Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

Vorlage: 2025/0890
Art: Beschlussvorlage
Datum: 22.09.2025
Letzte Änderung: 04.11.2025
Unter Leitung von: Stadtkämmerei
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 7

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0890 Verantwortlich: Dez. 4 Dienststelle: Stadtkämmerei Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2025 12 N Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 7 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: + 115.000€ Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat die Verwaltung im Rahmen der 4. Stufe der Haushaltssicherungsmaßnahmen beauftragt, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Eine Maßnahme daraus ist die Änderung des Steuersatzes bei der Hundesteuer. Die letztmalige Änderung des Steuersatzes für die Hundehaltung erfolgte mit Wirkung zum 01. Januar 2024. Der Steuerbetrag wurde von 120 Euro auf 132 Euro erhöht. Dies entsprach einer Steigerung von 1 Euro pro Monat. Auch bei der nun vorliegenden Anpassung des Steuersatzes soll eine weitere Erhöhung von 1 Euro pro Monat erfolgen. Dies entspricht einer jährlichen Steuer von 144 Euro. Diese soll zum 01. Januar 2026 umgesetzt werden. Im Vergleich mit den Stadtkreisen in Baden-Württemberg liegt die Stadt Karlsruhe beim ersten zu versteuernden Hund im oberen Bereich, jedoch bei den darüber hinaus zu versteuernden Hunden erheblich darunter. Der Vergleich stellt sich wie folgt dar: Stadt Ersthund Zweithund / weiter Hund Zwingersteuer Karlsruhe 144,00 Euro 144,00 Euro 288,00 Euro Baden-Baden 110,00 Euro 1 220,00 Euro Freiburg 120,00 Euro 240,00 Euro 360,00 Euro Heidelberg 108,00 Euro 216,00 Euro 60,00 Euro Heilbronn 110,00 Euro 2 240,00 Euro Mannheim 108,00 Euro 3 216,00 Euro 108,00 Euro Pforzheim 120,00 Euro 4 240,00 Euro 240,00 Euro Stuttgart 108,00 Euro 5 216,00 Euro 216,00 Euro Ulm 108,00 Euro 216,00 Euro 324,00 Euro Mit der Erhöhung wird mit Mehreinnahmen von ca. 115.000 Euro gerechnet. Im Zuge der Änderung des Steuersatzes wurde der gesamte Prozess der Hundesteuerveranlagung hinsichtlich Effizienz und Effektivität kritisch beleuchtet. Die Stadt Karlsruhe gibt als Beleg für die Anmeldung zur Hundesteuer eine Hundesteuermarke an die Steuerpflichtigen aus. Die Marken haben eine Gültigkeit von 5 Jahren. Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Ausgabe von Hundesteuermarken künftig einzustellen. Gründe hierfür sind insbesondere: 1. Hoher Verwaltungsaufwand bei der Neuvergabe; Entlastung bei der Arbeitsverdichtung bei der Steuerveranlagung; keine rechtliche Notwendigkeit Seit Corona steigen die Zahlen der Hundehaltung und damit auch der Steuerveranlagung kontinuierlich. Hierdurch erfolgt eine stetige Arbeitsverdichtung in diesem Bereich. Alle vier Jahre müssen rund 10.000 neue Hundesteuermarken vergeben werden. Dies erfordert, dass jede einzelne Marke „händisch“ den entsprechenden Steuerbescheiden beigefügt wird. Dieser 1 Kampfhunde und gefährliche Hunde 600,00 € / Jahr und Hund 2 Gefährliche Hunde 300,00 € / Hund und Jahr 3 Kampfhund und gefährliche Hunde 648,00 € / Hund und Jahr. 4 Gefährliche Hunde: 600,00 € / Hund und Jahr. 5 Hund mit gesteigerter Aggresivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren: 612,00 € / Hund und Jahr. – 3 – Vorgang bindet erhebliche personelle Kapazitäten, die derzeit in dieser Ausprägung nicht vorhanden sind. Eine gesetzliche bzw. rechtliche Notwendigkeit, Hundesteuermarken auszugeben, besteht nicht. 2. Zusätzlicher Aufwand bei laufenden Steueranmeldungen Die manuelle Zuteilung der Hundesteuermarken war bislang auch bei Neuanmeldungen, bei angezeigten Halterwechseln oder bei der Ausgabe von Ersatzmarken (verloren gegangene oder unbrauchbar gewordene Steuermarken) notwendig. Dies führt zu wiederkehrenden ressourcenaufbrauchenden Arbeitsvorgängen. 3. Keine Aussagekraft über Steuerstatus Die Hundesteuermarken dienen nicht als verlässlicher Nachweis darüber, ob die Hundesteuer tatsächlich entrichtet wurde. Selbst wenn ein Hund eine Marke trägt, lässt sich daraus nicht ableiten, ob die Zahlung im betreffenden Haushaltsjahr ordnungsgemäß erfolgt ist. 4. Geringe praktische Relevanz In der Praxis wird häufig festgestellt, dass Hundesteuermarken nicht an den Hundeleinen oder Halsbändern angebracht sind, obwohl dies nach der Satzung vorgeschrieben ist. Damit verliert die Marke als Kontrollinstrument zusätzlich an Bedeutung. Durch moderne technische Möglichkeiten kann bei einer Kontrolle vor Ort direkt geprüft werden, ob eine Steuerveranlagung vorhanden ist. 5. Einsparung von Ressourcen Die Hundesteuermarken bestehen hauptsächlich auf Aluminium. Aluminium benötigt beim Verarbeitungs- sowie Recyclingprozess einen hohen Energiebedarf. Im Sinne der Nachhaltigkeit kann dieser Ressourcenverbrauch vermieden werden. Fazit: Die Hundesteuermarke verursacht einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bei gleichzeitig geringer praktischer Relevanz und fehlender Aussagekraft über den Steuerstatus bzw tatsächlicher Entrichtung der Steuer. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)“.

  • Änderung_Hundesteuersatzung_2025
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Stadt Karlsruhe Stadtkämmerei Abteilung Kommunale Steuern Stand: September 2025 Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 71) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) vom 17 März 2005 (GBl. S. 206), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBL. S. 1233, 1249) hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in seiner öffentlichen Sitzung am 21. Oktober 2025 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Die Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 08. Oktober 1996, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Juli 2023 wird wie folgt geändert: 1. § 5 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst: „(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für jeden Hund 144,00 Euro.“ 2. § 5 Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst: „(2) Die Zwingersteuer (§ 8) beträgt 288,00 Euro.“ 3. § 12 wird gestrichen. Artikel 2: Diese Satzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, Dr. Frank Mentrup Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung)

  • Abstimmungsergebnis TOP 7
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 21.10.2025 TOP 7
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 7 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Vorlage: 2025/0890 Punkt 7.1 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Änderungsantrag: Volt Vorlage: 2025/0890/1 Punkt 7.2 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) Änderungsantrag: FDP/FW Vorlage: 2025/0890/2 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt von der Vorbemerkung Kenntnis und beschließt – nach Vorbera- tung im Haupt- und Finanzausschuss – die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersat- zung)“. Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (41 Ja, 6 Nein) Änderungsantrag Volt: Mehrheitliche Ablehnung (9 Ja, 37 Nein) Änderungsantrag FDP/FW: Mehrheitliche Ablehnung (9 Ja, 38 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 7 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Oktober 2025. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Gerne gehen wir, oder auch nicht gerne, aber wir gehen auf jeden Fall die Verwaltungsvorlage mit. Zum einen diese moderate Erhöhung um 1 Euro pro Monat, beziehungsweise 12 Euro pro Jahr, und auch die Abschaffung der Hundemarke se- hen wir als zeitgemäß. – 2 – Zu den Änderungsanträgen von den Kolleg*innen, wir hatten das Thema Verknüpfung der Hundesteuer mit den Hundekotbeutel und den entsprechenden Kürzungsvorschlägen von- seiten der Verwaltung gestern auch intensiv in der Fraktionssitzung debattiert und uns ge- gen eine derartige Verknüpfung ausgesprochen. Über die Hundekotbeutel werden wir im Rahmen der Haushaltsdebatte höchstwahrscheinlich ausführlich sprechen, und wir würden das auch gerne dahin verlagern und das heute losgelöst von dieser Verwaltungsvorlage in dieser Form zustimmen. Stadtrat Dr. Müller (CDU): Wir sehen es so, dass wir es in den Haushaltsberatungen bespre- chen sollen, weil solche Fragen wie mit dem Hundekotbeutel und so aufgetaucht sind, und dies wäre dann im Rahmen der Haushaltsberatungen zu klären. Deswegen würden wir gerne dies in den Haushaltsberatungen besprechen. Stadtrat Dr. Huber (SPD): Ich schließe mich meinem Vorredner an. Auch wir sehen es für wichtig, dass wir über die Hundekotbeutel noch einmal sprechen in den Haushaltsberatun- gen und würden es dementsprechend dann auch so vertagen wollen. Stadtrat Stolz (AfD): Wir als AfD-Fraktion haben bereits in der letzten Sitzung beantragt, die Hundesteuer für Hunde aus dem Tierheim vollständig abzuschaffen, als Zeichen für Tierfreundlichkeit und Verantwortungsbewusstsein. Heute stehen wir aber vor der Ent- scheidung, die Hundesteuer innerhalb kurzer Zeit erneut zu erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass Steuerpolitik für die Bürger nachvollziehbar, unbürokratisch und maßvoll gestaltet wird. Die nun beantragte Erhöhung der Hundesteuer um 1 Euro pro Monat ist moderat. Im Vergleich zu anderen Städten liegt Karlsruhe damit zwar im Mittelfeld, aber das soll kein Freibrief sein, die Hundebesitzer immer weiter zu belasten. Maßnahmen, die zum Abbau von Bürokratie dienen, erwarten wir von einer modernen Verwaltung und begrüßen diese ausdrücklich. Die mit dem Antrag verbundene Abschaffung der Hundesteuermarken ist da- her ein richtiger und sinnvoller Schritt, weniger Verwaltungsaufwand, weniger Materialver- brauch und damit weniger Kosten. Wir merken aber auch gleichzeitig an, dass sich aus der Erhebung einer Hundesteuer für die Hundebesitzer selbst zunächst keinerlei Gegenleistung ergibt. Es gibt leider keinen Rechtsanspruch auf Hundewiesen oder sogar eingezäunte Freilaufflächen, aber auch Hunde haben Bedürfnisse. Zusätzlich soll nun aber auch bei den Hundekotbeuteln gespart werden. Das ist aus unserer Sicht ein klarer Fehler. Diese Beutel leisten einen wichtigen Bei- trag zur Sauberkeit im Stadtgebiet. Apropos Stadtbild, viele der rund 350 Spender werden von Bürgervereinen und Ehrenamtlichen betreut, die sich eigenständig und unbürokratisch um diese regelmäßige Befüllung kümmern. Auch wenn diese ehrenamtliche Arbeit im Stadtbild meist eher unauffällig im Hintergrund verläuft, ist sie doch ein Ausdruck von Ver- antwortungsbewusstsein und gelebter Selbstverwaltung der Bürgerschaft. Solche gesell- schaftlichen Beiträge zur Ordnung und Sauberkeit entstehen nicht durch Verordnungen, sondern durch freiwilliges Engagement. Und genau das sollten die Stadt und der Gemein- derat unterstützen, nicht behindern. Aber nüchtern betrachtet pro Hund 12 Euro zusätzliche Einnahmen pro Jahr, bei Kosten in Höhe von 25.000 Euro, bei geschätzt rund 10.000 Hunden in Karlsruhe, also rund 2,50 Euro je Vierbeiner. Mit anderen Worten, die Hundebesitzer zahlen allein mit dieser er- neuten Steuererhöhung fast das Fünffache dessen, was die Beutel überhaupt kosten sollen. Es gibt also aus Sicht der AfD-Fraktion keinen sachlichen Grund, diese freiwillige Leistung – 3 – einzustellen. Wer mehr verlangt, muss auch etwas zurückgeben oder zumindest Etabliertes beibehalten. Wir stimmen dem Antrag der Verwaltung daher zähneknirschend zu, nicht, weil wir diese Steuererhöhung gutheißen, sondern weil diese maßvoll ist, Bürokratie ab- baut und die Kosten der Hundekotbeutel gleich mit deckt. Gelebter Tierschutz, nicht nur im Zoo, und ein vernünftiger Umgang mit Steuergeld, das erwarten die Bürger zu Recht von städtischer Politik, besonders in diesen Zeiten. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Hund und Hundesteuer und Hundekottüten, sicherlich auch ein emotionales Thema. Und wir, sowohl die FDP als auch die Freien Wähler, haben bisher immer gegen die Erhöhung der Hundesteuer gestimmt. Jetzt kennen wir die prekäre Haus- haltslage und wissen auch abzuwägen, wo Dringlichkeiten bestehen. Und deswegen wür- den wir diesmal der Erhöhung zustimmen, aber angeknüpft daran, dass wir zumindest diese Hundetüten behalten. Und der Hintergrund ist nicht, ich kenne die ganzen Argu- mente, dass man sagt, jeder, der einen Hund hat, muss sich auch so ein paar Tüten leisten können oder die mit sich führen. Die Argumente kennen wir alle, aber man muss auch se- hen, was in unserer Stadt an Ehrenamt geleistet wird. Die Hundebesitzer, ein Großteil da- von, haben 350 gespendete Boxen organisiert, und das ist ein Wort. Also das muss man sich erstmal auf der Zunge zergehen lassen. 250 Freiwillige befüllen regelmäßig wöchent- lich diese Boxen. Und wenn Sie mit den Bürgervereinen und anderen reden, sagen die alle, seit es diese Hundeboxen gibt, ist es in der Stadt sauberer, es liegen weniger Köttel auf dem Gehweg rum und, und, und. Das ist eigentlich das, was wir forcieren wollen. Wir wol- len dieses Ehrenamt nicht mit Füßen treten. Jetzt wissen wir, dass die Hundesteuer nicht zweckgebunden ist und auch zu der Sanie- rung des Haushaltes beitragen soll beziehungsweise deren Erhöhung. Und deswegen kam von uns der Vorschlag, moderat diese 2,50 Euro draufzulegen. Wir wissen auch, dass es round about 10.000 gemeldete Hunde gibt, und dann hätten wir diese 25.000 jährlich. Ich habe einmal kurz die Antwort der Verwaltung überflogen, und das hört sich natürlich für mich wieder so an wie, wir wollen es nicht. Ich hätte eigentlich gedacht, es ist ein guter Weg zu sagen, wir können diese Beutel beibehalten, wir können sie finanzieren. Das ist kein organisierter Verband oder eine Interessensgemeinschaft, man kann denen eigentlich nicht zumuten, zu sagen, sie sollen die 25.000 jährlich durch Spenden irgendwie einsam- meln. Also das ist fast unmenschlich. Daher war das unser Änderungsantrag mit den 2,50 Euro. Dass es natürlich nicht zweckgebunden ist, das ist uns klar. Wir hätten uns aber über eine Zusage der Verwaltung gefreut, wenn wir sagen, wir kriegen da eine Mehrheit. Dass das durch 12 nicht teilbar ist, lassen wir jetzt mal dahingestellt. Das hätten wir der Stadtkämmerei zugetraut, dass sie das hinkriegt. Sie hat mit der Grundsteuer die Rechnerei auch hingekriegt. Dann wird sie auch 2,50 Euro durch 12 teilen können. Ich könnte auch bei den 3 Euro von meinem charmanten Kollegen von der Volt mitgehen, wenn man das besser rechnen kann. Es geht um die gute Sache und das Ehrenamt. Und jetzt zu sagen, wir schieben dann das in die Haushaltsberatungen, in den Haushaltsberatungen haben wir solche Schwitzkästen, da werden die Kollegen dann sagen, nein, für die Hundetüten ist kein Geld mehr da, daher jetzt gekoppelt an die Steuererhöhung. Und nur deswegen wür- den wir dann auch zustimmen. Wenn Sie uns hier zusagen, wenn wir die 3 Euro mehr mit- gehen jetzt bei der Steuer, dann sind die Tüten die nächsten vier Jahre gesichert. Stadtrat Gaukel (Volt): Vielen Dank, Frau Lorenz, es ist doch nicht so häufig, dass wir Rede- beiträge aufeinander haben, die sich dann doch sehr gut ergänzen. Ich kann mich dem meisten anschließen. Im Antrag sieht man es, wir erhöhen um 50 Cent. Ein – 4 – Änderungsantrag zu der Hundesteuer, das klingt erstmal bürokratisch, aber das Ziel ist ein anderes. Das ist ein Antrag für Hunde, für ehrenamtliches Engagement, eine saubere Stadt. Und wem das alles egal ist, der soll mal darüber nachdenken, wann er das letzte Mal in Hundekot getreten ist. Und spätestens jetzt sollten auch Sie wissen, warum dieser Antrag zum Erhalt von Hundekotbeuteln wichtig ist. Aber warum stellen wir den heute? Den Dop- pelhaushalt haben wir erst im Dezember. Und ja, es wäre schön, wenn wir erst im Dezem- ber darüber gemeinsam diskutieren und entscheiden würden, aber letztlich müssen wir halt die Steuern heute schon beschließen, da jetzt die Zeit ist. Das hatten wir gerade bei dem vorherigen Tagesordnungspunkt und auch von den anderen, hat uns auch etwas überrascht, denn wir hätten auch gerne erst im Doppelhaushalt darüber geredet. Aber so lange können wir eben nicht warten. Und wenn wir nicht bis dahin warten wollen, im De- zember wird dann unsere frisch wiedergewählte Finanzdezernentin dann wieder zu hören sein, ein Mehr an einer Stelle erfordert ein Weniger an anderer Stelle oder Mehreinnah- men. Und deswegen stellen wir genau daher heute diesen Antrag. In der Stellungnahme geht auch hervor, hat die Frau Lorenz auch schon ausgeführt, Thema der Zweckgebundenheit, das ist uns natürlich auch klar, dass sie dies nicht sind. Das for- dern wir auch nicht, schreiben aber natürlich auch rein, im Doppelhaushalt, es geht immer um Gegenfinanzierung. Deswegen möchten wir, dass dies dann als Gegenfinanzierung dargestellt wird. Das Gleiche hatten wir auch bei der City Tax, was schon viel diskutiert wurde und auch noch einmal viel diskutiert werden wird. Am liebsten hätten wir es, die Steuer müsste man gar nicht weiter erhöhen, sondern könnte durch die Einnahmen, die wir schon haben, diese Hundekotbeutel weiter finanzieren. Aber am Ende ist für uns der genehmigungsfähige Haushalt indiskutabel, und deswegen wollen wir nicht bis zum De- zember warten, wo wir dann im Haushalt Kultur, Soziales, Klimaschutz und Hunde gegen- einander ausspielen dürfen, sondern wollen jetzt schon diesen Vorschlag bringen als Kom- promiss, damit wir die Hundekotbeutel erhalten, ohne den Haushalt zusätzlich zu belasten. Und dann vielleicht noch kurz zum eigentlichen Thema, auch da hatte Kollegin Lorenz schon vieles gesagt. Es wurden in den letzten Jahren viele Hundekotbeutelspender privat aufgestellt, durch den Verein finanziert. Es sind über 100 Paten, den hatte ich mir aufge- schrieben, es waren wohl bis zu 250, die diese befüllen auf ihren Gassi-Runden. Es sind über 300 Hundekotboxen, geschrieben hat der Verein einen Gegenwert von ca. 50.000 Euro. Und das muss man sich auch mal ein bisschen auf der Zunge zergehen las- sen, was hier durch ehrenamtliches Engagement geschaffen wird. Hierfür wollen wir wei- terhin unterstützen, denn gerade in der aktuellen Lage brauchen wir mehr ehrenamtliches Engagement zur Stärkung des Zusammenhalts. Lasst uns dafür heute abstimmen für das Ehrenamt, für den Hund und für saubere Schuhsohlen. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Ursprünglich wurde die Hundesteuer als Luxussteuer einge- führt. Ein Hund ist aber kein Luxus. Für Alleinlebende, vor allem ältere Menschen, ist ein Hund oft der einzige regelmäßige Sozialkontakt und treuer Gefährte, für Familien ein Teil derselben. Die Haltung eines Hundes beugt Einsamkeit vor und fördert die Gesundheit. Vor zwei Jahren wurde die Gebührenordnung für Tierärzte umfassend überarbeitet. Die Tier- arztkosten sind seitdem massiv gestiegen, zusätzlich zu den gestiegenen finanziellen Belas- tungen, die wir alle im täglichen Leben tragen müssen. Natürlich gibt es Menschen, die sa- gen, das ist ja runtergebrochen nur 1 Euro im Monat, das ist schon okay. Aber es gibt auch Menschen, für die die, wohlgemerkt, jährliche Zahlung eine zusätzliche Belastung ist, erst recht, wenn alles andere im Leben teurer wird, wie zum Beispiel gerade bei Familien – 5 – geplant. Auch wir haben länger überlegt, wie man die Hundesteuer im gegebenen Rah- men gerechter und trotzdem gewinnbringend gestalten könnte. Den Zweithund teurer ma- chen, eine erhöhte Steuer für Listenhunde? Nein, die Hunderasse allein sagt nämlich nichts über die Gefährlichkeit eines Tieres aus. Die Zwingersteuer für private Züchter*innen in die Höhe schrauben oder gar abschaffen, da es wirklich genug Tiere in den Tierheimen gibt, die ein Zuhause suchen? Im Grunde kamen wir aber immer wieder zurück auf einen Ge- danken. Die Hundesteuer an sich ist in ihrer Ausgestaltung unsozial, die Möglichkeit zur gerechten Gestaltung begrenzt. Die Einnahmen, das wurde schon erwähnt, sind nicht zweckgebunden. Das ist natürlich eine verlockende Einnahmequelle. Aber keine Zweckbin- dung bedeutet eben auch, dass sich daraus nicht automatisch der Anspruch auf sichere eingezäunte Auslaufflächen oder die Versorgung mit Kotbeuteln ableiten lässt. Letztere stehen auch zur Disposition. Auch das finden wir übrigens aus mehreren Gründen nicht richtig. Und, lieber Herr Stadtrat Hofmann, Überraschung, Die Linke kann Steuern ablehnen. Das werden wir heute tun. Stadtrat Hofmann (CDU): Lieber Kollege Gaukel, hervorragendes Plädoyer für das Ehren- amt, bei dem Sie natürlich bei mir offene Türen einrennen, aber wir können natürlich nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Wir haben heute noch ein paar andere Entscheidungen zu fällen, ich erinnere hier gerade an die Zweitkind-Regelung, wo wir genau das Gleiche ha- ben. Von daher, die Idee ist gut, das hat mein Kollege Müller auch gesagt. Die Idee ist gut, aber sie muss nachher im Gesamtkontext gesehen werden. Wir können nicht vorweggrei- fen. Wir müssen nachher, und da haben Sie vollkommen Recht, auch wenn Sie die Finanz- bürgermeisterin in dem Zusammenhang zitieren, wir brauchen nachher alle zusammen ei- nen genehmigungsfähigen Haushalt. Und alles, was wir jetzt schon festzementieren, engt uns einfach danach ein. Von daher ist der Vorschlag, diese Entscheidung komplett in den Haushalt zu schieben ein- fach, ob wir dies dann auch dort machen können. Aber wenn wir heute zustimmen müs- sen, müssen wir Ihren Antrag definitiv ablehnen, weil wir ansonsten etwas vorwegnehmen würden, was wir definitiv heute nicht wollen, siehe auch unser Antrag nachher bei der Zweitkind-Regelung. Der Vorsitzende: Ich würde das auch zum Thema Haltung der Verwaltung noch mal kurz erklären. Wir müssen heute die Satzung abstimmen, sonst können wir sie zum 1.1. nicht einführen. Und ich verstehe, dass einige von Ihnen darin in der Steigerung der Einnahmen eine Gegenfinanzierung für die Wiedereinführung der städtischen Zuschüsse an die Hunde- kotbeutel sehen. Sie können aber einen solchen Vorgriff auf einen von uns erst in den Haushaltsberatungen vorgelegten Beschluss quasi nicht ergreifen, sondern die, die heute sagen, sie wollen dieses Junktim, das ein politisches Junktim ist, müssten Sie im Grunde sa- gen, also die, die heute einer Erhöhung zustimmen, um es damit zu verbinden, die Hunde- kotbeutel weiter mitzufinanzieren, müssen sich dann sicher sein, dass ein entsprechender Änderungsantrag von Ihnen in den Haushaltsberatungen auch eine Mehrheit findet, sonst gibt es dieses politische Junktim nicht. Und diese Aufgabe können wir Ihnen als Verwal- tung nicht abnehmen. Deswegen muss ich den Ball zurückwerfen und sagen, die, die eine noch höhere Erhöhung wollen in Verbindung mit den Hundekotbeuteln, können dem heute zustimmen. Aber Sie müssen dann auch sicher sein, dass Sie dafür in den – 6 – Haushaltsberatungen eine Mehrheit kriegen, denn da muss es dann sozusagen aus unseren Änderungsvorschlägen wieder rausgekickt werden. Ich glaube, das ist soweit klar. Dann können wir jetzt zu den Abstimmungen kommen. Am weitestgehend ist der Ände- rungsantrag von Volt, es nämlich auf 147 Euro auszudehnen. Das ist der Änderungsantrag TOP 7.1, und den stelle ich jetzt hier zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt rufe ich auf den Änderungsantrag der FDP/Freien Wähler auf 146,5 und bitte hier um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Jetzt wird die unveränderte Verwaltungsvorlage gleich zur Abstimmung gestellt. Das dau- ert noch einen Moment. Sie gucken einmal, ob Sie sich wiederfinden, ist okay. Also, jetzt kommt die Verwaltungsvorlage zur Abstimmung, und zwar ab jetzt. – Das ist eine mehr- heitliche Zustimmung. Jetzt gucken wir einmal kurz. Ich bin ja manchmal zu schnell aus Ihrer Sicht. Okay, damit können wir den Tagesordnungspunkt 7 abschließen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2025