Benennung bislang unbenannter Fußwege zur Verbesserung von Orientierung, Sicherheit und Identifikation
| Vorlage: | 2025/0918 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 25.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 03.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Ortsverwaltung Wolfartsweier |
| Erwähnte Stadtteile: | Wolfartsweier |
Beratungen
- Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 12.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0918 Eingang: 16.09.2025 Benennung bislang unbenannter Fußwege zur Verbesserung von Orientierung, Sicherheit und Identifikation Antrag der GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.11.2025 3 Ö Entscheidung Die Ortsverwaltung wird gebeten, die bislang unbenannten, stark frequentierten Fußwege in Wolfartsweier zu erfassen und zu prüfen, für welche Wege eine offizielle Benennung sinnvoll und möglich ist. Der Ortschaftsrat möge in Zusammenarbeit mit der Ortsverwaltung ein Verfahren zur Benennung dieser Wege initiieren. In diesem Verfahren sollen mitbeteiligt und aktiv eingebunden werden: • die Bürgerinitiative „Lebenswertes Wolfartsweier“ und somit die Bürgerschaft von Wolfartsweier, • die Freiwillige Feuerwehr und Rettungsdienste, um sowohl den Aspekt der Sicherheit und Orientierung bei der Namensfindung sicherzustellen. Die konkreten Namensvorschläge für die Wege sollen erst nach dieser Beteiligung erarbeitet und dem Ortschaftsrat zur Entscheidung vorgelegt werden. Sachverhalt / Begründung: In Wolfartsweier existieren mehrere öffentlich zugängliche Fußwege, die derzeit keinen offiziellen Namen tragen. Dazu gehören unter anderem: • der Fußweg zum Friedhof (ausgehend von der Kreuzäckerstraße gegenüber Grundschule) • der Fußweg zum Spielplatz hinter der katholischen Kirche zwischen Wettersteinstraße und Steinbügelstraße • der Fußweg weg vom Spielplatz hinter der katholischen Kirche und der Vorbergstraße der durch die Hörgel- und die Nordoststraße unterbrochen wird Diese Wege werden von zahlreichen Fußgängern frequentiert, darunter auch ältere Menschen und Kinder. Im Falle von Notfällen (z. B. Unfall, plötzliche Erkrankung) erschwert das Fehlen offizieller Bezeichnungen die schnelle Lokalisierung und Anfahrt von Rettungsdiensten und Nothilfe. Darüber hinaus kann die Benennung dieser Wege dazu beitragen, Wolfartsweier noch klarer zu strukturieren und zu identifizieren. Durch die Wahl passender Namen können zudem Persönlichkeiten oder historische Bezüge aus unserem Stadtteil gewürdigt werden. – 2 – Ziel: • Verbesserte Orientierung und Sicherheit: Bürgerinnen und Bürger können im Notfall genaue Ortsangaben für Rettungsdienste machen. • Identifikation und Wertschätzung: Wege können nach verdienten Persönlichkeiten, historischen Ereignissen oder örtlichen Besonderheiten benannt werden und so zur Identität des Stadtteils beitragen. • Bürgerbeteiligung stärken: Die Bürgerinitiative „Lebenswertes Wolfartsweier“ und interessierte Bürgerinnen und Bürger werden aktiv einbezogen. Einweihung könnte dann mit einem Bürgerfest gefeiert werden.
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0918 Eingang: 16.09.2025 Benennung bislang unbenannter Fußwege zur Verbesserung von Orientierung, Sicherheit und Identifikation Antrag der GRÜNEN-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.11.2025 Ö Entscheidung Kurzfassung: Eine offizielle Benennung von Straßen und Wegen kann nur nach erfolgter Widmung erfolgen. Aus einer Widmung ergeben sich immer gesteigerte Folgeaufgaben wie beispielsweise die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Die Verwaltung empfiehlt, von einer offiziellen Benennung abzusehen. – 2 – Ergänzende Erläuterung: Die Benennung von Straßen und Wegen, welche federführend durch das Liegenschaftsamt der Stadt Karlsruhe betreut wird, erfolgt dabei nach den Richtlinien zur Straßenbenennung, welche 2016 durch den Gemeinderat beschlossen wurden. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 b) der Vereinbarung über die Eingliederung der Gemeinde Wolfartsweier in die Stadt Karlsruhe in Verbindung mit § 17 Abs. 3 Nr. 3 b) der Hauptsatzung der Stadt Karlsruhe entscheidet der Ortschaftsrat Wolfartsweier selbständig über die Benen-nung von Straßen, Wegen und Plätzen hinsichtlich der Namensvorschläge in Wolfartsweier im Benehmen mit dem Gemeinderat, der nach der nichtöffentlichen Vorberatung im Bauausschuss dann in einer öffentlichen Sitzung die Benennung beschließt. Zu benennende Straßen und Wege müssen dabei dem öffentlichen Verkehr dienen. Dies setzt eine Widmung voraus. Ohne eine Widmung der Fläche kann keine offizielle Benennung nach den oben genannten Kriterien erfolgen. Als Konsequenz einer Widmung gehen die entsprechenden Straßen und Wege in die Straßenbaulast der Ortsverwaltung beziehungsweise der Stadt über. Damit gehen wiederum gesteigerte Folgeaufgaben, wie die Unterhaltung der entsprechenden Flächen und die Gewährleistung einer gesteigerten Verkehrssicherheit, auch im Winter, einher. Daher muss einer Widmung für die der Gemeinderat zuständig ist immer auch eine Prüfung des Zustands der fraglichen Flächen vorausgehen. Im Falle der vorgeschlagenen Flächen handelt es sich aus Sicht der Verwaltung um Wege mit Ortsbezug und ohne übergeordnete verkehrliche Bedeutung. Aus einer Widmung würden die oben beschriebenen Folgeaufgaben entstehen, deren monetäre Auswirkungen zum heutigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden können. Vor dem Hintergrund der aktuell sehr angespannten Haushaltlage lehnt die Verwaltung eine Widmung der Flächen und daraus folgend eine Benennung ab.