Kunstinstallation "Radical Climate Action Bird"
| Vorlage: | 2025/0816 |
|---|---|
| Art: | Anfrage |
| Datum: | 28.08.2025 |
| Letzte Änderung: | 17.10.2025 |
| Unter Leitung von: | Kulturamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 30.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Kenntnisnahme
Zusätzliche Dateien
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Extrahierter Text
Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0816 Eingang: 28.08.2025 Kunstinstallation "Radical Climate Action Bird" Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 44 Ö unbekannt Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten: 1. Der Bericht 2024 des Kulturamtes weist für das Projekt einen Förderbetrag von 15.993,00 € aus. Aus dem Bericht geht jedoch kein Zuschussempfänger hervor. Wer ist der Zuschussempfänger und warum ist dieser nicht im Bericht des Kulturamtes genannt? 2. Warum wurde dieses Projekt im Vorfeld nicht im Kulturausschuss vorgestellt, obwohl in diesem Gremium durchaus Projekte von „Karlsruhe Unesco City of Media Arts“ behandelt werden? Der einzige Hinweis auf dieses Projekt findet sich in gemeinderätlichen Unterlagen im Bericht 2024 des Kulturamtes, der im Juli 2025 veröffentlicht wurde. 3. Welche weiteren Kosten sind bei der Stadt Karlsruhe selbst oder städtischen Eigenbetriebe oder Institutionen mit städtischer Beteiligung durch die Installation entstanden? Bitte diese differenziert nach Sachmitteln und monetarisierten Personalkosten je beteiligter Institution ausweisen. 4. Welche weiteren Ämter oder städtischen Eigenbetriebe waren an der Entscheidung beteiligt? 5. Wurde / wird geprüft werden, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt wurden / werden? 6. Welche Belege wurden / werden als Verwendungsnachweis der zur Verfügung gestellten Mitteln geprüft? 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Anlage im Schlossgarten genehmigt? 8. Wurde geprüft, ob die gespielten Inhalte als politische Meinungsäußerung einzustufen sind? 9. War den beteiligten Ämtern oder städtischen Eigenbetrieben bei der Mittelvergabe bekannt, dass es sich bei dem Titel der Installation um eine Verschleierung des tatsächlichen Installationsthemas handelt? 10. Falls ja, warum wurden dann dennoch städtische Mittel für das Projekt vergeben? 11. Falls nein, gibt es bei der Stadt Überlegungen, die zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund der Verschleierung der thematischen Absicht der Installation zurückzufordern? 12. Welche Lieder (-auszüge) und Parolen werden konkret wiedergegeben? 13. Wer hat über die Auswahl der Inhalte entschieden? 14. Ist sichergestellt, dass keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Inhalte verbreitet werden? 15. Welche Lärmemissionen entstehen durch die Installation? 16. Wurde eine Prüfung in Bezug auf das Bundes-Immissionsschutzgesetz durchgeführt? 17. Gab es Beschwerden von Bürgern oder Besuchern? 18. Wurde untersucht, ob die abgespielten Vogelstimmen das Verhalten der einheimischen Vogelarten beeinträchtigen? – 2 – 19. Gab es eine Stellungnahme des Veterinär- oder Umweltamts? 20. Handelt es sich um eine dauerhafte Installation oder nur um ein zeitlich befristetes Projekt? 21. Falls dauerhaft: Welche Kosten entstehen für Unterhalt, Wartung und Pflege? 22. Ist geplant, weitere Inhalte einzuspielen – beispielsweise Auszüge von regionalen oder identitätsstiftenden Liedern wie dem Badnerlied oder der deutschen Nationalhymne? 23. Falls nein: mit welcher Begründung wird dies ausgeschlossen, obwohl andere politische Lieder (-auszüge) zugelassen wurden? 24. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Form der politischen Indoktrination im öffentlichen Raum handelt? 25. Wie wird künftig, z.B. durch Überarbeitung der Förderungsrichtlinien, verhindert, dass städtisch unterstützte Kunstprojekte zur einseitigen politischen Meinungsbildung missbraucht werden? Sachverhalt/Begründung Über die Installation wurde medial bundesweit und auch international in etlichen Fällen kritisch berichtet und der Stadt Karlsruhe eine Nähe zur „Antifa“ unterstellt. Der Installationstitel Titel „Radical Climate Action Bird suggeriert, dass sich die Installation ausschließlich inhaltlich mit dem Klimawandel und Aktionen in diesem Kontext bezieht. Laut etlicher Berichte geht es in diesem Projekt jedoch ausschließlich um das Erlernen antifaschistischer Protestsongs durch Vögel. Unterzeichnet von: Dr. Paul Schmidt Oliver Schnell Rouven Stolz Dr. Gerhard Lenz Andreas Seidler
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Stellungnahme zur Anfrage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0816 Verantwortlich: Dez. 2 Dienststelle: Kulturamt Kunstinstallation "Radical Clinate Action Bird" Anfrage: AfD Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 30.09.2025 44 Ö Kenntnisnahme 1. Der Bericht 2024 des Kulturamtes weist für das Projekt einen Förderbetrag von 15.993,00 aus. Aus dem Bericht geht jedoch kein Zuschussempfänger hervor. Wer ist der Zuschussempfänger und warum ist dieser nicht im Bericht des Kulturamtes genannt? Namen von Zuschussempfänger*innen werden immer aus datenschutzrechtlichen Gründen anonymisiert dargestellt. Lediglich Institutionen werden im Bericht ausdrücklich benannt. 2. Warum wurde dieses Projekt im Vorfeld nicht im Kulturausschuss vorgestellt, obwohl in diesem Gremium durchaus Projekte von „Karlsruhe Unesco City of Media Arts“ behandelt werden? Der einzige Hinweis auf dieses Projekt findet sich in gemeinderätlichen Unterlagen im Bericht 2024 des Kulturamtes, der im Juli 2025 veröffentlicht wurde. Die im Rahmen der Ausstellung Media art is here gezeigten Projekte werden nicht im Vorfeld im Kulturausschuss vorgestellt. In der Vergangenheit wurde über die Ausstellung als Gesamtkonzept lediglich nachträglich berichtet; eine detaillierte Vorstellung einzelner Werke im Kulturausschuss findet nicht statt. Für die aktuelle Ausstellung umfasst dies insgesamt zehn Werke. 3. Welche weiteren Kosten sind bei der Stadt Karlsruhe selbst oder städtischen Eigenbetriebe oder Institutionen mit städtischer Beteiligung durch die Installation entstanden Bitte diese differenziert nach Sachmitteln und monetarisierten Personalkosten je beteiligter Institution ausweisen. Sachkosten: 100 € Gestattungsentgelt Vermögen und Bau und 300 € Aufwandsentschädigung für Auf- und Abbau. 4. Welche weiteren Ämter oder städtischen Eigenbetriebe waren an der Entscheidung beteiligt? An der Entscheidung der Förderung war – wie jedes Jahr – die Fachjury des Projektförderprogramms für Medienkunst der UNESCO City of Media Arts unter Vorsitz von Dr. Dominika Szope beteiligt. 5. Wurde / wird geprüft werden, ob die zur Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für diesen Zweck eingesetzt wurden / werden? Ja. Alle Fördernehmer*innen sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis einzureichen. Über die Verwendung des Zuschusses ist daher ein schriftlicher Nachweis vorzulegen, anhand dessen geprüft wird, ob die Mittel ausschließlich für den vorgesehenen Zweck eingesetzt wurden. Die ordnungsgemäße Verwendung des Projektzuschusses ist innerhalb von vier Monaten nach Abschluss – 2 – des Vorhabens gegenüber der Bewilligungsstelle bzw. der benannten Stelle nachzuweisen; in diesem Fall bis zum 17.11.2025. 6. Welche Belege wurden / werden als Verwendungsnachweis der zur Verfügung gestellten Mitteln geprüft? Wie bei allen durch das Kulturamt bzw. Kulturbüro geförderten Projekten umfasst der Verwendungsnachweis einen Sachbericht, in dem sowohl die Verwendung des Projektzuschusses als auch die erzielten Ergebnisse im Detail darzustellen sind, sowie einen zahlenmäßigen Nachweis, in dem Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Kosten- und Finanzierungsplans aufgeführt werden. Der Nachweis hat sämtliche mit dem Zuwendungszweck in Zusammenhang stehenden Einnahmen (einschließlich Zuwendungen, Leistungen Dritter und Eigenmitteln) sowie die entsprechenden Ausgaben zu enthalten. Weitere Regelungen sind den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Stadt Karlsruhe zur Projektförderung (ANBestKA-P) zu entnehmen. 7. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Anlage im Schlossgarten genehmigt? Die Genehmigung erfolgte auf Grundlage des bestehenden Erlaubnisverfahrens für Nutzungen im öffentlichen Raum. Zuständig ist in diesem Fall Vermögen und Bau Baden-Württemberg, das die erforderliche Genehmigung erteilt hat. 8. Wurde geprüft, ob die gespielten Inhalte als politische Meinungsäußerung einzustufen sind? Nein. Eine entsprechende Prüfung wurde nicht durchgeführt, da die Ausstellung nicht unter dem Aspekt politischer Meinungsäußerungen, sondern im Kontext künstlerischer und kultureller Präsentationen betrachtet wird. Die künstlerische Auswahl ist von der Kunstfreiheit gedeckt; eine inhaltliche Einflussnahme seitens der Stadt erfolgt nicht. 9. War den beteiligten Ämtern oder städtischen Eigenbetrieben bei der Mittelvergabe bekannt, dass es sich bei dem Titel der Installation um eine Verschleierung des tatsächlichen Installationsthemas handelt? Aus Sicht des Kulturamts liegt keine Verschleierung des Themas der Installation vor. Das Projekt wurde, wie alle Projekte der Ausstellung „Media art is here“ eng begleitet von den Mitarbeitenden des Kulturamtes. 10. Falls ja, warum wurden dann dennoch städtische Mittel für das Projekt vergeben? - 11. Falls nein, gibt es bei der Stadt Überlegungen, die zur Verfügung gestellten Mittel aufgrund der Verschleierung der thematischen Absicht der Installation zurückzufordern? Nein. Aus Sicht des Kulturamts liegt keine Verschleierung der thematischen Absicht der Installation vor, daher bestehen keine Überlegungen, die zur Verfügung gestellten Mittel zurückzufordern. Aus der Bewerbung und im weiteren Verlauf nach Förderbeschluss ging jederzeit klar hervor, wie die Installation letztlich ausgestellt wird. 12. Welche Lieder (-auszüge) und Parolen werden konkret wiedergegeben? – 3 – Gemeinsam mit Forscher*innen aus Bioakustik, Ornithologie, Sounddesign und Künstlicher Intelligenz entwickelte der Künstler künstliche Amselgesänge. Diese Gesänge klingen für uns wie natürliche Vogelstimmen, tragen aber Melodiefragmente aus antifaschistischen Protestliedern und solchen der Klimabewegungen in sich. 13. Wer hat über die Auswahl der Inhalte entschieden? Der Künstler. 14. Ist sichergestellt, dass keine extremistischen oder verfassungsfeindlichen Inhalte verbreitet werden? Ja. 15. Welche Lärmemissionen entstehen durch die Installation? In der Installation werden kurze, atmosphärische Tonaufnahmen abgespielt, die sich in ihrer Lautstärke und Beschaffenheit harmonisch in die Klanglandschaft des Parks einfügen. Die Lautsprecher sind so programmiert, dass sie ausschließlich während der Tagesstunden kurze Klangpassagen abspielen. Die Klänge werden lediglich punktuell während des Vormittags und in den frühen Abendstunden aktiviert, mit langen Pausen zwischen den einzelnen Sequenzen. Auf durchgängige Beschallung, basslastige Frequenzen oder hohe Lautstärkepegel wird ausdrücklich verzichtet. Nachts befinden sich alle Geräte im Standby-Modus, es werden keinerlei Tonaufnahmen abgespielt. 16. Wurde eine Prüfung in Bezug auf das Bundes Immissionsschutzgesetz durchgeführt? Nein, eine Prüfung war nicht erforderlich, da die Lautstärke als minimal einzustufen ist. 17. Gab es Beschwerden von Bürgern oder Besuchern? Nein. 18. Wurde untersucht, ob die abgespielten Vogelstimmen das Verhalten der einheimischen Vogelarten beeinträchtigen? Ja. 19. Gab es eine Stellungnahme des Veterinär oder Umweltamts? Ja. Das Umweltamt wurde um eine Stellungnahme gebeten. In seiner Antwort führte die untere Naturschutzbehörde aus, dass aus ihrer Sicht aufgrund der Geringfügigkeit der Auswirkungen fachtechnisch wie rechtlich keine Bedenken gegen die geplanten Soundinstallationen bestehen. 20. Handelt es sich um eine dauerhafte Installation oder nur um ein zeitlich befristetes Projekt? Es handelt sich um ein zeitlich befristetes Projekt. Die Installation ist ausschließlich im Rahmen der Ausstellung Media art is here zu sehen und endet mit deren Abschluss am 14. September 2025. 21. Falls dauerhaft: Welche Kosten entstehen für Unterhalt, Wartung und Pflege? - – 4 – 22. Ist geplant, weitere Inhalte einzuspielen - beispielsweise Auszüge von regionalen oder identitätsstiftenden Liedern wie dem Badnerlied oder der deutschen Nationalhymne? Nein. 23. Falls nein: mit welcher Begründung wird dies ausgeschlossen, obwohl andere politische Lieder (- auszüge) zugelassen wurden? Die in der Installation verwendeten Inhalte wurden ausschließlich vom Künstler konzipiert und vorgelegt. Die künstlerische Auswahl ist von der Kunstfreiheit gedeckt; eine inhaltliche Einflussnahme seitens der Stadt erfolgt nicht. 24. Teilt die Verwaltung die Auffassung, dass es sich hierbei um eine Form der politischen Indoktrination im öffentlichen Raum handelt? Nein. 25. Wie wird künftig z.B. durch Überarbeitung der Förderungsrichtlinien, verhindert, dass städtisch unterstützte Kunstprojekte zur einseitigen politischen Meinungsbildung missbraucht werden? Es liegt keine missbräuchliche Meinungsbildung vor, das Kunstwerk ist von der Kunstfreiheit gedeckt.
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Niederschrift 14. Plenarsitzung des Gemeinderates 30. September 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 44 der Tagesordnung: Kunstinstallation „Radical Clinate Action Bird“ Anfrage: AfD Vorlage: 2025/0816 Beschluss: Kenntnisnahme von der Stellungnahme der Verwaltung Abstimmungsergebnis: Keine Abstimmung Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 44 zur Behandlung auf und teilt mit, die Stel- lungnahme der Verwaltung liege vor, der Gemeinderat habe Kenntnis genommen. (Stadtrat Schnell (AFD) kündigte bereits unter TOP 34 Zusatzfragen auch zu TOP 44 an, die schriftlich eingereicht werden.) Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 2. Oktober 2025