Erhöhung der Entgelte für die Verpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen
| Vorlage: | 2025/0820 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 29.08.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Sozial- und Jugendbehörde |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0820 Verantwortlich: Dez. 3 Dienststelle: SJB Erhöhung der Entgelte für die Verpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 15.10.2025 4 Ö Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 16 Ö Entscheidung Beschlussantrag Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Entgelte für die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen zum 1. Januar 2026 gemäß Tabelle 3. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Mehrerträge ab 2026 ff.: 286.800 Euro Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☒ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen: I. Ausgangslage Die letzte Erhöhung der Verpflegungsentgelte in den städtischen Einrichtungen erfolgte zum 1. Ja- nuar 2015. Seitdem haben sich die Kosten für die Verpflegung erhöht, sehr deutlich ab 2018. Ursache sind vor allem steigende Lebensmittelpreise, höhere Personalkosten, zusätzliche gesetzliche Vorgaben sowie gestiegene Kosten für Energie und Speiseresteentsorgung. Seit Oktober 2017 besteht die gesetzliche Verpflichtung, Speisereste in speziellen Behältern durch Fachfirmen entsorgen zu lassen. Außerdem wurde der Mindestlohn in den letzten Jahren mehrfach angehoben, was die Personalkosten zusätzlich erhöht hat. II. Kostenentwicklung und rechtliche Vorgaben 1. Kostenbestandteile Bei der Kalkulation der Verpflegungskosten werden insbesondere folgende Faktoren berücksichtigt: ▪ Lieferleistungen für die warme Mittagsverpflegung in den städtischen Kitas und in den Horten, ▪ Personalkosten für städtische Hauswirtschaftskräfte in den Kitas, ▪ Kosten für Fremdfirmen, die Ausfallzeiten städtischer Hauswirtschaftskräfte in den Kitas kom- pensieren, ▪ Kosten für Fremdfirmen für die externen Hauswirtschaftskräfte in den Horten, ▪ Kosten für die verpflichtete Speiseresteentsorgung, ▪ Anzahl Mittagessen pro Jahr. 2. Entwicklung der Kosten In der nachfolgenden Übersicht ist die Entwicklung der Gesamtkosten der Verpflegung sowie der durchschnittlichen Kosten pro Mittagessen für die Jahre 2015, 2018 sowie 2024 dargestellt: Tabelle 1: Entwicklung der Kosten für die Verpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtun- gen Jahr Gesamtkosten der Verpflegung durchschnittliche Kosten pro Mittagessen 1 2015 1.980.198 Euro 4,29 Euro 2018 2.399.689 Euro 5,41 Euro 2024 3.552.109 Euro 6,85 Euro Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde 1 Bei derzeit durchschnittlich 20 Betriebstagen/Essen/Monat. Zusammenfassung: Die Kosten für die Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas und Hor- ten) sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Höhere Lebensmittelpreise, steigende Per- sonalkosten, neue gesetzliche Vorgaben sowie die gestiegenen Energie- und Entsorgungsaufwen- dungen führen dazu, dass die Verpflegungskosten die entsprechenden Erträge zunehmend über- steigen. Die Verpflegungsentgelte sollen zum 1. Januar 2026 angepasst werden, um die gewohnt gute Qualität der Mahlzeiten sicherzustellen und den rechtlichen Vorgaben zur Kostendeckung ge- recht zu werden. – 3 – Die Entwicklung der Gesamtkosten für die Verpflegung ist außer auf die in der Ausgangslage benann- ten Kostensteigerungen auch auf die Zunahme der Anzahl der Mittagessen um circa sieben Prozent von 2015 bis 2024 zurückzuführen. So stiegen die Aufwendungen für Lebensmittel zwischen 2015 und 2024 um rund 70 Prozent, die Per- sonalkosten für die in den städtischen Kindertageseinrichtungen eingesetzten Hauswirtschaftskräfte im gleichen Zeitraum um circa 88 Prozent. 3. Entgelte für die Verpflegung in städtischen Einrichtungen Für die Verpflegung in den städtischen Einrichtungen erhebt die Stadtverwaltung monatlich entspre- chende Entgelte. Wie dargestellt, wurden die Entgelte für die Verpflegung seit 1. Januar 2015 nicht erhöht und stellen sich derzeit wie folgt dar: Tabelle 2: Entgelte für die Verpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen seit 1. Januar 2015 für ... Entgelt für Verpflegung pro Monat seit 01.01.2015 Entgelt für Verpflegung pro Essen seit 01.01.2015 2 Erst- und Zweitkinder 70 Euro 3,50 Euro Dritt- und weitere Kinder 50 Euro 2,50 Euro Kinder in Naturgruppen 70 Euro 3,50 Euro Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde 4. Entwicklung des Kostendeckungsgrades von 2015 bis 2024 Das Verhältnis der erhobenen Verpflegungsentgelte zu den entsprechenden Kosten stellt den Kosten- deckungsgrad dar. Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung des Kostendeckungsgrades von 2015 bis 2024. Ausgehend vom Jahr 2015 ist der Kostendeckungsgrad von 82 Prozent auf 51 Prozent in 2024 gesunken. Abbildung 1: Entwicklung des Kostendeckungsgrades der Verpflegungsentgelte in den städtischen Einrichtungen von 2015 bis 2024 Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde 2 Bei derzeit durchschnittlich 20 Betriebstagen/Essen/Monat. 82% 71% 65% 64% 55% 60% 56% 51% 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100% 20152017201820192021202220232024 – 4 – 5. Rahmenbedingungen und rechtliche Vorgaben In den städtischen Einrichtungen gilt: Das monatliche Benutzungsentgelt setzt sich aus einem Betreu- ungsanteil und dem Verpflegungsanteil insbesondere für ein warmes Mittagessen zusammen. Auch freie Träger von Kindertageseinrichtungen erheben Elternbeiträge für Betreuung sowie Verpfle- gung und müssen diese nachvollziehbar kostendeckend kalkulieren. Der durchschnittliche Elternbeitrag für die Verpflegung in den Einrichtungen in freier Trägerschaft liegt über alle Einrichtungen und Angebotsformen hinweg bei rund 105 Euro monatlich (Stand: August 2025), wobei hierbei die Spannbreite groß ist. In Bezug auf die Verpflegungsbeiträge bzw. -entgelte gilt, dass, sofern das Familieneinkommen nicht ausreicht, auf Antrag die Kosten vollständig oder teilweise über die Wirtschaftliche Jugendhilfe-Förde- rung oder nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) übernommen werden können. Die Stadt Karlsruhe ist verpflichtet, städtische Entgelte kostendeckend zu kalkulieren. Diese Verpflich- tung begründet sich in den gemeindewirtschaftsrechtlichen Finanzierungsgrundsätzen des § 78 Ab- satz 2 Gemeindeordnung (GemO) und ist seit 2022 in der städtischen Haushalts-, Kassen- und Rechts- ordnung (HKRO) verankert. Auf diese Weise soll möglichst vermieden werden, dass individuelle Leis- tungen, wie zum Beispiel ein warmes Mittagessen in einer Kindertageseinrichtung, steuerfinanziert werden und somit zu Lasten der Allgemeinheit gehen. Eine Gewinnerzielung für die Stadt ist rechtlich ausgeschlossen. III. Weiteres Vorgehen Die dargestellten Entwicklungen, die steigenden Kosten und die Anforderungen an den Kostende- ckungsgrad machen eine Anpassung der Verpflegungsentgelte in den städtischen Kindertageseinrich- tungen erforderlich. Durch die kontinuierliche Optimierung der Kostenstruktur durch die Verwaltung fällt der erforderliche Anpassungsbedarf geringer aus, sodass die Entgelte im folgenden Umfang anzu- heben sind: Tabelle 3: Erhöhung der monatlichen Entgelte für die Verpflegung in den städtischen Kinderta- geseinrichtungen zum 1. Januar 2026 für ... Entgelt für Verpflegung pro Monat bis 31.12.2025 Erhöhung pro Monat zum 01.01.2026 Entgelt für Verpflegung pro Monat ab 01.01.2026 Erhöhung pro Essen ab 01.01.2026 Erst- und Zweitkinder 70 Euro 10 Euro 80 Euro 0,50 Euro Dritt- und weitere Kinder 50 Euro 10 Euro 60 Euro 0,50 Euro Kinder in Naturgruppen 70 Euro 10 Euro 80 Euro 0,50 Euro Quelle: Stadt Karlsruhe I Sozial- und Jugendbehörde Die Anpassung stellt sicher, dass die gestiegenen Kosten für Lebensmittel, Personal, Energie und Ent- sorgung zunehmend dort gedeckt werden, wo sie entstehen und somit die bestehende Qualität der Verpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen weiterhin gewährleistet bleibt. IV. Finanzielle Auswirkungen Mit der Anpassung der Entgelte für die Verpflegung gemäß den obigen Ausführungen ist ab dem Haushaltsjahr 2026 ff. mit voraussichtlichen Mehrerträgen von bis zu 286.800 Euro jährlich zu rech- nen. Diese Mehrerträge sind bis dato nicht im Verwaltungsentwurf für den Doppelhaushalt 2026/2027 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. – 5 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Entgelte für die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen zum 1. Januar 2026 gemäß Tabelle 3.
-
Extrahierter Text
-
Extrahierter Text
Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 16 der Tagesordnung: Erhöhung der Entgelte für die Verpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen Vorlage: 2025/0820 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss die Erhöhung der Entgelte für die Verpflegung in städtischen Kindertageseinrichtungen zum 1. Januar 2026 gemäß Tabelle 3. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (44 Ja, 3 Nein) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 16 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Jugendhilfeausschuss am 15. Oktober 2025. Ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Oktober 2025