Sammel-Konzeptbeschluss und Sammel-Baubeschluss: Überleitung laufender Bauprojekte des Tiefbauamtes gem. der beschlossenen Richtlinie "Bauprozesse" vom 29. April 2025 und der Hauptsatzung vom 29. Juli 2025
| Vorlage: | 2025/0938/1 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 25.11.2025 |
| Letzte Änderung: | 12.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: erledigt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0938/1 Eingang: 25.11.2025 Sammel-Konzeptbeschluss und Sammel-Baubeschluss: Überleitung laufender Bauprojekte des Tiefbauamtes gem. der beschlossenen Richtlinie "Bauprozesse" vom 29. April 2025 und der Hauptsatzung vom 29. Juli 2025 Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 19.1 Ö Entscheidung Der Baubeschluss für den Knoten Reinhold-Frank-/ Brauerstraße wird nur unter dem Vorbehalt beschlossen, dass eine Verbesserung der Radverkehrsführung erreicht wird, ohne dass die bauliche Umsetzung verändert wird. Im kommenden Doppelhaushalt sollten die knappen Finanzmittel im Klimaschutzkonzept nicht für ein Straßensanierungsprojekt eingesetzt werden, welches die Situation für den Rad- und Fußverkehr kaum verbessert. In der aktuellen Form soll der Radverkehr in der Mitte einer drei- bis vierstreifigen Fahrbahn geführt werden, was die subjektive Sicherheit für den Radverkehr kaum erhöht. Der Knotenpunkt Reinhold- Frank-/ Brauerstraße ist somit kein Klimaschutzprojekt. Auch mit der jetzt geplanten baulichen Umsetzung wäre eine Optimierung des Knotens aber noch möglich. So könnten die aus Süden, Osten und Westen kommenden Radfahrsteifen von der Mittellage in eine Randlage verrückt werden in Kombination mit einer optimierten Ampelschaltung. Diese Möglichkeit würde nur eine Veränderung beim Aufmalen der Fahrstreifen und bei der Programmierung der Ampelschaltung bedeuten und sollte zumindest geprüft werden. Unterzeichnet von: Aljoscha Löffler Christian Klinkhardt Dr. Sonja Klingert Dr. Susanne Heynen Ceren Akbaba Begründung/Sachverhalt
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0938/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Sammel-Konzeptbeschluss und Sammel-Baubeschluss: Überleitung laufender Bauprojekte des Tiefbauamtes gem. der beschlossenen Richtlinie "Bauprozesse" vom 29. April 2025 und der Hauptsatzung vom 29. Juli 2025 Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung nimmt den Änderungsantrag als ergebnisoffenen Prüfauftrag auf und informiert die Fraktionen schriftlich bis spätestens März über das Ergebnis. Die Planung für den Knoten Reinhold- Frank-/ Brauerstraße kann bei Bedarf im Fachausschuss erneut vorgestellt und besprochen werden. Der Baubeschluss zur Maßnahme sowie die Veröffentlichung der Gesamtausschreibung Anfang 2026 sind von diesem Prüfauftrag nicht betroffen. Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsantrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Das Projekt „Umbau der Kreuzung Kriegsstraße/Brauerstraße“ stellt eines der wesentlichen Projekte im Bauprogramm des Tiefbauamts für den Doppelhaushalt 2026/2027 dar. Es bildet die Fortsetzung der bereits abgeschlossenen oder noch im Bau befindlichen Bauabschnitte zwischen Karlstor und Leopoldstraße. Die Planung wurde als Konzeptbeschluss im Planungsausschuss Ende 2024 und als Projektvorstellung im Bauausschuss diesen Sommer diskutiert und beschlossen. Die aktuelle Vorlage sieht nur die Überführung in die neue Gremienstruktur vor. Für Projekte bis 20 Millionen Euro wurde diese Überführung bereits formal im Bauausschuss am 6. November 2025 beschlossen, die Entscheidung des Gemeinderats am 25. November 2025 steht somit nur für Projekte ab 20 Millionen Euro aus. Im Zuge der Bauvorbereitung wurden Vorhabensmeldungen anderer städtischer Dienststellen abgefragt und auf Synergien geprüft. Das Projekt „Umbau Kriegsstraße/Brauerstraße“ umfasst daher mittlerweile auch Umbauarbeiten in der Gartenstraße, die Erneuerung des Gleisdreiecks Brauerstraße/ Gartenstraße durch die Verkehrsbetriebe Karlsruhe GmbH, Gleiserneuerungen in der Gartenstraße durch die Verkehrsbetriebe Karlsruhe sowie umfangreiche Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Karlsruhe/Netzservice. Alle Projektteile werden in einem Gesamtprojekt unter Projektleitung des Tiefbaumtes zusammengefasst und als EU-weite Ausschreibung veröffentlicht. Um einen möglichst nahtlosen Bauablauf zum aktuellen Bauabschnitt zu gewährleisten, muss die Ausschreibung zwingend spätestens Anfang Februar 2026 veröffentlicht werden. Innerhalb dieser zeitlichen Vorgaben werden derzeit Bauphasen und Zeitpläne erarbeitet. Eine spätere Veröffentlichung der Ausschreibung hätte unmittelbare Verzögerungen im Bauablauf, beispielsweise durch verzögerte Materialbestellungen und fehlende Bauvorbereitungszeiten, zur Folge. Die Veröffentlichung der Ausschreibung setzt die Beibehaltung des Baubeschlusses voraus. Der Änderungsantrag bezieht sich konkret auf den Kreuzungsbereich der Kriegsstraße/Brauerstraße. Die Planung in diesem Bereich sieht in den Zufahrten von Westen, Süden und Osten sogenannte „Radfahrstreifen in Mittellage“ vor. Diese werden künftig, gegenüber dem Bestand, deutlich verbreitert und verlaufen zwischen dem Geradeaus-Kfz-Fahrstreifen und dem Rechtsabbiege-Kfz- Fahrstreifen. Das Verkehrssicherheitsaudit, im Rahmen der Planung durch das Stadtplanungsamt, hat zu dieser Führung keine nennenswerten objektiven Bedenken formuliert. Der Änderungsantrag sieht eine Verlegung der Radfahrstreifen von der Mittellage an den rechten Rand der Fahrbahn vor, also rechts vom Kfz-Rechtsabbiegefahrstreifen. Es wird dadurch von einer höheren subjektiven Sicherheit für Radfahrende ausgegangen. Eine höhere objektive Sicherheit wird in dieser Situation jedoch nur dann erreicht, wenn der rechtsabbiegende Kfz-Verkehr nicht gleichzeitig mit dem geradeausfahrenden Radverkehr freigegeben wird (eine gleichzeitige Freigabe dieser beiden Verkehrsströme würde zu Konflikten führen). Die geänderte Führung des Radverkehrs würde eine Überarbeitung der bisher geplanten Signalisierung erforderlich machen. Eine Signalisierung dieses Kreuzungsbereich muss allerdings neben der Erfüllung der Anforderungen der Straßenverkehrsordnung nach „Vision Zero“ auch die sichere Verkehrsführung des Kfz-Verkehrs im Karoline-Luise-Tunnel gewährleisten. Dies setzt unter anderem die Vermeidung entsprechender Rückstaulängen voraus. Es ist daher eine detaillierte Überprüfung der Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts für eine belastbare Bewertung notwendig. – 3 – Die Verwaltung nimmt den Änderungsantrag als ergebnisoffenen Prüfauftrag auf und informiert die Fraktionen schriftlich bis spätestens März über das Ergebnis. Die Planung für den Knoten Reinhold- Frank-/ Brauerstraße kann bei Bedarf im Fachausschuss erneut vorgestellt und besprochen werden. Der Baubeschluss zur Maßnahme sowie die Veröffentlichung der Gesamtausschreibung Anfang 2026 sind von diesem Prüfauftrag nicht betroffen. Die Verwaltung empfiehlt den Änderungsantrag als erledigt zu betrachten.