Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung

Vorlage: 2025/0846/1
Art: Änderungs-/Ergänzungsantrag
Datum: 20.10.2025
Letzte Änderung: 22.10.2025
Unter Leitung von: Sozial- und Jugendbehörde
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 17.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt

Zusätzliche Dateien

  • Änderungs-/Ergänzungsantrag
    Extrahierter Text

    Änderungsantrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0846/1 Eingang: 20.10.2025 Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung: Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses in den Jahren 2026 und 2027 um 50 % Änderungsantrag: FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 17.1 Ö Entscheidung Der Gemeinderat möge beschließen: 1. Der Geschwisterkinderzuschuss im Bereich der Kindertagesbetreuung der Sozial- und Jugendbehörde wird trägerübergreifend vom 01.01.2026 bis 31. Dezember 2027 um 50% reduziert. 2. Eine vollständige Abschaffung des Geschwisterkinderzuschusses erfolgt nicht. Sachverhalt / Begründung Die von der Stadtverwaltung vorgeschlagene vollständige Streichung des Geschwisterkinderzuschusses würde Familien mit mehreren Kindern in der Kindertagesbetreuung erheblich belasten. Besonders betroffen wären Familien, die auf eine verlässliche Betreuung angewiesen sind, um Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Mit einer Reduzierung um 50 % in den Jahren 2026 und 2027 wird ein sozial ausgewogener Kompromiss geschaffen: Die Stadt erzielt nahezu dieselben Einsparungen, wie sie durch die vollständige Streichung vorgesehen wären. Die Familien könnten für die zwei Jahre mit einem konstanten Zuschuss planen. Diese Lösung ermöglicht es zudem, die Auswirkungen auf die Familien in diesem Zeitraum genau zu beobachten und auf Basis der Erfahrungen anschließend eine nachhaltige und sozial verträgliche Anschlussregelung zu erarbeiten. Darüber hinaus sendet die Reduzierung – im Gegensatz zur Streichung – das Signal, dass Familienfreundlichkeit weiterhin ein wichtiger Leitwert der kommunalen Politik bleibt, auch in Zeiten notwendiger Haushaltskonsolidierung. Unterzeichnet von: Friedemann Kalmbach

  • Stellungnahme Antrag
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0846/1 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: Sozial- und Jugendbehörde Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung: Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses in den Jahren 2026 und 2027 um 50 % Änderungsantrag: FÜR Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 17.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Verwaltung empfiehlt, dem Änderungsantrag nicht zu zustimmen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die im vorliegenden Änderungsantrag vorgeschlagene Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses trägerübergreifend vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 um 50 Prozent wäre dann nachvoll- ziehbar, wenn sich die Haushaltssicherungsmaßnahme ausschließlich auf den Geschwisterkinderzu- schuss beziehen würde und die Einsparsumme nicht haushaltsjahrbezogen, sondern (für die Jahre 2026 und 2027) kumuliert betrachtet werden könnte. Dies trifft jedoch nicht zu. Das Einsparziel von 6 Millionen Euro bezieht sich nicht allein auf die stufenweise Reduzierung des Ge- schwisterkinderzuschusses im Doppelhaushalt 2026/2027, sondern stellt das Einsparziel bei dessen vollständiger Abschaffung dar. Die zur Erreichung der jährlichen Einsparsummen erforderlichen weiteren Auswirkungen auf die Kita- Finanzierung, etwa die Absenkung des Erstkinderzuschusses bei gleichzeitiger Erhöhung des gesamt- städtischen Beitragsniveaus sowie die Wechselwirkung mit etwaigen steigenden Aufwendungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, werden in dem im Änderungsantrag vorgeschlagenen Mo- dell nicht berücksichtigt. Im Jahr 2026 wäre vermutlich eine etwas geringere Anhebung des gesamt- städtischen Beitragsniveaus notwendig, allerdings wäre zum 1. Januar 2027 eine weitere Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus die Folge. Durch die von der Verwaltung vorgeschlagene Maßnahme – stufenweise Abschaffung des Geschwis- terkinderzuschusses sowie die weiteren Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung – betragen die Ein- sparungen insgesamt circa 6,8 Millionen Euro in 2026 und knapp 8,7 Millionen Euro in 2027. Unabhängig von den Maßnahmen ist sicherzustellen, dass künftig statt dem Geschwisterkinderzu- schuss eine gezielte und differenzierte Anpassung der Kitafinanzierung erforderlich ist.

  • Abstimmungsergebnis TOP 17.1
    Extrahierter Text