Antrag der die CDU-Ortschaftsratsfraktion auf Prüfung der Einführung von Neureut-Merchandising-Produkten zur Unterstützung von Neureut

Vorlage: 2025/0825
Art: Beschlussvorlage
Datum: 01.09.2025
Letzte Änderung: 08.09.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Neureut
Erwähnte Stadtteile: Neureut

Beratungen

  • Ortschaftsrat Neureut (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 16.09.2025

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • TOP_4_ Antrag_CDU_Merchandise
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 4 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: OV Neureut Antrag der CDU-Ortschaftsratsfraktion zur Prüfung der Einführung von Neureut-Mer- chandising-Produkten zur Unterstützung von Neureut Beratungsfolge Termin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit Ortschaftsrat 16.09.2025 öffentlich Beschluss Kurzfassung Antrag der die CDU-Ortschaftsratsfraktion zur Einführung von Neureuter-Merchandising-Produkten zur Unterstützung von Neureut Der Ortschaftsrat nimmt die Rückmeldung und Möglichkeiten der Ortsverwaltung Neureut in Verbin- dung mit seinen örtlichen Kooperationspartnern zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – CDU Fraktion - Neureut · Ina-Seidel-Str. 25 · 76149 Karlsruhe 8. September 2025 Herrn Ortsvorsteher Thomas Jäger Neureuter Hauptstr. 256 76149 Karlsruhe-Neureut Prüfung der Einführung von Neureut-Merchandising-Produkten zur Unterstützung von Neu- reut Sehr geehrter Herr Ortsvorsteher! Sehr geehrte Damen und Herren des Ortschaftsrates! 1. Ausgangslage: Die Gemeinde Neureut verfügt über ein starkes Gemeinschaftsgefühl und eine aktive Vereinsland- schaft. Bisher gibt es jedoch keine offiziellen Merchandising-Produkte, die diesen Gemeinschaftssinn über die Vereine hinaus repräsentieren und gleichzeitig zur Unterstützung lokaler Vereine beitragen könnten. 2. Zielsetzung: Es soll geprüft werden, ob und wie die Einführung offizieller Neureut-Merchandising-Produkte – konk- ret Kappen, T-Shirts, Hoodies, Pullover und Westen – jeweils mit der Aufschrift „Neureut“ und dem Gemeindewappen, zur Unterstützung lokaler Vereine möglich ist. Ebenfalls vorstellbar sind analog großer Modelabel ganz schlichte Bekleidungsstücke mit dem mittigen Aufdruck „NRT“ 3. Prüfauftrag an die Ortsverwaltung: Die Ortsverwaltung wird gebeten zu prüfen und zu berichten: - Ob und unter welchen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen die Gemeinde Neureut Merchandising-Produkte wie Kappen, T-Shirts, Hoodies, Pullover und Westen mit Gemeindewappen und Schriftzug verkaufen darf (insbesondere Wappenrecht, kommunalrechtliche Vorgaben, Vergabe- recht, steuerrechtliche Aspekte). - Welche Startinvestitionen und laufenden Kosten voraussichtlich anfallen. - Inwieweit sich die Gemeinde an ähnlichen Projekten orientieren kann und welche Best-Practice-Bei- spiele es gibt. - Wie eine transparente und faire Spendenverteilung an die Neureuter Einrichtungen/Vereine organi- siert werden kann (zum Beispiel Fördertopf, Rotationsprinzip, Bewerbungsverfahren). - Welche lokalen Unternehmen oder Designer gegebenenfalls für die Umsetzung eingebunden werden könnten. - Wie der Vertrieb (insbesondere online) rechtssicher und praktikabel gestaltet werden kann. – 3 – - Wie die Einhaltung datenschutzrechtlicher und steuerlicher Anforderungen sichergestellt werden kann. - Welche Risiken und Chancen mit dem Projekt verbunden sind. 4. Weiteres Verfahren: Nach Vorlage und Beratung des Prüfberichts durch die Ortsverwaltung soll über das weitere Vorgehen (gegebenenfalls konkrete Umsetzung) im Gremium entschieden werden. Begründung: Die Prüfung durch die Ortsverwaltung gewährleistet, dass alle rechtlichen, organisatorischen und wirt- schaftlichen Aspekte sorgfältig abgewogen werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. So kann sichergestellt werden, dass das Projekt – im Interesse der Gemeinde und ihrer Einrichtungen/Vereine – rechtssicher, transparent und nachhaltig umgesetzt werden kann. Die CDU-Ortschaftsratsfraktion bittet daher die Ortsverwaltung den Antrag in einer der nächsten Sit- zungen des Ortschaftsrats zu beraten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Kreuter Fraktionsvorsitzender Erläuterungen: Der Antrag stellt die vielfältige und gemeinschaftliche Neureuter Bevölkerung dar. Es gibt eine Vielzahl an Vereinen, sozialen Gruppierungen und Aktivitäten. Einige Vereine haben bereits eigene Merchandi- sing-Produkte und werben hiermit für die eigene Sache. Auch der vorliegende Antrag soll diese Bewe- gungen unterstützen und die lokalen Vereinsstrukturen stärken. Die Prüfung der Detailfragen des Antrags ergeben folgende Ergebnisse: 1. Ob und unter welchen rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen die Gemeinde Neureut Merchandising-Produkte wie Kappen, T-Shirts, Hoodies, Pullover und Westen mit Gemeindewap- pen und Schriftzug verkaufen darf (insbesondere Wappenrecht, kommunalrechtliche Vorgaben, Vergaberecht, steuerrechtliche Aspekte). Die Ortsverwaltung Neureut ist keine eigenständige Rechtsperson. Sie ist Teil der Stadt Karls- ruhe, welche bereits einen eigenen Merchandising-Shop unterhält und unterschiedliche Pro- dukte veräußert. Die Veräußerung von Merchandising-Produkten ist daher grundsätzlich mög- lich. – 4 – 2. Welche Startinvestitionen und laufenden Kosten voraussichtlich anfallen. Startinvestitionen, wie auch laufende Kosten sind stark von der konkreten Anzahl und Qualität der Produkte abhängig. Die Verwaltung kann daher an dieser Stelle keine Aussage zu mögli- chen Kosten treffen. Über die Investitionskosten sowie die laufenden Kosten wird nach Beschluss der Vorgehens- weise durch den Ortschaftsrat Neureut eine Kalkulation vorgenommen. 3. Inwieweit sich die Gemeinde an ähnlichen Projekten orientieren kann und welche Best-Practice-Bei- spiele es gibt. Es gibt verschiedene Kommunen, die eigene Merchandising-Produkte anbieten. Beispielsweise Düsseldorf, Berlin, Münster und auch Karlsruhe. Die Stadt Karlsruhe wirbt hierbei auch für seine Stadtteile. So können im Shop der Tourist-Information der Stadt Karlsruhe Tassen mit dem Neureuter Wappen erworben werden. In diesem Zug wurde das Team Tourist-Information darauf aufmerksam gemacht, dass bislang inkorrekte Wappen von Neureut genutzt werden. Zukünftig werden die korrigierten Versionen veräußert. Die Einnahmen werden hierbei zur Deckung der anfallenden Kosten verwendet. Die Verwaltung konnte kein ähnliches Projekt einer Kommune ausfindig machen. 4. Wie eine transparente und faire Spendenverteilung an die Neureuter Einrichtungen/Vereine organi- siert werden kann (zum Beispiel Fördertopf, Rotationsprinzip, Bewerbungsverfahren). Da die Ortsverwaltung Neureut kein eigenes Budget und keine eigene Finanzkraft für etwaigen Ankäufe aufbringen kann, wird die Werbung über örtliche Unternehmen empfohlen. Ob und wie diese Spenden ausbringen werden, kann die Verwaltung nicht beurteilen und müsste dies ggf. nachgelagert an den Beschluss des Ortschaftsrats erfragen. 5. Welche lokalen Unternehmen oder Designer gegebenenfalls für die Umsetzung eingebunden wer den könnten. Die Verwaltung konnte bereits mit Herrn Ponzer vom Rewe Neureut abstimmen, dass es wie- der einen Neureuter Sekt geben könnte. Aktuell befindet sich die Verwaltung in Detailabstim- mungen, sodass Neureut eventuell wieder im Verkauf des Rewe erscheint. Zusätzlich kann sich der Neureuter Concept Store „little things“ vorstellen die gewünschten Produkte mit dem Schriftzug „Neureut“ oder „Nrt“ in das Sortiment aufzunehmen. – 5 – 6. Wie der Vertrieb (insbesondere online) rechtssicher und praktikabel gestaltet werden kann. Für den Online-Vertrieb stadteigener Produkte kommt die Plattform der Stadt Karlsruhe in Frage. Hier könnten ggf. über den vorhandenen Bestand hinaus, eine Erwerbsmöglichkeit für die „Neureuter Artikel“ erwirkt werden. Sollten es keine stadteigenen Produkte, sondern Produkte einzelner Kooperationspartner sein, kann lediglich auf die Online- bzw. Vertriebsmöglichkeiten des einzelnen Partners verwiesen werden. Selbes gilt auch für den manuellen Abverkauf der Produkte. 7. Wie die Einhaltung datenschutzrechtlicher und steuerlicher Anforderungen sichergestellt werden kann. Im Falle der Werbung über örtliche Partner, werden die datenschutzrechtlichen und steuer- rechtlichen Anforderungen von diesen sichergestellt. Im Falle der Abwicklung über die Ortsverwaltung selbst, kann nach Beschluss des Ortschafts- rats über das weitere Vorgehen eine entsprechende Planung vorgenommen werden. Diese müsste dem Ortschaftsrat in einer der nächsten Sitzungen erläutert werden. – 6 – 8. Welche Risiken und Chancen mit dem Projekt verbunden sind. Risiken: • Finanzieller Verlust durch fehlende Nachfrage und fehlendem Abverkauf der Produkte • Wettbewerbsverzug für örtliche Unternehmen • Minderqualität der Produkte • Zusätzlicher Personalaufwand der Ortsverwaltung Neureut (Achtung: fehlende Perso- nalkapazität) Chancen: • Steigerung des Bekanntheitsgrads des Stadtteils • Förderung des Gemeinschaftsgedankens und der Zugehörigkeit zu Neureut (Heimatver- bundenheit) Fazit: Die Ortsverwaltung Neureut schlägt vor, die Werbung für den Stadtteil Neureut in Form von Merchan- dising-Produkten über die örtlichen Unternehmen zu versuchen. Von einer selbstständigen Bearbeitung durch die Ortsverwaltung wird aufgrund fehlender Finanz- so- wie fehlender Personalkapazitäten abgesehen. Beschluss: 1. Der Ortschaftsrat nimmt die Rückmeldung und Möglichkeiten der Ortsverwaltung Neureut in Ver- bindung mit seinen örtlichen Kooperationspartnern zur Kenntnis. 2. Der Ortschaftsrat entscheidet über den Antrag und das Fazit der Ortsverwaltung.