Einschränkung von CBD-Automaten in Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0957 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 10.10.2025 |
| Letzte Änderung: | 13.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Durlach, Stupferich |
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Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0957 Eingang: 10.10.2025 Einschränkung von CBD-Automaten in Karlsruhe Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 24 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 1 Ö Behandlung Die CDU-Gemeinderatsfraktion Karlsruhe beantragt: 1. Die Stadtverwaltung legt dar, wie sie ihr Ermessen bei der Aufstellung von Warenautomaten ausübt, die den Verkauf oder das Bewerben von CBP-Produkten ermöglichen. 2. Die Stadtverwaltung verpflichtet sich, zur Beschränkung des Verkaufs von CBD-Produkten in Verkaufsautomaten im Umfeld von Schulen oder Kindergärten einen proaktiven Ansatz zu wählen und innerhalb des pflichtgemäßen Ermessens niederschwellig alle in Frage kommende Maßnahmen zu treffen. 3. In regelmäßigen Abständen berichtet die Stadtverwaltung im zuständigen Gremium über die getroffenen Maßnahmen und Erfolge. Sachverhalt / Begründung Seit Mai 2025 stehen im Karlsruher Stadtgebiet mindestens zwei Verkaufsautomaten für Cannabidiol- Produkte (in Stupferich: Kleinsteinbacherstraße 19a, in Durlach: Alte Weingartener Straße 48). In Stupferich befindet sich der Automat unmittelbar gegenüber der Grundschule und in Durlach in Laufreichweite der Carl-Hofer-Schule (Außenstelle Pfinzbau). Bunt getarnt über Produktnamen wie „Jack Frost“, „Afghan Hash“ oder „AK-47“ werden hier psychoaktive Substanzen (Kanna / Mesembrin-haltige Produkte) sowie klassische und (halb-)synthetische Cannabinoide (Derivate von THC: 10-O-HHC, HHC, H4CBD, PHC, CB9, CBNP) angeboten, vor denen Medizinerinnen und Mediziner sowie die Polizei explizit warnen: Sogenannte „Legal Highs“ können Herzrasen oder Psychosen verursachen und zu Bewusstlosigkeit, Lähmungserscheinen oder sogar zum Tod führen. In Baden-Württemberg ist die Zahl der Todesfälle im Jahr 2024 von 2 auf 26 dramatisch angestiegen (https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/mehr-drogentote-gefahr-legal-highs- mischkonsum-100.html). Einen Grund für diese Entwicklung sehen wir in der zunehmenden Verfügbarkeit sowie in der verharmlosenden Darstellung, wie sie etwa auch an den CBD-Automaten in Karlsruhe stattfindet. Mit Hilfe von bunter Werbung und lustigen Figuren („bekiffte“ Erdbeere, rauchender Gorilla usw.) auf den Produktauswahl-Schaltern erweckt die Comic-artige Aufmachung insbesondere bei Kindern und Jugendlichen den Eindruck, dass es sich um völlig harmlose Produkte handelt. Auch wenn die angebotenen Produkte bereits unter Beobachtung der zuständigen Behörden stehen, sind sie teilweise (noch) nicht in das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) aufgenommen worden – 2 – und daher unseres Wissens legal. Die Schwierigkeit für die Strafverfolgung besteht darin, dass die chemische Zusammensetzung der Produkte ständig verändert wird. Eine leichte Modifizierung seitens der Anbieter führt jedoch dazu, dass es sich jeweils um neue Produkte handelt, die erst erneut verboten werden müssen. Zudem liegt der vorhandene THC-Wert laut eigener Aussage des Betreiberunternehmens (CBD-Doc aus Stuttgart) im gesetzlichen Rahmen und werde durch Labore untersucht. Aus diesem Grund mussten zuvor beschlagnahmte Automaten dieses Unternehmens in Stuttgart oder Waiblingen wieder aufgestellt werden. Um zudem das Lebensmittel- und Arzneimittelrecht (die eine Zulassung der Produkte als Lebensmittel bedingen würden) zu umgehen, macht sich das Betreiberunternehmen einen klassischen juristischen Trick zunutze. CBD-Doc weist auf den Automaten explizit darauf hin, dass die Produkte nicht zum Verzehr, sondern zur Anwendung in einer Duftlampe gedacht seien – wogegen die Comic-artige Darstellung auf den Produktauswahl-Schaltern etwas ganz anderes nahelegt: nämlich den Konsum durch rauchen. Zudem werden auch Vapes und Filterpapiere angeboten, die den Eindruck untermauern. Die Schein-Etikettierung der Produkte zeigt, wie perfide das Unternehmen unter maximaler Ausnutzung der Grenzen der Legalität vorgeht. Dazu zählt auch die Aufstellung der Automaten auf Privatgrundstücken (d.h. Entfall der Einholungspflicht für eine Sondernutzungserlaubnis) oder der Einbau einer technischen Altersverifikation (Altersnachweis über EC-Karte), die sich jedoch auch von Kindern leicht überwinden lässt, wenn die Verlockung groß genug ist. Wir können nicht länger zusehen, sondern wollen alle Karlsruherinnen und Karlsruher und speziell Kinder und Jugendliche vor dem Einfluss der angebotenen Substanzen schützen. Daher bitten wir um Darlegung, wie die Stadtverwaltung ihr Ermessen bei der Aufstellung von Warenautomaten ausübt, die den Verkauf oder das Bewerben von CBP-Produkten ermöglichen. Zudem soll die Stadtverwaltung zur Beschränkung des Verkaufs von CBD-Produkten in Verkaufsautomaten im Umfeld von Schulen oder Kindergärten einen proaktiven Ansatz wählen und innerhalb des pflichtgemäßen Ermessens niederschwellig alle in Frage kommende Maßnahmen treffen. In regelmäßigen Abständen soll im zuständigen Gremium über die getroffenen Maßnahmen und Erfolge berichtet werden. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Dr. Thomas Müller Stadtrat Dirk Müller Stadtrat Nicolas Schütz Stadträtin Katrin Schütz Stadträtin Dr. Rahsan Dogan
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0957 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Einschränkung von CBD-Automaten in Karlsruhe Antrag: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 24 Ö Kenntnisnahme Haupt- und Finanzausschuss 09.12.2025 1 Ö Behandlung Kurzfassung Die Verwaltung teilt die kritische Einschätzung zu den CBD-Automaten. Rechtlich besteht aus kommunaler Sicht allerdings bei den beiden genannten Automatenstandorten derzeit keine Eingriffsmöglichkeit. Die Verwaltung sagt eine fortlaufende Prüfung etwaiger Handlungsoptionen zu. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag in diesem Sinne als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen 1. Die Stadtverwaltung legt dar, wie sie ihr Ermessen bei der Aufstellung von Warenautomaten ausübt, die den Verkauf oder das Bewerben von CBD-Produkten ermöglichen. Die Aufstellung von Warenautomaten auf Privatgrundstücken ist straßenrechtlich nicht genehmigungspflichtig. Auf öffentlich gewidmeten Flächen werden Warenautomaten im gesamten Stadtgebiet nicht straßenrechtlich genehmigt. Die Ablehnung beruht dabei auf Ermessensentscheidungen über Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum (§16 Straßengesetz Baden-Württemberg). Das angebotene Warensortiment selbst darf im straßenrechtlichen Zusammenhang nicht zur Entscheidungsfindung über die Nutzungserlaubnis der Fläche herangezogen werden. Die im Antrag genannten CBD-Automaten-Standorte in der Alten Weingartner Straße 48 und in der Kleinsteinbacherstraße 19a befinden sich auf Privatflächen. Wie dargelegt, bestehen deshalb keine Eingriffsmöglichkeiten auf straßenrechtlicher Basis. Der derzeitige Inhalt der CBD-Automaten ist nach geltender Rechtslage nicht zu beanstanden. Insofern ist auch das Bewerben zulässig. Der Verkauf ist rechtlich zulässig, sofern der Cannabidiolgehalt in den angebotenen Waren den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert nicht übersteigt. Ein Tätigwerden der Polizei ist erst dann möglich, wenn Produkte angeboten werden, deren Inverkehrbringen unter Strafe steht. Hierunter fällt zum Beispiel der Verkauf von Einwegzigaretten mit dem Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC), welcher ein Verstoß gegen das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) darstellt. Solche Verstöße würden zur Strafanzeige gebracht. Zudem sind die Automaten gegen die unerlaubte Nutzung durch Kinder und Jugendliche durch gängige und nicht zu beanstandende technische Einrichtungen gesichert. 2. Die Stadtverwaltung verpflichtet sich, zur Beschränkung des Verkaufs von CBD-Produkten in Verkaufsautomaten im Umfeld von Schulen oder Kindergärten einen proaktiven Ansatz zu wählen und innerhalb des pflichtgemäßen Ermessens niederschwellig alle in Frage kommende Maßnahmen zu treffen. Wie unter Ziffer 1 dargelegt, besteht derzeit keine kommunale Eingriffsgrundlage für die auf Privatgelände aufgestellten Warenautomaten. Gleichwohl wird das Thema Cannabinoide im Rahmen der Suchtprävention mit allen Zielgruppen bearbeitet. Die zunehmende Verbreitung von Verkaufsautomaten für CBD-Produkte und sogenannte „neue psychoaktive Substanzen“ (NPS), darunter auch synthetische Cannabinoide, gibt aus suchtpräventiver Sicht Anlass zu einer kritischen Einordnung. Die Funktion der Altersüberprüfung wurde dem Beauftragten für Suchtprävention der Sozial- und Jugendbehörde überprüft und war funktionsfähig. Dem Polizeipräsidium Karlsruhe liegen keinerlei relevante Feststellungen über die unerlaubte Nutzung der beiden CBD-Automaten von Kindern oder Jugendlichen vor. 3. In regelmäßigen Abständen berichtet die Stadtverwaltung im zuständigen Gremium über die getroffenen Maßnahmen und Erfolge. Mangels bestehender Eingriffsmöglichkeiten sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine regelmäßige Berichterstattung. Anlassbezogen wird bei wesentlichen Änderungen der Sach- oder Rechtslage eine Information des Gemeinderats zugesagt.
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 24 der Tagesordnung: Einschränkung von CBD-Automaten in Karlsruhe Antrag: CDU Vorlage: 2025/0957 Beschluss: Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Dezember 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 24 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Dezember 2025
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Niederschrift 15. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss 9. Dezember 2025, 16:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus Marktplatz Vorsitz: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Sitzungseröffnung Punkt 1 der Tagesordnung: Einschränkung von CBD-Automaten in Karlsruhe Antrag: CDU Vorlage: 2025/0957 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und teilt die Namen der ent- schuldigten Stadträtinnen und Stadträte mit. Anschließend ruft er Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf. Der Antrag sei aus der Ge- meinderatssitzung vom 25. November 2025 verwiesen worden. Stadtrat Müller (CDU) bemängelt, dass der Aspekt einer Lebensmittelüberwachung in der Stellungnahme nicht berücksichtigt wurde. Es sei bekannt, dass immer wieder mit dem Ver- zehr von diversen Produkten in den CBD-Automaten geworben werde. Seine Fraktion wün- sche sich, dass die Verwaltung gerade im Hinblick auf eine Lebensmittelüberwachung noch einmal Stellung dazu nehme. Wenn die Verwaltung eine Nachlieferung zusage, könne man den Antrag damit vorläufig als erledigt betrachten. Der Vorsitzende sagt eine schriftliche Beantwortung zu. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt er fest, der Antrag habe sich da- mit erledigt. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt – Ratsangelegenheiten – 12. Januar 2026