Private Wallboxen und Ladestellen in Karlsruhe

Vorlage: 2025/0902
Art: Anfrage
Datum: 23.09.2025
Letzte Änderung: 04.11.2025
Unter Leitung von: Stadtwerke
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 33

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0902 Eingang: 23.09.2025 Private Wallboxen und Ladestellen in Karlsruhe Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 33 Ö Kenntnisnahme Bei der Vorstellung des Fortschreibung 2025 des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur der Stadt Karlsruhe wurde thematisiert, dass zur Abschätzung des Bedarfs an öffentlichen Ladestellen bis 2030 keinerlei Informationen hinsichtlich privater, d.h. nicht öffentlich zugänglicher Wallboxen und Ladestellen verfügbar sind – dies obwohl die für die Errichtung dieser eine Genehmigung durch die Stadtwerke Karlsruhe einzuholen ist. Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Wieviel private Wallboxen bzw. nicht öffentlich zugängliche Ladestellen existieren aktuell im Karlsruhe? (Angabe bitte differenziert nach Schnell- und Langsamladepunkten) 2. Über welche Anschlussleistung verfügen diese insgesamt? 3. Wie hat sich deren Zahl in den einzelnen Jahren seit 2019 entwickelt? (Bitte Angabe der Zahl für jedes einzelnen Jahr, differenziert nach Schnell- und Langsamladepunkten) 4. Gibt es eine Prognose / Abschätzung, wie sich ihre Zahl bis 2030 sowie 2035 entwickeln könnte? Falls, ja bitte die prognostizierten Zahlen angeben? 5. Wie hat sich die Summe der Anschlussleistung der privaten Wallboxen bzw. nicht öffentlich zugänglichen Ladestellen entwickelt? (Bitte Angabe des Anschlusswertes für jedes einzelnen Jahr) 6. Wie viele Anträge auf Anschluss einer privaten Wallbox wurden in jedem dieser Jahre gestellt; wie viele davon wurden nicht positiv beschieden? (Bitte für jedes einzelne Jahr angeben)? 7. Aus welchen Gründen wurden diese abgelehnt? Bitte je einzelnem Grund die prozentuale oder absolute Zahl der Ablehnungen ausweisen 8. In welchen Stadtteilen oder Teilen von ihnen können derzeit aufgrund einer mangelnden Leistungsfähigkeit des Leistungsnetzes keine weiteren Wallboxen genehmigt werden? 9. Was gedenken die Stadtwerke zu unternehmen, um diese Kapazitätsengpässe im Netz zu beseitigen? 10. Bis wann streben die Stadtwerke an, dieser Kapazitätsengpässe vollständig zu beseitigen? 11. Umfasst die geplante Beseitigung von Kapazitätsengpässen auch den zukünftig bestehenden Bedarf an Ladestellen für die Elektromobilität? – 2 – Sachverhalt/Begründung Für eine valide Fortschreibung des Rahmenkonzeptes für den Ausbau öffentlicher und öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist zum einen eine Abschätzung gesamten Bedarfs an elektrischer Energie für die Elektromobilität erforderlich. Zum anderen vermeiden valide Informationen hinsichtlich der Verbreitung privater Ladestellen eine Fehlallokation öffentlicher Flächen für die Errichtung öffentlicher Ladestellen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Rouven Stolz Andreas Seidler Dr. Gerhard Lenz

  • 2025-10-14-finale Stellungnahme Verwaltung
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0902 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtwerke Private Wallboxen und Ladestellen in Karlsruhe Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 33 Ö Kenntnisnahme Die Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH (SWKN) als Stromverteilnetzbetreiber (VNB) weisen vorab zur Statistik von Ladeinfrastruktur (LIS) auf folgendes hin: Eine umfassende gesetzliche Anzeigepflicht für LIS - unabhängig von der Spannungsebene - ergibt sich aus der Ladesäulenverordnung (LSV). Diese gilt aber nur für die Anzeige gegenüber der zuständigen Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur). Die Anzeigepflicht für LIS gegenüber den VNB aus der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie den Technischen Anschlussregeln (TAR) beschränkt sich auf die Niederspannungsebene. Der VNB ist auf die Meldung einer Inbetriebnahme oder Außerbetriebnahme einer LIS durch den Betreiber oder dem ausführenden Elektroinstallationsunternehmen angewiesen, um eine saubere Statistik zu führen. In der Praxis zeigt sich leider, dass dieser Pflicht seitens der Betreiber oder Errichter der LIS oft nicht nachgekommen wird. Von daher sind die Angaben zu den statistischen Kennzahlen unter Vorbehalt, bezogen auf tatsächlich an die SWKN gemeldete LIS zu sehen. Zu den Fragen: 1. Zum Stichtag 26.09.2025 wurden der SWKN insgesamt 3.665 private Ladepunkte gemeldet. Eine Unterscheidung zwischen Schnellladepunkten und „Normalladepunkten“ wird in der Ladesäulenverordnung mit dem Grenzwert 22 kW getroffen. Schnelllader oder Ladeparks mit einer Anschlussleistung größer 125 kW werden typischerweise in der Mittelspannung angeschlossen. Von den 3.665 entfallen 3.313 auf die Kategorie „Normalladepunkt“ (bis 22 kW) und 352 auf die Kategorie Schnellladepunkt. 2. Die gesamte Anmeldeleistung beträgt derzeit etwa 55 MW (55.000 kW). Hierbei ist zu beachten, dass die netzwirksame (gleichzeitige) Leistung deutlich unter diesem Wert liegt, da die Ladepunkte nicht alle gleichzeitig genutzt werden. Dies wird bei der Netzplanung durch entsprechende Gleichzeitigkeitsfaktoren berücksichtigt. – 2 – 3. Hier wiederum der Hinweis, dass für die Unterscheidung in Schnell- und Normalladepunkte eine Leistungsgrenze von 22 kW (gemäß LSV) angewendet wurde. Jahr Anzahl Normallader Leistung Normallader Anzahl Schnelllader Leistung Schnelllader Leistung kumuliert Früher 1.591 18.610 kW 215 9.372 kW 27.982 kW 2019 11 165 kW 0 0 kW 28.147 kW 2020 53 561 kW 6 1.444 kW 30.152 kW 2021 366 4.041 kW 27 2.361 kW 36.554 kW 2022 438 4.746 kW 26 802 kW 42.102 kW 2023 372 3.791 kW 40 2.364 kW 48.257 kW 2024 235 2.756 kW 19 1.009 kW 52.022 kW 2025* 247 2.527 kW 19 365 kW 54.914 kW *Für das Jahr 2025 sind Anmeldungen bis zum Stichtag 26.09.2025 berücksichtigt. 4. Im Netzausbauplan der SWKN (NAP) ist folgende Anzahl der Elektrofahrzeuge prognostiziert: Anzahl Elektro-KFZ 2023 2028 2033 2045 2.600 27.400 48.000 104.000 Zu beachten ist, dass nicht die Anzahl der (nicht öffentlichen) Ladepunkte im NAP prognostiziert ist, sondern die Anzahl der Fahrzeuge. Grund ist, dass ein Ladepunkt ohne angeschlossenes Fahrzeug keine Leistung bezieht. Der Ansatz über die Anzahl der E-Fahrzeuge liefert daher ein plausibleres Bild der zukünftigen Lastentwicklung. Die tatsächliche Entwicklung der Ladepunkte hängt nicht zuletzt auch von zukünftigen politischen Entscheidungen ab und kann stark von den bisherigen Annahmen abweichen. Die vorliegenden Daten für den NAP 2024 beziehen sich auf die Annahmen aus dem Netzentwicklungsplan (NEP2023) der vier Übertragungsnetzbetreiber und eigenen Studien zu entsprechenden Entwicklungen im Stadtgebiet Karlsruhe, die in Kooperation mit wissenschaftlichen Instituten erstellt wurden. Der NAP ist einsehbar unter folgendem Link: https://www.vnbdigital.de/gateway/files?serviceName=vnb&fileId=6630ad8199abd27c97c7caf2 &preview=1 Weite Angaben sind zudem im Standorttool der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur (https://standorttool.de/) abrufbar. 5. Sh. Tabelle - Frage 3; 6. Die Anzahl der Anträge für private Ladepunkte entspricht der in der Tabelle unter Ziff. 3 dargestellten „Anzahl Normallader“. Eine Ablehnung gab es bisher noch nicht und ist in der Niederspannung gemäß §14a EnWG auch nicht mehr zulässig. Somit wird es auch zukünftig in der Regel keine Ablehnungen von privaten Ladepunkten in der Niederspannung geben. 7. Siehe Punkt 6. – 3 – 8. Siehe Punkt 6. 9. Siehe Punkt 6. 10. Siehe Punkt 6. 11. Hier noch die Ergänzung, dass der Netzausbauplan die zukünftige (mutmaßliche) Entwicklung berücksichtigt und im Ergebnis eine engpassfreie Netzausbaustrategie liefert. (https://www.vnbdigital.de/gateway/files?serviceName=vnb&fileId=6630ad8199abd27c97c7caf2 &preview=1)

  • Protokoll GR 21.10.2025 TOP 33
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 33 der Tagesordnung: Private Wallboxen und Ladestellen in Karlsruhe Anfrage: AfD Vorlage: 2025/0902 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 33 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 23. Oktober 2025