Organisierte Kriminalität in der Amalienstraße?
| Vorlage: | 2025/0927 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 30.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Ordnungs- und Bürgeramt |
| Erwähnte Stadtteile: | Innenstadt-West |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0927 Eingang: 30.09.2025 Organisierte Kriminalität in der Amalienstraße? Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 27 Ö Kenntnisnahme 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die derzeitige objektive Sicherheitslage in der Amalienstraße sowie am Schloss- und Marktplatz im Vergleich mit anderen öffentlichen Orten bzw. Plätzen in Karlsruhe? Wie sind die Fallzahlen? Handelt es sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung und des Polizeipräsidiums Karlsruhe um neue Kriminalitätsschwerpunkte? Sieht die Stadt Karlsruhe die Voraussetzungen eines „gefährlichen Ortes“ gemäß Polizeigesetz Baden- Württemberg erfüllt? 2. Wie gestaltet sich hier das Sicherheitsempfinden? Gibt es hier bereits eine quantitative und qualitative Erfassung der Rückmeldung vonseiten der Bevölkerung? 3. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung bezüglich der Massenschlägerei am 23. September 2025 in der Amalienstraße vor? Wie beurteilt die Stadtverwaltung die durchgeführten Razzien in diesen Bereichen? 4. Wie setzt sich die Tätergruppe bei den jüngsten Vorkommnissen zusammen? 5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe, um gegen die zunehmende organisierte Kriminalität in unserer Stadt vorzugehen? Wie viele Aufenthaltsverbote hat die Stadt Karlsruhe auf Grundlage von Delikten der Straßenkriminalität in der Innenstadt ausgesprochen? 6. Inwiefern sind hier in der Vergangenheit unbeteiligte Dritte zu Schaden gekommen? Wurden Polizeibeamte verletzt? Kam es zu Sachbeschädigungen (z.B. an Fahrzeugen)? Wer haftet für entstandene Schäden? 7. Inwiefern besteht die Möglichkeit, in diesen Bereichen dauerhafte kommunale Waffenverbotszonen nach dem Vorbild in Stuttgart, Mannheim und Heilbronn einzuführen? Sachverhalt / Begründung In jüngster Zeit ereigneten sich insbesondere in der Amalienstraße sowie am Schloss- und Marktplatz wiederholt sicherheitsrelevante Vorfälle, zuletzt eine Massenschlägerei am 23. September 2025 zwischen zwei rivalisierenden Gruppen. In der Vergangenheit kam es bereits zu verschiedenen Razzien gegen die organisierte Rauschgiftszene. Diese Ereignisse werfen Fragen zur objektiven Sicherheitslage und zum Sicherheitsempfinden, zur Entwicklung möglicher neuer Kriminalitätsschwerpunkte sowie zum Umgang mit organisierter Straßenkriminalität in Karlsruhe auf. Es ist von Interesse, wie die Tätergruppen zusammengesetzt sind – 2 – (vgl. Berichterstattung in den Badischen Neuesten Nachrichten vom 24. September 2025), welche Auswirkungen die Vorfälle auf unbeteiligte Dritte und auf Sachwerte hatten und welche Maßnahmen Stadtverwaltung und Polizeipräsidium ergreifen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Zudem stellt sich die Frage, ob eine Einstufung der betroffenen Bereiche als „gefährliche Orte“ nach dem Polizeigesetz sowie die Einrichtung kommunaler Waffenverbotszonen in Betracht gezogen werden können. Aus all diesen Gründen bitten wir um die Beantwortung obiger Fragen. Unterzeichnet von: Stadtrat Detlef Hofmann Stadtrat Dirk Müller Stadtrat Nicolas Schütz
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Extrahierter Text
Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0927 Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Organisierte Kriminalität in der Amalienstraße? Anfrage: CDU Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 27 Ö Kenntnisnahme 1. Wie bewertet die Stadtverwaltung die derzeitige objektive Sicherheitslage in der Amalienstraße sowie am Schloss- und Marktplatz im Vergleich mit anderen öffentlichen Orten bzw. Plätzen in Karlsruhe? Wie sind die Fallzahlen? Handelt es sich nach Einschätzung der Stadtverwaltung und des Polizeipräsidiums Karlsruhe um neue Kriminalitätsschwerpunkte? Sieht die Stadt Karlsruhe die Voraussetzungen eines „gefährlichen Ortes“ gemäß Polizeigesetz Baden-Württemberg erfüllt? Die Amalienstraße sowie der Schloss- und Marktplatz befinden sich im Karlsruher Stadtzentrum und sind ein beliebter Treffpunkt aufgrund der umliegenden Bars, Diskotheken und Restaurants. Das nächtliche Eventpublikum nutzt diese Örtlichkeiten und Straßenzüge, was regelmäßig mit Begleiterscheinungen wie erhöhter Lärmbelästigung, einem durch den Konsum von berauschenden Mitteln beeinflussten Verhalten sowie der Begehung von Straftaten einhergeht. Das Polizeipräsidium Karlsruhe konnte im Sommer 2024 - wie bereits im Vorjahr - das Aufleben der Drogenhandelsszene mit Streitigkeiten in den umliegenden Straßenzügen der Hirsch- sowie der Amalienstraße bis hin zum Europa- und Stephanplatz feststellen. Dies führte zu einer erhöhten Anzahl von Straftaten im Vergleich zu anderen Orten oder Plätzen in Karlsruhe. Aufgrund von intensiven offenen und verdeckten Kontrollmaßnahmen konnten im November 2024 13 Haftbefehle vollstreckt werden. Anschließend führte das örtlich zuständige Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz ergänzende offene und verdeckte Kontrollmaßnahmen fort. Im Frühjahr 2025 wurde im Zuge weiterer Ermittlungen festgestellt, dass sich im Bereich der Amalien-/Hirschstraße und den umliegenden Straßen und Plätzen (sogenannte „Erweiterte Amalienstraße“) neben dem Wohnungsverkauf wieder ein zentraler öffentlicher Verkaufsort von Betäubungsmitteln entwickelt hatte. Ungeachtet der intensiven Maßnahmen kam es erneut zu Konflikten zwischen den rivalisierenden Gruppierungen mit zunehmender Tendenz. Die „Erweiterte Amalienstraße“ (Amalienstraße, Hirschstraße, Kaiserstraße, Europaplatz, Stephanplatz, Douglasstraße, Leopoldstraße, Sophienstraße unter anderem) befindet sich im Stadtteil „Innenstadt-West“ (Größe insgesamt circa 240 Hektar) und umfasst circa 15 Hektar (6,4 Prozent der Gesamtfläche des Stadtteils). Während des Zeitraums 1. Januar bis 31. Dezember 2024 wurden in diesem in Relation kleinen Gebiet 26,6 Prozent aller in der Innenstadt West begangenen Straftaten im öffentlichen Raum (236 von 887 Fällen) und 24,5 Prozent der Delikte der Straßenkriminalität (106 von 432 Fälle) verübt. – 2 – Aufgrund der zuvor genannten Feststellungen und kriminalstatistischer Auswertungen stufte das Polizeipräsidium Karlsruhe den Bereich „Erweiterte Amalienstraße“ (siehe Anlage) in der Zeit vom 4. März 2025 bis 8. März 2026 zu den folgenden Zeiten gemäß § 27 Absatz 1 Nummer 3 Polizeigesetz Baden-Württemberg als gefährlichen Ort ein: • Montag bis Samstag von 12 bis 24 Uhr, • Dienstag bis Freitag von 0 bis 1 Uhr, • Samstag und Sonntag zwischen 0 und 6 Uhr. Das Gebiet des „Erweiterten Marktplatzes beziehungsweise Schlossplatzes“ (siehe Anlage) ist seit dem 16. April 2025 durch das Polizeipräsidium Karlsruhe als gefährlicher Ort eingestuft. Die Einstufung gilt bis zum 15. April 2026 zu den folgenden Zeiten: • Dienstag bis Sonntag von 12 bis 24 Uhr, • Samstag von 0 bis 4 Uhr, • Sonntag und Montag zwischen 0 und 7 Uhr. 2. Wie gestaltet sich hier das Sicherheitsempfinden? Gibt es hier bereits eine quantitative und qualitative Erfassung der Rückmeldung vonseiten der Bevölkerung? Sowohl die Stadtverwaltung als auch das zuständige Polizeirevier Karlsruhe-Marktplatz stellten eine Zunahme von Bürgerbeschwerden für den Bereich der „Erweiterten Amalienstraße“ fest. Eine Statistik zur Anzahl der Beschwerden und zu den Gründen im Einzelnen wird nicht geführt. 3. Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung bezüglich der Massenschlägerei am 23. September 2025 in der Amalienstraße vor? Wie beurteilt die Stadtverwaltung die durchgeführten Razzien in diesen Bereichen? 4. Wie setzt sich die Tätergruppe bei den jüngsten Vorkommnissen zusammen? Aus Gründen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 3, 4 und 6 gemeinsam beantwortet. Eine Auseinandersetzung, die sich am 23. September 2025 ereignet haben soll, ist dem Polizeipräsidium Karlsruhe nicht bekannt. Jedoch kam es am 18. September 2025 zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen im Kreuzungsbereich Amalien- /Hirschstraße. Im Zuge dieses Ereignisses wurde von mindestens einem Beteiligten Pfefferspray eingesetzt. Laut Zeugenaussagen sollen auch Schlagwerkzeuge und ein Messer verwendet worden sein. Aufgrund des Einsatzes des Pfeffersprays wurden mehrere unbeteiligte Personen leicht verletzt. Zu den laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte gegeben werden. Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte wurden bislang nicht verletzt – Sachschäden sind keine entstanden. Die Stadtverwaltung verurteilt jede Form von Kriminalität und befürwortet das konsequente Einschreiten der Polizei. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Karlsruhe, um gegen die zunehmende organisierte Kriminalität in unserer Stadt vorzugehen? Wie viele Aufenthaltsverbote hat die Stadt Karlsruhe auf Grundlage von Delikten der Straßenkriminalität in der Innenstadt ausgesprochen? Neben der Einstufung der „Erweiterten Amalienstraße“ als gefährlichen Ort wurde eine Einsatzkonzeption erstellt, die fortlaufend der aktuellen Lage angepasst wird. Ziel ist es, mit – 3 – verstärkter Polizeipräsenz und konsequentem Vorgehen bei niedriger Einschreitschwelle den Kontrolldruck zu erhöhen, Ordnungsstörungen zu verhindern und die Betäubungsmittel- und Gewaltkriminalität zu unterbinden, um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu steigern. Die Stadtverwaltung hat im laufenden Jahr bislang acht Aufenthaltsverbote für die Innenstadt ausgesprochen. Die Aufenthaltsverbote hatten jeweils eine Geltungsdauer von drei Monaten. 6. Inwiefern sind hier in der Vergangenheit unbeteiligte Dritte zu Schaden gekommen? Wurden Polizeibeamte verletzt? Kam es zu Sachbeschädigungen (z.B. an Fahrzeugen)? Wer haftet für entstandene Schäden? Siehe Antwort zur Frage 3 und 4. 7. Inwiefern besteht die Möglichkeit, in diesen Bereichen dauerhafte kommunale Waffenverbotszonen nach dem Vorbild in Stuttgart, Mannheim und Heilbronn einzuführen? Es ist beabsichtigt, eine Waffen– und Messerverbotszone an den durch das Polizeipräsidium Karlsruhe als „gefährlicher Ort“ eingestuften Plätzen einzurichten. Es handelt sich hierbei um den Bereich der „Erweiterten Amalienstraße“ sowie den „Erweiterten Marktplatz“. Die Verordnung wird derzeit erarbeitet.
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Bereich zur Einstufung als „gefährlicher Ort“ Konzeption „Pyramide“
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 27 der Tagesordnung: Organisierte Kriminalität in der Amalienstraße? Anfrage: CDU Vorlage: 2025/0927 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 27 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Dezember 2025