Aufnahme eines neuen Kita-Projektes in die Bedarfsplanung
| Vorlage: | 2025/0842 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 04.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden, Grünwinkel, Waldstadt |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
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Kita-Projektliste Jugendhilfeausschuss 15. Oktober 2025/ Gemeinderat 21. Oktober 2025 Nr.StadtteilTrägerAnschrift geplante Eröffnung Anzahl Gruppen Gruppenart 0-3 Jahre3-6 Jahre 1WaldstadtPro-Liberis gGmbH Kolberger Straße 3 und 3a Juni 2026 1GT Krippengruppe 10 2 GT 3-6 Jahre40 1040 neue Plätze nach Alter der Kinder Anlage 1 JHA 15.10.2025, TOP 5
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Finanzielle Auswirkungen Jahr 2026BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt142.120 Euro Betriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt284.240 Euro Betriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Finanzhaushalt80.310 Euro Investitionskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.007 Sachkonto: 78170000 Finanzhaushalt160.610 Euro Investitionskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 7.500004.740.008 Sachkonto: 78170000 Jahr 2027 ff.BetragBezeichnungKontierung Ergebnishaushalt243.630 Euro Betriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.81 Sachkonto: 43000000 Ergebnishaushalt487.270 Euro Betriebskostenzuschüsse für freie Träger PSP-Element: 1.500.36.50.01.01.82 Sachkonto: 43000000 Gemäß der derzeit gültigen "Richtlinie der Stadt Karlsruhe für die Förderung von Kindertagesstätten und Kinderkrippen" sowie der "Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Investitionskosten- zuschüssen für Kindertageseinrichtungen" ist für das Kita-Projekt der Pro-Liberis gGmbH in der Waldstadt mit folgenden finanziellen Auswirkungen zu rechnen: Die Schaffung der in der Beschlussvorlage genannten zusätzlichen Betreuungsplätze ist zur Sicherung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen erforderlich (Pflichtaufgabe). Die finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2026 ff. wurden bei der Mittelanmeldung der Sozial- und Jugendbehörde für den Doppelhaushalt 2026/2027 sowie für die mittelfristige Finanzplanung 2028 bis 2030 berücksichtigt. Die Aufwendungen für diese Betreuungsplätze werden anteilig durch Landeszuweisungen nach §§ 29 b, c, e FAG gedeckt. Da sich die FAG-Zuweisungen jährlich sowohl in der Berechnungsgrundlage als auch in der Höhe und im Berücksichtigungszeitraum ändern, ist eine exakte Bezifferung nicht möglich. Ausgehend von den derzeitigen FAG- Zuweisungen würden sich die maximalen FAG-Zuweisungen für die 50 neugeschaffenen Kita-Plätze bei einer 100- prozentigen Auslastung auf bis zu 345.345 Euro jährlich belaufen. Karlsruhe ist eine Stadt, die kontinuierlich wächst. Mit dem weiteren Zuzug von Familien und der höheren Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt müssen entsprechend dem Rechtsanspruch weitere Betreuungsangebote geschaffen werden. Die Stadt Karlsruhe erhält u.a. auch für die dadurch notwendige Bereitstellung der entsprechenden Infrastruktur vom Bund/Land höhere Steuereinnahmen (pro Kopf-Beträge je Einwohner). Anlage 2 JHA 15.10.2025, TOP 5
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0842 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Aufnahme eines neuen Kita-Projektes in die Bedarfsplanung Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 5 Ö Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 14 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme eines neuen Kita-Projektes mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 40 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe und nimmt die Erläuterungen zu zwei weiteren Einrichtungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Ergebnishaushalt (THH 5000): 2026: 426.360 Euro ab 2027: 730.900 Euro Finanzhaushalt (THH 5000): 2026: 240.920 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: maximale FAG-Zuweisungen bei ei- ner 100-prozentigen Auslastung: bis zu 345.345 Euro Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen: Die Kita-Bedarfsplanung ist ein zentrales Instrument der kommunalen Jugendhilfeplanung. Sie dient dazu, den bedarfsgerechten Ausbau und die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für Kinder gemäß dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Lebensjahr zu gewährleisten. Die Voraussetzungen zur Aufnahme eines Trägers und des Kita-Projektes in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe werden in einem festgelegten Prozess geprüft und abgestimmt. Die Aufnahme eines Kita-Projekts in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe ist Voraussetzung für die städtische Förderung. Kita-Projekte, die nicht realisiert werden, jedoch bereits durch den Gemeinderat in die Bedarfsplanung aufgenommen worden sind, werden im Sinne einer verantwortungsvollen Ressourcensteuerung wie- der freigegeben und für andere, prioritäre Kita-Projekte umgewidmet. 1. Aufnahme in die Kita-Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe Kolberger Straße Auf der Grundlage des städtebaulichen Rahmenplans zur Innenentwicklung in der Waldstadt- Waldlage wurde auf dem Grundstück der Kolberger Straße 3 bis 5 ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Insgesamt entstehen hier vier neue Gebäudekomplexe. Ziel der Planung ist es, neuen Wohnraum zu schaffen und das Wohnumfeld an die aktuellen Bedürfnisse anzupassen sowie eine Aufwertung der räumlichen Qualität zu erzielen. Geplant ist die Errichtung von insgesamt 74 Wohneinheiten. Daneben ist ein Studentenwohnheim mit rund 40 Zimmern und Gemeinschaftsräumen vorgesehen. Eine dreigruppige Kindertagesstätte entsteht in Haus D des Bauvorhabens. Haus D erstreckt sich entlang der Kolberger Straße Nr. 3 und 3a. Die Ausführung der Kita entspricht den gesetzlichen Vorgaben und den Kriterien des Raumprogramms der Stadt Karlsruhe. Die Übernahme der Trägerschaft erfolgt durch die Pro-Liberis gGmbH mit Sitz in Karlsruhe. Bauträger und Vermieter der Immobilie ist die WLH Unternehmensgruppe, welche auf bedarfsgerechte Bau- und Grundstücksentwicklung spezialisiert ist und bereits Erfahrungen im Bau von Kindertages- stätten aufweist. Insgesamt werden 10 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 40 Plätze für Kinder von 3 Jahren bis zum Schuleintritt neu geschaffen. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der Kita ist für Juni 2026 geplant. Die Verwaltung schlägt vor, die drei Gruppen in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe aufzunehmen. Aktuelle und künftige Versorgungslage in der Kindertagesbetreuung Kinder unter 3 Jahren (U3) Kinder unter 3 Jahren im Kindergartenjahr 2024/25 (Stand 31.12.2024)*: 6.897 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2025)**: Versorgungsquote Kita-Plätze U3: 3.319 Plätze 48,12 % Kinder in Tagespflege (belegte Plätze Stand 23.07.2025): 591 Plätze Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen und Tagespflege gesamt: 3.910 Plätze – 3 – Versorgungsquote Kita-Plätze und Tagespflege U3: 56,69 % Neuschaffung (bereits vom Gemeinderat genehmigt) in bestehenden und neuen Einrichtungen: + 207 Plätze Neues Kita-Projekt (vorgeschlagen zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 10 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote U3 insgesamt: 4.127 Plätze 59,84 % * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2024) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2025 Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt (Ü3) Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt im Kindergartenjahr 2024/25 (Stand 31.12.2024)*: 9.117 Kinder Vorhandene Kapazität in Tageseinrichtungen (Stand 01.03.2025)**: Versorgungsquote Kita-Plätze Ü3: 8.196 Plätze 89,90 % Neuschaffung (bereits vom Gemeinderat genehmigt) in bestehenden und neuen Einrichtungen: + 358 Plätze Neues Kita-Projekt (vorgeschlagen zur Aufnahme in die Bedarfsplanung): + 40 Plätze Voraussichtliche Gesamtkapazität nach Umsetzung der geplanten Projekte: künftige Versorgungsquote Ü3: Differenz voraussichtliche Gesamtkapazität Ü3 zu Kinder ab 3 Jahren bis Schuleintritt im Kindergartenjahr 2024/25 (Stand 31.12.2024)*: 8.594 Plätze 94,26 % -523 Plätze * Quelle: Bevölkerungsdaten, Amt für Stadtentwicklung (Stand 31.12.2024) ** Quelle: Sonderauswertungen der Stadtteilprofile der Sozial- und Jugendbehörde zum Stichtag 01.03.2025 Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen für das neue Kita-Projekt gemäß Anlage 1 sind in Anlage 2 (inklusive Angaben zur Kontierung) dargestellt. 2. Information Als zentrales Instrument der kommunalen Jugendhilfeplanung ist die strategische Schaffung neuer Kitaplätze ein Teilbereich des Aufgabengebiets der Kita-Bedarfsplanung. Neben der in diesem Zusam- menhang erforderlichen Feststellung der quantitativen und qualitativen Bedarfe an Angeboten und Einrichtungen der Jugendhilfe gehört auch die bedarfsgerechte Steuerung dieser Angebote zu den Aufgaben der Kita-Bedarfsplanung. So sind bei der kontinuierlichen, operativen Steuerung und Anpas- sung des Kita-Angebots an die tatsächlichen Bedarfe von Familien sowohl die aktuellen Lebenslagen als auch die zukünftige Entwicklung in der Kommune zu berücksichtigen. Hierfür gilt es auch, beste- hende Kindertageseinrichtungen zukunftsfähig auszugestalten und Bestandsimmobilien nachhaltig zu nutzen, um so einen langfristigen Mehrwert für die Karlsruher Kita-Landschaft und deren Familien zu schaffen. Umwidmung Eichelbergstraße Die Kita St. Josef wird derzeit mit drei VÖ-Gruppen in der Eichelbergstraße1 im Stadtteil Grünwinkel betrieben. Träger der Einrichtung ist die Katholische Kirchengemeinde Karlsruhe. Das Gebäude der – 4 – Eichelbergstraße 1 soll zukünftig veräußert werden, weswegen die Kindertagesstätte in einen Ersatz- neubau in den Albring 7 umzieht. Da sich die Planungen für die Veränderungen in der Eichelberg- straße jedoch auf unbestimmte Zeit verschieben werden, möchte die katholische Kirche den Standort Eichelbergstraße 1 mit zwei Gruppen weiterbetreiben. Zeitgleich werden im Laufe des Kindergarten- jahres 2025/26 bereits zwei Gruppen in den Neubau im Albring 7 umziehen. Die katholische Kirche plant, das Gebäude der Eichelbergstraße in voraussichtlich drei Jahren zu veräu- ßern. Nach dem Verkauf soll der Standort Eichelbergstraße geschlossen und der Albring 7 anschlie- ßend mit drei Gruppen weiterbetrieben werden. Die befristete Weiterführung einer zusätzlichen Gruppe hilft, die Fehlplätze im Stadtteil Grünwinkel zu reduzieren und die Stadt kurzfristig bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu unterstützen. Für die Aufnahme der zusätzlichen Gruppe in die Bedarfsplanung ist kein gesonderter Beschluss erfor- derlich. Vielmehr erfolgt die Umwidmung des bereits in die Kita-Bedarfsplanung aufgenommenen, je- doch nicht realisierten Projekts des Trägers Wiesenfarmwichtel e.V. in Maxau am Rhein. Ersatzneubau August-Dosenbach-Straße Zum 1. September 2025 hat die Kita „Sonnenschein“ des Trägers Evangelische Kirche Karlsruhe ihren Betrieb im neugestalteten August-Klingler-Areal in Daxlanden aufgenommen. Mit dem Neubau wur- den die beiden bisherigen Einrichtungen des Trägers - die Kita „Am Anger“ sowie die Kita „Kreu- zelzwerge“ - zusammengeführt und in moderne, zeitgemäße Räumlichkeiten überführt, um qualitativ hochwertige Bedingungen für die Kindertagesbetreuung zu schaffen. Durch die Umsiedlung wurden keine zusätzlichen Betreuungsplätze geschaffen und auch kein bestehendes Platzangebot reduziert; die Platzzahl entspricht dem bisherigen Angebot von insgesamt fünf Gruppen in Form von zwei Krip- pengruppen und drei altersgemischten Gruppen für bis zu 95 Kinder. Vermieter des Objekts ist die Volkswohnung GmbH, die das Areal des ehemaligen Sportgeländes in Daxlanden zeitgemäß und nachhaltig entwickelt hat. Ersatzneubauten für in die Jahre gekommene Räumlichkeiten bestehender Kindertageseinrichtungen stellen eine sinnvolle und notwendige Maßnahme dar, um den aktuellen Anforderungen an Sicherheit, Pädagogik und Energieeffizienz gerecht zu werden. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Betreuungsplatzangebotes, zur Schaffung attraktiver Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und zur langfristigen Stärkung der sozialen Infrastruktur der Stadt. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme eines neuen Kita-Projektes mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 40 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe und nimmt die Erläuterungen zu zwei weiteren Einrichtungen zur Kenntnis.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 14 der Tagesordnung: Aufnahme eines neuen Kita-Projektes in die Bedarfsplanung Vorlage: 2025/0842 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt - nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss - die Aufnahme eines neuen Kita-Projektes mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren sowie 40 Plätzen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt in die Bedarfsplanung der Stadt Karlsruhe und nimmt die Erläuterungen zu zwei weiteren Einrichtungen zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (47 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 14 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 15. Oktober 2025. Da können wir, glaube ich, gleich abstimmen, und zwar ab jetzt. – Das ist Einstimmigkeit. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2025