Festsetzung des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark"

Vorlage: 2025/0806
Art: Beschlussvorlage
Datum: 25.08.2025
Letzte Änderung: 04.11.2025
Unter Leitung von: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark
Erwähnte Stadtteile: Rüppurr

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 23

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Festsetzung des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs Fußballstadion im Wildpark
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0806 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Festsetzung des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark" Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss "Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark" 02.10.2025 1 N Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 23 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2026 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 7.235.858,00 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Wirtschaftsjahr 2026 Auf Grund von §14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 21.10.2025 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ für das Jahr 2026 mit folgenden Werten fest: §1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan Euro 1. Erfolgsplan 1.1 Gesamtbetrag der Erträge 11.224.066 1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen 11.224.066 1.3 Jahresfehlbetrag 0 2. Liquiditätsplan 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 12.478.843 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 3.551.444 2.3 Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit 8.927.399 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 4.108.890 2.6 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 4.108.890 2.7 Finanzierungsmittelbedarf 4.818.509 2.8 Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 0 2.9 Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 7.296.335 2.10 Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit 7.296.335 2.11 Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres -2.477.826 §2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf 0 §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsplanjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 0 – 3 – §4 Kassenkredite genehmigungsfrei: 20% des Gesamtaufwandes Für das Wirtschaftsjahr ist die Aufnahme eines Kassenkredits von 2.244.813 vorgesehen. Datum: 25.08.2025 Betriebsleitung Anlage: Wirtschaftsplan 2026 einschließlich Finanzplanung Beschluss Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2026 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt.

  • @Wirtschaftsplan 2026
    Extrahierter Text

    Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Wirtschaftsplan 2026 einschließlich Finanzplanung Stadt Karlsruhe Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark Kaiserstr. 99 76133 Karlsruhe 2 Wirtschaftsplan 2026 §1 Erfolgsplan und Liquiditätsplan Euro 1.Erfolgsplan 1.1Gesamtbetrag der Erträge11.224.066 1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen11.224.066 1.3Jahresfehlbetrag0 2. Liquiditätsplan 2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit12.478.843 2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit3.551.444 2.3Zahlungsmittelüberschuss aus laufender Geschäftstätigkeit8.927.399 2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit0 2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit4.108.890 2.6Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit4.108.890 2.7Finanzierungsmittelbedarf 4.818.509 2.8Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit0 2.9Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit7.296.335 2.10Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit7.296.335 2.11Geplante Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres-2.477.826 0 0 Für das Wirtschaftsjahr ist die Aufnahme eines Kassenkredits von2.244.813 vorgesehen. Datum:25.08.2025Betriebsleitung §4 Kassenkredite genehmigungsfrei: 20% des Gesamtaufwandes Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark FESTSETZUNGSBESCHLUSS für das Wirtschaftsjahr 2026 Auf Grund von §14 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe am 21.10.2025 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ für das Jahr 2026 mit folgenden Werten fest: §2 Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf §3 Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsplanjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten, wird festgesetzt auf 3 Wirtschaftsplan 2026 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ....................................................................................................................................................... 3 I. Grundlagen ......................................................................................................................................................... 4 1. Rechtsgrundlagen .................................................................................................................................... 4 2. Finanzwesen ............................................................................................................................................ 4 3. Aufgaben des Eigenbetriebs und aktuelle Ausgangslage .......................................................................... 5 II. Vorbericht zum Erfolgsplan ................................................................................................................................ 6 1. Betriebliche Erträge gesamt ...................................................................................................................... 6 1.1 Umsatzerlöse .................................................................................................................................... 6 1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen ..................................................................................................... 7 1.3 Sonstige betriebliche Erträge ............................................................................................................. 7 2. Betriebliche Aufwendungen gesamt ......................................................................................................... 8 2.1 Materialaufwand .............................................................................................................................. 8 2.2 Personalaufwand .............................................................................................................................. 9 2.3 Abschreibungen .............................................................................................................................. 10 2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen .............................................................................................. 10 3. Zinsen .................................................................................................................................................... 10 4. Steuern ..................................................................................................................................................... 11 5. Jahresergebnis ........................................................................................................................................... 11 III. Vorbericht zum Liquiditätsplan ......................................................................................................................... 11 IV. Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung ......................................................................................................... 12 V. Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung .................................................................................................... 14 VI. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität ..................................................................................................... 17 VII. Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen ................................................................................................. 18 VIII. Verpflichtungsermächtigung............................................................................................................................. 19 IX. Stellenübersicht ................................................................................................................................................ 20 4 Wirtschaftsplan 2026 I. Grundlagen 1. Rechtsgrundlagen Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) können Gemeinden Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit führen. Die Stadt Karlsruhe hat von dieser Möglichkeit Ge- brauch gemacht und betreibt seit 1. April 2017 den Eigenbetrieb „Fußballstadion im Wildpark“ (Gemeinderatsbeschluss vom 14. März 2017). Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs „Fußballstadion im Wildpark“ werden durch das Ei- genbetriebsgesetz (EigBG), die Eigenbetriebsverordnung-HGB (EigBVO-HGB), die Gemeinde- ordnung (GemO) und durch die Betriebssatzung vom 24. März 2017, mit den Änderungssat- zungen vom 14. April 2019 und vom 07. Juli 2023, geregelt. 2. Finanzwesen Der Eigenbetrieb führt sein Finanzwesen nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buch- führung. Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Für jedes Wirtschaftsjahr ist ein Wirtschaftsplan gemäß §14 Abs.1 EigBG i.V.m. EigBVO-HGB aufzustellen. Der Wirtschaftsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm und der Stellenübersicht. Dem Wirtschaftsplan ist eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde gelegt. Der fünfjährige Finanzplan umfasst das laufende Wirtschaftsjahr, das Wirtschaftsjahr, für das der Wirtschaftsplan aufgestellt wird, und die folgenden drei Wirtschaftsjahre. Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres. Die veranschlagten wesentlichen Erträge und Aufwendungen werden in den Erläuterungen be- gründet. Der Liquiditätsplan enthält alle voraussichtlich eingehenden ergebnis- und vermögenswirksa- men Einzahlungen und zu leistenden ergebnis- und vermögenswirksamen Auszahlungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit und aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit. Dem Liquiditätsplan ist eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität bei- gefügt. Die Liquidität ist unter Berücksichtigung des Liquiditätsbestandes des Vorjahres so ge- plant, dass der Liquiditätsbestand am Ende des Wirtschaftsjahres nicht negativ und die Zah- lungsfähigkeit jederzeit gegeben ist. 5 Wirtschaftsplan 2026 Der Finanzierungsbedarf und die Verpflichtungsermächtigungen für Investitionen sind nach Vorhaben getrennt veranschlagt und erläutert. Die Mittel der einzelnen Vorhaben sind über- tragbar und gegenseitig deckungsfähig. Die Stellenübersicht weist die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für die Beschäftigten nach. Beamte werden im Stellenplan des Kernhaushaltes geführt und sind nachrichtlich aufge- führt. Zum Vergleich sind die Planwerte des laufenden und der im Vorjahr tatsächlich besetzten Stellen angegeben. 3. Aufgaben des Eigenbetriebs und aktuelle Ausgangslage Zu den Aufgaben des Eigenbetriebs zählen der Bau, der Betrieb und die Finanzierung des Fuß- ballstadions im Wildpark und der Infrastruktur in seinem Zuständigkeitsbereich sowie seiner Außenflächen, welche insbesondere die Trainingsflächen und den Birkenparkplatz umfassen. Parallel zum Vollumbau erfolgte die Planung und der Umbau der umliegenden Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen sowie die öffentliche Erschließung des Stadions im Wildpark durch die Stadt Karlsruhe. Mit der privatrechtlichen Abnahme am 16. November 2023 begann zum 01. Januar 2024 die Gewährleitungsfrist. Die Hauptaufgaben des Eigenbetriebs konzentrieren sich im aktuellen Ge- schäftsjahr somit auf die Begleitung der Abarbeitung der Abnahmemängel und der Feststel- lung, Prüfung und Begleitung von Gewährleistungsmängeln. Darüber hinaus wird die techni- sche Funktionsfähigkeit des Stadions sowie das kaufmännische Gebäudemanagement durch den Eigenbetrieb gewährleistet. 6 Wirtschaftsplan 2026 II. Vorbericht zum Erfolgsplan Im Erfolgsplan wird das voraussichtliche handelsrechtliche Jahresergebnis (Gewinn oder Verlust) ermittelt, indem alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen ermittelt und eingestellt wer- den. 1. Betriebliche Erträge gesamt Die Zusammensetzung der geplanten betrieblichen Erträge in Höhe von 3.918.208 Euro im Jahr 2026 (unbeachtete des Betriebskostenzuschusses) stellt sich wie folgt dar: 01.000.00 02.000.00 03.000.00 0 Zusammensetzung der geplanten Betriebserträge 2026 sonstige Rückzahlung Besserungsscheine andere aktivierte Eigenleistungen Instandhaltungspauschale umlegbare Betriebskosten Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungs- rechten 1.1 Umsatzerlöse Die geplanten Umsatzerlöse bestehen aus Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungsrechten des Wild- parkstadions, der Zahlung des KSC der umlagefähigen Betriebskosten des Vorjahres und der mit dem KSC vertraglich vereinbarten Instandhaltungspauschale. Die Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungsrechten beinhalten die Einnahmen aus dem Pacht- und Betreibervertrag mit dem Karlsruher Sportclub, dem Namensgebervertrag, die Einnahmen aus der Ver- mietung des Birkenparkplatzes sowie die Einnahmen aus der Vermietung der sonstigen Flächen des Wildparkareals. Die vertraglich vereinbarte Pachtzahlung mit dem Karlsruher Sportclub setzt sich aus mehreren Bestand- teilen zusammen. Während die Grundpacht A (Miete für die Geschäftsstelle) einen mit einer 1%-Stei- gerung pro Jahr fixen Bestandteil darstellt ist die Grundpacht B eine von der Ligazugehörigkeit 7 Wirtschaftsplan 2026 abhängige Komponente. Zudem wurde mit dem KSC im Nachtrag 4 zum Pacht- und Betreibervertrag eine Investitionspacht zur Kompensation der Sonderwünsche des KSC vereinbart. Die Gegenwerte der durch die Stadt getätigten Investitionen werden analog der Abschreibungsdauer der einzelnen Investi- tionen zu der Grundpacht B hinzuaddiert. So nimmt die Grundpacht B, inklusive der Investitionspacht, zunächst nach drei Jahren um die Summe der Investitionen ab, die innerhalb dieser drei Jahre abge- schrieben und refinanziert wurden. Das gleiche Prinzip erfolgt über die Pacht- und Abschreibungsdauer von zehn und zwanzig Jahren. Als weitere Pachtbestandteile sind die Pachtsonderzahlung, welche ereignisabhängig ausgestaltet ist, die umsatzabhängige Pacht als variable Komponente sowie die Gewinnpauschale als weitere fixe Summe zu benennen. Der Planung der zukünftigen Wirtschaftsjahre wird der Verbleib des KSC in der 2. Liga unterstellt. 1.2 Andere aktivierte Eigenleistungen Die geplanten anderen aktivierten Eigenleistungen resultieren aus dem Personalaufwand des Eigenbe- triebes. Als Eigenleistungen werden Personalleistungen aktiviert, die der Eigenbetrieb zur Herstellung von eigenem Anlagevermögen (aktuell: Restarbeiten und Mängelbeseitigungen im Stadion) erbringt. Der Ertrag aus den aktivierten Eigenleistungen neutralisiert in diesem Fall einen Teil der insgesamt an- gefallenen Personalkosten. 1.3 Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen: • Der im Jahr der Entstehung auszugleichende Betriebskostenzuschuss des Kernhaushaltes der Stadt Karlsruhe an den Eigenbetrieb. • Gemäß des 6. Nachtrags zum Pacht- und Betreibervertrag werden im Zeitraum zwischen dem 1. und 4. Pachtjahr die Besserungsscheine seitens des KSC an die Stadt, in Höhe der im Nachtrag 6 festgelegten Raten, zurückgezahlt. • Verwaltungskosten sowie Personalkostenersatz für die durch den Eigenbetrieb gegenüber der Karlsruher Sportstätten-Betriebs-GmbH (KSBG) zu erbringenden Leistungen. 8 Wirtschaftsplan 2026 0 € 500.000 € 1.000.000 € 1.500.000 € 2.000.000 € 2.500.000 € 3.000.000 € 3.500.000 € 4.000.000 € 4.500.000 € 5.000.000 € 20232024Ansatz 2025Ansatz 2026Plan 2027Plan 2028Plan 2029 Entwicklung betriebliche Erträge 2023 -2029 Mit pachtvertraglicher Übergabe des Stadions an den Karlsruher Sportclub am 15. November 2023 setz- ten zu 2024 erstmals die vollständigen Pachtforderungen ein. Diese werden sich im Jahr 2028 ein wenig reduzieren, da sich die oben beschriebene Investitionspacht nach 3 Jahren um die dann abgeschriebenen und finanziell kompensierten Investitionen vermindert. Für das Jahr 2029 ist eine erhebliche Steigerung der Instandhaltungspauschale vertraglich vorgesehen, sofern der Pächter in der 2. Bundeliga verbleibt. 2. Betriebliche Aufwendungen gesamt Die betrieblichen Aufwendungen bestehen aus Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. 2.1 Materialaufwand Der Materialaufwand setzt sich ausfolgenden Positionen zusammen: Betriebskosten des Wildparkstadions Die Betriebskosten sind als umlegbare Betriebskosten zu verstehen und werden gemäß dem Pacht- und Betreibervertrag mit dem KSC abgerechnet. Die Einnahmen aus der Betriebskostenabrechnung sind im Folgejahr den Umsatzerlösen zugeordnet. Bewirtschaftungskosten des Wildparkstadions Die Bewirtschaftungskosten bilden die Kosten ab, welche zur Bewirtschaftung des Stadions notwendig sind, aber nicht im Wege der Betriebskostenabrechnung auf den KSC als Nutzer umgelegt werden kön- nen. 9 Wirtschaftsplan 2026 Die Summen beinhalten Schätzungen der tatsächlichen Kosten für Reparaturen und Instandhaltungen. Zudem sind in einigen Verträgen Preisgleitklauseln verankert. Aufgrund von Inflation und gestiegenen Strom- und Personalkosten sind viele der in den letzten zwei Jahren abgeschlossenen Wartungs- und Serviceverträge höher ausgefallen als ursprünglich kalkuliert. 2.2 Personalaufwand Für das laufende Wirtschaftsjahr wurde mit einer Anzahl von 10,41 Stellen geplant. Für das Jahr 2026 wurde eine Stellenanzahl von 10,3 angesetzt. Innerhalb des Eigenbetriebs wurden Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder - auch vor dem Hintergrund der veränderten Aufgaben nach Beendigung des Vollumbaus und Implementierung eines Regelbetriebs - umstrukturiert, sodass es in den Stellenbewertungen zu leichten Verschiebungen kam. Durch die Neu- organisation konnte die erforderliche Vollzeitäquivalenz um über 25 % im Vergleich zur Phase des Vollumbaus eingespart werden. Im laufenden Wirtschaftsjahr wird der Personalaufwand aufgrund ungeplanter Austritte von Mitarbei- tenden und Verzögerungen in den Nachbesetzungen geringer ausfallen als angenommen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Eigenbetrieb Anfang 2026 eine Vollbesetzung verzeichnen kann. Auch bei Vollbesetzung werden die Personalkosten lediglich etwa 12 % der betrieblichen, bzw. 9 % der Gesamtaufwendungen, ausmachen. 0 2 4 6 8 10 12 14 16 20192020202120222023202420252026 Personalentwicklung in VZW -WiPlan 2026 Plan Ist zum 30.06 Im Übrigen wurde eine Vollzeitstelle bei dem Eigenbetrieb angesiedelt, welche im Wirtschaftsjahr 2026 zu mindestens 70 % an die KSBG abgestellt wird. Im laufenden Jahr wird die Stelle zu 100 % an die 10 Wirtschaftsplan 2026 KSBG gegen vollständige Gegenfinanzierung durch die Gesellschaft abgestellt. Auch die Personalkosten für die zu übernehmende Geschäftsführung und Prokura sowie die mit der Personalgestellung einher- gehenden Verwaltungskosten werden durch die KSBG vollständig ausgeglichen (siehe auch sonstige betriebliche Erträge). 2.3 Abschreibungen Mit Fertigstellung des Vollumbaus stiegen die Abschreibungen für das Stadionbauwerk und die Infra- struktur im Vergleich zu den Vorjahren erheblich an. Alle hierunter gefassten Abschreibungen erfolgen bis zum Jahr 2058. 2.4 Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind alle Aufwendungen aufgeführt, die nicht direkt dem Betriebszweck (Betrieb und Bewirtschaftung des Stadions) des Eigenbetriebs dienen. Dies sind vor allem Kosten, die dem Eigenbetrieb durch die Inanspruchnahme anderer städtischer Dienst- stellen (wie das Personal- und Organisationsamt oder das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft) entstehen. Auch darunter fallen Rechts- und Beratungskosten, Miete und Betriebskosten der Büroräume des Eigenbetriebes und Kosten für Fortbildungen. 3. Zinsen Die Höhe der zu zahlenden Zinsen wird geringer ausfallen als ursprünglich prognostiziert. Nähere Aus- führungen hierzu werden unter dem „Vorbericht zum Liquiditätsplan“ (S.11) getroffen. 0 500.000 1.000.00 0 1.500.00 0 2.000.00 0 2.500.00 0 3.000.00 0 3.500.00 0 4.000.00 0 4.500.00 0 5.000.00 0 Zusammensetzung des geplanten Betriebs-und Zinsaufwands 2026 Abschr eibungen Zinsen Materialaufwand Personalaufwand sonstige betr iebliche Aufwendungen 11 Wirtschaftsplan 2026 Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sowohl die Abschreibungen als auch der Zinsaufwand die größten Posten auf der Ausgabenseite darstellen. Die Abschreibungen werden hierbei auch im Jahr 2026 über 40 % der Gesamtaufwendungen ausmachen. 4. Steuern Bislang hat der Eigenbetrieb unter der Position „Steuern“ lediglich die Grundsteuer in Höhe von 16.844,00 Euro zu entrichten. 5. Jahresergebnis Am 20.10.2020 erging der Beschluss des Gemeinderats, handelsrechtliche Jahresfehlbeträge in Form von Betriebskostenzuschüssen im Jahr der Entstehung (vorliegend 7.235.859 Euro) durch den städti- schen Haushalt auszugleichen. Daher schließt der Erfolgsplan mit einem Jahresergebnis von 0,00 Euro ab. III. Vorbericht zum Liquiditätsplan Der Liquiditätsplan stellt alle zahlungswirksamen Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs dar und arbeitet mit den Rechnungsgrößen Einzahlungen und Auszahlungen. Die Struktur des Liquiditätsplans ergibt sich aus § 14 Abs. 3 Nr. 2 EigBG. Gemäß § 2 Abs.5 EigBVO-HGB hat ein Eigenbetrieb seine dauerhafte Zahlungsfähigkeit sicherzustellen und so zu planen, dass der Liquiditätsbestand zum Ende eines Wirtschaftsjahres nicht negativ ist. Die Investitionskosten werden sich in den nächsten Jahren reduzieren. Diese bestehen insbesondere aus der Umsetzung der Äußeren Umfriedung sowie der voraussichtlichen Kosten für die Beauftragung von Sachverständigen vor Ablauf der fünfjährigen Gewährleistungsfrist zur Wahrung unserer Ansprüche aus dem Totalunternehmervertrag. Verpflichtungsermächtigungen liegen keine vor, da der Eigenbetrieb alle investiven Maßnahmen fremd- finanziert. Im Februar des laufenden Wirtschaftsjahres wurden 118 Mio. Euro umgeschuldet. Das Gesamtkreditvo- lumen konnte somit von 125 Mio. Euro um 7 Mio. Euro verringert werden. Zudem ist eine jährliche Tilgung des Kredits in Höhe von 3,5 % vorgesehen. Der Zinsaufwand wird sich auf durchschnittlich 2,81% p.a. belaufen. 12 Wirtschaftsplan 2026 IV. Erfolgsplan einschließlich Finanzplanung Lfd.ErgebnisAnsatzAnsatzPlanungPlanungPlanung Nr.202420252026202720282029 12 3 456 1.Umsatzerlöse 3.038.2663.109.5603.260.7573.271.3193.385.5553.972.637 a)Einnahmen aus Verpachtung und Nutzungs- rechten 2.258.4092.275.1092.522.9392.428.6012.501.4552.506.766 b)umlegbare Betriebskosten 494.300591.950492.892595.343609.344615.871 c)Instandhaltungspauschale 240.100242.501244.926247.375274.756850.000 d)Umlagen 45.45700000 2.Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 000000 3.andere aktivierte Eigenleistungen 235.069291.087201.268186.431199.766206.193 4.sonstige betriebliche Erträge 7.815.4698.856.9037.692.0417.757.3077.639.3647.396.359 a)Betriebskostenzuschuss Stadt Karlsruhe 7.455.3728.691.9037.235.8587.217.3227.334.8026.993.062 bRückzahlung Besserungsscheine 150.000150.000325.000325.00000 c)sonstige 211.09715.000131.183214.985304.562403.297 Betriebliche Erträge gesamt 11.089.80412.257.55011.154.06611.215.05711.224.68511.575.189 5.Materialaufwand 1.163.2691.502.4071.850.2021.889.9131.928.4541.962.532 a)Aufw. für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Betriebskosten Stadion 482.116625.351595.343609.344615.871624.949 b)Aufw. für bezogene Leistungen Bewirtschaftung Stadion 681.153877.0561.254.8591.280.5691.312.5831.337.583 6.Personalaufwand 591.283919.7551.010.9871.040.4031.109.2601.159.270 a)Löhne und Gehälter 457.906705.755778.460801.110854.130892.638 b)soziale Abgaben und Aufw. für Altersversorgung 133.377214.000232.527239.293255.130266.632 davon für Altersversorgung 39.42863.31870.76972.82877.64881.149 7.Abschreibungen 4.345.9005.021.2454.506.2884.595.3564.592.1624.590.622 a)immaterielle Vermögensgegenstände 000000 b)Bauten 4.258.0564.938.1774.418.8574.521.7974.521.7974.521.797 c)Betriebsvorrichtungen 71.5778.8748.4308.0087.6087.227 d)Infrastuktur 9.52971.57767.99854.21851.08449.575 e)Geschäftsausstattung 1.5022.61711.00311.33311.67312.023 f)GWG 5.23600000 8.sonstige betriebliche Aufwendungen 440.914594.807673.410672.098673.413661.676 a)Geschäftsaufwendungen 327.338294.522381.461387.903393.187399.309 b)Rechts- und Beratungskosten 1.880181.845187.040177.081167.122147.165 c)Miete 15.92113.27116.23916.64518.00018.000 d)Betriebskosten 14.02415.91921.21921.73224.27324.638 e)Aus- und Fortbildungen, Geschäftsreisen 11.46510.20013.02513.05013.07713.104 f)Verwaltungskosten 70.28779.05054.42655.68757.75459.460 Betriebliche Aufwendungen gesamt 6.541.3658.038.2148.040.8878.197.7708.303.2898.374.100 Bezeichnung 13 Wirtschaftsplan 2026 9.Erträge aus Beteiligungen, 000000 davon aus verbundenen Unternehmen 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 000000 davon aus verbundenen Unternehmen 11.sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 400.36460.50070.00050.00030.00020.000 davon aus verbundenen Unternehmen 400.36460.50070.00050.00030.00020.000 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 000000 13.Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.928.3264.259.8383.166.3353.050.4432.934.5513.204.245 davon an verbundene Unternehmen 41.16800000 14.Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 000000 15.Ergebnis nach Steuern 20.47720.00016.84416.84416.84416.844 16.sonstige Steuern 20.47720.00016.84416.84416.84416.844 17. Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag 000000 14 Wirtschaftsplan 2026 V. Liquiditätsplan einschließlich Finanzplanung Lfd. Ergebnis AnsatzAnsatz Verpflich tungs- ermächti gungen PlanungPlanungPlanung Nr.2024202520262026202720282029 1234567 1Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen 3.038.2663.109.5603.260.75703.271.3193.385.5553.972.637 2Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 15.736.3071.868.2539.218.08607.825.8437.551.8847.758.099 3Ertragssteuerrückzahlung en 0000000 4 Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 18.774.5734.977.81312.478.843011.097.16210.937.43911.730.736 5 Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte 1.754.5522.422.1612.861.18902.930.3163.037.7143.121.801 6 Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 502.559614.807690.2550688.942690.257678.520 7 Ertragssteuerzahlungen 0000000 8 Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit 2.257.1113.036.9683.551.44403.619.2583.727.9713.800.321 9 Zahlungsmittelübersc huss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit 16.517.4621.940.8458.927.39907.477.9047.209.4687.930.415 10 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 0000000 11 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0000000 12 Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0000000 13 Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen 0000000 Bezeichnung 15 Wirtschaftsplan 2026 14 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen der Gemeinde 0000000 15 Einzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter 6.737.500000000 16 Einzahlungen aus der Rückzahlung geleisteter Investitionszuschüsse durch Dritte 0000000 17 Erhaltene Zinsen 0000000 18Erhaltene Dividenden 0000000 19 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 6.737.500000000 20Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0020.000020.00010.00010.000 21 Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen 1.896.3893.822.8904.088.8900355.000755.000655.000 22 Auszahlungen für geleistete Investitionen in das Finanzanlage- vermögen 0000000 23 Auszahlungen für geleistete Investitions- zuschüsse an Dritte 70.000000000 24Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionsbeiträgen 0000000 25Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen der Gemeinde 0000000 26Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen Dritter 0000000 27 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 1.966.3893.822.8904.108.8900375.000765.000665.000 28 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf aus Investitions- tätigkeit 4.771.111-3.822.890-4.108.8900-375.000-765.000-665.000 29 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf 21.288.573-1.882.0454.818.50907.102.9046.444.4687.265.415 16 Wirtschaftsplan 2026 30 Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 0000000 31 Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleich- baren Vorgängen für Investitionen bei der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 0000000 32Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleich- baren Vorgängen für Investitionen bei Dritten 65.000.000119.500.0000000101.480.000 a) Neuaufnahme 000000 33 Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 65.000.000119.500.0000000101.480.000 34 Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzun gen 0000000 35Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleich- baren Vorgängen für Investitionen gegenüber der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 0000000 36Auszahlung aus der Tilgung von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergleich- baren Vorgängen für Investitionen gegenüber Dritten 65.000.000128.659.6884.130.00004.130.0002.940.000106.221.800 37 Gezahlte Zinsen 2.187.6446.229.6633.166.33503.050.4432.087.2374.051.559 38 Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit 67.187.644134.889.3517.296.33507.180.4435.027.237110.273.359 39 Veranschlagter Finanzierungsmittel- überschuss/-bedarf aus Finanzierungs- tätigkeit -2.187.644-15.389.351-7.296.3350-7.180.443-5.027.237-8.793.359 40 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittel- bestandes zum Ende des Wirtschaftsjahres 19.100.929-17.271.396-2.477.8260-77.5391.417.231-1.527.944 41 voraussichtlicher Bestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresbeginn 7.481.75123.650.7306.379.3343.901.5083.823.9695.241.200 42 voraussichtlicher Bestand an inneren Darlehen zum Jahresbeginn 00 0 nachrichtlich: 17 Wirtschaftsplan 2026 VI. Voraussichtliche Entwicklung der Liquidität VorjahrWirtschaftsjahrWirtschaftsjahrWirtschaftsjahrWirtschaftsjahr 20252026 202720282029 EUREUREUREUREUR 12345 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 2) 0 2a+Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresbeginn0 2b+ Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere 0 2c+ Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 23.811.983 3a-Bestand an Kassenkrediten zum Jahresbeginn7 3b- Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 161.246 4=liquide Eigenmittel zum Jahresbeginn23.650.730 5- mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf (§ 2 Absatz 4 EigBVO-HGB) 0 6+/- veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands (§ 2 i. V. m. Anlage 2 Nummer 40 EigBVO-HGB) 3) -17.271.396-2.477.826-77.5391.417.231-1.527.944 7=voraussichtliche liquide Eigenmittel zum Jahresende6.379.3343.901.5083.823.9695.241.2003.713.256 8 - davon für bestimmte Zwecke gebunden 4) 00000 9 = vorauss. liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel 6.379.3343.901.5083.823.9695.241.2003.713.256 Nr. LiquiditätsplanFinanzplanung Einzahlungs- und Auszahlungsarten 1) 18 Wirtschaftsplan 2026 VII. Einzeldarstellung der Investitionsmaßnahmen Nr.GesamtangabenBisherErgebnisAnsatzAnsatzVerpflichtungs-PlanungPlanungPlanung zur Maßnahmefinanziertermächtigunge n WirtschaftsjahrWirtschaftsjahrWirtschaftsjahr -nachrichtlich-2024202520262026202720282029 EUREUREUR zzgl. Mittelübertragung aus Vorjahr EUREUREUREUREUR 1 1) 2 2) 3456789 Maßnahme: Vollumbau Wildparksation 1Einzahlungen aus Investitionszuwendungen 11.000.000 11.000.0006.737.500000000 2Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen und ähnlichen Entgelten für Investitionstätigkeit0 00000000 3Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen 0 00000000 4Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzvermögen 0 00000000 5Einzahlungen für sonstige Investitionstätigkeit 0 00000000 6Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 11.000.000 11.000.0006.737.500000000 7Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0 00000000 8Auszahlungen für Baumaßnahmen 154.460.000 138.741.4871.896.3893.716.8904.038.8900350.000750.000650.000 9Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Sachvermögen 2.000.000 1.330.9035.6515.00050.00005.0005.0005.000 10Auszahlungen für den Erwerb von Finanzvermögen 0 000000 11Auszahlungen für Investitionsförderungsmaßnahmen 0 000000 12Auszahlungen für den Erwerb von immateriellen Vermögens- gegenständen 35.000 13.8250020.000020.00010.00010.000 13Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 156.495.000140.086.2151.902.0403.721.8904.108.8900375.000765.000665.000 14Saldo aus Investitionstätigkeit145.495.000129.086.215-4.835.4603.721.8904.108.8900375.000765.000665.000 15Aktivierte Eigenleistungen 1.817.194235.069274.943235.0690291.087201.268186.432 16Gesamtkosten der Maßnahme156.495.000141.903.4082.137.1093.996.8334.343.9590666.087966.268851.432 17Schätzung der nach Fertigstellung der Maßnahme entstehenden jährlichen Ergebnisbelastungen 7) Nach Fertigstellung des Vollumbaus sind mit einem jährlichen, nichtumlegbaren Materialaufwand von ca. 1,3 Mio sowie Abschreibungen in Höhe von rund 4,5 Mio zu rechnen. 19 Wirtschaftsplan 2026 VIII. Verpflichtungsermächtigung 20.. 20.. 20.. 20.. TEURTEURTEURTEURTEUR 1 1 2345 20.. 20.. 20.. 20.. 0000 Nachrichtlich: Investitionen werden über Fremdkapital und nicht durch den Kernhaushalt finanziert. Verpflichtungsermächtigungen liegen nicht vor. Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen voraussichtlich fällig werdenden Auszahlungen Verpf lichtungsermächtigungen im Wirtschaf tsplan davon voraussichtlich f ällige Auszahlungen 2 Jahr Sum m e: Nachrichtlich im Finanzplan vorgesehene Kreditaufnahm en: Umschuldung des verbliebenen Kreditvolumens in Höhe 101.480.000 Euro in 2029 geplant. 20 Wirtschaftsplan 2026 IX. Stellenübersicht 20252026 1234567 E15Ü E15 E14 E131212 Beide VZW erhalten eine Zulage E122100 E111111 E1000,300 E9c1111 E9b3333 E9a2,41112 E801*10 E7 E6 E5 E4 E3 E2 E1 Summe 10,410,38,09,0 Hinweis: Darstellung je Entgeltgruppe inkl. Vergleich Vorjahr Angestellte je Entgelt- gruppe Entgelt- gruppe TVöD Stellenanzahl Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2025 Erläuterung Planansatz zum Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2024 Kurzfristig und geringfügig Beschäftigte sind nicht aufgeführt. Städtische Dienststellen erbringen Leistungen für den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark. Dies ist über interne Dienstleistungsvereinbarungen geregelt und die Leistungen werden dem Eigenbetrieb in Rechnung gestellt. Umgekehrt stellt der Eigenbetrieb der KSBG ebenfalls die Kosten für die erbrachten Leistungen in Rechnung. Die Beschäftigten sind nur in dem Umfang aufzuführen, indem sie für den Eigenbetrieb tätig sind Nachrichtlich: Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst *1 VZW vorbehaltlich der endgültigen Stellenbewertung des POA 21 Wirtschaftsplan 2026 E15ÜE15E14E13E12E11E10E9cE9bE9aE8E7E6E5E4E3E2E1 Betriebs- leitung 2*02 Kauf- männischer Bereich/ Verwaltung 110,30,513,82,5 Technischer Bereich 130,54,54,5 Summe 2110,31311 10,39 Einfacher Dienst * Hinweis: Beide VZW erhalten eine Zulage Darstellung je Bereich Angestellte je Bereich Entgeltgruppen Summe Anzahl der tatsächlich besetzten Stellen am 30.06.2025 Höherer DienstGehobener DienstMittlerer Dienst

  • Abstimmungsergebnis TOP 23
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 21.10.2025 TOP 23
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 23 der Tagesordnung: Festsetzung des Wirtschaftsplans 2026 des Eigenbetriebs "Fußballstadion im Wildpark" Vorlage: 2025/0806 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt, nach Vorberatung im Betriebsausschuss, den Wirtschaftsplan 2026 (Anlage) einschließlich der mittelfristigen Finanzplanung und dessen Festsetzung wie in der Vorlage dargestellt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (43 Ja, 1 Enthaltung) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 23 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgte Vorberatung im Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark" am 2. Oktober 2025. Herr Stadtrat Hock habe sich für befangen erklärt, und den Sitzungssaal verlassen. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Sorry, dass ich noch einmal rede, aber ich kann es mir nicht ver- kneifen, ich muss etwas dazu sagen. Vielleicht habe ich es jetzt erst kapiert, aber an der Stelle noch einmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Anfragen. Aber da steht einfach deutlich drin, dass wir pro Jahr von unserem Ergebnishaushalt 7 Millionen ins Wildparkstadion zuschießen. Uns war damals versprochen, wenn wir das so machen wie vorgeschlagen, dann wird die Pacht des KSC die auflaufenden Kosten vollständig erset- zen. Nach 33 Jahren wird das alles abbezahlt sein. Jetzt lese ich 7 Millionen, das zahlen wir schon seit mehreren Jahren. Aber das war damals nicht das Versprechen, das ist Abschrei- bung, das sind Zinsen. Dass die Pacht nicht einmal so gerechnet ist, dass die Zinsen drin sind, das hat mich jetzt doch noch mal sehr verblüfft. Also an der Stelle bin ich schon sehr, wie soll ich sagen, enttäuscht, dass wir das nicht vorher ganz klar gesagt kriegen, so sieht es aus, da kann man objektiv abstimmen. Wir müssen doch wissen, was wir abstimmen, unser Ja soll zu den kompletten Kosten sein und nicht zu den gewünschten Kosten. Und das ist mir noch mal sauer aufgestoßen, deswegen muss ich es unbedingt sagen, und zwar nicht, um jetzt einen Vorwurf zu machen, sondern um für zukünftige Dinge einfach zu ler- nen. Das ist einfach mistig gelaufen. Ich habe bis heute immer gesagt, Wildpark kostet uns – 2 – nichts. Über die Pacht ist alles abgedeckt, aber das stimmt nicht. Also ich war bis vor kur- zem noch vollkommen überzeugt. Und das müssen wir wissen, wir müssen genauer hingu- cken. Genauso wie diese Brücke, die wir neulich genehmigt haben in Rüppurr. Da steht dran 500.000 Euro jährliche Kosten. Die Zahlen müssen wir erwirtschaften im Ergebnishaushalt. Da haben wir gesagt, diese Brücke ist kostenlos, sie ist nicht kostenlos. Da denke ich, wir haben entweder keine Ahnung oder Sie müssen es uns mindestens sagen, dass wir es ver- stehen und nicht einfach nur klein reindrucken. Also da fühle ich mich einfach mangelnd informiert. Der Vorsitzende: Also bei der Brücke stand es zumindest drin und dass eine Investition, die 100 Prozent abgedeckt wird, trotzdem Betriebskosten verursacht, wenn wir sie anschlie- ßend bewirtschaften müssen, ist jetzt nicht so überraschend, Herr Kalmbach. Aber ich ver- stehe Ihren Vorwurf. Wir können uns auch gerne noch mal zum Wildpark zusammenset- zen. Mich hat da manches auch überrascht im Laufe der Zeit. Trotzdem halte ich die Ent- scheidung nach wie vor für hochrichtig. Und ich glaube, wir werden nach einer 20-, 30- Jahres-Betrachtung Ihnen da auch zu anderen Ergebnissen oder Wahrnehmungen verhel- fen können. Aber Prognosen sind immer schwer, weil es etwas mit der Zukunft zu tun hat. Das kennen Sie ja. Wir kommen zur Abstimmung, und ich bitte um das Votum ab jetzt. – Das ist eine Einstim- migkeit. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Oktober 2025