Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe - Zusammensetzung und Geschäftsordnung des City Tax Beirats
| Vorlage: | 2025/0923 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Stadtkämmerei |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0923 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe - Zusammensetzung und Geschäftsordnung des City Tax Beirats Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 11 N Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 10 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zur City Tax zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung des City Tax Beirats und gibt ihm die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten:400 T€ disponibles Budget Beirat Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: wird vom GR festgelegt Gesamteinzahlung: nicht relevant Jährlicher Ertrag: nicht relevant Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit KTG, KME, KMK, KVV – 2 – Erläuterungen I. Vorbemerkung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25. März 2025 die Einführung einer Übernachtungsteuer (City Tax) in Karlsruhe zum 1. Juli 2025 beschlossen (Vorlage Nr. 2025/0147). Begründet wurde die Einführung damit, dass die Stadt Karlsruhe den Übernachtungsgästen eine hervorragende touristische Infrastruktur zur Verfügung stellt, für die die Stadt Karlsruhe erhebliche Mittel aufwendet. Durch die Einführung der City Tax wird das Ziel verfolgt, die in Karlsruhe übernachtenden Gäste an den Kosten für Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur zu beteiligen. Die dadurch generierten Einnahmen sollen wiederum weitestgehend als Gegenfinanzierung für Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Tourismus (u.a. touristische Vermarktung, Events und Kultur) verwendet werden, die bislang im Wesentlichen aus allgemeinen Finanzierungsmitteln der Stadt Karlsruhe bestritten wurden. Da die City Tax wie alle übrigen kommunalen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden ist, soll ein Beirat eingerichtet werden, der über die bereits verausgabten Mittel hinaus, jährlich zweckorientierte Verwendungsvorschläge zur Steigerung der touristischen Attraktivität Karlsruhes für die zuständigen gemeinderätlichen Gremien erarbeitet. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Vorschlag für die konkrete Zusammensetzung sowie die notwendige Geschäftsordnung des Beirates zur Entscheidung vorzulegen. II. Zusammensetzung Beirat Die Verwaltung schlägt folgende Zusammensetzung des Beirats vor: Vorsitz: Wirtschaftsdezernent*in Stadt Karlsruhe als geborenes stimmberechtigtes Mitglied des Gremiums Stimmberechtigte Mitglieder: Drei Vertreter*in DEHOGA (Fachgruppe Hotellerie und Tourismus) Ein Vertreter*in DEHOGA (Fachgruppe Gastronomie) Ein Vertreter*in IHK (Tourismusausschuss) Ein Vertreter*in City Initiative Karlsruhe Ein Vertreter*in KTG Karlsruhe Tourismus GmbH (inkl. Kultur in Karlsruhe und Convention Bureau) Ein Vertreter*in KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Ein Vertreter*in KMK Karlsruher Messe- und Kongress GmbH Ein Vertreter*in Kulturamt Stadt Karlsruhe Ein Vertreter*in Kulturring Ein Vertreter*in Mobilität (KVV) Jeweils ein Vertreter*in der Fraktionen des Karlsruher Gemeinderats – 3 – Beratende Mitglieder: Ein Vertreter*in Geschäftsführung DEHOGA Ein Vertreter*in Tourismusreferat IHK Ein Vertreter*in Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe Die KTG Karlsruhe Tourismus GmbH übernimmt die Organisation des Beirats (Einladung, Tagesordnung, Protokoll etc.), während die Stadtkämmerei die Fachvorlagen für die städtischen Gremien koordiniert und erstellt. Die vorgeschlagene Zusammensetzung des City Tax Beirats ist an die bewährte Struktur (Zusammensetzung und Geschäftsordnung) des Tourismusbeirats in Freiburg angelehnt. Alle vorgeschlagenen Mitglieder haben die Expertise und die Intention, durch ihre Arbeit die Zahl der Übernachtungsgäste zu erhöhen, die Attraktivität Karlsruhes zu steigern und den Wirtschaftsfaktor Tourismus zu stärken. Außerdem wurden sowohl die Diskussion aus der Gemeinderatssitzung am 25. März 2025 als auch eine ausgewogene Gewichtung aller fachlich Beteiligten bei der Auswahl berücksichtigt: Vertretung Kultur: Neben dem Kulturamt der Stadt Karlsruhe und der Dachmarke „Kultur in Karlsruhe“, in der sich über 50 Kulturinstitutionen organisieren - vertreten durch die KTG -, soll der Kulturring als spartenübergreifender Zusammenschluss der freien Kultureinrichtungen in Karlsruhe in den Beirat aufgenommen werden. Der Kulturring setzt sich für die Interessen der freien Kunst- und Kulturszene ein und fördert deren Entwicklung durch Vernetzung, gemeinsame Projekte und kulturpolitisches Engagement. Vertretung Mobilität (KVV): Da die Mobilität für touristische Belange eine hohe Bedeutung aufweist, soll mit dem KVV entsprechende Expertise im Beirat berücksichtigt werden. Anmerkung Integration Gewerkschaften: In der Gemeinderatsdebatte wurde unter anderem darum gebeten, auch eine Vertretung der Gewerkschaften in den Beirat einzubinden. Die Verwaltung hat dies geprüft und ist zu der Auffassung gelangt, dass die Einbindung der Gewerkschaften nicht zielführend ist, da für die Beiratstätigkeit die Sachexpertise zum Erhalt und zur Steigerung der touristischen Attraktivität Karlsruhes im Vordergrund steht. III. Geschäftsordnung: Die auf Grundlage des Tourismusbeirats in Freiburg erarbeitete Geschäftsordnung für den City Tax Beirat (siehe Anlage 1) enthält folgende Eckpunkte: - Der City Tax Beirat ist ein rein beratendes Gremium, dessen Beschlüsse lediglich empfehlenden Charakter haben und das nichtöffentlich tagt. - Er soll zweckorientierte Verwendungsvorschläge zur Steigerung der touristischen Attraktivität Karlsruhes erarbeiten. - Die Expertise der Beiratsmitglieder soll jährlich in die Vorschläge der Verwaltung an die zuständigen Gremien zur zweckorientierten Verwendung im Bereich der touristischen Maßnahmen, touristischen Infrastruktur und touristischen Projekte (u.a. touristische Vermarktung, Events und Kultur) einfließen. Die Vorschläge werden zum einen die Sicherung von bestehenden Maßnahmen, aber auch Vorschläge für neue Maßnahmen und Projekte zur Steigerung der Attraktivität des touristischen Standorts umfassen. – 4 – IV. Disponibles Budget des Beirats Im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 sind im Teilhaushalt 2000 für den Beirat Erträge der City Tax in Höhe von jeweils 400.000 Euro eingeplant. Diesbezüglich kann der City Tax Beirat Verwendungsvorschläge für die zuständigen städtischen Gremien erarbeiten. Für das Jahr 2025 stehen - wie in der Vorlage des Gemeinderats vom 25. März 2025 dargestellt - keine freien Mittel mehr zur Verteilung zur Verfügung. Der Gemeinderat hat am 25. März 2025 das Kooperationsprojekt Digitale Informationsstelen von Stadt Karlsruhe, DEHOGA und IHK Karlsruhe zur Kenntnis genommen und dessen Umsetzung unterstützt. (Vorlage Nr. 2025/0147). Die Umsetzung dieses Kooperationsprojekts sollte als erste Maßnahme aus den Erträgen der City Tax finanziert werden. Für die Laufzeit von insgesamt drei Jahren ist eine Gesamtsumme von knapp 300.000 Euro erforderlich (50.000 Euro für 2025, jeweils 100.000 Euro für 2026 und 2027 sowie 50.000 Euro für 2028). Nach erfolgreicher Ausschreibung und Abstimmung mit den Hoteliers wurden die Leasingverträge abgeschlossen und im September 2025 mit der Umsetzung/Aufstellung begonnen. Inzwischen sind 34 Hotelstelen im Einsatz sowie eine temporär aufgestellte Informationsstele im Foyer des Rathauses. V. City Tax Erträge Im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 wurden prognostizierte Einnahmen von 5.200.000 Euro eingeplant. Zudem sollen über die Veränderungsliste erwartete Mehreinnahmen durch den Einbezug der Parahotellerie wie AirBnB und sonstige Buchungsplattformen in Höhe von 1.000.000 Euro eingebracht werden. Dieser Betrag ist als Deckungsbeitrag zum Erreichen der erforderlichen 80 Millionen Euro im Rahmen der 4. Stufe der Haushaltssicherung eingeplant. Von den prognostizierten Einnahmen durch die Entscheidung des Gemeinderats im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2024/2025 inklusive der Personalkosten zur Umsetzung der City Tax und der Mittelfristplanung sind bereits 2.500.000 Euro gebunden. Für den City Tax Beirat ist im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 ein disponibles Budget von jährlich 400.000 Euro eingeplant (siehe Ziffer IV). Weitere 100.000 Euro sind für 2026 und 2027 sowie 50.000 Euro für 2028 bereits durch das Hotelstelenprojekt gebunden (siehe Ziffer IV). Für die UNESCO City of Media Art (Kulturamt) sollen 100.000 Euro jährlich dauerhaft über die Veränderungsliste in den Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 eingebracht werden. Ein Betrag von 2.000.000 Euro aus der City Tax wird zur rechnerischen Gegenfinanzierung der bereits eingeplanten Betriebskostenzuschüsse KTG und KME eingeplant. Diese wurden zu gleichen Teilen auf KTG und KME verteilt und sind jeweils mit 1.000.000 Euro in die Wirtschaftspläne von KTG und KME eingeflossen. Die Verwendung dieses Betrags für touristische Maßnahmen, Projekte, Events und Kultur (Durchführung Schlosslichtspiele, Stadtwerke Winterzeit/Weihnachtsstadt Karlsruhe, Weiterführung Destinationsvertrieb und Betrieb Tourist Information etc.) ist damit folgerichtig. Denn die City Tax hat die Zielsetzung der Förderung und Sicherung der touristischen Infrastruktur sowie entsprechender Maßnahmen und Projekte (siehe Vorlage Nr. 2025/0147 nebst Übernachtungsteuersatzung (City Tax) vom 25. März 2025). Zudem ist vorgesehen, aus den City Tax Erträgen ab 2027 ff einen Betrag von jährlich 30.000 Euro zur Weiterführung des Fahrradleihsystems zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es ist um den erforderlichen städtischen Mindestzuschuss an die KVV, um das Fahrradleihsystem weiter aufrechterhalten zu können. Derzeit ist die Aufgabe des städtischen Zuschusses an die KVV als Einsparung im Rahmen der 4. Stufe der Haushaltssicherung im Teilhaushalt 6100 vorgeschlagen. – 5 – Im Aufsichtsrat der KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH wurde diskutiert, dem City Tax Beirat vorzuschlagen, aus dem disponiblem Budget in Höhe von 400.000 Euro die Durchführung einer international ausstrahlenden OpenAir-Veranstaltung in Kooperation mit dem SWR als Zusatzprojekt der KME mit jeweils 120.000 Euro in 2026 und 2027 zu empfehlen. Für die im Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 eingeplanten Mittel in Höhe von 100.000 Euro für 2026 bzw. 70.000 Euro ab 2027 ist keine konkrete Zuordnung erfolgt. VI. Weitere Schritte: Nach Entscheidung des Gemeinderats über die Einrichtung des City Tax Beirats und dessen Geschäftsordnung wird die Verwaltung zur konstituierenden Sitzung des Beirats einladen, in der auch organisatorische Themen besprochen werden und zweckorientierte Verwendungsvorschläge im Rahmen des disponiblen Budgets des Beirats erarbeitet werden. Diese Vorschläge werden dann den zuständigen städtischen Gremien zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss 1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zur City Tax zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung des City Tax Beirats und gibt ihm die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung. Anlage 1: Geschäftsordnung des City Tax Beirats
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Anlage 1 Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei Abteilung Kommunale Steuern Stand: Oktober 2025 Präambel Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung vom 25. März 2025 die Einführung einer Übernachtungsteuer (City Tax) zum 1. Juli 2025 beschlossen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Gründung eines Experten-Beirats beschlossen. Der Beirat – nachstehend „City Tax Beirat“ genannt - soll jährlich zweckorientierte Verwendungsvorschläge zur Steigerung der touristischen Attraktivität Karlsruhes für die zuständigen gemeinderätlichen Gremien erarbeiten, für welche ein disponibles Budget zur Verfügung gestellt wird. Dabei geht es um Vorschläge für neue Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Tourismus (u.a. touristische Vermarktung, Events und Kultur sowie touristischer Infrastruktur), die zur Steigerung der Attraktivität und Wahrnehmung des touristischen Standorts Karlsruhe dienen. Der City Tax Beirat ist ein rein beratendes Gremium, seine Beschlüsse haben lediglich empfehlenden Charakter. Vor diesem Hintergrund ergibt sich für die Mitglieder des Beirats folgende Geschäftsordnung: § 1 Zusammensetzung des City Tax Beirats 1. Der City Tax Beirat besteht aus dem/der Vorsitzenden (§ 2 Abs. 1 GO City Tax) und den von den nachfolgenden Institutionen benannten Mitgliedern. Stimmberechtigte Mitglieder: Drei Vertreter*in DEHOGA (Fachgruppe Hotellerie und Tourismus) Ein Vertreter*in DEHOGA (Fachgruppe Gastronomie) Ein Vertreter*in IHK (Tourismusausschuss) Ein Vertreter*in der City Initiative Karlsruhe Ein Vertreter*in KTG Karlsruhe Tourismus GmbH (inkl. Kultur in Karlsruhe und Convention Bureau) Ein Vertreter*in KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Ein Vertreter*in KMK Karlsruher Messe- und Kongress GmbH Ein Vertreter*in Kulturamt Stadt Karlsruhe Ein Vertreter*in Kulturring Ein Vertreter*in Mobilität (KVV) Jeweils ein Vertreter*in der Fraktionen des Karlsruher Gemeinderats Die genannten Institutionen dürfen nur solche Vertreter*innen benennen, die ihren Leistungserbringungsort im Stadtkreis Karlsruhe haben. Geschäftsordnung des City Tax Beirates In der Fassung vom 24.11.2025 (GO City Tax) 2 | Stadt Karlsruhe | GO City Tax Beratende Mitglieder: Ein Vertreter*in Geschäftsführung DEHOGA Ein Vertreter*in Tourismusreferat IHK Ein Vertreter*in Stadtkämmerei Stadt Karlsruhe 2. Die Leiterin bzw. der Leiter des für die Wirtschaft zuständigen Dezernats der Stadt Karlsruhe ist geborenes und stimmberechtigtes Mitglied des City Tax Beirats. 3. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten keine Entschädigung. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit betrifft alle Angelegenheiten, deren Geheimhaltung gesetzlich vorgeschrieben, besonders angeordnet oder ihrer Natur nach erforderlich ist. § 17 Abs. 2 GemO gilt entsprechend. § 2 Vorsitz 1. Den Vorsitz des City Tax Beirats hat der/die zuständige Wirtschaftsdezernent*in der Stadt Karlsruhe. 2. Der Beirat wählt mit einfacher Mehrheit aus einer Mitte einen Stellvertreter/Stellvertreterin. Diese/dieser leitet im Verhinderungsfall die Sitzungen. 3. Der/Die Vorsitzende des City Tax Beirats eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Er/Sie handhabt die Ordnung und übt das Hausrecht aus. § 3 Einberufung, Beratung und Beschlussfassung 1. Die Organisation des Beirats (Einladung, Tagesordnung, Protokoll etc.) übernimmt die KTG Karlsruhe GmbH, während die Stadtkämmerei die Fachvorlagen für die städtischen Gremien koordiniert und erstellt. 2. Der City Tax Beirat wird von der KTG Karlsruhe Tourismus GmbH unter Mitteilung von Tagungsort, Tagungszeit und Tagesordnung rechtzeitig einberufen. Die Sitzung findet in Präsenz statt, wenn nicht in der Einladung eine virtuelle Sitzung bestimmt oder die hybride Teilnahme zugelassen wird. Die Mitglieder des City Tax Beirats können eigene Tagesordnungspunkte vorschlagen. Der City Tax Beirat tagt ein- bis zweimal jährlich. 3. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. 4. Die Sitzungen des City Tax Beirats sind nicht öffentlich. 5. Die Sitzungsunterlagen werden den Mitgliedern des Beirats rechtzeitig vor dem Sitzungstermin digital zur Verfügung gestellt. Die Vorlagen sind mit der/dem Vorsitzenden des City Tax Beirats oder einer benannten Vertretung abzustimmen. 3 | Stadt Karlsruhe | GO City Tax 6. Der City Tax Beirat fasst keine verbindlichen Beschlüsse, sondern erarbeitet Empfehlungen für die Verwaltung, die in die Vorschläge der Verwaltung an die zuständigen Gremien zur zweckorientierten Verwendung im Bereich der touristischen Maßnahmen, touristischen Infrastruktur und touristischen Projekte (u.a. touristische Vermarktung, Events und Kultur) einfließen sollen. Die Gremien der Stadt Karlsruhe sind an diese Empfehlungen nicht gebunden. 7. Abstimmungen werden mit einfacher Mehrheit der Anwesenden getroffen. § 4 In Kraft treten Die Geschäftsordnung tritt am 24.11.2025 in Kraft.
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 10 der Tagesordnung: Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe - Zu- sammensetzung und Geschäftsordnung des City Tax Beirats Vorlage: 2025/0923 Punkt 10.1 der Tagesordnung: Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe - Zu- sammensetzung und Geschäftsordnung des City Tax Beirats Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0923/1 Punkt 10.2 der Tagesordnung: Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe - Zu- sammensetzung und Geschäftsordnung des City Tax Beirats Änderungsantrag: CDU Vorlage: 2025/0923/2 Punkt 10.3 der Tagesordnung: Übernachtungsteuer (City Tax) in der Stadt Karlsruhe - Zu- sammensetzung und Geschäftsordnung des City Tax Beirats Interfraktioneller Änderungsantrag: Die Linke, Volt Vorlage: 2025/0923/3 Beschluss: 1. Der Gemeinderat nimmt die Sachdarstellung zur City Tax zur Kenntnis. 2. Der Gemeinderat beschließt die Einrichtung des City Tax Beirats und gibt ihm die als Anlage 1 beigefügte Geschäftsordnung. Abstimmungsergebnis: TOP 10: Mehrheitliche Zustimmung (21 Ja, 18 Nein) TOP 10.1: Mehrheitliche Zustimmung (20 Ja, 19 Nein) TOP 10.2: Mehrheitliche Ablehnung (16 Ja, 23 Nein) TOP 10.3: Mehrheitliche Ablehnung (19 Ja, 20 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 10 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Kulturausschuss am 11. November 2025 (10.). – 2 – Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Beim Beschluss der Übernachtungssteuer im März haben wir als Gemeinderat der Verwaltung den Auftrag gegeben, diese Vorlage zu erstellen, sich Ge- danken zu machen, wie dieser Beirat aussehen könnte. Das ist jetzt innerhalb dieser Frist passiert, deswegen an dieser Stelle einmal sehr vielen herzlichen Dank. Vielleicht geht es immer so mit dieser Bearbeitung. Wir GRÜNE wollen die Gewerkschaften und eine Vertre- tung aus der Jugend gerne mit am Tisch wissen, deshalb stellen wir hier diesen Änderungs- antrag zur Zusammensetzung. In der Vorlage steht bei den Überlegungen zu den Gewerk- schaften, dass die Sachexpertise im Vordergrund stehe. Und genau darum geht es. Genau deswegen wollen wir neben der Sicht der Arbeitgeber*innen auch die Sicht der Arbeitneh- mer*innen gleich direkt am Tisch vertreten wissen. Auch ihre Fachexpertise wollen wir dort verankert haben. Eine weitere Perspektive, die aus unserer Sicht diesem Tisch, diesem Beirat nicht schaden würde, um zumindest in puncto Alter eine gewisse Vielfalt reinzubringen, ist die Stimme der Jugend. Auch ihre Perspektive würden wir hier in dieser gemeinsamen Attraktivitäts- steigerung unserer Stadt gerne vertreten wissen. So haben wir wenigstens in puncto Alter eine gewisse Vielfalt. Deswegen werbe ich an dieser Stelle für unseren Änderungsantrag. Karlsruhe ist eine attraktive und vielfältige Stadt, hat ein super Angebot in Sachen Kultur, Sport, Event, aber auch in puncto Erholung. Vielen Dank an dieser Stelle an alle, die daran mitwirken, die Vereine, die Träger, aber auch zum Beispiel die Beherbergungsbetriebe und die beherbergenden Personen. Wir arbeiten gerne weiter daran, dass Karlsruhe auch für Besucher*innen so liebenswert bleibt. Stadtrat Bunk-Merkel (CDU): Die City Tax allein bringt schon einen erheblichen bürokrati- schen Aufwand mit sich, sowohl für die betroffenen Hotelbetriebe als auch für die Stadt- verwaltung. Jetzt sollen wir auch noch einen mehr als 20-köpfigen Beirat einsetzen, das ist alles andere als unbürokratisch. Die Grundidee, einen fachlichen Beirat einzusetzen, der Maßnahmen erarbeitet, um die touristische Attraktivität unserer Stadt zu steigern, ist rich- tig. Der Beirat soll aber ein Fachgremium sein, das den beschließenden gemeinderätlichen Gremien Vorschläge macht. Hauptkriterium für die Besetzung dieses Beirats muss deshalb die fachliche und die praktische Expertise sein und nicht politische Überzeugungen. Es ist nicht sinnvoll, wenn der beratende Beirat schon fast zur Hälfte aus Vertretern dieses Ge- meinderats besteht. Wer weiß besser, warum Gäste in Karlsruhe übernachten und was neue Gäste nach Karlsruhe zieht, als die Hoteliers, die diese Menschen hier beherbergen. Außerdem sind es auch die Hoteliers, die organisatorisch und wirtschaftlich durch die Ein- führung der City Tax belastet sind und die Steuer an die Stadt abführen. Im Frühjahr gab es eine Einigung zur Einführung der City Tax, hinter die sich letztlich auch der DEHOGA gestellt hat. Der DEHOGA selbst hat sich statt einer prozentualen Abgabe aus markttechnischen Gründen sogar für eine pauschale Abgabe ausgesprochen, die noch Steuereinnahmen einbringt. Vor diesem Hintergrund sind die Beträge, für deren Verwen- dung der Beirat Vorschläge machen soll, eigentlich ohnehin viel zu gering. Jedenfalls ist es aber jetzt an der Zeit, dass wir die Hoteliers, die Fachleute aus der Praxis ernsthaft in die Verwendung der City Tax-Gelder einbinden und ihre Expertise nutzen, um die touristische Attraktivität Karlsruhes tatsächlich zu steigern. Das geht nur mit einem schlanken und ef- fektiven Fachbeirat und nicht mit einem aufgeblähten und politisch dominierten Gremium. – 3 – Deshalb beantragen wir, die Zahl der gemeinderätlichen Beiratsmitglieder zu halbieren. Die Änderungsanträge der GRÜNEN und von Volt und den Linken lehnen wir folglich ab. Stadtrat Tröndle (SPD): Im Ziel, mit der Übernachtungssteuer Gäste, die in Karlsruhe über- nachten, an den Kosten für Maßnahmen und Projekte zur Förderung des Tourismus und der touristischen Infrastruktur zu beteiligen, sind wir uns alle einig und auch über die Bil- dung eines Beirats, der über verausgabte Mittel hinaus zweckorientierte Verwendungsvor- schläge zur Steigerung der touristischen Attraktivität für die gemeinderätlichen Gremien arbeitet. Zunächst will ich im Namen der SPD-Fraktion der Verwaltung für die Vorlage danken, in der sie die Verwendung der Mittel und die Zusammensetzung des Beirats konkretisiert und für Letzteres auch ein disponibles Budget vorsieht. Doch jetzt kommt die Gretchenfrage. Keine Einmütigkeit besteht in der Zusammensetzung des Beirats. Das ist immer so eine Sa- che mit der Bildung eines Beirats. Will ich eine möglichst große, eine fachliche Beteiligung der auf dem jeweiligen Gebiet relevanten Akteure oder will ich ein überschaubares, nach Kriterien der Effizienz zusammengestelltes Gremium? Die Verwaltung hat nach bestem Wissen und Gewissen einen Vorschlag über die Zusammensetzung des Beirats erarbeitet, der wenn ich es richtig gezählt habe, 21 Stimmberechtigte und 3 beratende Mitglieder vor- sieht. Das spricht für die Überlegung einer möglichst breiten Beteiligung, denn der Vor- schlag hat einen Beirat zur Folge, der zahlenmäßig der Hälfte des Gemeinderats entspricht. Wenn wir diesen Weg gehen wollen, dürfen wir aber die Vertretung von Arbeitnehmern und der Jugend nicht vergessen. Und so schließt sich die SPD-Fraktion gerne dem Ände- rungsantrag der GRÜNEN an, diese beiden Vertretungen in den Beirat mit aufzunehmen. So, jetzt kommt die andere Seite. Gleichzeitig wollen wir das Gremium, das Empfehlungen für Verwaltung und gemeinderätliche Gremien erarbeitet, aber auch nicht weiter aufblä- hen. Deshalb können wir auch dem Änderungsantrag der CDU, die gemeinderätlichen Ver- tretungen im Beirat auf vier zu reduzieren, auch folgen. Das ist für uns kein Widerspruch. Damit zunächst einmal herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Stadtrat Schnell (AfD): Laut Vorlage soll hier ein Beirat eingerichtet werden, der sage und schreibe aus 20 Mitgliedern bestehen soll und, als ob das noch nicht genug wäre, noch drei weitere beratende Mitglieder zusätzlich. Und was soll und darf dieser Beirat dann ma- chen? Er soll – Zitat - über die bereits verausgabten Mittel hinaus jährlich zweckorientierte Verwendungsvorschläge zur Steigerung der touristischen Attraktivität Karlsruhes für die zu- ständigen gemeinderätlichen Gremien erarbeiten, also nur Vorschläge erarbeiten und was mit einem Teil der City Tax-Einnahmen realisiert werden könnte. Wobei ganz klar ist, dass die Entscheidung, was mit diesem Geld gemacht wird, dann letztendlich im Gemeinderat fällt und der selbstverständlich die Freiheit hat, diese Vorschläge in Teilen oder vollständig abzulehnen und darüber hinaus auch selbst Anträge zu stellen. Nach unserer Ansicht ist ein 23-köpfiges Gremium, das die GRÜNEN auch noch durch ei- nen Gewerkschaftsvertreter und einen vom Stadtjugendausschuss erweitert sehen wollen, viel zu groß. Unserer Ansicht nach sollte das Gremium, das, um das noch einmal zu beto- nen, nicht entscheidungsbefugt ist, sondern nur Vorschläge erarbeitet, nicht mehr als zwölf Personen umfassen. Daher lehnen wir die Vorlage und erst recht den Änderungsantrag der GRÜNEN ab. – 4 – Zum Antrag der CDU muss ich sagen, das ist die richtige Richtung. Weil hier aber partout die Zählgemeinschaft mit einbezogen werden soll, müssen wir auch diesen aus AfD-Sicht ablehnen. Stadtrat Berghoff (Die Linke): Zuerst vielleicht noch, dass wir den Vorstoß der GRÜNEN, eine/n Vertreter*in einer Gewerkschaft und des Stadtjugendausschusses in dieses Gremium zu holen, begrüßen und auch unterstützen. Der nächste Punkt wäre unser eigener, jetzt interfraktioneller Änderungsantrag, den wir quasi als Schnellschuss heute noch eingebracht haben, nachdem wir erfahren haben, dass die gesamte Volt-Fraktion erkrankt ist. Für die Form muss ich mich, glaube ich, ein bisschen bei den Ratsangelegenheiten entschuldigen. Das war wirklich eine Sache von 30 Sekunden. Volt hat sich für die Zulassung nicht-gemeinderätlicher Mitglieder in diesem Beirat ausge- sprochen, was wir befürworten, zum einen, weil da auch Expertise herrscht, zum anderen insbesondere, weil es sich um ein beratendes Gremium handelt und die Entscheidung letzt- endlich im Gemeinderat bestätigt werden muss. Wir hätten dem Antrag von Volt zuge- stimmt und haben deshalb heute kurzerhand nach Rücksprache entschlossen, die Ände- rung kurz vor knapp noch einzubringen. Zuletzt bleibt mir noch zu sagen, dass wir eine Verkleinerung, die lediglich den großen Fraktionen Zugang ermöglichen soll, ablehnen, weil Verschlanken ist immer leicht, wenn man nicht selbst betroffen ist. Stadträtin Döring (KAL): Der heute einzurichtende City Tax-Beirat soll zweckorientierte Ver- wendungsvorschläge zur Steigerung der touristischen Attraktivität Karlsruhes erarbeiten und dann dem Gemeinderat zum Beschluss vorlegen. Seine Zusammensetzung orientiert sich deshalb an der touristischen Expertise und an politischer Entscheidungshoheit, weil wir sollen sie am Schluss dann auch absegnen. Unserer Fraktion ist es ein besonderes Anliegen gewesen, eine Vertretung des Kulturrings im Beirat zu haben. Deshalb auch vielen Dank, dass diese Anregung, die von einer großen Mehrheit hier im Gemeinderat geteilt wird, auf- genommen wurde. Menschen kommen aus ganz unterschiedlichen Gründen nach Karls- ruhe, und ein wichtiger Grund ist eben auch der Besuch von Kulturveranstaltungen. Wir stimmen heute auch der Aufnahme einer Vertretung der Gewerkschaften und der Jugend in den Beirat zu und stimmen gegen die Verkleinerung der Fraktionsvertretungen. Zumin- dest kann bei der Größe von dem Beirat dann auch niemand behaupten, es würde hier im kleinen Kreis hinter verschlossenen Türen irgendwas geklüngelt werden. Allerdings sollten allen entsandten Mitgliedern des Beirats klar sein, zu welchem Zweck der Beirat zusammenkommt. Es geht hier um die Förderung der touristischen Attraktivität der Stadt Karlsruhe und letztlich nur um 400.000 Euro, die verteilt werden sollen. Und dann sollten wir uns auch als Gemeinderat in die Pflicht nehmen und den Empfehlungen des Bei- rats folgen, weil sonst können wir uns den ganzen Aufwand nämlich auch sparen. Der Vorsitzende: Wir kommen damit zur Abstimmung. Da die drei Änderungsanträge alle inhaltlich unabhängig voneinander sind, kann ich die einfache Reihenfolge nach hier erst einmal zur Abstimmung stellen, bevor wir uns dann mit der veränderten oder nicht verän- derten Beschlussvorlage beschäftigen. – 5 – Deswegen rufe ich zunächst auf 10.1. Das ist der Änderungsantrag der GRÜNEN. Der geht zum einen um zusätzliche Vertretung der Gewerkschaften und auch des Stadtjugendaus- schusses und bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Gut, also es gibt jetzt eine Person, die mitgewählt hat, aber es falsch angezeigt ist, sehe ich das richtig? Zwei. Gut, dann machen wir die Abstimmung einfach noch einmal, bevor wir jetzt anfangen, da herumzurechnen. Also noch einmal jeder das Fingerchen auf dem richti- gen Knöpfchen, und wir wählen ab jetzt. So, ich glaube, wir müssen es noch einmal ma- chen. Können wir jetzt erstmal die technische Situation lösen? Also, dann machen wir, aller guten Dinge sind drei, nochmal eine Abstimmung. Und zwar ab jetzt. – Also ich glaube, es gibt jetzt niemanden, der fehlt. Und dass ich den Herr Müller nicht gesehen habe, lag da- ran, dass er nicht da ist. Insofern liegt es doch nicht an mir. Das ist schon einmal ganz be- ruhigend. Gut, also damit ist der Antrag zwar knapp, aber er ist mehrheitlich angenom- men. Da sind wir uns jetzt alle einig, okay. Dann rufe ich auf 10.2. Das ist der Änderungsantrag der CDU mit dem Begehr, die Anzahl der Fraktionen zu verkleinern in diesem Beirat. Darüber stimmen wir jetzt ab, und zwar ab jetzt. – So, da findet sich jetzt hoffentlich auch wieder jeder an der richtigen Stelle. Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt kommt der 10.3, das ist der interfraktionelle Antrag der Linken und von Volt, dass man auch nicht nur Stadträtinnen und Stadträte, sondern auch andere Mitglieder entsen- den kann. Und da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. Das ist eine mehrheitliche Ableh- nung. Damit haben wir jetzt die Beschlussvorlage der Verwaltung, die dahingehend verändert ist, dass wir jetzt noch eine Vertretung der Gewerkschaften und eine Vertretung der Jugend / Stadtjugendausschuss in den Beirat zusätzlich einladen und einbinden werden. Und dar- über bitte ich Sie jetzt abzustimmen, ab jetzt. – Das sind auch wieder 39, das passt. Damit wären wir bei einer mehrheitlichen Annahme dieser so veränderten Beschlussvorlage, vie- len Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Dezember 2025