Schließzeiten Schulkindbetreuung im neuen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) ab dem Schuljahr 2026/27

Vorlage: 2025/0952
Art: Informationsvorlage
Datum: 08.10.2025
Letzte Änderung: 13.11.2025
Unter Leitung von: Schul- und Sportamt
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Grötzingen, Hohenwettersbach, Neureut, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Stupferich (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.11.2025

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Ortschaftsrat Durlach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.11.2025

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

  • Ortschaftsrat Grötzingen (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 19.11.2025

    TOP: 4

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.11.2025

    TOP: 2

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Schulausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.11.2025

    TOP: 3

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Informationsvorlage
    Extrahierter Text

    Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0952 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Schließzeiten Schulkindbetreuung im neuen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) ab dem Schuljahr 2026/27 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 12.11.2025 3 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Durlach 12.11.2025 3 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Stupferich 12.11.2025 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.11.2025 2 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Grötzingen 19.11.2025 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Hohenwettersbach 26.11.2025 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Wettersbach 09.12.2025 3 Ö Kenntnisnahme Ortschaftsrat Neureut 11.12.2025 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Antrag an den Ausschuss/Ortschaftsrat Der Schulausschuss und alle Ortschaftsräte nehmen die Schließzeiten im neuen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) ab dem Schuljahr 2026/27 zur Kenntnis. Vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung durch das Land Baden-Württemberg empfiehlt die Verwaltung, die Schließzeiten für die Ferienbetreuung des Schul- und Sportamtes wie folgt festzulegen: • Weihnachtsferienwoche 1 (die Tage vom 24.12. bis einschließlich mindestens 01.01.) • Sommerferienwoche 3, Sommerferienwoche 4, Sommerferienwoche 5 Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sieht ab dem Schuljahr 2026/2027 einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern- auch in den Ferien- vor. Der Anspruch gilt ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist eine Ferienbetreuung an 10 Wochen im Jahr an allen Werktagen mit einem täglichen Betreuungsumfang von 8 Stunden anzubieten. Der Anspruch auf Ferienbetreuung besteht auch für Kinder, die während der Schulzeit kein Ganztagsangebot wahrnehmen. Die maximal zulässige Schließzeit während der Ferien beträgt 4 Wochen bzw. 20 Werktage. Diese Schließtage müssen nicht zusammenhängend genommen werden. Die Ferienbetreuung des Schul- und Sportamtes Karlsruhe wird im Rahmen der Umsetzung des Rechtsanspruchs in den in Karlsruhe geltenden Schulferien wochentags von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr angeboten. Eine einheitliche Schließzeit in der Schulkindbetreuung gewährleistet Planungssicherheit für alle Beteiligten: für Kinder, Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte, Hauswirtschaftskräfte, Reinigungskräfte, Hausmeister*innen, Schulen, Verwaltung, Caterer und Kooperationspartner*innen. Die Festlegung der Schließzeiten orientiert sich an organisatorischen und pädagogischen Gesichtspunkten. Die Schließzeit in der ersten Weihnachtsferienwoche orientiert sich an der bestehenden Schließzeit in der Verwaltung, die vom 24.12. – 01.01. geschlossen ist. Diese Festlegung stellt eine effiziente Planung und Abstimmung sicher. Die Schließzeit in den Sommerferien richtet sich unter anderem nach den Kinderzahlen in den Einrichtungen und den Bedürfnissen der Familien. Erfahrungen aus der Schulkindbetreuung aller Träger zeigen, dass die ersten beiden Wochen sowie die letzte Woche der Sommerferien von den Eltern am häufigsten für die Ferienbetreuung in Anspruch genommen werden. Zusätzliche einzelne Schließtage, beispielsweise verursacht durch Feiertage im Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr, werden jährlich in Verbindung mit Brückentagen oder schulfreien Tagen festgelegt. Die konkrete Terminierung erfolgt jeweils im April des Vorjahres im Rahmen der Standortbekanntgabe der Ferienbetreuung des Schul- und Sportamtes. Vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung durch das Land Baden-Württemberg empfiehlt die Verwaltung, die Schließzeiten für die Ferienbetreuung des Schul- und Sportamtes wie folgt festzulegen: • Weihnachtsferienwoche 1 (die Tage vom 24.12. bis einschließlich mindestens 01.01.) • Sommerferienwoche 3, Sommerferienwoche 4, Sommerferienwoche 5 Der Rechtsanspruch tritt ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft, also mit Beginn des Schuljahres nach den Sommerferien. Die erste Schließzeit wird dementsprechend in den Weihnachtsferien 2026 liegen und den Zeitraum vom 24.12.2026 bis einschließlich 01.01.2027 betreffen. Die Verwaltung behält sich vor, die Regelung zu den Schließzeiten bei veränderter Sach- oder Rechtslage anzupassen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Keine