Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Vergnügungsteuer (Vergnügungsteuersatzung)

Vorlage: 2025/0892/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 20.10.2025
Letzte Änderung: 22.10.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 8.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0892/1 Eingang: 20.10.2025 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Vergnügungsteuer (Vergnügungsteuersatzung) Änderungsantag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 8.1 Ö Entscheidung Die Linke Gemeinderatsfraktion beantragt: Die Beschlussvorlage wird dahingehend geändert, dass sie eine Erhöhung des Steuersatzes gem. § 4 Absatz 1 der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Vergnügungssteuersatzung) auf 26 % des monatlichen Einspielergebnisses vorsieht. Begründung: Die Erhöhung des Vergnügungssteuersatzes ist eine geeignete Maßnahme im Haushaltssicherungsprozess. Die Vergnügungssteuer ist eine verbreitete, bewährte und sozial akzeptierte örtliche Aufwandssteuer. Aufgrund der stetig steigenden Bruttoeinnahmen der Betreiber*innen (mit Ausnahme des Einbruchs während der COVID 19-Pandemie) 1 , halten wir eine stärkere Erhöhung als die bislang angedachte, für sinnvoll und gerechtfertigt. Daher ist bei einer Erhöhung des Steuersatzes auf 26 %, statt 25 %, auch nicht von einer erdrosselnden Wirkung für die Betreiber*innen und Aufsteller*innen auszugehen. In der Rechtsprechung wurden auch deutlich höhere Steuersätze schon als zulässig erachtet. 2 Unterzeichnet von: Anne Berghoff Franziska Buresch Tanja Kaufmann 1 Umsatz von Spielhallen und Spielautomaten bis 2023| Statista 2 VG Karlsruhe, Urt. v. 19.10.2021 - 2 K 2649/19

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0892/1 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Vergnügungsteuer (Vergnügungsteuersatzung) Änderungsantag: Die Linke Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 8.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Stadt Karlsruhe besteuert bei der Vergnügungsteuer das Bruttoeinspielergebnis. Der VGH Baden- Württemberg in seinem Urteil vom 21.12.2021 2 S 457/21 festgestellt, dass bei einer Besteuerung der Bruttokasse, eine erdrosselnde Wirkung bei einem Steuersatz von 25% nicht gegeben ist. Daran hat sich der Verwaltungsvorschlag orientiert. Entsprechend wird eine darüber hinaus gehende Erhöhung (Antrag 26 %) seitens der Verwaltung nicht empfohlen. Das im Änderungsantrag genannte Urteil des VG Karlsruhe betrachtet bei seiner Rechtsprechung die Besteuerung des Nettoeinspielergebnis wie auch bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 14.10.2025 so erläutert. Entsprechend ist das Urteil aus Sicht der Verwaltung nicht einschlägig. Aufgrund der Rechtssicherheit empfiehlt die Verwaltung dem Gemeinderat, den Antrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit

  • Abstimmungsergebnis TOP 8.1
    Extrahierter Text