Satzung über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung); Satzungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 2, 5 und 6 Landesbauordnung (LBO), § 4 Gemeindeordnung (GemO)

Vorlage: 2025/0916/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 27.01.2026
Letzte Änderung: 29.01.2026
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 27.01.2026

    TOP: 4.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0916/1 Eingang: 27.01.2026 Satzung über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung); Satzungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 2, 5 und 6 Landesbauordnung (LBO), § 4 Gemeindeordnung (GemO) Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 4.1 Ö Entscheidung Es werden die minimalen Grundwerte je Zone und die Reduktionsmöglichkeiten aus dem ursprünglichen Satzungsentwurf (Fassung vom 04.10.2024) angewendet: Zone 1: 0,5 Stellplätze pro Wohneinheit Zone 2: 0,7 Stellplätze pro Wohneinheit Die aktuelle SrV-Erhebung von 2023 (Mobilität in Städten – SrV – bis 1998: System repräsentativer Verkehrsbefragungen, eine Verkehrserhebung im Stadtverkehr, die das Mobilitätsverhalten der Bevölkerung in deutschen Städten untersucht: https://tu-dresden.de/bu/verkehr/ivs/srv/srv-2023) stellt nur eine Momentaufnahme dar, während die Zulassungszahlen privater Pkw in Karlsruhe bereits zurückgehen (siehe https://web6.karlsruhe.de/Stadtentwicklung/statistik/pdf/2024/2024-jahrbuch- kapitel-5.pdf, Seite 40). In Kombination mit dem geplanten weiteren Ausbau von Carsharing und der Ausweitung von Bewohnerparkzonen müssen die Werte im Vergleich zum ursprünglichen Satzungsentwurf nicht erhöht werden. Unterzeichnet von: Christian Klinkhardt Aljoscha Löffler Ceren Akbaba Dr. Sonja Klingert Leonie Wolf Verena Anlauf Begründung/Sachverhalt

  • 2025_0916_1_Stellungnahme Verwaltung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0916/1 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt/ Zentraler Juristischer Dienst/ Satzung über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung); Satzungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 2, 5 und 6 Landesbauordnung (LBO), § 4 Gemeindeordnung (GemO) Änderungsantrag: GRÜNE Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 27.01.2026 4.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Bei der Erarbeitung der Stellplatzsatzung wurde der methodische Ansatz verfolgt, mithilfe statistischer Daten die Zahl notwendiger Kfz-Stellplätze herzuleiten. Aus Sicht der Verwaltung ist damit gewährleistet, dass sich die Kfz-Stellplatzzahlen möglichst am regelmäßig zu erwartenden Bedarf orientieren und relevante Auswirkungen auf den öffentlichen Raum vermieden werden. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Bei der Erarbeitung der Stellplatzsatzung wurde bislang der methodische Ansatz verfolgt, mithilfe statistischer Daten die Zahl notwendiger Kfz-Stellplätze herzuleiten. Aus Sicht der Verwaltung ist damit gewährleistet, dass sich die Kfz-Stellplatzzahlen möglichst am regelmäßig zu erwartenden Bedarf orientieren, um z.B. eine Verlagerung von Parkdruck in den öffentlichen Raum zu vermeiden. Eine vorläufige Unterdeckung des Bedarfs wegen eines sich perspektivisch möglicherweise deutlich ändernden Mobilitätsverhaltens wird nicht angestrebt. Im Rahmen der Beteiligung gingen Stellungnahmen ein, in denen die vorgesehenen Kfz- Stellplatzzahlen als zu gering erachtet wurden. Ebenso wurde die Reduzierung bei Kleinstwohnungen infrage gestellt, da Nutzer*innen gerade solcher Wohnungen (z.B. Studierende) häufig über Pkw verfügen, die nicht in Karlsruhe zugelassen sind. Bei der vertieften Prüfung konnte auf mittlerweile aktuellere Statistikdaten zurückgegriffen werden. Die vorgesehenen Kfz-Stellplatzzahlen in den Zonen 1 und 2 setzen sich aus der Zahl privater Pkw- Zulassungen pro Wohnung sowie einem Aufschlag für gewerblich sowie andernorts zugelassene Pkw zusammen. Da zwischenzeitlich die neuen Ergebnisse der repräsentativen Haushaltsbefragung „Mobilität in Städten – SrV 2023“ vorlagen, konnte der Aufschlag mithilfe aktuellerer Daten überprüft werden. Da die Befragung 2023 nicht wie zuletzt nur für die Gesamtstadt, sondern auch für drei Teilräume erfolgte, standen zudem auch kleinräumigere Zahlen zur Verfügung. Diese zeigten, dass in den zentralen Zonen deutlich mehr andernorts zugelassene Pkw vorhanden sind, als bislang angenommen wurde. Bei Einpersonenhaushalten, die die Hauptzielgruppe von Kleinstwohnungen sind, ließ sich zudem ein Anstieg des Pkw-Besitzes feststellen. Um den bisherigen methodischen Ansatz einer möglichst statistisch belegten Bedarfsorientierung beizubehalten, wurde daher für den Satzungsbeschluss der Kfz-Stellplatzschlüssel in den Zonen 1 und 2 jeweils um 0,1 erhöht sowie der Abschlag für Kleinstwohnungen auf 25 % des Zonenwerts (statt 50 %) abgemindert. Auch unter Berücksichtigung von Zeitreihen ist es aus Sicht der Verwaltung sachgerecht, angesichts der bislang nur sehr geringfügigen Abnahme der auf den Wohnungsbestand bezogenen Pkw-Zulassungszahlen mit den aktuellen Statistikdaten ohne gesonderte Zu- oder Abschläge für die Zukunft den Bedarf an notwendigen Kfz-Stellplätzen abzuleiten. Die Effekte der im Antrag genannten Maßnahmen (Carsharing-Ausbau, Ausweitung Bewohnerparkzonen) auf den Pkw-Besitz der Karlsruher*innen lassen sich derzeit nicht belastbar bestimmen. Würden die früheren Kfz-Stellplatzzahlen beibehalten, müsste die bisherige Argumentation einer statistisch belegten Bedarfsherleitung und somit von derzeit keinen zu erwartenden relevanten Auswirkungen auf den öffentlichen Raum revidiert werden. Da z.B. Kleinstwohnungen häufig auch in großer Zahl konzentriert an einem Standort entstehen, würden sich auch nur geringfügig zu knapp bemessene Kfz-Stellplatzzahlen lokal möglicherweise deutlich auswirken. Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen

  • Abstimmungsergebnis TOP 4.1
    Extrahierter Text