Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung

Vorlage: 2025/0846/3
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 21.10.2025
Letzte Änderung: 29.10.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 17.3

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zustimmung

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0846/3 Eingang: 21.01.2025 Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, CDU, FDP/FW, Volt, KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 17.3 Ö Entscheidung Die unterzeichnenden Fraktionen von GRÜNE, CDU, FDP/FW, VOLT und KAL beantragen: Die Verwaltungsvorlage wird dahingehend geändert, dass in der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2025 lediglich über die Maßnahmen mit Wirkung zum 1. Januar 2026 (d. h. die erste Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 70 Prozent sowie die Anpassung der Betreuungsentgelte) abgestimmt wird. Die Entscheidung über alle möglichen weiteren Schritte (d. h. die Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 50 Prozent zum 1. September 2026 sowie auf 0 Prozent zum 1. September 2027 mit der parallel stattfindenden Einführung der einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte) wird im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2025 getroffen. Sachverhalt / Begründung Mit Blick auf die Haushaltssituation steht die Stadt Karlsruhe vor enormen Herausforderungen. Um die Genehmigungsfähigkeit des Doppelhaushalts 2026/2027 herzustellen, gilt es, mindestens 80,0 Millionen Euro pro Jahr einzusparen. Selbst wenn dies gelingt, ist unsere Stadt trotzdem noch weit von einem ausgeglichenen Ergebnishaushalt entfernt. Auch die Konsequenzen aus der zusätzlichen Ergebnisverschlechterung im laufenden Haushaltsjahr 2025 um minus 25,8 Millionen Euro sind noch nicht absehbar. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es bei den Haushaltsberatungen im Dezember 2025 also in allen Bereichen zu schmerzhaften Einsparungen kommen. Aus diesem Grund ist es für die unterzeichnenden Fraktionen unerlässlich, den Karlsruherinnen und Karlsruhern Gehör zu verschaffen und sie in die Entscheidungen einzubinden. Daher erachten wir es als nicht zielführend, wenn bereits in der Gemeinderatssitzung am 21. Oktober 2025 Maßnahmen beschlossen werden sollen, obwohl die wichtige Bürgerinformationsveranstaltung zum Doppelhaushalt erst am 20. November 2025 stattfindet. Zur Abstimmung sollten daher nur diejenigen Maßnahmen mit Wirkung zum 1. Januar 2026 (d. h. die erste Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 70 Prozent sowie die Anpassung der Betreuungsentgelte) stehen, die aus verwaltungsorganisatorischer Sicht zwingend erforderlich sind. Über alle anderen möglichen Maßnahmen (d. h. die Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses auf 50 Prozent zum 1. September 2026 sowie auf 0 Prozent zum 1. September 2027 mit der parallel stattfindenden Einführung der einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte) sollte während der Haushaltsberatungen im Dezember 2025 abstimmt werden. – 2 – Unterzeichnet von: Jorinda Fahringer Verena Anlauf Detlef Hofmann Tobias Bunk-Merkel Bettina Meier-Augenstein Thomas H. Hock Petra Lorenz Adina Geißinger Kiên Nguyen Lüppo Cramer Sonja Döring Michael Haug

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0846/3 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, CDU, FDP/FW, Volt, KAL Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 17.3 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung wird den Vorschlag aufgreifen und in der Behandlung der Verwaltungsvorlage auf- nehmen. Damit wäre der Antrag als erledigt zu betrachten. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der interfraktionelle Änderungsantrag der Fraktionen GRÜNE, CDU, FDP/FW, Volt und KAL beabsich- tigt, die erste Stufe der Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses zu beschließen und über die weiteren Schritte im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 im Dezem- ber 2025 zu entscheiden. Die Vorgehensweise zur stufenweisen Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses ist in der Be- schlussvorlage dargestellt und entsprechend im Beschlussantrag vorgesehen. Dieser Weg findet Eingang in die damit einhergehende Neufassung der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kin- dertagesstätten und Kinderkrippen“. Die vorgesehene Maßnahme zur stufenweisen Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses ist Teil des Maßnahmenpakets der Haushaltssicherung Stufe 4. Im Zusammenhang mit der Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses ist auch eine Anhebung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus entschei- dend, um die angestrebten Einsparsummen (in 2026: circa 6,8 Millionen Euro, in 2027: knapp 8,7 Mil- lionen Euro) zu erreichen. Sollte im Rahmen der Haushaltsberatungen im Dezember 2025 eine andere Entscheidung in Bezug auf die stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses getroffen werden, wären zwangsläufig Folgeeffekte wie zum Beispiel eine weitere Erhöhung des gesamtstädti- schen Beitragsniveaus oder ergänzende Einsparmaßnahmen gegebenenfalls an anderer Stelle notwen- dig. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sofern der interfraktionelle Änderungsantrag mehrheitlich beschlossen wird, die Formulierung in der oben genannten neuzufassenden Richtlinie entsprechend an- zupassen ist, in der Konsequenz weiterer unterjähriger Änderungen innerhalb kurzer Zeit.