Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung
| Vorlage: | 2025/0846/2 |
|---|---|
| Art: | Änderungs-/Ergänzungsantrag |
| Datum: | 21.10.2025 |
| Letzte Änderung: | 02.03.2026 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.10.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: zurückgezogen
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Ergänzungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0846/2 Eingang: 21.10.2025 Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 17.2 Ö Entscheidung 1. Die Verwaltungsvorlage wird dahingehend geändert, dass die Umsetzung der ersten beiden Stufen der Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses – zum 1. Januar 2026 sowie zum 1. September 2026 (Reduzierung auf 70 bzw. 50 Prozent) – wie vorgesehen erfolgt. 2. Eine dritte Stufe wird erst dann beschlossen und umgesetzt, wenn eine Gesamtkonzeption zur zukünftigen einkommensabhängigen Beitragssystematik vorliegt. Dieses Konzept soll bis spätestens Mitte 2026 erarbeitet und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt werden. Erst auf dieser Grundlage soll über eine weitere Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses entschieden werden. Begründung/Einordnung: Die geplante stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses greift spürbar in die finanzielle Situation vieler Familien ein. Zugleich ist die Einführung einer einkommensabhängigen Beitragssystematik ein richtiger und notwendiger Schritt, um künftig mehr soziale Ausgewogenheit zu gewährleisten. Damit diese Neuordnung tragfähig und gerecht ausgestaltet werden kann, ist eine Gesamtkonzeption erforderlich, die Wirkungen, Verwaltungsaufwand und soziale Folgen berücksichtigt. Erst auf dieser Grundlage kann verantwortungsvoll über eine mögliche dritte Stufe entschieden werden. Unterzeichnet von: Melis Schmid Mathias Tröndle Dr. Anton Huber
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Extrahierter Text
Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0846/2 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Ergänzungsantrag: SPD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 17.2 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, den Ergänzungsantrag abzulehnen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Ergänzungsantrag beabsichtigt, die ersten beiden Stufen der Reduzierung des Geschwisterkinder- zuschusses zu beschließen und die Beschlussfassung der dritten Stufe bis zur Vorlage einer Gesamt- konzeption zur zukünftigen einkommensabhängigen Beitragssystematik bis spätestens Mitte 2026 zu verschieben. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sieht in der Beschlussziffer 1 vor, dass die vollständige Streichung des Geschwisterkinderzuschusses mit einer Ausweitung der einkommensabhängigen Beitragsregelung der Stadt Karlsruhe zum 1. September 2027 einhergeht. Für die entsprechende Umsetzung der dritten Stufe der Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses ist eine weitere Beschlussvorlage zu gegebe- ner Zeit geplant. Im Frühjahr 2026 findet hierzu eine Sitzung des Arbeitsausschusses Jugendhilfeaus- schuss statt. Aufgrund dessen ist die gemäß Ergänzungsantrag vorgeschlagene Vorgehensweise und damit die getrennte Beschlussfassung aus Sicht der Verwaltung nicht zusätzlich erforderlich. Hinzu kommt, dass im Rahmen dieser gemeinderätlichen Entscheidung mit Blick auf die Haushaltssi- cherung Stufe 4 das Maßnahmenpaket und damit der Weg der stufenweisen Reduzierung des Ge- schwisterkinderzuschusses beschlossen werden soll. Wird das Maßnahmenpaket nicht in Gänze be- schlossen, so wird die Einsparsumme von insgesamt knapp 8,7 Millionen Euro in 2027 nicht erreicht. Die Verwaltung empfiehlt daher, den Ergänzungsantrag abzulehnen.