Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)
| Vorlage: | 2025/0803 |
|---|---|
| Art: | Beschlussvorlage |
| Datum: | 21.08.2025 |
| Letzte Änderung: | 04.11.2025 |
| Unter Leitung von: | Tiefbauamt |
| Erwähnte Stadtteile: | Keine Angaben |
Beratungen
- Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)
Datum: 21.10.2025
Rolle: Entscheidung
Ergebnis: einstimmig beschlossen
Zusätzliche Dateien
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Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 a Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2026 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2026 betrag Niederschlagswasser (NW) Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 40* + 41*Personalaufwendungen18.080.610 4.242.017 13.838.593 Versorgungsaufwendungen oben enthalten- - - 42*Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen18.133.000 2.230.241 15.902.759 43*Transferaufwendungen208.000 22.610 185.390 44*Sonst. ordentliche Aufwendungen1.200.878 375.545 825.333 48*Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)3.787.416 884.337 2.903.079 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten41.409.904 7.754.749 33.655.154 Kalkulatorische Kosten 98*kalkulatorische Abschreibungen15.888.490 6.208.577 14.754.464 9811 0000Kalkulatorische Zinsen5.074.551 - - Summe kalkulatorische Kosten20.963.041 6.208.577 14.754.464 Summe Kosten62.372.944 13.963.326 48.409.618 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)350.906 - 196.314 - 154.592 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte100.000 - 48.543 - 51.457 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen8.300.000 - 595.099 - 7.704.901 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen845.520 - 347.859 - 497.661 - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.200.000 - 671.340 - 528.660 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)10.796.426 - 1.859.156 - 8.937.270 - Kalkulatorische Erlöse - 97*Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen818.242 - 302.118 - 516.124 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)266.225 - 137.613 - 128.612 - Summe kalkulatorische Erlöse1.084.467 - 439.731 - 644.736 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)11.880.893 - 2.298.887 - 9.582.007 - - Gesamtergebnis Plan 202650.492.051 11.664.439 38.827.611 Nicht gebührenfähige Kosten12.050 - 8.116 - 3.934 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung50.480.001 11.656.323 38.823.677 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 8,2213252217562%35,6040659679784%0,0000000000000% 4.150.125 - 4.150.125 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung46.329.875 7.506.198 38.823.677 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Überdeckung aus 2021365.838,60 - - 365.838,60 - Unterdeckung aus 2022600.000,00 - 600.000,00 Überdeckung aus 2023290.462,86 - 290.462,86 - - Unterdeckung aus 2024916.016,32 916.016,32 - Summe859.714,86 625.553,46 234.161,40 Gebührenbedarf 202647.189.589,86 8.131.751,46 39.057.838,40 TBA E1 HL Vorauskalkulation 2026.xlsx Anl. 2a Plan26 Kost.Verteilung
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Stadt Karlsruhe - Tiefbauamt Ansatzfähige Kosten/Erlöse Anlage 2 b Ansatzfähige Kosten/Erlöse HJ 2027 THH7400AbwasserbeseitigungGesamt-Anteil Anteil HJ 2027 betrag Niederschlagswasser (NW) Schmutzwasser (SW) EUROEUROEURO 12345 Lfd. Betriebskosten ohne kalkulatorische Kosten 40* + 41*Personalaufwendungen18.599.370 4.363.727 14.235.643 Versorgungsaufwendungen oben enthalten- - - 42*Aufwendungen f. Sach- u. Dienstleistungen18.133.000 2.230.240 15.902.760 43*Transferaufwendungen208.000 13.728 194.272 44*Sonst. ordentliche Aufwendungen1.200.878 375.545 825.333 48*Aufwendungen f. Interne Leistungen (Belastungen)3.805.393 895.757 2.909.636 Summe Betriebskosten ohne kalk. Kosten41.946.641 7.878.997 34.067.644 Kalkulatorische Kosten 98*kalkulatorische Abschreibungen16.125.226 6.359.592 14.858.675 9811 0000Kalkulatorische Zinsen5.093.041 Summe kalkulatorische Kosten21.218.267 6.359.592 14.858.675 Summe Kosten63.164.908 14.238.589 48.926.319 Laufende Betriebserlöse 3300 0000Gebühren und ähnliche Abgaben (ohne Entwässerungsgebühren)350.906 - 196.314 - 154.592 - 3410 0000Privatrechtliche Leistungsentgelte100.000 - 48.543 - 51.457 - 3420 0000Kostenerstattungen und Umlagen8.300.000 - 595.098 - 7.704.902 - 3500 0000Sonstige ordentliche Erträge- - - 3711 0000Aktivierte Eigenleistungen845.520 - 347.859 - 497.661 - 3811 9000Sonstige Erträge für interne Leistungen1.200.000 - 671.340 - 528.660 - Summe Erlöse (ohne Anteil kalk.Erlöse)10.796.426 - 1.859.155 - 8.937.271 - Kalkulatorische Erlöse - 97*Auflösung Sonderposten aus Zuweisungen807.811 - 295.281 - 512.530 - 9711 0000Kalkulatorische Zinsen Sonderposten (Zuweisungen)253.626 - 130.764 - 122.862 - Summe kalkulatorische Erlöse1.061.437 - 426.045 - 635.392 - - Gesamterlöse (ohne Entwässerungsgebühren)11.857.863 - 2.285.200 - 9.572.663 - - Gesamtergebnis Plan 202751.307.045 11.953.389 39.353.656 Nicht gebührenfähige Kosten11.928 - 7.601 - 4.327 - Gebührenfähige Kosten vor Abzug f. Straßenentwässerung51.295.117 11.945.788 39.349.329 Straßenentwässerungskosten gem. Gutachten 8,3071532556975%35,6708494078004%0,0000000000000% 4.261.164 - 4.261.164 - - Gebührenfähige Kosten nach Abzug Straßenentwässerung47.033.953 7.684.624 39.349.329 Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG Unterdeckung aus 20223.369.409,63 - 3.369.409,63 Überdeckung aus 2023290.462,85 - 290.462,85 - - Überdeckung(-)/ Unterdeckung(+) aus 2024208.215,54 916.016,32 707.800,78 - Summe3.287.162,32 625.553,47 2.661.608,85 Gebührenbedarf 202750.321.115,32 8.310.177,47 42.010.937,85 TBA E1 HL Vorauskalkulation 2027 .xlsx Anl. 2b Plan27 Kost.Verteilung
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Wassermengen Flächen cbm €/cbm € qm €/10 qm € Volle GebührGebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke 17.100.000 2,24 38.304.000 Menge 2026: 17.100 Mio. m³ , entspricht der geschätzen MengeGrundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA 270.000 2,24 604.800 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA 29.000 2,24 64.960 Summe volle Gebühr 17.399.000 38.973.760 Gebührenermäßigungen, GebührenzuschlägeGrundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,46 €/m³ 22.000 0,46 10.120 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung: 7,26 €/m³ 4.000 7,26 29.040 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr 26.000 39.160 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt 17.425.000 39.012.920 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche 18.632.230 4,36 8.123.652 Summe Schmutzwasser Niederschlagwasser Erlöse Entwässerungsgebühren 2026 47.136.572,28 39.012.920,00 8.123.652,28 Gebührenbedarf 2026 47.189.589,86 39.057.838,40 8.131.751,46 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz -53.017,58 -44.918,40 -8.099,18 Kostendeckungsgrad 100% 100% 100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 53.017,58 Euro, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des GebührenaufkommensHJ 2026 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 26.000 m³ angenommen. TBA E1 HL Vorauskalkulation 2026.xlsx Anl.3a Wassermengen 26
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Wassermengen Flächen cbm €/cbm € qm €/10 qm € Volle GebührGebührenpflichtige Wassermenge Einzug Stadtwerke 17.100.000 2,41 41.211.000 Menge 2027: 17.100 Mio. m³ , entspricht der geschätzen MengeGrundwasser SW-Kanal/MW-Kanal, Einzug TBA 270.000 2,41 650.700 Sonst. kleinere Einleitungen Einzug TBA 29.000 2,41 69.890 Summe volle Gebühr 17.399.000 41.931.590 Gebührenermäßigungen, GebührenzuschlägeGrundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird: 0,48 €/m³ 24.000 0,48 11.520 (Es wird nur eine Teilleistung erbracht, zum Ausgleich wird die in § 5 Abs. 3 angeführte reduzierte Gebühr erhoben) Grubenentleerung: 7,81 €/m³ 5.000 7,81 39.050 (Wg. erhöhter Schmutzkonzentration wird eine entsprechend erhöhte Abwassergebühr erhoben) Summe abweichende Gebühr 29.000 50.570 Gebührenpflichtige Wassermenge insgesamt 17.428.000 41.982.160 Gebührtenpflichtige Versiegelungsfläche 18.632.230 4,46 8.309.975 Summe Schmutzwasser Niederschlagwasser Erlöse Entwässerungsgebühren 2027 50.292.134,58 41.982.160,00 8.309.974,58 Gebührenbedarf 2027 50.321.115,32 42.010.937,85 8.310.177,47 Unterdeckung aus Rundungsdifferenz -28.980,74 -28.777,85 -202,89 Kostendeckungsgrad 100% 100% 100% Eine kalkulatorische Überdeckung innerhalb eines Kalkulationszeitraumes bei den Gebühren ist nicht zulässig. Abrundungen der Entwässerungsgebührensätze ab der 3. Stelle hinter dem Komma führen zu einer rechnerisch kalkulierten Gebührenunterdeckung von 28.980,74 Euro, die innerhalb der folgenden 5 Jahre ausgeglichen werden soll. NW-Gebühr Ermittlung des Gebührenbedarfs und des GebührenaufkommensHJ 2027 SW-Gebühr Zusätzlich zu der kalk. Gebührenpflichtigen Abwassermenge wird - nach den Erfahrungen der Vorjahre - eine zusätzliche Abwassereinleitung von 29.000 m³ angenommen. TBA E1 HL Vorauskalkulation 2027 .xlsx Anl.3b Wassermengen 27
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Ergebnisausgleich nach § 14 Abs. 2 KAG für THH 7400 - Abwasserbeseitigung Bereinigte Kostenüberdeckung (+) bzw. Kostenunterdeckung (-)Insgesamtdavon Anteil SW davon Anteil NW EUREUREUR noch offen aus 2021auszugleichen bis spätestens 2026365.838,60 365.838,60 noch offen aus 2022auszugleichen bis spätestens 20273.969.409,63 - 3.969.409,63 - noch offen aus 2023auszugleichen bis spätestens 20283.256.381,37 - 3.837.307,08 - 580.925,71 noch offen aus 2024auszugleichen bis spätestens 2029 1.124.231,86 - 707.800,78 1.832.032,64 - Stand 31.12.20247.984.184,26 - 6.733.077,33 - 1.251.106,93 - davon wird berücksichtigt in 2026aus 2021365.838,60 365.838,60 davon wird berücksichtigt in 2026aus 2022600.000,00 - 600.000,00 - davon wird berücksichtigt in 2026aus 2023290.462,86 290.462,86 davon wird berücksichtigt in 2026aus 2024916.016,32 - 916.016,32 - In Kalkulation 2026 somit berücksichtigt234.161,40 - 625.553,46 - verrechnet (bilanztechnische Buchung in 2024)365.838,60 290.462,86 Nach Kalkulation 2026 noch offen aus 2021auszugleichen bis spätestens 2026- - noch offen aus 2022auszugleichen bis spätestens 20273.369.409,63 - 3.369.409,63 - noch offen aus 2023auszugleichen bis spätestens 20283.546.844,23 - 3.837.307,08 - 290.462,85 noch offen aus 2024auszugleichen bis spätestens 2029208.215,54 - 707.800,78 916.016,32 - Zwischenstand7.124.469,40 - 6.498.915,93 - 625.553,47 - davon wird berücksichtigt in 2027aus 20223.369.409,63 - 3.369.409,63 - davon wird berücksichtigt in 2027aus 2023290.462,85 290.462,85 davon wird berücksichtigt in 2027aus 2024208.215,54 - 707.800,78 916.016,32 - In Kalkulation 2027 somit berücksichtigt2.661.608,85 - 625.553,47 - verrechnet (bilanztechnische Buchung in 2024)707.800,78 290.462,85 danach noch offenaus 2021- - - aus 2022- - - aus 20233.837.307,08 - 3.837.307,08 - - aus 2024- - - danach noch offensaldierte Unterdeckung3.837.307,08 - 3.837.307,08 - -
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Gebührenobergrenze 47.189.589,86 Euro 39.057.838,40 Euro 8.131.751,46 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal) 10.120 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten 29.040 - Euro 39.018.678 Euro 8.131.751 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.399.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³: 2,24 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche 18.632.230 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m² 4,36 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten:SW-Beseitigung 39.057.838 Euro NW-Beseitigung 8.131.751 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen:Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.399.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt 18.632.230 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2026 Gesamtkosten Kostenanteil an SW/NW-Beseitigung SW-Beseitigung NW-Beseitigung TBA-E1 HL Vorauskalkulation 2026.xlsx Anl.5a Kalk gespl Geb 26
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Gebührenobergrenze 50.321.115,32 Euro 42.010.937,85 Euro 8.310.177,47 Euro abzüglich Erlöse für ermäßigte Gebühren für Grundwasser, das nicht dem Klärwerk zugeführt wird (Nutzung RW-Kanal) 11.520 - Euro Erlöse aus Annahme von Grubeninhalten 39.050 - Euro 41.960.368 Euro 8.310.177 Euro kalk. Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.399.000 m³ Schmutzwassergebühr je m³: 2,41 Euro kalk. versiegelte und entwässerte Fläche 18.632.230 m² Niederschlagswassergebühr je 10 m² 4,46 Euro Kalkulationsgrundlage Kosten:SW-Beseitigung 42.010.938 Euro NW-Beseitigung 8.310.177 Euro Kalkulationsgrundlage Wassermengen und Versiegelungsflächen:Gebührenpflichtige Wassermenge volle Gebühr 17.399.000 m³ Versiegelungsfläche gesamt 18.632.230 m² Kalkulation der SW- und NW-Gebühr (gesplittete Gebühr) HJ 2027 Gesamtkosten Kostenanteil an SW/NW-Beseitigung SW-Beseitigung NW-Beseitigung TBA-E1 HL Vorauskalkulation 2027 .xlsx Anl.5b Kalk gespl Geb 27
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Mengen der Grubeninhalte u. ä.: 4.000 m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 77,20% der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung Durchschnitt aus 2023/2024). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr * 77,20% (Anteil der Abw.Reingung) + Zuschlag 40% * 8 Zuschlagsstufen = ME 2,24 EUR/m³ * 77,20% (Anteil der Abw.Reingung) + 40% * 8 = 7,26 EUR/m³ Kosten Abwasserreinigung Zuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2026 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden.Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca.77,20 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen.Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. TBA-Es HL Vorauskalkulation 2026.xlsx Anl.6a Kalk.Grubeninhalten
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Mengen der Grubeninhalte u. ä.: 5.000 m³ Annahmen: (siehe auch BWGZ 5/96 vom 15.03.1996, 123 ff) 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Abwasserreinigung beträgt 77,20% der Schmutzwassergebühr (gemäß Schema zur Kostenverteilung Durchschnitt aus 2021/2022). 3. Das Verhältnis von Normalverschmutzung (ca. 600 mg/l) zur Verschmutzung einer regelmäßig geräumten, geschlossenen Grube beträgt somit bezogen auf den CSB ca. 1 : 8. Ermittlung der Gebühr für die Annahme der Grubeninhalte: + Schmutzwassergebühr * 77,20% (Anteil der Abw.Reingung) + Zuschlag 40% * 8 Zuschlagsstufen = ME 2,41 EUR/m³ * 77,20% (Anteil der Abw.Reingung) + 40% * 8 = 7,81 EUR/m³ Kosten Abwasserreinigung Zuschlag Kosten Abwasserreinigung 40% x 8 Kalkulation der Abwassergebühren für Annahme von Grubeninhalten HJ 2027 4. Der Aufwandtsanteil für die biologischen Reinigungsstufe einschl. der anteiligen Schlammbehandlungskosten kann mit ca. 40% bezogen auf die Klärgebühr (Anteil der Reinigung auf der Käranlage) abgeschätzt werden. 1. Die Inhalte von geschlossenen Gruben haben einen durchschnittlichen Räumungszyklus von min. drei Monaten. Die mittlere Verschmutzung für diese und ähnliche Abwässer (z. B. mobile Toiletten) kann mit einem CSB von 5.000 mg/l angesetzt werden.Es wird daher von einem 8-fachen Kostenaufwand bei der Abwasserreinigung (CSB-Abbau beim Klärgebührenanteil, Kostenteil der Abwasserreinigung: ca.77,20 % - siehe Schema zur Kostenverteilung gem. Gutachten DL-Schoch) ausgegangen.Der Zuschlagsanteil für die 8-fache Verschmutzung wird deshalb mit 8 * 40% = 320% (Normalverschmutzung + 8 Zuschlagstufen gemäß Starkverschmutzerzuschlägen) angesetzt. Die verschmutzungsunabhängigen Kosten werden dabei nicht veranlagt. TBA-Es HL Vorauskalkulation 2027 .xlsx Anl.6b Grubeninhalten 27
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(Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen: 22.000 m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 74,00% der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr: 0,436 EUR/ m² Mittlerer Niederschlag: 690,03 mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³: 0,632 EUR/ m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,632 EUR/m³ * 74,00% (Anteil der Ableitung) = 0,46 EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2026 TBA E1 HL Vorauskalkulation 2026.xlsx Anl. 7a Grundwasser 26
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(Bezug: Gesplittete Gebühr - Niederschlagswassergebühr) Mengen der Grundwassereinleitungen: 24.000 m³ Annahmen: 1. Unverschmutztes Grundwasser, das im Trennsystem direkt in den Regenwasserkanal abgeleitet wird und keiner weiteren Behandlung bedarf (z. B. nicht vorgereinigt bzw. nicht auf der Kläranlage gereinigt werden muss). 2. Der gebührenfähige Kostenanteil für die Ableitung beträgt 74,50% der Niederschlagwassergebühr (siehe Fortschreibung Schema zur Kostenverteilung Gutachten DL-Schoch September 2007). Ermittlung der "Niederschlagswassergebühr" pro 1 m³ Wasser: NW-Gebühr: 0,446 EUR/ m² Mittlerer Niederschlag: 690,029 mm/m²=l/m² "NW-Gebühr" f. 1 m³: 0,646 EUR/ m³ Ermittlung der Gebühr für die Einleitung von Grundwasser (Trennsystem: Einleitung in den NW-Kanal) ohne Anteil Reinigung Klärwerk 0,646 EUR/m³ * 74,50% (Anteil der Ableitung) = 0,48 EUR/m³ Kalkulation der Gebühren für die Einleitung von Grundwasser in den Niederschlagwasserkanal (Trennsystem) HJ 2027 TBA E1 HL Vorauskalkulation 2027 .xlsx Anl. 7b Grundwasser 27
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Anlage 1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karl sr uhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbesei t i gung (Entwässe run g sgeb ührensatzung) Artikel 1 Artikel 2
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Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0803 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Tiefbauamt Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ausschuss für öffentliche Einrichtung 01.10.2025 3 N Vorberatung Haupt- und Finanzausschuss 14.10.2025 18 N Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 9 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung)“. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☐ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Der Gemeinderat hat zuletzt zum 1. Januar 2024 eine Änderung der „Satzung der Stadt Karlsruhe über die Gebühren der Abwasserbeseitigung“ (Entwässerungsgebührensatzung) beschlossen. Dabei wurde grundsätzlich von voller Kostendeckung ausgegangen. Im Bereich der Schmutzwassergebühr wird im Rahmen der Gebührenkalkulation 2026 die Überdeckung 2021 in Höhe von 365.838,60 Euro mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2022 in gleicher Höhe verrechnet und ein Teilbetrag der Unterdeckung 2022 in Höhe von 234.161,40 Euro berücksichtigt. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2027 wird die Überdeckung 2024 in Höhe von 707.800,78 Euro mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2022 in gleicher Höhe verrechnet und ein Teilbetrag der Unterdeckung 2022 in Höhe von 2.661.608,85 Euro berücksichtigt. Im Bereich der Niederschlagswassergebühr wird im Rahmen der Gebührenkalkulation 2026 ein Teilbetrag Überdeckung 2023 in Höhe von 290.462,86 Euro mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2024 in gleicher Höhe verrechnet und ein Teilbetrag der Unterdeckung 2024 in Höhe von 625.553,46 Euro berücksichtigt. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2027 wird ein Teilbetrag der Überdeckung 2023 in Höhe von 290.462,86 Euro mit einem Teilbetrag der Unterdeckung 2024 in gleicher Höhe verrechnet und ein Teilbetrag der Unterdeckung 2024 in Höhe von 625.553,47 Euro berücksichtigt. Nach der Einbeziehung der Überdeckungen/ Unterdeckung (gemäß Anlage 4) in die Kalkulationen für die Jahre 2026 und 2027 verbleiben im Bereich der Schmutzwassergebühr eine Unterdeckung aus 2023 in Höhe von 3.837.307,08 Euro. Diese ist spätestens in der Gebührenkalkulation 2028 zu berücksichtigen. Gebührenfähiger Aufwand Grundlage für die Gebührenkalkulation bildet der Entwurf des Haushaltsplanes des Teilhaushalts 7400 für die Jahre 2026 - 2027. Die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der öffentlichen Einrichtung Abwasserbeseitigung dürfen Aufwendungen, die außerhalb der Abwasserbeseitigung entstehen, nicht enthalten (§ 14 Kommunalabgabengesetz (KAG)). Diese sind bereits herausgerechnet und nicht Gegenstand des Gebührenbedarfs. Insbesondere bleibt der Teilaufwand, der auf die Entwässerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen entfällt, außer Betracht (§ 17 Absatz 3 KAG). Dieser Aufwand wird als interne Leistungsverrechnung aus dem THH 6600 Tiefbau (Straßen) erstattet. Die Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren mussten gemäß der Vorgabe aus den zeitlichen Erfordernissen des Ergebnisausgleichs nach § 14 Abs. 2 KAG innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes abgebaut werden. Die gebührenrechtlichen Vorgaben wurden damit beachtet. Auch der zweite Ausbauteil der 4. Reinigungsstufe ist nun zusätzlich in Betrieb genommen, was weitere Personal- und Sachkosten erzeugt. Die allgemeine Veränderung der Marktpreise auf dem Sektor Heizöl, die Steigerung der Einkaufspreise von Fäll- und Flockungsmittel und eingeleiteten Gasen und die neu hinzugekommenen Aufwendungen für Strom und Aktivkohle, die für den Betrieb des Klärwerkes unerlässlich sind sowie die Lohnsteigerungen durch die zwischenzeitlich neu geschlossenen Tarifverträge und nicht zuletzt die gestiegenen kalkulatorischen Kosten durch Verdoppelung der Zinsen, machen eine Gebührenerhöhung unabdingbar. – 3 – Folgende Kostenpositionen tragen zur Gebührenerhöhung bei (2026 bis 2027) Anteil an Gebührenerhöhung für Schmutzwasser in EURO pro m³ Personalkosten 0,07 € kalk. Kosten 0,07 € Wegfall der bisherigen Gebührenüberschüsse 0,11 € Adsorption (ca.) 0,11 € 0,36 € Die weitere Gebührenanpassung für 2027 ergibt sich aus der notwendigen Auflösung der Gebührenunterdeckung aus dem Jahr 2023 in Höhe von 3.369.409,63 Euro. Dies führt zu einer weiteren Gebührenanpassung von zusätzlichen 0,17 €. Gleichzeitig stehen keine weiteren Gebührenüberdeckungen aus Vorjahren mehr zur Verfügung, die zu einer Stabilisierung der Entwässerungsgebühren beigetragen haben. Aufgrund der Verzögerungen der Bauausführung, wegen des Insolvenzverfahrens der bauausführenden Firma beim Bau der Verbrennungslinie 2, sind Mittel nicht planmäßig abgeflossen und es wurden Gebührenüberschüsse erwirtschaftet. Diese Überschüsse mussten aufgrund der 5-Jahresfrist des §14 Absatz 2 KAG dem Gebührenzahler wieder gutgebracht werden und die Gebühren blieben auf einem niedrigen Niveau stabil. Gleichzeitig kam es zu Kostensteigerungen und es entstanden Gebührenunterdeckungen, somit setzt nun ein Doppelteffekt ein. Der Gebührenzahler profitierte deshalb in den letzten Jahren von diesen Auswirkungen und musste nur eine sehr geringe Entwässerungsgebühr für Schmutzwasser entrichten. Da die Gebührenüberschüsse nun ordnungsgemäß dem Gebührenzahler zurückgegeben wurden, stehen sie für den Anstieg der Abschreibungskosten nach Aktivierung der Verbrennungslinie 2 nicht mehr zur Verfügung. Das Gutschreiben der Gebührenüberschüsse zum einen und der augenblickliche gleichzeitige Anstieg der Abschreibungen zum anderen führen nunmehr zu einem, wie bereits ausgeführt, unvermeidbaren Sprung innerhalb der Gebührenberechnung. Trotz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist eine Gebührenerhöhung notwendig, die auch weiterhin eine, im Vergleich zum Ausbaugrad, insgesamt als für den Gebührenzahler günstige einzustufende Entwässerungsgebühr zum 1. Januar 2026 sowie zum 01. Januar 2027 möglich macht. Anzumerken ist hierzu, dass selbst die neu kalkulierte Entwässerungsgebühr noch deutlich unter dem zuletzt in 2024 durch die DWA ermittelten Durchschnittswert liegt, der damals bereits bei 2,88 Euro lag. Im anlagenintensiven Bereich des Klärwerks wurden mehrere Maßnahmen umgesetzt. Nach deren Fertigstellung sind die kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen in der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen. Beispielhaft ist hier zu nennen: - Sinnersammler, umfangreiche Kampfmittelerkundungen, Gesamtaufwand 6,1 Millionen Euro - Rücklaufschlammpumpwerk 2, verzögerter Bauablauf, Gesamtaufwand 5,4 Millionen Euro Besonders anzuführen sind hierbei die Anlagen des Klärwerks mit einem sehr hohen Anteil an technischer Ausstattung, wie zum Beispiel: – 4 – - Schlammverbrennungslinie 2, Gesamtaufwand 33,5 Millionen Euro - Flockungsfiltration, Gesamtaufwand 39,3 Millionen Euro. - 4. Reinigungsstufe, Gesamtaufwand 80,0 Millionen Euro deren Abschreibungsdauer unter 20 Jahren liegt, was generell bei dieser Kalkulation und auch in den nächsten Jahren noch zu hohen Abschreibungen führt. Die kalkulatorischen Kosten wurden nach § 4 Abs. 3 i. V. m. §§ 37, 46 und 62 GemHVO und § 14 Abs. 3 KAG ermittelt. Die planmäßige Nutzungsdauer orientiert sich an der Abschreibungstabelle des Leitfadens zur Bilanzierung. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18./19. Februar 2025 den kalkulatorischen Zinssatz für die Berechnung der kalkulatorischen Kosten für die Ergebnisrechnung 2025 und für den Doppelhaushalt 2026/2027 auf 1,55 % festgelegt. Dieser Zinssatz wird für die Kalkulation 2026/2027 berücksichtigt. Prognoseentscheidungen Für die Kalkulation des Jahres 2026-2027 wird die gebührenpflichtige Wassermenge von 17.100.000 m³ zugrunde gelegt. Dieser Wert basiert u. a. auf der von der Stadtwerke Karlsruhe GmbH ermittelten gebührenpflichtigen Frischwassermenge der Jahren 2022-2024 zuzüglich darüber hinaus zu erwartender Grundwassereinleitungen aus Baumaßnahmen. Das stark entwickelte Umweltbewusstsein der Karlsruher Bürger hat einen steten Rückgang der Wasserbräuche der letzten Jahre verzeichnen lassen. Das aus ökologischer Sicht gute Verhalten der Konsumenten ist allerdings Basis der Entwässerungsgebühr und steigende Kosten und sinkende Wassermengen führen damit zu einer preislichen Anpassung der Gebührensätze Die gebührenrelevante abflusswirksame Versiegelungsfläche für das gesamte Stadtgebiet (ohne öffentliche Straßen, Wege und Plätze) beträgt für 2026 und 2027 circa 18.632.230 m². Gebührensätze Unter Zugrundelegung des gebührenfähigen Aufwandes und der Prognoseentscheidungen ergeben sich ab 1. Januar 2026 sowie ab dem 01. Januar 2027 folgende Gebührensätze: Die Schmutzwassergebühr und die Entwässerungsgebühr für die Einleitung von Grundwasser, das dem Klärwerk zugeführt wird, erhöhen sich von 1,88 Euro/m³ auf 2,24 Euro/m³ für das Jahr 2026 und auf 2,41 Euro/m³ für das Jahr 2027 Für die Niederschlagswassergebühr ist eine Erhöhung von 3,84 Euro/10 m² auf 4,36 Euro/10 m² versiegelte Fläche für das Jahr 2026 und auf 4,46 Euro/10 m² versiegelte Fläche für das Jahr 2027 zu verzeichnen. Die Gebühr für unverschmutztes nicht dem Klärwerk zugeführtes Grundwasser wird von 0,41 Euro/m³ auf 0,46 Euro/m³ für das Jahr 2026 steigen und auf 0,48 Euro/m³ für das Jahr 2027, da nur eine Teilleistung „Abwasserableitung“ erbracht wird. Für die Anlieferung von Grubeninhalten im Klärwerk und Kanalbetrieb wird die Gebühr von 6,08 Euro/m³ im Jahr 2026 auf 7,26 Euro/m³ und im Jahr 2027 auf 7,81 Euro/m³ angehoben. Der Mehrbetrag zur normalen Abwassergebühr ergibt sich aus dem höheren Verschmutzungsgrad. – 5 – Gebührenvergleich mit den deutschen Großstädten Laut Umfrage der DWA über die Abwassergebühr 2025 beträgt die durchschnittliche Schmutzwassergebühr 2,88 Euro/m³. Bei diesem Gebührenvergleich wird allerdings der Ausbaugrad der Klärwerke (4. Reinigungsstufe) nicht berücksichtigt, da diese in Baden-Württemberg zwischenzeitlich erforderlich, aber bundesweit noch nicht verpflichtend eingeführt ist. Die Entwässerungsgebühr der Stadt Karlsruhe ist im Vergleich mit den deutschen Großstädten und unter Berücksichtigung des Ausbaugrades nach wie vor sehr günstig. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Eine finanzielle Auswirkung auf den städtischen Haushalt ist nicht gegeben, da die Gebührenerträge den gesamten gebührenrechtlichen Aufwendungen des Teilhaushalts 7400 (Stadtentwässerung) decken. Beschluss: Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss a. Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) [vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom 19. Dezember 2023]“ b. Die Verrechnung der Kostenunterdeckung- und -überdeckung gemäß Anlage 4. c. Die Einbeziehung des saldierten gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021-2024 in Höhe von 234.161,40 Euro (Unterdeckung) im Bereich Schmutzwasser und in Höhe von 625.553,46 Euro (Unterdeckung) im Bereich Niederschlagswasser in die Gebührenkalkulation 2026. d. Die Einbeziehung des saldierten gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021-2024 in Höhe von 2.661.608,85 Euro (Unterdeckung) im Bereich Schmutzwasser und in Höhe von 625.553,47 Euro (Unterdeckung) im Bereich Niederschlagswasser in die Gebührenkalkulation 2027. e. Die Zurückstellung der Verwendung der Unterdeckung 2023 in Höhe von 3.837.307,08 Euro.
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Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 9 der Tagesordnung: Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensatzung) Vorlage: 2025/0803 Beschluss: Der Gemeinderat beschließt nach Vorberatung im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen und im Haupt- und Finanzausschuss a. Die als Anlage 1 beigefügte „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Entwässerungsgebührensat- zung) [vom 16. Dezember 2014, in der Fassung vom 19. Dezember 2023]“ b. Die Verrechnung der Kostenunterdeckung- und -überdeckung gemäß Anlage 4. c. Die Einbeziehung des saldierten gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021-2024 in Höhe von 234.161,40 Euro (Unterdeckung) im Bereich Schmutzwasser und in Höhe von 625.553,46 Euro (Unterdeckung) im Bereich Niederschlagswasser in die Gebüh- renkalkulation 2026. d. Die Einbeziehung des saldierten gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021-2024 in Höhe von 2.661.608,85 Euro (Unterdeckung) im Bereich Schmutzwasser und in Höhe von 625.553,47 Euro (Unterdeckung) im Bereich Niederschlagswasser in die Gebührenkalkulation 2027. e. Die Zurückstellung der Verwendung der Unterdeckung 2023 in Höhe von 3.837.307,08 Euro. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (46 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 9 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgten Vorberatungen im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen am 1. Oktober 2025 und im Haupt- und Finanzausschuss am 14. Oktober 2025. Da können wir vielleicht gleich abstimmen, und zwar ab jetzt. – Einstimmige Zustimmung. – 2 – Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2025