Verlängerung Bestellung erster Naturschutzbeauftragter für den Stadtkreis Karlsruhe

Vorlage: 2025/0796
Art: Beschlussvorlage
Datum: 20.08.2025
Letzte Änderung: 04.11.2025
Unter Leitung von: Zentraler Juristischer Dienst
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 21.10.2025

    TOP: 5

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0796 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Zentraler Juristischer Dienst Verlängerung Bestellung erster Naturschutzbeauftragter für den Stadtkreis Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Gemeinderat 21.10.2025 5 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch ab 26. November 2025 für weitere fünf Jahre zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter) im Stadtkreis Karlsruhe. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: 1800 Euro Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Die Naturschutzbeauftragten sind den unteren Naturschutzbehörden der Stadt- und Landkreise angegliedert. Sie sind als deren Berater weisungsfrei und dürfen wegen der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht benachteiligt werden. Gemäß § 59 Abs. 4 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) bestellen die Stadt- und Landkreise eine oder einen oder mehrere Naturschutzbeauftragte zur fachlichen Beratung der unteren Naturschutzbehörden. Die Naturschutzbeauftragten üben ihre Funktion ehrenamtlich und weisungsfrei aus. Die Bestellung erfolgt auf fünf Jahre und ist widerruflich. Für die Bestellung gilt § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 der Gemeindeordnung entsprechend, so dass diese einvernehmlich vom Gemeinderat und vom Oberbürgermeister vorzunehmen ist. Als erster Naturschutzbeauftragter ist Herr Dr. rer. nat. Robert Trusch, Kurator am Staatlichen Museum für Naturkunde Karlsruhe, seit November 2010 zum Naturschutzbeauftragten bestellt worden. Als zweiter Naturschutzbeauftragter wurde mit Beschluss des Gemeinderats vom 27. November 2018 Herr Dr. Torsten Bittner, Referent für Arten- und Biotopschutz beim Staatsbetrieb Sachsenforst, bestellt. Wegen des Ablaufs der aktuellen Amtsperiode von Herrn Dr. Trusch zum 25. November 2025 ist über die erneute Bestellung zu befinden. Es herrscht eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den beiden Naturschutzbeauftragten Herrn Dr. Trusch und Herrn Dr. Bittner. Herr Dr. Trusch hat sich bereit erklärt, auch weiterhin für das Amt zur Verfügung zu stehen. Aufgrund dieser Erkenntnisse unterstützt Frau Bürgermeisterin Lisbach das Ansinnen, die Amtszeit von Herrn Dr. Trusch zu verlängern. Die Stadtverwaltung empfiehlt, die Amtszeit von Herrn Dr. Trusch um weitere fünf Jahre zu verlängern. Erläuterungen zu finanziellen Auswirkungen Die Naturschutzbeauftragten haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die durch das Land gewährt wird. Darüber hinaus sind ihre Auslagen von den Stadt- und Landkreisen zu erstatten. Die Stadt Karlsruhe hat mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. November 2018 einen pauschalen Auslagenersatz von 150 Euro pro Monat (1800 Euro pro Jahr) für jeden Naturschutzbeauftragten festgelegt. Kontierungsobjekt: PSP-Element 1.310.55.40.03.01 Beschluss: Antrag an den Gemeinderat: Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch ab 26. November 2025 für weitere fünf Jahre zum Beauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter) im Stadtkreis Karlsruhe.

  • Abstimmungsergebnis TOP 5
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 21.10.2025 TOP 5
    Extrahierter Text

    Niederschrift 15. Plenarsitzung des Gemeinderates 21. Oktober 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 5 der Tagesordnung: Verlängerung Bestellung erster Naturschutzbeauftragter für den Stadtkreis Karlsruhe Vorlage: 2025/0796 Beschluss: Der Gemeinderat bestellt im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister Herrn Dr. rer. nat. Robert Trusch ab 26. November 2025 für weitere fünf Jahre zum Beauftragten für Natur- schutz und Landschaftspflege (Naturschutzbeauftragter) im Stadtkreis Karlsruhe. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (44 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkt 5 zur Behandlung auf: Auch hier können wir gleich in die Abstimmung treten, und zwar ab jetzt. – Auch das ist Einstimmigkeit. Vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 4. November 2025