Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung)

Vorlage: 2025/0891
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.09.2025
Letzte Änderung: 04.11.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 6

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0891 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2025 13 N Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 6 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS)“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: + 130.000€ Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat die Verwaltung im Rahmen der 4. Stufe der Haushaltssicherungsmaßnahmen beauftragt, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Eine Maßnahme daraus ist die Erhöhung des Steuersatzes bei der Zweitwohnungsteuer von derzeit 12 % auf 14 %. Die Erhöhung soll zum 01.01.2026 umgesetzt werden. Die letzte Änderung des Steuersatzes zur Zweitwohnungsteuer fand zum 01.01.2023 statt. Bemessungsgrundlage für die Zweitwohnungsteuer ist die jährliche Nettokaltmiete. Bei der Zweitwohnungsteuer handelt es sich um eine klassische Lenkungsteuer, die darauf ausgerichtet ist, den Personenkreis mit Hauptwohnsitz in Karlsruhe zu erhöhen. Die Folge sind vornehmlich gesteigerte Erträge aus dem Kommunalen Finanzausgleich sowie ggf den Zuweisungen aus der Einkommensteuer. Für Steuerpflichtige, die aufgrund Ihrer persönlichen Situation sich nicht mit Hauptwohnsitz anmelden können (z.B. verheiratete Personen mit einem gemeinsamen Hauptwohnsitz), sind in den satzungsrechtlichen Bestimmungen Befreiungstatbestände enthalten. Im Vergleich mit den Stadtkreisen in unserer Umgebung liegt die Stadt Karlsruhe nach der Änderung des Steuersatzes nunmehr am oberen Skalenende. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Stadtkreise zeitnah Erhöhungen vornehmen werden. Der Vergleich stellt sich wie folgt dar: Stadt Steuersatz Anmerkung Karlsruhe 14 % 1 Baden-Baden 20 – 35 % Progressiver Prozentsatz vom Mietaufwand Freiburg 15 % Heidelberg 10 % Heilbronn 10 % Mannheim 10 % Pforzheim Es wird keine Zweitwohnungsteuer erhoben Stuttgart 10 % Ulm Es wird keine Zweitwohnungsteuer erhoben Mit der Erhöhung wird mit Mehreinnahmen von ca. 130.000 Euro gerechnet. Weitergehende Änderungen an der Zweitwohnungsteuersatzung sind nicht vorgesehen. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS)“. 1 Nach erfolgter Änderung des Steuersatzes

  • Änderung_Zweitwohnungsteuersatzung_2025
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei Abteilung Kommunale Steuern Stand: September 2025 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 71) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17 März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBL. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Oktober 2025 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungssteuersatzung – ZWStS) vom 20. September 2016 in der Fassung vom 20. Dezember 2022 wird wie folgt geändert: § 6 (Steuersatz) wird wie folgt neu gefasst: Die Steuer beträgt jährlich 14 % der Bemessungsgrundlage. Artikel 2 Diese Satzung tritt am 01. Januar 2026 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS)

  • Abstimmungsergebnis TOP 6
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  • Protokoll GR 21.10.2025 TOP 6
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    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 6 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung) Vorlage: 2025/0891 Punkt 6.1 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung) Änderungsantrag: Die Linke Vorlage: 2025/0891/1 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Zweit- wohnungsteuer in der Stadt Karlsruhe (Zweitwohnungsteuersatzung – ZWStS)“. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: mehrheitliche Zustimmung ( 42 Ja, 5 Nein) Änderungsantrag, Ziffer 1: mehrheitliche Ablehnung (3 Ja, 42 Nein, 1 Enthaltung) Änderungsantrag, Ziffer 2: mehrheitliche Ablehnung (6 Ja, 39 Nein, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 6 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Oktober 2025. Stadtrat Dr. Cremer (GRÜNE): Wir gehen bei der Vorlage der Verwaltung gerne mit, an die- ser Stelle die Zweitwohnungssteuer um zwei Prozentpunkte zu erhöhen. Das ist dann, be- zogen auf die heute zu zahlende Summe, eine Erhöhung von fast 17 Prozent. Wir würden dem Antrag der Linken heute nicht folgen wollen, weil eine so deutliche Erhöhung von im Durchschnitt um 50 Prozent und eine Staffelung unserer Einschätzung nach zunächst ein- mal vorberaten werden sollte. Das würden wir gerne besser verstehen, inwieweit bei solch einer Lenkungswirkung der Steuer sozusagen eine so drastische Erhöhung sinnvoll und notwendig ist, oder ob auch nicht mit der Erhöhung, die jetzt vorgeschlagen worden ist, schon das Ziel erreicht werden kann. – 2 – Stadtrat Dr. Noé (FDP/FW): Grundsätzlich tun wir uns als Fraktion der Freien Demokraten und Freien Wähler immer schwer mit Steuererhöhungen. Da hat unsere Fraktion bislang auch immer die Zweitwohnungssteuer abgelehnt. Man könnte nun sagen, und diese Stim- men habe ich in dem Hause hier auch schon gehört, naja, das sind nicht unsere Wähler, diese Steuerzahler. Die sind hier nicht mit dem Erstwohnsitz gemeldet, die können wir be- lasten. Das sehen wir nicht so. Denn es wäre ein fatales Signal für den Arbeitsmarkt, wenn wir wollen, dass Leute beruflich mobiler werden, auch eine Arbeit an einem anderen Ort aufnehmen und auch eventuell dort eine Wohnung aufnehmen. Uns ist natürlich bekannt, dass unsere Satzung einzelne Ausnahmen zulässt. Und es ist auch so, dass wir Studierende nicht hier mit einer Willkommenskultur an unserer Universität begrüßen, indem wir ihnen gleich mit einer Zwangssteuer winken sollen. Wir haben eine erfolgreiche Erstwohnsitzkampagne hier in Karlsruhe. Die funktioniert, und das ist der richtige Anreiz, um hier Erstwohnsitze zu gewinnen. Mit einer zunehmenden Besteuerung sehen wir sicherlich auch ein Ausweichverhalten. Die Leute werden versu- chen, sich dann bei irgendeiner Cousine anzumelden und so weiter und so fort. Wir alle kennen das aus dem Bekanntenkreis. Es ist eine zusätzliche Bürokratie für unsere Verwal- tung, dann wirklich festzustellen, wo ist denn jetzt die Hauptwohnung, wo ist denn jetzt die Nebenwohnung. Alles richtig, und das hat bisher unser Abstimmungsverhalten geleitet. Jetzt sehen wir Freien Demokraten und Freien Wähler natürlich auch die Lage hier im Haus- halt und die Notlage, der wir uns stellen müssen. Und deswegen werden wir heute im Grunde der Solidarität und der Haushaltsdisziplin der Vorlage der Verwaltung dennoch zu- stimmen. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Die Argumente, die der Herr Noé vorgebracht hat, sind alle richtig. Auch wir haben diese Zweitwohnungssteuer bisher immer abgelehnt, sowohl als sie zuerst eingeführt wurde, damals noch mit 10 Prozent, als auch bei der letzten Erhöhung dann auf 12 Prozent. Aber wir werden sie heute auch wieder ablehnen. Aus unserer Sicht ist es eine ziemlich fragwürdige zusätzliche Steuer, offensichtlich in beliebiger Höhe, denn wir können als Stadt einfach beschließen, die anzuheben, könnten sie dann auch gleich auf 50 Prozent anheben, wenn wir wollen. Es berechnet sich aus der Nettomiete. Die Frage ist, ob es wirklich sinnvoll ist, dass wir als Stadt Karlsruhe jetzt praktisch einen der höchsten Steuersätze haben bei der Zweitwohnungssteuer. Die Stadt hat in der Vorlage den Ver- gleich mit den anderen Städten beigelegt. Wir glauben nicht, dass es sich hier um eine Lu- xussteuer handelt, denn wir sind nicht Baden-Baden, und wir liegen auch nicht am Boden- see, sondern die Leute, die hier Zweitwohnsitz haben wollen, die tun das, weil sie hier ar- beiten wollen. Und vor dem Hintergrund lehnen wir diese Zweitwohnungssteuer nach wie vor ab. Wir las- sen uns dann auch nicht von irgendwelchen Argumenten, wir hätten zu wenig Geld, jetzt bei unserer grundsätzlichen Haltung beeinflussen. Wenn eine Steuer zusätzlich ist und un- nötig, dann muss sie auch dann, wenn man wenig Geld hat, abgelehnt werden. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Meine Fraktion kann die Argumente gegen diese Steuer über- haupt nicht nachvollziehen. Das sind Menschen, die hier die Infrastruktur nutzen, die wir uns wirklich viel Geld kosten lassen. Wir diskutieren gerade, wie wir sie stückweise an man- chen Stellen abschmelzen. Und im Gegensatz zu den Menschen, die hier ihren Erstwohn- sitz haben, eben keine Steuer lassen, also keine Umlegung der Einkommensteuer und – 3 – dergleichen, weil das ist etwas, das wir nur bekommen, wenn die Menschen hier ihren Erstwohnsitz haben. Deswegen ist es absolut fair, dass wir die Menschen, die hier aus wel- chen Gründen auch immer sich entscheiden, ihren Zweitwohnsitz anzumelden, auch bit- ten, sich an der Finanzierung dieser Kommune zu beteiligen. Deswegen ist es für unsere Fraktion unstrittig, dass wir diese Steuer erheben. Wir sind uns auch unstrittig, dass wir sie jetzt erhöhen in einem kleinen Schritt. Aber wir sind der Meinung, wir müssen diese schrittweise Erhöhung kontinuierlich ma- chen. Wir sind in den letzten Jahren immer einen guten Weg gegangen, Steuern nicht drastisch zu erhöhen, sondern schrittweise zu erhöhen, um zu gucken, was passiert. Am Ende führt es zu einer Verdrängungswirkung, und Leute melden ihren Zweitwohnsitz viel- leicht dann nicht mehr an. Das müssen wir beobachten. Vielleicht führt es aber auch dazu, dass sich mehr Erstwohnsitze anmelden. Uns ist es immer noch ein bisschen unklar, was das finanziell bedeutet, wenn sich dann mehr Leute zum Erstwohnsitz melden. Das heißt, da sind immer noch Fragen offen, die wir dann irgendwann mal diskutieren müssen, die wir jetzt nicht diskutiert haben. Deswegen, wir verstehen das Ansinnen, wir stehen hinter dieser Steuer. Aber wir sind auf dem Weg, den wir gehen, sehen wir uns richtig, dass wenn, dann nur schrittweise zu erhö- hen. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Unser Änderungsantrag zu der Zweitwohnungssteuer stellt in erster Linie die Einführung eines progressiven Steuertarifs nach Mietaufwandsstufen vor, eben genau wie in Baden-Baden angewandt, und zwar in Höhe von 16, 18 und 20 Pro- zent, da wir davon ausgehen müssen, dass bei sehr hohem Mietaufwand auch eine hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegeben ist. Wir haben den Alternativvorschlag gemacht, sollte sich aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwands oder der Aussicht auf Mehrein- nahmen ein einheitlicher Tarif als sinnvoller darstellen, schlagen wir 18 Prozent vor, also eine Erhöhung um 4 statt 2 Prozent, wie vorgesehen. Durch die in § 3 der Zweitwohnungs- steuer festgesetzten Steuerbefreiung sehen wir hier auch keine unangemessene Belastung für die Allgemeinheit. Und ja, Karlsruhe mag mit Blick auf die umliegenden Gemeinden sich an der oberen Grenze befinden. Es wird aber auch angemerkt, dass damit zu rechnen ist, dass andere Gemeinden nachziehen. Und wenn wir ein paar Kilometer weiter in den Süden schauen, ist da noch das Beispiel Konstanz, und dort liegt der Steuersatz bei satten 35 Prozent. Wie wir in der Begründung ausgeführt haben, darf die Zweitwohnungssteuer auch den Lenkungszweck verfolgen, das Halten von Zweitwohnungen einzudämmen, um das Woh- nungsangebot vor Ort zu erhöhen. Das erachten wir in Karlsruhe sinnvoll. Wir würden selbstverständlich auch bei der Vorlage der Verwaltung mitgehen, weil wir eine Erhöhung dieser Steuer offensichtlich befürworten. Es kam auch noch keine Stellungnahme. Was wir jetzt mit der Abstimmung machen, lasse ich jetzt mal offen. Ich wäre aber auch durchaus bereit, das Thema in Zukunft noch einmal zu diskutieren. Stadtrat Hofmann (CDU): Nachdem jetzt doch alle gesprochen haben, darf auch ich unsere Stellungnahme noch geben. Ich kann mich in vielen Dingen dem Kollegen Dr. Noé an- schließen. Grundsätzlich lehnt die CDU natürlich Steuererhöhungen als Lösung für finanzi- elle Probleme ab. Denn es sind keine Lösungen und Frau Berghoff hat es gerade gesagt, im Gegensatz dazu sind bei den Linken Steuererhöhungen immer das probate Mittel, um – 4 – fehlende Kosten zu decken, und das kann nicht die Lösung sein. Aber wir haben nun mal ein enormes Defizit im Haushalt, wir haben aber auch signifikant immer höher werdende Kosten, und diese müssen auch gedeckt werden. Also muss auch eine ganz moderate Steuererhöhung entsprechend erfolgen. Und wir liegen hier mit Sicherheit nicht, ohne jetzt Konstanz noch einmal zu zitieren, wir liegen hier nicht an der oberen Grenze. Ich bin ge- spannt, was zum Beispiel in Stuttgart und in Mannheim in den nächsten Haushaltsberatun- gen passieren wird. Also von daher denke ich, werden wir auch hier entsprechende Erhö- hungen bekommen, und dies müssen wir dann natürlich auch zur Kenntnis nehmen. Von daher gehen wir davon aus, dass das durchaus noch leistbar ist. Und ansonsten ist es ähnlich, wie der Kollege Huber auch gesagt hat, wir müssen die Ent- wicklung erst einmal abwarten, wie die ganzen Verschiebungen sich dann auch jetzt ent- sprechend dann im Haushalt niederschlagen werden. Stadträtin Geißinger (Volt): Nachdem sich jetzt dann doch auch hier noch ein paar andere Fraktionen zu Wort melden, wollen wir natürlich das nicht unterlassen. Wir werden tat- sächlich dem Hauptantrag der Stadt folgen, werden aber vorher auch mal gucken, je nach- dem, wie die Stadt sich gleich noch dazu äußert, zum Thema Rechtssicherheit dem Antrag der Linken zustimmen. Das ist aktuell unser größtes Problem beim Antrag: Können wir das machen oder haben wir dann vielleicht Probleme, die Bescheide überhaupt auszustellen? Das wäre für uns noch so ein Thema. Nichtsdestotrotz befürworten wir die Staffelung und vor allem auch haben wir die Hoffnung, dass durch diese Erhöhungen auch mehr Wohnun- gen für Karlsruher*innen und gerade auch Studis, die vielleicht Wohnungen suchen, frei werden. Außerdem muss man dazu sagen, dass alleine beispielsweise die meisten Wohn- heime auch erfordern, dass du deinen Erstwohnsitz ummeldest. Also da finde ich das Argu- ment der anderen Seite auch ein bisschen fragwürdig. Nichtsdestotrotz ist es eine Hoff- nung. Wir müssen den Verlauf beobachten und würden uns jetzt vor allem noch mal freuen, da leider keine Stellungnahme zum Änderungsantrag vorliegt, okay, dann ist sie jetzt da, gerade eben war sie noch nicht da, da noch eine kleine Ausführung zu bekom- men. Stadträtin Döring (KAL): Wir würden heute auch der Verwaltungsvorlage zustimmen und würden vielleicht gerne, wenn ich Frau Berghoff richtig verstanden habe, die Vertagung oder eine andere Vorberatung vielleicht noch begrüßen. Für uns war es jetzt aufgrund der Kurzfristigkeit des Antrags und auch der Stellungnahme nicht möglich, das auch in der Fraktion zu diskutieren. Deshalb würden wir das sehr begrüßen, wenn wir das an anderer Stelle vielleicht noch einmal beraten könnten. Der Vorsitzende: Vielen Dank, es war jetzt begehrt worden, dass wir noch einmal etwas zum Zeitverlust durch den Umstellungsaufwand sagen. Ich habe unsere Stellungnahme so verstanden, dass es dann zum 1.1. nicht möglich sein dürfte. Wie lange sich das dann ver- zögert, das, denke ich, werden wir wahrscheinlich schlecht abschätzen können. Aber wir sind heute mit diesen ganzen Tagesordnungspunkten deswegen so früh dran und nicht erst im Dezember, weil es uns die einzige Möglichkeit verschafft, es zum 1.1. schon einzu- führen. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Das ist jetzt genau auch der Grund, warum wir so ein biss- chen zu diesem Schnellschuss gekommen sind, weil wir dachten, wir beraten das erst spä- ter. Aber ich verstehe den Zeitdruck, und wie gesagt, ich habe es vorhin schon gesagt, wir – 5 – sind auch durchaus bereit, das mit in die Zukunft zu tragen, weil ich denke, das ist eine Sa- che, die wir perspektivisch diskutieren sollten. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank, dann können Sie zu gegebener Zeit das wieder aufrufen, so Sie jetzt keine Mehrheit finden. Und dann müssten wir wirklich noch einmal diskutieren, wie steht Verwaltungsaufwand oder das Thema gerechtere Besteuerung da in einem Ver- hältnis. Denn ich finde es gerade bei der Zweitwohnungssteuer schon relativ charmant, dass die Wirtschaftskraft des Einzelnen sich schon in den unterschiedlichen Miethöhen ab- bildet. Das heißt, es ist jetzt auch nicht so, dass da irgendein für manche völlig untragbarer Betrag jetzt auf irgendjemanden zukommt. Insofern sehe ich diese ein Stück weit Staffe- lung schon durch die unterstellte Miete gegeben. Aber das müssen wir einmal dann ausdis- kutieren. Also für die Verwaltung, lieber Herr Stadtrat Dr. Noé, hat noch nie eine Überlegung eine Rolle gespielt und für den Gemeinderat meines Wissens auch nicht, zu sagen, das sind keine Wählerinnen und Wähler. Denn wenn ich sehe, was wir unseren Wählerinnen und Wählern ansonsten alles zumuten heute, und auch bei der Haushaltssicherung, wäre das, glaube ich, auch schwer nachvollziehbar. Ich will es nur noch einmal deutlich machen. Es geht schlichtweg auch darum, dass jeder, der sich mit einem Zweitwohnsitz hier anmeldet, für den kriegen wir im Finanzausgleich keine entsprechenden Mittel. Er zahlt auch die Steuer nicht bei uns. Er kann diesen Zweitwohnsitz eventuell sogar noch steuerlich abset- zen und nutzt aber unsere komplette Infrastruktur. Und insofern ziehen wir hier Menschen ein Stück weit zur Mitfinanzierung von dem heran, was wir ihnen auch bieten und was auch genutzt wird intensiverweise. Und eins unserer Probleme, ich will nur sagen Klinikum, ist, dass wir hier kommunal ganz viel finanzielle Verantwortung auch für viele Menschen tragen, die nicht aus dem Stadt- kreis sind, und dass wir das mit kommunalen Mitteln und den Mitteln unserer Bürgerinnen und Bürger, und es gibt noch viele andere Institutionen, wo das auch so ist, wir sind froh, dass wir Oberzentrum sind. An der Stelle ist es aber etwas, was natürlich anderswo noch stärker ausgeglichen werden müsste, als es im Moment der Fall ist. So will ich es einmal vorsichtig formulieren. Wir kommen damit zu den Abstimmungen der Änderungsanträge. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Wir wollen nur beantragen, dass in unserem Änderungs- antrag die zwei Punkte getrennt abgestimmt werden, also einmal gestaffelt und einmal einfach höher. Der Vorsitzende: Darauf habe ich schon die ganze Zeit gewartet. Also, ich rufe die Ziffer 1 auf aus Ihrem Änderungsantrag und bitte um das Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitli- che Ablehnung. Jetzt müssen wir einen Moment warten. Frau Dr. Heynen hat sich vertippt, schätze ich mal. Okay, also dann sind wir bei 42 zu 2. Stadtrat Braun (Die PARTEI): Ich wollte auch dafür stimmen, da hat irgendwas nicht funkti- oniert. Dann gleicht sich es aus. – 6 – Der Vorsitzende: Das müssen wir aber bei den nächsten Abstimmungen irgendwie anders hinkriegen. Also, wir kommen damit wieder zu 41, aber zu 3 Ja-Stimmen, so bleibt das dann. Okay, 42 zu 3 ist dann das Abstimmungsverhalten. Sie können mir folgen? Okay, gut. Dann kommt die Ziffer 2 des Linken-Antrags zur Abstimmung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Damit ist das mehrheitlich abgelehnt Die unveränderte Verwaltungsvorlage unter Tagesordnungspunkt 6 steht jetzt zur Abstim- mung, und ich bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Annahme, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2025