Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe
| Vorlage: | 2025/0873 |
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| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 11.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Liegenschaftsamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0873 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: LA Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss 11.11.2025 19 N Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 1 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XXI der Einheitssätze Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Für die Abrechnung von Erschließungsmaßnahmen ist es erforderlich, die der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen zugrunde liegenden Einheitssätze an die Kosten- und Preisentwicklung anzupassen. Es ergeben sich folgende Änderungen: 1. Tiefbau Die Änderungen für tiefbauspezifische Leistungen liegen zwischen +2,86 % und +27,42%. Im Mittel betrachtet erhöhen sich die Einheitssätze um rund +11,72 %. Für die Ermittlung der neuen Einheitssätze wurden im Wettbewerb entstandene Preise aus abgeschlossenen Bauverträgen der vergangenen Monate zugrunde gelegt. 2. Straßenbeleuchtung Der Einheitssatz für die Herstellung der Straßenbeleuchtung bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Der aktuell gültige Einheitssatz von 135,40 Euro/m kann ohne Änderung beibehalten werden. In Anlage 2 sind die geänderten Einheitssätze aufgeführt. Aus Anlage 3 sind die prozentualen Veränderungen ersichtlich. In Anlage 4 wurde zum Vergleich ein beispielhaft ausgewähltes Erschließungsgebiet nach den derzeit geltenden und den künftigen Einheitssätzen berechnet. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XXI der Einheitssätze.
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Natursteingroßpflaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Fahrradständer ohne/mit Überdachung je Stellplatz NR 1 €/m 2 €/m ² 3 €/m 4 €/m ² 5 €/m 6 €/m ² 7 €/m ² 8 €/m ² 9 €/m ² 10 €/m ² 11 €/m ² 12 531,90 489,30 145,10 95,10 542,30 564,40 213,10 126,20 76,70 1.765,50 531,90 145,10 95,10 564,40 126,20 76,70 5a 61,20 102,90 135,40 +) 102,90 531,90564,40531,90 489,30 564,40 213,10 5d 135,40 +) 135,40 +) 116,00 Anlage 2 1-3, 6,9 +) Ist nach DIN EN 13201 die Installation von zwei Leuchtenreihen in einer Straße erforderlich, so wi rd der Einheitssatz doppelt angesetzt. 145,50 5c,9 67,90 61,00 4 135,10 86,90 60,00 5b 61,20 116,00 116,00116,00 XXI. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs.2 de r Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließung sanlagen,die ab 1. Januar 2026 hergestellt wurden. 83,80 117,10 135,40 +)135,40 +)135,40 +) 11.09.2025 11.09.2025
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Anlage 4 Erläuterungen zur 20. Satzungsänderung Für ein beispielhaft ausgewähltes Gebiet wurden die Erschließungskosten sowohl nach den Sätzen von 2025 als auch nach denen von 2026 wie folgt berechnet: 2025 2026 Grunderwerb 59.319,-- € 59.319,-- € Freilegung und Erdbewegung 63.316,-- € 63.316,-- € Fahrbahn (+ Verschleißdecke) 6.860 m² 702.464,-- € 830.060,--€ Entwässerung 1.035 m 502.389,-- € 550.517,--€ Bordsteine 2.071 m 276.064,--€ 301.331,--€ Parkflächen (längs) 511 m² 67.759,-- € 74.146,--€ Parkflächen (senkrecht) 75 m² 8.708,-- € 9.465,--€ Grünflächen 259 m² 3.056,-- € 3.056,--€ Gehwege 3.191 m² 336.331,-- € 370.156,--€ Saumsteine 1.595 m 94.903,-- € 97.614,--€ Verbindungswege 150 m² 15.975,-- € 17.565,--€ Saumsteine 150 m 8.895,-- € 10.185,--€ Einzelbäume 13 Stück 15.262,-- € 15.262,--€ Beleuchtung 1.146 m 155.168, -- € 155.168--,€ 2.309.609,-- € 2.557.160,-- € davon trägt die Stadt 5 % 115.480,-- € 127.858,-- € zu verteilen 2.194.129,-- € 2.429.302,-- € Die Beitragsfläche (F+G) des Gebietes beträgt 93.550 m². Die Kosten werden nach der Grundstücksfläche (F) und der baurechtlichen Geschossfläche (G) verteilt. Auf einen für dieses Gebiet typischen Bauplatz von 600 m² F mit 420 m² G entfallen an Erschließungskosten 2025 2026 23.923,-- € 26.487,-- € Die Kostensteigerung beträgt in diesem angenommenen Fall + 10,72 %. Das Beispiel kann nicht ohne weiteres auf andere Gebiete übertragen werden, da dort in aller Regel andere Strukturen vorgegeben sind durch - andere Relation zwischen öffentlichen und privaten Flächen, - andere Aufstellung des Straßenraumes bezüglich Fahrbahn, Gehweg, Radweg, Parkierungsflächen, Grünflächen, Straßenentwässerungssystem - andere Ausnutzung der Baugrundstücke.
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Objekte nach § 2 Abs. 1 Bordsteine und Rinnenplatten Fahrbahnen bzw. Wegflächen Entwässerung Misch-/Trennsystem Verschleißdecke Beleuchtung Natursteingroßplaster für 3-zeilige Entwässerungsrinnen 16/16/14 oder Betonpflaster 16/16/14 sowie Einfassungen Gehwege Radwege Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung gepflastert Flächen für Längs-/Senkrecht- parkierung einfach Fahrradständer ohne/mit Überdachung je Stellplatz NR 1 % 2 % 3 % 4 % 5 % 6 % 7 % 8 % 9 % 10 % 11 % 12 + 9,58 + 11,41 + 9,43 + 17,55 + 11,66 + 9,06 + 6,13 + 8,70 + 18,18 + 9,04 + 9,58 + 9,43 + 17,55 + 9,06 + 8,70 + 18,18 5a + 2,86 + 9,00 0 + 9,00 + 9,58+ 9,06+ 9,58 + 11,41 + 9,06 + 6,13 5d 0 Anlage 3 XXI. Tabelle der Einheitssätze zu § 3 Abs. 2 der Erschließungsbeitragssatzung; gültig für die Teile der Erschließungsanlagen, die ab 1. Januar 2026 hergestellt wurden. +10,01 + 10,01+ 10,01 000 +14,29 4 + 4,08 + 27,42 + 22,24 1-3, 6,9 + 9,15 + 16,23 5c,9 + 14,50 + 9,95 5b + 2,86 + 10,01 0 25.09.2025 Veränderungen in Prozent
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBI. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2025 (GBl. 2025 Nr. 71), der §§ 2, 26 Abs. 1 Satz 3, 34 und 38 Abs. 4 des Kom- munalabgabengesetzes (KAG) vom 17. März 2005 (GBI. S. 206), zuletzt geändert durch Arti- kel 7 des Gesetzes zur Neuordnung des Abfallrechts für Baden-Württemberg vom 17. De- zember 2020 (GBI. S. 1233, 1249) und des § 135 c Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I. S. 3634), zuletzt geändert durch Arti- kel 5 des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulas- sungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Ände- rung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfs- gesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 189 vom 14.08.2025), hat der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe in sei- ner öffentlichen Sitzung am 25. November 2025 folgende Satzung zur Änderung der Sat- zung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen vom 28. März 2006 (Amtsblatt der Stadt Karlsruhe Nr. 18 vom 5. Mai 2006), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. November 2024, veröffentlicht am 9. Dezember 2024, beschlossen: Artikel 1 Anpassung der Einheitssätze Die Anlage zu § 3 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe wird durch die Tabelle XXI (Anlage 2) ergänzt. - 2 - Artikel 2 Diese Satzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Ausgefertigt: Karlsruhe, 25.11.2025 Dr. Frank Mentrup Oberbürgermeister - 3 - Hinweis gemäß § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntma- chung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 43 Gemeindeordnung wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsauf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt Karlsruhe unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 1 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe Vorlage: 2025/0873 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss von den ergänzenden Erläuterungen Kenntnis und beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen und Kostenerstattungsbeträgen in Karlsruhe vom 28.03.2006 einschließlich der als Anlage 2 beigefügten Tabelle XXI der Einheitssätze. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (39 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 1 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss am 11. November 2025: Ich darf Sie um Ihr Votum bitten ab jetzt. – Das ist einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 10. Dezember 2025