Pflege und Wahrung des Naturschutzgebietes Fritschlach in Daxlanden
| Vorlage: | 2025/0821 |
|---|---|
| Art: | Antrag |
| Datum: | 01.09.2025 |
| Letzte Änderung: | 11.12.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Daxlanden |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Beratung im Fachgremium/Arbeitskreis
- Ausschuss für Umwelt und Gesundheit (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 23.10.2025
Rolle: Beratung
Ergebnis: Keine Angabe
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 25.11.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: mehrheitlich abgelehnt
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0821 Eingang: Pflege und Wahrung des Naturschutzgebietes Fritschlach in Daxlanden Antrag: FDP|FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 28 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.10.2025 3 Ö Behandlung Gemeinderat 25.11.2025 23 Ö Entscheidung 1. Zum Ziel der regelmäßigen Pflege und zukünftigen Wahrung des Karlsruher Naturschutzgebiets Fritschlach auf der Gemarkung Karlsruhe wird bei der Stadt Karlsruhe ein Runder Tisch mit den Akteuren der Stadtentwässerung (Tiefbauamt), des Gartenbauamts, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, des BUND Karlsruhe, des NABU Karlsruhe und den Grundstücksbesitzern der Fritschlach eingesetzt. 2. Analog zu den bestehenden Putzaktionen in den Rheinauen, den Müllsammelaktionen in den städtischen Waldgebieten, den Dreck-weg-Aktionen im Stadtgebiet etc. werden gemeinsame zivilgesellschaftliche Pflegeaktionen zum Erhalt der städtischen Entwässerungsgräben in der Daxlander Fritschlach und in den anderen Karlsruher Naturschutzgebieten initiiert. Sachverhalt/Begründung Die Schäden des Hochwassers vom Frühsommer 2024 sind im Karlsruher Naturschutzgebiet Fritschlach noch heute beobachtbar. Als Teil einer alten Rheinschlinge ist das Areal besonders von den Folgen von Starkregen und langen Regenperioden betroffen. Über 100 Jahre alte Bäume, unterirdisch lebende Tierarten und auch wichtige Kleinstlebewesen überlebten den monatelangen Hochwasserstand nicht. Große Regenwassermengen sind somit nicht nur hinsichtlich des Bevölkerungsschutzes eine immense Herausforderung, sie stellen auch eine große Gefahr für die heimische Artenvielfalt dar. Deshalb ist es umso wichtiger, dass essenzielle Entwässerungsgräben auf den städtischen Grundstücken in Naturschutzgebieten regelmäßig freigelegt und gepflegt werden, damit auch große Niederschlagsmengen geordnet ablaufen können. Diese Gräben müssen im Hinblick auf einen einfachen, aber dennoch wichtigen städtischen Natur- und Bevölkerungsschutz zuverlässig instand gehalten werden. Bäume, Sträucher und sonstige wertvolle Pflanzen, die für ein gutes Mikroklima für die Bevölkerung sorgen sollen, aber aufgrund von vermeidbaren angestauten Wassermengen absterben, können nicht Teil einer guten Karlsruher Klimaschutzpolitik sein, die ja für alle städtischen Akteure einen hohen Stellenwert einnimmt. Das Verkümmern von Naturschutzgebieten darf im Rahmen dieser Ausrichtung somit nicht billigend in Kauf genommen werden. Die Freilegung der Entwässerungs- und Ablaufgräben auf den städtischen Grundstücken gehört zu den kommunalen Aufgaben. Hier trägt die Stadt Karlsruhe eine wichtige Verantwortung. Falls die jetzigen Freilegungsintervalle im Hinblick auf die Bewältigung der städtischen Aufgabe zu groß sind, müssen aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen des Klimawandels die Mäh- und – 2 – Schnittabstände verkürzt und intensiviert werden - so wie auch private Grundstückseigentümer in der Verantwortung stehen und ihre Pflege an die jeweilige topografische Lage und an geänderte Umstände anpassen müssen, wenn Bewuchs das allgemeine Interesse und die öffentliche Sicherheit beeinträchtigt. Um bei dieser wichtigen Aufgabe Unterstützung und Hilfe zu erhalten, sollte deshalb zur Wahrung und Pflege des Naturschutzgebiets Fritschlach zunächst ein Runder Tisch eingerichtet werden, der den Erhalt des heimischen Areals zum Ziel hat. Zudem sollten zur Sensibilisierung und bürgerschaftlichen Beteiligung auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene Pflege- und Freilegungsaktionen sowohl in der Fritschlach als auch in anderen Naturschutzgebieten auf der Gemarkung Karlsruhe initiiert werden. Eine gesunde und ausgewogene Ökologie sowie die dazugehörige Planungssicherheit für die Grundstückseigentümer vor Ort hinsichtlich der zukünftigen Bepflanzung sind elementar für den Erhalt dieses besonderen Naturschutzgebiets. Starkregenereignisse und längere Regenperioden als Folgen des Klimawandels werden nun häufiger auftreten, die jedoch absehbar sind und in großen Teilen auch mithilfe präventiver Maßnahmen abgemildert und eingedämmt werden können. Deshalb müssen bestimmte vorbeugende Arbeiten regelmäßig ausgeführt und alle zentralen Akteure auf allen Ebenen zum Schutz des Areals eingebunden werden. Unterzeichnet von: Dr. Stefan Noé Thomas H. Hock Annette Böringer Petra Lorenz
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Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0821 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Pflege und Wahrung des Naturschutzgebietes Fritschlach in Daxlanden Antrag: FDP|FW Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 28 Ö Kenntnisnahme Ausschuss für Umwelt und Gesundheit 23.10.2025 3 Ö Beratung Gemeinderat 25.11.2025 23 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Antrag hat zum Ziel, die Gräben im Naturschutzgebiet „besser“ zu pflegen und zu unterhalten. Die Einberufung eines Runden Tisches und zivilgesellschaftliche Pflegeaktionen sollen dies unterstützen. Für die Naturschutzgebiete ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Entwässerungsmaßnahmen in der Fritschlach sind gegen den Schutzzweck des Naturschutzgebietes. Die beteiligten Fachämter können einen Runden Tisch aus den aufgeführten Gründen nicht empfehlen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – 1. Zum Ziel der regelmäßigen Pflege und zukünftigen Wahrung des Karlsruher Naturschutzgebiets Fritschlach auf der Gemarkung Karlsruhe wird bei der Stadt Karlsruhe ein Runder Tisch mit den Akteuren der Stadtentwässerung (Tiefbauamt), des Gartenbauamts, der Unteren Naturschutzbehörde, der Unteren Wasserbehörde, des BUND Karlsruhe, des NABU Karlsruhe und den Grundstücksbesitzern der Fritschlach eingesetzt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für Naturschutzgebiete das Regierungspräsidium zuständig ist. Zum Schutzzweck des Naturschutzgebietes Frischlach gehört auch die Erhaltung der Altrheinaue des ehemaligen Rheinbogens der Mäanderzone mit den vorhandenen Primärbiotopen wie Schwimmblattgesellschaften, Röhricht-, Weich- und Hartholzauen. Nach der Verordnung sind alle Handlungen verboten, die zu einer Beschädigung oder Veränderung des Schutzgebietes führen können. Dazu gehört nach § 4 Abs. 2 Nr. 4 insbesondere auch die Durchführung von Entwässerungsmaßnahmen, die den Wasserhaushalt des Gebietes verändern. Bevor in der Fritschlach Änderungen der Gräben vorgenommen werden könnten, müsste daher zunächst das Regierungspräsidium als zuständige Stelle eingebunden werden und eine entsprechende Erlaubnis beantragt werden. Eine Einbindung des Regierungspräsidiums ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Die Gräben im Gebiet Fritschlach werden vom Tiefbauamt, Gewässer, gepflegt und unterhalten. Die Pflegeziele und Unterhaltungs- und Mähzeiten spiegeln sich in den Mähplänen wider. Diese Mähpläne werden, für alle Karlsruher Gewässer II Ordnung, alle vier Jahre neu aufgestellt und in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz hinsichtlich der ökologischen Ziele und der örtlichen Gegebenheiten abgestimmt. Da die Arbeiten zur Grabenunterhaltung stark witterungsabhängig sind, gab es schon immer Jahre, in welchen diese Mähzeiten nicht eingehalten werden konnten. Das bedeutet nicht, dass die Ziele oder Zeitvorgaben falsch sind. Das Jahr 2024 war geprägt von langanhaltenden Niederschlägen und ebenso langanhaltenden Hochwasserständen im Rhein und damit auch im Alten Federbach. Der Alte Federbach ist die Hauptvorflut für die Gräben in der Fritschlach. Es ist richtig, dass diese Gräben, hochwasserbedingt und auch aus personellen Gründen, nicht zu den abgestimmten Mähzeiten bearbeitet werden konnten. Ein einjährig ungemähter Graben sieht erst einmal ungepflegt aus, leichter Bewuchs verhindert den Wasserabfluss aber nur marginal. Auch nach den erfolgten Mäharbeiten und den wiederholt durchgeführten Spülungen einiger Grabendurchlässe „Im Jagdgrund“, konnte das Wasser aufgrund der hohen Vorwasserstände nicht vollständig ablaufen. Dies ist im Gebiet Fritschlach, einem ehemaligen Altrheinarm, druckwasserbeeinflusst durch den Rhein, durchaus normal. In den letzten trockenen und heißen Jahren war das nicht mehr aktuell und geriet in Vergessenheit (vielmehr waren langanhaltende Trockenzeiten das Problem). Selbst mit unendlichen personellen und finanziellen Ressourcen wird es nicht möglich sein, die Fritschlach in solchen wasserreichen Zeiten trocken zu legen. Im Naturschutzgebiet Fritschlach befinden sich zahlreiche schützenswerte Nasswiesen und Feuchtbiotope, die für viele typische und selten Pflanzen- und Tierarten der Überflutungsauen einen wichtigen Lebensraum darstellen. Ein Trockenlegen der Fritschlach ist demnach nicht erwünscht und auch nicht zulässig. – 3 – Die beteiligten Fachämter können einen Runden Tisch aus den aufgeführten Gründen nicht empfehlen. 2. Analog zu den bestehenden Putzaktionen in den Rheinauen, den Müllsammelaktionen in den städtischen Waldgebieten, den Dreck-weg-Aktionen im Stadtgebiet etc. werden gemeinsame zivilgesellschaftliche Pflegeaktionen zum Erhalt der städtischen Entwässerungsgräben in der Daxlander Fritschlach und in den anderen Karlsruher Naturschutzgebieten initiiert. Die Pflege der Gräben erfolgt zu einem großen Teil mithilfe von Maschinen, die nur von geschultem Personal bedient werden können. Seitens des Amts für Umwelt- und Arbeitsschutz und des Sachgebietes Gewässerunterhaltung des Tiefbauamtes wird schon seit vielen Jahren an zahlreiche Kleingartenanlagen kommuniziert, dass die angrenzenden Kleingärtner, besonders in trockenen Jahren, die Gräben zwischen den Gärten mit Gartenabfällen füllen und damit den geregelten Abfluss verhindern. Auch Bauten, wie Zäune, Komposthaufen, Gartenhäuschen, werden so dicht an die Gräben gestellt, dass eine Grabenpflege mit Maschinen nicht möglich ist. Durch das Sachgebiet Gewässer des Tiefbauamtes werden die Durchlässe bei Erfordernis freigespült. Außerdem werden der Saumgraben und der Fritschlachgraben1 als Vorflut der Entwässerung regelmäßig unterhalten. Vor diesem Hintergrund wäre eine zivilgesellschaftliche Pflegeaktion aus Sicht der Verwaltung zwar durchführbar. Die Verwaltung weist aber darauf hin, dass diese Pflegeaktionen zur Reinigung der untergeordneten Gräben ausschließlich durch Gärtner*innen oder Vereine in Eigeninitiative durchgeführt werden müssen. Die Stadt kann aus personellen und finanziellen Gründen keine Beteiligung oder Initiierung übernehmen
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Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 28 der Tagesordnung: Pflege- und Wahrung des Naturschutzgebietes Fritschlach in Daxlanden Antrag: FDP/FW Vorlage: 2025/0821 Beschluss: Beratung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 23. Oktober 2025, öffentlich Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunk 28 auf und teilt mit, der Antrag werde ohne Aus- sprache in den Ausschuss für Umwelt und Gesundheit verwiesen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 6. Oktober 2025
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Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 23 der Tagesordnung: Pflege und Wahrung des Naturschutzgebietes Fritschlach in Daxlanden Antrag: FDP|FW Vorlage: 2025/0821 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Ablehnung (8 Ja, 31 Nein, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit am 23. Oktober 2025, vor- wiesen aus der Gemeinderatssitzung vom 30. September 2025. Stadtrat Hock (FDP/FW): Als anerkannter Naturschützer habe ich gedacht, ich setze mich mal für Bäume ein, die in der Fritschlach stehen und neun Monate im Wasser stehen und hatte gedacht, ich tue der Sache mal etwas Gutes und versuche einmal, einen runden Tisch zu initiieren und war, es ist öffentlich gewesen, dann doch sehr überrascht, wie im Aus- schuss aus vollen Rohren gegen mich geschossen wurde, mit Argumenten, ich will es ein- mal so drastisch sagen, in dem vorderen Punkt hat man gerade über Obstbäume gespro- chen, und es ging dann um Erhaltung der Fritschlach mit ihrem Artenreichtum und ihren vielen Bäumen, die dort stehen. Der vorhergehende Punkt, da wurde um jeden einzelnen Obstbaum gestritten. Und bei der Fritschlach hat man den Eindruck gehabt, jeder versucht, das Ding wegzudrücken, bloß keinen runden Tisch, bloß keine Leute an den Tisch bringen, dass man die Probleme, die da draußen über Monate da sind, dass man die lösen kann. Ich muss ganz ehrlich sagen, ich streite oder fechte hier gerne Gefechte aus, wenn es um einzelne Bäume geht, und es ist auch richtig und gut. Das sage ich auch ganz offen. Aber wenn es dann um nicht nur einen Baum geht, sondern fast 100 Bäume, dann muss man ehrlich sagen, ist man überrascht, dass man es nicht einmal fertig bringt, die Protagonisten in diesem Bereich an den Tisch zu bekommen, um die Problemstellung zu besprechen und vielleicht eine Lösung herbeizuführen. Ich sage es ganz klar, wenn man jetzt den Haushalt – 2 – sieht, da hat das Tiefbauamt auch einen tollen Antrag noch reingebracht. Ich war über- rascht, der dann auf einmal da war, dass die Gräben nicht mehr so gepflegt werden sollen, wie es denn Standard ist bei der Stadt. Der Antrag war irgendwann da, und ich war über- rascht. Er war vorher ganz am Anfang nicht drin, und dann war er da. Das hat mir natür- lich dann noch mehr zu denken gegeben. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, gehen Sie raus. Schauen Sie sich die Gräben der Fritschlach an, schauen Sie sich an, wie das Wasser nicht abfließen kann, und schauen Sie sich an, über neun Monate steht dort das Wasser. Dass es zu Hochwasser kommt, ist keine Frage, aber früher, wer sich dort im Gebiet auskennt, ist das Wasser abgeflossen. Es kann nicht mehr abfließen, weil die Gräben seit Jahren nicht instand gehalten werden. Das war eigentlich das Ansinnen unseres Antrages, dass man sich das zusammen mit der Verwaltung, mit dem BUND und allen, dass man dort zu wenigstens einer Verbesserung kommt. Aber wenn ich gesehen habe, wie im Ausschuss dagegen argumentiert wurde, kann ich nur eines sagen, es hat mir die Sprache verschlagen. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Die FDP wirbt hier für einen runden Tisch für mehr Pflege der Entwässerungsgräben in der Fritschlach. In unserem Biodiversitätskonzept haben wir gelernt, dass Karlsruhe das seltene Glück hat, über eine Vielfalt von Biotoptypen zu verfü- gen. Und einer dieser Biotoptypen ist das Feuchtbiotop. Das ganze Gebiet der Fritschlach ist ein solches Feuchtbiotop und zudem ein Naturschutzgebiet. Laut Biodiversitätskonzept dürfen Feuchtbiotope nicht durch Eutrophierung, also den Mineraleintrag durch Düngung, aber auch nicht durch Entwässerung beeinträchtigt werden. Wir hatten uns wohl alle schon daran gewöhnt, dass es einige Jahre zu trocken war. Vielleicht wird es jetzt auch ei- nige Jahre zu feucht sein, wer weiß. Vielleicht sind das noch natürliche Schwankungen, vielleicht aber auch mehr und mehr die Folgen der Klimakatastrophe, auf die wir uns alle einstellen werden müssen. Wir können schon verstehen, dass das in feuchten Jahren für die Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer ärgerlich ist und zur Beeinträchtigung ihrer Nutzung führt. Hilfreich wird es sicherlich sein, wenn man sich in solchen Fällen etwas Beratung holt. Im Umweltausschuss hatten die Experten die Pflanzung von Bäumen vorgeschlagen, die mit den Schwankungen und der Feuchtigkeit besser klarkommen. Ein übermäßiges Mähen der Gräben zur dauerhaften Entwässerung gehört nicht zu den Maßnahmen, die in einem Feuchtbiotop vorgenommen werden sollten. Das sage ich einmal so als anerkannte Natur- schützerin, lieber Herr Hock. Deshalb brauchen wir auch keinen runden Tisch, von der Ver- waltung initiiert und organisiert. Das bedeutet, dass wir hier mit der Stellungnahme der Verwaltung mitgehen und den Antrag der FDP ablehnen werden. Stadtrat Kehrle (CDU): Frau Klingert hat bereits das meiste für mich auch schon gesagt. Die CDU wird der Verwaltungsvorlage folgen, und ich werde auch das Gleiche wie im Aus- schuss sagen, was auch die Verwaltung, wie das RP auch schon, im Ausschuss präsentiert hat. Die Eigentümer teilweise bauen zu nah ihre Zäune, Hütten und sonst irgendwas an die Gräben, dass eine Grabenräumung maschinell nicht mehr möglich ist. Das haben wir im Ausschuss gesagt, das wurde erklärt. Von daher folgen wir dem. Ich werde jetzt nicht noch einmal alles wiederholen, das meiste wurde gerade gesagt, deswegen halte ich mich kurz. Wir folgen der Vorlage der Verwaltung. – 3 – Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Was wir hier haben, ist ein klassischer Interessenskonflikt. Es wurde politisch mal eine Entscheidung getroffen, dass die Fritschlach bzw. die Auen, dass der Bereich renaturiert wird. Das ist letztendlich, was jetzt mit den Kleingärten passiert, die logische Konsequenz daraus, dass diese Gärten auch ein Stück weit vernässen. Man kann da unterschiedlicher Meinung zu sein, aber es ist letztendlich eine logische Folgerung dar- aus, auch dass die Baumbestände, von denen Sie, sehr geehrter Herr Hock, gesprochen ha- ben, auch entsprechend absterben werden und Baumarten, die mit der Feuchtigkeit zu- rechtkommen, werden da ihren Platz finden. Aus unserer Sicht setzt die Verwaltung die Maßnahmen um, die erforderlich sind. Letztend- lich ist es eine Frage, welche Zukunft haben diese Kleingärten in diesem Bereich, weil an der Problematik der Vernässung wird sich mittelfristig nichts ändern. Ich kann das aus der Perspektive der Nutzer, der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner durchaus nachvollziehen, weil das eine gewachsene Kleingartenstruktur ist. Die Interessen laufen nun einmal gegen- einander. Und jetzt haben wir als Nächstes, da wird der Polder kommen, und diese Proble- matik wird sich noch einmal in einer ganz anderen Art und Weise in dem Bereich darstel- len. Von daher gehen wir mit der Verwaltung mit und schließen uns dementsprechend an. Stadtrat Haug (KAL): Die Schäden und die Beeinträchtigung, die infolge der hohen Wasser- stände auch im Bereich der Kleingärten entstehen, sind für die Nutzer*innen ärgerlich. In- sofern können wir das Ansinnen des Antrags nachvollziehen. Die Lage der Kleingärten in einer ehemaligen Rheinschlinge ist aber aus Naturschutzsicht hochproblematisch. Die be- schriebenen Zustände entsprechen den Zielen des Naturschutzgebietes. Für die Artenviel- falt kann die Bedeutung des Feuchtgebietes nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die positiven Auswirkungen sind vielfältig. Sie sind ein natürlicher Puffer gegen Hochwasser. Sie speichern Wasser und leisten so einen Beitrag zur Trinkwasserversorgung. Sie sind ein Kohlenstoffspeicher und damit wichtig für den Klimaschutz und nicht zuletzt ein Hotspot für die Biodiversität. Im Ausschuss für Umwelt und Gesundheit haben uns die Expert*innen zudem dargelegt, dass die beschriebenen Baumsterben zum Teil aus der Bestandsüberalterung der Pappeln und zum anderen Teil aus dem Eschentriebsterben resultieren. Außerdem würde eine Ver- bindung der Gräben eine Ausbreitung des Kalikokrebses begünstigen. Wir lehnen den An- trag ab, nicht zuletzt, weil das Naturschutzgebiet in der Zuständigkeit des Regierungspräsi- diums Karlsruhe liegt und die gewünschten Maßnahmen dem Schutzzweck des Gebietes entgegenstehen. Der Vorsitzende: Vielen Dank, das waren alle Wortmeldungen. Soll der Antrag abgestimmt werden? Ja, dann stelle ich den Antrag zur Abstimmung und bitte um Ihr Votum ab jetzt. – Wir haben eine mehrheitliche Ablehnung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Dezember 2025