Geschlechterwechsel in Karlsruhe

Vorlage: 2025/0901
Art: Anfrage
Datum: 23.09.2025
Letzte Änderung: 11.12.2025
Unter Leitung von: Ordnungs- und Bürgeramt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.11.2025

    TOP: 26

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Anfrage
    Extrahierter Text

    Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0901 Eingang: 23.09.2025 Geschlechterwechsel in Karlsruhe Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 26 Ö Kenntnisnahme Die Verwaltung wird um die Beantwortung folgender Fragen zum Thema Geschlechterwechsel in Karlsruhe (Namens- und Personenstandsänderungen, Beratungsangebote, begleitende Projekte, Förderungen und bauliche Maßnahmen) gebeten: 1. Statistik & Entwicklung 1.1 Wie viele Personen haben in Karlsruhe in den letzten fünf Jahren einen Geschlechterwechsel nach dem Transsexuellengesetz (TSG) bzw. nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen beantragt oder vollzogen? 1.2 Wie viele Anträge sind derzeit anhängig? 1.3 Welche Altersgruppen (bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre, 18 bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, über 40 Jahre) sind hiervon in welchem Umfang betroffen? 1.4 In welche Richtung erfolgten die Geschlechtswechsel (männlich → weiblich, weiblich → männlich, männlich/weiblich → divers bzw. andere Eintragungen)? (Bitte Angabe der jeweiligen Anzahl je genannter Richtung.) 1.5 Gab es auch Fälle, in denen nach einem erfolgten Wechsel wieder eine Rückänderung des Geschlechtseintrags beantragt oder durchgeführt wurde? 1.5.1. Wenn ja, wie viele in welcher Alterskohorte (bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre, 18 bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, über 40 Jahre) und in welche Richtung? 2. Kosten & Verwaltungsaufwand 2.1 Welche Kosten sind der Stadt Karlsruhe durch gerichtliche Verfahren, Gutachten, Verwaltungsaufwand oder sonstige Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechterwechseln in den letzten fünf Jahren entstanden? 2.2 Welche Stellen innerhalb der Verwaltung sind mit dem Thema befasst und in welchem personellen Umfang? 2.3 Welche Gebühren werden von der Stadt Karlsruhe je Fall berechnet? Auf welche Summen beliefen sic h diese Gebühren in den einzelnen Jahren seit 2020? 3. Förderungen & Projekte 3.1 Welche Vereine, Beratungsstellen oder Initiativen, die sich mit Transsexualität, Transidentität oder Geschlechterwechsel befassen, werden von der Stadt Karlsruhe finanziell unterstützt? 3.2 In welcher Höhe sind seit 2019 Fördermittel geflossen? (Bitte nach Jahren und Empfängern aufschlüsseln.) 3.3 Welche Projekte oder Kampagnen zum Thema „Geschlecht“ oder „Geschlechtervielfalt“ hat die Stadt selbst initiiert oder unterstützt? 4. Begleitende Maßnahmen – 2 – 4.1 In wie vielen städtischen Einrichtungen (Schulen, Jugendzentren, Kindergärten etc.) wurden in den letzten fünf Jahren Informationsveranstaltungen oder Projekte zum Thema „Geschlechtervielfalt“ durchgeführt? 4.2 Welche Kosten sind dadurch entstanden und aus welchen Haushaltsstellen wurden diese gedeckt? 4.3 Werden bei städtischen Formularen, Online-Diensten oder Verwaltungsakten aktuell Anpassungen im Hinblick auf Geschlechtsidentität vorgenommen? Wenn ja: Welche Kosten entstehen dadurch? 5. Rechtliche Grundlagen 5.1 Auf welcher Rechtsgrundlage unterstützt die Stadt Karlsruhe Projekte zum Thema „Geschlechterwechsel“ oder „Geschlechtervielfalt“? 5.2 Inwieweit sieht die Verwaltung die Zuständigkeit der Kommune in diesem Themenfeld, das originär in den Kompetenzbereich von Bund und Ländern fällt? 6. Bauliche Maßnahmen 6.1 In welchen städtischen Gebäuden (Schulen, Ämtern, Sportstätten, Bädern, Kultureinrichtungen usw.) wurden in den letzten fünf Jahren welche baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechterwechsel oder Geschlechtervielfalt vorgenommen (z. B. Einrichtung von „Unisex-Toiletten“, „Diversity-Umkleiden“ oder spezielle Beschilderungen)? 6.2 Welche Kosten sind hierfür jeweils angefallen? (Bitte nach Jahr, Einrichtung und Maßnahme aufschlüsseln.) 6.3 Welche zukünftigen baulichen Maßnahmen sind in diesem Bereich geplant oder bereits im Haushaltsplan veranschlagt? 6.4 Erfolgen diese Maßnahmen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, Empfehlungen von Fachstellen oder aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats? 6.5 Gibt es Fördermittel (Bund, Land, Stiftungen), die für solche Maßnahmen in Anspruch genommen wurden oder beantragt sind? Sachverhalt/Begründung Die AfD-Fraktion hält es für erforderlich, die finanziellen, organisatorischen und gesellschaftspolitischen Auswirkungen des Themas Geschlechterwechsel auf die Stadt Karlsruhe transparent darzustellen. Nur durch eine vollständige Übersicht über Kosten, Verwaltungsaufwand, Förderungen, Projekte, bauliche Maßnahmen sowie die konkrete Entwicklung der beantragten / vorgenommenen Geschlechtswechsel kann eine sachgerechte Abwägung über den Einsatz kommunaler Ressourcen erfolgen. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Rouven Stolz Andreas Seidler Dr. Gerhard Lenz

  • Stellungnahme Anfrage
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    Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0901 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Ordnungs- und Bürgeramt Geschlechterwechsel in Karlsruhe Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 25.11.2025 26 Ö Kenntnisnahme 1. Statistik & Entwicklung Das Transsexuellengesetz (TSG) galt vom 1. Januar 1981 bis 31. Oktober 2024. Die Standesämter erhielten von den Amtsgerichten die Beschlüsse über die Vornamens- und Geschlechtsänderungen zur Eintragung in die Geburtenregister. Eine Statistik wurde hierzu von den Standesämtern nicht geführt. Gebühren wurden nicht fällig. Am 22. Dezember 2018 trat neben dem TSG das Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt konnten Personen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung beim Standesamt eine Erklärung beurkunden lassen, dass ihre im Geburtenregister eingetragene Geschlechtsbezeichnung gestrichen oder geändert werden soll. Gleichzeitig konnten neue Vornamen gewählt werden. Über die Zahl der beurkundeten Erklärungen führten die Standesämter eine Statistik. Am 1. November 2024 trat das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft, dass die beiden bisherigen Gesetze ablöste. Seit diesem Zeitpunkt können Personen beim Standesamt eine Erklärung beurkunden lassen, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht im Personenstandsregister geändert werden soll. Gleichzeitig kann die Person ihre Vornamen neu erklären. Über die Zahl der beurkundeten Erklärungen führen die Standesämter auch hierzu eine Statistik Das Standesamt fungiert bei den Erklärungen als Beurkundungsstelle und ist auch dann für die Beurkundung der Erklärungen zuständig, wenn die Person nicht in Karlsruhe wohnt oder hier geboren ist. Somit gibt die Statistik keine Auskunft darüber, wie viele Personen, die in Karlsruhe leben, ihre Geschlechtsangabe haben ändern lassen. Daher wurden die Daten und Zahlen über das Amt für Stadtentwicklung ermittelt und geben den Stand vom 30. Juni 2025 wieder. 1.1 Wie viele Personen haben in Karlsruhe in den letzten fünf Jahren einen Geschlechterwechsel nach dem Transsexuellengesetz (TSG) bzw. nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen beantragt oder vollzogen? In den Jahren 2020 bis 2024 waren es 136 Personen. Bis einschließlich Juni 2025 waren es bislang im Jahr 2025 108 Personen – 2 – 1.2 Wie viele Anträge sind derzeit anhängig? Es sind bei den fünf Karlsruher Standesämtern 32 Anträge offen (Stand: 30. September 2025). 1.3 Welche Altersgruppen (bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre, 18 bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, über 40 Jahre) sind hiervon in welchem Umfang betroffen? Statistik der Jahre 2020 bis 2024: unter 14 Jahre 5 Personen 14 bis unter 18 Jahre 6 Personen 18 bis unter 30 Jahre 94 Personen 30 bis unter 40 Jahre 25 Personen 40 Jahre und älter 6 Personen Statistik 2025 bis einschließlich Juni: unter 14 Jahre 0 Personen 14 bis unter 18 Jahre 4 Personen 18 bis unter 30 Jahre 82 Personen 30 bis unter 40 Jahre 13 Personen 40 Jahre und älter 9 Personen 1.4 In welche Richtung erfolgten die Geschlechtswechsel (männlich → weiblich, weiblich → männlich, männlich/weiblich → divers bzw. andere Eintragungen)? (Bitte Angabe der jeweiligen Anzahl je genannter Richtung.) Statistik der Jahre 2020 bis 2024: männlich zu weiblich 65 Personen weiblich zu männlich 36 Personen männlich/weiblich zu divers/ohne Angabe 32 Personen divers/ohne Angabe zu männlich/weiblich/divers/ohne Angabe 3 Personen Statistik 2025 bis einschließlich Juni: männlich zu weiblich 40 Personen weiblich zu männlich 29 Personen männlich/weiblich zu divers/ohne Angabe 39 Personen divers/ohne Angabe zu männlich/weiblich/divers/ohne Angabe 0 Personen 1.5 Gab es auch Fälle, in denen nach einem erfolgten Wechsel wieder eine Rückänderung des Geschlechtseintrags beantragt oder durchgeführt wurde? Es wurden bisher keine solchen Fälle bei den Standesämtern beurkundet. Hinweis: Für Erwachsene gilt die Sperrfrist nach § 5 SBGG von einem Jahr, die noch nicht abgelaufen sein kann. 1.5.1. Wenn ja, wie viele in welcher Alterskohorte (bis 14 Jahre, 14 bis 18 Jahre, 18 bis 30 Jahre, 30 bis 40 Jahre, über 40 Jahre) und in welche Richtung? Siehe 1.5 – 3 – 2. Kosten & Verwaltungsaufwand 2.1 Welche Kosten sind der Stadt Karlsruhe durch gerichtliche Verfahren, Gutachten, Verwaltungsaufwand oder sonstige Begleitmaßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechterwechseln in den letzten fünf Jahren entstanden? Bei den Standesämtern gab es keine gerichtlichen Verfahren oder Gutachten. 2.2 Welche Stellen innerhalb der Verwaltung sind mit dem Thema befasst und in welchem personellen Umfang? Die fünf Karlsruher Standesämter beurkunden die Erklärungen seit den in der Vorbemerkung genannten Zeiten. Außerdem werden die Personenstandsregister fortgeführt und auf Antrag neue Urkunden ausgestellt. Es gelten laut KGSt dieselben mittleren Bearbeitungszeiten wie bei der Beurkundung von Namenserklärungen – 160 Minuten pro Fall. Die Fortführung der Personenstandsregister wird mit 30 Minuten pro Fall angesetzt. 2.3 Welche Gebühren werden von der Stadt Karlsruhe je Fall berechnet? Auf welche Summen beliefen sich diese Gebühren in den einzelnen Jahren seit 2020? Für die Beurkundung der Erklärungen wurden bis 16. Juli 2023 pro Fall 20 Euro erhoben; ab 17. Juli 2023 sind es 40 Euro (Durchführungsverordnung zum Personenstandsgesetz). Vor 2019 wurden keine Gebühren eingenommen, da die Geschlechtsänderungen ausschließlich bei den Amtsgerichten erfolgten 2019 160 Euro 2020 180 Euro 2021 60 Euro 2022 40 Euro 2023 60 Euro 2024 4600 Euro 2025 (09) 4560 Euro. 3. Förderungen & Projekte 3.1 Welche Vereine, Beratungsstellen oder Initiativen, die sich mit Transsexualität, Transidentität oder Geschlechterwechsel befassen, werden von der Stadt Karlsruhe finanziell unterstützt? Es gibt in Karlsruhe kein spezialisiertes städtisch gefördertes Projekt, das sich ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigt. Gleichwohl erhalten Betreffende in verschiedenen Beratungsstellen bei Bedarf Beratung und Unterstützung. 3.2 In welcher Höhe sind seit 2019 Fördermittel geflossen? (Bitte nach Jahren und Empfängern aufschlüsseln.) Die Förderung dieser Beratungsstellen gilt für das gesamte Angebot und wird nicht nach einzelnen Fragestellungen berechnet. – 4 – 3.3 Welche Projekte oder Kampagnen zum Thema „Geschlecht“ oder „Geschlechtervielfalt“ hat die Stadt selbst initiiert oder unterstützt? Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat den Auftrag, auf Grundlage von Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes die Gleichberechtigung aller Geschlechter zu fördern und bestehende Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts abzubauen. Sie entwickelt Maßnahmen zur Chancengleichheit, berät Verwaltung und Politik und setzt sich für die Anerkennung und den Schutz geschlechtlicher Vielfalt ein. Dabei wirkt sie über die Verwaltung hinaus in die Gesellschaft, um gleiche Teilhabe und Freiheit von Diskriminierung für alle Geschlechter zu fördern. 4. Begleitende Maßnahmen 4.1 In wie vielen städtischen Einrichtungen (Schulen, Jugendzentren, Kindergärten etc.) wurden in den letzten fünf Jahren Informationsveranstaltungen oder Projekte zum Thema „Geschlechtervielfalt“ durchgeführt? Es gibt keine speziellen Informationsveranstaltungen oder Projekte nur zum Thema Geschlechtervielfalt. 4.2 Welche Kosten sind dadurch entstanden und aus welchen Haushaltsstellen wurden diese gedeckt? Siehe 4.1 4.3 Werden bei städtischen Formularen, Online-Diensten oder Verwaltungsakten aktuell Anpassungen im Hinblick auf Geschlechtsidentität vorgenommen? Wenn ja: Welche Kosten entstehen dadurch? Etwaige Anpassungen sind bereits sukzessive in den vergangenen Jahren bei den jeweiligen Dienststellen erfolgt, sofern es sich um städtische Formulare handelt. Eine zentrale Anpassung erfolgte nicht. Formulare sind regelmäßig anzupassen, sodass ein eigenständiger Anpassungsaufwand bezüglich die Geschlechtsidentität nicht quantifizierbar ist beziehungsweise gar nicht entstanden ist. Zudem werden im Gesetzesvollzug die Mehrzahl der Formulare landes- oder bundesseitig zur Verfügung gestellt, sodass von dort entsprechende Anpassungen vorgenommen wurden. Verwaltungsakte sind Einzelentscheidungen, der Adressat muss jeweils bestimmt und benannt werden. Insofern entsteht hier kein zusätzlicher Aufwand. 5. Rechtliche Grundlagen 5.1 Auf welcher Rechtsgrundlage unterstützt die Stadt Karlsruhe Projekte zum Thema „Geschlechterwechsel“ oder „Geschlechtervielfalt“? Die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten ist rechtlich verankert in Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes und in §§ 24-27 des Chancengleichheitsgesetzes Baden-Württemberg. Diese Regelungen verpflichten die Kommune insgesamt, die Gleichstellung aller Geschlechter zu fördern, Benachteiligungen aktiv abzubauen und sich für eine diskriminierungsfreie Teilhabe aller Geschlechter einzusetzen. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt diesen Auftrag durch fachliche Beratung, Initiativen und Maßnahmen zur Umsetzung in Verwaltung und Stadtgesellschaft. – 5 – 5.2 Inwieweit sieht die Verwaltung die Zuständigkeit der Kommune in diesem Themenfeld, das originär in den Kompetenzbereich von Bund und Ländern fällt? Siehe 5.1 6. Bauliche Maßnahmen 6.1 In welchen städtischen Gebäuden (Schulen, Ämtern, Sportstätten, Bädern, Kultureinrichtungen usw.) wurden in den letzten fünf Jahren welche baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechterwechsel oder Geschlechtervielfalt vorgenommen (z. B. Einrichtung von „Unisex-Toiletten“, „Diversity-Umkleiden“ oder spezielle Beschilderungen)? In den letzten fünf Jahren wurden keine baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Geschlechterwechsel oder Geschlechtervielfalt vorgenommen. Dem Schul- und Sportamt sind lediglich zwei Schulen bekannt, an denen eine Unisex Toilette eingerichtet wurde. 6.2 Welche Kosten sind hierfür jeweils angefallen? (Bitte nach Jahr, Einrichtung und Maßnahme aufschlüsseln.) Es sind keine Kosten angefallen. Die Beschilderung erfolgte in Eigenregie der Schulen. 6.3 Welche zukünftigen baulichen Maßnahmen sind in diesem Bereich geplant oder bereits im Haushaltsplan veranschlagt? Es sind keine Maßnahmen geplant beziehungsweise im Haushalt veranschlagt. 6.4 Erfolgen diese Maßnahmen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, Empfehlungen von Fachstellen oder aufgrund von Beschlüssen des Gemeinderats? Siehe 6.3 6.5 Gibt es Fördermittel (Bund, Land, Stiftungen), die für solche Maßnahmen in Anspruch genommen wurden oder beantragt sind? Ist der Stadtverwaltung nicht bekannt

  • Protokoll GR 25.11.2025 TOP 26
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    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 26 der Tagesordnung: Geschlechterwechsel in Karlsruhe Anfrage: AfD Vorlage: 2025/0901 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 26 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen (keine Wortmeldungen). Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 1. Dezember 2025