionen in Grundstücke wurde somit nicht vollständig ausgeschöpft. Das Grundstück in der Wikingerstr. 10 wird seit Mai 2023 kostendeckend vermietet. Darüber hinaus wurde die Außenbeleuchtung auf dem Pfizer-Areal im Jahr 2023 größtenteils erneu- ert. Hierfür sind Anschaffungskosten in Höhe von ca. 261 TEuro angefallen. Die eingeplante Photovol- taikanlage konnte bisher aufgrund technischer Schwierigkeiten (Dachstatik, Dämmung, Zustand Dach- folie) noch nicht realisiert werden. Ansonsten erfolgten nur kleinere Investitionen in technische Anlagen, Betriebsvorrichtungen und ge- ringwertige Wirtschaftsgüter. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 30 Vermögens- und Finanzlage Die Sachanlagenquote des Eigenbetriebs beträgt ca. 94,2 %. Das Vermögen des Eigenbetriebs zum Bilanzstichtag besteht im Wesentlichen aus den Grundstücken und Gebäuden der erworbenen Flä- chen in Karlsruhe-Hagsfeld, Karlsruhe-Mühlburg und Karlsruhe Rheinhafen sowie kleineren Mietforde- rungen und liquider Mittel, welche größtenteils dem städtischen Cash-Pool zur Verfügung gestellt wurden. Im April 2023 trat die Fälligkeit für den Kaufpreis des Grundstücks in Karlsruhe-Mühlburg ein. Dadurch hat sich die Liquidität des Eigenbetriebs (Forderungen gegenüber der Stadt Karlsruhe/Cash-Pool) gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert. Das ausgewiesene Eigenkapital des Eigenbetriebs besteht im Wesentlichen aus dem Stammkapital in Höhe von 2 Mio. Euro sowie den Jahresüberschüssen der Vorjahre (Gewinnvortrag: insgesamt 4.707.002,61 Euro) sowie 2023 (Jahresüberschuss 2.334.959,14 Euro). Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 6,0 %. Um die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs zu verbessern, ist die Einbe- haltung der Jahresüberschüsse der Folgejahre vorgesehen. Die sonstigen Rückstellungen des Eigenbetriebs fallen mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 60 TEu- ro kaum ins Gewicht. Die Rückstellungen beinhalten insbesondere die Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen zum Bilanzstichtag ca. 136,3 Mio. Euro und machen den wesentlichen Teil der Passivseite der Bilanz aus. Sie resultieren aus drei Darlehensauf- nahmen bei Banken zur Finanzierung des Erwerbs der Grundstücke und Gebäude in Karlsruhe- Hagsfeld und Karlsruhe-Mühlburg. Die Fremdkapitalquote beträgt ca. 94 %. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert aus dem abgegrenzten Aufgeld (Agio) aus ei- nem Darlehen mit negativer Verzinsung zur Finanzierung des Erwerbs des Gewerbegrundstücks in Karlsruhe-Mühlburg (39 TEuro). Der Eigenbetrieb nimmt am städtischen Cash-Pool teil. Die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs war hierdurch zu jeder Zeit im Geschäftsjahr 2023 gesichert. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 31 IV. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht Die kurzfristigen Hauptrisiken des Eigenbetriebs bestehen in möglichen Mietausfällen aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten der Mieter. Die Mieter sind überwiegend in den Bereichen Logistik, Pharma, IT, Autohandel und öffentliche Verwaltung tätig. Die Hauptmieter waren nur in geringerem Maße von der Corona-Pandemie betroffen. Ein Mieter des Pfizer-Areals aus dem IT-Bereich hat seine angemietete Fläche auf dem Gelände zum 1. Oktober 2022 deutlich verkleinert. Bisher hatte dieser Mieter sowohl die Gebäude E als auch das Gebäude F-Erweiterung angemietet. In der Folge steht das Gebäude E seit Oktober 2022 leer. Der Eigenbetrieb ist mit der Mietverwalterin sowie einem Makler auf der Suche nach Nachmietern für die- ses Gebäude. Der Leerstand belastet das Ergebnis des Eigenbetriebs mit einem monatlichen Miet- ausfall in Höhe von ca. 60 TEuro. Ein weiterer Mieter des Pfizer-Areals hat angekündigt, dass er seinen Mietvertrag regulär zum 30.06.2024 beenden wird. Dieser Mieter hatte bisher im Gebäude A eine Fläche von 1.946 qm gemie- tet und hierfür eine monatliche Kaltmiete von zuletzt monatlich ca. 21.400 Euro gezahlt. Der Eigenbe- trieb ist auch bei diesem Gebäudeteil gemeinsam mit der Mietverwalterin sowie einem Makler auf der Suche nach Nachmietern. Die langfristigen Hauptrisiken bestehen in einem Rückgang der Nachfrage nach Gewerbe- und Büro- flächen, welcher zu einem Leerstand von Gebäuden führen könnte sowie in sinkenden Mietpreisen aufgrund einer gesunkenen Nachfrage. Bei den Mietern im Bereich Pharma/Logistik/Autohandel dürfte sich der Trend zum Home-Office kaum auf die Nachfrage an Gewerbeflächen auswirken. In den Be- reichen IT und Öffentliche Verwaltung könnte sich hingen langfristig ein Rückgang der Nachfrage nach Büroflächen ergeben. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Das Pfizer-Areal bietet Chancen im Bereich der Nachverdichtung. So bestehen auf dem Gelände zwei Baureserve-Flächen, auf denen grundsätzlich weitere Gebäude errichtet werden könnten. Des Weite- ren bestehen auf dem Areal große Parkplatzflächen, welche (z.B. nach Errichtung eines Parkhauses) ebenfalls bebaut werden könnten. Des Weiteren steht ein Gebäudeteil (Gebäude B) seit mehreren Jahren leer. Hier prüft der Eigenbe- trieb, ob das Gebäude unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten saniert werden kann. Sollte dies der Fall sein, so könnten hier mittel- bis langfristig weitere Mieterträge erzielt werden. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 32 Darüber hinaus beabsichtigt der Eigenbetrieb Dachflächen für Photovoltaikanlagen zu nutzen. Teil- weise müssen diese Dachflächen jedoch vorher noch saniert werden. Durch die Verpachtung dieser Dachflächen bzw. PV-Stromvermarktung können ggf. weitere Erträge erzielt und ein Beitrag zur Ener- giewende und zum Klimaschutz geleistet werden. Bestehende Risiken werden durch gezielte Maßnahmen gesteuert. Für die Gebäude auf dem Areal besteht eine Versicherung, welche die Risiken aus Feuer- und Elementarschäden sowie Unwetter (Sturm/Hagel) abdeckt. Gegen Mietausfälle ist der Eigenbetrieb größtenteils durch Kautionen oder Bankbürgschaften abgesichert. Im Rahmen der Risikobewertung wurden derzeit keine Risiken identi- fiziert, die den Fortbestand des Eigenbetriebs gefährden können. Prognosebericht Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen rechnet in seinem Wirtschaftsplan 2024 für das Geschäftsjahr 2024 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.581.684 Euro. Hierbei werden sich die Umsatzerlöse auf- grund von Leerständen und sinkenden Strom- und Gaspreisen auf einem etwas niedrigeren Niveau befinden als im Geschäftsjahr 2023. Aufgrund der gestiegenen Zinsen wurde im Wirtschaftsplan für das Jahr 2024 mit einem deutlich höheren Zinsaufwand gerechnet, welcher sich aus heutiger Sicht jedoch voraussichtlich erst in den Jahren 2025ff spürbar auswirken wird. Bei den übrigen Ergebnispo- sitionen werden sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich nur geringe Änderungen ergeben. Ein Mieter des Pfizer-Areals hat seinen Mietvertrag regulär zum 30.06.2024 gekündigt (Mietfläche: 1.946 qm, Kaltmiete ca. 21.400 Euro/Monat).Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen erwartet, dass alle anderen bestehenden Mietverhältnisse mindestens bis zum 31.12.2024 fortgeführt werden. Aus heuti- ger Sicht ist mit keinen Mietausfällen zu rechnen. Die Mietverträge haben Festmietzeiten, welche je nach Vertrag in den Jahren 2024 bis 2031 enden. Für die Anschlusszeit bestehen größtenteils Verlängerungsoptionen seitens der Mieter oder es ergibt sich eine automatische Verlängerung um einen bestimmten Zeitraum (z.B. ein Jahr). Die meisten Mietverträge beinhalten eine Regelung zur Inflationsanpassung der Miete (Indexierung oder Staffel- miete) in regelmäßigen Zeitabständen. Aufgrund der vorliegenden Informationen rechnet die Eigenbe- triebsleitung nicht mit weiteren Leerständen oder Mietausfällen für die zum Bilanzstichtag vorhande- nen Grundstücke. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 34 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss (Indirekte Methode nach § 10 i.V.m. § 16 Abs. 1 EigBVO-HGB) Liquiditätsrechnung Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2022 2023 EUR EUR 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 187.498,87 76.366,49 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 5.132.763,54 7.378.627,01 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit -787.467,45 -3.053.356,80 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit -4.456.428,47 -4.401.648,23 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlun- gen und Auszahlungen 0,00 0,00 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende) 76.366,49 -11,53 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 0,00 0,00 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere 0,00 0,00 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu ver- bundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommu- nalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 13.587.606,01 5.587.479,21 8a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 0,00 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommu- nalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 0,00 0,00 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende 13.663.972,50 5.587.467,68 10 - mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf 0,00 0,00 11 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 13.663.972,50 5.587.467,68 12 - für bestimmte Zwecke gebunden 0,00 0,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 13.663.972,50 5.587.467,68 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 35 Fälligkeitsübersicht Forderungen Gesamt < 1 Jahr > 1 Jahr und < 5 Jahre > 5 Jahre EUR EUR EUR EUR aus Lieferungen und Leistungen 2.005.820,99 2.005.820,99 0,00 0,00 an die Stadt Karlsruhe 5.587.479,21 5.587.479,21 0,00 0,00 gegen verbundene Unternehmen 1.073.038,47 1.073.038,47 0,00 0,00 Sonstige Vermögensgegenstände 0,00 0,00 0,00 0,00 Summe Forderungen 8.666.338,67 8.666.338,67 0,00 0,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 136.302,688,56 4.488.601,05 25.642.087,51 106.172.000,00 aus Lieferungen und Leistungen 439.815,50 439.815,50 0,00 0,00 gegenüber verbundenen Unternehmen 333.779,47 333.779,47 0,00 0,00 Sonstige Verbindlichkeiten 2.965.570,40 2.486.679,11 478.891,29 0,00 Summe Verbindlichkeiten 140.041.853,93 7.748.875,13 26.120,978,80 106.172.000,00 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 36 Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften Stand: Mai 2018 Die folgenden AAB gelten für Verträge zwischen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Befugten – im Nachfolgenden auch „Berater“ genannt – und ihrem Auftraggeber – im Nachfolgenden auch „Mandant“ genannt –, sowie für Ansprüche Dritter aus dem Steuerberatungsvertrag, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. § 1 Auftragsumfang (1) Für den Umfang der vom Berater zu erbringenden Leistungen ist der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebend. (2) Sofern ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. (4) Kann der Berater den Mandanten zwecks Abstimmung über die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen nicht erreichen, ist der Berater befugt und verpflichtet, fristwahrende Handlungen vorzunehmen. (5) Der Berater, wird die vom Mandanten übermittelten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Belege, als richtig zu Grunde legen. Sofern der Bera- ter Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des Beraters, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen. (6) Die Überprüfung überlassener Unterlagen und Belege, insbesondere Buchführung und Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart ist. (7) Der Berater ist nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen der Rechtslage oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen, wenn die beruf- liche Äußerung abschließend erfolgt ist. (8) Eine Offenlegung nach § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger obliegt ausschließlich dem Mandanten, sofern nicht eine gesonderte Beauftragung schriftlich erfolgt ist. § 2 Pflichten des Mandanten (1) Der Mandant ist verpflichtet mitzuwirken, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat insbesondere dem Berater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen und erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zu überge- ben. Hierzu gehört insbesondere die schriftliche Einwilligung, dass der Mandant mit der Erhebung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten einverstanden ist, um ihn eindeutig zu identifizieren, angemessen des zu beraten und zu vertreten, sowie zur Führung der Korrespondenz und Abwick- lung eventueller Haftungsansprüche und Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Mandanten. Die Unterlagen sind so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Berater noch eine angemessene Zeit für die Bearbeitung verbleibt. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung des Beraters über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. (2) Der Mandant hat alle schriftlichen, mündlichen oder elektronisch übermittelten Mitteilungen des Beraters zur Kenntnis zu nehmen. In der Art der Über- mittlung ist der Berater grundsätzlich frei. Sollte der Mandant Fragen zu den Mitteilungen haben oder deren Relevanz nicht nachvollziehen können, hat er unverzüglich mit dem Berater Rücksprache zu nehmen. (3) Der Mandant wird alles unterlassen, was auf die Unabhängigkeit des Beraters oder seiner Erfüllungsgehilfen Einfluss nehmen könnte. (4) Der Mandant wird Arbeitsergebnisse des Beraters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung Dritten zugänglich machen, soweit sich diese Einwilligung nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ergibt. Er wird auch die Urheberrechte des Beraters beachten. (5) Setzt der Berater im räumlichen Bereich des Mandanten Hard- und Software ein – wozu er befugt ist –, hat der Mandant den diesbezüglichen Anweisun- gen des Beraters im Hinblick auf die Bedienung, Nutzung und Beachtung von Rechten Dritter uneingeschränkt Folge zu leisten. Der Mandant ist nach Vertragsbeendigung zur weiteren Nutzung der Hard- und Software zur Vermeidung schwerwiegender Nachteile – unter Beachtung der Anweisungen des Beraters – berechtigt, wenn der Nutzungszeitraum unter Vereinbarung einer angemessenen Vergütung festgelegt wird. (6) Der Mandant wird für die Einlegung von Rechtsbehelfen aller Art und seine Vertretung vor Behörden und Gerichten dem Berater einen gesonderten Auf- trag und eine gesonderte schriftliche Vollmacht erteilen. Insbesondere der Auftrag zur Klageerhebung ist nur wirksam, wenn diesem eine schriftliche Prozessvollmacht beigefügt ist. § 3 Unterlassene Mitwirkung und anderer Verzug des Mandanten Unterlässt der Mandant eine ihm nach § 2 oder sonstige obliegende Mitwirkung oder nimmt er die vom Berater angebotene Leistung nicht ab, ist der Be- rater berechtigt, eine angemessene Frist zur Vornahme der Mitwirkungshandlung bzw. zur Abnahme der Leistung mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Der Berater kann nach erfolglosem Ablauf der durch ihn gesetzten Frist den Vertrag frist- los kündigen (vgl. § 12 Abs. 2 dieser AAB i. V. m. § 626 BGB). Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Beraters auf Ersatz der ihm durch Verzug oder unterlassene Mitwirkung des Mandanten entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens. Dies gilt auch dann, wenn der Berater von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. § 4 Mitwirkung Dritter (1) Der Berater ist unter Beachtung der DSGVO berechtigt, zur Ausführung des Auftrags personenbezogene Daten des Mandanten maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten. In Erfüllung seiner Pflichten nach der DSGVO ist der Berater berechtigt, einen Datenschutzbeauftrag- ten zu bestellen. Der Berater hat dafür zu sorgen, dass dieser entsprechend § 5 zur Verschwiegenheit verpflichtet ist. (2) Der Berater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, datenverarbeitende Unternehmen (Rechenzentren) und fachkundige Dritte hinzuzu- ziehen. Aus diesem Grund hat der Mandant (bei Zusammenveranlagung beide Ehegatten) dem Berater eine Einwilligung gemäß DSGVO in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der der Mandant zu verstehen gibt, dass er mit der Verarbeitung der ihn betref- fenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, zur Verfügung zu stellen. Der Berater wird bei der Hinzuziehung fachkundiger Dritter und Daten verarbeitender Unternehmen dafür sorgen, dass diese entsprechend § 5 zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Der Berater ist berechtigt, im Rahmen des ihm vom Mandanten erteilten Auftrages maschinell personenbezogene Daten zu erheben, in automatisierten Dateien zu verarbeiten oder einem Dienstleister zur Datenaufbereitung zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen. (3) Der Berater ist berechtigt, im Fall der Bestellung von Vertretern (§ 69 StBerG) oder Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) diesen Einsicht in die Handakten im Sinne des § 66 Abs. 2 StBerG zu gewähren. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 37 § 5 Pflicht zur Verschwiegenheit (1) Der Berater ist verpflichtet, nach Maßgabe der Gesetze über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht obliegt ihm auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dies gilt im glei- chen Umfang für die Mitarbeiter des Beraters und einem nach DSGVO bestellten Datenschutzbeauftragten oder von ihm beauftragte Dienstleister zur Datenaufbereitung. (2) Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, sofern die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Beraters erforderlich ist. Der Berater ist insbesondere insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung in einem Versicherungsfall verpflichtet ist. (3) Der Berater darf nur mit Einwilligung des Mandanten Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Unterlagen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Drit- ten übergeben. (4) Die gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unberührt. (5) Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, sofern der Mandant den Berater schriftlich davon entbindet. Der Berater ist befugt, im Fall der Umwandlung sei- nes Unternehmens, der Aufnahme Dritter als Gesellschafter oder einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung seines Unternehmens an Dritte, dem neuen Gesellschafter, Unternehmer oder Unternehmensnachfolger sämtliche der Geheimhaltung unterliegenden Unterlagen und Informationen zu offen- baren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt auch dann, sofern und soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde. Der Mandant ist jederzeit befugt, das vorstehende Einverständnis zu widerrufen oder aber sich vom Vertrag zu lösen. Diese Einwilligung umfasst nicht ein Einverständnis Dritter (z. B. Kinder, Ehegatte). (6) Der Berater hat bei der Versendung von Schriftstücken jeder Art auf Papier oder in elektronischer Form die Pflicht zur Verschwiegenheit zu beachten. Auf Seiten des Mandanten sorgt dieser für die Verschwiegenheit beim Empfang der Schriftstücke in jeder Art, insbesondere im Fax- und E-Mail-Verkehr. (7) Der Berater ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegenüber dem Mandanten bestehende Honorarforderungen an Dritte abzutreten. § 6 Beseitigung von Mängeln (1) Der Mandant hat gegen den Berater einen Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Er hat dem Berater innerhalb einer angemessenen Frist Gele- genheit zur Nacherfüllung zu geben. Handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB, kann der Mandant das Recht auf Nachbes- serung ablehnen, wenn der Vertrag bereits beendet war und der Mangel erst im Nachhinein festgestellt wurde. (2) Werden die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder wird die Mängelbeseitigung durch den Berater abge- lehnt, kann der Mandant auf Kosten des Beraters die Mängel durch eine andere zur Steuerberatung berechtigte Person beseitigen lassen bzw. nach sei- ner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Der Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel ist unver- züglich schriftlich geltend zu machen. Er verjährt nach den gesetzlichen Bestimmungen. (3) Offenbare Unrichtigkeiten – insbesondere Schreib- und Rechenfehler – können vom Berater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Für die Beseitigung sonstiger Mängel Dritten gegenüber bedarf der Berater der Einwilligung des Mandanten. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Interessen des Be- raters den Interessen des Mandanten vorgehen. § 7 Haftung (1) Der Berater haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Er haftet nicht für das Verschulden fachkundiger Dritter (z. B. Rechtsanwalt), die vom Mandanten im eigenen Namen beauftragt wurden. (2) Die Haftung des Beraters für einen nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schaden wird auf 1.000.000 € begrenzt. (3) Sofern im Einzelfall von der vorstehenden Haftungsregelung abgewichen werden soll (insbesondere von der Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag), bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die dem Mandanten zusammen mit diesen AAB bei Vertragsschluss ausgehändigt wird. (4) Dritten gegenüber haftet der Berater nur nach den Abs. 1 bis 3, soweit diese in den Schutzbereich des Steuerberatungsvertrags einbezogen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn die Arbeitsergebnisse des Beraters (sämtliche Äußerungen, Berichte, Gutachten usw.), die im Zusammenhang mit diesem Ver- trag stehen, ohne die schriftliche Zustimmung des Beraters weitergegeben werden (vgl. § 2 Abs. 4), es sei denn, dass sich die Einwilligung des Beraters zur Weitergabe bereits aus dem Auftrag ergibt. (5) Von jeder Haftungsbegrenzung ausgenommen sind solche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. § 8 Verjährung Der Anspruch des Mandanten auf Schadensersatz verjährt grundsätzlich in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der An- spruch entstanden ist und der Mandant von Umständen, die den Anspruch begründen, sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder die grob fahrlässige Unkenntnis des Mandanten tritt Verjährung in fünf Jah- ren von Entstehung des Schadensersatzanspruches an oder ohne Rücksicht auf die Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von dem Schaden in zehn Jahren ein, beginnend mit der Handlung der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Maßgeb- lich ist die jeweils früher endende Frist. § 9 Vergütung (1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Beraters für seine Tätigkeit bemisst sich nach der jeweils maßgeblichen Steuerberatervergütungs- verordnung (StBVV). Dies gilt nicht, sofern die Parteien eine gesonderte Vergütung schriftlich vereinbart haben (z. B. Beratungspauschale). Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass nach§ 4 Abs. 4 StBVV eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. (2) Sieht die Steuerberatervergütungsverordnung keine Regelung vor und haben die Parteien nichts gesondert vereinbart, steht dem Berater die übliche Vergütung gemäß §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB zu. (3) Der Berater ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Honorare und Auslagen zu fordern. Der Berater ist für den Fall, dass der Vorschuss nicht oder nicht rechtzeitig eingeht, berechtigt, seine Tätigkeit einzustellen. Von der beabsichtigten Ein- stellung der Tätigkeit ist der Mandant frühzeitig zu informieren. Hierbei ist der Mandant auf die Nachteile aus der Einstellung der Tätigkeit hinzuweisen. Über die Einstellung der Tätigkeit selbst ist der Mandant gesondert zu informieren. (4) Die Vorabankündigung (Pre-Notification) von SEPA-Lastschriften wird spätestens zwei Tage vor Fälligkeit versendet (verkürzte Vorlauffrist COR 1). Sie wird in der Regel auf der Rechnung angegeben sein. (5) Die Vergütung ist unverzüglich nach Rechnungslegung ohne Abzüge fällig. (6) Der Berater kann die Herausgabe seiner Ergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Forderungen – insbesondere Gebühren und Auslagen – befriedigt ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Zurückbehaltung nach den Umständen des Einzelfalls – insbesondere bei verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge – gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde. Der Mandant ist berechtigt, einen angemes- senen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bis berechtigterweise geltend gemachte Mängel durch den Berater beseitigt wurden. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 38 (7) Eine Aufrechnung des Mandanten mit dem Vergütungsanspruch des Beraters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zur Aufrechnung gestellt werden. § 10 Aufbewahrung von Unterlagen (1) Der Berater hat die Handakten für eine Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt vor Ablauf von zehn Jahren, wenn der Berater den Mandanten schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Mandant nicht binnen sechs Monaten nach Erhalt des Aufforderungsschreibens diesem nachgekommen ist. (2) Sämtliche Unterlagen sind unter Beachtung der DSGVO zu verwahren. Sofern die Unterlagen durch den Berater entsorgt werden, hat dies unter Beach- tung der DSGVO zu erfolgen. (3) Handakten im Sinne dieser Vorschrift sind alle Schriftstücke, die der Berater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Mandanten oder für diesen erhalten hat. Dies gilt nicht für die Korrespondenz zwischen Berater und Mandanten und für Schriftstücke, die der Mandant bereits in Urschrift oder Ab- schrift erhalten hat. Entsprechendes gilt für zu internen Zwecken gefertigte Arbeitspapiere. (4) Der Berater hat auf Anforderung des Mandanten, spätestens nach Beendigung des Beratungsvertrags, die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Er hat jedoch das Recht, vor Herausgabe der Unterlagen an den Mandanten Abschriften oder Fotokopien zu fertigen. Das Zurück- behaltungsrecht nach § 9 Abs. 6 bleibt hiervon unberührt. § 11 Urheberrechtsschutz Die Leistungen des Beraters unterliegen dem Schutz des geistigen Eigentums. Der Mandant erhält die schriftlichen Arbeitsergebnisse zur vereinbarten (bestimmungsgemäßen) Verwendung. Eine anderweitige Verwendung, wie beispielsweise die Weitergabe an einen Dritten für nicht steuerliche Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Beraters. § 12 Vertragsbeendigung (1) Der Vertrag endet durch Erfüllung des Vertrags, Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Kündigung. Er endet nicht durch Tod oder Eintritt der Geschäftsun- fähigkeit des Mandanten. Er endet ebenso nicht, im Fall der Beratung einer Gesellschaft, durch deren Auflösung. (2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann unter den Voraussetzungen der §§ 611, 675 BGB von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Sofern hiervon abgewichen werden soll, bedarf dies einer schriftlichen Vereinba- rung der Parteien. Diese ist gesondert zu erstellen und soll dem Mandanten bei Vertragsschluss mit den AAB ausgehändigt werden. (3) Im Fall der Kündigung des Vertrags durch den Berater hat dieser zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Mandanten noch diejenigen Handlungen vor- zunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungen). Insoweit wirkt die Haftung des Beraters über das beendete Man- datsverhältnis hinaus fort. (4) Der Berater hat dem Mandanten bei Vertragsbeendigung alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten hat oder erhält und was er aus der Ge- schäftsbesorgung erlangte oder erlangt, herauszugeben. Der Mandant hat insbesondere die ihm übergebene Hard- und Software herauszugeben. Die Herausgabe der Hard- und Software sowie die von dem Berater an den Mandanten herauszugebenden Unterlagen erfolgt am Sitz des Beraters. Eine Übergabe erfolgt zu den üblichen Bürozeiten des Beraters. § 13 Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Endet der Vertrag vor seiner vollständigen Erfüllung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Beraters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf dies einer gesondert zu erstellenden schriftlichen Vereinbarung, die dem Mandanten zusammen mit diesen AAB bei Vertragsabschluss auszuhändigen ist. Kündigt der Berater den Vertrag fristlos, bleibt sein Anspruch auf Ersatz der ihm auf Grund der fristlosen Kündigung (z. B. wegen Verzugs oder unterlassener Mitwirkung des Mandanten) entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens unberührt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. § 14 Schriftformerfordernis Schriftliche oder mündliche Nebenabreden zu dem Steuerberatungsvertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. § 15 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort (1) Für den Auftrag, die Auftragsdurchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche der Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesre- publik Deutschland. (2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Mandanten, wenn er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist. Im Übrigen ist der Sitz des Beraters der Erfüllungsort. § 16 Gerichtsstand und außergerichtliche Streitbeilegung (1) Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Beraters, wenn der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öf- fentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unabhängig davon ist der Berater berechtigt, den Mandanten an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verkla- gen. (2) Nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) besteht für Verbraucher-Mandanten die Möglichkeit der Schlichtung vor allgemeinen Schlich- tungsstellen (Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungs - stelle). Der Berater nimmt an solchen Verfahren nicht teil. 1 § 17 Salvatorische Klausel Sollten einzelne AAB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen wirksam.

  • Anlage 2 Prüfungsbericht Jahresabschluss 2023
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt Prüfungsbericht Eigenbetrieb Gewerbeflächen Prüfung des Jahresabschlusses 2023 Karlsruhe, den 24. September 2025 Mit der Prüfung beauftragt: Rechnungsprüfungsamt Abteilung Unternehmensprüfung (UP) Prüfungsbereich Kapitalgesellschaften mit städtischer Beteiligung Abteilungsleiter: Herr Schnetzke Prüferin: Frau Grimm ± Karlsruhe 2 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen 3 1 .1 Prüfungsauftrag 3 1 .2 Berichterstattung , 3 2 Prüfungsumfang, Prüfungsunterlagen 3 3 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Eigenbetriebs 4 3 .1 Betriebssatzung, Stammkapital, Wirtschaftsführung 4 3.2 Organe 4 3.2.1 Gemeinderat der Stadt Karlsruhe 4 3.2 .2 Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe 5 3.2.3 Oberbürgermeister/-in der Stadt Karlsruhe 5 3.2.4 Betriebsleitung 5 3.3 Wichtige Verträge 5 4 Buchführung, Belegwesen, Zahlungsverkehr 6 5 Abwicklung des Vorjahresabschlusses (31.12.2022) 7 6 Jahresabschluss Geschäftsjahr 2023 7 6.1 Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 7 6.2 Liquiditätsrechnung · 8 6.3 Anhang : 8 7 Lagebericht �··································:··· .. ·············· .. ········8 8 Wirtschaftsplanung/Planvergleich ..................................................................0............................................ S 9 Wirtschaftliche Verhältnisse 11 9.1 Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität 11 9.2 Ertragslage · 15 10 Prüfungsergebnis 17 Anlagen 1 Bilanz 2 Gewinn- und Verlustrechnung 3 Liquiditätsrechnung 4 Anhang 3 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt 1 Vorbemerkungen 1.1 Prüfungsauftrag Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach $ 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresab­ schluss des Eigenbetriebs Gewerbeflächen vor der Feststellung durch den Gemeinderat aufgrund der Unterlagen der Stadt Karlsruhe und des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung des § 110 Abs. 1 GemO zu prüfen. Die Prüfung ist innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahresab­ schlusses durchzuführen. Das RPA hat den Jahresabschluss daraufhin zu prüfen, ob • bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens­ und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren wor­ 1 den ist, • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begrün­ det und belegt sind, 111 der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und 11 das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind. 1.2 Berichterstattung Für die Berichterstattung über die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Anforderungen maßgebend. Nach § 5 Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) soll sich der Prüfungsbericht insbesondere auf ·die we­ sentlichen Sachverhalte, Feststellungen und Hinweise im Rahmen des Prüfungszwecks einschließlich der Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse beschränken. Deshalb werden Jah­ resabschlussposten nur erläutert, wenn dazu keine Angaben des Eigenbetriebs vorliegen oder zusätzli­ che Aussagen für erforderlich gehalten werden. Entsprechend dieser Vorgaben ist die vorliegende Prüfung abgewickelt worden. Für den eiligen Leser/die eilige Leserin wurden wesentliche Prüfungsergebnisse/-feststellungen am Rande mit F ... gekennzeichnet. 2 Prüfungsumfang, Prüfungsunterlagen Formelle Buch­ und Belegprüfungen wurden in dem Umfang durchgeführt, der nach pflichtgemäßem Ermessen zur Beurteilung der Buchführung notwendig erschien. Der Umfang der Prüfungshandlungen ist in den Unterlagen des RPA festgehalten. Die für die Prüfung benötigten Unterlagen standen uneingeschränkt zur Verfügung. Auskünfte wur­ den darüber hinaus bereitwillig erteilt sowie erforderliche Nachweise erbracht. Die vom Eigenbetriebsleiter abgegebene Vollständigkeitserklärung befindet sich in den Akten des RPA. Das Prüfungsergebnis machte eine förmliche Schlussbesprechung nicht erforderlich. 4]Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt 3 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Eigenbetriebs 3.1 Betriebssatzung, Stammkapital, Wirtschaftsführung Der Gemeinderat hat am 20. Oktober 2020 die Gründung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen be­ schlossen und eine Betriebssatzung erlassen. Sie trat zum 1. Dezember 2020 in Kraft. Mit Schreiben vom 21. Oktober 2020 hat die Stadtkämmerei die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde gemäß § 4 Abs. 3 GemO angezeigt. Der Zweck des Eigenbetriebs ist die Bevorratung von Industrie­ und Gewerbegrundstücken innerhalb des Stadtgebiets von Karlsruhe, dazu gehört nach § 1 Abs. 3 der Betriebssatzung insbesondere • die Ausübung von Vorkaufsrechten sowie Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen, • der Erwerb und die Entwicklung von bebauten und unbebauten Grundstücken, • die Vermietung und Verpachtung sowie die Bewirtschaftung von eingebrachten bzw. erworbe­ nen Grundstücken, • Verwaltung, Kauf und Verkauf von Erbbaurechten und anderen grundstücksgleichen Rechten. Der Eigenbetrieb kann ergänzend gemischt genutzte Grundstücke erwerben, wenn diese überwiegend gewerblich oder industriell genutzt werden sowie alle seinen Betriebszweck fördernden oder ihn wirt­ schaftlich berührenden Geschäfte betreiben (§ 1 Abs. 4 Betriebssatzung). Nach § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital des Eigenbetriebs 2 Millionen Euro. Sowohl das Eigenbetriebsgesetz (EigBG) als auch die Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) wurden im Jahr 2020 überarbeitet. Aufgrund der Novellierung hat der Gesetzgeber eine Übergangsregelung (§ 19 Abs. 1 EigBG) bis zum 31. Dezember 2022 geschaffen. Während dieses Zeitraums konnte der Wirtschaftsplan nach dem bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Eigenbetriebsgeset­ zes, des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit und der GemO vom 17. Juni 2020 (G8l. S. 401, 403) geltenden Recht aufgestellt werden. Dabei musste der Jahresabschluss auf der Basis des gleichen Rechtsstands wie die Wirtschaftsplanung erfolgen. Bis zum Wirtschaftsjahr 2022 hat der Eigenbetrieb F1 die Übergangsregelung genutzt und den Jahresabschluss nach alter Rechtslage aufgestellt; im vorlie­ genden Wirtschaftsjahr 2023 wurde erstmalig die neue Rechtslage angewandt. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen des Eigenbetriebs richten sich nach den §§ 3 und 12 ff. EigBG mit Verweis auf Vorschriften der GemO sowie der Eigenbetriebsverordnung­HGB des Lan­ des Baden­Württemberg in der neuen Fassung vom 1. Oktober 2020. 3.2 Organe 3.2.1 Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Die Aufgaben des Gemeinderats ergeben sich insbesondere aus§ 39 Abs. 2 GemO, § 9 EigBG sowie aus § 4 der Betriebssatzung. 5 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt 3.2.2 Hauptausschuss der Stadt Karlsruhe Aufgrund des seit Gründung noch überschaubaren Aufgabengebiets des Eigenbetriebs wurde lt. Be­ schlussvorlage (2020/0954 der Gemeinderatssitzung vom 20. Oktober 2020) vorerst auf die Einrich­ tung eines Betriebsausschusses verzichtet. Soweit Beschlüsse erforderlich sind, welche über die Befug­ nisse der Eigenbetriebsleitung hinausgehen, werden diese nach Zuständigkeit vom Hauptausschuss · (§ 5 der Betriebssatzung) oder vom Gemeinderat(§ 4 der Betriebssatzung) getroffen. 3.2.3 Oberbürgermeister/-in der Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister war im Berichtszeitraum Herr Dr. Frank Mentrup. Ihm obliegt die Kontrolle der Be­ triebsleitung (§ 10 EigBG). Er ist Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Betriebsleitung so­ wie aller beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten. Seine Aufgaben ergeben sich im Einzelnen aus den §§ 10 und 11 EigBG sowie aus § 6 der Betriebssatzung. 3.2.4 Betriebsleitung Alleiniger Betriebsleiter war im Berichtszeitraum Herr Stadtkämmerer Torsten Dollinger. Seine Aufga­ ben bzw. Befugnisse sind geregelt in den 58 5 und 6 EigBG sowie in den &5& 7 bis 9 der Betriebssat­ zung. Zu seinem Stellvertreter ist Herr Udo Bäuerlein bestellt. Der Eigenbetrieb wird von der Betriebs­ leitung selbständig geleitet, soweit nicht der Gemeinderat, der Hauptausschuss oder der Oberbürger­ meister zuständig sind. 3.3 Wichtige Verträge Mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. März 2020 wurde das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft ermächtigt, einen Vertrag über die kaufmännische Haus­ und Mietverwaltung und die technische Ver­ waltung der Grundstücke • ,,An der Tagweide 5/Pfizerstraße 1" und • ,,An der Tagweide 23" in 76139 Karlsruhe mit der Karlsruher Fächer GmbH (KFG) abzuschließen. Dies ist im April 2020 durch den Abschlussei­ nes Treuhand­ und Verwaltervertrags zwischen der Stadt Karlsruhe und der KFG erfolgt. Dieser Ver­ trag wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 20. Oktober 2020 mit Wirkung ab dem 1. Dezem­ ber 2020 auf den Eigenbetrieb Gewerbeflächen übertragen. Im Berichtsjahr 2021 wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 13. April 2021 nach Vorberatung im Hauptausschuss der Ausübung der Vorkaufsrechte an den auf Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücken Nr. 24102/2 und Nr. 24102/3 • ,,Am Mühlburger Bahnhof 10" in 76189 Karlsruhe zugestimmt sowie der Eigenbetrieb Gewerbeflächen ermächtigt, einen Vertrag über die kaufmänni­ sche und technische Verwaltung des sog. Zschernitz­Areals mit der KFG abzuschließen. Der Treuhand­ und Verwaltervertrag für das Objekt wurde im Mai 2022 von den Vertragsparteien rückwirkend zum 1. Januar 2022 abgeschlossen. Im Berichtsjahr 2022 wurde nach Gemeinderatsbeschluss vom 25. Januar 2022 unter Ausübung eines dinglichen Vorkaufsrechts ein weiteres Objekt in der Wikingerstraße 10, 76189 Karlsruhe erworben. Ein Treuhand­ und Verwaltervertrag mit Laufzeitbeginn zum 1. April 2023 liegt vor. 6 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Im Geschäftsjahr 2024 hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 den Erwerb von drei Gewerbegrundstücken auf der Gemarkung Karlsruhe beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Grundstücke: • ,,Greschbachstraße 5b Flurstück 8545/48 in 76229 Karlsruhe, • ,,An der Roßweid 3" Flurstück 8545/10 in 76229 Karlsruhe und • ,,An der Roßweid 5" Flurstück 8545/11 in 76229 Karlsruhe 4 Buchführung, Belegwesen, Zahlungsverkehr Zwecks Erfüllung der Aufgaben aus den Treuhand- und Verwalterverträgen führt die KFG als Verwal- terin im Auftrag der Eigentümerin Stadt Karlsruhe gesonderte Girokonten bei der Sparkasse Karlsruhe. Die verbleibenden Buchführungs- und Kassengeschäfte mitsamt der laufenden Verwaltung (Abstim- mungen mit der Mietverwalterin KFG, Erstellung von Gremienvorlagen u. a.) wurden vom Eigenbetrieb Gewerbeflächen über eine interne Dienstleistungsvereinbarung mit der Stadt Karlsruhe zum 1. Dezem- ber 2020 auf die Stadtkämmerei übertragen. Für die Finanzbuchhaltung wurde das doppische Buch- haltungsprogramm „Simba" installiert. Die nach § 6 Gemeindekassenverordnung (GemKVO) erforder- liche Programmfreigabe liegt vor (Beschluss vom 27. November 2020). Mit der Erstellung des Jahresab- schlusses war die Steuerberatungskanzlei „ Tritschler Pilz & Partner mbB" mit Sitz in 76133 Karlsruhe beauftragt. Von ihr wurden im Übrigen ergänzende Buchungen sowie Um- und Abschlussbuchungen durchgeführt. Die volle Verantwortung der Betriebsleitung für den Jahresabschluss wird hierdurch nicht eingeschränkt. Die Stadtkämmerei (Abt. Kasse) übernimmt auf Grundlage der o. g. internen Dienstleistungsvereinba- rung die Kassengeschäfte des Eigenbetriebs als fremdes Kassengeschäft gemäß § 2 GemKVO. Die Kasse des Eigenbetriebs wird damit als eine mit der Gemeindekasse verbundene Sonderkasse geführt (§ 98 GemO i. V. m. § 12 Abs.1 S. 1 EigBG). Für die Stadt und den Eigenbetrieb sind jeweils getrennte Girokonten eingerichtet. Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs fließen nicht in die Vermögensrechnung (Bilanz) der Stadt ein, sondern in die Bilanz des Eigenbetriebs. Gemäß & 5 Abs. 1 der Dienstanweisung Kasse für den Eigenbetrieb Gewerbeflächen vom 1. Dezem- ber 2020 (DA-Kasse) sind ein Kassenverwalter, ein stellvertretender Kassenverwalter sowie zwei wei- tere der Eigenbetriebskasse zugewiesene Bedienstete der Stadtkämmerei bestellt. Die Trennung von F2 Buchführungsgeschäften und Zahlungsverkehr gemäß § 5 Abs. 2 und § 7 Abs. 2 GemKVO ist damit gewährleistet. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wurde über ein Girokonto bei der Sparkasse Karlsruhe sowie über ein Clearingkonto bei der Stadtkasse vorgenommen. Das Führen einer Barkasse ist entsprechend § 9 Abs. 2 der DA-Kasse beim Eigenbetrieb Gewerbeflächen nicht vorgesehen. Das Clearingkonto wird zwischen der Stadtkasse und dem Eigenbetrieb fortlaufend abgestimmt. Die vorhandenen Salden werden taggerecht verzinst. Hierbei wird jeweils der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank nach § 247 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zugrunde gelegt. Zusätzlich wird ein Zinsauf- schlag auf den Basiszins von 1,5 % (Risikoaufschlag) berücksichtigt. Die Zinsberechnung wird von der Stadtkasse auf einem Arbeitsplatzrechner unter Einsatz eines ordnungsgemäß bei der Stadt freigege- benen DV-Programms vorgenommen. 7 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Gemäß § 112 Absatz 1 Nr. 2 GemO i. V. m. § 11 der Betriebssatzung obliegt dem RPA u. a. die Vor- F3 nahme der Kassenprüfungen beim Eigenbetrieb Gewerbeflächen. § 7 Absatz 1 Nr. 1 GemPrO sieht bei den Sonderkassen eine jährliche unvermutete Kassenprüfung vor. Diese wurde am 05.12.2023 durch- geführt, die Prüfung der Girobestände führte zu keinen Prüfungsfeststellungen. Die erweiterte Kassen- prüfung bezog sich auf den rechtzeitigen und vollständigen Einzug der Mietpreisforderungen und auf die Vornahme von Mietpreisanpassungen. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bzw. die zugrunde liegenden Rechtsvorschriften wur- F4 den insgesamt beachtet. Das Beleg- und Rechnungswesen ist in Ordnung. Die einzelnen Rechnungs- beträge sind sachlich und rechnerisch begründet und belegt. Bei den Erträgen, Aufwendungen, Ein- zahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung wurde nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren. 5 Abwicklung des Vorjahresabschlusses (31.12.2022) Aufgrund des unter dem 21.08.2024 erstatteten Berichts des RPA hat der Hauptausschuss am 08.10.2024 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 vorberaten. Der Gemeinderat stellte in seiner Sitzung am 22.10.2024 den vom RPA der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresab- schluss 2022 gemäß § 16 Abs. 3 EigBG fest und erteilte der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Entlas- tung. Gleichzeitig beschloss der Gemeinderat, den Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 2.319.338,25 € auf neue Rechnung vorzutragen. Den kommunalrechtlichen Bekanntmachungs- und Offenlegungsvorschriften (§ 16 Abs. 4 EigBG) für den Jahresabschluss und Lagebericht 2022 hat der Eigenbetrieb mit der ortsüblichen entsprochen. Seit 1. August 2023 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Karlsruhe durch Bereitstellung im Internet auf der Homepage der Stadt Karlsruhe unter www.karlsruhe.de/bekanntmachungen. Der Jah- resabschluss und Lagebericht zum 31. Dezember 2022 wurden entsprechend der neuen Bekanntma- chungssatzung der Stadt Karlsruhe auf der Homepage 1 am 25. Oktober 2024 veröffentlicht und war anschließend sieben Werktage einsehbar. 6 Jahresabschluss Geschäftsjahr 2023 6.1 Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 16 Abs. 2 EigBG innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Oberbürgermeister und alsdann dem RPA zur örtlichen Prüfung vorzulegen. Eine erste digitale Fassung wurde dem RPA am 28.05.2025 von der Stadtkämmerei per E-Mail übermittelt. Der vollständige auf den 14.05.2025 datierte Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht ging dem RPA am 28.05.2025 - versehen mit dem Sichtvermerk des De- zernats 1- Zu. Die oben genannte Aufstellungs- und Vorlagepflicht wurde damit nicht eingehalten. F5 Der Jahresabschlussband ist ordnungsgemäß erstellt und war zum Prüfungszeitpunkt unterzeichnet. Entsprechend der Vorgaben in § 7 EigBVO-HGB in Verbindung mit § 12 der Betriebssatzung wurde der Jahresabschluss sinngemäß nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des ' Unter: https://www.karlsruhe.de/stadt-rathaus/verwaltung-stadtpolitik/bekanntmachungen 8 I Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt, soweit sich aus der EigBVO-HGB nichts anderes ergibt. Die Bilanz sowie die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung in der jeweils beigefügten Fassung (Anlagen 1 und 2) sind richtig aus der Buchführung abgeleitet. Die An- satz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften der §§ 6 ff. EigBVO mit Verweis auf die Vorschriften des HGB wurden beachtet. Das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen sind richtig nach- gewiesen. Die Bilanzkontinuität zum Vorjahr ist gewahrt. Für die Untergliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Aniagen der EigBVO-HGB anzuwenden, auch wenn diese nicht mehr dem aktuellen Stand des HGB entsprechen. Die umfangreiche Bilanzgliederungsvorgabe der Anlage 6 zu § 8 Abs. 1 EigBVO-HGB ist erfüllt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung) ist unbeschadet einer weiteren Untergliederung mindestens wie der Erfolgsplan zu gliedern; die Gliederung richtet sich somit nach Anlage 1 zu §§ 9 und 1 Abs. 1 EigBVO-HGB. 6.2 Liquiditätsrechnung Eine Liquiditätsrechnung in Form einer Kapitalflussrechnung wurde gemäß § 10 EigBVO-HGB sowie Anlage 7 hierzu aufgestellt. Die Liquiditätsrechnung liegt als Anlage 3 diesem Bericht bei. 6.3 Anhang Der als Bestandteil des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Anhang ist als Anlage 4 diesem Bericht beigefügt. Er enthält die nach § 11 EigBVO-HGB erforderlichen Angaben. Nach der neuen EigBVO-HGB ist im Anhang die Entwicklung der Liquidität entsprechend dem Muster in der An- lage 8 neu dargestellt. Die Entwicklung der Liquidität wurde nicht vertieft geprüft, da die Zahlungsfä- higkeit des Eigenbetriebs im Wirtschaftsjahr 2023 durch die Teilnahme am Cash-Pooling gewährleistet war. 7 Lagebericht F6 F7 Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbetriebs so dargestellt, dass insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird. Der Bericht enthält im Wesentlichen die nach § 12 EigBVO-HGB erforderlichen Einzelangaben. Weitere F8 Informationen sind ergänzend aus den Vorbemerkungen (Entwicklung der Ertragslage/Umsatzerlöse) sowie aus dem Anhang (Entwicklung Rückstellungen) zu entnehmen. Im Chancen- und Risikobericht geht der Eigenbetrieb auf bestehende Hauptrisiken ein. Diese existieren nach Auffassung der Betriebsleitung in möglichen Mietausfällen aufgrund von Zahlungsschwierigkei- ten der Mieter/-innen. Die Hauptmieter/-innen waren im Berichtszeitraum jedoch in vergleichsweise krisensicheren Branchen tätig (Logistik, Pharma, IT, Autohandel und öffentliche Verwaltung). Ein weiteres Risiko liegt in den sich kurzfristig verändernden Bedarfen der Mieter/-innen verbunden mit Leerständen und Mietausfällen. Durch die Verkleinerung der Mietflächen eines Mieters aus der IT- 9 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Branche steht auf dem Pfizer-Areal das Gebäude E leer. Hierdurch entsteht dem Eigenbetrieb seit Ok- tober 2022 ein monatlicher Mietausfall in Höhe von 60 T€. Ein weiterer Mieter im Gebäude A des Are- als hat angekündigt, seinen Mietvertrag regulär zum 30. Juni 2024 auslaufen zu lassen. Für den aus- laufenden Mietvertrag droht dem Eigenbetrieb ein Mietausfall in Höhe von monatlich 21 T€. Der Ei- genbetrieb ist für beide Mieteinheiten gemeinsam mit der Mietverwalterin sowie einem Makler auf der Suche nach einem Nachmieter. langfristige Risiken bestehen in einem Rückgang der Nachfrage· nach Gewerbe- und Büroflächen auf- grund veränderter branchenbezogener Rahmenbedingungen (Zinspolitik, Inflation und Konjunkturab- hängigkeit) oder aus sonstigen Gründen (z. B. Trend zum Coworking und Horne-Office), was zu Leer- ständen oder geringeren Mietpreisen führen kann. Allerdings bietet das Pfizer-Areal nach Aussage der Eigenbetriebsleitung auch Chancen im Bereich der Nachverdichtung (zwei Baureserveflächen, große grundsätzlich bebaubare Parkplatzflächen, ein leer- stehendes sanierungsbedürftiges Gebäude). Weiterhin beabsichtigt der Eigenbetrieb, mehrere, noch zu sanierende Dachflächen, für Photovoltaikanlagen zu nutzen. Durch die Stromvermarktung bzw. die Eigennutzung können ggf. weitere Erträge erzielt und dabei ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden. Der Lagebericht enthält zusätzlich Aussagen darüber, wie bestehenden Risiken durch gezielte Maß- nahmen und Steuerungsmöglichkeiten entgegengewirkt wird (Versicherungen, Hinterlegung von Kau- F9 tionen, Bankbürgschaften, etc.). Aus Sicht des Eigenbetriebs wurden im Rahmen der Risikobewertung derzeit keine Risiken identifiziert, die den Fortbestand des Eigenbetriebs gefährden können. 8 Wirtschaftsplanung/Planvergleich Der Gemeinderat hat am 15. November 2022 für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Wirtschaftsplan (Er- F10 folgsplan, Kreditermächtigung, Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung, Gesamtbetrag der Ver- pflichtungsermächtigungen und Höchstbetrag der Kassenkredite) festgesetzt. Der Eigenbetrieb verfügt über kein eigenes Personal, die Aufstellung eines Stellenplans unterbleibt daher. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2022 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe unter anderem die Ge- setzmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 bestätigt und gleichzeitig den festgesetzten Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen (15 Mio. €) sowie den Gesamt- betrag der Verpflichtungsermächtigungen (10 Mio. €) genehmigt. Der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite war genehmigungsfrei. 10]Stadt Karlsruhe ] Rechnungsprüfungsamt Gegenüber der Planung stellt sich die Ergebnissituation wie folgt dar: Erfolgsplan Erträge Umsatzerlöse 8.908 10.851 1.943 Bestandsveränderungen 0 0 0 Sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 30 261 231 Erträge/Ertragsveränderungen 8.938 11.112 2.174 Aufwendungen Materialaufwand 420 0 -420 Personalaufwand 0 10 10 Abschreibungen 3.330 3.408 78 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.741 3.943 1.202 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 403 103 -300 Aufwendungen/Aufwandsveränderungen 6.894 7.464 570 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 2.044 3.648 1.604 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 613 1.074 461 Sonstige Steuern 226 239 13 Jahresergebnis· 1.205 2.335 1.130 Der Erfolgsplan 2023 wurde aufgrund der gegenseitigen Deckungsfähigkeit eingehalten. Im Vergleich F11 zu dem geplanten Ergebnis von 1.205 T€ ergab sich damit ein tatsächliches Ergebnis von 2.335 T€ ( + 1 . 1 3 0 T€) Die Abweichung bei den Erträgen von insgesamt +2 .17 4 T€ - dies entspricht +24,3 % -- resultiert ins- besondere aus den gestiegenen Nebenkosten-Erträgen aufgrund gestiegener Strom- und Gaspreise sowie aus Mieterhöhungen aufgrund der Inflation (Indexierung). Die Planabweichung bei den Aufwendungen beträgt insgesamt +570 T€ (+8,3 %). Die Abweichungen bei einzelnen Positionen beruhen u. a. auf Verschiebungen zwischen den einzelnen Aufwandsarten. Eine Anpassung der Erfolgsplanung ist ab dem Wirtschaftsplan 2025 vorgesehen. Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm Ein Liquiditätsplan nach § 14 Abs 3 Nr. 2 EigBG für die laufende Geschäftstätigkeit und die Investiti- onstätigkeit wurde erstellt. Dieser wurde aus dem Erfolgsplan heraus ermittelt (indirekte Methode). 11 1 Stadt Karlsruhe ] Rechnungsprüfungsamt 9 Wirtschaftliche Verhältnisse 9.1 Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität Die nachstehende Übersicht zeigt die Bilanzposten in der üblichen Weise zu größeren Gruppen zusam­ mengefasst und gerundet. Im Einzelfall auftretende geringe Rundungsdifferenzen wurden in Kauf ge­ nommen. Die Kapitalstruktur des Eigenbetriebs Gewerbeflächen stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar: 12 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt 2021 2022 2023 Veränderung gegenüber 2022 +/- T€ Aktiva Anlagevermögen 144.369 141.886 141.531 -355 Im materielle Vermögensgegenstände 3 2 0 -2 Sachanlagen 144.366 141.884 141.531 -353 Umlaufvermögen 15.497 16.830 8.666 -8.164 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.309 16.754 8.666 -8.088 Flüssige Mittel 188 76 0 -76 Aktive Rechnungsabgrenzung 0 0 0 0 Gesamtvermögen (Aktiva) 159.866 158.716 150.197 -8.519 Passiva Eigenkapital 4.387 6.707 9.042 2.335 Stammkapital 2.000 2.000 2.000 0 Gewinn-/Verlustvortrag Vorjahr 136 2.388 4.707 2.319 Jahresgewinn/-verl ust 2.251 2.319 2.335 16 Rückstellungen 1.074 1.091 1.074 -17 Steuerrückstellungen 1.003 1.010 1.014 4 Sonstige Rückstellungen 71 81 60 -21 Verbindlichkeiten 154.138 150.763 140.042 -10.721 Verbindlichkeiten gegen über Kreditinstituten 145.280 140.791 136.302 -4.489 -davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 4.489 4.489 4.489 0 -davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 140. 791 136.302 131.813 -4.489 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 191 214 440 226 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 215 247 334 87 Sonstige Verbindlichkeiten 8.452 9.511 2.966 -6.545 Passive Rechnungsabgrenzung 267 155 39 -116 Gesamtkapital (Passiva) 159.866 158.716 150.197 -8.519 Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 hat sich im Vergleich zum Vorjahr um -8.519 T€ verringert. Der F12 Rückgang resultiert im Wesentlichen aus der Umgliederung geleisteter Anzahlungen im Zusammen- hang mit dem Grundstück in der Wikingerstraße 10, aus ratierlichen Abschreibungen auf das Anlage- vermögen sowie aus der Reduktion der Verbindlichkeiten infolge der Zahlung der Kaufpreisverbind- lichkeit für das Grundstück am Mühlburger Bahnhof. 13 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Aktiva: Das Anlagevermögen des Eigenbetriebs zum Stand 31.12.2023 beträgt insgesamt 141. 531 T€. Das Anlagevermögen ist durch ein Anlagenverzeichnis nachgewiesen. Der Posten „Immaterielle Vermö­ gensgegenstände" enthält die Lizenz für die Buchhaltungssoftware „Simba" mit einem Restbuchwert von 1 €. Das „Sachanlagevermögen" besteht hauptsächlich aus vier inventarisierten Grundstücken in­ klusive Bauten unter den Anschriften: • ,, An der Tagweide 5/Pfizerstraße 1" sowie • ,, An der Tagweide 23 ", beides in 76139 Karlsruhe, • ,,Am Mühlburger Bahnhof 1 O" in 76189 Karlsruhe sowie • ,, Wikingerstr. 10" in 76189 Karlsruhe Der wichtigste Anlagenzugang im Berichtsjahr betrifft den Erwerb des auf der Gemarkung Karlsruhe gelegenen Grundstücks mit der Flurstück­Nr. 14590 in der Wikingerstr. 10­ mit Gebäude­ und Freiflä­ che ­ mit einem vereinbarten Kaufpreis von 3.260 T€ zzgl. Erwerbsnebenkosten. Aufgrund der im Vorjahr aktivierten geleisteten Anzahlung in Höhe von 670 T€, beläuft sich der verbleibende Zugang zum Anlagevermögen zum 31.12.2023 auf 2.662 T€. Die korrekte Erfassung in der Anlagenbuchhai­ F13 tung wurde durch Arbeitspapiere und Belege dokumentiert und nachgewiesen. Der Eigentumsüber­ gang erfolgte im Geschäftsjahr am 27.01.2023. Weiterhin wurden Außenanlagen (358 T€) und Be­ triebsausstattung (33 T€) angeschafft und aktiviert. Details zur Entwicklung des Anlagevermögens können dem Jahresabschlussband ­ speziell dem „Anla­ genspiegel" ab Seite 19 ­­ entnommen werden. Der durch Saldenlisten belegte Forderungsbestand beinhaltet neben „ Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" gegen Mieter (2.336 T€) auch „Forderungen an die Stadt Karlsruhe" in Höhe von 5. 587 T€, bestehend aus dem Guthaben auf dem Clearingkonto bei der Stadtkasse sowie „ Forderun­ gen gegen verbundene Unternehmen" (1.073 T€. Bei den „Forderungen gegen verbundene Unter­ nehmen" handelt es sich um Forderungen gegenüber der KFG als Mietverwalterin. Im Zusammenhang mit Beanstandungen eines Mieters bezüglich der Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2022 und 2023 wurde in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen vorsorglich eine Einzelwertberichti­ gung in Höhe von 330 T€ vorgenommen. Die „sonstigen Vermögensgegenstände" beinhalten im Vorjahr einen geringfügigen Rückerstattungs­ anspruch gegen einen debitorischen Kreditor, der entsprechend des grundsätzlichen Saldierungsver­ bots von den Verbindlichkeiten der Passiva auf die Aktivseite umgegliedert wurde (< 1 T€). Im Be­ richtsjahr bestanden keine sonstigen Vermögensgegenstände. Die flüssigen Mittel betreffen das bei der Sparkasse Karlsruhe vorgehaltene Girokonto. Zum Bilanz­ stichtag weisen die flüssigen Mittel einen negativen Saldo (< 1 T€) auf und sind daher auf der Passiv­ seite unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auszuweisen. Der Bestand wurde anhand von Kontoauszügen belegt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten lagen im Berichtsjahr 2023 nicht vor. Passiva: Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresüberschusses um weitere +2.335 T€ auf insgesamt 9.042 T€ erhöht. Das in der Betriebssatzung festgelegte Stammkapital von 2.000 T€ ist in voller Höhe F14 ein bezahlt. 14 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Fristenkongruenz im weiteren Sinne lag durch Deckung der langfristig gebundenen Vermögenswerte (Anlagevermögen) durch langfristige Finanzierungsmittel wie Eigenkapital und Bankdarlehen mit Lauf­ zeiten von mehr als einem Jahr vor. Die Vorgabe einer angemessenen Stammkapitalausstattung laut § 12 Abs. 2 EigBG meint im betriebswirtschaftlichen Sinne eine angemessene Eigenkapitalausstattung. Ein Eigenkapitalanteil von 30 % der Bilanzsumme wird grundsätzlich als angemessen betrachtet. Die Eigenkapitalquote hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr zwar um weitere 1,8 Prozent­ F15 punkte auf nunmehr· 6 % verbessert, die Vorgabe des § 12 Abs. 2 EigBG ist damit dennoch zum Bi­ lanzstichtag nicht erfüllt. Nach der Neuregelung des § 12 Abs. 2 EigBG sollen Eigen­ und Fremdkapital in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Auch diese Sollvorschrift ist angesichts des niedrigen Eigenkapitalanteils nicht erfüllt. Die Gemeinde ist verpflichtet, den Eigenbetrieb mit den zur Aufgabenerledigung notwen­ digen Finanz­ und Sachmitteln auszustatten und für die Dauer seines Bestehens funktionsfähig zu er­ halten. Dieses Kriterium war 2023 sowie in der Vorausschau im Rahmen der mittelfristigen Finanzpla­ nung, welche die Geschäftsjahre 2023 bis 2026 umfasst, erfüllt. Der Planansatz geht von jährlichen Überschüssen von rund 1,2 Mio. € aus, welche zukünftig zur Erhöhung der Eigenkapitalquote dem Eigenkapital (Rücklage) zugeführt werden sollen. Die Liquidität des Eigenbetriebs war durch den Clearingverbund mit der Stadt Karlsruhe im Wirt­ F16 schaftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. Rückstellungen mit insgesamt 1.074 T€ wurden gebildet für Steueransprüche (1.014 T€) und sonstige Rückstellungen (60 T€). Die sonstigen Rückstellungen umfassen Abschluss­ und Prüfungskosten. Die ungewissen und mit den geschätzten Erfüllungsbeträgen bewerteten und bilanzierten Verbindlichkei­ ten beruhten auf gesetzlicher/vertraglicher Verpflichtung. Die nötigen Voraussetzungen nach § 249 HGB zur Bildung von Rückstellungen liegen vor. Eine Übersicht über die Entwicklung der Rückstellun­ gen beim Eigenbetrieb findet sich im Jahresabschlussband auf Seite 16. Die Summe der Verbindlichkeiten beträgt 140.042 T€. Sie setzt sich zusammen aus: • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Der Posten beinhaltet zwei Festsatzdarlehen der Commerzbank über insgesamt 139. 700 T€ (89. 700 T€ sowie 50.000 T€) zur Finanzierung des Grundstück­ und Gebäudeerwerbs des sog. „Pfizer­Areals". Die beiden Darlehen werden mit einem jährlichen Sollzinssatz von 0,00 % bzw. 0,22 % verzinst und sind zum 15.12.2030 bzw. 15.12.2040 endfällig. Der Darlehens­ stand zum 31.12.2023 beträgt 81.627 T€ bzw. 45.500 T€. Weiterhin enthalten ist ein Fest­ satzdarlehen der DekaBank über 9.920 T€ zwecks Finanzierung des Erwerbs der auf Gemar­ kung Karlsruhe gelegenen Grundstücke Nr. 24102/2 und Nr. 24102/3 ­ beide mit Anschrift „Am Mühlburger Bahnhof 10" in 76189 Karlsruhe. Das Darlehen wird mit einem jährlichen Sollzinssatz von 0,00 % verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 30.06.2026. Der Darlehens­ stand zum 31.12.2023 beträgt 9.176 T€. Der Darlehensstand bei den zwei Kreditverträgen der Commerzbank wurde zum Bilanzstichtag mit einer Gesamtsumme von 127.127 T€ beleghaft nachgewiesen. Für das Darlehen bei der Deka Bank lag zum 31.12.2023 keine Saldenbestäti­ gung vor. • Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 440 T€ sind durch eine Kre­ ditorenbuchhaltung belegt. • Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Position beinhaltet eine größere Verbindlichkeit gegenüber den Stadtwerken Karlsruhe GmbH über 334 T€ bezüglich Strom­ und Erdgaslieferungen für das Pfizer­Areal. 15 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt • Sonstigen Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind im Vergleich zum Vorjahr um -6.545 T€ gesunken und betragen zum Stichtag zusammen 2.966 T€. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Zah- lung der Kaufpreisverbindlichkeit für die in 2021 erworbenen Grundstücke in Karlsruhe-Mühl- burg mit 7.455 T€ zurückzuführen. Aufgrund eines Insolvenzverfahrens auf der Verkäuferseite verzögerte sich die Kaufpreiszahlung in das Geschäftsjahr 2023. Weiterhin enthalten sind Steu- erverbindlichkeiten (2.468 T€), erhaltene Mietkautionszahlungen (479 T€) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen kreditorischer Debitoren (19 T€) Die Passive Rechnungsabgrenzung enthält Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die einen Ertrag für das neue Geschäftsjahr 2024 darstellen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um das aus dem Kreditvertrag mit der Dekaßank resultierende Aufgeld (Agio), das im Umfang von 39 T€ periodisch abgegrenzt wird. 9.2 Ertragslage Nachstehend wird das Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung aufgezeigt: 2021 2022 2023 Verände- rung gegenüber 2022 T€ T€ T€ +/- T€ Erträge Umsatzerlöse 9.520 10.167 10.851 684 Bestandsveränderungen 0 0 0 0 Sonstige betriebliche Erträge 0 0 0 0 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 72 109 261 152 Erträge/Ertragsveränderungen 9.592 10.276 11.112 836 Aufwendungen Materialaufwand 0 0 0 0 Personalaufwand 10 10 10 0 Abschreibungen 3.181 3.271 3.408 137 Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.827 3.269 3.943 674 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 110 109 103 -6 Aufwendungen/ Aufwandsveränderungen 6.128 6.659 7.464 805 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 3.464 3.617 3.648 31 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.002 1.070 1.074 4 Sonstige Steuern 211 228 239 11 Jahresergebnis 2.251 2.319 2.335 16 16 I Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss von F17 2 .335 T€ (Vorjahr: 2.319 T€ ab. Betriebliche Erträge: Die Umsatzerlöse in Höhe von 10.851 T€ (Vorjahr: 10.167 T€) konnten um 684 T€ gesteigert werden und resultieren ausschließlich aus Miet- und Pachterträgen sowie Betriebskostenzahlungen der Mieter der Grundstücke in Karlsruhe-Hagsfeld (Pfizer-Areal), Karlsruhe-Mühlburg (Zschernitz-Areal) sowie dem im Berichtsjahr neu erworbenen Gewerbegrundstück in der Nähe des Karlsruher Rheinhafens. Im Geschäftsjahr wurden 261 T€ an sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen erzielt, die vollständig aus Zinserträgen des Clearingkontos bei der Stadt resultieren. Die Verzinsung des Clearingkontos erfolgt quartalsweise. Da das Schreiben über Verzinsung des vierten Quartals dem Eigenbetrieb erst zu Beginn des Folgejahres zugegangen ist, wurde der entsprechende Zinsertrag über 80 T€ im Geschäftsjahr nicht berücksichtigt. Gemäß handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (Goß) ist F18 der Zinsertrag jedoch in dem Geschäftsjahr zu erfassen, in dem er wirtschaftlich entstanden ist. Eine Anpassung im Berichtsjahr ist nicht erfolgt. Nach Abstimmung mit dem Eigenbetrieb wird das Bu- chungsvorgehen für zukünftige Abschlüsse entsprechend angepasst, um eine periodengerechte Erfas- sung sicherzustellen. Betriebliche Aufwendungen: Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen verfügt über kein eigenes Personal. Die anfallenden Aufgaben wie Kassenverwaltung, Buchhaltung, Vorbereitung des Jahresabschlusses sowie die laufende Verwaltung wurden über eine interne Dienstleistungsvereinbarung auf die Stadtkämmerei der Stadt Karlsruhe übertragen. Der Personalaufwand betrifft daher ausschließlich die Vergütung der Eigenbetriebsleitung in Form einer Aufwandsentschädigung. Unter dem Posten Abschreibungen mit 3.408 T€ (Vorjahr: 3.271 T€) sind überwiegend die Gebäude- abschreibungen (Büroflächen, Hochregallager, Kantine, Autohaus Zschernitz, etc.) enthalten. Die Ab- schreibung der Gebäude erfolgt einheitlich mit jährlich 3 %. Die Parkplätze werden mit einer Nut- zungsdauer von 19 Jahren abgeschrieben. Details zu den planmäßigen Abschreibungen im Berichts- jahr können dem Jahresabschlussband - speziell dem „Anlagenspiegel" ab Seite 19 - entnommen werden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr (3.269 T€) - im Wesentlichen aufgrund steigender Energiepreise sowie einer im Berichtsjahr gebildeten Einzelwertberichtigung - um 674 T€ auf 3.943 T€ gestiegen. Hierin enthalten sind u. a. die als Aufwand gebuchten Auslagen für Strom, Gas, Wasser, Wachdienst und Mietverwaltung, welche größtenteils auf die Mieter umgelegt werden können. Der Eigenbetrieb ist steuerpflichtig und unterliegt sowohl der Einkommen- als auch der Gewerbe- steuer. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellungen für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag be- trägt im Berichtsjahr 1.074 T€. Im Übrigen wird der Eigenbetrieb umsatzsteuerlich wie eine Organge- sellschaft der Stadt Karlsruhe behandelt. Rechtswirkung der umsatzsteuerlichen Organschaft ist, dass alle Umsätze, die der Eigenbetrieb mit Dritten tätigt, dem Organträger Stadt zuzurechnen sind. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen sonstigen Steuern mit 239 T€ (Vorjahr: 228 T€) betreffen die zu entrichtende Grundsteuer für die Liegenschaften in Karlsruhe-Hagsfeld (Pfi- zer-Areal), Karlsruhe-Mühlburg (Zschernitz-Areal) sowie dem neu erworbenen Gewerbegrundstück in der Nähe des Karlsruher Rheinhafens. 17 1 Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt 1 O Prüfungsergebnis • Die rechtlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs Gewerbeflächen entsprechen den gesetzlichen Vor­ schriften und der Betriebssatzung . 4 • Der Jahresabschluss für den Eigenbetrieb für das Wirtschaftsjahr 2023 ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen er­ stellt. Bewertung und Gliederung entsprechen den geltenden Vorschriften. Die wirtschaftlichen Verhältnisse werden als geordnet beurteilt. Zur Eigenkapitalquote ist aller­ dings anzumerken, dass diese mit 6 % unter dem als angemessen betrachteten Wert von 30 % liegt. Die Vorgabe des § 12 Abs. 2 EigBG einer angemessenen Stammkapital­ oder Eigenkapital­ ausstattung ist damit zum Bilanzstichtag nicht erfüllt. • Nach der Neuregelung des § 12 Abs. 2 EigBG sollen Eigen­ und Fremdkapital in einem angemes­ senen Verhältnis zueinander stehen. Auch diese Sollvorschrift ist angesichts des niedrigen Eigen­ kapitalanteils nicht erfüllt. • Die Gemeinde ist des Weiteren verpflichtet, den Eigenbetrieb mit den zur Aufgabenerledigung notwendigen Finanz­ und Sachmitteln auszustatten und für die Dauer seines Bestehens funktions­ fähig zu erhalten. Dieses Kriterium war 2023 sowie in der Vorausschau im Rahmen der mittelfristi­ gen Finanzplanung, welche die Geschäftsjahre 2023 bis 2026 umfasst, erfüllt. Der Planansatz geht von jährlichen Überschüssen von rund 1,2 Mio. € aus, welche zukünftig zur Erhöhung der Eigenkapitalquote dem Eigenkapital (Rücklage) zugeführt werden sollen. • Die Liquidität des Eigenbetriebs war durch den Clearingverbund mit der Stadt Karlsruhe im Wirt­ schaftsjahr 2023 jederzeit gewährleistet. •­ Der als Bestandteil des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 erstellte Anhang ist als An­ lage 4 diesem Bericht beigefügt. Er enthält die nach § 11 EigBVO­HGB erforderlichen Angaben. • Im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sind der Geschäftsverlauf und die Lage des Eigenbe­ triebs so dargestellt, dass insgesamt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild ver­ mittelt wird. Der Bericht enthält im Wesentlichen die nach § 12 EigBVO­HGB erforderlichen Ein­ zelangaben. Weitere Informationen sind ergänzend aus den Vorbemerkungen (Entwicklung der Ertragslage/Umsatzerlöse) sowie aus dem Anhang (Entwicklung Rückstellungen) zu entnehmen. Im Chancen­ und Risikobericht geht der Eigenbetrieb auf bestehende Hauptrisiken ein. Diese exis­ tieren nach Auffassung der Betriebsleitung in möglichen Mietausfällen aufgrund von Zahlungs­ schwierigkeiten der Mieter/­innen. Die Hauptmieter/­innen waren im Berichtszeitraum jedoch in vergleichsweise krisensicheren Branchen tätig (Logistik, Pharma, IT, Autohandel und öffentliche Verwaltung). Ein weiteres Risiko liegt in den sich kurzfristig verändernden Bedarfen der Mieter/­innen verbun­ den mit Leerständen und Mietausfällen. Durch die Verkleinerung der Mietflächen eines Mieters aus der IT­Branche steht auf dem Pfizer­Areal das Gebäude E leer. Hierdurch entsteht dem Eigen­ betrieb seit Oktober 2022 ein monatlicher Mietausfall in Höhe von 60 T€. Ein weiterer Mieter im Gebäude A des Areals hat angekündigt, seinen Mietvertrag regulär zum 30. Juni 2024 auslaufen zu lassen. Für den auslaufenden Mietvertrag droht dem Eigenbetrieb ein Mietausfall in Höhe von monatlich 21 T€. Der Eigenbetrieb ist für beide Mieteinheiten gemeinsam mit der Mietverwalterin sowie einem Makler auf der Suche nach einem Nachmieter. 18 I Stadt Karlsruhe I Rechnungsprüfungsamt langfristige Risiken bestehen in einem Rückgang der Nachfrage nach Gewerbe- und Büroflächen aufgrund veränderter branchenbezogener Rahmenbedingungen (Zinspolitik, Inflation und Kon- junkturabhängigkeit) oder aus sonstigen Gründen (z. B. Trend zum Coworking und Horne-Office), was zu Leerständen oder geringeren Mietpreisen führen kann. Allerdings bietet das Pfizer-Areal nach Aussage der Eigenbetriebsleitung auch Chancen im Bereich der Nachverdichtung (zwei Baureserveflächen, große grundsätzlich bebaubare Parkplatzflächen, ein leerstehendes sanierungsbedürftiges Gebäude). Weiterhin beabsichtigt der Eigenbetrieb, meh- rere, noch zu sanierende Dachflächen, für Photovoltaikanlagen zu nutzen. Durch die Stromver- marktung bzw. die Eigennutzung können ggf. weitere Erträge erzielt und dabei ein Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz geleistet werden. Der Lagebericht enthält zusätzlich Aussagen darüber, wie bestehenden Risiken durch gezielte Maßnahmen und Steuerungsmöglichkeiten entgegengewirkt wird (Versicherungen, Hinterlegung von Kautionen, Bankbürgschaften, etc.). Aus Sicht des Eigenbetriebs wurden im Rahmen der Risi- kobewertung derzeit keine Risiken identifiziert, die den Fortbestand des Eigenbetriebs gefährden können. Aufgrund der stichprobenweise durchgeführten örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Ei- genbetriebs Gewerbeflächen nach §§ 111 Abs. 1 und 110 Abs. 1 GemO wird festgestellt, dass • bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, • die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, • der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist und • das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen wurden. • Auf die weiteren unter den jeweiligen „F" getroffenen Feststellungen wird verwiesen. • Aufgrund des Prüfungsergebnisses bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und gegen die Entlastung der Betriebsleitung keine Bedenken. Anlagen STADT KARLSRUHE ..577 5db s»im c J A H R E S A B S C H L U S S z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 2 3 E i g e n b e t r i e b G e w e r b e f l ä c h e n S t a d t K a rl s r u h e B i l a n z z u m 3 1 . D e z e m b e r 2 0 2 3 A n l a g e 1 A k t i v s e i t e A . A n l a g e v e rm ö g e n I . I m m a t e r i e l l e V e r m ö g e n s g e g e n s t ä n d e 1 . e n t g e l t l i c h e rw o rb e n e K o n z es s i o n e n , g e w e rb l i c h e S c h u tz r e c h t e u n d ä h n li c h e R e ch t e u n d W e rt e s o wi e Li z e n z e n a n s o l ch e n R e c h t e n u n d W e rt e n I I. - S a c h a n l a g e n 1 . G ru n d s t ü ck e , g ru n d s t ü ck s g l e i c h e R e c h - t e u n d B a u t e n e i n s c h l i e ß l i c h d e r B a u t e n a u f fr e m d e n G ru n d s t ü c k e n 2 . t e c h n i s ch e A n l a g e n u n d M a s c h i n e n 3 . a n d e r e A n l a g e n , B e tri e b s - u n d G e - s c h ä ft s a u s s t a tt u n g 4 . g e l e i s t e t e A n z a h l u n g e n u n d A n l a g e n i m B a u B . U m l a u fv e r m ö g e n l .' F o r d e r u n g e n u n d s o n s t i g e V e r m ö g e n s ­ g e g e n s tä n d e 1 . F o r d e ru n g e n a u s Li e f e ru n g e n u n d L e i s t u n g e n 2 . F o r d e ru n g e n a n d i e S ta d t K a rl s r u h e 3 . F o r d e r u n g e n g e g e n v e rb u n d e n e U n t e rn e h m e n 4 . s o n s t i g e V e rm ö g e n s g e g e n s t ä n d e I I . K a s s e n b es t a n d , B u n d e s b a n k g ut h a b e n , G ut h a b e n b e i K r e d i t i n s t i t u t e n u n d S c h e c k s S U M M E A K T I V A 3 1 . 1 2 . 2 0 2 3 E U R 2 . 0 0 5 . 8 2 0 , 9 9 5 . 5 8 7 .4 7 9 , 2 1 1 . 0 7 3 . 0 3 8, 4 7 0 , 0 0 3 1 . 1 2 . 2 0 2 3 E U R 8 . 6 6 6 . 3 3 8, 6 7 0 , 0 0 1 5 0 . 1 9 7. 2 4 5 , 1 6 3 1 . 1 2 . 2 0 2 2 E U R 1 . 5 0 2 . 7 2 4 , 0 3 1 3 . 5 8 7. 6 0 6 , 0 1 1 . 6 6 2 . 7 5 1 , 5 8 6 1 6 , 4 2 7 6 . 3 6 6 , 4 9 1 5 8 . 7 1 5 . 9 3 5 , 7 0 A . E i g e n k a p i t a l 1 . G e z e i c h n e t e s K a p i t a l II . G e w i n n v o rt r a g l l . J a h r e s ü b e r s c h u s s R ü c k s t e l l u n g e n 1 . S t e u e r rü c k s t e ll u n g e n 2 . s o n s t i g e R ü c k s t e l l u n g e n V e r b i n d l i c h k e i t e n 1 . V e r b i n d l i c h k e i t e n g e g e n ü b e r K r e d i ti n s ti - t u t e n - d a v o n m i t e i n e r R e s tl a u fz e i t b i s z u e i - n e m J a h r i n E U R : 4. 4 8 8. 6 0 1 , 0 5 ( 4 .4 8 8 . 5 8 9 , 5 2 ) - d a v o n m i t e i n e r R e s tl a u fz ei t v o n m e h r a l s e i n e m J a h r i n E U R : 1 3 1 . 8 1 4. 0 8 7, 5 1 ( 1 3 6 . 3 0 2. 6 7 7, 0 3 ) 2 . V e r b i n d l i ch k e i t e n a u s L i e fe ru n g e n u n d L e i s t u n g e n - d a v o n m i t e i n e r R e s tl a u fz e i t b i s z u e i - n e m J a h r i n E U R : 4 3 9 . 8 1 5 , 5 0 ( 2 1 3 . 8 9 7 , 3 9 ) 3 . V e r b i n d li c h k e i t e n g e g e n ü b e r v e rb u n d e - n e n U n t e rn e h m e n - d a v o n m i t e i n e r R e s t l a u fz e i t b i s z u ei - n e m J a h r i n E U R : 3 3 3 . 77 9 ,4 7 ( 2 4 6 . 8 3 8 , 1 8 ) 4 . s o n s t i g e V e r b i n d l i c h k e i t e n - d a v o n a u s S t e u e rn i n E U R : 2. 4 6 7 . 5 7 0 , 8 1 ( 1 . 4 5 8 . 2 6 8 , 1 1 ) - d a v o n m i t e i n e r R e s t l a u fz e i t b i s z u e i - n e m J a h r i n E U R : 2 . 4 8 6 . 6 7 9 , 1 1 ( 9 . 0 6 4 . 4 9 8 , 7 2 ) - d a v o n m i t e i n e r R e s t l a u fz e i t v o n m e h r a l s e i n e m J a h r i n E U R : 4 7 8 . 8 9 1 , 2 9 ( 4 4 6 .4 6 7 , 2 9 ) D . R e c h n u n g s a b g r e n z u n g s p o s t e n S U M M E P A S S I V A 3 1 . 1 2 . 2 0 2 3 E U R 1 . 0 1 4 . 5 5 0 , 8 4 6 0. 0 0 0, 0 0 1 3 6 . 3 0 2 . 6 8 8 , 5 6 4 3 9 . 8 1 5 , 5 0 . 3 3 3 . 77 9 , 4 7 2 . 9 6 5 . 5 7 0 ,4 0 3 1 . 1 2 . 2 0 2 3 E U R 2 . 0 0 0 . 0 0 0, 0 0 4 . 7 0 7. 0 0 2 , 6 1 2 . 3 34. 9 5 9 , 1 4 1 . 0 7 4 . 5 5 0 , 8 4 1 4 0 . 0 4 1 . 8 5 3 , 9 3 3 8 . 8 7 8 , 6 4 1 5 0 . 1 9 7 . 2 4 5 , 1 6 P a s s i v s e i t e 3 1 . 1 2 . 2 0 2 2 E U R 2 . 0 0 0. 0 0 0 , 0 0 2 . 3 8 7 . 6 6 4 , 3 6 2 . 3 1 9 . 3 3 8 , 2 5 1 . 0 1 0 . 0 6 1 , 0 7 8 0 . 8 0 0 , 0 0 1 4 0 . 7 9 1 . 2 6 6 , 5 5 2 1 3 . 8 9 7 , 3 9 2 4 6 . 8 3 8 , 1 8 9 . 5 1 0 . 9 6 6, 0 1 1 5 5 . 1 0 3 , 8 9 1 5 8 . 7 1 5. 9 3 5 , 7 0 1 , 0 0 1 . 5 3 5 , 0 0 B . 1 4 1 . 3 9 7 . 8 9 3 , 4 9 1 4 1 . 0 9 8 . 6 0 5 , 4 7 C . 4 8 . 8 2 5 , 0 0 54 . 6 3 7 , 0 0 8 4 . 1 8 7 , 0 0 6 0 . 7 5 4 , 0 0 0 , 0 0 1 4 1 . 5 3 0 . 9 0 5 ,4 9 6 7 0 . 3 3 9 , 7 0 T r i t s c h l e r P i l z & P a rt n e r m b B · S t e u e r b e r a t e r · K a r l s r u h e S e i t e 1 2 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 2023 2023 2022 EUR EUR EUR 1. Umsatzerlöse 10.850.972,54 10.166.685,43 2. sonstige betriebliche Erträge a) andere sonstige betriebliche Er- träge 0,76 0,00 3. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter -10.400,00 -10.400,00 4. Abschreibungen a) auf immaterielle Vermögensge- genstände des Anlagevermögens -3.408.321,48 und Sachanlagen -3.270.774,75 5. sonstige betriebliche Aufwendungen a) Raumkosten -2.516.715,92 -2.283.523,63 b) Versicherungen, Beiträge und Abgaben -35.464,94. -31.504,99 c) Reparaturen und Instand- haltungen -245.471,91 -240.970,26 d) verschiedene betriebliche Kosten -815.393,03 -712.360,02 e) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Ge- genständen des Umlaufvermö- gens und Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen -330.000,00 -3.943.045,80 0,00 6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 261.494,44 108.673,05 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -102.618,00 158.876,44 -108.630,00 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.074.181,98 -1.070.369,62 9. Ergebnis nach Steuern 2.573.900,48 2.546.825,21 10. sonstige Steuern -238.941,34 -227.486,96 11. Jahresüberschuss 2.334.959, 14 2.319 .338 ,25 .o5. 2o2 S \ Anlage 2 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 13 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Liquiditätsrechnung (Indirekte Methode zu§ 10 i.V.m. § 16 Abs. 1 EigBG) Nr. Ergebnis Wirtschafts­ Ergebnis Vergleich 2022° plan 2023 2023 Ergebnis/ EUR EUR EUR Planansatz (Spalten 3­2) EUR ! ,.,,, 1 2 3 4 Mindestgliederungsschema II (Indirekte Methode) 1 Periodenergebnis 2.319.338,52 1.204.830,00 2.334.959, 14 1.130.129, 14 (Jahresüberschuss/­fehlbetrag) 2 +/­ Abschreibungen /Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 3.270.774,75 3.330.000,00 3.408.321,48 78.321,48 3 +/­ Zunahme/Abnahme der Rückstellungen * 0,00 ­16.310,23 ­16.310,23 4 +/­ Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendun­ gen /Erträge 5 ­/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forde­ rungen aus Lieferungen und Leistungen sowie * anderer Aktiva, die nicht der Investitions­ oder 0,00 87.232,57 87.232,57 Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 6 +/­ Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer * Passiva, die nicht der Investitions­ oder Finanzie­ 0,00 ­6.348.761,46 ­6.348. 761,46 rungstätigkeit zuzuordnen sind 7 ­/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens 8 +/­ Zinsaufwendungen/Zinserträge * 372.575,00 ­158.876,44 ­531.451,44 9 ­ Sonstige Beteiligungserträge 10 +/­ Ertragsteueraufwand/­ertrag 11 ­/+ Ertragsteuerzahlungen Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus 4+a _ . 12 laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus denNummern 1 bis 11) 5.590.113,27 4.907.405,00 ­693.434,94 ­5.600.839,94 . 13 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 14 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 15 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 16 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen 17 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen der Gemeinde 18 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter 19 Einzahlungen aus der Rückzahlung geleisteter Investitionszuschüsse durch Dritte 20 Erhaltene Zinsen 108.673,05 30.000,00 261.494,44 231.494,44 Anlage 3 Seite 1 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater· Karlsruhe Seite 14 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Anlage 3 Seite 2 Nr. Vergleich Ergebnis/ Planansatz (Spalten 3 - 2) EUR 2 4 21 Erhaltene Dividenden 22 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus den Nummern 13 bis 21) 108.673,05 30.000,00 261.494,44 231.494,44 23 Auszahlungen für Investitionen in das immateri- elle Anlagevermögen 24 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 787.467,45 15.000.000,00 3.053.356,80 -11.946.643,20 25 Auszahlungen für Investitionen in das Finanzan- lagevermögen 26 Auszahlungen für geleistete lnvestitionszuschüs- se an Dritte 27 Auszahlungen aus der Rückzahlung von 1 nvestitionsbeiträgen 28 Auszahlungen aus der Rückzahlung von lnvesti- tionszuweisungen der Gemeinde 29 Auszahlungen aus der Rückzahlung von lnvesti- tionszuweisungen Dritter 30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe aus den Nummern 23 bis 29) 787.467,45 15.000.000,00 3.053.356,80 -11.946.643,20 31 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus den Nummern -678.794,40 -14.970.000,00 -2. 791.862,36 12.178.137,64 22 und 30) 32 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus den Nummern 12 und 31) 4.911.318,87 -10.062.595,00 -3.485.297,30 6.577.297,70 \ 33 Einzahlungen Eigenkapitalzuführungen1 34 Einzahlungen aus der Aufnahme von lnvestiti- onskrediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen bei der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 35 Einzahlungen aus der Aufnahme von lnvestiti- onskrediten und wirtschaftlich vergleich- baren 15.000.000,00 -15.000.000,00 Vorgängen für Investitionen bei Dritten 36 Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe aus den Nummern 33 bis 35) 0,00 15.000.000,00 0,00 -15.000.000,00 37 Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen 38 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitions- krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vor- gängen für Investitionen gegenüber der Gemein- de und anderen Eigenbetrieben 39 Auszahlungen aus der Tilgung von Investitions- krediten und wirtschaftlich vergleichbaren Vorgängen für Investitionen gegenüber Dritten 4.488.589,52· 4.950.000,00 4.488.589,52 -461.410,48 40 Gezahlte Zinsen 108.630,00 402.575,00 102.618,00 -299.957,00 41 Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe aus den Nummern 37 bis 40) 4.597.219,52 5.352.575,00 · 4.591.207,52 -761.367,48 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 15 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Anlage 3 Seite 3 Nr. Ergebnis Wirtschaftsplan Ergebnis Vergleich 2022° 2023 2023 Ergebnis/ EUR EUR EUR Planansatz (Spalten 3-2) EUR 2 3 4 42 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus den Nummern 36 und 41) -4.597.219,52 9.647.425,00 -4.591.207,52 -14.238.632,52 43 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus den Nummern 32 und 42) 314.099,35 -415.170,00 -8.076.504,82 -7.661.334,82 44 Wirtschaftsplanunwirksame Einzahlungen (unter anderem durchlaufende Finanzmittel, Rückzah- lungen von angelegten Kassenmitteln, Aufnahme von Kassenkrediten) 45 Wirtschaftsplanunwirksame Auszahlungen (unter anderem durchlaufende Finanzmittel, Anlegung von Kassenmitteln, Rückzahlungen von Kassen- krediten) 46 Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplan- unwirksamen Einzahlungen und Auszahlun- gen (Saldo aus den Nummern 44 und 45) 0,00 0,00 47 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 5.298.341,96 13.663.972,50 48 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln 314.099,35 -8.076.504,82 (Saldo aus den Nummern 43 und 46) 49 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende 5.612.441,31 5.587.467,68 des Wirtschaftsjahres (Saldo aus Nummern 47 und 48) nachrichtlich: 13.663.972,50 5.587.467,68 50 Endbestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 51 voraussichtlicher Bestand an inneren 0,00 0,00 Darlehen zum Jahresende # Bis zum Jahresabschluss 2022 wurde im Rahmen der Übergangsregelung noch das alte Eigenbetriebsrecht angewandt. Für den Vorjahresvergleich wurde beim Ergebnis 2022 die Berechnungslogik der damaligen Vermögensplanabrechnung hinterlegt. Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 16 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Anhang für das Geschäftsjahr 2023 Allgemeine Angaben Der Eigenbetrieb Gewerbeflächen der Stadt Karlsruhe hat seinen Sitz in Karlsruhe und stellt ein Sondervermögen der Stadt Karlsruhe (Juristische Person des öffentlichen Rechts) dar. Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den für große Kapitalgesellschaften gelten­ den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie­ Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den einschlägigen Bestimmungen des Eigenbetriebsge­ setzes und der Eigenbetriebsverordnung­HGB des Landes Baden­Württemberg. Der Eigenbetrieb machte bis zum Geschäftsjahr 2022 von der Übergangsregelung des &$ 19 Abs. 1 Eigenbetriebsgesetz BW Gebrauch und wendete das alte Eigenbetriebsgesetz an. Ab dem Geschäftsjahr 2023 wendet der Eigenbetrieb erstmalig das neue Eigenbetriebsgesetz BWan. Der Abschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn­ und Verlustrechnung, die Liquiditätsrechnung und den Anhang (einschließlich Anlagespiegel, Rückstellungsspiegel, Verbindlichkeitenspie­ gel). Die Gewinn­ und Verlustrechnung ist entsprechend $ 275 Abs. 2 HGB nach dem Ge­ samtkostenverfahren aufgestellt. Der Eigenbetrieb stellt einen Lagebericht im Sinne des § 289 HGB auf. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der· Gewinn­ und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung/Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn­ und Verlustrechnung Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs­ bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich be­ grenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die bewegli­ chen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800 Euro (netto) werden im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt. Anlage 4 Seite 1 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 17 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach $ 255 Abs. 3 HGB als­ Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. Die Forderungen an die Stadt Karlsruhe (Kernhaushalt) werden separat ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken sind durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen be­ rücksichtigt. Die flüssigen Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkei­ ten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungs­ betrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Anlagevermögen Zur Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Sach­ und Finanz­ anlagen wird auf den Anlagespiegel verwiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen an die Stadt Karlsruhe sind in Höhe von 5.587,479,21 Euro Cash­ poolguthaben enthalten (Vorjahr: 13.587.606,01 Euro). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar: In TEuro Geschäftsjahr davon mit Vorjahr davon mit 31.12.2023 Restlaufzeit 31.12.2022 Restlaufzeit mehr als mehr als 1 Jahr 1 Jahr Forderungen aus Liefe­ 2.006 0 1.503 0 rungen und Leistungen Forderungen an die 5.587 0 + 13.587 0 Stadt Karlsruhe Forderungen gegen ver­ 1.073 0 1.663 0 bundene Unternehmen Sonstige Vermögensge­ 0 0 4 0 genstände Summe 8.666 0 16.754 0 Anlage 4 Seite 2 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater· Karlsruhe Seite 18 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Aufgrund von Beanstandungen eines Mieters an seinen Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2022 und 2023 wurde aus Vorsichtsgründen eine Einzelwertberichtung in Höhe. von insgesamt 330 TEuro vorgenommen. Diese wurde in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wertmindert berücksichtigt. Eigenkapital Das voll eingezahlte Stammkapital in Höhe von 2.000.000,00 Euro ist mit dem Nennwert an­ gesetzt. Der Bilanzgewinn des Vorjahres wurde durch Gemeinderatsbeschluss auf neue Rechnung vorgetragen. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: .. In TEuro Stand Zuführung Verbrauch/ Stand 01.01.2023 Auflösung/ 31.12.2023 Umbuchung Gewerbesteuer 504 506 504 506 Körperschaftsteuer inkl. 506 508 506 508 Solidaritätszuschlag ) Summe 1.010 1.014 1.010 1.014 Die sonstigen Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt: In TEuro Stand Zuführung Verbrauch/ Stand 01.01.2023 Auflösung/ 31.12.2023 Umbuchung Rückstellungen für 21 0 21 0 Personalgestellungl Kostenweiterbelastung Rückstellung für Jah­ 60 30 30 60 resabschlusskosten Summe 81 30 51 60 Anlage 4 Seite 3 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 19 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt: In TEuro Geschäftsjahr davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit davon Restlaufzeit 31.12.2023 bis 1 Jahr über 1 Jahr über 5 Jahre Verbindlichkeiten 136.302 4.489 25.641 106.172 gegenüber Kredit- (Vorjahr: 140. 791) (Vorjahr: 4.488) (Vorjahr 25.940) (Vorjahr: 110.363) instituten Verbindlichkeiten 440 440 0 0 aus Lieferungen (Vorjahr: 214) (Vorjahr: 214) (Vorjahr: 0) (Vorjahr: 0) und Leistungen Verbindlichkeiten 334 334 · 0 0 gegenüber ver- (Vorjahr: 247) (Vorjahr:247) (Vorjahr: 0) (Vorjahr: 0) bundenen Unter- nehmen Sonstige 2.966 2.487 479 0 Verbindlichkeiten (Vorjahr: 9.511) (Vorjahr :9. 065) (Vorjahr: 446) (Vorjahr: 0) Summe 140.042' 7.750 26.120 106.172 (Vorjahr: 150.763) (Vorjahr: 14.014) (Vorjahr: 26.386) (Vorjahr: 110.363) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Sonstige Pflichtangaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Beurteilung der Finanzlage bestehen bedeutsame finanzielle Verpflichtungen, die in der Bilanz nicht ausgewiesen oder vermerkt sind. Aus Dienstleistungsverträgen bestehen jährliche finanzielle Verpflichtungen von rd. TEuro 1.003 (Vorjahr: TEuro 1.003), die im Jahr 2024 fällig werden. Anlage 4 Seite 4 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 20 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss Liquiditätsrechnung Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten 2022 2023 EUR EUR 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 187.498,87 76.366,49 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender 2 +/- Geschäftstätigkeit 5.132.763,54 7 .378.627,01 (§ 1Q i. V. m. Anlage 7 Nr. 9 direkte Methode bzw. Nr. 13 indirekte Methode EigBVO-HGB) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 3 +]- Investitionstätigkeit -787.467,45 -3.053.356,80 ($ 10i. V. m. Anlage 7 Nr. 22 direkte Methode bzw. Nr. 26 indirekte Methode EigBVO-HGB) Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus 4 +]- Finanzierungstätigkeit -4.456.428,47 -4.401.648,23 (§ 10 i. V. m. Anlage 7 Nr. 39 direkte Methode bzw. Nr. 43 indirekte Methode EigBVO-HGB) Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen 5 +/- Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i. V. m. Anlage 7 0,00 0,00 Nr. 45 direkte Methode bzw. Nr. 49 indirekte Methode EiBVO-HGB) Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende 6 = ($ 10 i. V. m. Anlage 7 Nr. 48 direkte Methode 76.366,49 -11,53 bzw. Nr. 52indirekte Methode EigBVO-HGB) 7a + Sonstige Einlagen aus. Kassenmitteln zum Jahresende 0,00 0,00 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpa- 0,00 0,00 piere und sonstige Wertpapiere Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaus- 7c + halt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbst- 13.587.606,01 5.587.479,21 ständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrie- ben der Gemeinde 8a . Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 3 l 0,00 0,00 Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kern- 8b - haushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, 0,00 0,00 selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigen- betrieben der. Gemeinde 9 z liquide Eigenmittel zum Jahresende 13.663.972,50 5.587 .467 ,68 10 - mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf ($ 2 Absatz 0,00 0,00 4 EigBVO-HGB) 11 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende 13. 663.972, 50 5.587.467,68 12 - für bestimmte Zwecke gebunden 0,00 0,00 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne 13.663.972,50 5.587.467,68 gebundene Mittel Anlage 4 Seite 5 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater · Karlsruhe Seite 21 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2023 Eigenbetrieb Gewerbeflächen Stadt Karlsruhe Nachtragsbericht Ein Mieter des Pfizer-Areals wird seinen Mietvertrag regulär zum 30.06.2024 beenden. Die- ser Mieter hatte bisher im Gebäude A eine Fläche von 1.946 qm gemietet und hierfür eine monatliche Kaltmiete von zuletzt monatlich ca. 21.400 Euro gezahlt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Mai 2024 den Erwerb von drei auf der Ge- markung Karlsruhe gelegenen Gewerbegrundstücken zu einem Kaufpreis von 5.775.000 Eu- ro (zzgl. Neben- und Folgekosten) beschlossen. Es handelt sich hierbei um die Gewerbe- grundstücke in der .Greschbachstraße 5 b (Flurstück 8545/48), An der Rossweid 3 (Flurstück Nr. 8545/10) und An der Rossweid 5 (Flurstück Nr. 8545/11). Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem Bilanzstichtag 31.12.2023 liegen aus heutiger. Sicht nicht vor. Organe Die Mitglieder der Eigenbetriebsleitung sind: Torsten Dollinger (Eigenbetriebsleiter) Udo Bäuerlein (stellv. Eigenbetriebsleiter) Die Betriebsleitung übt die Tätigkeit nebenberuflich aus und erhält dafür eine Aufwandsent- schädigung. Karlsruhe 14.05 Torsten Dollinger Eigenbetriebsleiter Anlage 4 Seite 6 Tritschler Pilz & Partner mbB · Steuerberater • Karlsruhe Seite 22

  • Abstimmungsergebnis TOP 14.1
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 25.11.2025 TOP 14
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Punkt 14.1 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen – Jahresabschluss zum 31.12.2023 Vorlage: 2025/0970 Punkt 14.2 der Tagesordnung: Eigenbetrieb Gewerbeflächen: Festsetzung Wirtschaftsplan 2026 Vorlage: 2025/0986 Beschluss: TOP 14.1: 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen gemäß § 16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. 2. Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 2.334.959,14 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Gewerbeflächen wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt. TOP 14.2: Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2026 des Eigenbetriebs Gewerbeflächen einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzungen wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: TOP 14.1: Einstimmige Zustimmung (39 Ja) TOP 14.2: Einstimmige Zustimmung (38 Ja) Der Vorsitzende ruft die Tagesordnungspunkte 14.1 und 14.2 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Kulturausschuss am 11. November 2025. – 2 – Ich sehe keine Wortmeldungen. Dann rufe ich auf 14.1 und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf 14.2, und auch da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Einstimmigkeit in der Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Dezember 2025