Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung
| Vorlage: | 2025/0846 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 21.01.2026 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Jugendhilfeausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 15.10.2025
Rolle: Vorberatung
Ergebnis: Keine Angabe
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.10.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 16.12.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Anlage 1 JHA 15.10.2025, TOP 2 RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN PRÄAMBEL Grundlagen für diese städtische Förderrichtlinie sind neben dem Kinderförderungsgesetz, dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII), dem Tagesausbaubetreuungsgesetz (TAG), dem Fi- nanzausgleichsgesetz (FAG), dem Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg (Ki- TaG) sowie der Kindertagesstättenverordnung (KiTaVO) in den jeweils gültigen Fassungen ein gemeinsames Bestreben zur Erhöhung der Plätze in Kindertageseinrichtungen für Kin- der unter 3 Jahren sowie der Regelung der Bezuschussung der Kinderbetreuung. Der Ar- beitsausschuss der Trägerkonferenz Karlsruher Kindertageseinrichtungen war bei der Er- stellung dieser Richtlinie beteiligt. Über die Änderungen wurden die Träger im Rahmen einer Trägerkonferenz informiert und sind bei künftigen Änderungen einzubeziehen. TEIL A. ALLGEMEIN ZIFFER 1 BETRIEB DER EINRICHTUNGEN Betreuungsplätze für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, die nach die- ser Richtlinie gefördert werden, sind Plätze in Einrichtungen zur Förderung der frühkind- lichen Bildung, Betreuung und Erziehung. Freie Träger der Jugendhilfe und privat-gewerbliche Träger, die die rechtlichen und fach- lichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtungen auf der Gemarkung der Stadt Karlsruhe erfüllen, werden gemäß dieser Richtlinie gefördert, soweit diese der städtischen Bedarfsplanung nach Teil A Ziffer 2 entsprechen. Die Träger nach § 1 Abs. 2, 3, 6 KiTaG verpflichten sich, die Aufgaben und Ziele nach § 2 und § 2 a KiTaG zu erfüllen. Die Grundsätze über das Verfahren der Aufnahme der Kinder sind mit der Sozial- und Jugendbehörde abzustimmen. Der Rechtsanspruch auf einen Be- treuungsplatz kann ausschließlich gegen den jeweiligen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe geltend gemacht werden und endet an der Kreisgrenze. Zur Sicherung der gesetzlichen Rechtsansprüche auf Betreuungsplätze für Karlsruher Kinder und zur Ver- meidung von Schadenersatzansprüchen gegen die Stadt Karlsruhe sind freie Betreuungs- plätze ab 1. August 2013 vorrangig mit Karlsruher Kindern zu belegen. Wenn keine 2 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Karlsruher Kinder auf der Warteliste des jeweiligen Trägers stehen, können diese Plätze mit auswärtigen Kindern belegt werden. Grundsätzlich können auf Plätzen für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nur Kinder mit einem Rechtsanspruch auf- genommen werden. ZIFFER 2 BEDARFSPLANUNG Die nach dieser Richtlinie zu fördernden Einrichtungen/Gruppen müssen der städtischen Bedarfsplanung nach § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 8 Abs. 2 und Abs. 3 KiTaG sowie § 24 SGB VIII entsprechen. Änderungen bezüglich der Betreuungs- und Betriebsform der Gruppen bedürfen der Zustimmung der Sozial- und Jugendbehörde und einer Betriebser- laubnis vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS). Die an den KVJS zu stel- lenden Anträge auf Erteilung oder Änderung der Betriebserlaubnis sind der Sozial- und Jugendbehörde in Kopie zuzuleiten. Die Stadt Karlsruhe beteiligt die Träger rechtzeitig an der Bedarfsplanung und ihrer Fortschreibung. Hierfür ist eine Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII mit entsprechender Geschäftsordnung eingerichtet. Bei der Bedarfsplanung sind insbesondere die Grundsätze der Subsidiarität und der Erhaltung der Trägervielfalt zu berücksichtigen. ZIFFER 3 ORGANISATION, NACHWEISE, ABRECHNUNG Die Träger müssen die Kinderbetreuungseinrichtungen in personeller, organisatorischer, verwaltungstechnischer und finanzieller Hinsicht ordnungsgemäß führen. Dies gilt auch für die Nachweise bezüglich gewährter städtischer Zuschüsse. Die in den Verwendungs- nachweisen getätigten Angaben werden in regelmäßigen Abständen durch örtliche Erhe- bungen von der Sozial- und Jugendbehörde anhand der Buchhaltungsunterlagen, Belege und sonstigen Geschäftsunterlagen bei den Trägern überprüft. Die Träger haben die städtischen Verwendungsnachweise für ▪ die (Fach-)Personalkosten bzw. die Betriebskostenabrechnung einrichtungsbezogen spätestens bis zum 31. März des auf den Bewilligungszeitraum folgenden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzulegen, ▪ die von den Trägern in ihren Einrichtungen betreuten auswärtigen Kinder (Wohnsitz außerhalb der Stadt Karlsruhe) bis spätestens 10. Dezember eines jeden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe zu melden. Diese Meldung löst finan- zielle Ansprüche der Stadt Karlsruhe aus. Sollte sich im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung ergeben, dass nicht alle auswärtigen Kinder gemeldet wurden, werden entgangene finanzielle Ansprüche von der Trägerförderung in Abzug gebracht, ▪ die Erst- (ehemals Erstkinderbeitragssenkungs-) und Geschwisterkinderzuschüsse spätestens bis zum 31. Januar eines jeden Folgejahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzulegen. 3 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Die Stadt Karlsruhe behält sich vor, in Einzelfällen eine andere Frist zur Abgabe der Ver- wendungsnachweise festzusetzen. Hierfür werden den Trägern entsprechende Vordrucke zur Verfügung gestellt. Sämtliche von der Stadt Karlsruhe nach dieser Richtlinie geförderten Träger müssen für ihre Karlsruher Einrichtungen verpflichtend alle tatsächlich betreuten Kinder über das internetgestützte Programm Kita-Data-Webhouse für die Jugendhilfestatistik des Statis- tischen Landesamtes Baden-Württemberg melden, da sich hieraus die Finanzausgleichs- zuweisungen für die Stadt Karlsruhe ergeben. Hierzu haben alle Träger den Ausdruck aus Kita-Data-Webhouse über die Meldung an das Statistische Landesamt Baden-Würt- temberg zum Erhebungsstichtag 1. März innerhalb der vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg gesetzten Frist der Sozial- und Jugendbehörde vorzulegen. Sollte sich im Rahmen einer Vor-Ort-Prüfung ergeben, dass nicht alle Kinder in der Statistik wie betreut gemeldet wurden, werden entgangene finanzielle Ansprüche von der Trägerför- derung in Abzug gebracht. ZIFFER 4 AUSZAHLUNG DER ZUSCHÜSSE Die Stadt Karlsruhe leistet jedes Jahr angemessene Abschlagszahlungen auf die zu ge- währenden (Fach-)Personal-, Erst- und Geschwisterkinderzuschüsse bzw. Betriebskosten- zuschüsse. Grundlage für die Abschlagszahlungen sind die Abschlagszahlungen des Vor- jahres. Grundsätzlich erfolgt die Auszahlung der nächsten Abschlagszahlung erst nach Vorlage des ausgefüllten Verwendungsnachweises für das Vorjahr. Nach Vorlage der ordnungsgemäß ausgefüllten Verwendungsnachweise wird der Nach- zahlungs-/Rückforderungsbetrag grundsätzlich spätestens zum 1. Juli des Folgejahres ver- rechnet bzw. ausbezahlt. Diese Frist kann nur eingehalten werden, sofern die zur Abrech- nung erforderlichen Verwendungsnachweise und ggfls. weitere Unterlagen sowie Infor- mationen rechtzeitig vorgelegt werden. Eine Angleichung der Abschlagszahlungen auf der Basis des Rechnungsergebnisses des Vorjahres sowie der nachvollziehbaren Kalkula- tion des laufenden Jahres der Träger kann auf Antrag erfolgen. ZIFFER 5 ELTERNBEITRÄGE Die Träger erheben ihre Elternbeiträge auf der Grundlage ihrer jeweils gültigen Satzun- gen. Den Trägern wird die Eigenverantwortlichkeit über die Höhe und Gestaltung der Elternbeiträge und Verpflegungskosten belassen. 4 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Sämtliche öffentliche Zuschüsse (z. B. Bund, Land, Kommune) müssen in Anspruch ge- nommen werden und sich in vollem Umfang beitragssenkend auswirken. Beitragsände- rungen sind der Sozial- und Jugendbehörde unverzüglich mitzuteilen. ZIFFER 6 BAUKOSTEN Die „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskostenzuschüs- sen für Kindertageseinrichtungen“ in der jeweils gültigen Fassung sind Bestandteil dieser Richtlinie. ZIFFER 7 BETRIEBLICHE KINDERTAGESBETREUUNG Grundlage für die betriebliche Kindertagesbetreuung bildet das „Konzept zur betriebli- chen Kindertagesbetreuung in der Stadt Karlsruhe“. Grundsätzlich müssen alle öffentlich geförderten Betreuungsplätze öffentlich zugänglich sein. Belegrechte sind zu beantragen und können nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Sozial- und Jugend- behörde vergeben werden. In der Regel können maximal 30 Prozent der Gesamtbetreu- ungskapazität einer Einrichtung als Belegplätze erworben werden. Die Höhe der finanzi- ellen Beteiligung der Arbeitgeber*innen sowie die Förderung der Kita orientiert sich an dem „Konzept zur betrieblichen Kindertagesbetreuung in der Stadt Karlsruhe“. Betriebs- kindertagesstätten, in denen ein Betrieb für seine Mitarbeitenden 100 Prozent Beleg- rechte schaffen möchte, bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung der städtischen Be- darfsplanung ohne Aufnahme in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe. Belegplätze sind vorrangig mit Karlsruher Kindern zu belegen. Zuschüsse aus dem Förderprogramm des Bundes „Betriebliche Kinderbetreuung“ oder aus ähnlichen Förderprogrammen für be- triebsnahe Betreuungsplätze von Bund oder Land sind zwingend zu beantragen und wer- den zu 50 Prozent auf die städtischen Zuschüsse angerechnet. ZIFFER 8 PRESSE UND INFORMATION Die Träger sind verpflichtet bei Veröffentlichungen (z. B. Presseschreiben, Publikationen etc.) in geeigneter Weise darauf hinzuweisen, in welcher Höhe die Kinderbetreuungsein- richtung mit Mitteln der Stadt Karlsruhe gefördert wird. ZIFFER 9 DATENSCHUTZ Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen obliegt den Trägern. 5 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 TEIL B. KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN ZIFFER 1 FÖRDERUNG Die Stadt Karlsruhe bietet den Trägern für die nach dieser Richtlinie zu fördernden Ein- richtungen/Gruppen folgende Zuschussalternativen an: ALTERNATIVE 1 Träger, die sich für diese Förderalternative entscheiden, verpflichten sich zur ordnungs- gemäßen Teilnahme an dem von der Stadt Karlsruhe zur Verfügung gestellten elektroni- schen Anmeldeverfahren "Kita-Portal Karlsruhe". Damit verbunden sind insbesondere die Abwicklung der Platzvergabe und die Erfassung der geschlossenen Verträge über das Portal. Sollten Träger nicht oder nicht ordnungsgemäß am „Kita-Portal Karlsruhe“ teil- nehmen, besteht lediglich ein Förderanspruch nach Förderalternative 2 dieser Richtlinie. I. (Fach-)Personalkostenzuschüsse Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit al- tersgemischten Gruppen (§ 1 Abs. 2 bis 5 KiTaG), deren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese für die Förderalternative 1 entscheiden und mittels Selbstverpflichtungserklä- rung nachweisen, dass sie den Orientierungsplan Baden-Württemberg in sämtlichen ge- förderten Gruppen anwenden, wie folgt: 85,0 % der anrechnungsfähigen (Fach-)Personalkosten bzw. 88,0 % der anrechnungsfähigen (Fach-)Personalkosten für Einrichtungen, deren Betreu- ungsangebot eine Mittagsverpflegung enthält, sowie 88,0 % der anrechnungsfähigen Personalkosten der Auszubildenden für die praxisinte- grierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA), der Auszubildenden für die praxisintegrierte Ausbildung zur sozial-pädagogischen Assistenz (SPA), der Aus- zubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung sowie der Studieren- den einer dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit einem Bachelor- studiengang, der zur Anerkennung als Fachkraft nach § 7 KiTaG befähigt, wie auch der Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger während der Qualifizie- rung. Die Träger haben ihre Einrichtungen/Gruppen mit den jeweiligen Stellenschlüsselvorgaben des KVJS zu betreiben. Entscheiden sich die Träger für diese Förderalternative 1, werden folgende maximal förderfähige Stellenschlüssel für die Berechnung der anrechnungsfähi- gen (Fach-)Personalkosten berücksichtigt: 6 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 ANGEBOTSFORMEN FÖRDERFÄHIGER STELLENSCHLÜSSEL Halbtagesgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt 1,70 Altersgemischte (AM) Halbtagesgruppe für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt 1,80 Regelgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt 1,90 AM-Regelgruppe für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt 2,00 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,10 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,10 Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 3-Jährige bis Schuleintritt (32,5 Stunden/Woche) 2,25 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt (30,0 Stunden/Woche) 2,30 AM-Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit für 2-Jährige bis Schuleintritt sowie für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt (32,5 Stunden/Woche) 2,35 Ganztagesgruppe für 3-Jährige bis Schuleintritt 3,35 AM-Ganztagesgruppe für Kinder vom ersten Lebensjahr bis Schuleintritt 3,35 Für die derzeit noch bestehenden Gruppen mit einer Altersmischung von Kindern von 1 bis 14 Jahren gilt Bestandsschutz. In sämtlichen o. g. Angebotsformen haben bei der Belegung Kinder mit einem Rechtsanspruch Vorrang. Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kinderkrippengruppen (§ 1 Abs. 6 KiTaG), deren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebs- erlaubnisse vorliegen, wenn sich diese für die Förderalternative 1 entscheiden, wie folgt: 87,5 % der anrechnungsfähigen (Fach-)Personalkosten bzw. 90,5 % der anrechnungsfähigen (Fach-)Personalkosten für Einrichtungen, deren Betreu- ungsangebot eine Mittagsverpflegung enthält, sowie 88,0 % der anrechnungsfähigen Personalkosten der Auszubildenden für die praxisinte- grierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA), der Auszubildenden für die praxisintegrierte Ausbildung zur sozial-pädagogischen Assistenz (SPA), der Aus- zubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung sowie der Studieren- den einer dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit einem Bachelor- studiengang, der zur Anerkennung als Fachkraft nach § 7 KiTaG befähigt, wie 7 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 auch der Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger während der Qualifizie- rung. Die Träger haben Ihre Einrichtungen/Gruppen mit den jeweiligen Stellenschlüsselvorgaben des KVJS zu betreiben. Entscheiden sich die Träger für diese Förderalternative 1, werden folgende maximal förderfähige Stellenschlüssel für die Berechnung der anrechnungsfähi- gen (Fach-)Personalkosten berücksichtigt: ANGEBOTSFORM (PLÄTZE FÜR KINDER UNTER 3 JAHREN MIT RECHTSANSPRUCH) FÖRDERFÄHIGER STELLENSCHLÜSSEL Halbtagsgruppe 1,65 pro Gruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (30,0 Stunden/Woche) 1,85 pro Gruppe Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit (32,5 Stunden/Woche) 2,05 pro Gruppe Ganztagesgruppe 3,05 pro Gruppe Für die (Fach-)Personalkostenbezuschussung der Kindergärten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie für Kinderkrippengruppen gilt Folgendes: ▪ Zu den (Fach-)Personalkosten gehören: AG-Brutto, ZVK-Beiträge, Beitrag für die Be- rufsgenossenschaft und evtl. Sanierungsgelder. ▪ Die Eingruppierung und die Höhe der Bezüge des (Fach-)Personals haben sich am TVöD-SuE (Tarifvertrag öffentlicher Dienst für den Sozial- und Erziehungsdienst) zu ori- entieren. Eine über den TVöD-SuE hinausgehende Vergütung kann nur bis zur Höhe der im TVöD-SuE vorgesehenen Vergütung bezuschusst werden. Darüberhinausge- hende Vergütungen werden nicht von der Stadt Karlsruhe bezuschusst. Die Anerken- nung als Fachpersonal richtet sich nach § 7 KiTaG. ▪ Die vorgenannten förderfähigen Personalschlüssel berücksichtigen die Verfügungs- und Ausfallzeiten. ▪ Anerkennungspraktikantinnen und -praktikanten werden mit 0,50 Fachkraftstellen be- rücksichtigt. ▪ Die Schließtage dürfen 32 Tage im Jahr nicht überschreiten. Zu den Schließtagen zäh- len auch die pädagogischen Tage und Fortbildungstage, in denen die Einrichtung ge- schlossen hat. ▪ Die Auszubildenden für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung (PiA), die Auszubildenden für die praxisintegrierte Ausbildung zur sozial-pädagogi- schen Assistenz (SPA), die Auszubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerzie- hung sowie die Studierenden einer dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) mit einem Bachelorstudiengang, der zur Anerkennung als Fachkraft nach § 7 KiTaG befähigt, werden nicht auf den förderfähigen Stellenschlüssel angerechnet. Ab dem 8 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Ausbildungsjahr 2023/2024 mit Ausbildungsbeginn 1. September 2023 begrenzt sich die Anzahl der von der Stadt Karlsruhe geförderten PiA/SPA/FJH/DHBW-Plätze grund- sätzlich durch das zur Verfügung stehende Budget. Die Jahresarbeitgeberbruttoauf- wendungen der Auszubildenden der Fachrichtung Jugend- und Heimerziehung sowie der DHBW-Studierenden werden bis maximal der entsprechenden Höhe der Vergütung für die Auszubildenden für die praxisintegrierte Erzieherinnen- und Erzieherausbildung anerkannt. Die Förderung von PiA-Ausbildungsplätzen durch den Bund oder das Land ist an der städtischen Förderung in Abzug zu bringen. ▪ Direkteinsteigerinnen bzw. Direkteinsteiger im Rahmen des Programms „Direkteinstieg Kita“ werden ab dem Kita-Jahr 2023/2024 gefördert. Die rechtlichen Vorgaben und Empfehlungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg wie auch des KVJS finden entsprechend Anwendung. In der Zeit der Qualifizierung zur So- zialpädagogischen Assistenz erfolgt keine Anrechnung auf den förderfähigen Stellen- schlüssel. Etwaige Bundes- oder Landeszuschüsse, wie etwa eine Förderung durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, werden von der städtischen Förderung in Ab- zug gebracht. ZUSCHLÄGE FÜR BEMERKUNGEN integrative Gruppen 0,1 Fachkräfte pro betreutem Kind mit anerkannter Be- hinderung sowie 0,1 Fachkräfte pro betreutem Kind mit drohender Behin- derung ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis Schuleintritt (die Leistungen der Eingliederungshilfen nach SGB XII bzw. SGB IX bleiben hiervon unberührt) eingruppige Einrichtungen, Waldkindergärten kann individuell geregelt werden Leitungszeit Nach der seit Januar 2020 geltenden KiTaVO sind Zeiten für pädagogische Leitungsauf- gaben in einem vorgeschriebenen Mindestumfang verbindlich umzusetzen. Diese Lei- tungszeit wird mit erfolgter Umsetzung in der Einrichtung zusätzlich zum maßgeblichen förderfähigen Stellenschlüssel rückwirkend zum 1. Januar 2020 gewährt. Etwaige „Ge- meinsame Empfehlungen der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände“ finden grundsätzlich entsprechend Anwendung. Der zeitliche und inhaltliche Umfang für pädagogische Leitungsaufgaben beträgt sechs Wochenstunden je Einrichtung (Grundsockel). Dieser Grundsockel erhöht sich ab der zweiten Gruppe und für jede weitere Gruppe um weitere zwei Stunden wöchentlich pro Gruppe. Im Weiteren gelten die gesetzlichen Vorgaben. 9 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 II. Mietkostenzuschüsse/Erbbauzinsen Träger von Kindertagesstätten und Kinderkrippen, die bisher Mietkostenzuschüsse erhal- ten haben und deren Mietverhältnis unverändert weiter besteht, bekommen diese Zu- schüsse weiterhin. Neue Mietkostenzuschussanträge von Trägern werden nur nach vor- heriger Genehmigung durch die Sozial- und Jugendbehörde bewilligt. Übereinstimmung mit der städtischen Bedarfsplanung wird vorausgesetzt. In der Regel können maximal 12 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete) anerkannter Nettogrundrissfläche bezuschusst werden. Ausschließlich für Neubauobjekte und generalsanierte bzw. erweiterte Kinderta- geseinrichtungen, die ab 1. Januar 2022 in Betrieb gehen, kann ein Mietkostenzuschuss in der Regel bis maximal 14,50 Euro pro Quadratmeter (Kaltmiete) anerkannter Netto- grundrissfläche gewährt werden. Bei Vertragskonstellationen, in denen der Eigentümer, beziehungsweise der Vermieter und der Mieter aus denselben Personen und/oder Firmen und/oder Vereinen bestehen bzw. Anteile davon besitzen, werden keine Mietkostenzu- schüsse gewährt. Bei gleichzeitiger Gewährung von Mietkostenzuschüssen und Baukos- tenzuschüssen wird der Baukostenzuschuss auf den Mietkostenzuschuss angerechnet (ka- pitalisiert). Die Summe aus kapitalisierten Baukostenzuschüssen und Mietkostenzuschüs- sen darf in der Regel insgesamt 12 Euro pro Quadratmeter, bei Neubauobjekten und ge- neralsanierten bzw. erweiterten Kindertageseinrichtungen, die ab 1. Januar 2022 in Be- trieb gehen, 14,50 Euro pro Quadratmeter, Kaltmiete nicht übersteigen. Für die im Eigen- tum des Trägers stehenden Gebäude werden keine Mietkostenzuschüsse gewährt. Mie- ten Träger Gebäude an, die mit Bundes- und/oder Landeszuschüssen erstellt worden sind, müssen sich diese Zuschüsse nachweislich mietmindernd auswirken. Erbbauzinsen für die in der Bedarfsplanung enthaltenen Kindertageseinrichtungen können auf Antrag anteilig übernommen werden. III. Erstkinderzuschüsse Zur Angleichung der Benutzungsentgelte der Träger an die Benutzungsentgelte von städ- tischen Einrichtungen werden Erstkinderzuschüsse (ehemals Erstkinderbeitragssenkungs- zuschuss) als Maximalbeträge pro tatsächlich betreutem Kind und Monat (Betreuung an 5 Tagen pro Woche) gewährt. Die Höhe der maximalen Erstkinderzuschüsse legt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe fest. Bei Änderungen werden die Karlsruher Kita-Träger entsprechend informiert. Die Angleichung der Benutzungsentgelte der Träger an die Benutzungsentgelte der städ- tischen Einrichtungen durch die Gewährung des Erstkinderzuschusses (ehemals Erstkin- derbeitragssenkungszuschuss) ist lediglich bis auf das Niveau der städtischen Benutzungs- entgelte möglich. Bei den Trägern, die bislang den städtischen Beitrag unterschritten ha- ben, besteht Bestandsschutz. Sharingplätze werden entsprechend anteilig bezuschusst. Die Auszahlung der Beträge er- folgt an die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen, die in der städtischen 10 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Bedarfsplanung enthalten sind. Diese haben die platzbezogenen Zuschüsse unverzüglich zu 100 % an die Nutzer der Einrichtungen weiterzugeben. Die Erstkinderzuschüsse (ehemals Erstkinderbeitragssenkungszuschuss) sind reine Freiwil- ligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe und werden nur für Karlsruher Kinder (Hauptwohn- sitz in Karlsruhe) gewährt. IV. Geschwisterkinderzuschüsse Um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten, werden seit dem Jahr 2001 Geschwisterkinderzuschüsse ausschließlich an Träger gewährt, deren Gruppen in der Be- darfsplanung enthalten sind. Diese Träger verpflichten sich, für zweite und weitere Kinder einer Familie, die ihre Ein- richtungen besuchen, Elternbeiträge auf der Basis der aktuellen Benutzungsentgelte wie folgt zu erheben: ▪ bis 31. Dezember 2025: kein Benutzungsentgelt ▪ ab 1. Januar 2026: in Höhe von 30 Prozent der aktuellen Benutzungsentgelte ▪ ab 1. September 2026: in Höhe von 50 Prozent der aktuellen Benutzungsentgelte. Seit 1. September 2004 gilt das Kind als Geschwisterkind, das sich in der beitragsniedri- geren Angebotsform befindet. Die Träger erhalten als Gegenleistung für die anteilige Kostenbefreiung für die zweiten und weiteren Kinder einen Zuschuss der Stadt zum Ausgleich der Ausfälle an Benutzungsentgelten. Soweit die Leistung des Trägers auch die Verpflegung in der Kindertagesstätte umfasst, gilt die Kostenfreiheit nicht für die Verpflegungskosten. Bei einer trägerübergreifenden Betreuung von Geschwisterkindern erfolgt die Abrechnung der Geschwisterkinderzuschüsse unmittelbar zwischen der So- zial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe und den beitragszahlenden Eltern. Ge- schwisterkinderzuschüsse werden nicht für Angebote des Schul- und Sportamtes ge- währt. Ab 1. September 2027 werden keine Geschwisterkinderzuschüsse mehr gewährt. Für zweite und weitere Kinder einer Familie sind vom Träger grundsätzlich die aktuellen Be- nutzungsentgelte für Erstkinder zu erheben. Die Geschwisterkinderzuschüsse sind reine Freiwilligkeitsleistungen der Stadt Karlsruhe und werden nur für Karlsruher Kinder (Hauptwohnsitz in Karlsruhe) gewährt. V. Förderung von Fortbildungen Die Stadt Karlsruhe gewährt einen freiwilligen Zuschuss für Weiterqualifizierungsmaß- nahmen des (Fach-)Personals in Kindertageseinrichtungen. Das den Trägern zur Verfü- gung stehende Budget wird diesen zu Beginn eines Jahres mitgeteilt. Gleichzeitig wer- den den Trägern die Themenfelder der Qualitätsstandards für förderfähige Fortbil- dungsinhalte mitgeteilt, die die Arbeitsgemeinschaft Karlsruher Träger von 11 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Kindertageseinrichtungen festlegt. Sämtliche Fortbildungsmaßnahmen, für die ein Zu- schuss beantragt wird, müssen einem dieser Themenfelder zugeordnet werden können. VI. Förderung von sonstigen Maßnahmen Die Stadt Karlsruhe fördert folgende Maßnahmen, die im Rahmen des Betriebserlaubnis- verfahrens vom KVJS genehmigt wurden, zusätzlich in Form einer Erhöhung der unter Ziffer I. genannten Förderquote um 1,5%, bei eingruppigen Einrichtungen um 2%, der anrechnungsfähigen (Fach-)Personalkosten: a) Ersatz einer Fachkraft in Verantwortung des Trägers für einen Zeitraum von bis zu vier Wochen durch eine geeignete Kraft. Diese Vertretungsregelung bei kurzfristigem Perso- nalausfall wird vom 1. September 2022 befristet bis zum Ende der Gültigkeit des Maß- nahmenpakets des Landes Baden-Württemberg von vier auf acht Wochen ausgeweitet. Es gilt die Meldepflicht gemäß § 47 SGB VIII. Eine Fachkraft pro Gruppe ist mindestens erforderlich. b) In den Angebotsformen für 3-Jährige bis Schuleintritt die Aufnahme einzelner Kinder im Alter von 2 Jahren und 9 Monaten mit einem erhöhten Fachkraftschlüssel von zwei anwesenden Fachkräften während der Eingewöhnungsphase der Kinder unter 3 Jahren. Die Höchstgruppenstärke muss dabei je 2- Jährigem Kind um einen Platz reduziert wer- den. c) Einsatz von geeigneten Kräften im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen In Anlehnung an das „Konzept zur Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der Kin- dertagespflege in Baden-Württemberg: Rückkehr zum Regelbetrieb unter Pandemiebe- dingungen“ werden bei Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssel nach § 1 KitaVO zum Ausgleich für Beschäftigte, die durch eine ärztliche Bescheinigung vom Präsenzdienst befreit sind, geeignete Kräfte über einen Zeitraum von vier Wochen hinaus gefördert. Damit soll bei der Rückkehr zum Regelbetrieb eine mögliche Reduzierung der Öffnungs- zeiten durch eine Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels nach § 1 KitaVO vermie- den werden. Abweichungen vom Mindestpersonalschlüssel sind dem KVJS gegenüber an- zuzeigen. d) Ausgleich von Fachkraft-Anteilen durch doppelte Zeitanteile von „geeigneten Kräften“ bei Unterschreitung des Mindestpersonalschlüssels Der Mindestpersonalschlüssel kann ausnahmsweise um bis zu 20% unterschritten wer- den. Die Unterschreitung der Fachkraft-Anteile ist durch doppelte Zeitanteile von „geeigneten Kräften“ zu ersetzen. Das bedeutet, dass zeitgleich zwei weitere geeignete Kräfte (zweimal 20%) zur Kompensation der Unterschreitung einzusetzen sind. Diese Re- gelung gilt ab 1. September 2022 und ist befristet bis zum Ende der Gültigkeit des Maß- nahmenpakets des Landes Baden-Württemberg. Im Weiteren gelten die gesetzlichen Vor- gaben. 12 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Wer als „geeignete Kraft“ gilt, stellt der jeweilige Träger in eigener Verantwortung fest. Die Vorgaben des KVJS sind jederzeit einzuhalten. VII. Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen Jede Karlsruher Kindertageseinrichtung in freier Trägerschaft erhält von der Stadt Karls- ruhe ab 1. Oktober 2019 für die Intensivierung der Kooperation zwischen der Kinderta- geseinrichtung und der Grundschule zusätzliche Mittel gemäß der „Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Kooperation zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen“. Damit ist der Zeiteinsatz der pädagogischen Fachkräfte für die koordi- nierte Zusammenarbeit abgegolten. Für 2019 wird der Zuschuss anteilig gewährt. Voraus- setzung ist das Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift des Landes. VIII. § 11 KiTaG – „Erprobungen“ Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit alters- gemischten Gruppen (nach § 1 Abs. 2 bis 5 KiTaG) sowie Kinderkrippengruppen (nach § 1 Abs. 6 KiTaG), deren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebserlaubnisse inklusive Ergänzungen nach § 11 KiTaG (Erprobungen) vorliegen, analog der Bausteine I. bis VII. der Alternative 1 dieser Richtlinie. Die Erprobung kann insbesondere Abweichungen bei folgenden Förderkriterien enthal- ten: - Angebotsform (z.B. altershomogene Gruppen, Änderung der Altersspanne) - Höchstgruppenstärke - Personelle Voraussetzungen (z.B. Qualifikation Personal (Einrichtungsleitung, Gruppenleitung, Fachkraft), Mindestpersonalschlüssel) - Räumliche Voraussetzungen. Der Träger hat ein Konzept zu erarbeiten und die Stadt entsprechend zu beteiligen. Nach Beteiligung der Stadt Karlsruhe, ist die Erprobung dann vom Träger beim KVJS zu bean- tragen. Sollte die Abstimmung mit der Stadt unterblieben sein, besteht kein Anspruch auf die Förderung der Erprobung im Rahmen dieser Förderrichtlinie. Die Verantwortung über die Umsetzung des neuen Konzepts liegt beim Träger. Dieser versichert, dass das Kindeswohl in der Einrichtung auch im Rahmen der beantragten Er- probung gewährleistet ist sowie die Regelungen des SGB VIII beachtet werden. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport und des KVJS. Insbesondere sind die Regelungen des KVJS hinsichtlich der befristeten Maß- nahmen im Regelsystem grundsätzlich zu beachten. 13 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 ALTERNATIVE 2 (GESETZLICHER FÖRDERANSPRUCH) Die Stadt Karlsruhe fördert Träger von Kindergärten und Tageseinrichtungen mit al- tersgemischten Gruppen (nach § 1 Abs. 2 bis 5 KiTaG) sowie Kinderkrippengruppen (nach § 1 Abs. 6 KiTaG), deren Gruppe(n) in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind und für die gültige Betriebserlaubnisse vorliegen, wenn sich diese auf den gesetzli- chen Förderanspruch berufen, gemäß § 8 KiTaG in Verbindung mit der KiTaVO. Die Empfehlungen des Städte- und Gemeindetages hinsichtlich der erforderlichen Perso- nal- und Sachausgaben finden Anwendung. Kalkulatorische Kosten wie z. B. Abschrei- bungen und Verzinsungen sind keine Ausgaben im Sinne des § 8 KiTaG und somit nicht förderfähig. Ebenfalls nicht förderfähig sind Kosten für das Grundstück (z. B. Erwerb u. Erschließungskosten) und Darlehens-/Kreditkosten. Bei einer Betriebsausgabenbezuschussung müssen außer den Personalausgaben auch die geltend gemachten Sachausgaben sowie die notwendigen und erforderlichen Eigenleis- tungen nachgewiesen werden. Die Eingruppierung und die Höhe der Bezüge des Fachpersonals haben sich am TVöD-SuE zu orientieren. Eine über den TVöD-SuE hinausgehende Vergütung kann nur bis zur Höhe der im TVöD-SuE vorgesehenen Vergütung bezuschusst werden. Darüberhinausgehende Vergütungen werden nicht von der Stadt Karlsruhe bezuschusst. Krankheitsbedingte Ver- tretungskosten werden in üblich angemessenem Umfang berücksichtigt. Die Anerkennung als Fachpersonal richtet sich nach § 7 KiTaG. Die Vorgaben des KVJS hinsichtlich der Ausstattung mit Fachpersonal sind zwingend einzuhalten. Darüberhinaus- gehendes zusätzliches Fachpersonal wird nicht bei der Bezuschussung berücksichtigt. Ausgaben für Miete können nur bis zur ortsüblichen Höhe Berücksichtigung finden. Bei Vertragskonstellationen, in denen der Eigentümer, beziehungsweise der Vermieter und der Mieter aus denselben Personen und/oder Firmen und/oder Vereinen bestehen bzw. Anteile davon besitzen, werden die Mietausgaben nicht berücksichtigt. Bei gleichzeitiger Gewährung von Mietkostenzuschüssen und Baukostenzuschüssen wird der Baukostenzu- schuss auf den Mietkostenzuschuss angerechnet (kapitalisiert). Die Summe aus kapitali- sierten Baukostenzuschüssen und Mietkostenzuschüssen darf die ortsübliche Miete nicht übersteigen. Für die im Eigentum des Trägers stehenden Gebäude werden keine Mietaus- gaben berücksichtigt. Mieten Träger Gebäude an, die mit Bundes- und/oder Landeszu- schüssen erstellt worden sind, müssen sich diese Zuschüsse nachweislich mietmindernd auswirken. Ehrenamtliche Tätigkeit/Eigenleistungen Die Stadt Karlsruhe erstattet den Trägern bei einer Betriebsausgabenbezuschussung Ei- genleistungen, die über das übliche und notwendige Maß an Elternarbeit hinausgehen (sog. ehrenamtliche Tätigkeit). Richtwert: 10,00 Euro/Stunde. Die Eigenleistungen sind schriftlich mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift des Leistungserbringers nachzuweisen. Die 14 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Gesamtsumme der vergüteten Eigenleistungen darf die Kosten einer Fremdvergabe nicht übersteigen. ZIFFER 2 GRUPPENARTEN, ALTER DER KINDER, REGELGRUPPENSTÄRKE, HÖCHSTGRUPPENSTÄRKE Die KiTaVO unterscheidet folgende Gruppen: GRUPPENART ALTER DER KINDER REGELGRUPPENSTÄRKE, HÖCHSTGRUPPENSTÄRKE Halbtagsgruppe HT für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- oder Nachmittagsbetreuung von mindestens 3 Stunden) 25 bis 28 Kinder Regelgruppe RG für 3-Jährige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbetreuung mit Un- terbrechung am Mittag) 25 bis 28 Kinder Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit VÖ für 3-Jährige bis Schuleintritt (durchgängige Öffnungszeit von mindes- tens 6 Stunden) 22 bis 25 Kinder Ganztagesgruppe GT für 3-Jährige bis Schuleintritt (mehr als 7 Stunden durchgängige Öff- nungszeit) 20 Kinder Altersgemischte Gruppe AM für 3-Jährige bis unter 14 Jahre 25 bei HT/RG/VÖ 20 bei GT Altersgemischte Gruppe AM für 2-Jährige bis unter 14 Jahre (mit überwiegender Anzahl von Kindern im Kindergartenalter) Absenkung der Gruppenstärke um einen Platz je aufge- nommenes 2-jähriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei VÖ 20 bei GT Altersgemischte Gruppe AM vom ersten Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppenarten) 15 Kinder, davon höchstens 5 Kinder im Alter von unter drei Jahren Daneben gilt die bestehende Betriebsform der Mischgruppe (mit einer wöchentlichen Öff- nungszeit von mindestens 40 Stunden). 15 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Die vorgenannten Betriebsformen können in enger Abstimmung mit der Stadt Karlsruhe auch als integrative Gruppen geführt werden. Eine Reduzierung der Gruppengröße auf- grund der Aufnahme von Kindern mit Behinderung ist nicht automatisch erforderlich und bedarf der Zustimmung der Stadt Karlsruhe. Wird die Höchstgruppenstärke dauerhaft erheblich unterschritten, kann der förderfähige Stellenschlüssel und damit auch die städtischen Zuschüsse entsprechend gekürzt werden. Die Stadt Karlsruhe unterscheidet folgende Krippengruppen: Halbtagesgruppe: mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 20 Stunden (vor- oder nachmittags geöffnet). Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit: mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 30 Stunden (mindestens 6 Stunden ununterbrochene Öff- nungszeit am Tag). Ganztagesgruppe: mit einer wöchentlichen Öffnungszeit von mindestens 40 Stunden (über 7 Stunden ununterbrochene Öffnungszeit am Tag für alle Kinder). Die Rahmenbedingungen des Landesjugendamtes über die Betreuungs- und Betriebsform bezüglich Kinderkrippen werden zu Grunde gelegt. Eine Krippengruppe besteht aus 10 Kindern. Alle Kinder sind unter 3 Jahre. Eine Alters- mischung für alle Kinder unter 3 Jahren mit Rechtsanspruch ist anzustreben. Wird die Höchstgruppenstärke dauerhaft unterschritten, kann der förderfähige Stellenschlüssel und damit auch die städtischen Zuschüsse entsprechend gekürzt werden. ZIFFER 3 NICHT IN DER BEDARFSPLANUNG ENTHALTENE GRUPPEN/EINRICHTUNGEN Gemäß § 8 Abs. 4 KiTaG erhalten Träger von Einrichtungen oder Gruppen, die nicht in der Bedarfsplanung aufgenommen sind, für jeden belegten Platz einen Zuschuss in Höhe des sich je Kind entsprechend der Betreuungszeit nach § 29 b FAG bzw. § 29 c FAG im Vorjahr ergebenden Betrags. Der Zuschuss ist schriftlich zu beantragen. Die Höhe des weiterzuleitenden FAG-Anteils ergibt sich aus den Kinderzahlen der Einrichtungen oder Gruppen, die in der ordnungsgemäßen Meldung der Jugendhilfestatistik des Statistischen Landesamts enthalten sind. Hierzu haben alle Träger eine Kopie des Meldebogens des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg zum Abgabestichtag der Sozial- und Ju- gendbehörde vorzulegen. Die FAG-Zuweisung wird nur für jeden tatsächlich belegten Platz im Bewilligungsjahr ge- währt. Dafür haben die Träger die tatsächliche Belegung pro Monat bis spätestens 15. 16 | RICHTLINIE DER STADT KARLSRUHE FÜR DIE FÖRDERUNG VON KINDERTAGESSTÄTTEN UND KINDERKRIPPEN AB 01.01.2026 Dezember eines jeden Jahres der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe vorzule- gen. TEIL C. BETREUTE SPIELGRUPPEN Betreute Spielgruppen, die über eine gültige Betriebserlaubnis des KVJS verfügen und in der städtischen Bedarfsplanung enthalten sind, werden nach dieser Richtlinie gefördert. Diese haben in der Regel 10 Plätze pro Gruppe für Kinder unter 3 Jahren und die Öff- nungszeit beträgt zwischen 10 und 15 Stunden wöchentlich. Auf Antrag wird pro tatsächlich belegten Platz ein freiwilliger städtischer Zuschuss wie folgt gewährt: ÖFFNUNGSZEITEN PRO WOCHE ZUSCHUSS PRO TATSÄCHLICH BELEGTEN PLATZ 10 Stunden 3.510 Euro pro Jahr (max. 35.100 Euro pro Gruppe/Jahr) 15 Stunden 5.200 Euro pro Jahr (max. 52.000 Euro pro Gruppe/Jahr) Diese Zuschüsse pro Platz werden jährlich um 2 Prozent, ausgehend vom Jahr 2022 (= Basisjahr), gesteigert. Nicht ganzjährig belegte Plätze werden anteilig bezuschusst. Diese Förderung wird nur gewährt, solange der Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerech- ten Betreuungsplatz eines Kindes nach § 24 SGB VIII nicht erfüllt ist. Mit diesen Zuschüssen sind sämtliche städtischen Förderungen für den Bereich der be- treuten Spielgruppen abgedeckt (Investitionskosten-, Erst- und Geschwisterkinderförde- rung usw.). Sollten im Jahresabschluss des Trägers für die betreuten Spielgruppen in der Summe mehr Erträge (Summe aus Elternbeiträgen/-gebühren/-entgelten und öffentlichen Zuschüssen) als Aufwendungen im Bewilligungsjahr erwirtschaftet worden sein, sind diese Über- schüsse von dem städtischen Zuschuss in Abzug zu bringen. INKRAFTTRETEN Diese Richtlinie tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Förderrichtlinie wird die bisherige “Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ gegenstandslos.
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1. Gesamtübersicht gesamtstädtisches Beitragsniveau *) maximaler Erstkinderzuschuss gesamtstädtisches Beitragsniveau inkl. maximaler Erstkinderzuschuss Erhöhung gesamtstädtisches Beitragsniveau *) Senkung maximaler Erstkinderzuschuss gesamtstädtisches Beitragsniveau *) maximaler Erstkinderzuschuss gesamtstädtisches Beitragsniveau inkl. maximaler Erstkinderzuschuss Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT 193 Euro108 Euro301 Euro33 Euro-33 Euro226 Euro75 Euro301 Euro VÖ 261 Euro134 Euro395 Euro41 Euro-41 Euro302 Euro93 Euro395 Euro GT 394 Euro201 Euro595 Euro62 Euro-62 Euro456 Euro139 Euro595 Euro Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT 107 Euro60 Euro167 Euro19 Euro-19 Euro126 Euro41 Euro167 Euro RG 107 Euro60 Euro167 Euro19 Euro-19 Euro126 Euro41 Euro167 Euro VÖ 134 Euro66 Euro200 Euro21 Euro-21 Euro155 Euro45 Euro200 Euro GT 244 Euro128 Euro372 Euro39 Euro-39 Euro283 Euro89 Euro372 Euro Anlage 2 JHA 15.10.2025, TOP 2 seit 01.09.2025Anpassung zum 01.01.2026neu - ab 01.01.2026 *) Das gesamtstädtiche Beitragsniveau ist der definierte standardisierte Elternbeitrag, welcher stadtweit grundsätzlich als Orientierungswert für die Kita-Beiträge für alle Karlsruher Kinder gilt. Seite 1 von 2 2. Anpassung gesamtstädtisches Beitragsniveau *) 3. Senkung maximale Erstkinderzuschüsse gesamtstädtisches Beitragsniveau *) seit 01.09.2025 Erhöhung gesamtstädtisches Beitragsniveau *) zum 01.01.2026 gesamtstädtisches Beitragsniveau*) ab 01.01.2026 maximaler Erstkinderzuschuss seit 01.09.2025 Senkung maximaler Erstkinderzuschuss zum 01.01.2026 maximaler Erstkinderzuschuss ab 01.01.2026 Kinder von 0 bis 3 Jahren:Kinder von 0 bis 3 Jahren: HT 193 Euro33 Euro226 EuroHT 108 Euro-33 Euro75 Euro VÖ 261 Euro41 Euro302 EuroVÖ 134 Euro-41 Euro93 Euro GT 394 Euro62 Euro456 EuroGT 201 Euro-62 Euro139 Euro Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt:Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt: HT 107 Euro19 Euro126 EuroHT 60 Euro-19 Euro41 Euro RG 107 Euro19 Euro126 EuroRG 60 Euro-19 Euro41 Euro VÖ 134 Euro21 Euro155 EuroVÖ 66 Euro-21 Euro45 Euro GT 244 Euro39 Euro283 EuroGT 128 Euro-39 Euro89 Euro *) Das gesamtstädtiche Beitragsniveau ist der definierte standardisierte Elternbeitrag, welcher stadtweit grundsätzlich als Orientierungswert für die Kita-Beiträge für alle Karlsruher Kinder gilt. Seite 2 von 2
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Benutzungsentgelte für Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen ab 1. Januar 2026 - bisher - Angebotsform Betreuungsentgelt ab 01.01.2026 Erhöhung Betreuungsentgelt zum 01.01.2026 (gerundet auf volle Euro) Betreuungsentgelt ab 01.01.2026 - neu - Erhöhung Betreuungsentgelt zum 01.09.2026 (gerundet auf volle Euro) Betreuungsentgelt ab 01.09.2026 Kinder bis drei Jahre Ganztagesbetreuung Erstkind394,00 Euro 62,00 Euro 456,00 Euro - Euro 456,00 Euro Ganztagesbetreuung Zweit- und weitere Kinder- Euro 137,00 Euro 137,00 Euro 91,00 Euro 228,00 Euro Verlängerte Öffnungszeiten Erstkind261,00 Euro 41,00 Euro 302,00 Euro - Euro 302,00 Euro Verlängerte Öffnungszeiten Zweit- und weitere Kinder- Euro 91,00 Euro 91,00 Euro 60,00 Euro 151,00 Euro Kinder ab drei Jahre bis Schuleintritt Ganztagesbetreuung Erstkind244,00 Euro 39,00 Euro 283,00 Euro - Euro 283,00 Euro Ganztagesbetreuung Zweit- und weitere Kinder- Euro 85,00 Euro 85,00 Euro 57,00 Euro 142,00 Euro Verlängerte Öffnungszeiten Erstkind134,00 Euro 21,00 Euro 155,00 Euro - Euro 155,00 Euro Verlängerte Öffnungszeiten Zweit- und weitere Kinder- Euro 47,00 Euro 47,00 Euro 31,00 Euro 78,00 Euro Schulkinder Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Erstkind151,00 Euro - Euro 151,00 Euro - Euro 151,00 Euro Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Zweitkind67,00 Euro 25,00 Euro 92,00 Euro 17,00 Euro 109,00 Euro Ergänzende Betreuung plus Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder- Euro 45,00 Euro 45,00 Euro 31,00 Euro 76,00 Euro Nachmittagshort Erstkind101,00 Euro - Euro 101,00 Euro - Euro 101,00 Euro Nachmittagshort Zweitkind38,00 Euro 19,00 Euro 57,00 Euro 13,00 Euro 70,00 Euro Nachmittagshort Dritt- und weitere Kinder- Euro 30,00 Euro 30,00 Euro 21,00 Euro 51,00 Euro Anlage 3 JHA 15.10.2025, TOP 2 ab 01.01.2026ab 01.09.2026 1. Stufe: Reduzierung Geschwisterkinderzuschuss um zunächst 30 Prozent 2. Stufe: Reduzierung Geschwisterkinderzuschuss um insgesamt 50 Prozent
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Stadt Karlsruhe Sozial- und Jugendbehörde Fachbereich Kindertagesbetreuung Wirtschaftliche Jugendhilfe - Förderung Kostenbeitragstabelle für die Kindertagespflege ab 1. Januar 2026 Tägliche 1 bis 2,99 Stunden 3 bis 4,99 Stunden 5 bis 6,99 Stunden Ab 7 Stunden Betreuungszeit Einkommens- gruppen Einkommen Haushalts- gemeinschaft Wöchentliche Betreuungszeit 5 bis 14,99 Stunden 15 bis 24,99 Stunden 25 bis 34,99 Stunden Ab 35 Stunden Monatliche Betreuungszeit 21,5 bis 64,49 Stunden 64,5 bis 107,49 Stunden 107,5 bis 150,49 Stunden 150,5 bis 193,5 Stunden Kindesalter unter 3 Jahre ab 3 Jahre unter 3 Jahre ab 3 Jahre unter 3 Jahre ab 3 Jahre unter 3 Jahre ab 3 Jahre Monatliche Kostenbeiträge 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro 0 Euro I bis 1.700 Euro 0 Euro 38 Euro 19 Euro 57 Euro 58 Euro 113 Euro 72 Euro 149 Euro II bis 2.200 Euro 17 Euro 75 Euro 37 Euro 113 Euro 119 Euro 226 Euro 142 Euro 297 Euro III bis 2.700 Euro 24 Euro 113 Euro 56 Euro 168 Euro 176 Euro 409 Euro 212 Euro 445 Euro IV bis 3.200 Euro 31 Euro 149 Euro 75 Euro 226 Euro 235 Euro 445 Euro 285 Euro 594 Euro V bis 3.700 Euro 38 Euro 188 Euro 92 Euro 278 Euro 295 Euro 557 Euro 354 Euro 742 Euro VI über 3.700 Euro Der Kostenbeitrag darf den tatsächlichen Aufwand nicht übersteigen. Hinweis: Für in der Kindertagespflege betreute Geschwisterkinder werden Kostenbeiträge wie folgt erhoben: - Ab dem 1. Januar 2026 zahlen Familien für Geschwisterkinder in der Kindertagespflege 30 Prozent der Beiträge aus der obigen Tabelle. - Ab dem 1. September 2026 steigt der Anteil auf 50 Prozent. - Ab dem 1. September 2027 gilt für Geschwisterkinder der volle Beitrag gemäß der Kostenbeitragstabelle. Anlage 4 JHA 15.10.2025, TOP 2
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PSP-ElementSachkonto Minder- aufwendungen Mehr- aufwendungen Mehr- erträge Minder- aufwendungen Mehr- aufwendungen Mehr- erträge städtische Einrichtungen 1.500.36.50.01.01.1133000000210.240 Euro240.230 Euro 1.500.36.50.01.01.2133000000108.550 Euro171.550 Euro 1.500.36.50.01.01.1233000000303.310 Euro312.310 Euro 1.500.36.50.01.01.2233000000128.570 Euro146.570 Euro 1.500.36.50.01.02.113300000018.330 Euro33.340 Euro 1.500.36.50.01.02.133300000033.000 Euro60.000 Euro Förderung freier Träger 1.500.36.50.01.01.81430000001.267.110 Euro1.267.110 Euro 1.500.36.50.01.01.82430000003.456.850 Euro5.286.840 Euro 1.500.36.50.01.01.83430000002.205.710 Euro2.205.710 Euro Hort1.500.36.50.01.02.844300000073.330 Euro133.340 Euro trägerübergreifende Kita/KTP1.500.36.50.01.01.71430000005.000 Euro12.500 Euro Geschwisterkindermäßigung Kita1.500.36.50.01.01.724300000020.000 Euro50.000 Euro Hort1.500.36.50.01.02.734300000032.400 Euro81.000 Euro Erhöhung Kostenbeiträge KTP KTP1.500.36.50.03.0932000000117.000 Euro117.000 Euro Wirtschaftliche Jugendhilfe - Förderung Kita/Hort1.500.36.50.03.09433000001.102.330 Euro1.432.340 Euro 7.060.400 Euro1.102.330 Euro919.000 Euro9.036.500 Euro1.432.340 Euro1.081.000 Euro Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita- Finanzierung - Finanzielle Auswirkungen insgesamt - Kontierung2026 Kita Hort 2027 ff. Die Berechnungen erfolgten auf Basis der von der Stadtkämmerei angepassten Werte der Mittelanmeldung der Sozial- und Jugendbehörde für den Doppelhaushalt der Jahre 2026/2027. Die finanziellen Auswirkungen sind im Verwaltungsentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bereits enthalten. 6.877.070 Euro8.685.160 Euro Kita Gesamt: Saldo (Minderaufwendungen + Mehrerträge ./. Mehraufwendungen): Anlage 5 JHA 15.10.2025, TOP 2
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0846 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 2 Ö Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 17 Ö Entscheidung Gemeinderat 16./17./18.12.2025 13 Ö Entscheidung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wie folgt: 1. Der Geschwisterkinderzuschuss im Bereich der Kindertagesbetreuung der Sozial- und Jugendbe- hörde wird trägerübergreifend stufenweise bis 31. August 2027 reduziert. Ab 1. September 2027 wird kein Geschwisterkinderzuschuss mehr gewährt. Im Zuge dessen wird die einkommensabhängige Beitragsregelung der Stadt Karlsruhe zum 1. September 2027 ausge- weitet. 2. Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ wird gemäß Anlage 1 zum 1. Januar 2026 neu gefasst. 3. Das gesamtstädtische Beitragsniveau wird, wie in Ziffer 2 der Anlage 2 dargestellt, angehoben. Die maximalen Erstkinderzuschüsse werden entsprechend Ziffer 3 der Anlage 2 angepasst. 4. Die monatlichen Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtungen für alle Angebotsformen werden gemäß Anlage 3 erhöht. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Minderaufwendungen 2026: 7.060.400 Euro Mehraufwendungen 2026: 1.102.330 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Mehrerträge 2026: 919.000 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 5. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege werden ab dem 1. Januar 2026 gemäß der Anlage 4 erhoben. – 3 – Erläuterungen: 1. Ausgangslage Seit dem Jahr 2021 befindet sich die Stadt Karlsruhe in der Haushaltssicherung. Vor dem Hintergrund der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssicherung „4. Stufe“ wurde die sofortige vollständige Streichung des Geschwisterkinderzuschusses zum 1. September 2025 vorgeschlagen. Über alle drei Bereiche der Kindertagesbetreuung Kita, Hort und Kindertagespflege hinweg würde so eine jährliche Einsparsumme von mehr als 6 Millionen Euro ab 2026 erzielt werden. Eine entsprechende Vorlage wurde dem Haupt- und Finanzausschuss in seiner Sitzung vom 20. Mai 2025 zur Vorberatung vorge- legt. Dieser Ansatz wurde in der Politik eingehend diskutiert. In diesem Zusammenhang ging auch die Peti- tion des Gesamtelternbeirats der Karlsruher Kindertageseinrichtungen „Gute Bildung und Betreuung für alle! Nein zu Sparmaßnahmen auf Kosten von Kindern und Familien!“ adressiert an den Gemein- derat ein. In der Folge fanden Gespräche des Oberbürgermeisters mit den Fraktionen statt, mit dem Ergebnis, dass ein neuer Verwaltungsvorschlag erarbeitet wurde. 2. Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses Anstelle einer sofortigen Streichung ist nun eine stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzu- schusses im Bereich der Kindertagesbetreuung (Kita, Hort, Kindertagespflege, trägerübergreifend) bis zum 31. August 2027 vorgesehen. Diese stufenweise Reduzierung bedingt mehrere Maßnahmen in diesem Bereich, um das jährliche Einsparziel ab 2026 zu erreichen. So ist außerdem die Senkung der maximalen Erstkinderzuschüsse und als Folge davon die Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsni- veaus sowie damit verbunden die Erhöhung der Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Einrichtungen notwendig. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung in drei Stufen wie folgt: Tabelle 1: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses Stufe zum ... Reduzierung um ... 1. Stufe 1. Januar 2026 30 Prozent 2. Stufe 1. September 2026 50 Prozent (insgesamt) 3. Stufe 1. September 2027 100 Prozent (insgesamt) und somit vollständige Streichung Zusammenfassung: Die Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe entlastet Familien mit mehreren Kindern in Kin- dertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in Karlsruhe seit vielen Jahren mit einem Ge- schwisterkinderzuschuss. Angesichts einer angespannten Haushaltslage und notwendiger Millio- nen-Einsparungen muss über eine Änderung dieser freiwilligen Leistung entschieden werden. Die Stadt Karlsruhe strebt eine Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses an. Anstatt die Un- terstützung abrupt komplett zu streichen, soll die Absenkung schrittweise umgesetzt werden. So erhalten Familien ausreichend Zeit, sich auf die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen ein- zustellen. Um das Einsparziel im Rahmen der Haushaltssicherung zu erfüllen, wird parallel dazu das gesamtstädtische Beitragsniveau in den Kindertageseinrichtungen erhöht. Im Zuge der Streichung des Geschwisterkinderzuschusses sollen sich die Elternbeiträge durch eine Erhöhung im Rahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe stärker am Familieneinkommen orientieren. – 4 – Des Weiteren ist im Jahr 2026 zusätzlich eine Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsniveaus um durchschnittlich 16,5 Prozent erforderlich, was ebenfalls mit einer entsprechenden Erhöhung der Be- nutzungsentgelte für Betreuung in den städtischen Einrichtungen einher geht. Die vorgeschlagene Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses ergibt im Jahr 2026 eine Einspa- rung in Höhe von rund 2,16 Millionen Euro. Durch die Erhöhung des gesamtstädtischen Beitragsni- veaus ergeben sich weitere Einsparungen im Jahr 2026 von circa 4,71 Millionen Euro. Insgesamt betragen die Minderaufwendungen und Mehrerträge der dargestellten Maßnahmen im Jahr 2026 rund 7,9 Millionen Euro (siehe Anlage 5). Diesen stehen in 2026 Mehraufwendungen im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe - Förderung (WJH-F) in Höhe von rund 1,1 Millionen Euro auf- grund steigender Fallzahlen gegenüber, wobei etwaige finanzielle Auswirkungen in Bezug auf die Übernahme der Betreuungsbeiträge durch die WJH-F grundsätzlich abzuwarten bleiben. Somit werden im Jahr 2026 Einsparungen in Höhe von 6,87 Millionen Euro erreicht. Wie die nachfolgende Grafik zeigt, ist die Erhöhung der städtischen Betreuungsentgelte beziehungs- weise des gesamtstädtischen Beitragsniveaus zum 1. Januar 2026 um 16,5 Prozent auch im Vergleich zur Entwicklung der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände (Empfehlungen der 4K) vertretbar. Abbildung 1: Vergleich der gemeinsamen Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landes- verbände (Empfehlungen der 4K) mit der Steigerung der städtischen Betreuungsent- gelte beziehungsweise des gesamtstädtischen Beitragsniveaus von 2016 bis 2026 1 Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Auch vor dem Hintergrund des Kostendeckungsgrades im Bereich der städtischen Kitas im Jahr 2024 von durchschnittlich 12,4 Prozent ist diese Erhöhung annehmbar. Familien mit geringem Einkommen bleibt weiterhin der Weg zur Prüfung der Übernahme des Eltern- beitrages über die Wirtschaftliche Jugendhilfe - Förderung (WJH-F) offen. Die freiwillige Erweiterung der einkommensabhängigen Beitragsübernahme der Stadt Karlsruhe über die Regelungen der Wirt- schaftlichen Jugendhilfe hinaus, hat weiterhin Bestand und soll im Zuge der Streichung des Geschwis- terkinderzuschusses zum 1. September 2027 ausgeweitet werden. 3. Umsetzung 1 Für das Jahr 2026 beziehungsweise das Kita-Jahr 2026/2027 liegen noch keine Empfehlungen der 4K vor. +3% +8% +3% +3% +1,9% +2,9% +3,9% +8,5% +7,5% +7,3% +3%+0% +4,8% -7,1%+0%+0% +6,9% +7,9% +18,5% +6,3% 16,5% 20162017201820192020202120222023202420252026 Gemeinsame Empfehlungen der Kirchen und der kommunalen Landesverbände (Empfehlungen der 4K) Gesamtstädtisches Beitragsniveau bzw. Städtische Betreuungsentgelte Entwicklung der Elternbeiträge – 5 – Aus der unter Ziffer 2. dargestellten haushaltssichernden Maßnahme ergeben sich folgende Auswir- kungen: 3.1 Förderung der freien und privat-gewerblichen Träger Die Gewährung des Geschwisterkinderzuschusses ist unter Teil B., Ziffer 1, Alternative 1, IV. der „Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ geregelt und ist wie folgt anzupassen: bisherige Fassung Neufassung Um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten, werden seit dem Jahr 2001 Geschwis- terkinderzuschüsse ausschließlich an Träger ge- währt, deren Gruppen in der Bedarfsplanung ent- halten sind. Diese Träger verpflichten sich, für zweite und weitere Kinder einer Familie, die seine Einrichtungen besuchen, den Besuch der Einrich- tung ab 1. September 2011 auf der Basis der ak- tuellen Benutzungsentgelte kostenfrei zu gestal- ten. Seit 1. September 2004 gilt das Kind als Ge- schwisterkind, das sich in der beitragsniedrigeren Angebotsform befindet. Die Träger erhalten als Gegenleistung für die Kostenbefreiung für die zweiten und weiteren Kinder einen Zuschuss der Stadt zum Ausgleich der Ausfälle an Benutzungs- entgelten. Soweit die Leistung des Trägers auch die Verpflegung in der Kindertagesstätte umfasst, gilt die Kostenfreiheit nicht für die Verpflegungs- kosten. Bei einer trägerübergreifenden Betreuung von Geschwisterkindern erfolgt die Abrechnung der Geschwisterkinderzuschüsse unmittelbar zwi- schen der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe und den beitragszahlenden Eltern. Ge- schwisterkinderzuschüsse werden nicht für Ange- bote des Schul- und Sportamtes gewährt. Um Familien mit mehreren Kindern finanziell zu entlasten, werden seit dem Jahr 2001 Geschwis- terkinderzuschüsse ausschließlich an Träger ge- währt, deren Gruppen in der Bedarfsplanung ent- halten sind. Diese Träger verpflichten sich, für zweite und weitere Kinder einer Familie, die ihre seine Einrichtungen besuchen, den Besuch der Einrichtung ab 1. September 2011 Elternbeiträge auf der Basis der aktuellen Benutzungsentgelte kostenfrei wie folgt zu gestalten erheben: ▪ bis 31. Dezember 2025: kein Benutzungsent- gelt ▪ ab 1. Januar 2026: in Höhe von 30 Prozent der aktuellen Benutzungsentgelte ▪ ab 1. September 2026: in Höhe von 50 Pro- zent der aktuellen Benutzungsentgelte. Seit 1. September 2004 gilt das Kind als Ge- schwisterkind, das sich in der beitragsniedrigeren Angebotsform befindet. Die Träger erhalten als Gegenleistung für die anteilige Kostenbefreiung für die zweiten und weiteren Kinder einen Zu- schuss der Stadt zum Ausgleich der Ausfälle an Benutzungsentgelten. Soweit die Leistung des Trägers auch die Verpflegung in der Kindertages- stätte umfasst, gilt die Kostenfreiheit nicht für die Verpflegungskosten. Bei einer trägerübergreifen- den Betreuung von Geschwisterkindern erfolgt die Abrechnung der Geschwisterkinderzuschüsse un- mittelbar zwischen der Sozial- und Jugendbehörde der Stadt Karlsruhe und den beitragszahlenden El- tern. Geschwisterkinderzuschüsse werden nicht für Angebote des Schul- und Sportamtes gewährt. Ab 1. September 2027 werden keine Geschwis- terkinderzuschüsse mehr gewährt. Für zweite und weitere Kinder einer Familie sind vom Träger grundsätzlich die aktuellen Benutzungsentgelte für Erstkinder zu erheben. Diese Änderung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die neu zu beschließende Richtlinie ist als An- lage 1 beigefügt. Daher ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein Gemeinderatsbeschluss erforderlich. Darüber hinaus ist auch das gesamtstädtische Beitragsniveau in Folge der Reduzierung der maximalen Erstkinderzuschüsse zu erhöhen. Die vorgesehenen Anpassungen der maximalen Erstkinderzuschüsse sowie des gesamtstädtischen Beitragsniveaus im Rahmen dieser haushaltssichernden Maßnahme sind in den als Anlage 2 beigefügten Tabellen dargestellt. – 6 – 3.2 Städtische Benutzungsentgelte für die Betreuung Die stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und die Erhöhung des gesamtstädti- sches Beitragsniveaus erfolgen gleichermaßen für die städtischen Einrichtungen. Infolgedessen sind die Benutzungsentgelte für Betreuung für Erstkinder in Kitas um rund 16 Prozent zu erhöhen. Für Zweit-, Dritt- und weitere Kinder in Kitas sowie Dritt- und weitere Kinder im Hort werden ab dem 1. Januar 2026 zunächst 30 Prozent der Betreuungsentgelte für Erstkinder fällig. Ab dem 1. Septem- ber 2026 steigt der Anteil auf 50 Prozent. Die Betreuung von Zweitkindern im Hort war bisher nicht gänzlich beitragsfrei; es wurden reduzierte Benutzungsentgelte für die Betreuung erhoben. Der bisher gewährte Geschwisterkinderzuschuss für Zweitkinder im Hort wird daher schrittweise bis zum 31. August 2027 reduziert. Ab dem 1. September 2027 gilt für Geschwisterkinder der gleiche Betreuungsbeitrag wie für Erstkin- der. Die sich daraus ergebenden Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrich- tungen ab dem 1. Januar 2026 sind in der Anlage 3 abgebildet. 3.3 Kindertagespflege Um die Gleichbehandlung im Bereich der frühkindlichen Bildung zu gewährleisten, sollen die Kosten- beiträge für die Kindertagespflege sowohl für Erst- als auch Geschwisterkinder in analoger Weise an- gepasst werden. Entsprechend sind die Kostenbeiträge um durchschnittlich 16,5 Prozent anzuheben. Die ab dem 1. Januar 2026 geltende Kostenbeitragstabelle für die Kindertagespflege ist in Anlage 4 dargestellt. 4. Weiteres Vorgehen Im Zuge der 4. Stufe der Haushaltssicherung ist längst klar, dass um den Beitrag zur Haushaltssiche- rung leisten zu können, auch schmerzhafte Entscheidungen im Bereich der Kita-Finanzierung getrof- fen werden müssen. Vor diesem Hintergrund kommt der weiteren Entwicklung der „Kita-Finanzierung“ eine besondere Be- deutung zu. Gerade jetzt gilt es, die finanziellen Erfordernisse mit den Zielen in Einklang zu bringen. Abbildung 2: Ziele der „Kita-Finanzierung“ Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde – 7 – Es wird weiterhin ein einheitliches gesamtstädtisches Beitragsniveau orientiert an den Empfehlungen der 4K angestrebt, welches mit einheitlichen Qualitätsstandards einhergeht. Die Angleichung an die Empfehlungen der 4K soll dabei schrittweise erfolgen. Darüber hinaus wird geprüft, wie die Finanzierung beziehungsweise Förderung der Träger weiterhin gerecht gestaltet und die Kosten transparent gemacht werden können. Auch für den Umgang mit Kostensteigerungen und deren Kompensation soll eine verwaltungsvereinfachende Dynamisierungsre- gelung geschaffen werden. Die Entwicklung der Qualitätsstandards und die entsprechenden Kriterien werden im Rahmen der trägerübergreifenden Fachberatungsrunde fortgesetzt. Die aufbereiteten Er- gebnisse bilden die Grundlage für die sodann neu zu fassende Förderrichtlinie. Die Erweiterung der Einkommensgrenzen über die gesetzlichen Regelungen der Wirtschaftlichen Ju- gendhilfe hinaus soll insbesondere einkommensschwache Familien bei steigenden Beiträgen entlasten. Gleichzeitig soll diese auch gezielt Familien mit darüberliegendem, aber dennoch begrenztem Einkom- men, erreichen. Im Zuge der Streichung des Geschwisterkinderzuschusses wird die einkommensabhängige Beitragsre- gelung entsprechend angepasst, um sicherzustellen, dass die Höhe der Elternbeiträge künftig noch stärker am jeweiligen Haushaltseinkommen ausgerichtet ist. Dies soll bis zum Kita-Jahr 2027/2028 um- gesetzt werden. Im Frühjahr 2026 findet zur „Kita-Finanzierung“ eine Sitzung des Arbeitsausschusses Jugendhilfeaus- schuss statt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wie folgt: 1. Der Geschwisterkinderzuschuss im Bereich der Kindertagesbetreuung der Sozial- und Jugend- behörde wird trägerübergreifend stufenweise bis 31. August 2027 reduziert. Ab 1. September 2027 wird kein Geschwisterkinderzuschuss mehr gewährt. Im Zuge dessen wird die einkommensabhängige Beitragsregelung der Stadt Karlsruhe zum 1. September 2027 ausgeweitet. 2. Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen“ wird gemäß Anlage 1 zum 1. Januar 2026 neu gefasst. 3. Das gesamtstädtische Beitragsniveau wird, wie in Ziffer 2 der Anlage 2 dargestellt, angehoben. Die maximalen Erstkinderzuschüsse werden entsprechend Ziffer 3 der Anlage 2 angepasst. 4. Die monatlichen Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertageseinrichtun- gen für alle Angebotsformen werden gemäß Anlage 3 erhöht. 5. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege werden ab dem 1. Januar 2026 gemäß der An- lage 4 erhoben.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Vorlage: 2025/0846 Punkt 17.1 der Tagesordnung: Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung: Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses in den Jahren 2026 und 2027 um 50 % Änderungsantrag: FÜR Vorlage: 2025/0846/1 Punkt 17.2 der Tagesordnung: Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Ergänzungsantrag: SPD Vorlage: 2025/0846/2 Punkt 17.3 der Tagesordnung: Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Interfraktioneller Änderungsantrag: GRÜNE, CDU, FDP/FW, Volt, KAL Vorlage: 2025/0846/3 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wie folgt: 1. Der Geschwisterkinderzuschuss im Bereich der Kindertagesbetreuung der Sozial- und Jugendbehörde wird trägerübergreifend stufenweise bis 31. August 2027 redu- ziert. Ab 1. September 2027 wird kein Geschwisterkinderzuschuss mehr gewährt. Im Zuge dessen wird die einkommensabhängige Beitragsregelung der Stadt Karlsruhe zum 1. September 2027 ausgeweitet. Geändert durch Zustimmung zu Antrag unter Ziffer 17.3 (Es wird nur die erste der vorgeschlagenen Stufen von 30 Prozent Reduzierung zum 01.01.2026 beschlossen – Siehe Abstimmung im Protokoll) 2. Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kin- derkrippen“ wird gemäß Anlage 1 zum 1. Januar 2026 neu gefasst. – 2 – Geändert durch Zustimmung zu Antrag unter Ziffer 17.3 (Anpassung der Richtlinien) 3. Das gesamtstädtische Beitragsniveau wird, wie in Ziffer 2 der Anlage 2 dargestellt, angehoben. Die maximalen Erstkinderzuschüsse werden entsprechend Ziffer 3 der Anlage 2 angepasst. 4. Die monatlichen Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertages- einrichtungen für alle Angebotsformen werden gemäß Anlage 3 erhöht. 5. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege werden ab dem 1. Januar 2026 ge- mäß der Anlage 4 erhoben. Abstimmungsergebnis: Veränderte Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (38 Ja, 9 Nein) Änderungsantrag TOP 17.1: Mehrheitliche Ablehnung (1 Ja, 46 Nein) Änderungsantrag TOP 17.2: zurückgezogen Änderungsantrag TOP 17.3: Durch Stellungnahme zugestimmt (Änderungen in Beschluss- vorlage übernommen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 17, 17.1, 17.2 und 17.3 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 15. Oktober 2025 (17.1): Ich darf darauf hinweisen, dass die Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt 17.3, die Ihnen vermutlich noch nicht allzu lange bekannt sein dürfte, fälschlicherweise mit 17.2 oben auf dem Titelblatt gekennzeichnet ist. Da steht 17.2, es bezieht sich aber auf den in- terfraktionellen Antrag. Stadträtin Anlauf (GRÜNE): Jahrelang hat eine Mehrheit des Gemeinderats mit großer Überzeugung dafür gesorgt, dass erstens die Kita-Gebühren in Karlsruhe so niedrig wie möglich sind, zweitens, dass Familien mit mehreren Kindern möglichst entlastet werden und drittens, finanziell schwache Familien durch hohe Zuschüsse bis hin zur Gebührenfrei- heit unterstützt werden. Was hat sich nun geändert? An unserer Überzeugung nichts, wir möchten weiterhin, dass Karlsruhe eine familienfreundliche Stadt bleibt. Das wird jede und jeder in diesem Raum unterschreiben. Nur haben sich für die Erreichung dieses gemeinsa- men Ziels die finanziellen Voraussetzungen drastisch verschlechtert. Gerade weil wir in kaum einem anderen Bereich unseres städtischen Haushalts über so lange Zeit ganz be- wusst so hohe zusätzliche freiwillige Ausgaben hatten wie viele andere Städte nicht, kön- nen wir diesen Bereich bei den notwendigen Einsparungen jetzt nicht einfach ausnehmen. und auch nicht weiter hinauszögern. Wir GRÜNE hatten bereits vor zwei Jahren beantragt, ein Konzept für gerechtere einkom- mensabhängige Beiträge zu entwickeln, und in der Zwischenzeit ist das leider nicht gelun- gen. Dass die Auswertung der Gebührenstaffelung für weitere Familien erst mit der voll- ständigen Abschaffung der Geschwisterkindbefreiung 27 kommen soll, ist vor diesem Hin- tergrund besonders ärgerlich. Genau so eine Situation wollten wir nämlich mit unserem Antrag vermeiden. Unsere Botschaft ist heute also eine doppelte. Ja, die Kita-Gebühren in Karlsruhe werden deutlich höher ausfallen. Sie werden aber landesweit immer noch unter dem Durchschnitt liegen. Ja, Familien mit mehreren Kindern werden in Zukunft auch für Geschwisterkinder Beiträge leisten müssen. Gleichzeitig werden die Familien, die finanziell in schwierige Fahrwasser geraten, aber auch schneller in eine teilweise oder vollständige – 3 – Gebührenfreiheit rutschen. Und wir werden weiter daran arbeiten, was wir, wie bei den Karlsruher Pässen auch, für sehr wichtig halten, dass die dafür nötigen Anträge künftig noch niederschwelliger und einfacher sind. Im Sinne größerer öffentlicher Beteiligung schließen wir uns dem vorliegenden Änderungs- antrag an, der von der CDU initiiert wurde, der zum Ziel hat, einen Teil der Beschlüsse erst in den Haushaltsberatungen im Dezember zu fassen. Den weiteren Änderungsantrag von Friedemann Kalmbach lehnen wir aus diesem Grund ab, ebenso den der SPD, falls der nicht zurückgenommen war, das weiß ich jetzt nicht, da wir dieses Jahr und nicht irgend- wann einen funktionstüchtigen Haushalt brauchen, und wir möchten gern steuern, wo wir sparen. Stadtrat Bunk-Merkel (CDU): Vor einigen Monaten lag der Vorschlag zur vollständigen, so- fortigen Streichung des Geschwisterkindzuschusses auf dem Tisch. Es war für viele Fami- lien, aber auch für viele hier im Gremium ein Schock. Deshalb gab es den Auftrag an die Verwaltung, die Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses alternativ und harmloser zu gestalten. Jetzt gibt es einen Vorschlag, das finden wir grundsätzlich gut. Es ist vollkom- men klar, dass auch der Bereich der Kinderbetreuung einen Beitrag zur Haushaltskonsoli- dierung leisten muss, auch wenn das natürlich schmerzt. Damit wir die Betreuungskosten nicht später noch stärker erhöhen müssen, um den gleichen Einsparbeitrag zu leisten oder zu erreichen, ist es wichtig, dass wir den vorgeschlagenen Maßnahmen mit der Wirkung zum 1. Januar, also ziemlich bald, heute zustimmen, das heißt die Erhöhung der Betreu- ungsentgelte und die Reduzierung um 30 Prozent beim Geschwisterkindzuschuss. Nicht beschließen sollten wir heute aber alles, was die Verwaltung für später vorgeschlagen hat. Diese Beschlüsse gehören in die Haushaltsberatung, denn dort setzen wir unsere Schwerpunkte und Prioritäten. Für uns als CDU haben Kinder und Familien eine sehr hohe Priorität. Kinder sind unsere Zukunft. Als junger Vater weiß ich, wie teuer das Familienle- ben schon jetzt ist. Dass wir Familien absehbar weiter belasten müssen, tut uns weh. Es sind nicht nur die Betreuungsentgelte, es geht auch um den viel besagten Zoo-Eintritt oder beispielsweise die Schwimmbadpreise. Wir wollen aber definitiv nicht den Haushaltsbera- tungen hier vorgreifen. Wenn wir jetzt dieses vorgeschlagene Konzept schon beschließen würden, würden wir aber genau das tun. Wenn wir am Ende der vollständigen Reduzie- rung, zwar schrittweise, aber vollständig zustimmen, dann ist es Teil eines Gesamtpakets, und dieses Gesamtpaket möchten wir auch kennen. Deshalb ist heute unser Antrag: Zu- stimmung für die Maßnahmen zum 1. Januar, alles Weitere im Dezember. Stadträtin Schmid (SPD): Reden ist Silber, zuhören ist Gold. Bei mir hallt dieser Protestruf gerade echt noch nach. Wir als SPD-Fraktion haben zugehört. Rosa hat geschrieben: „Wie sollen wir planen, können wir uns noch ein Kind leisten oder in Karlsruhe wohnen blei- ben?“ Viktoria hat gesagt: „Familien der Mitte fühlen sich geschröpft, Kinder werden zum Luxus.“ Und Julian mahnt: „Wenn die Auswirkungen erst auf dem Gebührenbescheid sichtbar werden, ist es zu spät.“ Diese Stimmen stehen für viele Familien und Elternbeiräte, die uns in den letzten Tagen und Wochen geschrieben haben, dafür ein ganz herzliches Danke an Sie alle. Sie haben deutlich gemacht, dass es nicht nur um Beiträge geht, son- dern um Planbarkeit und um Vertrauen. Es ist unübersehbar, leider Karlsruhe steht vor ei- nem großen Defizit, und wir müssen irgendwie diese 80 Millionen Euro zusammenkriegen. Für uns als SPD-Fraktion ist es wichtig, dass wir das verantwortungsvoll machen, – 4 – verantwortungsvoll sparen, steuern und nicht überrollen. Das hat die Stadtratskollegin von den GRÜNEN aber auch schon gesagt. Wir haben heute als SPD-Fraktion einen Änderungsantrag eingebracht, den wir jedoch zu- rückziehen, mit Blick auf die Mehrheiten, die für eine Verschiebung der Entscheidung zur stufenweisen Reduzierung des Geschwisterzuschusses sind. Wir hätten gerne für die Plan- barkeit von Familien und Verwaltung heute entschieden, dass der Geschwisterzuschuss ab 1. Januar 2026 auf 70 Prozent und ab 1. September 2026 auf 50 Prozent reduziert wird bei gleichzeitiger Erhöhung der Betreuungskosten. Dieser Weg wäre zumindest planbar ge- wesen für Eltern und Verwaltung. Einer vollständigen Streichung, da gehen wir mit der CDU mit. Ab 2027 würden wir nicht zustimmen, solange kein neues sozial gerechtes Mo- dell vorliegt. Bisher haben alle, auch sehr gut Verdienende, vom Geschwisterkindzuschuss profitiert. Künftig soll die Entlastung dort ankommen, wo sie wirklich gebraucht wird. Darum wollen wir gemeinsam mit der Verwaltung im Laufe des nächsten Jahres ein neues Beitragsmodell erarbeiten, das beispielsweise das Einkommen der Eltern stärker berücksichtigt, auch ein Thema von den GRÜNEN. Und dieser Punkt, der ist uns ganz wichtig. Niemand wird in die- ser Übergangszeit allein gelassen. Familien mit geringem Einkommen werden weiterhin über die wirtschaftliche Jugendhilfe, und zwar weit über den gesetzlichen Vorgaben hin- aus, entlastet. Stichwort Entlastung, klar ist aber auch, dass eine echte Entlastung der Fa- milien auf Dauer nur gelingen kann, wenn das Land, da sind wir wieder beim Thema, die Kommunen endlich stärker unterstützt. Kostenfreie Bildung sollte langfristig unser gemein- sames Ziel bleiben. Für uns als SPD-Fraktion ist das Ziel hier im Gremium klar: Planbarkeit für Familien und Verwaltung heute, Gerechtigkeit und Entlastung für morgen, denn wir wollen, dass Karlsruhe auch künftig zu den familienfreundlichsten Städten in Deutschland gehört. Stadtrat Dr. Schmidt (AfD): Ich kann mich noch gut erinnern an den 17. Juli 2018. Da ha- ben wir hier im Gemeinderat darüber beraten, dass wir die Kita-Gebühren langfristig ab- schaffen wollen. Wir waren uns eigentlich alle einig, dass wir in diese Richtung gehen wol- len. Ich habe damals für die AfD auch mich dafür ausgesprochen. Die Argumente sind, dass günstige, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung einfach wichtig ist. Es ist wichtig auch für die Gleichberechtigung von Mann und Frau, denn wenn sich Familien die Kinder- betreuung nicht leisten können, dann bedeutet es, dass meistens die Möglichkeiten der Frau eingeschränkt werden, weil sie dann zu Hause sich um die Kinder kümmern muss. Auf der anderen Seite ist günstige, qualitativ hochwertige Kinderbetreuung ein Anreiz dafür, dass Familien überhaupt Kinder bekommen, und das muss uns allen ganz wichtig sein. Es gibt viele Argumente mehr, warum es eine gute Regelung war und noch ist, eine gute Re- gelung immer noch ist, dass Geschwisterkinder hier in Karlsruhe praktisch kostenfrei sind in der Betreuung. Und wenn wir einmal schauen, direkt neben unserer Gemarkung in Rhein- land-Pfalz sind Kinder generell ab zwei Jahren kostenfrei in der Kinderbetreuung. Man muss dazu wissen, dass wir in Baden-Württemberg in den Länderfinanzausgleich einzah- len. Rheinland-Pfalz kann sich das nicht leisten, die bekommen Geld. Und trotzdem leistet sich Rheinland-Pfalz ab zwei Jahren kostenfreie Kita, kostenfreie Kinderbetreuung. Wenn man das alles so sieht, dann fragt man sich: Wieso sollen wir das jetzt aufgeben? Wieso sollen wir diesen Kompromiss, den wir haben, dass ab dem zweiten Kind praktisch kosten- frei die Betreuung ist, wieso sollen wir den jetzt aufgeben? Nur weil wir sparen müssen? Ist – 5 – es richtig, an dieser Stelle zu sparen? Wir sind der Meinung, an dieser Stelle wollen wir nicht sparen. Deswegen werden wir alle Anträge, die heute gestellt werden, denn alle Anträge beantra- gen, dass hier gespart wird, ablehnen. Wir wollen an anderen Stellen sparen, und wir wer- den in unseren Vorschlägen für den Haushalt klar aufzeigen, an welchen Stellen wir statt- dessen sparen wollen. Stadtrat Nguyen (Volt): Die Volt-Fraktion unterstützt den Änderungsantrag der CDU. Es wäre leicht zu sagen, dass wir nicht dabei waren. Wir sind nicht in der Bundesregierung, in der Landesregierung, auch hier in Karlsruhe haben wir lange nicht mitgemischt, aber es wäre einfach zu einfach, und wir möchten auch in dieser finanziellen Schieflage Verant- wortung übernehmen. Natürlich ist die Kürzung auch um 30 Prozent sehr schmerzhaft für Familien, aber das Problem ist auch hier, dass wir als Stadt Karlsruhe ein Problem versuchen zu lösen, das eigentlich vom Land oder vom Bund gelöst werden müsste. Das heißt, egal welche Lösung wir finden, auch langfristig wäre das nicht der richtige Weg. Das Ziel ist jetzt, dass wir noch etwas Zeit gewinnen, um etwas Brauchbares zu erarbeiten und eine Lösung finden, sodass Eltern nicht unter die Räder geraten. Wir lehnen aber eine Kürzung von 100 Prozent, also die Abschaffung, die komplette Ab- schaffung ab. Und wir sind hier an der Stelle auch dankbar, dass die SPD ihren Änderungs- antrag zurückgezogen hat, denn auch 50 Prozent kommen für uns nicht infrage. Das ist für die meisten Familien einfach finanziell nicht stemmbar. Viele Eltern verdienen dann auch gerade an der Grenze und können dann die Zuschüsse der wirtschaftlichen Jugend- hilfe nicht in Anspruch nehmen und jetzt Verzeihung für die Zahlen zu später Stunde, aber die haben uns auch geholfen, hier ein klares Bild zu kriegen. Selbst eine Familie mit Medi- angehalt, fünfköpfig, würde nach den Kürzungen gar keinen Spielraum mehr haben. Also nach Abzug aller Fixkosten, Wohnung, Versicherungen, Ernährung, Internet und so weiter, Auto, würde bei 100-prozentiger Kürzung null Euro übrig bleiben, bei 50-prozentiger Kür- zung etwa 800 Euro. Da ist kein frei verfügbares Einkommen mehr da, weder für Urlaube, für Geld-beiseite-Legen zum Sparen oder auch einfach, wenn die Waschmaschine mal ka- puttgeht. Das ist einfach nicht hinnehmbar. Das ist ein Problem, das von einem Stufenef- fekt verursacht wird aus unserer Sicht, gerade eben durch dieses Zuschusssystem der wirt- schaftlichen Jugendhilfe und wenn diese Geschwisterkindregelung wegfällt. Noch einmal das Beispiel, noch einmal Zahlen: Mit dem Mediangehalt, fünfköpfige Familie, sie erhält Stand jetzt keinen Zuschuss, würde sie aber nur 200 Euro weniger an Gehalt ha- ben, würde sie 500 Euro Zuschuss erhalten. Würde sie 600 Euro weniger haben, würden sie 1.100 Euro mehr Zuschuss erhalten. Und das ist einfach schon fast so, da wird eine Fa- milie schon fast gezwungen, ein Teilzeitmodell zum Beispiel anzustreben. Das wäre ökono- misch rational, aber arbeitsmarktpolitisch wäre das sehr problematisch und im Sinne der Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung einfach katastrophal. Und wir sagen hier, eine einkommensgestaffelte Gebührenfinanzierung, wie schon mehrmals vorgeschlagen, ist der richtige Weg. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Wird Kinder-Kriegen heutzutage zum Luxus? Während die Lebenshaltungskosten in allen Bereichen steigen und von Bundesebene her ein krasser sozialer Kahlschlag kommt, haben wir hier in Karlsruhe auch noch ein enormes Haushalts- loch, welches durch unzählige Kürzungen im sozialen Bereich gestopft werden soll. Die – 6 – Vorschläge der Stadtverwaltung zur stufenweisen Abschaffung des Geschwisterkindzu- schusses, zur Erhöhung der Kita-Gebühren um 16,5 Prozent und den erhöhten Verpfle- gungsentgelte, die vorher schon beschlossen wurden, gehören dazu. Doch dies bedeutet einen massiven Einschnitt in den Alltag vieler Menschen und ist für Familien eine extreme monatliche Mehrbelastung für eine Kindertagesbetreuung, auf die sie schlichtweg ange- wiesen sind. So wie wir schon im Frühjahr die Kürzungen bei den Kitas klar abgelehnt ha- ben, so stellen wir uns auch jetzt dagegen. Vor einigen Monaten konnte die Entscheidung des Gemeinderats durch den Druck der Familien noch verhindert werden, die sich zu Recht massiv dagegen gewehrt hatten. Denn es wären Rückschritte bei Errungenschaften, die lange erkämpft werden mussten, ob bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder der Emanzipation und der Umverteilung von Care-Arbeit. Auch weil Frauen und weiblich gele- sene Personen immer noch weniger verdienen als Männer, wird bei der Verteuerung der Kita-Gebühren dann wohl oft die Entscheidung zwischen Care-Arbeit oder Beruf anstehen oder Frauen werden weiter in Teilzeit gedrängt. Aber auch der mühsam beschrittene Weg zur gebührenfreien Kita wird dadurch wieder verbaut. Natürlich brauchen wir hier ein entschlossenes Handeln der Landesregierung, so wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder anderen Bundesländern, aber wir können da nicht nur da- rauf warten, wir müssen trotz der Haushaltslage im Sinne einer sorgenden Stadt die Investi- tionen in Kitas mindestens auf dem gleichen Niveau aufrechterhalten. Aber warum ist das so wichtig? Denn es drohen uns unvorhersehbare hohe Folgekosten und soziale Effekte dieser Kürzungen. Was wir jetzt nicht in frühkindliche Bildung, Kinderbetreuung und För- derung der Kleinsten stecken, müssen wir später vielleicht vielfach durch andere Maßnah- men ausgleichen. Auch für die Fachkräfte in den Kitas werden dadurch die Arbeitsbedin- gungen weiter erschwert, denn je später die Eltern ihre Kinder in die Kitas bringen, desto größer ist oft der Förderbedarf. Zuletzt darf man auch nicht vergessen, dass es Einbußen bei den Einnahmen aus der Ein- kommenssteuer bedeuten könnte, wenn weniger Elternteile arbeiten gehen können. Man muss es also langfristig sehen. Was wir jetzt vielleicht einsparen könnten, das würde uns in späteren Haushalten vermutlich teuer zu stehen kommen. Deswegen werden wir die Vor- lage als auch die vorliegenden Änderungsanträge alle ablehnen, denn sie alle bedeuten Einschnitte beim Geschwisterkindzuschuss und eine saftige Erhöhung der Kita-Gebühren. Stadträtin Döring (KAL): Der Geschwisterkindzuschuss ist so etwas wie die heilige Kuh der Karlsruher Familienförderung, die wir vielleicht noch nicht zur Schlachtbank führen, aber hier doch ordentlich malträtieren sollen, und das fällt uns nicht leicht. Frühkindliche Bil- dung sollte Familie nichts kosten. Da ist sich ein Großteil der hier sitzenden Stadträt*innen einig. Aber finanzieren können das nicht die Kommunen. Es ist erst ein paar Tage her, dass wir im Jugendhilfeausschuss über das vorliegende Prozedere beraten haben. Da ist noch die ein oder andere Frage offen, vor allem die, wie es denn genau weitergehen soll, wenn 2027 der Geschwisterkindzuschuss, so die Vorlage, komplett abgeschafft werden soll. Was ist mit Familien, die gleichzeitig drei oder mehr Kinder in der Kita haben? Wie sehen die Beispielrechnungen denn tatsächlich aus für die einzelnen Familien? Und ab wann kann man dann wirklich auf die wirtschaftliche Jugendhilfe zurückgreifen? 2026 soll also jetzt erst einmal eine schrittweise Reduktion des Zuschusses greifen oder, um es beim Namen zu nennen, ein schrittweiser Aufbau eines Betreuungsentgeltes für Zweit- und alle weiteren Kinder. 30 Prozent des Erstkinderbeitrags sollen ab dem 1. Januar 2027 für das zweite und alle weiteren Kinder erhoben werden. Über das Jahr hinweg sollen dann noch weitere – 7 – Entgelterhöhungen neben der grundsätzlichen Erhöhung um durchschnittlich 16,5 Prozent, die wir heute beschließen sollen, dazukommen. Um für die Diskussion dieser offenen Frage und gegebenenfalls auch veränderter Modelle etwas mehr Beratungszeit zu haben, sieht der interfraktionelle Antrag vor, heute zunächst Schritt 1 und die Entgelterhöhung zu beschließen. Wir sehen die Notwendigkeit, hier den zeitlichen Vorlauf zu ermöglichen. Für die weitere Beschlussfassung erbitten wir die Zeit bis zu den Haushaltsberatungen. Bei dem Änderungsantrag der SPD haben wir vor allem bei Punkt 2 doch gewisse Sympathien, freuen uns aber auch, wenn wir die dann nicht heute, sondern an anderer Stelle weiter diskutieren. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Da werden so viele dunkle Szenarien an den Himmel gezeichnet, dass mir ganz grauslich wird. Also ich empfinde, und das sage ich jetzt ganz bewusst, selbst wenn wir uns auch darauf einstellen müssen, dass unser Lebensstandard bei allen et- was sinken wird, geht es uns immer noch sehr gut. Ich sage das gebetsmühlenhaft, weil wir immer noch sehen müssen, in welchem Land wir leben. Uns geht es immer noch sehr, sehr gut. Und die Herausforderung ist tatsächlich jetzt bei diesem Absinken des Lebens- standards an die zu denken, die es wirklich brauchen. Und das sind in der Tat die Kinder. Und das sind die Armen, die sich nicht selber helfen können. Das ist unsere Priorität. Und ich finde es schön zu sagen, Karlsruhe soll die familienfreundlichste und die kinderfreund- lichste Stadt auf der ganzen Welt sein. Da bin ich vollkommen dabei, aber die Frage ist, das macht man nicht. Im Endeffekt wird es nicht das Geld richten. Im Endeffekt wird es eine Gesellschaft richten, die liebevoll miteinander umgeht, die sich akzeptiert und die die Kin- der willkommen heißt. Das wird das Entscheidende sein, aber wir versuchen, das alles auf der monetären Ebene zu lösen, und das, glaube ich, das wird nicht funktionieren. Unser Antrag zielt darauf ab, dass wir keine Abschaffung wollen, wohl anerkennend, dass wir nicht einfach so weitermachen können wie bisher. Deswegen sagen wir 50 Prozent, aber keine Abschaffung. Entschuldigung, aber die Antwort der Verwaltung habe ich nicht ganz verstanden, aber aus unserer Rechnung haut es ungefähr hin, wir hätten fast densel- ben Sparbetrag wie die Verwaltungsvorlage, und insofern würde man gar nicht viel verlie- ren. Deswegen, ich würde gerne an dem festhalten, dass wir richtig das abstimmen, selbst wenn ich nur allein bin. Ich erinnere, ich habe damals auch als Einziger dagegen gestimmt, als wir die damalige Kita-Finanzierung verabschiedet haben. Könnt ihr euch noch entsin- nen? Es gab eine Kita-Finanzierung, und an der haben wir zwei Jahre gebastelt. Wir haben einen Arbeitsausschuss gehabt, um die kostenfreie Kita hinzukriegen, und die ist einfach im Sand verlaufen. Meine Sorge ist die, dass wir genauso jetzt wieder diese einkommens- abhängige Staffelung, dass wir wieder so lange brauchen, dass wir das nicht hinkriegen in einer Zeit, die wirklich angemessen ist. Deswegen sage ich, lasst es uns nicht abschaffen, bevor etwas jetzt wirklich auf dem Tisch liegt. Und dann können wir es entscheiden. Bürgermeisterin Melchien: Sehr viele Beiträge, ich versuche, auf alles einzugehen. Ich finde, vorneweg gesagt, es ist richtig und wichtig, dass Eltern auf ihre persönliche Situation auf- merksam machen. Ich finde es aber ganz wichtig, dass es nicht hier in diesem Raum ge- schieht, in dem Sie entscheiden müssen am Ende und sicher eine Entscheidung hier heute treffen müssen, insbesondere aber im Rahmen der Haushaltsberatung, die Ihnen alles an- dere als leicht fällt. Das kommt in mehreren Äußerungen hier zum Ausdruck, und das kann ich sehr gut nachvollziehen. – 8 – Frau Stadträtin Anlauf, Sie weisen darauf hin, wie wichtig in Karlsruhe Familienfreundlich- keit ist und dass wir genau deswegen ja sehr, sehr hohe Standards in diesem Bereich ha- ben. Im Rahmen der finanziellen Entlastung kommen wir nicht umhin, diese Standards zu senken. Wir machen es aber im Bereich der Armutsbekämpfung nicht. Da soll eher der Weg hingehen, gezielter mehr zu helfen. Wir machen es in dem Bereich der Qualität nicht, das schlagen wir Ihnen hier nicht vor. Das heißt, dieser Bereich der Familienfreundlichkeit bleibt uns weiterhin erhalten und auch weiterhin in Karlsruhe sehr hoch. Wir stimmen als Verwaltung überein, dass ein wesentlicher Bestandteil der Beschlüsse, wir haben es Ihnen als Stellungnahme auf den dritten interfraktionellen Änderungsantrag mitgeteilt, im Rah- men des Doppelhaushalts erfolgen können, aber eben nicht alle. Nur die heute notwendi- gen werden wir miteinander treffen. Das übernehmen wir als Teil der Beschlussvorlage eben, die allgemeine Beitragserhöhung ab dem 01.01.2026, auch als Kompensation des- sen, dass wir eben nicht schon im vergangenen mittlerweile Sommer die komplette Ab- schaffung beschlossen haben, wie es ursprünglich die Beschlussvorlage der Verwaltung vorsah. Herr Stadtrat Bunk-Merkel, im Bereich der Kindertagesbetreuung weisen Sie zu Recht da- rauf hin, dass wir ihn nicht ganz gänzlich ausnehmen können im Rahmen der Haushalts- konsolidierung. Ich will hier noch einmal verweisen auf den Kostendeckungsgrad in städti- schen Kindertagesstätten, den wir Ihnen in der Vorlage auch einmal dargestellt haben. Für 2024 betrug er 12,4 Prozent. Damit sind wir fast meilenweit entfernt von allgemeinen Empfehlungen, die hier in Deutschland gelten. Herzlichen Dank, dass Sie mir Gelegenheit geben, auch das noch einmal zu sagen. Und ja, es hat eine hohe Priorität. Sie haben das unter TOP 14 bewiesen, indem wir weiterhin ausbauen, trotz aller Widrigkeiten, obwohl wir Personal einsparen müssen, obwohl wir sehr, sehr enge finanzielle Rahmen haben, aber wir bauen weiter aus. Wir gehen, auch darauf geht die Vorlage ein, in der Qualität weitere Schritte, weil uns Qualität sehr wichtig ist. Und selbst in den Beiträgen bleiben wir am Ende noch unter den Empfehlungen, solange wir uns das leisten können. Frau Stadträtin Schmid, Sie haben völlig zu Recht gesagt, wie wichtig Zuhören ist. Erklären und einordnen, glaube ich, als Folge dessen, und da stimmen Sie mir sicher auch zu, ist ge- nauso wichtig, um vor allem zu sagen, wer sind denn die richtigen Adressaten an dieser Stelle. Und Sie weisen auch darauf hin, dass es nicht die Kommune ist an der Stelle, die das erfüllen kann, was Eltern sich hier erhoffen. An die Öffentlichkeit gerichtet, auch der Ober- bürgermeister und ich sind gerade nicht die richtigen Adressaten, weil es jetzt natürlich Sa- che des Gemeinderats ist, die notwendigen Entscheidungen zu treffen. Völlig zu Recht sa- gen Sie, das muss verantwortungsvoll geschehen. Es braucht Planbarkeit, es braucht auch Planbarkeit im Haushalt. Wir müssen wissen, welche Mittel müssen wir in diesem Bereich weiterhin einstellen. Und deswegen sagen wir völlig zu Recht, auch wenn wir im Rahmen der Doppelhaushalt uns verständigt haben, der endgültige Beschluss über die Abschaffung der Geschwisterkindregelung kann erst kommen, wenn wir uns darauf verständigt haben, wie eben eine stärkere Einkommensabhängigkeit darstellbar ist von Verwaltungsseite im Hinblick auf die Rahmenbedingungen, die wir haben. Herr Stadtrat Schmidt, Sie gehen auf die Vergangenheit ein. Ich empfehle da immer die Re- alitäten, wenn sie sich eben verändern, auch anzuerkennen. Sie fragen, wieso sollen wir das aufgeben, wofür wir immer gekämpft haben. Auch ich habe für die Geschwisterkind- regelung in ihrer Ausweitung gekämpft. Es würde nur um das Sparen gehen. Ich kann Ihnen versichern, weder die Verwaltung noch die Stadträtinnen und Stadträte, mit denen – 9 – ich sehr intensive Gespräche aktuell führe, haben Spaß am Sparen und tun das deswegen. Viele wünschen sich aber einen genehmigungsfähigen Haushalt, und auch diesen Wunsch teile ich an dieser Stelle. Es ist im Übrigen kein Automatismus, dass die Frau zu Hause blei- ben muss, ich will es nur noch mal sagen, aber es ist natürlich richtig, dass das ganz oft die Konsequenz ist. Den Hinweis, den ich hier an der Stelle auch im Rahmen der Armutsbe- kämpfung geben möchte, die wirtschaftliche Jugendhilfe wurde angesprochen. Wir haben hier deutlich höhere Armutsgrenzen beschlossen. Die bleiben so. Auch das ist ein freiwilli- ger Bereich, den wir Ihnen hätten vorschlagen können zurückzunehmen, das tun wir nicht. Wir liegen deutlich höher mit unseren Einkommensgrenzen des anrechenbaren Einkom- mens. Um 20 Prozent haben sie sie angehoben, noch einmal bis zu 30 Prozent mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Kita-Beiträge. Genau da wollen wir bleiben. Herr Stadtrat Nguyen, es ist schön, dass Sie noch einmal darstellen, ein interfraktioneller Antrag ist es am Ende geworden, und das ist genau richtig. Und auch die SPD hat gesagt, sie besteht nicht auf ihrem eigenen Antrag, sondern das ist schon ein Konsens, auf den wir uns heute verständigen können. Das ist genau der wichtige Weg, mit dem wir handlungs- fähig bleiben. Alles weitere müssen wir im Rahmen des Doppelhaushaltes miteinander be- sprechen. Ich würde Sie aber dringend bitten, uns Ihr Beispiel, wie Sie es gerechnet haben, zur Verfügung zu stellen. Wir beschäftigen uns ja im Rahmen eines Arbeitsausschusses im Frühjahr sehr intensiv mit diesen Themen, und ich kann Ihnen versichern, schon allein aus meiner Fachlichkeit, aber meine Fachverwaltung wird es sehr viel besser wissen, dass es nicht stimmt, dass kein freiverfügbares Einkommen übrig bleibt. Das ist nicht so mit den Hilfen, die wir gerade auch in Karlsruhe weiterhin haben. Ich würde es Ihnen aber gerne anhand Ihrer Zahlen auch darstellen. Deswegen schicken Sie es uns bitte, dann werden wir das liefern. Frau Stadträtin Kaufmann, auch hier, es ist notwendig, wir müssen Bund und Land hier stärker in die Finanzierung bringen. Dann können wir auch das leisten, was Sie sich wün- schen. Heute brauchen wir eben, wenn wir diese Rückschritte – und Sie sagen zu Recht, das sind hier Rückschritte, natürlich sind es Rückschritte, weil wir keine 80 Millionen insge- samt einsparen können, ohne Rückschritte vorzunehmen, aber am Ende brauchen wir eben auch an der Stelle, wenn Sie Maßnahmen nicht zustimmen, mehrheitsfähige Entscheidun- gen, damit wir am Ende eben nicht dort landen, dass alles Freiwillige gefährdet ist und dass wir keine Investitionen mehr tun. Frau Stadträtin Döring, auch zu Ihnen, diese Zeit besteht jetzt, Zeit bis zum Doppelhaus- halt, um die harten Entscheidungen zu treffen, aber auch Zeit bis zum Arbeitsausschuss Ju- gendhilfe, um uns dort auch zu verständigen, bis zu einer Regelung, bis zu einem endgülti- gen Beschluss der absoluten Abschaffung der Geschwisterkindregelung. Davor gibt es noch Zeit, und dann muss selbstverständlich auch ein Gemeinderatsbeschluss dazu noch einmal erfolgen. Genau das werden wir im Arbeitsausschuss vertiefen und dann wieder auf Sie zukommen. Aber mehr Einkommensabhängigkeit ist ja schon ein klares Signal und si- cher die bestmöglichste Entscheidung, die Sie heute treffen können. Vielen Dank, dass Sie mir etwas Zeit gelassen haben, auf Ihre vielfältigen Äußerungen ein- zugehen. Der Vorsitzende: Wir sollten auch noch mal im Rahmen der Diskussion aufarbeiten, ich möchte mich dem unbedingt anschließen, was bestimmte Situationen von Familien – 10 – betreffen. Ich würde Sie einfach bitten, so Aussagen wie, dann wären wir nicht mehr inte- ressant für Arbeitskräfte, oder wir haben überdurchschnittlich schon hohe Belastung. Wir haben eine Berechnung gemacht, dass wir selbst gegenüber Heilbronn, die eine Beitrags- freiheit versprechen, wenn man es am Ende auf die konkrete Betreuungsstunde runter- rechnet, immer noch landesweit Spitze sind. Und wenn es so sein sollte, dass die Familien sich keine Kinder mehr leisten können, wenn wir das tun, was wir hier heute abschaffen oder abschaffen wollen, dann wäre es ja so, dass die Kinderraten in anderen Städten deut- lich niedriger sein müssten als in Karlsruhe. Das kann ich nicht erkennen. Dass es die Einzel- nen natürlich brutal betrifft, weil sie da andere Berechnungen und Budgetplanungen ha- ben, das ist, glaube ich, unbestritten. Da will ich auch gar keinen Abstrich machen. Aber auch manche Berechnungen, die ich so in der Presse lese, da würde ich mal gerne Gegen- rechnungen aufmachen und würde auch die Presse an der Stelle bitten, die Themen etwas, sagen wir einmal, ganzheitlicher anzugehen. Denn die Aussage, dass vor allem bei Fami- lien, in denen beide verdienen, am Ende Kinder ein hohes Risiko sind, das würde ich so, also zumindest beim mittleren Einkommen, nicht stehenlassen können, weil ich da zu ganz anderen Ergebnissen komme. Schwierig sind die Eltern, die im Grunde außerhalb auch einer gewissen Steuerpflicht sind und die aber gleichzeitig nicht auf wirtschaftliche Jugendhilfe zugreifen können. Die haben an der Stelle ein Leck. Und das versuchen wir über diese 20, 30 Prozent, über dem norma- len bundesweiten Satz für wirtschaftliche Jugendhilfe, genau die wollen wir einfangen. Also, und das geht nicht weg, das erhalten wir ja gerade, auch das ist eine hochfreiwillige Geschichte. Das vielleicht noch einmal dazu, auch ein bisschen für die öffentliche Diskus- sion. Wir stellen uns da wirklich jeder Diskussion. Bürgermeisterin Melchien: Herr Stadtrat Kalmbach, selbstverständlich möchte ich noch auf Ihre Äußerung eingehen, jetzt prominent, ganz mit Fokus darauf. Und ich finde, Sie haben etwas ganz Treffendes gesagt, dass sich Familienfreundlichkeit eben nicht alleine oder nicht letztlich vordergründig im Monetären entscheidet. Das ist ein ganz wichtiger Punkt, den Sie noch einmal dargestellt haben. Selbstverständlich werden wir Ihren Änderungsan- trag auch zur Abstimmung bringen, aber Sie haben es vorweggenommen, am Ende wird er keine Mehrheit finden. Ich nehme aber auch das Thema, was wäre, wenn wir am Ende bei 50 Prozent bleiben, selbstverständlich in den Arbeitsausschuss, Jugendhilfeausschuss, da stellen wir Ihnen das dann noch einmal dar. Und dann kann ja auch eine Entscheidung von Ihnen sein, diesen Antrag zurückzuziehen oder eben doch dabei zu bleiben. Aber ich nehme ihn ernst, und wir werden uns darüber unterhalten. Der Vorsitzende: So, der weitestgehende Antrag ist der Antrag von Herrn Kalmbach, auf 50 Prozent zu gehen und die völlige Abschaffung abzulehnen. Ich bitte Sie um Ihr Votum zu diesem Antrag ab jetzt. – Gut, wir haben eine mehrheitliche Ablehnung. TOP 17.2 ist zurückgezogen, und wir haben als Verwaltung TOP 17.3 übernommen. Das heißt, die Beschlussvorlage, die Ihnen von der Verwaltung auf dem Tisch liegt, würde quasi unter Ziffer 1 dahingehend verändert, dass Sie nur die erste der von uns vorgeschlagenen Stufen von 30 Prozent Reduzierung zum 01.01.2026 hier heute beschließen. Und unter Zif- fer 2 würden wir dann die Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertages- stätten und Kinderkrippen dementsprechend anpassen müssen. Es wird dann nicht die Richtlinie sein, die Sie schon kennen, denn da sind die weiteren Schritte auch schon ge- dacht. Der Rest der entsprechenden Ziffern würde dann so bleiben, wie es im Moment ist. – 11 – Und das stelle ich jetzt hier zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine überwiegende Mehrheit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 29. Oktober 2025
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Niederschrift 18. Plenarsitzung des Gemeinderates 17. Dezember 2025, 09:00 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 13 der Tagesordnung: Haushaltssicherungsmaßnahmen: Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkinderzuschusses und weitere Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung Vorlage: 2025/0846 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss wie folgt: 1. Der Geschwisterkinderzuschuss im Bereich der Kindertagesbetreuung der Sozial- und Jugendbehörde wird trägerübergreifend stufenweise bis 31. August 2027 redu- ziert. Ab 1. September 2027 wird kein Geschwisterkinderzuschuss mehr gewährt. Im Zuge dessen wird die einkommensabhängige Beitragsregelung der Stadt Karlsruhe zum 1. September 2027 ausgeweitet. 2. Die „Richtlinie der Stadt Karlsruhe zur Förderung von Kindertagesstätten und Kin- derkrippen“ wird gemäß Anlage 1 zum 1. Januar 2026 neu gefasst. 3. Das gesamtstädtische Beitragsniveau wird, wie in Ziffer 2 der Anlage 2 dargestellt, angehoben. Die maximalen Erstkinderzuschüsse werden entsprechend Ziffer 3 der Anlage 2 angepasst. 4. Die monatlichen Benutzungsentgelte für die Betreuung in städtischen Kindertages- einrichtungen für alle Angebotsformen werden gemäß Anlage 3 erhöht. 5. Die Kostenbeiträge für die Kindertagespflege werden ab dem 1. Januar 2026 ge- mäß der Anlage 4 erhoben. Antrag Ö 220: HHS4_GR58 - Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses und die Auswirkungen auf die Kita-Finanzierung (Vorlage: 2025/1159) Antrag Ö 221: HHS4_GR58 - Angleichung der Kita-Gebühren an das "Netflix-Modell" (SR Braun) Vorlage: DHH/2025/5033 Antrag Ö 222: HHS4_GR58 - Streichung Geschwisterkindzuschuss (AfD) (Vorlage: DHH/2025/5031) – 2 – Antrag Ö 223: HHS4_GR58 - Geschwisterkindzuschuss Interfraktioneller Antrag: FDP/FW, SR Kalmbach (Vorlage: DHH/2025/5002) Antrag Ö 224: HHS4_GR58 - Stufenweise Reduzierung des Geschwisterkindzuschusses: Ab drei Kindern gleichzeitig in der Kita Beitragsbefreiung ab dem dritten Kind (KAL) (Vorlage: DHH/2025/5032) Antrag Ö 225: HHS4_GR58 - Verpflichtung zur einkommensabhängigen Gestaltung der Betreuungsentgelte (CDU) (Vorlage: DHH/2025/5030) Abstimmungsergebnis: Beschlussvorlage: Mehrheitliche Zustimmung (40 Ja, 6 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 13 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 15. Oktober 2025 und im Gemeinderat am 21. Oktober 2025. Wir kommen damit zum Thema Geschwisterkindregelung. Da möchte ich auf die Verwal- tungsvorlage verweisen, die unter TOP 13 zur Abstimmung steht. Von dieser Verwaltungs- vorlage haben Sie einige Elemente schon beschlossen, nämlich die Reduzierung des Ge- schwisterkindzuschusses auf 70 Prozent zum 01.01.2026 und die Ziffern 2 bis 5. Und es geht jetzt eigentlich nur noch um den Beschluss der restlichen Ziffer 1, dass wir das auf 50 Prozent zum 01.09.2026 sowie die komplette Streichung zum 01.09.2027 mit der paralle- len Einführung eines einkommensabhängigen Betreuungsentgeltes heute beschließen. Da- mit hat sich auch der Vorschlag der Verwaltung unter Ö 220 erledigt, weil es durch diese Verwaltungsvorlage letztlich aufgegriffen und umgesetzt wird. Hier gibt es jetzt eine ganze Reihe von Anträgen. Ich habe hier unter Ö221 einen Antrag von Herrn Stadtrat Braun, Angleichung der Kita-Gebühren an das Netflix-Modell, dann ein AfD-Antrag, Ö 222, Streichung des Geschwisterkindzuschusses, einen interfraktionellen Antrag, FDP, Freie Wähler, Stadtrat Kalmbach, Reduktion des Geschwisterkindzuschusses um 50 Prozent, gültig bis zur Einführung einer neuen Beitragsregelung unter Ö 223. Karls- ruher Liste, unter Ö 224, ab drei Kindern gleichzeitig Beitragsbefreiung ab dem dritten Kind, und ein CDU-Antrag, Verpflichtung zur einkommensabhängigen Gestaltung der Be- treuungsentgelte, was auch nach meinem Verständnis schon Teil unserer Vorlage ist, aber das können wir gleich noch diskutieren. Das rufe ich jetzt alles gemeinsam auf und wir starten mit Frau Stadträtin Fahringer. Stadträtin Fahringer (GRÜNE): Ja, vielen Dank jetzt nur für meine Redezeit. Das ist jetzt TOP 13 außerhalb der Redezeit. Ich habe keinen Antrag gestellt, nur dass mir das klar ist, dass ich dann von meinen Kolleg*innen aus der Fraktion einen auf den Deckel kriege, wenn ich jetzt doch mir erlaube, mehr als einen Halbsatz zu diesem doch sehr wichtigen Thema zu sagen. Das hat uns ja jetzt monatelang umgetrieben, und wir GRÜNE, wir haben schon vor zwei Jahren einen Antrag gestellt, die Finanzierungssystematik für Kitas grundsätzlich auf den Kopf zu stellen. Und zwar wollen wir sie weiterentwickeln und gerechter gestalten, – 3 – und wir wollen eine stärkere Staffelung. nach Einkommen. Diesen Antrag haben wir im Herbst 2023 eingebracht. Warum? Weil wir damals ja schon absehen konnten, dass es so nicht weitergehen kann mit unserer Finanzierung, dass wir uns das teilweise auch leider nicht leisten können, und weil wir schon auch die Chance sehen, wegzukommen von einer Gießkanne, denn eine Gießkanne ist nur in den wenigsten Fällen gerecht und fair. Leider liegt die Ausarbeitung zu diesem Paradigmenwechsel noch nicht vor. Und jetzt sind wir in der Situation, dass wir unter finanzpolitischem Hochdruck und besonderen schwierigen Anpassungsdruck jetzt etwas verändern müssen. Dass wir etwas verändern müssen, ist aber jetzt auch schon länger klar. Und dann kurz zu diesem Geschwisterkindzuschuss mit dieser Vorlage unter TOP 13, schaffen wir ihn nicht über Nacht ab. Wir GRÜNE gehen die- sen Vorschlag der Verwaltung mit Blick auf die Rahmenbedingungen mit. Und auch kurz zu den Kita-Beiträgen gesamt, ja, leider wird es gesamt ja auch teurer für die Familien. Umso wichtiger ist es aber, dass wir weiterkommen in der grundsätzlichen Systematik und dass wir weiterkommen dahin, dass die Anträge auf wirtschaftliche Jugendhilfe für Fami- lien noch niederschwelliger und einfacher werden. Und noch einmal, unser Ziel ist es, dass die, die es sich leisten können, sollen auch zahlen, und die, die sich weniger leisten kön- nen, sollen auch weniger zahlen. Und die Allgemeinheit, also wir alle, sollen nicht denen, die es sich ohnehin leisten könnten, die Entgelte bezahlen für ihr zweites, drittes oder vier- tes Kind. Das können wir uns schlichtweg nicht mehr leisten. Und eins ist mir wichtig, ge- samt liegen wir trotz der beiden Maßnahmen, also trotz der generellen Erhöhung der Kita- Beiträge und trotz des Geschwisterkindzuschusses jetzt mit dieser Staffelung landesweit immer noch unter dem Durchschnitt der Kosten. Das mögen jetzt viele nicht glauben, und es ist auch für mich als Mama immer wieder verwunderlich, denn wir blechen schon or- dentlich jeden Monat. Und in Sachen Qualität liegen wir auch landesweit über dem Durch- schnitt. Und das ist mir auch wichtig, dass wir hier in Karlsruhe weiterhin an dieser Qualität festhalten, weil da geht es um die Bildung, da geht es um die Betreuungsqualität von unse- ren Kindern, und dabei wollen wir bleiben. Deswegen gehen wir jetzt diesen Vorschlag mit, und wir bleiben weiter in Diskussion darüber, vielen Dank. Stadtrat Hofmann (CDU): Ich weiß jetzt nicht, wer das erste Mal hier die einkommensab- hängige Kita-Staffelungsbeiträge gefordert hat. Auf jeden Fall wurde uns immer von der Verwaltung gesagt, das geht gar nicht. Egal wer es gefordert hat, es wurde immer wieder gesagt, das geht gar nicht, das ist so ein hoher Bürokratieaufwand, das können wir hier nicht leisten. Jetzt sind wir schon einmal sehr zufrieden, dass zumindest die Verwaltung so etwas ausarbeitet, denn ich glaube, das ist schon eine sehr sehr gerechte Lösung. Nichts- destotrotz, und ich glaube, da geht es vielen Kolleginnen und Kollegen genauso, hatte ich zeitweise in den letzten Wochen und Monaten das Gefühl, dass es das Thema ist das am meisten die Leute umhertreibt. Wir hatten die meisten Zuschriften, die meisten Leute, die einen angesprochen haben, weil es halt auch ein ganz wichtiges Thema für junge Eltern ist, die wirklich da Probleme sind, dies so zu bezahlen. Und eins muss man auch sagen, wir sind natürlich in der Zwickmühle zwischen beitragsfreien Kindergärten in Rheinland-Pfalz, aber deutlich höheren Gebühren in Eggenstein und im Landkreis Karlsruhe. Da liegen wir natürlich genau mittendrin, und wir hatten eigentlich, das muss man schon sagen, einen guten Weg mit dieser Zweitkindregelung hier in Karlsruhe, glaube ich, einen schönen Aus- gleich geschaffen. Von daher ist es natürlich schwierig, wenn man jetzt einen anderen Weg gehen möchte, insbesondere aufgrund der finanziellen Lage, denn man muss ja auch dem einen oder anderen dann mehr zumuten. Und dies ist schon sehr viel. Ich glaube, mit der beitragsabhängigen Gestaltung kommen wir schon wirklich einen großen Schritt näher in diese Richtung, um einfach auch gerecht zu sein. Aber ich denke, wenn man wirklich – 4 – den nächsten Schritt gehen will, meine Kollegin Meier-Augenstein hatte das vor kurzem auch schon einmal im Gemeinderat gesagt, dann muss man vielleicht auch weiterdenken. Und wir als CDU haben schon sehr, sehr, sehr lange, zumindest so lange, wie ich schon in diesem Gremium hier tätig bin, gefordert, ein drittes Kindergartenjahr beitragsfrei zu ge- stalten, aber dafür verpflichtend zu machen. Und ich glaube, dann wäre auch der ein oder andere, der vor allem das Thema Bildungsgerechtigkeit immer entsprechend fordert, da noch mehr zufrieden, und wir würden natürlich schon einen weiteren Weg gehen. Dies liegt aber nicht in unserer Macht. Wir hoffen einmal, dass wir vielleicht vom Land her dem- nächst entsprechende Signale bekommen, und das wäre dann auch noch ein nächster Schritt, was die jungen Eltern auch wieder entlasten würde. Stadträtin Schmid (SPD): Beim Geschwisterkindzuschuss stehen wir vor einer der schmerz- haftesten Entscheidungen dieser Haushaltsberatung, wenn ich das so subjektiv und be- wusst wertend sagen darf. Im Oktober haben wir hier im Rat die erste Stufe beschlossen, 30 Prozent Reduzierung zum 1. Januar bei gleichzeitiger Erhöhung der Gebühren. Das war der Kompromiss, den wir gefunden haben, nachdem im Sommer die komplette sofortige Streichung auf dem Tisch lag. Heute sitzen wir wieder hier und müssen entscheiden, wie es weitergeht. Ich sitze hier heute aber nicht nur als Stadträtin, sondern eben auch als Mama eines Grundschulkindes und eines Kita-Kindes. Ich weiß, was Betreuungskosten bedeuten. Ich weiß, was es heißt, Familie und Beruf zu vereinen. Und ich kann sagen, the struggle is real. Und ich sage Ihnen, diese Kürzungen treffen nicht die Reichen, sie trifft die Mitte, die Teilzeitkräfte, die Alleinerziehenden und auch die kinderreichen Familien. Die SPD-Fraktion hat im Oktober einen klaren Weg vorgeschlagen. Wir tragen die ersten beiden Stufen mit, 30 Prozent, dann 50 Prozent. Und die komplette Abschaffung sind wir ebenfalls bereit mit- zugehen, wenn ein fundiertes einkommensabhängiges System vorliegt. Das haben wir jetzt mehrfach gehört. Das war und ist weiterhin unsere Bedingung. Unsere Position ist klar, keine Gießkanne mehr, auch da, das haben wir schon gesagt. schon vorhin gehört, ge- zielte Unterstützung über die wirtschaftliche Jugendhilfe, über Staffelungen, über echte so- ziale Gerechtigkeit, aber nicht so, dass am Ende die arbeitende Mitte das Gefühl hat, sie zahlt für alle. Mit der Entscheidung im Oktober haben wir Zeit gewonnen. Jetzt müssen wir diese Zeit nutzen. Der Arbeitsausschuss im Frühjahr muss Ergebnisse bringen, ein Konzept, das Planbarkeit schafft für die Familien, für die Verwaltung und für uns alle hier. Wir dür- fen also nicht so tun, als gäbe es einen schmerzfreien Weg. Viele Eltern erleben diese Ent- scheidung gerade als unfair, und das verstehe ich. Entscheidend ist jetzt, dass wir diese Übergangszeit nutzen, um ein System zu schaffen, das verlässlich, sozial ausgewogen und für die Familien planbar ist, danke schön. Stadtrat Schnell (AfD): Die AfD war von Anfang an gegen die jedwede Streichung des Ge- schwisterkinderzuschusses. Die 30 Prozent hat der Gemeinderat gegen unsere Stimmen beschlossen. Das wollen wir jetzt nicht weiter umkehren, aber wir treten dafür ein, dass es keine weitere Kürzung des Geschwisterkinderzuschusses gibt. Und es ist auch von der Fi- nanzierung ja kein Problem. Wir haben so viele Einsparvorschläge in diesen Haushalt einge- bracht, da könnte man das Ganze sogar für umsonst gestalten. Aber wenn Sie das nicht wollen, ist das nicht unser Problem. Wir haben Alternativvorschläge zur Finanzierung ge- macht, und wir erachten das als wichtig, dass wir hier die Familien entsprechend unterstüt- zen. Und es ist auch nicht so, dass wir plötzlich familienfreundlich sind oder so tun. Die AfD war schon immer familienfreundlich, auch wenn das manche hier nicht anerkennen wollen, aber es ist so. Deshalb sagen wir Nein zu jedweder weiteren Kürzung oder diesem – 5 – einkommensabhängigen Modell, das irgendwann einmal irgendwie fertig sein soll und für das, so sehen wir es, ein immenser bürokratischer Aufwand erforderlich ist, danke schön. Stadträtin Geißinger (Volt): Ich kann mich tatsächlich vielem, vielem anschließen, vielleicht mit der Ausnahme meines Vorredners, aber das ist, glaube ich, verständlich. Ich glaube, diese Entscheidung ist gut, dass wir sie aufgeschoben haben, aber jetzt ist sie zu treffen. Und ich freue mich darüber, dass wir uns auch grundsätzlich einig darin sind, dass das Ein- kommen bzw. das Vermögen Einfluss darauf haben muss, wie viel man auch für Kita-Bei- träge zahlt. Jetzt ist es halt leider Gottes so, dass wir trotzdem immer noch kein System vorliegen haben. Der Weg, der jetzt aufgezeigt ist, ist klar, den schätzen wir auch, und wir freuen uns auch auf den Austausch im neuen Jahr. Aber an der Stelle möchten wir auch noch einmal ganz klar kritisieren, wir haben jetzt wochenlang innerhalb dieser Verschie- bungsphase auf den jetzigen Termin gefordert, die Offenlage, wie denn die Zuschüsse be- rechnet werden. Wir haben jetzt ganz kurz vor knapp die Infos bekommen. Dafür erst ein- mal danke, aber uns blieb überhaupt keine Zeit, Berechnungen anzustellen. So können wir keine faktische Aussage darüber treffen, wie trifft es wen genau, und das war unser An- spruch. Das haben auch andere Fraktionen unterstützt, und das ist für mich und für uns nicht akzeptabel. Das möchte ich noch einmal an der Stelle klarstellen, denn es ist einfach fehlende Transparenz, und wir sollen hier Entscheidungen treffen, mit denen wir heute Abend auch noch in den Spiegel gucken können. Und dafür brauchen wir einfach eine ehr- liche Einschätzung, wie die Auswirkungen aussehen. Insofern, wir gehen diese Entschei- dungen jetzt mit, wir möchten aber noch einmal ganz klarstellen, dass das mit einem gro- ßen Unwohlsein einhergeht, aber auch mit der Sicherheit, mit unseren Zahlen, die wir da- mals einmal hatten, dass es tatsächlich vielen Eltern trotz der Lage auch aktuell ermöglicht, den Zuschuss zu beantragen. Und das geht jetzt an die Öffentlichkeit. Bitte tut es auch, danke. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Ich weiß nicht, ob das möglich ist, aber ich würde gerne die Redereihenfolge ändern, weil ich explizit zu Max Brauns Antrag sprechen möchte, und ich würde ihm gerne den Vortritt lassen. Stadträtin Döring (KAL): Ich brauche es nicht wiederholen. Unsere Fraktion wird heute grundsätzlich dem Vorgehen zustimmen. Wir halten es für den richtigen und wichtigen Weg, eine neue Systematik in der Kita-Finanzierung zu entwickeln und darin auch die Ein- kommensabhängigkeit abzubilden. Grundsätzlich ist es aber für uns so, dass wir jetzt auch dem CDU-Antrag zugestimmt hätten, weil wir finden, dass die Abschmelzung des Ge- schwisterkindbeitrags bei 50 Prozent dann erst einmal Schluss haben muss, bis wir wirklich ein neues Konzept haben. Das setzt uns vielleicht auch ein bisschen unter Druck, dass wir dann bis Ende des nächsten Jahres auch wirklich was haben, dass wir 2027 dann mit einer neuen Systematik starten können. Wenn wir das aus irgendwelchen Gründen wie auch im- mer nicht schaffen, dann ist es zumindest so, dass wir nicht plötzlich mit einem Null-Pro- zent-Zuschuss in 2027 reingehen. Und ich glaube, das ist auch für die Familien ganz wich- tig, dass sie hier eine gewisse Planungssicherheit haben und nicht wieder große Ängste entstehen, dass sie 2027 wirklich mit vollen Beiträgen für alle in die Kita gehenden Kinder dastehen. Unser Antrag bezieht sich eben auf dritte Kinder. Damit wollten wir vor allem Fa- milien entlasten, die einfach viele kleine Kinder unter sechs in der Betreuung haben. die auch keine Möglichkeit haben, dass ein Kind jetzt in die Schule geht und zumindest halb- tags oder sogar einen Ganztag kostenfrei betreut ist. Darauf bezog sich unser Antrag, vie- len Dank. – 6 – Stadtrat Braun (Die PARTEI): Die Bürgerschaft verlangt bezahlbare Kita-Beträge. Teile der Politik stehen für universell geltende Gebühren, und die Verwaltung ruft nach einer einfa- chen Berechnungsgrundlage. Genau, mein Vorschlag beinhaltet alle drei dieser Stand- punkte. Die Kita-Beiträge werden über das Netflix-Modell berechnet. Familien zahlen also maximal 16,99 Euro im Monat und können die Kita mit bis zu vier Familienmitgliedern nut- zen, einfach zu berechnen, universell für alle geltend, auf bezahlbarem Niveau. Ich möchte abschließend hinzufügen, dass das noch eine Forderung aus dem Kommunalwahlkampf ist. Damals wollten sie alle noch gebührenfreie Kitas. Das heißt, aus damaliger Betrachtung wäre das sogar ein Sparantrag gewesen, vielen Dank. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Ich spreche jetzt für die FDP, für die Freien Wähler und für Für Karlsruhe, also die drei Fs. Also der Antrag der CDU umfasst im Wesentlichen das eigent- lich, was wir auch fordern. Das Problem, was wir haben, ist es, dass wir nicht überzeugt sind, dass wir am Ende des Jahres 27, dass wir eine beitragsgemäße Abrechnungsgrund- lage geschaffen haben. Wir wissen, wie lange diese Prozesse gehen. Die letzte Finanzie- rung, die hat, glaube ich, zwei Jahre gedauert, und dann hat sie auch nicht richtig funktio- niert. Deswegen fordern wir, bis es soweit ist, 50 Prozent der Gebühren beizubehalten, das heißt, eine verträgliche Regelung für alle. Und damit wäre eigentlich recht identisch mit der CDU. Also bis die Regelung geschaffen ist, so lange gelten die 50 Prozent. Das ist der Kern der Aussage. Ob man jetzt die 50 Prozent ab 2027 oder drei Monate vorher macht, das ist jetzt nicht der Kern der Aussage, können wir uns der CDU angleichen, danke schön. Stadträtin Berghoff (Die Linke): Ich möchte, wie gesagt, auf den Antrag von Max Braun eingehen. Kita-Gebühren nach dem Netflix-Modell, großartiger Gedanke, Netflix ist ein Megakonzern. Es dürfte sich auch die FDP begeistern, hat doch der Kollege Noé in seiner Haushaltsrede mehr als einmal den Konzern erwähnt. Wenn wir die Buchung zusätzlich auch eben, wie bei Netflix, monatlich flexibel über eine App steuern können, hätten wir zu- dem noch einen Beitrag zur Digitalisierung und zur Entbürokratisierung geleistet. Wenn wir das dann auch noch auf Schulen ausweiten, um dort ein werbefreies Modell zu ermögli- chen, könnten wir auch die Bundeswehr aus den Schulen kriegen, das uns ja ein wichtiges Thema ist. Aber Spaß beiseite, wir sind keine Satirepartei, und trotzdem werden wir diesem Antrag heute zustimmen, weil er unserem Ideal, nämlich kostenfreier frühkindlicher Bil- dung, am nächsten kommt, ein Ziel, zu dem auch wir uns einmal bekannt haben und von dem wir uns leider immer weiter entfernen. Ich brauche keine Belehrung über die Gründe, danke schön. Sparen an Bildung sollte tabu sein. Das steht auch in der Begründung des Antrags. Und so möchten wir Max Braun danken, zum einen für den Lacher beim Lesen, es gibt ja sonst nicht viel zum Lachen gerade, und zum anderen für die unbedingt unterstüt- zenswerte Kernbotschaft. Stadträtin Meier-Augenstein (CDU): Einige Vorredner*innen sind jetzt ja auch noch einmal auf unseren Antrag speziell eingegangen. Und da wollte ich auch noch einmal jetzt einfach sagen, dass es eben unser Anliegen ist, dass wir uns auf diese 50 Prozent jetzt für heute ei- nigen, einfach um sicher zu gehen, weil wir halt nicht wissen, was die nächsten Monate in den Beratungen einfach bringen. Wir wissen, die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an dieser einkommensabhängigen Beitragsgestaltung. Und wir haben ja sogar auch schon ei- nen Termin Ende März dann im Arbeitsausschuss Jugendhilfe, wo wir einmal das Erste vor- gelegt bekommen. Aber es sind halt dann doch auch noch diverse Detailfragen offen, die doch auch mitentscheidend sind, wie das ganze Thema hier weitergeht. Und Kollegin – 7 – Geißinger hat ja auch schon auf dieses Berechnungsmodell noch einmal hingewiesen. Es gibt ja auch den Antrag der KAL. die ganz speziell ja auf die Mehrkind- oder Vielkindfami- lien eingehen. Und es ist uns natürlich als CDU auch ein großes Anliegen, dass gerade Fa- milien mit vielen Kindern und dann auch noch vielleicht drei oder mehr gleichzeitig in der Kita, zum Beispiel bei Mehrlingsgeburten, doch besonders belastet sind. Und dafür, um so- was auch einschätzen zu müssen, müssten wir ja auch diese Berechnungsschemata noch einmal genau gesehen und auch besprochen haben. Also es soll jetzt kein Misstrauen an die Verwaltung von unserer Seite sein. Wir wollen einfach nur die Sicherheit haben, dass wir jetzt nicht heute einfach diesen Freifahrtschein geben, die Geschwisterkindregelung komplett abzuschaffen. Auch natürlich steht es in der Beschlussvorlage so drin, aber das ist uns einfach noch einmal ein Anliegen, dass ich das noch einmal gesagt habe, vielen Dank. Stadtrat Bauer (GRÜNE): Mir hat es jetzt noch in den Fingern gejuckt, noch ein paar Sätze dazu zu sagen. Also das eine ist, wir haben nie in der Stadt Karlsruhe beschlossen, dass wir alleine aus eigener Kraft Kita-Gebühren komplett abschaffen möchten, sondern wir haben immer dazu gesagt, und zwar ist auch verschriftlich, dass das nur mit Hilfe des Landes oder des Bundes geht. Und an der Stelle beende ich dann auch wieder den kleinen Seiten- schwung auf den kommenden Landtagswahlkampf, in dem das sicherlich eine große Rolle spielen wird. Zweiter Punkt, was mir am meisten wehtun würde, ist, wenn heute hier ste- hen bleibt, dass die AfD die Partei, die Fraktion ist, die hier als familienfreundlich und die Retterin im Gemeinderat ausgeht. Sie sind nicht plötzlich familienfreundlich, sondern sie sind einfach nur, ganz gewohnt, Klimaleugner und migrantenfeindlich, weil das ist die Art und Weise, wie Sie diesen Antrag hier gegenfinanzieren wollen, indem Sie den Klimaschutz zersägen und indem Sie allen Anträgen, wie wir es aus anderen Haushalten gewohnt sind, wo es irgendwie um Migrant*innen geht oder um Vielfalt, eine Absage erteilen. Das ist die Art und Weise, wie Sie es machen. Dritter und letzter Hinweis an alle Eltern da draußen, Sie können, das haben wir uns von der Verwaltung noch einmal bestätigen lassen, wenn Sie einen Antrag stellen auf Gebührenbefreiung, die nun deutlich höheren Gebühren dort anrechnen lassen. Tun Sie es, und Sie werden an vielen Stellen erfahren, dass Sie dann auch in die wirtschaftliche Jugendhilfe rutschen, vielen Dank. Stadtrat Seidler (AfD): Ja, sehr geehrtes Gremium, ich habe einmal nachgerechnet. Also die Unterlagen der Stadtverwaltung sind ja erst seit kurzem da. Wenn ich mir jetzt die Anlage 4 angucke, Da ist die Schwelle, ab dem die maximalen Kostenbeiträge anfallen, bereits 3.700 Euro netto. 3.700 Euro netto, entsprechend bei einem Paar, das zwei Kinder hat und eine Religionszugehörigkeit aufweist, einem Netto von 3.700 Euro. Das heißt, die Schwelle ab dem... Die Geschwisterkindpauschale-Reduzierung komplett wegfällt, liegt schon bei 5.300 Euro, wenn diese Vorlage so stimmt. Und da frage ich mich dann, wir reden hier nicht nur über das Arztpaar, das da einen Mitnahmeeffekt erzielt, sondern es sind ver- dammt viele aus der arbeitenden Mittelschicht, das sind nicht nur Akademiker, sondern Facharbeiter, Paare, die dann davon betroffen sind. Und für die setzen wir uns ein. Die werden übrigens auch viel blau wählen, danke schön. Der Vorsitzende: Wenn ich die Zahlen noch richtig im Kopf habe, haben wir es, glaube ich, mit etwa 1.800 Kinder zu tun. Und wenn da noch mehrere Kinder dann zur selben Familie gehören, dann ist das doch am Ende keine gigantische Summe. Und viele dieser Kinder bzw. dieser Familien können sich bis zum 1. September 2027 darauf vorbereiten oder so- gar kommen sowieso in die Situation, dass sie aus dem herausgewachsen sind. Also wir haben ja eine Übergangszeit, die auch ein Stück weit eine Vorbereitung zulässt, und das – 8 – bitte ich einfach ein bisschen zu berücksichtigen. Ich bitte auch wahrzunehmen, dass so- wohl Rheinland-Pfalz als auch etwa die Stadt Heilbronn unter gebührenfreiem Kindergar- ten eine Kernbetreuungszeit meint. Und alles, was zusätzlich ist, kommt dann doppelt und dreifach obendrauf. Und wir haben ja vor ein paar Jahren schon einmal ausgerechnet, dass die durchschnittliche Kita-Stunde bei uns noch günstiger ist als in manchen anderen, unter anderem auch in Heilbronn. Das wird sich jetzt möglicherweise durch die erhöhten Bei- träge geändert haben, aber wir liegen immer noch im Vergleich mit dem Umland im hell- grünen Bereich, nicht mehr im dunkelgrünen Bereich. Sie kennen diese Tabelle aus der BNN. Und auch das Beispiel, das es damals gab mit zwei Eltern, drei Kindern, einem Haus und, und, und, wenn da nur jemand Beamter ist, kriegt er fürs dritte Kind annähernd 1.000 Euro Sonderzuschlag pro Monat. Also bitte manches ein bisschen relativ sehen, und die Kindergartengebühren kann man ja mittlerweile von der Steuer absetzen. Das ist jetzt, für die Working Poor, nutzt das nichts. ist auch klar, aber es ist für diejenigen, die jetzt zum Teil am lautesten sich bei mir beschweren, durchaus eine Gegenrechnung, die ich dann im Einzelfall gerne einmal tun würde. So viel vielleicht noch dazu. Jetzt kommen wir zu den verschiedenen Anträgen. Ich würde Ihnen vorschlagen, dass wir die der Reihe nach abarbeiten und dann kommt unsere Vorlage. So ist ja die normale Rei- henfolge. Deswegen rufe ich jetzt auf den Antrag von Herrn Stadtrat Braun, Ö 221, Anglei- chung der Kita-Gebühren an das Netflix-Modell, und bitte Sie um Ihr jeweiliges Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Ablehnung. Dann rufe ich auf den Antrag der AfD-Fraktion. Der begehrt, dass wir bei der Kürzung auf 70 Prozent verbleiben, und bitte auch, das jetzt hier zur Abstimmung zu stellen, und ich bitte um das Votum ab jetzt. Das ist auch eine mehrheitliche Ablehnung. Wir kommen damit zu dem Antrag der FDP/Freie Wähler, Stadtrat Kalmbach. Der unter- scheidet sich inhaltlich von dem, was die CDU begehrt und wo wir gleich noch einmal drauf eingehen, ja dadurch, dass wir die drei Monate vorher oder später haben. Jetzt ha- ben Sie, Herr Kalmbach, gesagt, das kann man so oder so sehen. Wie sollen wir es denn nun sehen? Vielleicht sagen Sie das noch einmal. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Wie gesagt, weil das nicht der Kern dieses Antrags ist, können wir uns mit der CDU an der Stelle eins machen. Der Vorsitzende: Okay, dann können wir den Antrag hier erst einmal für erledigt erklären, weil er in den CDU-Antrag aufgeht, vielen Dank. Dann kommen wir zur Karlsruher Liste. Da geht es darum, ab drei Kindern, ab dem dritten Kind die Beitragsbefreiung einzuführen. Da bitte ich Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist mehrheitliche Ablehnung. Zum CDU-Antrag sind wir ja der Meinung als Verwaltung, dass sich das für erledigt erklärt hat. Ich würde deswegen Ihnen einen Vorschlag machen, dass wir unsere Beschlussvorlage noch einmal dahingehend präzisieren, dass die Einführung der 100-prozentigen Reduzie- rung der Geschwisterkindregelung vorbehaltlich der Akzeptanz eines einkommensabhängi- gen Beitragsmodells spätestens zum 30.11.2026 ist, sodass man rechtzeitig vor dem Jah- resende weiß, was ab dem Jahr 2027 auf die Einzelnen zukommt, vorbehaltlich der Akzep- tanz eines entsprechenden Modells. Dann müssen Sie sich aber auch alle ganz schön – 9 – sputen in den Arbeitskreisen, nicht nur wir, auch Sie. Okay, sind wir uns einig. Wenn wir das so noch als Teil des Beschlussvorschlags aufnehmen, dann würde ich gleich die Verwal- tungsvorlage hier zur Abstimmung stellen. Können wir so verbleiben, Herr Kalmbach? Stadtrat Kalmbach (FÜR): Habe ich das richtig verstanden? Also vorbehaltlich heißt, wenn die Regelung noch nicht da ist, dann gilt weiterhin die 50 Prozent. Der Vorsitzende: Genau, ja, das bedeutet vorbehaltlich, ja. Dann kann ich unter dieser Prä- zisierung dessen, was da drinsteht, kann ich jetzt die Beschlussvorlage hier zur Abstim- mung stellen und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. Wir unterbrechen für eine kleine Abendpause bis 18:15 Uhr und machen hier einmal bitte alle Fenster auf – es ist hier langsam ein bisschen arg stickig, und auch alle Türen – und se- hen uns bitte pünktlich um 18:15 Uhr hier wieder, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 19. Januar 2026