Mittagsverpflegung an Schulen: Probeessen
| Vorlage: | 2025/0946 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 07.10.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Schul- und Sportamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Neureut |
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0946 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Schul- und Sportamt Mittagsverpflegung an Schulen: Probeessen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Schulausschuss 12.11.2025 10 Ö Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, die Vergabeverfahren für Mittags- verpflegung an Schulen ab sofort ohne Probeessen als Zuschlagskriterium durchzuführen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☒ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Schulverpflegung in Karlsruhe In Karlsruhe nehmen pro Schultag durchschnittlich 3.570 Schüler*innen an einem vom Schulträger an- gebotenen warmen Mittagessen in einer der 36 Schulmensen teil. In den Vergabeverfahren für Mit- tagessenlieferleistungen an Karlsruher Schulen und Schulkindergärten werden die einzuhaltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. G. (DGE) als vertragliche Anforderungen in den Leistungsverzeichnissen aufgeführt. Die Übernahme der deutschlandweit anerkannten Qualitätsstan- dards als Vertragsbestandteil soll ein auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhendes, gesundes und ausgewogenes Schulessen gewährleisten. Der Mindestbioanteil wurde seit 2024 auf 40 Prozent er- höht. Qualitätsbewertung im Vergabeverfahren für Mittagessenlieferleistungen an Schulen Bis 2019 erfolgte das Vergabeverfahren unter Berücksichtigung der Zuschlagskriterien Preis und Quali- tät im Verhältnis 70 zu 30. Dabei wurde zur Bewertung der Qualität ausschließlich ein anonymisiert durchgeführtes Probeessen mit Teilnehmenden der jeweiligen Schulgemeinschaft durchgeführt. Aus- schlaggebend war die Bewertung von Geschmack, Aussehen und Konsistenz einer vorab festgelegten Speisenfolge. Seit 2020 wird die Qualität durch eine Wertung von Preis und Leistung zu je 50 Prozent aufgewertet, und die Nachhaltigkeit des Schulessens wird über zu bewertende Zuschlagskriterien ste- tig erhöht. Durch die Erfüllung der Zuschlagskriterien können alle Bieter*innen zusätzlich zur Wertung des Preises Leistungspunkte für festgelegte Qualitätsmerkmale erhalten. Das im Rahmen des Vergabeverfahrens einmalig stattfindende Probeessen wurde bereits 2019 sowohl stadtintern als auch extern kritisch gesehen und sollte deshalb zumindest nicht mehr allein ausschlag- gebend für die Qualitätsbewertung im Vergabeverfahren sein. Sämtliche Zuschlagkriterien müssen vorab festgelegt sein. Das Probeessen bildet hierbei einen Unterpunkt in der Bewertung der Qualität neben den Punkten Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit. Neben weiteren Zuschlagskriterien wurde bis in die Pandemiezeit ein Probeessen eingeplant und standardisiert bewertet. Durchführung von Probeessen Mit etwa fünf Monaten Vorlaufzeit muss, abhängig von der Anzahl der maximal teilnehmenden Schu- len, eine ausreichend große Schulmensa gefunden werden. Die möglichen Termine für ein Probeessen müssen vorab in Absprache mit den betroffenen Schulleitungen festgelegt und den Bietern im Rah- men des Vergabeverfahrens bekannt gegeben werden. Der Ablauf des Probeessens verlangt detaillierte Planungen, da es zu keinem Kontakt der Bieter unter- einander oder zwischen einem Bieter und den am Probeessen teilnehmenden Personen kommen darf. Die Schulmensa muss an einem Schultag so umgestaltet werden, dass die Teilnehmergruppen der ver- schiedenen Schulgemeinschaften mit möglichst viel Abstand an eigenen Tischen sitzen können. Dabei wird beispielsweise durch Verkleben von Scheiben und durch einen Sichtschutz vor der Mensaküche sichergestellt, dass die Teilnehmenden keinen Einblick auf die Essensanlieferung haben. Im Vorfeld erhält der Caterer alle Informationen zum Probeessen (Anlage 1). Mitarbeitende des Caterers dürfen das Essen in der Mensaküche vorab in Konvektomaten regenerie- ren (bei Kaltanlieferung) und anrichten. Nach der Portionierung der Essen, die unter Aufsicht städti- scher Hauswirtschaftskräfte stattfindet, muss der Caterer seine Reste und Transportbehälter einpacken und die Küche sowie das Schulgelände verlassen. Jeder Caterer muss die gleichen, von der Verwaltung vorgegebenen Speisekomponenten anliefern. Jeder Teilnehmende muss jedes Essen von jedem Cate- rer, der ein Angebot für die jeweilige Schule abgegeben hat, probieren und standardisiert auf einem – 3 – für Kinder vereinfachten Bewertungsbogen bewerten (Anlage 2). Anhand der Bewertungsergebnisse erhalten die Caterer in der Auswertung Leistungspunkte. In den seit 2020 durchgeführten Probeessen (kein Probeessen 2020, da nur ein Angebot vorlag; 2021 musste das Probeessen Corona bedingt abgesagt werden und wurde danach aufgrund der anhalten- den Pandemie bis auf weiteres aus den Zuschlagskriterien entfernt.) war die Resonanz seitens der Schulen für die Durchführung sehr verhalten. Der zeitliche Aufwand von bis zu fünf Stunden für die Probeessen, der Organisationsaufwand, geeignete Teilnehmende zu finden und die letztendlich tages- formabhängige Performance der Caterer waren Kritikpunkte. Vor- und Nachteile eines Probeessens - Beteiligung der Schulgemeinschaften Die Schulgemeinschaften gewinnen den Eindruck, an der Auswahl des künftigen Schulcaterers mitge- wirkt zu haben. Allerdings findet ein Probeessen immer nur dann statt, wenn nach Ende der Ange- botsfrist mehr als ein Bieter zur Auswahl steht. Erhält nach einem Probeessen nicht der von der Mehr- heit der Schulgruppe priorisierte Caterer den Zuschlag, entsteht oft Unzufriedenheit in der Schulge- meinschaft. Manche Schulgemeinschaften oder auch einzelne Teilnehmende erkennen am Geschmack des Probe- essens ihren aktuellen Schulcaterer, sodass die Bewertung davon beeinflusst sein kann, ob dieser wei- terhin gewünscht wird oder nicht. Das Geschmacksempfinden ist sehr subjektiv. Eine Gemeinschafts- verpflegung wird nie alle Einzelerwartungen erfüllen können. Dem sollen in der Vertragsausführung ein möglichst vielseitiges Angebot und eine Auswahlmöglichkeit zwischen mindestens zwei unter- schiedlichen Menüs entgegenwirken. - Kein repräsentatives Bewertungsergebnis Die Bewertung der einzelnen Essenteilnehmenden ist immer subjektiv. Durch die Auswahl der wenigen Teilnehmenden ist das Ergebnis nicht repräsentativ für alle anderen künftigen Essenteilnehmenden. Künftige Essenteilnehmende sind an Schulen meist unter 14 Jahre alt. An Grundschulen nehmen Kinder im Alter zwischen 6 und 10 Jahren am Probeessen teil, die die Quali- tät eines Essens mit der Auswirkung auf eine langjährige vertragliche Vereinbarung beurteilen sollen. Für manche Kinder ist es schwierig, die Bewertungsunterlagen einwandfrei zu verstehen und zu lesen oder ihre Meinung schriftlich zu Papier zu bringen. Auch die mehrstündige Dauer des Probeessens stellt für Kinder dieses Alters eine Herausforderung dar. Das Bewertungsergebnis wurde bereits von internen Stellen rechtlich kritisch gesehen und könnte bei einem Einwand eines Bieters Auswirkungen auf ein Vergabeverfahren sowie die rechtzeitige Versor- gung mit Schulessen haben. - Vergaberechtliche Bewertung Die Durchführung von Probeessen im Rahmen von Vergabeverfahren ist in Fachkreisen vergaberecht- lich sowohl wegen der Wertung des Ergebnisses als auch mangels Aussagekraft für die Vertragserfül- lung äußerst strittig. Obwohl die Verwaltung versucht hat, die Abläufe der Probeessen sowie die Gestaltung der Bewertung zu optimieren, bleibt immer ein Restrisiko einer Anfechtung durch Mitbietende. Entsendet eine Schule zu wenig Teilnehmende oder fallen diese krankheitsbedingt komplett aus, ist eine Bewertung hinfällig, was vergaberechtlich nicht vorgesehen ist und rechtliche Auswirkungen haben kann. – 4 – Im Rahmen einer Beratungsveranstaltung zur Überarbeitung der Vergabeunterlagen und im Erfah- rungsaustausch mit anderen Gemeinden wurde festgestellt, dass Probeessen im Rahmen von Vergabe- verfahren von vielen anderen Aufgabenträgern deshalb nicht durchgeführt werden. - Fehlende Aussagekraft für die gesamte Vertragslaufzeit Das Probeessen stellt nur eine einmalige Momentaufnahme der Essensqualität dar. Die zum Zeitpunkt des Probeessens angebotene Qualität gewährleistet keine dauerhafte Leistung im Rahmen der Ver- tragslaufzeit. Wünsche der Schulgemeinschaften können eher in der Vertragsausführung im Rahmen eines Feedbacksystems oder durch ein entsprechendes Beschwerdemanagement berücksichtigt wer- den. - Aufwand für die Caterer Das Probeessen stellt gerade für kleine Caterer finanziell und organisatorisch eine hohe Hürde dar, da es unabhängig vom späteren Zuschlag mit Kosten und einem verhältnismäßig hohen Aufwand ver- bunden ist. Die aktuellen Caterer stehen dem Probeessen, an dem meist eine große Anzahl von Schu- len teilnimmt und das sich über einen langen zeitlichen Rahmen erstreckt, eher negativ gegenüber. - Arbeitsaufkommen für Verwaltung und Schulen Die Durchführung von Probeessen im Rahmen von Vergabeverfahren stellt für alle Beteiligten – sowohl für die Caterer als auch für die Verwaltung und die Schulen – einen erheblichen Aufwand dar. Neben den umfassenden Vorbereitungen sind während der bis zu fünfstündigen Verkostungen neben zwei Hauswirtschaftskräften bis zu vier weitere Mitarbeitende mit der Organisation, Beaufsichtigung und Überwachung des Ablaufs betraut. Ergeben sich mehrere Bewerbungen, müssen die Probeessen auf zwei Tage verteilt werden. Die Schulleitungen sind zudem gefordert, vorab geeignete Teilnehmende auszuwählen und deren Teilnahme an allen Verkostungsterminen sicherzustellen, um eine vergleich- bare Bewertung zu gewährleisten. Im Falle eines Ausfalls gilt es, kurzfristig adäquaten Ersatz zu orga- nisieren. Da die Schulmensa am Tag der Verkostung nicht für die reguläre Mittagsverpflegung zur Verfügung steht, führt dies zu weiteren organisatorischen Herausforderungen. Die Durchführung des Probeessens ist im Anschluss detailliert zu protokollieren. Abschließend ist zu erwähnen, dass die Auswertung der Bewertungsbögen derzeit manuell erfolgt: Nach dem Einscannen müssen die Ergebnisse gesichtet und ausgewertet werden, was einen erhebli- chen zeitlichen Aufwand für die Mitarbeiter*innen des Schul- und Sportamtes bedeutet. Fazit und Empfehlungen: Unter Abwägung aller genannten Faktoren empfiehlt die Verwaltung, auf das einmalige Probeessen in Zukunft zu verzichten. Der Verzicht auf das einmalige Probeessen ist auch im Kontext der mittel- bis langfristigen Haushalts- einsparung zu betrachten. Er führt zu einer spürbaren Entlastung der knappen Personalressourcen im Schul- und Sportamt und in den Schulen: Mehrmonatige Vorläufe, Terminabstimmungen, Raum- und Ablaufplanung, Aufsichten, Protokollierung sowie die Auswertung zahlreicher Bewertungsbögen ent- fallen. Die freiwerdenden Kapazitäten können dort eingesetzt werden, wo sie die Qualität der Versor- gung dauerhaft stärken. Zugleich wird die Beteiligung der Schulgemeinschaft durch die Implementie- rung strukturierter Feedbackkanäle und ein transparentes Beschwerdemanagement über die gesamte Vertragslaufzeit professionalisiert. Damit sinken organisatorische Reibungsverluste und vergaberechtli- che Risiken, während Haushaltsmittel und Personal zielgerichteter für qualitätssichernde Kernaufgaben – 5 – eingesetzt werden. Insgesamt verbessert der Schritt die Steuerbarkeit der Schulverpflegung, beschleu- nigt interne Abläufe und trägt als haushaltssichernde Maßnahme zu einer verlässlichen, nachvollzieh- baren und ressourceneffizienten Essensvergabe bei. Die Verwaltung empfiehlt daher abschließend, die Vergabeverfahren für Mittagessenlieferleistungen an Schulen ab sofort ohne Probeessen als Zuschlagskriterium durchzuführen. Die Möglichkeiten der einzelnen Schulgemeinschaften im Rahmen des Qualitätsmanagements werden während der gesam- ten Vertragslaufzeit und im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung optimiert, um gezielt auf den je- weiligen Schulcaterer einzuwirken. Einschätzung CO 2 -Relevanz Ein Probeessen mit mehreren Caterern verursacht CO₂-Emissionen in mehreren Bereichen. Beispiels- weise müssen die Einflussfaktoren Anfahrt (Caterer und Teilnehmende), Lebensmittel & Zubereitung sowie der Lebensmittelabfall berücksichtigt werden. Daher ist mit einer Einsparung in den Bereichen Food Waste und Transportwege zu rechnen. Es ist daher von einer geringfügig positiven Auswirkung auf den Klimaschutz auszugehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, die Vergabeverfahren für Mittags- verpflegung an Schulen ab sofort ohne Probeessen als Zuschlagskriterium durchzuführen.
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1 Anlage 1 Beschreibung des Probeessens Das Probeessen findet in der KW 14, voraussichtlich am Freitag 04.04.2025 in der Werner-von-Siemens-Schule statt. Der genaue Termin und die endgültige Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden den Bietern, die die Vorgaben der Anlage Zuschlagskriterien und Gewichtung erfüllen, von der Vergabestelle voraussichtlich drei Kalendertage vorher schriftlich mitgeteilt. Von allen Bietern werden die gleichen Gerichte gefordert. Das Probeessen erfolgt in Form einer Blindverkostung, das heißt den Testpersonen ist nicht bekannt, welche Gerichte von welchem Bieter zubereitet wurden. Die Bieter bleiben auch durch räumliche Trennung anonym. Das Personal des Bieters hat neutrale Kleidung (kein Firmen-Logo oder Ähnliches) zu tragen. Dabei ist folgendes zu beachten: 1. Jegliche Kontaktaufnahme zwischen Bietern und Teilnehmenden ist untersagt und kann zum Ausschluss des jeweiligen Bieters führen. 2. Abweichungen der Komponenten von der Menüvorgabe (siehe unten) beziehungsweise fehlende Speisekomponenten sind nicht zulässig und führen zum Angebotsausschluss. Nicht geforderte zusätzliche Komponenten sind nicht erlaubt und werden nicht an die Teilnehmenden ausgegeben. 3. Es ist ausschließlich das in der jeweiligen Schulküche vorhandene Geschirr und Besteck zu verwenden. Dem Bieter stehen für die Aufbereitung der Speisen im Cook & Chill- oder Cook & Freeze-Verfahren 45 Minuten zur Verfügung. Bei der Warmanlieferung entfällt die Zeit für die Aufbereitung der Speisen. Der Bieter hat das Personal des Schul- und Sportamtes bei der Portionierung der Speisen zu unterstützen. Mitarbeitende des Schul- und Sportamtes holen die Speisen in der Küche ab und servieren sie den Teilnehmenden. Nach Abschluss der Speisenausgabe hat der Bieter die Örtlichkeit umgehend zu verlassen. Mitgebrachte Transportbehältnisse hat der Bieter ungespült mitzunehmen. Folgende Speisekomponenten müssen im angebotenen Verpflegungssystem angeliefert und gegebenenfalls aufbereitet werden: - Hähnchenragout in heller Rahmsoße mit Parboiled-Reis - Karotten-Salat - Chili sin Carne mit Salzkartoffeln - Erdbeerjoghurt Jede Schule eines Einzelloses (Adam-Remmele (Los 2), Gartenschule (Los 5), Hans- Thoma-Schule (Los 6), Eichendorffschule (Los 8) und Schlossschule (Los 9)) stellt ein Bewertungsgremium zusammen, das aus mindestens einer Person / maximal zwei Personen aus Schulleitung oder pädagogischem Personal, mindestens einer / maximal zwei Elternvertretungen sowie mindestens einem Schüler / einer Schülerin / maximal zwei Schülerinnen oder Schüler besteht. Es sollen pro Schule also mindestens drei, aber maximal sechs Personen am Probeessen teilnehmen. 2 Für Doppellose (Grundschule Daxlanden und Viktor-von-Scheffel-Schule (Los 1), Anne- Frank-Grundschule und Anne-Frank-Gemeinschaftsschule (Los 3), Südendschule und Leopoldschule (Los 4), Heinrich-Köhler-Schule und Tullaschule (Los 7) und Oberwaldschule Aue und Pestalozzischule (Los 10)) gilt: von jeder Schule wird je ein Vertreter der Schulleitung oder des pädagogischen Personals, der Elternvertretung und der Schülerschaft für das Probeessen entsandt. Hierbei sollen pro Schule also drei Personen am Probeessen teilnehmen, was sechs Personen pro Los entspricht. Zu beachten ist zudem, dass die Schüler*innen, die am Probeessen teilnehmen mindestens in die 3. Klasse gehen müssen. Es wird je Caterer ein Bewertungsbogen pro Gericht für jeden Teilnehmenden am Probeessen ausgegeben. Jeder Teilnehmende füllt einen Bogen aus. Nach jedem Catererwechsel werden neue Bewertungsbögen ausgegeben. Um eine vergleichende Bewertung zu ermöglichen, werden sämtliche Bewertungsbögen erst nach der letzten Verkostung eingesammelt. Die dem Bieter entstehenden Kosten für das Probeessen werden nicht erstattet.
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Anlage 2 Datum xx.yy.2025 Ort zz-Schule Caterer Nr. 1 Gericht Nr. 1 + Salat Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Note 6 Begründung sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Bewertung Optischer Eindruck Hähnchenragout in heller Rahmsoße Parboiled ReisKarotten-Salat Geruch Hähnchenragout in heller Rahmsoße Parboiled ReisKarotten-Salat Geschmack Hähnchenragout in heller Rahmsoße Parboiled ReisKarotten-Salat Konsistenz, Beschaffenheit Hähnchenragout in heller Rahmsoße Parboiled ReisKarotten-Salat Lieferung von Mittagsverpflegung an 15 Schulen in KarlsruheProbeessen / Bewertung der Qualität, Los Nr. _ Schule Bewertungs-kriterium: Menükomponente Teilnehmer/in anonymisiertAlter (bei Schülern)Schule Anlage 2 Datum xx.yy.2025 Ort zz-Schule Caterer Nr. 1 Gericht Nr. 2 + Dessert Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Note 6 sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Optischer Eindruck Chili sin Carne Salzkartoffeln Geruch Chili sin Carne Salzkartoffeln Geschmack Chili sin Carne Salzkartoffeln Konsistenz, Beschaffenheit Chili sin Carne Salzkartoffeln Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5 Note 6 sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend Optischer Eindruck Erdbeerjoghurt Geruch Erdbeerjoghurt Geschmack Erdbeerjoghurt Konsistenz, Beschaffenheit Erdbeerjoghurt Bewertungs-kriterium: Menükomponente Schule Lieferung von Mittagsverpflegung an 15 Schulen in KarlsruheProbeessen / Bewertung der Qualität, Los Nr. _ Schule Bewertungs-kriterium: Menükomponente Begründung Bewertung Teilnehmer/in anonymisiertAlter (bei Schülern) Begründung Bewertung
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Mittagsverpflegung an Schulen: Probeessen Vorlage: 2025/0946 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Schulausschuss, die Vergabeverfahren für Mittags-verpflegung an Schulen ab sofort ohne Probeessen als Zuschlagskriterium durchzuführen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (35 Ja,, 4 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Schulausschuss am 12. November 2025: Hier geht es jetzt nicht um die Zusammensetzung des Essens, sondern um das Probeessen, nicht, dass wir uns da wieder in üblicher Weise zerfleischen. Das passt auch ganz gut. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, vielen Dank für die- ses Stichwort. Wir sind beim Schulessen hier in Karlsruhe auf einem sehr guten Weg, auf einem sehr gesunden Weg. Seit 2019 liegt die Gewichtung von Preis / Leistung bei 50/50. Das heißt, es geht nicht mehr darum, der Billigste gewinnt, sondern auch der Beste ge- winnt. Wir richten das Schulessen nach den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung aus. Das heißt, wir orientieren uns hier in Karlsruhe beim Schulessen an den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und Fakten, und wir sind seit 2024 auch bei ei- nem Bio-Anteil von 40 Prozent. Wir GRÜNE sagen ganz klar Ja zu nachhaltigem Essen, und zwar nachhaltig im weitesten Sinne, also Ja zu sozial gerechtem Essen, zu klimafreundli- chem Essen und zu natur- und umweltschützendem Essen, das schmeckt und gesund ist. Das Probeessen hat in diesem Bereich in den letzten Jahren immer sehr viele Ressourcen gebunden. Wir begrüßen, dass es nun zu einem zielgerichteteren Einsatz dieser Ressourcen kommt, dass es zu einem ständigen Qualitätsmonitoring kommt. Uns ist dabei wichtig, dass die Schüler*innen von Anfang an mit dabei sind, und zwar im Aufbau des Prozesses und dann im Prozess selbst. Ihnen muss es schmecken, sie müssen die Vorteile von – 2 – nachhaltiger Ernährung verstehen und leben. Es haben jetzt auch die Vorberatungen ge- zeigt, dass das genau so passieren wird. Dafür schon mal an dieser Stelle vielen herzlichen Dank. Wir stimmen dieser Vorlage sehr gerne zu. Stadtrat Schütz (CDU): Auch wir finden grundsätzlich, dass wir beim Schulessen in Karls- ruhe auf einem guten Niveau sind, gerade wenn ich mir die Berichte älterer oder auch er- fahrenerer Kollegen anhöre. Insofern können wir auch dem Antrag oder diesem Vorschlag des Probeessens mitgehen. Der frisst unnötige Ressourcen, und es hat mit Sicherheit nie- mand die Notwendigkeit eines Showkochens in Karlsruhe. Aber lassen Sie mich auf meine Vorrednerin kurz eingehen. Man hat gerade auch in den Ausschusssitzungen bei dem Thema, das Sie auch in Ihrer Vorrede, Herr Oberbürgermeis- ter, angesprochen haben, hin und wieder das Gefühl, dass der ein oder andere Stadtrat den Schülerinnen und Schülern gerne über die Schulter gucken würde, wenn die Kleinen ihre Essen an der Kantine abholen. Und die DGE-Richtlinien führen natürlich dazu, dass wir gerade beim Thema Auswahl und vegetarisches Essen bei vier Tagen in der Woche eine sehr verringerte Auswahl haben. Das sehen wir meiner Meinung nach auch in den prozen- tualen Teilnahmequoten in den Schulen. Uns liegen Berichte vor, dass beispielsweise in Neureut gerade einmal acht Prozent der Schüler im Schulzentrum an der Mittagsverpfle- gung teilnehmen, und das kann auch aus Sicht der GRÜNEN nicht unbedingt das sozial ge- rechte Mittagessen sein, dass sich dann am Ende diejenigen, die sich es leisten können, in den Schnellimbiss mit den goldenen Bögen gehen und sich insofern alles spaltet. Deswegen unser Appell, erhalten Sie die Wahlfreiheit und versuchen Sie, die Leute mitzu- nehmen. Im Grundsatz sind wir uns bei dem Ziel einig, dass wir wollen, dass die Kinder sich gesund ernähren, aber da hilft dieser moralische Zeigefinger nicht. Stadträtin Uysal (SPD): Ich werde jetzt nicht auf die beiden Parteien eingehen, weil Sie es eingangs richtig gesagt haben, Herr Oberbürgermeister, heute geht es tatsächlich um ein Probeessen. Wollen wir diese Methode weiterhin beibehalten oder nicht? Wir sind auch der Meinung, dass wir eine Momentaufnahme mit dem Probeessen nicht mehr weiterhin begrüßen möchten, weil wir der Überzeugung sind, dass es kein repräsentatives Bewer- tungsergebnis liefert. Wir sind tatsächlich auch für eine kontinuierliche Qualitätsüberwa- chung und dass die Schulbeteiligten, mitunter anderem auch Schülerinnen und Schüler, re- gelmäßig befragt werden und geprüft wird, wie zufrieden eigentlich die Schulbeteiligten mit dem Caterer sind und dann tatsächlich diese Rückmeldungen dafür da sind, dass Steu- erungsmöglichkeiten definiert werden und immer wieder laufend die Qualität gesichert und verbessert wird. Was wir aber heute noch mitgeben möchten an die Verwaltung ist, was uns auf jeden Fall interessiert ist, wie wird eigentlich sichergestellt, dass bei wiederholter Unzufriedenheit mit der Essensqualität Konsequenzen gezogen werden, was genau steckt dahinter, wie genau wird das ausgestaltet und vor allem, wie sieht das Evaluationssystem konkret aus, und wie wird das aufgebaut. Genau diese Kriterien bzw. diese Themen interessieren uns sehr, um die Qualität laufend sichern zu können. In diesem Zuge begrüßen wir diese Vorlage. Stadtrat Schnell (AfD): Herr Allgeier hatte in der Sitzung des Schulausschusses am 12. No- vember eine pfiffige Idee aus Freiburg skizziert, wie dort durch die Esser die Qualität der Verpflegung beurteilt wird, dafür recht herzlichen Dank. Die AfD-Fraktion würde diesen – 3 – Weg, wenn auch parallel neu über Kriterien zur Schulverpflegung entschieden wird, durch- aus mitgehen. Solange hierbei aber noch nicht klar ist, ob und wann und wie dieser Weg beschritten werden soll, befürworten wir die Beibehaltung des Probeessens als Zuschlags- kriterium für die Schulverpflegung und lehnen daher die heutige Vorlage ab. Erinnern Sie sich, früher hat die CMA einmal eine Werbekampagne gefahren, die da lautete, “Fleisch ist ein Stück Lebenskraft“. Der Vorsitzende: So ändern sich die Zeiten, Herr Stadtrat. Wir kommen zur Abstimmung. Die ganzen aufgeworfenen fachlichen Fragen bitte ich bei Gelegenheit dann im Schulaus- schuss noch einmal miteinander zu vertiefen. Wir kommen zur Abstimmung, und zwar aber jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Dezember 2025