Verfahren zur Überführung der laufenden Vorhaben in das Vorgehen gem. der Richtlinie Bauprozesse
| Vorlage: | 2025/0804 |
|---|---|
| Art: | Informationsvorlage |
| Datum: | 21.08.2025 |
| Letzte Änderung: | 10.09.2025 |
| Unter Leitung von: | Dezernat 6 |
| Erwähnte Stadtteile: | Oberreut |
Beratungen
- Bauausschuss (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 18.09.2025
Rolle: Kenntnisnahme
Ergebnis: Keine Angabe
Zusätzliche Dateien
-
Extrahierter Text
Informationsvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0804 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Dez. 6 Verfahren zur Überführung der laufenden Vorhaben in das Vorgehen gem. der Richtlinie Bauprozesse Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Bauausschuss 18.09.2025 1 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Mit dem Beschluss der Vorlage 2025/0152 am 29.04.2025 hat der Gemeinderat die Neuausrichtung der Bau- und Planungsprozesse beschlossen, ergänzend wurde mit Vorlage 2025/0580 die Hauptsatzung entsprechend angepasst. Die Verwaltung informiert daher über die Konkretisierung des Verfahrens zur Umstellung auf die neue Richtlinie. Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: € Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ – 2 – Ausgangslage Mit dem Beschluss der Vorlage 2025/0152 am 29.04.2025 hat der Gemeinderat die Neuausrichtung der Bau- und Planungsprozesse entsprechend der dort vorgestellten Richtlinie zur Umsetzung der Neuausrichtung der Bau-, Planungs- und Realisierungsprozesse (Richtlinie Bauprozesse) beschlossen. Im Folgenden wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 29.07.2025 die Hauptsatzung entsprechend angepasst. Die Verwaltung informiert daher über die Vorgehensweise zur Umstellung. Das bisherige und das neue Verfahren lassen sich wie folgt gegenüberstellen: Hieraus ergibt sich folgendes Vorgehen für die Vorhaben nach ihrem unterschiedlichen Vorhabenfortschritt. Überleitungsschema nach Vorhabenfortschritt 1. Vorhabenüberlegungen (vor Konzeptbeschluss): Sofern Vorhabenüberlegungen erfolgen, werden sie von der Verwaltung in die zuständigen Gremien eingebracht werden, um einen Konzeptbeschluss zu fassen. 2. Vorhaben in Planung, welche sich in einer Bearbeitungsphase befinden, die nach der neuen Regelung den Gremien bereits zum Konzeptbeschluss vorgelegt worden wären. Für diese Vorhaben wird ein Konzeptbeschluss per Sammelbeschluss herbeigeführt (vgl. Anlage 1). – 3 – Hinweis: Bei den im Rahmen der Systemumstellung erfolgenden Konzeptbeschlüssen sollte auf Grund der bereits i.d.R. fortgeschrittenen Planungsphasen von einer Variantendiskussion abgesehen werden. Beim Konzeptbeschluss ist zu differenzieren in: a) Vorhaben in Planung, die auch in der Haushaltsplanung enthalten sind. Entsprechend dem neuen Verfahren werden diese sukzessive den zuständigen Gremien vorgelegt werden, um einen Baubeschluss zu fassen. b) Vorhaben in Planung und nicht in der Haushaltsplanung enthalten, vorgesehen zur Aufnahme in den Haushalt nach Priorität und Möglichkeit (Vorhaben in Wartestellung): Für diese Vorhaben soll ebenfalls ein Konzeptbeschluss erfolgen, da diese die erforderliche Planungsreife bereits haben. Nachdem die derzeitige Haushaltslage jedoch keine Aufnahme der Vorhaben in den Haushalt zur baldigen baulichen Realisierung erwarten lässt, werden diese Vorhaben lediglich bis zur geringsten sinnvollen Planungsreife gebracht bzw. verbleiben in dieser. Sie befinden sich sozusagen „in Wartestellung“ und können reaktiviert werden, sobald eine Realisierung z.B. durch neue Förderprogramme möglich werden sollte. 3. Vorhaben in Ausführung, Vorhaben, welche die Bearbeitungsreife eines Baubeschluss erreicht haben, werden einem Baubeschluss in Form eines Sammelbeschlusses zugeführt (vgl. Anlage 2). a) Vorhaben in Ausführung und entsprechende Mittel im vollzugsreifen Haushalt bereitgestellt: Die Verwaltung wird zum weiteren Vollzug, insbesondere auch der eigenständigen Durchführung der Vergaben gem. Richtline Bauprozesse ermächtigt. b) Vorhaben in Ausführung und Mittel durch über- oder außerplanmäßige Ermächtigung durch den Gemeinderat bereitgestellt. Weiteres Vorgehen: Die Dienststellen, die die Federführung für die Vorhabenrealisierung haben, werden i.d.R. jeweils eine Vorlage erstellen, mit welcher für ihre Vorhaben die Überleitung herbeigeführt wird. Die Umstellung soll möglichst im November-Bauausschuss erfolgen und Ende Januar 2026 abgeschlossen werden.
-
Extrahierter Text
Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: Verantwortlich: Dez. Dienststelle: Sammel-Konzeptbeschluss und Sammel-Baubeschluss: Überleitung laufender Bauvorhaben des [Name-Amt] gem. der beschlossenen Richtlinie „Bauprozesse“ vom 29. April 2025 und der Hauptsatzung vom 29. Juli 2025 Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Fachausschuss [ggfs. je nach Amt] Bauausschuss Gemeinderat [ggfs.] ö Kurzfassung Mit dem Beschluss der Vorlage 2025/0152 am 29.04.2025 hat der Gemeinderat die Neuausrichtung der Bau- und Planungsprozesse beschlossen, ergänzend wurde mit Vorlage 2025/0580 die Hauptsatzung entsprechend angepasst und über das Verfahren zur Überleitung mit Vorlage 2025/___ informiert. Mit vorliegender Vorlage sollen daher durch einen entsprechenden Sammelbeschluss die Bauvorhaben des [Name-Amt] übergeleitet werden. Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Bauausschuss daher für jedes - in Anlage 1 genannte Vorhaben den Konzeptbeschluss gemäß den ergänzenden Erläuterungen, - in Anlage 2 genannte Vorhaben den Baubeschluss gemäß den ergänzenden Erläuterungen und - nimmt die in Anlage 3 aufgeführten weiteren Vorhaben zur Kenntnis. Der ausformulierte Beschluss für den Sammel-Konzeptbeschluss und den Sammel-Baubeschluss befindet sich auf den Seiten 3 bzw. 4 dieser Vorlage. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Ausgangslage Mit dem Beschluss der Vorlage 2025/0152 am 29.04.2025 hat der Gemeinderat die Neuausrichtung der Bau- und Planungsprozesse beschlossen, ergänzend wurde mit Vorlage 2025/0580 die Hauptsatzung entsprechend angepasst. Im Bauausschuss vom 18.09.2025 wurde mit Informationsvorlage 2025/0804 das entsprechende Vorgehen vorgestellt, um Vorhaben entsprechend den Wertgrenzen der Richtlinie Bauprozesse überzuleiten. Mit vorliegender Vorlage sollen daher - durch einen entsprechenden Sammelbeschluss - die Bauvorhaben des [Name-Amt] im Zuständigkeitsbereich des Bauausschusses bzw. des Gemeinderats formal in die neue Vorgehensweise übergeleitet werden. Je nach Fortschritt des Vorhabens wird ein Konzeptbeschluss oder ein Baubeschluss gefasst. Auf Grund der Vielzahl an Vorhaben wird dies in einer Sammelvorlage vorgenommen. Vorhaben, die sich in der Bauausführung befinden und die keine Vergaben größer 500.000 Euro mehr benötigen, waren bereits in der bisherigen Systematik im Verantwortungsbereich der Verwaltung und sind dies auch nach der neuen Vorgehensweise. Insofern ist keine Notwendigkeit einer formalen Überführung mittels Baubeschluss erforderlich. Die Vorhaben sind jedoch Bestandteil des neu etablierten Berichtswesen und ihr Vollzug ist entsprechend nachvollziehbar. Sollten sich im Rahmen der Ausführung des Projekts Abweichungen ergeben, die nach der Richtlinie Bauprozesse eine erneute Vorstellung in den zuständigen Gremien erforderlich machen, wird die Verwaltung diese selbstverständlich proaktiv zur erneuten Beschlussfassung (Fortsetzungsbeschluss) vorlegen. Informativ werden mit dieser Vorlage in Anlage 3 auch weitere Vorhaben dargestellt, a) welche aktuell zu den Vorhabensüberlegungen zählen und für welche ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt ein Konzeptbeschluss gefasst werden könnte und b) sonstige Vorhaben, für welche ein politischer Grundsatzbeschluss noch aussteht. 1. Sammel-Konzeptbeschluss In Anlage 1 sind die Projekte aufgelistet, welche sich in einer Bearbeitungsphase befinden, die nach der neuen Regelung den Gremien bereits zum Konzeptbeschluss vorgelegt worden wären. Die formale Beschlussfassung soll mit dieser Vorlage vollzogen werden. Hierbei sind zwei unterschiedliche Bearbeitungsstände zu berücksichtigen: a) Vorhaben in Planung und in Haushaltsplanung enthalten: Mit dieser Vorlage erfolgt der Konzeptbeschluss. Entsprechend dem neuen Verfahren werden diese Vorhaben - gem. der Wertgrenzen - in einem weiteren Schritt sukzessive den zuständigen Organen vorgelegt werden, um dann einen Baubeschluss zu fassen. b) Vorhaben in Planung und nicht in der Haushaltsplanung enthalten, vorgesehen zur Aufnahme in den Haushalt nach Priorität und Möglichkeit (Vorhaben in Wartestellung): Mit dieser Vorlage erfolgt der Konzeptbeschluss. Nachdem die derzeitigen Haushaltslage jedoch keine Aufnahme der Vorhaben in den Haushalt zur baldigen baulichen Realisierung erwarten lässt, werden diese Vorhaben lediglich bis zur geringsten sinnvollen Planungsreife gebracht bzw. verbleiben in dieser. Sie befinden sich sozusagen „in Wartestellung“ und können reaktiviert werden, sobald eine Realisierung z.B. durch neue Förderprogramme möglich werden sollte. – 3 – Hinweis: Bei allen im Rahmen der Systemumstellung erfolgenden Konzeptbeschlüssen sollte - auf Grund der bereits i.d.R. fortgeschrittenen Planungsphasen - von einer Variantendiskussion abgesehen werden. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen: Die Planungen der Vorhaben werden über die vorhandenen Planungskonten abgedeckt, sodass ein Konzeptbeschluss hier keine finanziellen Auswirkungen nach sich zieht. 2. Sammel-Baubeschluss Ergänzend sind in Anlage 2 die Vorhaben dargestellt, welche die Bearbeitungsreife eines Baubeschlusses erreicht haben bzw. sich bereits in der Ausführung befinden und für die nun formal der Beschluss erfolgen soll. Auch hier ist nach Bearbeitungsstand zu differenzieren in: a) Vorhaben in Ausführung und im Haushalt berücksichtigt: Die Verwaltung wird zum weiteren Vollzug, insbesondere auch der eigenständigen Durchführung der Vergaben gem. der Richtline Bauprozesse ermächtigt. b) Vorhaben in Ausführung und nicht (bzw. nicht vollständig) im Haushalt berücksichtigt: Sofern noch keine bzw. nicht vollumfänglich Mittel im Haushalt vorgesehen sind, wird der Beschluss unter Vorbehalt der Aufnahme in den Haushalt gestellt. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen: Bei den Vorhaben gem. Anlage 2 ergeben sich durch den Beschluss keine neuen finanziellen Auswirkungen. Vorhaben unter Lit a sind bereits im Haushalt aufgenommen und Vorhaben unter Lit. b stehen unter dem Vorbehalt der Aufnahme in den Haushalt, sodass erst mit dem Beschluss zur Aufnahme in den Haushalt eine finanzielle Wirkung gegeben sein wird. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt nach Vorberatung im Bauausschuss 1. im Sinn eines Sammel-Konzeptbeschlusses jedes in Anlage 1 aufgeführte Vorhaben gem. den dort dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung, - des vorgesehenen Ausführungszeitplans, - des Gesamtkostenrahmens zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage mit der weiteren Planung. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Notwendige zu veranlassen, um den jeweiligen vorhabenspezifischen Baubeschluss vorzubereiten. Die aus fachlicher Sicht geeignete Planungsreife für den Baubeschluss ist im Beschrieb der Vorhaben enthalten. Bei Vorhaben in Anlage 1, Lit. b. wird die Planung nur vorbereitet, die Vorhaben verbleiben dann in Wartestellung. Ein Baubeschluss wird erst angestrebt werden, wenn die Finanzierung möglich wird. – 4 – 2. im Sinn eines Sammel-Baubeschlusses jedes in Anlage 2 aufgeführte Vorhaben gem. den dort dargelegten Ausführungen hinsichtlich - des Beschriebs und der Darstellung, - des vorgesehenen Ausführungszeitplans, - der Gesamtkostenberechnung und der Folgekosten von x Euro, - die Bewertung der möglichen Risiken zur Kenntnis, beschließt die Umsetzung des Vorhabens und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage, das Vorhaben in eigener Zuständigkeit gem. der Richtlinie Bauprozesse zu realisieren. Für die Vorhaben, die in Anlage 2 unter der Tabelle 2 b aufgeführt sind, steht diese Ermächtigung unter dem Vorbehalt der Aufnahme der notwendigen (weiteren) Mittel in den Haushalt.
-
Extrahierter Text
Vorlage 2025/.... Anlage 1: Fachamt, Sammel-Konzeptbeschluss 1 Bauvorhaben (BV): Neubau / Neuanlage (BV-N), Wiederaufbau (BV-W), Erweiterungsbau (BV-E), Umbau (BV-U), Erhaltungsvorhaben (EV) Städtebauliches Vorhaben (SV), Städtebauliches Vorhaben – Verkehr (SV-V) 2 bei Hochbauvorhaben: Schule, Kita, Verwaltung etc. 3 Gemeinderat (GR), Bauausschuss (BA) und Fachausschuss (FA), Planungsausschuss (PlanA), Verwaltung (V) a) Vorhaben in Planung und in der Haushaltsplanung enthalten Vorhaben- art 1 Nutzer 2 Gremienberatung Finanzen Möglicher Realisierungshorizont Zuständig 3 erfolgt am Vorlagen Nr. Gesamtkosten- rahmen [Euro] Baubeschluss angestrebt Baubeginn (ggf. geplant) Fertigstellung (geplant) 1. Xyz... ja 23.06.2020 2020/xxxx x. Quartal 202x.... 20xx 20xx Kurzbeschrieb: Fasdfj fjlflsaj flsajdlfajslfjdsfjasdl fjdsalfjaewr fseoarloff fölsdakfasdölkföoaws kföfldskfölksdaölkaöslkf döakfädskflödsakfölsdakfösdakfäsdkfdölskfadsfksdaökfsdakfdsakföldsakfölsd kfsdl s dfölsadkf ölsdakföksdaölfdsgfioweranvcnvalsdfö dsfsad öfjöldjfasjdflkdsjjfldsafldsaj f jsdlkfa jdsjlkf dasfjasldkf jsdafasdälkfjsdafk dsjfj dsf ggfs. Anlagen: - Lageplan etc. 2. Kurzbeschrieb: ggfs. Anlagen: - Lageplan etc. Vorlage 2025/.... Anlage 1: Fachamt, Sammel-Konzeptbeschluss 1 Bauvorhaben (BV): Neubau / Neuanlage (BV-N), Wiederaufbau (BV-W), Erweiterungsbau (BV-E), Umbau (BV-U), Erhaltungsvorhaben (EV) Städtebauliches Vorhaben (SV), Städtebauliches Vorhaben – Verkehr (SV-V) 2 bei Hochbauvorhaben: Schule, Kita, Verwaltung etc. 3 Gemeinderat (GR), Bauausschuss (BA) und Fachausschuss (FA), Planungsausschuss (PlanA), Verwaltung (V) b)Vorhaben in Planung und nicht in der Haushaltsplanung enthalten (Vorhaben in Wartestellung) Vorhaben- art 1 Nutzer 2 Gremienberatung Finanzen Möglicher Realisierungshorizont Zuständig 3 erfolgt am Vorlagen Nr. Gesamtkosten- rahmen [Euro] Baubeschluss angestrebt Baubeginn (ggf. geplant) Fertigstellung (geplant) 3. Xyz... ja 23.06.2020 2020/xxx ... x. Quartal 202x.... 20xx 20xx Kurzbeschrieb: Fasdfj fjlflsaj flsajdlfajslfjdsfjasdl fjdsalfjaewr fseoarloff fölsdakfasdölkföoaws kföfldskfölksdaölkaöslkf döakfädskflödsakfölsdakfösdakfäsdkfdölskfadsfksdaökfsdakfdsakföldsakfölsd kfsdl s dfölsadkf ölsdakföksdaölfdsgfioweranvcnvalsdfö dsfsad öfjöldjfasjdflkdsjjfldsafldsaj f jsdlkfa jdsjlkf dasfjasldkf jsdafasdälkfjsdafk dsjfj dsf ggfs. Anlagen: - Lageplan etc. 4. nein Kurzbeschrieb: ggfs. Anlagen: - Lageplan etc.
-
Extrahierter Text
Vorlage 2025/.... Anlage 2: Fachamt, Sammel-Baubeschluss 1 Bauvorhaben (BV): Neubau / Neuanlage (BV-N), Wiederaufbau (BV-W), Erweiterungsbau (BV-E), Umbau (BV-U), Erhaltungsvorhaben (EV) Städtebauliches Vorhaben (SV), Städtebauliches Vorhaben – Verkehr (SV-V) 2 soweit relevant bei Hochbauvorhaben: Schule, Kita, Verwaltung etc., bei Tiefbau i.d.R. nicht erforderlich 3 gering, mittel, hoch (bei der Einschätzung „hoch“ werden ergänzende Erläuterungen im Beschrieb des Projekts vorgenommen) 4 Gemeinderat (GR), Bauausschuss (BA) und Fachausschuss (FA), Planungsausschuss (PlanA), Verwaltung (V) a) Vorhaben in Ausführung im Haushalt, bei welchem die Verwaltung zum weiteren Vollzug gem. der Richtline Bauprozesse ermächtigt wird Vorhaben- art 1 Nutzer 2 Gremienberatung / Projektvorstellung Finanzen Ausführungs- zeitplanung Gesamt- risikobe- trachtung 3 Zu- ständig 4 erfolgt am Vorlage Nr. Gesamt- kosten [Euro] Folge- kosten [Euro/ a] Baubeginn (ggf. geplant) Fertig- stellung geplant 1. Neubau einer ... BV-N Schule u.a. ja 23.06.2020 2020/0xxx 30,7 Mio. x. Quartal 202x.... GR Kurzbeschrieb: Fasdfj fjlflsaj flsajdlfajslfjdsfjasdl fjdsalfjaewr fseoarloff fölsdakfasdölkföoaws kföfldskfölksdaölkaöslkf döakfädskflödsakfölsdakfösdakfäsdkfdölskfadsfksdaökfsdakfdsakföldsakfölsd kfsdl s dfölsadkf ölsdakföksdaölfdsgfioweranvcnvalsdfö dsfsad Ggfs. Anlagen - Lageplan etc. 2. Neubau ... Kurzbeschrieb: Fasdfj fjlflsaj flsajdlfajslfjdsfjasdl fjdsalfjaewr fseoarloff fölsdakfasdölkföoaws kföfldskfölksdaölkaöslkf döakfädskflödsakfölsdakfösdakfäsdkfdölskfadsfksdaökfsdakfdsakföldsakfölsd kfsdl s dfölsadkf ölsdakföksdaölfdsgfioweranvcnvalsdfö dsfsad öfjöldjfasjdflkdsjjfldsafldsaj f jsdlkfa jdsjlkf dasfjasldkf jsdafasdälkfjsdafk dsjfj dsf Ggfs. Anlagen - Lageplan etc. 3. Sanierung... Kurzbeschrieb: Ggfs. Anlagen - Lageplan etc. Vorlage 2025/.... Anlage 2: Fachamt, Sammel-Baubeschluss 1 Bauvorhaben (BV): Neubau / Neuanlage (BV-N), Wiederaufbau (BV-W), Erweiterungsbau (BV-E), Umbau (BV-U), Erhaltungsvorhaben (EV) Städtebauliches Vorhaben (SV), Städtebauliches Vorhaben – Verkehr (SV-V) 2 soweit relevant bei Hochbauvorhaben: Schule, Kita, Verwaltung etc., bei Tiefbau i.d.R. nicht erforderlich 3 gering, mittel, hoch (bei der Einschätzung „hoch“ werden ergänzende Erläuterungen im Beschrieb des Projekts vorgenommen) 4 Gemeinderat (GR), Bauausschuss (BA) und Fachausschuss (FA), Planungsausschuss (PlanA), Verwaltung (V) b) Vorhaben in Ausführung, bei welchem die Verwaltung zum weiteren Vollzug gem. der Richtline Bauprozesse ermächtigt wird unter Vorbehalt der Aufnahme in den Haushalt Vorhaben- art 1 Nutzer 2 Gremienberatung / Projektvorstellung Finanzen Ausführungs- zeitplanung Gesamt- risikobe- trachtung 3 Zu- ständig 4 erfolgt am Vorlage Nr. Gesamt- kosten [Euro] Folge- kosten [Euro/ a] Baubeginn (ggf. geplant) Fertig- stellung geplant 4. Neubau einer zweifachen Dreifeld-Sporthalle in Karlsruhe Oberreut BV-N Schule u.a. ja 23.06.2020 2020/0597 30,7 Mio. x. Quartal 202x.... GR Kurzbeschrieb: Fasdfj fjlflsaj flsajdlfajslfjdsfjasdl fjdsalfjaewr fseoarloff fölsdakfasdölkföoaws kföfldskfölksdaölkaöslkf döakfädskflödsakfölsdakfösdakfäsdkfdölskfadsfksdaökfsdakfdsakföldsakfölsd kfsdl s dfölsadkf ölsdakföksdaölfdsgfioweranvcnvalsdfö dsfsad Ggfs. Anlagen - Lageplan etc. 5. Neubau ... Kurzbeschrieb: Fasdfj fjlflsaj flsajdlfajslfjdsfjasdl fjdsalfjaewr fseoarloff fölsdakfasdölkföoaws kföfldskfölksdaölkaöslkf döakfädskflödsakfölsdakfösdakfäsdkfdölskfadsfksdaökfsdakfdsakföldsakfölsd kfsdl s dfölsadkf ölsdakföksdaölfdsgfioweranvcnvalsdfö dsfsad öfjöldjfasjdflkdsjjfldsafldsaj f jsdlkfa jdsjlkf dasfjasldkf jsdafasdälkfjsdafk dsjfj dsf Ggfs. Anlagen - Lageplan etc. 6. Sanierung... Kurzbeschrieb: Ggfs. Anlagen - Lageplan etc.
-
Extrahierter Text
Vorlage 2025/.... Anlage 3: [Amt], Information Vorhabenüberlegungen und Vorhaben mit pol. Grundsatzbeschluss 1 Bauvorhaben (BV): Neubau / Neuanlage (BV-N), Wiederaufbau (BV-W), Erweiterungsbau (BV-E), Umbau (BV-U), Erhaltungsvorhaben (EV) Städtebauliches Vorhaben (SV), Städtebauliches Vorhaben – Verkehr (SV-V) a) Vorhabenüberlegungen Entscheidung, ob bzw. wie Vorhaben weiter geführt werden soll noch ausstehend Vorhaben- art 1 Nutzer progn. Investitionsvolumen Bearbeitungsstand Bemerkungen ≤ 1 Mio. € ≥1 Mio. und ≤5 Mio. € ≥ 5 Mio. € Projekt- auftrag vorliegend Projekt in Bearbeit. Machbar- keitsstudie vorliegend 1. Einrichtung - 2. ... b) Vorhaben mit politischem Grundsatzbeschluss Entscheidung, ob bzw. wie Vorhaben weiter geführt werden soll noch ausstehend Vorhaben- art 1 Nutzer progn. Investitionsvolumen Bearbeitungsstand Bemerkungen ≤ 1 Mio. € ≥1 Mio. und ≤5 Mio. € ≥ 5 Mio. € Projekt- auftrag vorliegend Projekt in Bearbeit. Machbar- keitsstudie vorliegend 3. Rathaus West 4. ....