Änderung der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung
| Vorlage: | 2025/0959/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 16.12.2025 |
| Letzte Änderung: | 28.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 22.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0959/1 Eingang: 16.12.2025 Änderung der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.12.2025 7.1 Ö Entscheidung § 3 (1) 2. (g) wird nicht eingefügt. Begründung/Sachverhalt Dieser neue Absatz würde ein komplettes Verbot des Bittens um Geld- oder Sachleistungen einführen, das „in der Zeit von 10 bis 20 Uhr in stark frequentierten Bereichen stattfindet, insbesondere in der Fußgängerzone in der Kaiserstraße.” Das wollen wir verhindern. Der öffentliche Raum gehört allen. Unser Ziel ist ein friedliches Miteinander, statt einer Kriminalisierung der Ärmsten in unserer Stadt. Unterzeichnet von: Leonie Wolf Ivo Dujmović Verena Anlauf Dr. Susanne Heynen Aljoscha Löffler
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0959/1 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Änderung der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 22.12.2025 7.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Durch das vorgeschlagene Bettelverbot in besonders stark frequentierten Bereichen, wie der Fußgängerzone Kaiserstraße, soll die Öffentlichkeit vor Belästigungen geschützt und Verkehrsgefährdungen reduziert werden. Das Betteln bleibt ansonsten, im Rahmen der Regelungen der Straßen- und Anlagenpolizeiverordnung, im restlichen Stadtgebiet zulässig. Typischerweise treten Nutzungskonflikte gehäuft und intensiviert in den genannten verdichteten Bereichen auf, weshalb die rechtlich begründbare Maßnahme eine Abhilfe leisten würde. Eine vergleichbare Regelung wird in den Städten Aachen und München bereits umgesetzt. Mit dem beschränkten Bettelverbot würde zudem den zahlreichen Beschwerden des Einzelhandels Rechnung getragen sowie Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst eine klare Eingriffsgrundlage zur Verfügung gestellt. Deren Umsetzung würde vorrangig auf Aufklärung, Hinweise auf Hilfsangebote und soziale Betreuung basieren. Zwangsmaßnahmen würden nur nachrangig und nur wenn zwingend erforderlich ergriffen. Die Verwaltung empfiehlt, den Änderungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit
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