TSK25012 - Ersatzbeschaffung von 11 batterieelektrischen Abfallsammelfahrzeugen

Vorlage: 2025/0799
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.08.2025
Letzte Änderung: 04.11.2025
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 21

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0799 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe TSK25012 - Ersatzbeschaffung von 11 batterieelektrischen Abfallsammelfahrzeugen Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 09.10.2025 4 N Vorberatung Gemeinderat 21.10.2025 21 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Kenntnis und stimmt der Auftragsvergabe zur Lieferung von elf batterieelektrischen LKW entsprechend der Lose 1, 2 und 3 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Bietern den Zuschlag mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 5.752.016,13 € einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 5.752.016,13 € Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☒ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☒ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen I. Gegenstand der Ausschreibung Gegenstand der Ausschreibung ist die Lieferung von elf Abfallsammel-LKW mit batterieelektrischem Antrieb und den zugehörigen Aufbauten entsprechend der nachstehenden Loseinteilung: • Los 1 - elf batterieelektrische Niederflur-Fahrgestelle für TSK Abfallsammlung • Los 2 - zehn 24 m³ Abfallsammelaufbauten mit Lifter für TSK Abfallsammlung • Los 3 – ein 24 m³ Sperrabfallsammelaufbau ohne Lifter für TSK Abfallsammlung II. Auftragswertschätzung Der voraussichtliche Auftragswert wird auf Grundlage aktueller Markterkundung und dem Ergebnis des Verfahrens TSK24011 zum aktuellen Zeitpunkt der Veröffentlichung auf eine Höhe von ca. 4.865.552 € netto geschätzt. Die Auftragsvergabe erfolgt in drei Losen, woraus sich die folgende Aufteilung der jeweiligen Auftragswerte ergibt: • Los 1 3.265.625 € • Los 2 1.494.927 € • Los 3 105.000 € Der geschätzte Gesamtauftragswert inkl. gesetzlicher MwSt. beträgt somit ca. 5.790.007 €. III. Verfahren und Vergabezuständigkeit Da der geschätzte Auftragswert von 4.865.552 € netto über dem aktuellen Schwellenwert in Höhe von 221.000 € netto liegt, ist ein europaweites offenes Verfahren gemäß § 119 Abs. 3 GWB anzuwenden. Die Durchführung des Verfahrens erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt Karlsruhe. Die Vergabezuständigkeit für die Auftragsvergabe von Lieferungen und Leistungen über 2.000.000 Euro liegt gemäß Betriebssatzung des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe - Abfallwirtschaft und Stadtreinigung sowie Anlage 1 - Wertgrenzen, beim Gemeinderat der Stadt Karlsruhe nach Vorberatung im zuständigen Betriebsausschuss. Die Absendung zur Veröffentlichung auf dem elektronischen Vergabeinformationssystem „subreport ELVIS“ erfolgte am 18.06.2025. Auf der Homepage der Stadt Karlsruhe und auf Bund.de erfolgte die Veröffentlichung am 20.06.2025. Es waren ausschließlich elektronische Angebote zugelassen. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 23.07.2025 gingen von vier Bietern insgesamt sieben Angebote für die drei Lose ein. IV. Angebote und formale, rechnerische sowie fachliche Prüfung Prüfungsstufe 1: Nach formaler, rechnerischer und fachlicher Prüfung mussten die Angebote von Bieter 4 für die Lose 2 und 3 gemäß § 57 Abs. 1 Nr.4 VgV ausgeschlossen werden, da die geforderten Mindestkriterien nicht eingehalten wurden. – 3 – Die Angebote der Bieter 1, 2 und 3 bedurften der Aufklärung und Nachforderung. Bei den Bietern 1 und 2 waren lediglich aus formalen Gründen Aufklärungen erforderlich. Die Angebote von Bieter 3 zu den Losen 2 und 3 ließen mangels Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Nachvollzieh- barkeit der Angaben in der Leistungsbeschreibung weder eine abschließende Prüfung noch die zweifelsfreie Feststellung von Ausschluss- oder Zuschlagsgründen zu. Dem Grundsatz der Aufklärung vor Ausschluss folgend, wurden mit Fristsetzung zum 14.08.2025, 11 Uhr, die verbleibenden drei Bieter zur Aufklärung und Nachlieferung fehlender oder unvoll- ständiger Daten und Dokumenten aufgefordert. Prüfungsstufe 2: Alle drei Bieter reichten vor Fristablauf weitere Daten, Erklärungen bzw. Dokumente nach, und im Rahmen der zweiten Prüfung konnte die Wertbarkeit der Angebote von Bieter 1 und 2 festgestellt werden. Bei den von Bieter 3 nachgereichten umfangreichen Zeichnungen, Dokumenten und Erklärungen zu Los 2 wurde eine weitere intensive Prüfung erforderlich, bei welcher im Ergebnis festgestellt wurde, dass das Angebot zu Los 2 nicht wertbar ist (u.a. wurden die Mindestkriterien nicht erfüllt) und somit gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV ausgeschlossen werden muss. Zu Los 3 wurden von Bieter 3 keine nachgeforderten Unterlagen eingereicht und erklärt, das Angebot zurückziehen zu wollen. Ohne Aufklärung kann eine Wertbarkeit nicht festgestellt werden, das Angebot ist ebenfalls auszuschließen. Die verbleibenden Angebote der Bieter 1 und 2 werden zur Wertung zugelassen. V. Zuschlagswertung Gemäß § 127 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) soll der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt werden. Die gewichteten Zuschlagskriterien waren: • Preis als Hauptkriterium – alle Lose • kürzeste Lieferzeit – alle Lose • Volumen Sammelbehälter – Los 2, Los 3 • Entfernung zum Werksservice – Los 2, Los 3 Die Vorgaben zu Klima- und Umweltauswirkungen gemäß dem Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) wurden im Rahmen der Mindestanforderungen sowie der fachlichen Anforderungen bereits in der Leistungsbeschreibung berücksichtigt. Die Fahrzeuge erfüllen dahingehend die Anforderungen des SaubFahrzeugBeschG und finden dementsprechend Berücksichtigung bei der Erfüllung der Quote zur Clean-Vehicle-Directive. Hieraus ergibt sich für die wertbaren Angebote die folgende Wertungsreihenfolge entsprechend der jeweiligen Wertungspunktzahl: • Los 1: Bieterrangfolge Wertungspunkte Angebotspreis brutto Daimler Truck AG, 10243 Berlin / S&G Automobil AG, 76139 Karlsruhe 1000 3.920.455,00 € – 4 – • Los 2: Bieterrangfolge Wertungspunkte Angebotspreis brutto FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG, 27711 Osterholz-Scharmbeck 1000 1.700.510,00 € • Los 3: Bieterrangfolge Wertungspunkte Angebotspreis brutto FAUN Umwelttechnik GmbH & Co. KG, 27711 Osterholz-Scharmbeck 1000 131.051,13 € VI. Vergabevorschlag und Auftragswerte Nach Ablauf der Informations- und Wartepflicht nach § 134 Absatz 2 GWB sollen die Aufträge an den jeweiligen Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot wie folgt vergeben werden: Los Bieter Auftragswert brutto 1 Daimler Truck AG, 10243 Berlin / S&G Automobil AG, 76139 Karlsruhe 3.920.455,00 € 2 FAUN Umwelttechnik GmbH & Co.KG, 27711 Osterholz-Scharmbeck 1.700.510,00 € 3 FAUN Umwelttechnik GmbH & Co.KG, 27711 Osterholz-Scharmbeck 131.051,13 € Gesamtauftragswert 5.752.016,13 € VI. Einschätzung der CO2-Relevanz Die CO2-Relevanz wird von der Verwaltung als erheblich positiv eingeschätzt, da mit einer hohen CO2-Reduktion zu rechnen ist. Die in diesem Verfahren umfassten Bestandsfahrzeuge können ausnahmslos durch emissionsfreie Fahrzeuge mit alternativem Antrieb ersetzt werden. Durch die Substitution der Bestandsfahrzeuge mit Dieselantrieb durch batterieelektrische LKW wird eine voraussichtliche Reduktion der direkten CO2-Emissionen aus dem Betrieb der LKW von circa 254 Tonnen pro Jahr erwartet. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die erforderlichen finanziellen Mittel für diese Investition sind im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe (TSK) in voller Höhe vorhanden. Die Finanzierung erfolgt mit den für die Fahrzeugbeschaffung (Investitionsprogramm 2024/2025) vorgesehenen Mitteln des Eigenbetriebs. Anteilig wird der Abruf der im Klimaschutzkonzept bereitgestellten Mittel erfolgen. Beschluss: – 5 – Antrag an den Gemeinderat Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Kenntnis und stimmt der Auftragsvergabe zur Lieferung von insgesamt elf batterieelektrischen LKW entsprechend der Lose 1, 2 und 3 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Bietern den Zuschlag mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 5.752.016,13 € einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen.

  • Abstimmungsergebnis TOP 21
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 21.10.2025 TOP 21
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 21 der Tagesordnung: TSK25012 - Ersatzbeschaffung von 11 batterieelektrischen Abfallsammelfahrzeugen Vorlage: 2025/0799 Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Erläuterungen nach Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zur Kenntnis und stimmt der Auftragsvergabe zur Lieferung von insgesamt elf batterieelektrischen LKW entsprechend der Lose 1, 2 und 3 zu. Die Verwaltung wird ermächtigt, den jeweiligen Bietern den Zuschlag mit einem Gesamtauftragswert in Höhe von 5.752.016,13 € einschließlich Mehrwertsteuer zu erteilen. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (40 Ja, 4 Enthaltungen) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 21 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung am 9. Oktober 2025. Die waren ja eben schon Thema, und wir können in die Abstimmung gehen ab jetzt. – Einstimmig bei vier Enthaltungen. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 30. Oktober 2025