Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe

Vorlage: 2025/0792
Art: Beschlussvorlage
Datum: 19.08.2025
Letzte Änderung: 13.03.2026
Unter Leitung von: Team Sauberes Karlsruhe
Erwähnte Stadtteile: Grötzingen, Grünwettersbach, Hohenwettersbach, Knielingen, Palmbach, Stupferich, Wolfartsweier

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 24.02.2026

    TOP: 8

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: einstimmig beschlossen

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0792 Verantwortlich: Dez. 5 Dienststelle: Team Sauberes Karlsruhe Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung 12.02.2026 6 N Vorberatung Gemeinderat 24.02.2026 8 Ö Entscheidung Kurzfassung 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe gemäß §16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. Der Jahresfehlbetrag beträgt hierbei -19.653.655,18 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Durch die nicht kostendeckenden Geschäftsbereiche Stadtreinigung/Winterdienst und nicht gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft wird ein vom Kernhaushalt zu tragender Verlustausgleich von 20.221.851,25 Euro festgestellt. Dieser Betrag ist dem Eigenkapital des Eigenbetriebs zuzuführen und wurde im Rahmen von Vorauszahlungen zur Verlustabdeckung bereits durch den Kernhaushalt geleistet. 3. Den Betriebsleitungen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe wird für das Wirtschaftsjahr 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO2-Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit -- 1 of 4 -- – 2 – Erläuterungen 1. Feststellung des Jahresabschlusses 2023 Auf Grund von §16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 24.02.2026 den Jahresabschluss 2023 mit folgenden Eckwerten fest: Euro 1. Erfolgsrechnung 1.1 Summe Erträge 59.211.357,15 1.2 Summe Aufwendungen 78.865.012,33 1.3 Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) -19.653.655,18 nachrichtlich: Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 20.221.851,25* 2. Liquiditätsrechnung 2.1 Zahlungsmittelbedarf aus laufender Geschäftstätigkeit -24.915.723,15 2.2 Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit -2.518.263,42 2.3 Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) -27.433.986,57 2.4 Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit -1.559.654,29 2.5 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) -28.993.640,86 2.6 Überschuss aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Kassenkredite/Cashpooling) 28.994.440,26 3. Bilanz 3.1 Anlagevermögen 26.639.584,86 3.2 Umlaufvermögen 95.742.328,52 3.3 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 39.179,39 3.4 Bilanzsumme Aktiva 122.421.092,77 3.5 Eigenkapital -23.746.127,87 3.6 Rückstellungen 79.765.929,96 3.7 Verbindlichkeiten 66.401.290,68 3.8 Bilanzsumme Passiva 122.421.092,77 * Es wurde im Wirtschaftsjahr 2024 eine Vorauszahlung von 18.000.000 Euro sowie eine Schlusszahlung von 2.221.851,25 Euro im Wirtschaftsjahr 2025 geleistet. Auf den Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe (Anlage 1) sowie den Prüfungsbericht 2023 des Rechnungsprüfungsamts (Anlage 2) wird verwiesen. -- 2 of 4 -- – 3 – 2. Behandlung des Jahresfehlbetrages und Verlustausgleich Im Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von –19.653.655,18 Euro sind anteilig Unterdeckungen in Höhe von -20.221.851,25 Euro für die Geschäftsbereiche Stadtreinigung/Winterdienst und nicht gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft (im Wesentlichen duale Systeme) enthalten. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe hat für diese Geschäftsbereiche keine Gegenfinanzierung in Form von Entgelten oder Betriebskostenzuschüssen. Die Geschäftsbereiche gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft sowie Mobilität sind im Rahmen des Kommunalabgabengesetzes mittelfristig durch Gebühren und Entgelte kostendeckend kalkuliert. Die dadurch im Jahresfehlbetrag enthaltenen anteiligen Überdeckungen von 568.196,07 Euro gleichen sich somit mittelfristig wieder aus. Sie nehmen daher nicht am Verlustausgleich mit dem Kernhaushalt teil. Das Eigenkapital des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe hat sich im Wirtschaftsjahr 2023 wie folgt entwickelt: in Euro 01.01.2023 31.12.2023 Vortrag zum WJ 2024 Stammkapital 500.000 500.000 500.000 Kapitalrücklage 6.977.014,02 -4.592.472,69 15.629.378,56 Verlustvortrag aus Vorjahren -19.653.655,18 Jahresfehlbetrag 2023 -19.653.655,18 Eigenkapital 7.477.014,02 -23.746.127,87 -3.524.276,62 Verlustabdeckung durch Kernhaushalt 2023 20.221.851,25 Zur Abdeckung des vorgenannten nicht gegenfinanzierten Verlustes sowie zur Reduzierung der Kassenkredite (Cashpooling Verbindlichkeiten) in Höhe von -20.221.851,25 Euro wurden durch den Kernhaushalt in voller Höhe Vorauszahlungen in den Jahren 2024 und 2025 auf die Fehlbetragsentwicklung geleistet. Diese Zahlungen sollen der Kapitalrücklage zugeführt werden, um das negative Eigenkapital zu entlasten. 3. Entlastung der Betriebsleitungen Zwischen dem 01. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 waren Frau Doris Schönhaar und Herr Olaf Backhaus Betriebsleitung für den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe. Seit dem 01.12.2024 ist Herr Dominic Harz anstelle von Herrn Olaf Backhaus Betriebsleitung. Den Betriebsleitungen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe wird für das Wirtschaftsjahr 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt. Anlagen: 1. Jahresabschlussbericht TSK 2023 2. Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes 2023 -- 3 of 4 -- – 4 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe gemäß §16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. Der Jahresfehlbetrag beträgt hierbei -19.653.655,18 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Durch die nicht kostendeckenden Geschäftsbereiche Stadtreinigung/Winterdienst und nicht gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft wird ein vom Kernhaushalt zu tragender Verlustausgleich von 20.221.851,25 Euro festgestellt. Dieser Betrag ist dem Eigenkapital des Eigenbetriebs zuzuführen und wurde im Rahmen von Vorauszahlungen zur Verlustabdeckung bereits durch den Kernhaushalt geleistet. 3. Den Betriebsleitungen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe wird für das Wirtschaftsjahr 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt. -- 4 of 4 --

  • Anlage 1 Jahresabschlussbericht TSK 2023
    Extrahierter Text

    Anlage 1 Stadt Karlsruhe Team Sauberes Karlsruhe Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht Team Sauberes Karlsruhe 2023 -- 1 of 35 -- 1 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Inhaltsverzeichnis 1. Jahresabschluss 2023 ....................................................................................................... 2 1.1 Vorbemerkung ............................................................................................................. 2 Rechtliche Verhältnisse ....................................................................................................... 2 1.2 Bilanz zum 31.12.2023 .................................................................................................. 3 1.3 Erfolgsrechnung (GuV) 2023.......................................................................................... 5 1.4 Anlagen ........................................................................................................................ 6 1.4.1 Anlagenspiegel ...................................................................................................... 6 1.4.2 Liquiditätsrechnung ............................................................................................... 7 1.4.3 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2023........................................... 10 2. Anhang ............................................................................................................................. 11 2.1 Allgemeine Hinweise .................................................................................................. 11 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ................................................................... 12 2.3 Bilanzerläuterungen ................................................................................................... 13 2.3.1 Aktiva .................................................................................................................. 13 2.3.2 Passiva ................................................................................................................ 17 2.4 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung (GuV).................................................................... 19 2.4.1 Erläuterung zu den Erträgen ................................................................................. 19 2.4.2 Erläuterungen zu den Aufwendungen .................................................................. 21 2.4.3 Erfolgsrechnung Positionen 9-14 .......................................................................... 22 2.5 Sonstige Angaben ....................................................................................................... 25 2.5.1 Betriebsleitung .................................................................................................... 25 2.5.2 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung.................... 25 3. Lagebericht ....................................................................................................................... 27 3.1 Wirtschaftsbericht 2023.............................................................................................. 27 3.2 Entwicklung und Ausblick................................................................................................ 32 -- 2 of 35 -- 2 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 1. Jahresabschluss 2023 1.1 Vorbemerkung Rechtliche Verhältnisse Die rechtlichen Verhältnisse im Berichtsjahr stellen sich wie folgt dar: Einrichtung / Betriebssatzung Gemeinden können Unternehmen, Einrichtungen und Hilfsbetriebe im Sinne des § 102 Abs. 1 und 4 Satz 1 Nr. 1-3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) als Eigenbetriebe führen, wenn deren Art und Umfang eine selbständige Wirtschaftsführung rechtfertigen (§ 1Eigenbetriebsgesetz EigBG i.d.F. vom 08.01.1992, zuletzt geändert am 17.06.2020). Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 die Gründung des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe“ zum 01.01.2023 mit einer entsprechenden Betriebssatzung beschlossen. Rechtsform Eigenbetriebe werden als rechtlich unselbständige Einrichtungen (als sog. Sondervermögen) geführt. Sie sind in wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht, mit eigenem Wirtschaftsplan und Rechnungswesen, selbständig und werden nach kaufmännischen Grundsätzen geleitet. Name Team Sauberes Karlsruhe Zwecke des Eigenbetriebs Zwecke des Eigenbetriebs sind die Abfallentsorgung, Stadtreinigung und das zentrale Fuhrparkmanagement der Stadt Karlsruhe. Wirtschaftsjahr 01.01.2023-31.12.2023 Stammkapital 500.000 Euro Organe des Eigenbetriebs Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Betriebsausschuss Oberbürgermeister/in Betriebsleitung Betriebsleitung Betriebsleiter/-in Doris Schönhaar Olaf Backhaus (bis 31.03.2024) Dominic Harz (ab 01.12.2024) -- 3 of 35 -- 3 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 1.2 Bilanz zum 31.12.2023 Aktiva Geschäftsjahr EUR A. Anlagevermögen 26.639.584,86 I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.991,00 1. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 30.991,00 2. Geleistete Anzahlungen 0,00 II. Sachanlagen 26.608.593,86 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten 8.730.290,32 2. Bauten auf fremden Grundstücken 18.449,00 3. Technische Anlagen und Maschinen 12.101.477,00 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.530.245,00 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 3.228.132,54 III. Finanzanlagen 0,00 B. Umlaufvermögen 95.742.328,52 I. Vorräte 1.731.229,22 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 1.096.036,92 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 635.192,30 3. fertige Erzeugnisse und Waren 0,00 4. geleistete Anzahlungen 0,00 II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 94.008.949,90 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20.090.331,66 2. Forderungen an die Stadt Karlsruhe 73.822.617,56 3. Sonstige Vermögensgegenstände 96.000,68 III. Wertpapiere 0,00 IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.149,40 C. Rechnungsabgrenzungsposten 39.179,39 Bilanzsumme Aktiva 122.421.092,77 -- 4 of 35 -- 4 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Passiva Geschäftsjahr EUR A. Eigenkapital -23.746.127,87 I. Stammkapital 500.000,00 II. Kapitalrücklage -4.592.472,69 III. Gewinnrücklagen 0,00 IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 0,00 V. Jahresfehlbetrag -19.653.655,18 B. Sonderposten 0,00 C. Rückstellungen 79.765.929,96 1. Rückstellungen für Deponiefolgekosten 72.655.501,36 2. Rückstellungen gem. § 14 KAG 5.571.951,00 3. Steuerrückstellungen 0,00 4. Sonstige Rückstellungen 1.538.477,60 D. Verbindlichkeiten 66.401.290,68 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 27.091.411,51 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 0,00 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.693.942,30 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel 0,00 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe 29.008.829,28 6. sonstige Verbindlichkeiten 607.107,59 E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 Bilanzsumme Passiva 122.421.092,77 Bilanz gemäß EigBVO Anlage 6 (zu § 8 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 16 Abs. 1 EigBG) -- 5 of 35 -- 5 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 1.3 Erfolgsrechnung (GuV) 2023 EUR 1. Umsatzerlöse 54.380.510,05 2. Bestandsveränderungen (Erhöhung) 635.192,30 3. Andere aktivierte Eigenleistungen 94.611,21 4. Sonstige betriebliche Erträge 1.864.712,01 5. Materialaufwand -23.151.959,76 a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -3.840.486,29 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -19.311.473,47 6. Personalaufwand -32.687.630,44 a) Löhne und Gehälter -25.491.858,70 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -7.195.771,74 7. Abschreibungen -9.367.019,85 a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.625.161,05 b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in dem Unternehmen, der Einrichtung oder dem Hilfsbetrieb üblichen Abschreibungen überschreiten -2.741.858,80 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen -11.969.251,79 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.236.331,58 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.568.069,74 11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -2.931,84 12. Ergebnis nach Steuern -19.535.506,27 13. Sonstige Steuern -118.148,91 14. Jahresfehlbetrag -19.653.655,18 nachrichtlich: 15. Vorauszahlungen der Stadt auf die spätere Fehlbetragsabdeckung 0,00 16. Vorauszahlungen an die Stadt auf die spätere Überschussabführung 0,00 Erfolgsrechnung analog EigBVO Anlage 1 (zu § 1 Abs. 1 Satz 2 und § 4 EigBVO i.V.m. § 14 EigBG) -- 6 of 35 -- 6 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 1.4 Anlagen 1.4.1 Anlagenspiegel Buchwert zum 01.01.2023 Vermögensveränderungen im Wirtschaftsjahr Buchwert zum 31.12.2023Zugänge Abgänge Restwert Umbu- chungen Abschrei- bungen Anlagenklasse Euro DV-Software 44.003,00 0,00 0,00 0,00 -13.012,00 30.991,00 Grundstücke 1.691.263,80 0,00 0,00 0,00 0,00 1.691.263,80 Gebäude 1.991.610,00 0,00 0,00 0,00 -186.911,00 1.804.699,00 Infrastrukturanlagen 4.837.839,52 940.109,26 0,00 0,00 -543.621,26 5.234.327,52 Bauten auf fremden Grundstücken 23.734,00 0,00 0,00 0,00 -5.285,00 18.449,00 Technische Anlagen und Maschinen 1.905.897,00 35.053,52 0,00 0,00 -256.401,52 1.684.549,00 Fahrzeuge 11.207.948,00 761.699,17 -8.305,00 619.400,00 -2.163.814,17 10.416.928,00 Betriebsvorrichtungen 186.130,00 42.947,18 0,00 0,00 -37.730,18 191.347,00 BGA 4.534.820,23 1.314.133,33 -3.214.161,23 0,00 -295.894,33 2.338.898,00 GWG 0,00 63.023,56 0,00 0,00 -63.023,56 0,00 Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 619.400,00 0,00 0,00 -619.400,00 0,00 0,00 Anlagen im Bau 3.101.341,15 126.791,39 0,00 0,00 0,00 3.228.132,54 Insgesamt 30.143.986,70 3.283.757,41 -3.222.466,23 0,00 -3.565.693,02 26.639.584,86 -- 7 of 35 -- 7 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 1.4.2 Liquiditätsrechnung Ansatz Ergebnis Vergleich E./A. 2023 2023 2023 Euro Euro Euro 1. Einzahlungen von Kunden für den Verkauf von Erzeugnissen, Waren und Dienstleistungen 56.494.838,74 36.345.649,49 -20.149.189,25 2. Sonstige Einzahlungen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 2.131.220,68 -2.131.220,68 3. Ertragsteuerrückzahlungen 4. Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe Nr. 1 bis 3) 58.626.059,42 36.345.649,49 -22.280.409,93 5. Auszahlungen an Lieferanten und Beschäftigte -61.797.990,25 -61.258.440,80 539.549,45 6. Sonstige Auszahlungen, die nicht der Investitions- oder der Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind -12.339.948,00 12.339.948,00 7. Ertragsteuerzahlungen -2.931,84 -2.931,84 8. Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit (Summe Nr. 5 bis 7) -74.137.938,25 -61.261.372,64 12.876.565,61 9. Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo Nr. 4 und 8) -15.511.878,83 -24.915.723,15 -9.403.844,32 10. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 11. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 542.235,50 542.235,50 12. Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 13. Einzahlungen aus der Rückzahlung geleisteter Investitionszuschüsse durch Dritte 14. Erhaltene Zinsen 345.838,94 17.755,32 -328.083,62 15. Erhaltene Dividenden 16. Einzahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nr. 10 bis 15) 345.838,94 559.990,82 214.151,88 17. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 18. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -12.097.300,00 -3.078.254,24 9.019.045,76 -- 8 of 35 -- 8 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 19. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 20. Auszahlungen für geleistete Investitionszuschüsse an Dritte 21. Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Summe Nr. 17 bis 20) -12.097.300,00 -3.078.254,24 9.019.045,76 22. Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo Nr. 16 und 21) -11.751.461,06 -2.518.263,42 9.233.197,64 23. Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Summe Nr. 9 und 22) -27.263.339,89 -27.433.986,57 -170.646,68 24. Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen 1.000.000,00 1.000.000,00 25. Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergl. Vorgängen für Investitionen bei der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 26. Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und wirtschaftlich vergl. Vorgängen für Investitionen bei Dritten 10.000.000,00 -10.000.000,00 27. Einzahlungen aus Investitionsbeiträgen 28. Einzahlungen aus Investitionszuweisungen der Gemeinde 29. Einzahlungen aus Investitionszuweisungen Dritter 30. Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe Nr. 24 bis 29) 10.000.000,00 1.000.000,00 -9.000.000,00 31. Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen 32. Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten u. wirtsch. vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ggü. der Gemeinde und anderen Eigenbetrieben 33. Auszahlungen aus der Tilgung von Investitionskrediten u. wirtsch. vergleichbaren Vorgängen für Investitionen ggü. Dritten -2.110.554,39 -1.239.918,98 870.635,41 34. Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionsbeiträgen 35. Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen der Gemeinde 36. Auszahlungen aus der Rückzahlung von Investitionszuweisungen Dritter 37. Gezahlte Zinsen -1.306.174,51 -1.319.735,31 -13.560,80 -- 9 of 35 -- 9 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 38. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit (Summe Nr. 31 bis 37) -3.416.728,90 -2.559.654,29 857.074,61 39. Finanzierungsmittelüberschuss-/bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo Nr.30 und 38) 6.583.271,10 -1.559.654,29€ -8.142.925,39 40. Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Summe Nr. 23 und 39) -20.680.068,79 -28.993.640,86 -8.313.572,07 41. Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 42. Einzahlungen aus der Aufnahme von Kassenkrediten 69.134.740,45 43. Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzdisposition 44. Auszahlungen aus der Rückzahlung von Kassenkrediten -40.140.300,19 45. Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (Saldo Nr. 41 bis 44) 28.994.440,26 46. Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 1.350,00 47. Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Summe Nr. 40 und 45) 799,40 48. Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo Nr. 46 und 47) 2.149,40 nachrichtlich: 49. Endbestand an liquiden Eigenmitteln zum Jahresende 0,00 50. voraussichtlicher Bestand an inneren Darlehen zum Jahresende 1.307.964,46 -- 10 of 35 -- 10 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 1.4.3 Entwicklung der Liquidität zum Jahresabschluss 2023 Nr. Einzahlungs- und Auszahlungsarten Liquiditätsrechnung EUR 1 Zahlungsmittelbestand zum Jahresbeginn 1.350,00 2 +/- Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (§ 10 i.V.m. Anlage 7 Nr. 9 direkte Methode bzw. Nr. 13 indirekte Methode EigBVO-HGB) -24.926.340,48 3 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (§ 10 i.V.m. Anlage 7 Nr. 22 direkte Methode bzw. Nr. 26 indirekte Methode EigBVO-HGB) -2.518.263,42 4 +/- Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (§ 10 i.V.m. Anlage 7 Nr. 39 direkte Methode bzw. Nr. 43 indirekte Methode EigBVO-HGB) 27.445.403,30 5 +/- Überschuss oder Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen (§ 10 i.V.m. Anlage 7 Nr. 45 direkte Methode bzw. Nr. 49 indirekte Methode EigBVO-HGB) 0,00 6 = Endbestand an Zahlungsmitteln am Jahresende (§ 10 i.V.m. Anlage 7 Nr. 48 direkte Methode bzw. Nr. 52 indirekte Methode EigBVO- HGB) 2.149,40 7a + Sonstige Einlagen aus Kassenmitteln zum Jahresende 0,00 7b + Investmentzertifikate, Kapitalmarktpapiere, Geldmarktpapiere und sonstige Wertpapiere 0,00 7c + Forderungen aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 0,00 8a - Bestand an Kassenkrediten zum Jahresende 0,00 8b - Verbindlichkeiten aus Liquiditätsbeziehungen zum Kernhaushalt, zu verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, selbstständigen Kommunalanstalten und anderen Eigenbetrieben der Gemeinde 28.994.440,26 9 = liquide Eigenmittel zum Jahresende -28.992.290,86 10 - mittelübertragungsbedingter Liquiditätsbedarf (§ 2 Abs. 4 EigBVO- HGB) 11 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende -28.992.290,86 12 - für bestimmte Zwecke gebunden 13 = bereinigte liquide Eigenmittel zum Jahresende ohne gebundene Mittel -28.992.290,86 Liquiditätsentwicklung gemäß EigBVO Anlage 8 (zu § 11 Satz 2) -- 11 of 35 -- 11 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 2. Anhang 2.1 Allgemeine Hinweise Trägerin des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe“ (TSK) ist die Stadt Karlsruhe als juristische Person des öffentlichen Rechts. Geschäftsgebiet des Eigenbetriebs TSK ist der Stadtkreis Karlsruhe mit 309.9641 Einwohnerinnen und Einwohnern. Dieser erstreckt sich über eine Fläche von 17.342 Hektar (173,42 qkm). Insgesamt sind beim Eigenbetrieb 519 Mitarbeitende zum Stichtag 31.12.2023 beschäftigt. Davon 495 Beschäftigte, 13 Beamte und 11 Auszubildende. Zu den Aufgaben des Eigenbetriebs TSK gehören folgende Haupttätigkeitsfelder:  Kommunale Abfallentsorgung mit den Bereichen Sammlung Restmüll, Bioabfälle, stoffgleiche Nichtverpackungen (SNVP), Altpapier, Sperrmüll, Grünabfälle, Laubsäcke und Christbäume.  Neu-, Um- und Abbestellung von Abfallbehältern.  Straßenreinigung und Winterdienst.  Betrieb städtischer Entsorgungsanlagen (Umladestation, Wertstoffstationen, Kompostierungsanlagen).  Rekultivierung von zwei stillgelegten Deponien.  Schadstoffsammlung (stationär und mobil).  Abfallberatung für Privathaushalte, Kindergärten und Schulen sowie Gewerbebetriebe.  Abgabe von Kompost und Erde.  Betreuung städtischer Fahrzeuge und zentraler Mobilitätsdienstleister der Stadtverwaltung sowie ihrer Eigenbetriebe. Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) können Gemeinden Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit führen. Die Stadt Karlsruhe hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und führt das AfA seit dem 1. Januar 2023 als Eigenbetrieb „Team Sauberes Karlsruhe – Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ (Gemeinderatsbeschluss vom 31.05.2022). Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs werden primär durch das Eigenbetriebsgesetz (EigBG), die Eigenbetriebsverordnung-Handelsgesetzbuch (EigBVO-HGB), die Gemeindeordnung (GemO) und durch die Betriebssatzung vom 31.05.2022 geregelt. Der Eigenbetrieb führt sein Finanzwesen nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung. Hierbei bedient sich der Eigenbetrieb bei der Durchführung des Rechnungswesens einer über endica (Tochter von Komm.one) bereitgestellte ERP Softwarelösung SAP S/4 HANA. Das Wirtschaftsjahr ist das Kalenderjahr. Die jährliche Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb (EfB) fand vom 11. - 12. Oktober 2023. Das Zertifikat ist für ein Jahr gültig und wird jährlich erneuert. 1 31.12.2023, Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg -- 12 of 35 -- 12 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 2.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewendet. Geringwertige Anlagegüter von 250 bis 800 EUR netto werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Abweichend davon wird nicht einzelnutzbare IT-Hardware, wie PCs, Monitore und Drucker über einen Nutzungszeitraum von 5 Jahren abgeschrieben. In der Vergangenheit wurden Festwerte für Abfallsammelbehälter und Dienstkleidung gebildet. Diese wurden zum 31.12.2023 aufgelöst. Der Festwert für die Abfallsammelbehälter betrug 3,01 Mio. Euro und für die Dienstkleidung 0,2 Mio. Euro. Die Auflösung der Festwerte führten zu einem Einmaleffekt und belastete das Betriebsergebnis mit 3,2 Mio. Euro. Mit Gründung des Eigenbetriebs wurde das Wahlrecht zur Bildung eines Festwertes nach § 240 (3) HGB nicht mehr ausgeübt. Die Vorräte werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips §253 (4) HGB zu den Anschaffungskosten angesetzt. Die Deponierückstellungen und die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nicht abgezinst, sondern mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. -- 13 of 35 -- 13 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 2.3 Bilanzerläuterungen 2.3.1 Aktiva A. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagenspiegel (1.4.1) gezeigt. Die Neuinvestitionen betrugen 3,28 Mio. Euro und lagen damit unter den Abschreibungen in Höhe von 3,56 Mio. Euro. I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten Hier waren insbesondere die Software zur Fuhrpark- und Werkstattverwaltung, sowie Abrechnungs- und Wiegesysteme der Kompostplätze und Wertstoffstationen. Der überwiegende Teil der eingesetzten Software wird mit jährlichen Lizenzgebühren abgegolten. 2. Geleistete Anzahlungen Zum 31.12.2023 gab es keine geleisteten Anzahlungen. II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Grundstücke und Bauten sind mit einem Gesamtbetrag von 8,73 Mio. Euro bilanziert. Die Grundstücke in der Zuständigkeit des Eigenbetriebs wurden zum 01.01.2023 von der Stadt Karlsruhe an den Eigenbetrieb übertragen. Diese waren zuvor schon dem Amt für Abfallwirtschaft zugeordnet. Die Wertstoffstation in der Wiesenstraße befand sich in der Stilllegung und wurde daher nicht mehr übertragen. Der Gesamtwert der Grundstücke betrug 2,78 Mio. Euro. Das Betriebsgelände in der Ottostraße stellt mit 1,21 Mio. Euro die größte Position der Grundstücke dar. Danach folgt die Umladestation mit 0,60 Mio. Euro, die Deponie West mit 0,33 Mio. Euro und die Deponie Ost mit 0,30 Mio. Euro. Die restlichen Grundstücke verteilen sich auf Wertstoffplätze, Grüngutsammelstellen und die beiden Kompostplätze. Der Restwert aller Gebäude beträgt 1,80 Mio. Euro. Der größte Teil davon entfällt mit 1,57 Mio. Euro auf die Gebäude auf dem Betriebsgelände in der Ottostraße 21-29. Zudem sind weitere Kleingebäude wie Bürocontainer und Lagerräume auf den Außenstationen enthalten. Der Restwert aller Infrastrukturanlagen beträgt 4,15 Mio. Euro. Davon entfallen auf die Anlagen der Umladestation im Schlehert 1,18 Mio. Euro, der stillgelegte Biovergärungsanlage 1,08 Mio. Euro und der Ottostraße 0,77 Mio. Euro. Die restlichen Infrastrukturanlagen entfallen auf die Kompostplätze, Wertstoffstationen und die Deponien. 2. Bauten auf fremden Grundstücken Bei den beiden Glättemeldeanlagen am Ostring und an der B36 handelt es sich um Bauten auf fremden Grundstücken. -- 14 of 35 -- 14 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 3. Technische Anlagen und Maschinen Die Fahrzeuge, darunter Abfallsammelfahrzeuge und Straßenkehrmaschinen, stellen mit 10,42 Mio. Euro 39% des Anlagevermögens. Übersicht Fahrzeuge TSK Gesamtbestand Fahrzeuge (31.12.2023) 193 10.416.928 € davon Pressfahrzeuge 46 3.955.922 € Straßenkehrmaschinen 17 1.716.540 € LKW 27 1.688.241 € Kleinlaster bis 7,5t 59 1.175.155 € PKW 39 255.256 € Radlader 5 174.030 € Fahrzeuganbauten, Anhänger etc. 1.451.784 € Arbeitsmaschinen (u. a. Radlader, Komposthäcksler, Gabelstapler und auch E-Ladestationen) sind mit 1,37 Mio. Euro erfasst. 4. Betriebs- und Geschäftsausstattung Unter der Position Betrieb- und Geschäftsausstattung sind Aktiva i. H. v. 2,53 Mio. Euro enthalten. Darunter befinden sich Umleermulden, Abroll- und Presscontainer i. H. v. 1,15 Mio. Euro und die Telematik für den operativen Betrieb mit 0,28 Mio. Euro. Der Rest verteilt sich beispielsweise auf Tankanlagen, Waschstraße, Streugutsilos und Kräne, Werkstattwerkzeuge, IT-Ausstattung und Büromöbel. 5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Zum Bilanzstichtag wurden Anlagen im Bau mit 3,23 Mio. Euro ausgewiesen. Es handelt sich in erster Linie um den Neubau der Wertstoffstation Wettersbach (2,16 Mio. Euro). In der Ottostraße befinden sich die Salzhalle (0,78 Mio. Euro) sowie Anlagen zur Stromversorgung (0,22 Mio. Euro) und die Lüftungsanlage (63.000 Euro) im Bau. III. Finanzanlagen Im Jahr 2023 gab es keine Finanzanlagen. B. Umlaufvermögen I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Das Vorratsvermögen i. H. v. 1,10 Mio. Euro wurden durch Inventur ermittelt und nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Die Treibstoffvorräte der Tankstelle auf dem Betriebsgelände, sowie in den Tanks der externen Stationen betrugen 138.000 Euro. Die Materialvorräte der Werkstatt beliefen sich auf 490.000 Euro. Weitere Vorräte der Kantine und der Kleiderkammer wurden mit 468.000 Euro bewertet. -- 15 of 35 -- 15 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich im überwiegend um Werkstattaufträge mit Leistungserstellungszeitraum 2023 (im Wesentlichen davon November und Dezember) deren abschließende Auftragsfreigabe und Rechnungsstellung erst im Folgegeschäftsjahr 2024 erfolgte. Die Leistungen in Höhe von 635.000 Euro sind wirtschaftlich dem Geschäftsjahr 2023 zuzurechnen und werden daher unter dieser Bilanzposition abgegrenzt. 3. fertige Erzeugnisse und Waren Es gab im Jahr 2023 keine fertigen Erzeugnisse und Waren. 4. geleistete Anzahlungen Es gab im Jahr 2023 keine geleisteten Anzahlungen. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Zum Geschäftsjahresende bestanden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 20,09 Mio. Euro. Darunter Forderungen gegen Dritte mit 17,79 Mio. Euro. Hier schlugen alleine die Forderungen an die Stadtwerke Karlsruhe für die Abrechnung der Müllgebühren für die Monate November, Dezember und der Schlussabrechnung mit 14,23 Mio. Euro zu Buche. Lizenzentgelte der dualen Systeme für die Sammlung PPK und LVP für 2023 waren noch in Höhe von 2,03 Mio. Euro offen. Sowie Forderungen gegenüber anderen Ämtern der Stadt Karlsruhe in Höhe von 2,30 Mio. Euro für noch offene Rechnungen wie z.B. Werkstatt, Treibstoffe, Kfz-Versicherungen oder Entsorgung. 2. Forderungen an die Stadt Karlsruhe Forderungen aus Lieferunten und Leistungen (zum Beispiel Werkstattabrechnungen) zwischen dem Eigenbetrieb und dem Kernhaushalt sind unter der Bilanzposition Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Position II 1.) ausgewiesen. Bei den wesentlichen Forderungen gegenüber der Stadt Karlsruhe, welche unter dieser Bilanzposition aufgeführt sind, handelt es sich um folgende Beträge: Forderungen aus Deponierücklage 57.327.551,92 Euro Forderungen aus Deponiemitteln 14.019.984,98 Euro Forderungen gegenüber Kernhaushalt sonstige 2.475.080,66 Euro Gesamtsumme 73.822.617,56 Euro a) Forderungen für die Refinanzierung der Deponierückstellung Bei den Forderungen aus der Deponierücklage (57.327.551,92 Euro) handelt es sich um die bereits vom Gebührenzahler erbrachten Mittel für die Stilllegung und Nachsorge der beiden Deponien. Die Mittel wurden im damaligen Regiebetrieb angespart (Verwendung der Mittel als inneres Darlehen im Kernhaushalt) und mit Eigenbetriebsgründung in eine verzinste Darlehensforderung des TSK gegenüber dem städtischen Kernhaushalt umgewandelt. Die Tilgung des Darlehens wird genutzt um den Mittelabfluss in der Stilllegungs- und Nachsorgephase zum großen Teil zu refinanzieren. Es gibt keinen detaillierten Zins- und Tilgungsplan. Die Tilgung soll in der Regel nach -- 16 of 35 -- 16 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Feststellung der tatsächlichen Mittelabflüsse des Vorjahres in gleicher Höhe erfolgen. Der Zinssatz wird regelmäßig angepasst auf Basis der aktuellen Cash-Pooling Verzinsung. Somit folgt die Laufzeit der Forderung im Wesentlichen der Laufzeit der Stilllegungs- und Nachsorgephase nach aktueller Prognose. Der Darlehensforderung steht aktuell ein Erfüllungs-bzw. Refinanzierungsbetrag von 72.655.501,36 Euro (Deponierückstellung) gegenüber. Für den Ausgleich der Differenz zwischen Deponierückstellung und Darlehensforderung wurde im laufenden Geschäftsjahr eine zweite Forderung gegenüber dem Kernhaushalt (Forderung aus Deponiemitteln) eingelegt. Die Forderung beträgt aktuell 14.019.984,98 Euro. Der Kernhaushalt hat diese Forderung nur dann zu begleichen soweit dieser Betrag künftig nicht mehr vom Gebührenhaushalt und durch Zinsen erwirtschaftet werden kann. Einerseits werden aktuell noch Zinsen durch die Darlehensforderung erwirtschaftet, welche die Refinanzierungslücke teilweise schließen, andererseits können in künftige Gebührenkalkulationen noch Kosten für die Nachsorgephase eingestellt werden. In Höhe der Zins- und Gebühreneinnahmen nimmt die Verpflichtung des Kernhaushaltes für die Finanzierung der Lücke ab, bis die Forderung eventuell in ein paar Jahren ausgeglichen ist. Eine genaue Laufzeit der Forderung ist somit nicht vorhanden. Finanzierungsüberschüsse (wenn zum Beispiel Zinserträge, Tilgung, Gebühreneinahmen die laufenden Personal- und Sachkosten für die Deponien übersteigen) werden als inneres Darlehen beim Eigenbetrieb geführt und verzinst. Diese Mittel werden nicht in Form von echten Geldanlagen angelegt, sondern fließen wie alle Ein- und Auszahlungen des Eigenbetriebs in den Cash-Pooling Verbund mit ein. Diese anteiligen Mittel sind wirtschaftlich und gebührenrechtlich allerdings für die Refinanzierung der Deponien gebunden. Insgesamt ergibt sich somit folgende Refinanzierung der derzeitigen Deponierückstellung: Deponierückstellung -72.655.501,36 Euro Forderung aus Deponierücklage +57.327.551,92 Euro Forderung aus Deponiemitteln +14.019.984,98 Euro im Cashpoolverbund angesparte Mittel („inneres Darlehen) +1.307.964,46 Euro Differenz 0,00 Euro b) Forderungen gegenüber Kernhaushalt sonstige Dies betrifft im Wesentlichen eine Zinsforderung für das Jahr 2023 von ca. 2,2 Mio. Euro aus der Deponiedarlehensforderung. Diese Forderung wurde im Jahr 2024 ausgeglichen. 3. Sonstige Vermögensgegenstände Das Vorsteuerguthaben beträgt 96.103 Euro. Forderungen gegen Mitarbeiter aus Darlehen für Fahrradanschaffungen 2.898 Euro. III. Wertpapiere Wertpapiere waren zum Stichtag keine vorhanden. -- 17 of 35 -- 17 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe IV. Kassenbestand, Guthabenbei Kreditinstituten und Schecks Das Kassenguthaben der Barkassen beträgt 1.350 Euro. Diese werden bei den Wertstoffstationen Nordbecken- und Maybachstraße, bei den Kompoststationen Knielingen und Grötzingen, sowie bei der Umladestation und bei der Finanzabteilung geführt. Das Guthaben auf dem Girokonto beträgt 799 Euro. Im Rahmen des Cash-Poolings der Stadt Karlsruhe wird das Girokonto täglich bis auf einen Sockelbetrag ausgeglichen. C. Rechnungsabgrenzung Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betragen 39.179 Euro, dabei handelt es sich um die Beamtenbesoldung für 1/2024, die bereits im Dezember 2023 bezahlt wurden. 2.3.2 Passiva A. Eigenkapital Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 500.000 Euro und ist im Geschäftsjahr voll eingezahlt. Zusammen mit der Kapitalrücklage von ebenfalls 500.000 Euro betrug die anfängliche Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs 1,0 Mio. Euro. Darüber hinaus wurde als weitere Kapitalrücklage im Rahmen der Eigenbetriebsausstattung (Sacheinlagen weniger Rückstellungen und Verbindlichkeiten) nochmals 6,5 Mio. Euro in die Kapitalrücklage geleistet, so dass das gesamte Eigenkapital zum Stand der Eröffnungsbilanz 7,5 Mio. Euro betrug. Im Laufe des Geschäftsjahres 2023 wurde neben der Forderung aus Deponiemitteln (Aktiveinlage) auch zwei Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten (Passiveinlagen) übertragen. Da die Passiveinlagen die Aktiveinlagen überstiegen haben, ist das Eigenkapital des Eigenbetriebs (Stammkapital, Aufbrauch der Kapitalrücklage und Jahresverlust 2023) mit ca. -23,7 Mio. Euro zum 31.12.2023 negativ. Der im Geschäftsjahr erzielte Jahresfehlbetrag i. H. v. -19,7 Mio. Euro wird davon separat ausgewiesen. B. Sonderposten Sonderposten wurden keine gebildet. C. Rückstellungen Die Rückstellungen für Deponiefolgekosten betrugen zum Bilanzstichtag 72,7 Mio. Euro. Diese wurden im Rahmen der Nachsorgeverpflichtungen für die beiden stillgelegten Deponien „West“ und „Ost“ gebildet. Die Rückstellungen werden gemäß Wahlrecht nicht auf- und abgezinst. Für die weitere Ausführung zur Refinanzierung wird auf die Erläuterung zu den Forderungen verwiesen. Die Rückstellungen gem. § 14 KAG von insgesamt 5,6 Mio. Euro resultieren aus den in den vergangenen Geschäftsjahren erzielten Einnahmeüberschüssen aus den verschiedenen Gebührentatbeständen, überwiegend aus der Restmüllgebühr. Im Geschäftsjahr wurden 0,9 Mio. Euro für die Einstellung in die Gebührenkalkulation 2023 im Bereich Restmüll entnommen. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um die Rückstellung für Altersteilzeit und Sabbatjahre i. H. v. 0,4 Mio. Euro sowie um die Rückstellung für Resturlaub und Gleitzeit i. H. v. 1,0 Mio. Euro. -- 18 of 35 -- 18 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe D. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Verbindlichkeiten Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i. H. v. 27,1 Mio. Euro handelt sich um die Restsalden der beiden von der Stadt Karlsruhe übertragenen Annuitätendarlehen mit Restlaufzeiten bis 2038 bzw. 2041. Es ergeben sich folgende Restlaufzeiten: Restlaufzeit bis zu einem 1 Jahr 1.600.000 Euro Restlaufzeit 1 Jahr bis 5 Jahre 6.900.000 Euro Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren 18.600.000 Euro Restsalden gesamt rund 27.100.000 Euro 2.Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen Erhaltene Anzahlungen lagen nicht vor. 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. 9,7 Mio. Euro handelt es sich um kurzfristige Zahlungsverpflichtungen zum einen gegenüber Dritten i. H. v. 3,3 Mio. Euro sowie zum anderen gegenüber Ämtern der Stadt Karlsruhe („Kernhaushalt“) i. H. v. 6,2 Mio. Euro für in Anspruch genommene Leistungen. Gegenüber städtischen Gesellschaften bestanden zum Bilanzstichtag offene Verbindlichkeiten i. H. v. 0,2 Mio. Euro. 4. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel Wechselverbindlichkeiten bestanden zum Stichtag nicht. 5. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe Die gesondert ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Karlsruhe i. H. v. 29,0 Mio. Euro resultieren aus den Verbindlichkeiten, die im Rahmen des Cash-Pooling entstanden sind. 6. sonstige Verbindlichkeiten Bei den sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. 0,6 Mio. Euro handelt es sich um Steuerverbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und Lohnsteuer. -- 19 of 35 -- 19 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 2.4 Erläuterungen zur Erfolgsrechnung (GuV) Bei der Erfolgsrechnung wird der Jahresgewinn- oder Verlust innerhalb des Abrechnungszeitraums ermittelt. 2.4.1 Erläuterung zu den Erträgen Die Zusammensetzung der betrieblichen Erträge (Position 1-4) in Höhe von 56,98 Mio. Euro im Jahr 2023 ist den folgenden Positionen der Erfolgsrechnung zu entnehmen. 1. Umsatzerlöse Der wichtigste Ertragsbereich der Umsatzerlöse ist der Gebührenbereich. Gebühren werden von Eigentümerinnen und Eigentümern von Grundstücken im Stadtgebiet als eine Gegenleistung für die Inanspruchnahme von öffentlichen Leistungen entrichtet. Die öffentlichen Entsorgungsleistungen können der Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) entnommen werden. Hierzu zählen beispielsweise die Gebühren für Restmüllbehälter bis 1,1 cbm, Mulden und Presscontainer, Anlieferungsgebühren an den Wertstoffstationen sowie Sonderleerungsgebühren. Das Gesamtgebührenaufkommen beträgt in 2023 45,42 Mio. Euro. Der mit Abstand größte Teil der Gebühreneinnahmen entfällt dabei auf die Leerung der Restmüllbehälter bis 1,1 cbm. Die Leistungen des Fuhrparks setzen sich aus den Servicebereichen der Werkstatt wie Pflege und Tankdienst sowie allgemeinen Leistungen des Fuhrparkmanagements (u. a. Beschaffungen und Verkauf von Kraftfahrzeugen) zusammen. Die Erträge im Bereich des Fuhrparks belaufen sich in 2023 auf 4,22 Mio. Euro. Bei den von den Betreibern dualer Systeme vereinnahmten Entgelte handelt es sich um eine Beteiligung an den Sammelkosten bei der Wertstoffsammlung. Erfasst werden -- 20 of 35 -- 20 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Verkaufsverpackungen aus Leicht- bzw. Kunststoffen, sogenannte Leichtverpackungen (LVP) und aus Papier, Pappe und Kartonagen (PPK). Zudem werden die Kosten für Abfallberatung und Einrichtung, Instandhaltung und Reinigung der Standplätze von Glascontainern in Rechnung gestellt. Insgesamt wurden Entgelte i. H. v. 3,05 Mio. Euro vereinnahmt. Bei den Verwertungserträgen handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Verwertung und dem Verkauf von Abfällen. Insgesamt wurden Verwertungserlöse i. H. v. 1,35 Mio. Euro erzielt. Den weitaus größten Teil der Verwertungserlöse bilden dabei die Erlöse von Altpapier und Alttextilien. Bei den weiteren Erträgen handelt es sich beispielsweise um Umsätze aus den Bereichen Straßenreinigungs- und Winterdienstleistungen sowie Kantineneinnahmen. 2. Bestandveränderungen Bestandveränderungen stellen einen wertmäßigen Unterschied bei den unfertigen erbrachten Leistungen der Werkstatt da, die erst in 2024 abgerechnet wurden. In 2023 ergibt sich dadurch ein Ertrag von 0,63 Mio. Euro. 3. Andere aktivierte Eigenleistungen Für investive Baumaßnahmen wurden Eigenleistungen der Abteilung Bauunterhaltung in Höhe von 95.00 Euro aktiviert. Die Leistungen wurden für den Neubau der Salzhalle, die Lüftungsanlage in der Fahrzeughalle, die Deponien sowie kleinere Baumaßnahmen erbracht. 4. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen unter anderem Miet- und Pachteinnahmen sowie Erträge aus Anlagenabgängen und periodenfremde Erträge. Sie belaufen sich in 2023 auf 1,86 Mio. Euro. -- 21 of 35 -- 21 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 2.4.2 Erläuterungen zu den Aufwendungen Die Zusammensetzung der Aufwendungen (Position 5-8) in Höhe von 77,18 Mio. Euro im Jahr 2023 ist dem folgenden Kreisdiagramm zu entnehmen: 5. Materialaufwand 5. a) Aufwendungen für Roh-. Hilfs- und Waren Der Materialaufwand setzt sich aus den Hilfs-, Roh- und Betriebsstoffen zusammen, die von TSK benötigt werden. Insgesamt wurden Aufwendungen i. H. v. 3,84 Mio. Euro getätigt. Die wichtigsten Materialaufwendungen sind Treibstoffe mit 2,16 Mio. Euro und Ersatzteile der Werkstatt mit 1,4 Mio. Euro. 5.b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Unter die Position „Bezogene Leistungen“ fallen insbesondere der Aufwand für die Abfallentsorgung und darüber hinaus auch für sonstige Fremdleistungen wie externe Winterdienstleistungen und Werkstattleistungen. Insgesamt wurden in 2023 Aufwendungen i. H. v. 19,31 Mio. Euro getätigt. Davon sind allein für die Entsorgungsleistungen insgesamt 14,7 Mio. Euro angefallen. Insbesondere bei der thermischen Verwertung des Karlsruher Rest- und Sperrmülls bei der MVV Umwelt Asset GmbH (MVV) beliefen sich die Entsorgungskosten auf 8,67 Mio. Euro. Von den oben genannten bezogenen Leistungen entfallen 0,79 Mio. Euro auf Kernhaushalt der Stadt Karlsruhe. -- 22 of 35 -- 22 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 6. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter Für Löhne und Gehälter inklusive der Arbeitgeberkosten sind in 2023 25,49 Mio. Euro angefallen. Inbegriffen sind dabei die Aufwände für Leiharbeitsnehmende i. H. v. 1,8 Mio. Euro. Zur Sicherstellung der termingerechten Abholung der Abfallsammelbehälter in Zeiten mit hohen Krankenständen oder urlaubsbedingten Fehlzeiten werden durch das TSK Leiharbeitnehmende eingesetzt. Das TSK setzt sich dabei kontinuierlich für eine Reduktion der Anzahl der Leiharbeitnehmenden ein. b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Für soziale Abgaben und Aufwendungen, unter anderem Versicherungsbeiträge und Beihilfe, sind 7,19 Mio. Euro in 2023 angefallen. 7. Abschreibungen Insgesamt sind Abschreibungen i. H. v. 9,37 Mio. Euro angefallen. Die Abschreibungen für den periodisierten Werteverbrauch von Sachgütern und immateriellen Vermögensgegenständen beliefen sich auf 3,56 Mio. Euro. Die gebildeten Festwerte für Abfallsammelbehälter und Dienstkleidung wurden in Höhe von 3,22 Mio. Euro aufgelöst. Bei den Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens handelt es sich um die Wertberichtung der Forderungen aus Deponiemitteln in Höhe von rund um 2,60 Mio. Euro. Die Wertberichtigung wurde in der Höhe auf Basis der Zins- und Gebührenerträge 2023 für die Stilllegungs- und Nachsorgekosten beider Deponien ermittelt. Für weitere Ausführungen wird auf die Erläuterung zu den Forderungen verwiesen. 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen Im Jahr 2023 sind insgesamt 11,96 Mio. Euro als sonstige betriebliche Aufwendungen angefallen. Der größte Teil entfällt dabei auf die Zentralen Gemeinkosten an die Stadt Karlsruhe i. H. v. 3,44 Mio. Euro. Die sonstigen Dienstleistungen die durch den Kernhaushalt erbracht wurden, sind mit 1,8 Mio. Euro enthalten. Der Rest verteilt größtenteils auf Aufwendungen für Energie, Unterhaltungsarbeiten, Miete, Leihfahrzeuge, Versicherungen, Geschäftsausstattung, Öffentlichkeitsarbeit und Beratungskosten. 2.4.3 Erfolgsrechnung Positionen 9-14 9. Sonstige Zinsen und Erträge Die Guthabenzinsen und ähnliche Erträge belaufen sich auf 2,24 Mio. Euro. Darunter sind 2,20 Mio. Euro aus der Verzinsung der Deponierückstellungen. 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Dem TSK wurden zwei Kredite des Kernhaushalts i. H. v. 28,3 Mio. Euro übertragen. Neue Investitionen wurden im Rahmen des Cash-Poolings finanziert. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen für die Kredite belaufen sich insgesamt auf 1,56 Mio. Euro. Die durchschnittliche Zinsbelastung beträgt rund 3,5 %. -- 23 of 35 -- 23 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 11. Steuern vom Einkommen und Ertrag Für das Jahr 2023 wurde Körperschaftsteuer i. H. v. 2.932 Euro entrichtet. 12. Ergebnis nach Steuern Das Betriebsergebnis nach Steuern beträgt 19.535.506,27 Euro. 13. Sonstige Steuern In den sonstigen Steuern in Höhe von 118.149 Euro sind Kfz-Steuern i. H. v. 117.363 Euro enthalten. 14. Jahresfehlbetrag Für das Jahr 2023 ergibt sich somit ein Jahresverlust i. H. v. 19.653.655,18 Euro. Der Verlustausgleich, den die Stadt Karlsruhe begleichen muss, liegt mit rund 20,22 Mio. Euro etwas höher wie der Jahresverlust. Im Wesentlichen erläutern sich die Beträge wie folgt: Profitcenter/GuV in Euro Summe Verwaltung Fuhrpark Abfallwirtschaft Stadtreinigung Gewinn und Verlustrechnung HGB vor Verlustausgleich -19.653.655,18 -672.767,82 1.179.626,80 -6.487.004,79 -13.673.509,37 Verlustausgleich 20.221.851,25 672.767,82 0,00 5.875.574,06 13.673.509,37 Gewinnvortrag nach Verlustausgleich 568.196,07 0,00 1.179.626,80 -611.430,73 0,00 Das Profit Center Verwaltung schließt im Wesentlichen aufgrund der Zinsaufwendungen für die Teilnahme am Cash-Pooling Verbund mit rund - 0,67 Mio. Euro ab. Da die Fuhrparkentgelte und der Gebührenbereich mit kalkulatorischen Zinsen in der Regel kostendeckend kalkuliert werden, ergeben sich nur im Steuerhaushalt des TSK (im Wesentlichen Straßenreinigung, Winterdienst, Abfallwirtschaft BDS) mittelfristig negative Zahlungsflüsse und somit Kontokorrentzinsen durch die Teilnahme am Cash-Pooling. Aus Vereinfachungsgründen werden diese Zinsen vollständig in diesem Profit Center erfasst. Das Profit Center Fuhrpark nimmt als mittelfristig kostendeckender Hilfsbetrieb nicht am Verlustausgleich teil. Aufgrund der Erhöhung der Entgelte zum 01.01.2023 und um vergangene Defizite auszugleichen, schließt das Profitcenter mit einem Überschuss von rund 1,18 Mio. Euro ab. Das Profit Center Abfallwirtschaft ist zu unterscheiden in den gebührenfinanzierten Bereich, welcher aufgrund seiner mittelfristigen Kostendeckung nicht am Verlustausgleich teilnimmt sowie in die nicht gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft. Die nicht gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft schließt mit einem Defizit von 5,87 Mio. Euro ab. Die Unterdeckung ergibt sich insbesondere daraus, dass die Betreiber dualer Systeme den Standard der kommunalen Wertstoff- und Papiersammlung nicht in vollem Umfang anerkennen. Dieser Betrag nimmt am Verlustausgleich teil. Der verbleibende Verlust von rund 0,61 Mio. Euro resultiert im Wesentlichen aus der Verlustverrechnung von gebührenrechtlichen Unterdeckungen aus den Jahren 2017 und 2018 im -- 24 of 35 -- 24 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Bereich Abfallmulden. Die Verluste sind durch die Erhöhung der Deponierückstellung im Jahre 2017 und 2018 entstanden. Zum Ausgleich wurden diese Verluste letztmalig in die Gebührenkalkulation 2023 eingestellt. Die daraus resultierten Gebührenerträge verringern im Gegenzug die Forderungen aus Deponiemitteln gegenüber dem Kernhaushalt. Der größte Verlust ergibt sich im Bereich Stadtreinigung inklusive Winterdient. Da sich der Eigenbetrieb hier nicht über Gebühren und sonstige Entgelte wesentlich refinanzieren kann sind rund 13,67 Mio. Euro durch den städtischen Verlustausgleich zu tragen. -- 25 of 35 -- 25 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 2.5 Sonstige Angaben 2.5.1 Betriebsleitung Die Bezüge für die Betriebsleitung, bestehend aus Frau Doris Schönhaar und Herrn Olaf Backhaus, beliefen sich insgesamt auf 220.454,35 Euro. 2.5.2 Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Mitglieder Betriebsausschuss Vorsitzende des Betriebsausschusses ist Frau Bürgermeisterin Bettina Lisbach. Name Mitgliedschaft Beruf Binder, Karin DIE LINKE., Stadträtin Handelsfachwirtin, Gewerkschaftssekretärin Frewer, Thorsten GRÜNE, Stadtrat Selbständiger Unternehmer Großmann, Christine GRÜNE, Stadträtin Lehrerin Haug, Michael KAL/Die Partei, Stadtrat Diplom-Bauingenieur, Wasserbauingenieur Hoyem, Tom FDP, Stadtrat Dänischer Minister a.D., Schulleiter a. D. Huber, Anton, Dr. SPD, Stadtrat Physiker, Ortsvorsteher von Wolfartsweier Kalmbach, Friedemann FÜR, Stadtrat Lehrer, Leiter der Nehemia-Initiative a. D. Lamprecht, Karsten CDU, Stadtrat ab 20.09.2023 Elektrotechnikermeister, Betriebswirt, Geschäftsführer Maier, Sven CDU, Stadtrat Bankkaufmann, Finanzassistent, Parlamentarischer Assistent Meier-Augenstein, Bettina CDU, Stadträtin 01.01. bis 19.09.2023 Bankfachwirtin (IHK), Leiterin Projektmanagement Müller, Thomas, Dr. CDU, Stadtrat Facharzt für Anästhesie Schmidt, Paul, Dr. AfD, Stadtrat Strahlenbiophysiker/Reaktorphysiker Weber, Christine GRÜNE, Stadträtin Kommunikationsdesignerin Wolf, Leonie GRÜNE, Stadträtin Wissenschaftl. Mitarbeiterin, Mathematikerin Zeh, Michael SPD, Stadtrat Entwicklungsingenieur -- 26 of 35 -- 26 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Stellvertretende Mitglieder Anlauf, Verena GRÜNE, Stadträtin Freiberufliche Erwachsenenbildnerin, Lektorin Ansin, Rebecca KAL/Die Partei, Stadträtin Barkeeperin Bauer, Benjamin GRÜNE, Stadtrat Gymnasiallehrer Bischoff, Christina GRÜNE, Stadträtin Studentin Borner, Michael GRÜNE, Stadtrat Fachkrankenpfleger für Intensivmedizin Braun, Max KAL/Die Partei, Stadtrat Student, Politiker Cramer, Lüppo KAL/Die Partei, Stadtrat Drucker Cremer, Clemens, Dr. GRÜNE, Stadtrat Geoökologe, Energiewirtschaftler Dogan, Rahsan, Dr. CDU, Stadträtin Rechtsanwältin Ehlgötz, Thorsten CDU, Stadtrat Selbstständiger Maschinenbaumeister Ernemann, Elke SPD, Stadträtin Ortsvorsteherin von Hohenwettersbach Fahringer, Jorinda GRÜNE, Stadträtin Kreisgeschäftsführerin BÜNDNIS 90/Die Grünen Fechler, Raphael, Dr. SPD, Stadtrat ab 01.02.2023 Arzt Hermanns, David SPD, Altstadtrat 01.01. bis 31.01.2023 Geschäftsführer Cyberforum Hock, Thomas H. FDP, Stadtrat Verkehrsfachwirt, Geschäftsführer FDP-Fraktion Hofmann, Detlef CDU, Stadtrat Diplomsportlehrer Honné, Johannes GRÜNE, Stadtrat Diplomingenieur, Softwareentwickler Lamprecht, Karsten CDU, Stadtrat 01.01. bis 19.09.2023 Elektrotechnikermeister, Betriebswirt, Geschäftsführer Löffler, Aljoscha GRÜNE, Stadtrat Verkehrsplaner Meier- Augenstein, Bettina CDU, Stadträtin ab 20.09.2023 Bankfachwirtin (IHK), Leiterin Projektmanagement Melchien, Yvette SPD, Stadträtin Studienrätin Moser, Irene SPD, Stadträtin Lehrerin Müller, Dirk CDU, Stadtrat Polizeibeamter Pfannkuch, Tilman CDU, Stadtrat Rechtsanwalt -- 27 of 35 -- 27 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 3. Lagebericht 3.1 Wirtschaftsbericht 2023 In 2023 wurde aus „Amt für Abfallwirtschaft“ das „Team Sauberes Karlsruhe“ (TSK). Der Schritt vom Regiebetrieb in den Eigenbetrieb stellt in erster Linie eine größere finanzielle Selbständigkeit und Verantwortung dar. Darüber hinaus wurden dem Eigenbetrieb mit der Betriebssatzung auch größere Entscheidungskompetenzen zugetragen. Das TSK will diesen Grad der höheren Selbstständigkeit nutzen, das Erscheinungsbild des Betriebes in der Öffentlichkeit zu verbessern und die betriebliche Effizienz zu verbessern. Diese Herausforderung galt es in den Köpfen der Bürgerinnen und Bürger, aber auch intern zu verankern. Die Ziele, die das TSK verfolgt, gliedern sich in drei Hauptkategorien und stehen auf dem Fundament des Leitbildes des Eigenbetriebs: engagiert, menschlich, vielfältig. Der Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe nimmt für die Stadt Karlsruhe hoheitliche Aufgaben im Bereich der Abfallwirtschaft und der Straßenreinigung war. Die Rechtsverhältnisse des Eigenbetriebs sind in der Betriebssatzung vom 31.05.2022 geregelt. Im ersten Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe wurden durch den neu gegründeten Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im Rahmen der Betriebssatzung Entscheidungen für den Gemeinderat vorberaten oder final beschlossen. Der erste Betriebsausschuss in 2023 fand am 07.02.2023 statt. Hier wurde die Geschäftsordnung mit der Geschäftsverteilung der zwei gleichberechtigten Betriebsleitungen (Frau Doris Schönhaar und Herrn Olaf Backhaus) festgelegt. Insgesamt wurden in 2023 fünf Betriebsausschusssitzungen abgehalten. a) Wertstoffsammlung In 2023 wurde auf der vertraglichen Basis der Vorjahre eine Interimsvereinbarung mit den dualen Systemen beschlossen, so dass die Systemführerschaft für die Wertstofftonne bei der -- 28 of 35 -- 28 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Stadt lag. Im März 2023 hat sich der Gemeinderat gegen eine Einführung einer Gelben Tonne und für eine Wertstofftonne unter Federführung der dualen Systeme entschieden. Die künftige Sammlung der städtischen Wertstofftonne fiel nach Ausschreibung der dualen Systeme auf die Firma Knettenbrech + Gurdulic (K+G). Um den Umstellungsprozess zu vereinfachen hat das TSK die städtischen Wertstoffbehälter an die Firma K+G verkauft. Durch den Wegfall der städtischen Sammelleistung für die Wertstofftonne wurde ein neues Personalkonzept erforderlich, über das der Betriebsausschuss durch das TSK informiert worden ist. Das Konzept sieht neben dem Abbau von 20 der ursprünglich 58 Stellen für die Wertstoffsammlung die Übernahme der Abfallsammlung der Fraktionen Rest-, Bio- und Sperrmüll sowie Papier, Pappe und Kartonage in den Stadtteilen Wettersbach, Hohenwettersbach, Stupferich und Grötzingen vor, welche bisher durch das TSK an private Unternehmen vergeben wurde. Des Weiteren wurde als letzte Maßnahme die Erhöhung des Personalpools festgelegt, um eine nachhaltige Reduktion der Leiharbeit im Bereich der Abfallsammlung zu ermöglichen. b) Finanzen Im Geschäftsjahr 2023 war es erstmalig seit 2011 wieder geboten, die Restmüllgebühren für Abfallbehälter bis 1.100l um 11,5% zu erhöhen. Demnach verändert sich die bisherige Gebühr je 10 Liter in Höhe von 2,35 Euro auf 2,62 Euro. Bei einem Behältervolumen von 80 Liter (vierköpfige Musterfamilie) hat sich die Gebühr somit von bisher 18,80 Euro auf 20,96 Euro erhöht. Die wesentlichen Gründe der notwendigen Gebührenerhöhung waren die im Laufe der Jahre gestiegenen Personalkosten, welche in 2023 nochmals überproportional gestiegen sind. Aber auch bei den Sachkosten gab es im Laufe der Jahre zunehmende Kostenanstiege, die nur mit einer Gebührenerhöhung aufzufangen waren. Darüber hinaus wurde Im Zuge auf die Umstellung zum Eigenbetrieb dieser mit einer eigenständige SAP Finanzsoftware (S4 HANA) ausgestattet. Begleitet wurde das Projekt von endica, welches ein Tochterunternehmen der KOMM.ONE ist. Der Prozess gestaltete sich als äußerst schwierig, da bei endica keine vergleichbaren Erfahrungswerte für eine Systemumstellung dieser Größenordnung vorlagen. Darüber hinaus wurde die erste Umstellung bei endica auf S4 HANA vorgenommen (Pilotprojekt). Aktuell befindet sich das Projekt in der Endphase und soll Mitte 2025 final abgeschlossen werden. Sonstige vertragliche und finanztechnische Änderungen in 2023: Die Stadt hat sich entschlossen, im Jahr 2023 die neue verpflichtende Umsatzsteuerregelung (§ 2b Umsatzsteuergesetz) umzusetzen. Der Eigenbetrieb TSK ist diesbezüglich an die städtische Entscheidung gebunden. Das TSK hat sich entschlossen den Güterzugbetrieb über die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (AVG) zur MVV Umwelt Asset Gmbh (MVV) nicht mehr über das LoTos Containersystem, sondern über Standardcontainer abzuwickeln. Der Vertrag mit der AVG von 2007 wurde entsprechend angepasst. -- 29 of 35 -- 29 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe c) Baumaßnahmen Aus baulicher Sicht stand das Vorantreiben des Neubaus der Salzlagerhalle auf dem Gelände der Ottostraße 21 im Geschäftsjahr 2023 im Fokus. Die Ergebnisse der durchgeführten Kampfmittelerkundungsarbeiten und die daraus erforderlichen Maßnahmen führten jedoch zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen im Projekt. So wurden im Jahr 2023 nochmals Baugrunduntersuchungen durchgeführt, um zu prüfen, ob im Gegensatz zur ursprünglich geplanten Tiefengründung eine Flächengründung möglich ist, um ein Eindringen der Baumaßnahme in großer Tiefe zu verhindern. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass bei einer Baugrundverbesserung mittels Impulsverdichtung eine Flächengründung möglich ist. Der Betriebsausschuss hat im März 2023 im Rahmen des gemeinderätlichen Kostenkontrollverfahrens dem Neubau einer neuen Salzlagerhalle auf dem Gelände des TSK zugestimmt. Die Investitionskosten wurden auf 5,28 Mio. € geschätzt. Im Oktober/November 2023 wurde die Ausschreibung für die Erdarbeiten und die Impulsverdichtung erstellt und veröffentlicht. Eine Vergabe fand noch 2023 statt. Darüber hinaus wurde die Wertstoffstation in Grünwettersbach infolge des geplanten Neubaus eines Lebensmittelmarktes auf dieser Fläche zurückgebaut und geschlossen. Hierfür wurde eine neue Wertstoffstation in Palmbach errichtet und am 12.07.2023 eröffnet. Gemäß dem Auftrag der Politik entspricht die Dimension der neu gebauten Wertstoffstation den aktuellen Bedürfnissen der Höhenstadtteile. Eine Erweiterung des Annahmespektrums erfolgte nicht, auch die Öffnungszeiten und somit der Personaleinsatz sind gleichgeblieben. Hervorzuheben ist die Barrierefreiheit (alle Container können ohne Treppensteigung befüllt werden) sowie die Überdachung. Das Dach ist zudem begrünt und mit einer PV-Anlage ausgestattet. Beleuchtet wird die Station durch sparsame LED-Leuchten mit hoher Lebensdauer. Sie senden keine UV-Anteile aus und haben somit eine deutlich geringere Anlockwirkung für Insekten. Diese Maßnahmen entsprechen dem Klimaschutzkonzept und den Energieleitlinien der Stadt Karlsruhe. d) Öffentlichkeitsarbeit Im Zuge der Umstellung vom Amt in den Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe wurde ein neues Corporate Design entwickelt, die Vorlagen des TSK wurden entsprechend angepasst. Begleitende Imagewerbung für das TSK unterstützte die Bekanntmachung des neuen Namens und der damit verbundenen Leitlinien und Werte mit Hilfe von Pressemitteilungen und verschiedenen Werbemaßnahmen wie Fahrzeugplakatierung, Beschilderung der Anlagen und Präsentation des TSK auf verschiedenen Veranstaltungen. Zudem wurde eine neue Homepage www.team-sauberes-karlsruhe.de als Mandantenseite der Stadt eingerichtet. Unabhängig von der neuen Betriebsform führte die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auch in 2023 neben Anzeigeschaltungen und Plakatwerbungen verschiedene Aktionen und Veranstaltungen zu den Themen Abfallvermeidung, Abfalltrennung und Sauberkeit durch oder nahm an diesen teil: Das FEST, Artenschutztag, Weltkindertag, Offerta, EU-Woche der Abfallvermeidung, Tag der Müllabfuhr, Dreck-weg- Wochen und eine Rheinputzete etc. Darüber hinaus informierte die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger in Pressemeldungen und über Pressetermine zu aktuellen Themen, -- 30 of 35 -- 30 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe insbesondere die anstehende Umstellung der städtischen Wertstofftonne auf die Wertstofftonne der dualen Systeme. Befristetet konnte eine Abfallpädagogin auf Basis geringfügiger Beschäftigung eingestellt werden, die eine Abfallwerkstatt für Schülerinnen und Schüler der Klassen 3 bis 7 mit Workshopangebot, Abfallführerschein und einem Angebot zur Multiplikatorenschulung entwickelte und angeboten hat. e) Nachhaltigkeit Im Oktober 2023 wurde die inzwischen 23. Auditierung zum Entsorgungsfachbetrieb beim Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe durch einen externen Gutachter erfolgreich durchgeführt. Das Zertifikat wurde erneut ohne Beanstandung erteilt. Zurzeit sind fünf Standorte mit entsprechenden abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten zertifiziert. Durch die regelmäßige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, die jährlich im gleichen Monat wie im Vorjahr durchgeführt werden muss, stellt sich der Eigenbetrieb TSK einer stetigen Überwachung. Alle betrieblichen Prozesse werden dadurch transparent abgebildet, was letztendlich den Karlsruher Bürgerinnen und Bürger, aber auch den Partnerunternehmen der Region die Sicherheit gibt, dass auch sämtliche erfassten Abfälle ordnungsgemäß und nachhaltig entsorgt werden. Des Weiteren wurde im Jahr 2023 ein bedeutender Schritt zur Verbesserung der Wertstoffqualität unternommen. Durch die digitale Tourenanbindung konnten falsche Befüllungen präziser erfasst und analysiert werden. Dies ermöglichte eine gezielte Steuerung der Entsorgungslogistik und führte zu einer Optimierung der Sammelqualität. Zudem wurde eine umfassende Sortieranalyse durchgeführt, um detaillierte Erkenntnisse über die Zusammensetzung des erfassten Wertstoffstroms zu gewinnen. Die Ergebnisse zeigten Optimierungspotenziale auf und lieferten eine belastbare Datengrundlage für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Abfalltrennung. Die gesammelten Erkenntnisse aus diesen Maßnahmen fließen in zukünftige Optimierungsstrategien ein, um die Effizienz und Nachhaltigkeit der Entsorgungslogistik weiter zu steigern. Mit den städtischen Verkehrsbetrieben (VBK) wurde ein neuer Deponiegasverwertungsvertrag abgeschlossen. Durch die Erzeugung von Strom und Wärme mindert das Deponiegas auch in den nächsten Jahren den Erdgasbedarf bei den VBK und trägt somit zur Vermeidung von CO2 im hohen Maße bei. -- 31 of 35 -- 31 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Ein Blick in die Abfallstatistik (s. u.) zeigt, dass bei fast allen Abfallarten in den letzten 5 Jahren ein Mengenrückgang zu verzeichnen ist. Dies ist ein bundesweiter Trend und spiegelt sich auch in Karlsruhe trotz Bevölkerungswachstum wider. Auszug Entwicklung der gesammelten Mengen Abfallarten 2019 2020 2021 2022 2023 Behältersammlungen Restmüllbehälter 32.058 33.390 31.844 31.019 30.160 Wertstoffbehälter 20.371 19.881 19.398 17.640 16.896 Papierbehälter 9.338 9.026 9.161 8.594 8.193 Bioabfallbehälter 14.048 14.677 16.260 15.152 14.887 Summe Behältersammlung Holsystem gesamt 75.815 76.974 76.663 72.405 70.136 Sonstige Sammlungen Holsystem Sperrmüllsammlung Holz 3.219 2.868 3.408 2.449 2.741 Sperrmüllsammlung gemischte Restmüllfraktion 3.387 3.304 3.328 2.980 2.359 Summe sonstige Sammlungen Holsystem 6.606 6.172 6.736 5.429 5.100 Sonstige Sammlungen Altkleidersammlung 1.077 1.126 1.035 871 865 Altglascontainer 7.421 7.984 7.676 7.342 7.179 Wertstoffmengen über Wertstoffstationen 9.042 11.112 10.616 8.953 8.739 Summe sonstige Sammlungen 17.540 20.222 19.327 17.166 16.783 -- 32 of 35 -- 32 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe 3.2 Entwicklung und Ausblick a) Wertstoffsammlung: Wie unter 3.1 a) aufgeführt, wurde nach Ausschreibung durch die dualen Systeme die Firma K+G mit der Durchführung der Wertstoffsammlung beauftragt. Dabei zeigte sich, dass das sehr kundenfreundliche Karlsruher Vollservicekonzept sich nicht auf das wirtschaftlich orientiere Vollserviceverständnis eines Privatunternehmers wie K+G übertragen lässt. Die Firma K+G beruft sich auf die städtische Satzung, wonach die Entfernung der Behälter vom Straßenrand nicht über 15 Meter betragen soll. Auch Treppen und Steigungen über 5% sind als Behälterstandplatz gem. Satzung ausgeschlossen. Um den Widerspruch zwischen der Abfallentsorgungssatzung und der betrieblichen Praxis aufzulösen, nachhaltigere Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden zu erreichen und dennoch möglichst auf hohem Niveau serviceorientierte Dienstleistungen für die gesamte Bürgerschaft zu erreichen, wurde beim TSK eine Arbeitsgruppe gegründet. Letztendlich muss das neue Konzept vom Karlsruher Gemeinderat verabschiedet werden und die Abfallentsorgungssatzung angepasst und verabschiedet werden. Das TSK wird sich des Weiteren aus der Erfahrung der derzeitigen Abstimmungsvereinbarung, bei der es gerade im Hinblick auf die Auslegung des Vollserviceumfanges große Differenzen gegeben hatte, entsprechend für die künftigen Verhandlungen mit den dualen Systemen besser aufstellen. Zur Vorbereitung auf die nächste Abstimmungsvereinbarung (ab 2027) werden unter Einschaltung einer Kanzlei alle rechtlichen Möglichkeiten geprüft, den städtischen Vollservice möglichst auch für die Wertstofftonne zu erreichen. b) Finanzen: Durch den Wegfall der Wertstofftonne wird es ab 2024 zu einer immensen Kostenverschiebung in den Gebührenbereich kommen, der Gebührenerhöhungen von ca. 10% allein aus diesem Grund mit sich bringen wird. Im Gegenzug wird durch den Wegfall des Betriebs gewerblicher Art im Zusammenhang mit der Sammlung der Wertstofftonne allerdings der Steuerhaushalt in der gleichen Größenordnung entlastet werden. Um den Gebührenhaushalt wieder zu entlasten, wird es notwendig sein, das Thema Aufgabenkritik und Effizienz in den kommenden Jahren immer wieder in den Fokus zu nehmen Das Kennzahlensystem zur Erhebung von betriebswirtschaftlichen Daten soll um betriebliche Kennzahlen zum Zweck der nachhaltigen betriebswirtschaftlich optimierten Steuerung weiterentwickelt werden. c) Baumaßnahmen: Im Jahr 2015 wurde von dem Architekturbüro Schnepf/Archis eine Machbarkeitsstudie zur Entwicklung des Betriebsgeländes Ottostraße 21 erstellt. Diese Machbarkeitsstudie wurde 2023 überarbeitet. In der Überarbeitung der Machbarkeitsstudie wurden neue technische Entwicklungen, gesetzliche Vorgaben zum Klimaschutz, Platzbedarf für die Verwaltung und der Sanierungsstau an den bestehenden Gebäuden mit eingearbeitet. So wurde festgestellt, dass eine Sanierung der Werkstatt, wie noch 2015 vorgeschlagen, wirtschaftlich nicht mehr darstellbar ist. Die Machbarkeitsstudie wurde im September -- 33 of 35 -- 33 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe abschließend mit der Betriebsleitung abgestimmt und zur weiteren Bearbeitung freigegeben. Die Studie soll mit dem Dezernat 5 abgestimmt werden und es hat eine Priorisierung der Maßnahmen zu erfolgen, da ein komplettes Umsetzen der gesamten Maßnahmen in einem Zuge technisch, organisatorisch und vor allem finanziell nicht möglich ist. Nach Festlegung der Prioritäten der einzelnen Maßnahmen erfolgt die Abstimmung mit der Stabsstelle Projektcontrolling und dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft muss durchgeführt werden. Die Fertigstellung der Salzlagerhalle ist für Mitte 2026 geplant. Die Nachsorge für beide Abfalldeponien (Ost und West) befindet sich noch in der Planungsphase. Konjunkturbedingte eventuell anfallende Mehrkosten für das Projekt Oberflächenabdichtung auf der Deponie Ost und West bergen planerische und wirtschaftliche Risiken für das TSK. Auf beiden Deponien ist ein Oberflächenabdichtungssystem zur effektiven Abdichtung und Rekultivierung des verfüllten Bereichs geplant. Zudem sollen weitere PV-Anlagen auf der Deponie West sowie eine neue PV-Anlage auf der Deponie Ost errichtet werden. Hiermit wird ein bedeutender Beitrag zum Karlsruher Klima- und Artenschutz realisiert. Die Aufwendungen dieser Stilllegung sowie für die Unterhaltsfolgelasten werden über die gesetzlich vorgeschriebenen Deponie-Rückstellungen des TSK finanziert. Die Gefahr von schwerwiegenden Schäden an Boden, Luft und Wasser durch die Deponien West und Ost wird als gering eingeschätzt. Sollten dennoch Schäden auftreten, sind sie durch die bestehenden Rückstellungen „Deponie Schadensvorsorge“ und „Umwelthaftpflicht“ abgesichert. d) Öffentlichkeitsarbeit: Ziel ist es, den Namen Team Sauberes Karlsruhe als Marke mit den damit verbundenen Werten noch bekannter zu machen. Zudem soll die Homepage weiter optimiert werden. Künftige Projektschwerpunkte sind die Verbesserung der Bioabfallqualität, die Mitarbeit im Projekt zur Optimierung des Vollservice und die Begleitung der Kommunikation zur Wertstofftonne. e) Nachhaltigkeit: Oberstes Ziel des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe ist die Sicherstellung einer effizienten und umweltschonenden Leistungserbringung bei den Themen Abfallentsorgung, Stadtreinigung und Winterdienst im Stadtgebiet Karlsruhe. Auf Basis des vom Gemeinderat am 28.04.2020 verabschiedeten Klimaschutzkonzepts 2030 und dem Grundsatzbeschluss zu Beschaffung und Einsatz von alternativen Antrieben und E-Mobilität im Fuhrpark der Stadtverwaltung Karlsruhe vom 18.02.2020 wird die Verwaltung ermächtigt, den Einsatz von Fahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb sowie Brennstoffzellen- bzw. Wasserstoff-Antrieb umzusetzen und voranzutreiben. Nach kritischer Prüfung hat das TSK in 2023 beschlossen, das Projekt Brennstoffzelle zu beenden und sich auf die Umrüstung hin zu batteriebetriebenen Fahrzeugen zu fokussieren, da die Folgekosten aufgrund einer notwendigen Modernisierung des Betriebsgeländes Ottostraße 23 (u.a. Aufbau einer eigenen Wasserstofftankstelle bei einer vorherrschenden Infrastruktur größtenteils aus den 1970er Jahren) in Anbetracht der angespannten Haushaltslage nicht vertretbar gewesen wären. -- 34 of 35 -- 34 | Eigenbetrieb Team Sauberes Karlsruhe Aus diesem Grund wurde ab Ende 2023 eine Ausschreibung für 7 batteriebetriebene Abfallsammelfahrzeuge durch die Abteilung Mobilität vorangetrieben, welche im Jahr 2025 beim TSK zum Einsatz kommen sollen. Parallel dazu fanden Abstimmungsgespräche mit allen relevanten Beteiligten hinsichtlich des hierfür notwendigen Ausbaus der Ladeinfrastruktur statt. Die Qualität der Abfalltrennung soll weiter gesteigert werden, insbesondere bei Bio-, Papier- und Restabfall. Durch gezielte Maßnahmen, wie verstärkte Aufklärungskampagnen und optimierte Sammelstrukturen, wird eine hochwertigere Verwertung angestrebt. Dies trägt wesentlich zur ökologischen Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bei. Das TSK hat sich seit der Umstellung zum Eigenbetrieb organisatorisch im Sinne einer größeren Selbstständigkeit optimiert. Darüber hinaus sind aber auch viele weitere Themen geplant, um das Image des Eigenbetriebs weiter zu verbessern, interne Prozesse zu optimieren, die Mitarbeitenden dabei mitzunehmen und eine maximale Dienstleistung so umweltverträglich wie möglich den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Karlsruhe zu gewährleisten. Karlsruhe, den 02.12.2025 -- 35 of 35 --

  • Anlage 2 Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes 2023
    Extrahierter Text

    Karlsruhe, den 18. Dezember 2025 Mit der Prüfung beauftragt: Abteilung Allgemeine Prüfung (AP) Abteilungsleiter: Herr Freimüller Prüfer: Herr Mergl Stadt Karlsruhe Rechnungsprüfungsamt Anlage 2 Prüfungsbericht Eigenbetrieb „Team-Sauberes-Karlsruhe (TSK)“ Prüfung des Jahresabschlusses 2023 -- 1 of 18 -- 2 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkungen................................................................................................................................................ 3 1.1 Prüfungsauftrag .................................................................................................................................. 3 1.2 Auftragsdurchführung/Berichterstattung ............................................................................................. 3 2 Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................................................................... 3 3 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Eigenbetriebs ...................................................................................... 4 3.1 Betriebssatzung, Stammkapital, Wirtschaftsführung .......................................................................... 4 3.2 Organe................................................................................................................................................ 4 3.2.1 Gemeinderat der Stadt Karlsruhe............................................................................................. 4 3.2.2 Betriebsausschuss .................................................................................................................... 4 3.2.3 Oberbürgermeister/in der Stadt Karlsruhe ................................................................................ 5 3.2.4 Betriebsleitung ........................................................................................................................ 5 3.3 Wichtige Verträge ............................................................................................................................... 5 4 Buchführung, Belegwesen, Zahlungsverkehr ..................................................................................................... 5 5 Jahresabschluss 2023 ......................................................................................................................................... 6 5.1 Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 ............................................................................... 6 5.2 Anhang ............................................................................................................................................... 7 5.3 Lagebericht ......................................................................................................................................... 7 5.4 Liquiditätsrechnung ............................................................................................................................. 7 5.5 Prüfung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2023 ......................................................................................... 8 6 Planvergleich...................................................................................................................................................... 9 7 Wirtschaftliche Verhältnisse ............................................................................................................................. 11 7.1 Kapitalstruktur, Liquidität .................................................................................................................. 11 7.2 Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung) ................................................................................. 14 7.3 Gebührenrechtliches Ergebnis .............................................................................................................. 15 7.4 Deponierückstellung ............................................................................................................................ 16 8 Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses.................................................................................................... 16 Anlagen 1 Bilanz 2 Gewinn- und Verlustrechnung 3 Liquiditätsrechnung 4 Anhang -- 2 of 18 -- 3 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F1 1 Vorbemerkungen 1.1 Prüfungsauftrag Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat nach § 111 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) den Jahresab- schluss des Eigenbetriebs „Team-Sauberes-Karlsruhe (TSK)“ vor der Feststellung durch den Gemeinde- rat aufgrund der Unterlagen der Stadt Karlsruhe und des Eigenbetriebs in entsprechender Anwendung des § 110 Abs. 1 GemO zu prüfen. Die Prüfung ist innerhalb von vier Monaten nach Aufstellung des Jahresabschlusses durchzuführen. Das RPA hat den Jahresabschluss darauf zu prüfen, ob ▪ bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist, ▪ die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind, ▪ der Wirtschaftsplan eingehalten worden ist, ▪ das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind und ▪ das gebührenrechtliche Ergebnis zutreffend ermittelt wurde. 1.2 Auftragsdurchführung/Berichterstattung Für die Berichterstattung über die Prüfung sind die gemeinderechtlichen Anforderungen maßgebend. Nach § 5 Gemeindeprüfungsordnung (GemPrO) soll sich der Prüfungsbericht insbesondere auf die we- sentlichen Sachverhalte, Feststellungen und Hinweise im Rahmen des Prüfungszwecks einschließlich der Darstellung der finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse beschränken. Deshalb werden Jah- resabschlussposten nur erläutert, wenn dazu keine Angaben des Eigenbetriebs vorliegen oder zusätzli- che Aussagen für erforderlich gehalten werden. Entsprechend dieser Vorgaben ist die vorliegende Prü- fung abgewickelt worden. Für den eiligen Leser/die eilige Leserin wurden die wesentlichen Prüfungsergebnisse/-feststellungen am Rande mit F… gekennzeichnet. 2 Grundsätzliche Feststellungen Eine formelle Buch- und Belegprüfung (begleitende Prüfung bzw. VISA-Prüfung) konnte 2023 nicht durchgeführt werden. Im Zuge der Eigenbetriebsgründung wurde das neu entwickelte finanzwirt- schaftliche Verfahren Endica basierend auf der „SAP S4/HANA“ Plattform, eingeführt. Aufgrund von mehreren programmtechnischen Schwierigkeiten, konnte das Modul „Anlagenwirtschaft“ erst im Sommer 2024 vollständig genutzt und die erforderlichen Arbeiten für den Jahresabschluss 2023 (Ab- schreibungsläufe) erst ab August 2024 durchgeführt werden. Die Prüfung des Jahresabschlusses durch das RPA konnte somit erst nach Vorlage des Jahresabschlusses ab 2025 erfolgen. -- 3 of 18 -- 4 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F2 Die für die Prüfung benötigten Unterlagen wurden durch den Eigenbetrieb zur Verfügung gestellt. Weitergehende Auskünfte wurden darüber hinaus erteilt sowie erforderliche Nachweise erbracht. Die von der Eigenbetriebsleitung abgegebene Vollständigkeitserklärung befindet sich in den Akten des Rechnungsprüfungsamtes. 3 Rechtliche Grundlagen und Aufbau des Eigenbetriebs 3.1 Betriebssatzung, Stammkapital, Wirtschaftsführung Der Gemeinderat hat am 31. Mai 2022 die Gründung des Eigenbetriebs „Team-Sauberes-Karlsruhe (TSK)“ beschlossen und eine Betriebssatzung erlassen. Sie trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Mit Schrei- ben vom 23. November 2022 wurde die Satzung der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Eine Veröf- fentlichung der Satzung erfolgte zum damaligen Zeitpunkt nicht. Dies wurde zwischenzeitlich nachge- holt. Der Zweck des Eigenbetriebs ist nach § 1 Abs. 2 und 3 der Betriebssatzung insbesondere ▪ die Abfallentsorgung und -wirtschaft im Stadtkreis Karlsruhe einschließlich der dazu erforderli- chen Anlagen und Deponien, ▪ die Stadtraumbewirtschaftung (Straßenreinigung und Winterdienst), ▪ das Fuhrparkmanagement, die Fahrzeugbeschaffung und die Vermarktung von nicht mehr ge- nutzten Altfahrzeugen, Verwaltung und Zurverfügungstellung von Mobilität sowie Instandhaltung und Unterhaltung des städtischen Fuhrparks einschließlich des Betriebs einer Kfz-Werkstatt. ▪ Der Eigenbetrieb ist darüber hinaus berechtigt, das Tätigkeitsfeld unter Berücksichtigung einer wirtschaftlichen Betriebsführung auf weitere Dienstleistungen in den Bereichen der Stadtraumbe- wirtschaftung, der betrieblichen Mobilität sowie der Kreislaufwirtschaft zu erweitern. Nach § 2 Abs. 1 der Betriebssatzung beträgt das Stammkapital des Eigenbetriebs 500 T€. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen erfolgen auf der Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§ 14 Betriebssatzung i. V. m. § 12 Abs. 3 EigBG). 3.2 Organe 3.2.1 Gemeinderat der Stadt Karlsruhe Die Aufgaben des Gemeinderats ergeben sich insbesondere aus § 39 Abs. 2 GemO, § 9 EigBG sowie aus § 4 der Betriebssatzung. 3.2.2 Betriebsausschuss Vorsitzende des Betriebsausschusses war im Berichtsjahr Frau Bürgermeisterin Lisbach (2.5.2 Jahresab- schluss 2023). Die Zusammensetzung des Betriebsausschusses sowie der stellvertretenden Mitglieder im Berichtszeit- raum sind im Jahresabschluss dargestellt (2.5.2). -- 4 of 18 -- 5 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F3 Die Aufgaben des Betriebsausschusses sind in § 8 EigBG und in § 5 der Betriebssatzung geregelt. 3.2.3 Oberbürgermeister/in der Stadt Karlsruhe Oberbürgermeister war im Berichtszeitraum Herr Dr. Frank Mentrup. Ihm obliegt die Kontrolle der Be- triebsleitung (§ 10 EigBG). Er ist Dienstvorgesetzter und oberste Dienstbehörde der Betriebsleitung so- wie aller beim Eigenbetrieb beschäftigten Bediensteten. Dem/Der Oberbürgermeister/in obliegt grund- sätzlich der Vorsitz des Betriebsausschusses, soweit diese Funktion nicht auf einen Beigeordneten übertragen wurde (3.2.2. i. V. m. § 6 Betriebssatzung) 3.2.4 Betriebsleitung Zum 1. Januar 2023 wurden Frau Doris Schönhaar und Herr Olaf Backhaus (bis 31.03.2024) zur Be- triebsleitung bestellt (Beschluss des Gemeinderates vom 31.05.2022). Die Befugnisse der Betriebslei- tung ergeben sich aus §§ 5 und 6 EigBG sowie aus §§ 7 bis 9 der Betriebssatzung. Der Eigenbetrieb wird von der Betriebsleitung selbständig geleitet, soweit nicht der Gemeinderat, der Betriebsausschuss oder der Oberbürgermeister zuständig sind. 3.3 Wichtige Verträge ▪ Vertrag mit der MVV Umwelt Asset GmbH (Entsorgung Hausmüll) ▪ Vertrag der Albtal-Verkehrs-Gesellschaft mbH (Transport Hausmüll) ▪ Interimsvereinbarung mit dem Bund dualer Systeme (Sammlung Leichtverpackungen) ▪ Vertrag mit Bakertilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG (steuerliche Beratung) 4 Buchführung, Belegwesen, Zahlungsverkehr Die Buchführungs- und Kassengeschäfte werden vom Eigenbetrieb weitgehend selbst durchgeführt. Hierzu wurde im Zuge der Eigenbetriebsgründung das finanzwirtschaftliche Verfahren auf Basis von SAP S/4 HANA durch den Finanzdienstleister Endica eingeführt. Die nach § 39a Gemeindehaushalts- verordnung (GemHVO i. V. m § 3 Abs. 1 EigBG) erforderliche Programmfreigabe liegt nicht vor. Gemäß § 39a Abs. 1 Satz 1 GemHVO müssen bei der DV-Buchführung eingesetzte automatisierte Ver- fahren durch eine vom Bürgermeister bestimmte Stelle zur Anwendung freigegeben werden. Hierzu präzisiert die Dienstanweisung für den Einsatz von Arbeitsplatzrechnern (APC) der Stadt Karlsruhe in Ziffer 3.5, dass die Programmfreigabe vor dem Echt-Einsatz durch die Stadtkämmerei bzw. nach Auf- gabenübergang durch das Amt für Informationstechnik und Digitalisierung zu erfolgen hat. Die beim TSK genutzte Finanzbuchführungssoftware stellt ein solches Verfahren dar und wäre somit vom Amt für Informationstechnik und Digitalisierung vor Echt-Einsatz freizugeben. Entsprechend § 7 Abs. 2 Be- triebssatzung TSK i. V. m. § 5 Abs. 1 und § 17 EigBG ist die Betriebsleitung alleine verantwortlich für die innere Organisation des Eigenbetriebs. Diese beinhaltet u. a. den Aufbau des Rechnungswesens und die Vorgaben über die zur Aufgabener- füllung einzusetzenden Arbeitsmittel. Insofern obliegt der Betriebsleitung die formelle Freigabe der Buchführungssoftware. -- 5 of 18 -- 6 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F4 Mit der steuerlichen Beratung wurde mit Beratungsvertrag vom 03.03.2022 die Steuerberatungsge- sellschaft „Baker Tilly“ beauftragt. Die volle Verantwortung der Betriebsleitung für den Jahresab- schluss wird hierdurch nicht eingeschränkt. Mit der Gründung des Eigenbetriebs TSK wurden die Kassengeschäfte durch die Stadtkämmerei Abtei- lung Kasse als fremdes Kassengeschäft (verbundene Sonderkasse) gemäß § 2 GemKVO übernommen. Laut HKRO Teil F 1.1 i. V. m. Teil G sind für Sonderkassen Kassendienstanweisungen zu erlassen. Im Rahmen der Prüfung stellte das RPA fest, dass bislang weder eine Kassendienstanweisung erstellt wurde, noch die übertragenen Aufgaben rechtssicher und vollständig dokumentiert wurden. Die Vor- gaben der HKRO sind zwischen dem Eigenbetrieb und der Stadtkämmerei mittels Geschäftsbesor- gungsvereinbarung entsprechend umzusetzen. Für die Stadt und für den Eigenbetrieb wurden jeweils getrennte Girokonten eingerichtet. Die liquiden Mittel des Eigenbetriebs fließen nicht in die Vermögensrechnung (Bilanz) der Stadt ein, sondern in die Bilanz des Eigenbetriebs. Die Stadtkämmerei wird dabei auf der Grundlage von Kassenanordnungen des Eigenbetriebs tätig. Der bargeldlose Zahlungsverkehr wurde über ein Girokonto bei der Sparkasse Karlsruhe (Girokonto # 108353004) sowie über ein Girokonto der Stadt (Masterkonto) bei der Stadt- kasse vorgenommen (Cash-Pooling). Zur Erledigung der Barkassengeschäfte unterhält der Eigenbetrieb Barkassen (u. a. Wertstoffhöfe, Kompostplätze). Das Cash-Pool-Konto wird zwischen der Stadtkasse und dem Eigenbetrieb fortlaufend abgestimmt. Die vorhandenen Salden werden taggerecht verzinst. Hierbei wird jeweils der Basiszinssatz der Deut- schen Bundesbank nach § 247 BGB zugrunde gelegt. Zusätzlich wird ein Zinsaufschlag auf den Basis- zins von 1,5% (Risikoaufschlag) berücksichtigt. Die Zinsberechnung wird von der Stadtkasse auf einem Arbeitsplatzrechner unter Einsatz eines ordnungsgemäß bei der Stadt freigegebenen DV-Programms vorgenommen. Der Eigenbetrieb unterliegt in den Bereichen der wirtschaftlichen Betätigungsfelder (freiwillige Aufga- ben wie beispielsweise DSD, Kantine, Betrieb Holzfeuerungsanlage der Stadtwerke Karlsruhe GmbH) der Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer. 5 Jahresabschluss 2023 5.1 Erstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 Der Jahresabschluss, der Anhang und der Lagebericht sind nach § 16 Abs. 2 EigBG innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen und dem Bürgermeister vorzulegen. Die- ser leitet die vorgenannten Unterlagen dann unverzüglich dem RPA zur örtlichen Prüfung zu. Der zum 26.05.2025 erstellte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2023 ist am 25.06.2025 dem RPA vorgelegt worden. Eine digitale Vorabversion (Zahlenteil ohne Lagebericht und Anhang) lag dem RPA bereits am 7. Februar 2025 vor. Die oben genannten Aufstellungs- und Vorlagepflichten wurden damit nicht eingehalten. Mit E-Mail vom 03.07.2025 wurde die Rechtsaufsichtsbehörde (Regierungspräsidium Karlsruhe) über die Verzögerungen informiert. Aufgrund erforderlicher Korrekturen (Eigenkapital sowie Forderungen) wurde der geänderte Jahresab- schluss 2023 dem RPA am 27.11.2025 erneut zur Prüfung vorgelegt. F5 -- 6 of 18 -- 7 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt Die Bilanz sowie die nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung in der jeweils beigefügten Fassung (Anlagen 1 und 2) sind richtig aus der Buchführung abgeleitet. Die Ansatz-, Bewertungs- und Gliederungsvorschriften der EigBVO-HGB mit Verweis auf die Vorschriften des HGB wurden beachtet. Das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen sind richtig nach- gewiesen. Für die Untergliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind die Anlagen der EigBVO-HGB anzuwenden, auch wenn diese in einigen Punkten von der Gliederung im HGB abwei- chen1. Die Bilanz ist nach der Anlage 6 i. V. m. § 8 Abs. 1 EigBVO-HGB aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung) ist unbeschadet einer weiteren Untergliederung mindestens wie der Erfolgsplan zu gliedern. Sie richtet sich somit nach Anlage 1 zu §§ 1 Abs. 1 und 9 EigBVO-HGB. Die Abschlussposten zum 31.12.2023 sind in den Erläuterungen des Eigenbetriebs zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung aufgeschlüsselt dargestellt und nach Auffassung des RPA hinreichend erläutert. 5.2 Anhang Der als Bestandteil des Abschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 erstellte Anhang ist als Anlage 4 die- sem Bericht beigefügt. Er enthält insgesamt die nach § 11 EigBVO-HGB erforderlichen Angaben. Nach der neuen EigBVO-HGB (Stand: 01.01.2023) ist im Anhang die Entwicklung der Liquidität entspre- chend dem Muster in der Anlage 8 neu dargestellt. Die Entwicklung der Liquidität wurde nicht vertieft geprüft, da die Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebs im Wirtschaftsjahr 2023 durch die Teilnahme am Cash-Pooling gewährleistet war. 5.3 Lagebericht Der Lagebericht beinhaltet ausreichend Aussagen über die wesentlichen Risiken für die künftige Ent- wicklung des Eigenbetriebs. Monetäre Risiken bestehen unter anderem aufgrund der Kostenverschie- bung in den Gebührenbereich aufgrund des Wegfalls der Wertstofftonne (Gebührenerhöhung ca. 10 %) sowie der anstehenden Sanierungsmaßnahmen des Betriebsgeländes Ottostraße 21. Aufgrund der durchgeführten Machbarkeitsstudie ist es erforderlich, die angestrebten Maßnahmen in Benehmen mit dem Dezernat 5 und der Stadtkämmerei zu priorisieren, da eine vollumfängliche Umsetzung ggf. zu einer höheren Verlustabdeckung führen könnte und dies aufgrund der angespannten Haushalts- lage für den städtischen Haushalt problematisch sein könnte. 5.4 Liquiditätsrechnung Eine Liquiditätsrechnung in Form einer Kapitalflussrechnung wurde gemäß § 10 EigBVO-HGB sowie Anlage 7 hierzu aufgestellt. Die Liquiditätsrechnung liegt als Anlage 3 diesem Bericht bei. 1 Z. B. können nach der EigBVO-HGB auf der Passivseite unter Abschnitt B Sonderposten (für Investitionszuweisungen von der Gemeinde etc.) ausgewiesen werden; in der Gliederung nach § 266 HGB sind solche Sonderposten nicht vorgesehen. F6 -- 7 of 18 -- 8 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F8 F7 5.5 Prüfung Eröffnungsbilanz zum 01.01.2023 Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2023 stellt sich wie folgt dar: Eröffnungsbilanz zum 01.01.2023 T€ % Aktiva 90.670 100,0 Anlagevermögen 30.144 33,2 Immaterielle Vermögensgegenstände 44 0,0 Sachanlagen 30.100 33,2 Umlaufvermögen 60.526 66,8 Vorräte 1.013 1,1 Forderungen und sonst. Vermögensgegen- stände 59.513 65,7 Passiva 90.670 100,0 Eigenkapital 7.477 8,3 Stammkapital 500 0,6 Kapitalrücklage 6.977 7,7 Rückstellungen 80.989 89,3 Rückstellung für Deponiefolgekosten 74.089 81,7 Rückstellungen gem. § 14 KAG 6.472 7,1 Sonstige Rückstellungen 428 0,5 Verbindlichkeiten 2.204 2,4 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leis- tungen 2.180 2,4 Sonstige Verbindlichkeiten 24 0,0 Das Anlagevermögen betrifft überwiegend die Positionen „Fahrzeuge“, Infrastrukturvermögen“ so- wie „Betriebs- und Geschäftsausstattung“. Das Anlagevermögen ist durch ein Anlageverzeichnis nach- gewiesen. Mit Beschluss des Gemeinderats vom 20.12.2022 wurde das betriebsnotwendige Vermö- gen des THH 7000 auf den Eigenbetrieb TSK übertragen. Bei der Überführung des Anlagevermögens wurden die Bestände aus dem Anlagevermögen des städtischen Systems mit der Einbuchung in das neue finanzwirtschaftliche Rechnungswesen in Stich- proben abgestimmt. Das RPA stellte dabei fest, dass zum 31.12.2022 keine umfassende körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) durchgeführt wurde. Eine konkrete Aussage, ob die überführten Anlage- güter tatsächlich (noch) vorhanden sind, kann erst nach einer zu einem späteren Zeitpunkt erfolgten Inventur erfolgen. Das RPA hält eine zeitnahe Stichtagsinventur für erforderlich. Wesentlicher Bestandteil des Umlaufvermögens ist die „Forderung gegenüber dem Kernhaushalt aus dem Fehlbetrag Deponie“ (57.328 T€). Es handelt es sich hierbei um die Differenz zwischen dem Deponierückstellungsbetrag und dem tatsächlich durch den Gebührenzahler monetär erwirtschafte- ten/finanzierten Rückstellungsbetrag. Die Forderung soll sich künftig verringern, da entsprechende Be- träge in künftige Gebührenkalkulationen eingestellt werden sollen und Zinserträge der Stadt für ein Darlehen zu entrichten sind (Darlehen der Stadt über den vom Gebührenzahler bereits erwirtschaftete Deponierückstellungsbetrag). -- 8 of 18 -- 9 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt Die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs TSK erfolgte entsprechend dem Gemeinderatsbe- schluss vom 20.12.2022. Demnach erhält der Eigenbetrieb TSK ein Stammkapital (500 T€). Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen die „sonstigen Verbindlichkeiten“ (24 T€) sowie die „Verbindlichkeiten gegenüber Finanzbehörden“ (2.180 T€). Die Übertragungen erfolgten zutreffend. Als Passiva wurden dem Eigenbetrieb im Rahmen der Neugründung insbesondere die zuvor im THH 7000 enthaltenen Rückstellungen für die Stilllegung- und Nachsorge der Abfalldeponien Ost und West (74.089 T€) sowie die Gebührenüberschussrückstellung (6.472 T€) übertragen. 6 Planvergleich Der Gemeinderat hat am 20.12.2022 für das Wirtschaftsjahr 2023 einen Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Liquiditätsplan, Stellenplan, Kreditermächtigungen, Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, Höchstbetrag der Kassenkredite und fünfjährige Finanzplanung) festgesetzt. Darüber hinaus wurde die voraussichtliche Entwicklung der Liquidität, das Investitionsprogramm (Einzeldarstellung der Investiti- onsmaßnahmen) und eine Schuldenübersicht (übertragene Darlehen) abgebildet. Mit Schreiben vom 10.01.2023 hat das Regierungspräsidium Karlsruhe die Gesetzmäßigkeit des Ge- meinderatsbeschlusses über die Feststellung des Wirtschaftsplans 2023 bestätigt. Dabei wurden Kre- ditaufnahmen von 10,0 Mio. €, Verpflichtungsermächtigungen von 14,5 Mio. € sowie der festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite vom 21,0 Mio. € genehmigt. -- 9 of 18 -- 10 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F9 Erfolgsplan Planansatz 2023 € Ist 2023 € Planabweichung € Erträge Umsatzerlöse 57.162.299,15 54.380.510,05 -2.781.789,10 Bestandsveränderungen (Erhöhungen) 0,00 635.192,30 635.192,30 Aktivierte Eigenleistungen 0,00 94.611,21 94.611,21 Sonstige betriebliche Erträge 158.085,39 1.864.712,01 1.706.626,62 Erträge/Ertragsveränderung 57.320.384,54 56.975.025,57 -345.358,97 Aufwendungen Materialaufwand 29.017.535,41 23.151.959,76 -5.865.575,65 Personalaufwand 32.389.155,88 32.687.630,44 298.474,56 Abschreibungen 3.785.722,88 9.367.019,85 5.581.296,97 Sonstige betriebliche Aufwendungen 10.914.545,69 11.969.251,79 1.054.706,10 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.306.174,51 1.568.069,74 261.895,23 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge -345.838,94 -2.236.331,58 -1.890.492,64 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 2.931,84 2.931,84 Aufwendungen/ Aufwandsveränderungen 77.067.295,43 76.510.531,84 -556.763,59 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (ohne Betriebskostenzuschuss) -19.746.910,89 -19.535.506,27 211.404,62 Außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 Steuern 696.200,00 118.148,91 -578.051,09 Zwischenergebnis vor Verlustausgleich 20.443.110,89 19.653.655,18 789.455,71 Verlustausgleich als Betriebskostenzuschuss der Stadt KA 0,00 0,00 0,00 Jahresfehlbetrag -20.443.110,89 -19.653.655,18 789.455,71 Ursächlich für die geringeren Umsatzerlöse sind insbesondere geringere Entgelte im Bereich Fuhrpark (-1.150 T€), Papiererlöse (-1.080 T€) sowie BDS PPK (-430. T€). Die Abweichungen zwischen dem Plan- und dem Istwert sind u. a. auf die Rahmenbedingungen im Zuge der Gründung des Eigenbe- triebs zurückzuführen. Die deutliche Steigerung bei den Abschreibungen ist darauf zurückzuführen, dass die gebildeten Festwerte für die Abfallsammelbehälter sowie Dienstkleidung (3.200 T€) aufgelöst wurden. Mit Grün- dung des Eigenbetriebs wird auf das Wahlrecht zur Bildung eines Festwerts gemäß § 240 Abs. 3 HGB verzichtet. Darüber hinaus erfolgte eine Wertberichtigung der Forderung aus Deponiemitteln (2.600 T€). Der Bereich sonstige Zinsen und ähnliche Erträge wird aufgrund der programmtechnischen Umset- zung des eingesetzten DV-Verfahrens Endica bei den Aufwandspositionen dargestellt, obwohl es sich um Erträge handelt. Die Darstellung wurde vom Eigenbetrieb TSK aus verwaltungsökonomischen Gründen so übernommen, da ansonsten ein manueller Erfolgsplan zu erstellen gewesen wäre. Diesem Vorgehen hat sich das RPA bei seiner Prüfung angeschlossen, um eine Vergleichbarkeit bei der Darstel- lung des Erfolgsplans zu gewährleisten. Bei den Erträgen handelt es sich um angefallene Zinsen für die Teilnahme am Clearingverbund (17 T€) sowie die Verzinsung des Deponiedarlehens (2.218 T€). Im Vergleich zum geplanten Jahresergebnis von -20.443 T€ ergab sich ein tatsächliches Ergebnis von -19.654 T€ (+789 T€). -- 10 of 18 -- 11 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt Liquiditätsplan mit Investitionsprogramm Ein Liquiditätsplan nach § 14 Abs. 3 Nr. 2 EigBG i. V. m. § 2 EigBVO-HGB für die laufende Geschäfts- tätigkeit und die Investitionstätigkeit wurde erstellt. Dieser wurde aus dem Erfolgsplan heraus ermittelt (direkte Methode). Stellenübersicht Laut Stellenübersicht wurden für das Berichtsjahr 2023 550,5 Vollzeitwerte (VZW) eingeplant, die im Durchschnitt lediglich mit insgesamt 498 VZW besetzt werden konnten. Die Vorgaben des Stellenplans wurden eingehalten 7 Wirtschaftliche Verhältnisse 7.1 Kapitalstruktur, Liquidität Die Kapitalstruktur des Eigenbetriebs stellt sich zum 31.12.2023 wie folgt dar: 2023 (Eröffnungs- bilanz) T€ 31.12.2023 T€ Planab- weichungen T€ Aktiva 90.670 122.421 31.751 Anlagevermögen 30.144 26.640 -3.504 Immat. Vermögensgegenstände 44 31 -13 Sachanlagen 30.100 26.609 -3.491 Umlaufvermögen 60.526 95.742 35.214 Vorräte 1.013 1.732 719 Forderungen und sonst. Vermög. 59.513 94.008 34.495 Schecks, Kassenbestand, Bank 0 2 2 Rechnungsabgrenzung 0 39 39 Passiva 90.670 122.421 31.751 Eigenkapital 7.477 -23.746 -31.223 Stammkapital 500 500 0 Kapitalrücklage 6.977 -4.592 -11.569 Gewinn/Verlust des Vorjahres 0 -19.654 -19.654 Rückstellungen 80.990 79.766 -1.224 Rückstellung für Deponiefolgekosten 74.089 72.656 -1.434 Rückstellung gem. § 14 KAG 6.472 5.572 -900 Sonstige Rückstellungen 428 1.538 1.110 Verbindlichkeiten 2.203 66.401 64.198 Verbindlichkeiten Kreditinstitute 0 27.091 27.091 Verbindlichkeiten aus Lieferung u. Leistung 2.180 9.694 7.514 Verbindlichkeiten Stadt Karlsruhe 0 29.009 29.09 Sonstige Verbindlichkeiten 23 607 584 -- 11 of 18 -- 12 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt Der überwiegende Teil des Anlagevermögens betrifft das Sachanlagevermögen, welches sich um 3.504 T€ verringert hat. Dabei stellen die Anlageklassen Fahrzeuge (10.420 T€), Infrastrukturvermögen (5.230 T€) und Betriebs- und Geschäftsausstattung (2.340 T€) die wertmäßig größten Positionen dar. Die Anlageklasse Gebäude wurde zum 31.12.2023 mit einem Buchwert von 1.810 T€ bewertet. Unter Berücksichtigung von Alter und Zustand des vorhandenen Gebäudebestands auf dem Betriebsgelände Ottostraße 21 (Verwaltungsgebäude, Werkstatt, Fahrzeughalle, Salzlagerhalle usw.) lässt sich der In- vestitionsstau vergangener Jahre sowie der künftige Investitionsbedarf nachvollziehen/ableiten. Die Vorräte werden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips (§ 253 Abs. 4 HGB) mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Forderungen unterteilen sich im Wesentlichen in drei Bereiche: 1. Forderungen aus Lieferung und Leistung Diese belaufen sich zum 31.12.2023 auf insgesamt 20.090 T€. Hiervon entfallen ca. 14.230 T€ auf die Abrechnungen der Müllgebühren für die Monate November und Dezember 2023 durch die Stadtwerke Karlsruhe. Die Forderungen wurden laut TSK 2024 beglichen. 2. Forderungen an die Stadt Karlsruhe Hierbei handelt es sich u. a. um die vom Gebührenzahler erbrachten finanziellen Mittel für die Stilllegung und Nachsorge der Deponien Ost und West (Deponierücklage). Diese wurden im Rah- men der Eigenbetriebsgründung in eine (verzinsliche) Darlehensforderung des Eigenbetriebs ge- genüber dem Kernhaushalt umgewandelt (57.327 T€). Eine weitere Darlehensforderung (14.019 T€) wurde in den Eigenbetrieb eingelegt für den Fall, dass die Differenz zwischen ange- sparten Finanzmitteln (57.327 T€) und Erfüllungs- bzw. Refinanzierungsbetrag (72.655 T€) künf- tig nicht vom Gebührenzahler erwirtschaftet werden kann. Das RPA hält es insbesondere unter Berücksichtigung der intergenerativen Gerechtigkeit für geboten, diese Differenz bei künftigen Gebührenkalkulationen angemessen zu berücksichtigen und entsprechend abzuschmelzen (Kos- tentragung durch kostenverursachenden Nutzerkreis). Aufgrund der aktuell sehr angespannten Haushaltslage wäre eine zusätzliche Belastung des Steuerhaushalts (mit Kosten, die der Gebüh- renzahler zu tragen hätte) schwer zu vermitteln. Darüber hinaus bestehen noch Zinsforderungen (2.200 T€) aus der Deponiedarlehensforderung (Ausgleich in 2024) sowie noch durch die Stadtkämmerei beizutreibende offene Forderungen (256 T€). 3. Sonstige Vermögensgegenstände Es handelt es sich um Vorsteuerguthaben (96 T€) sowie Forderungen gegenüber Mitarbeitenden für Gehaltsvorschüsse (Fahrradbeschaffungen über zinsloses Mitarbeiterdarlehen) i. H. v. ca. 2 T€. Das Giroguthaben (799,40 €) wurde durch Vorlage des Kontoauszugs zum 31.12.2023 belegt. Die Handkassenvorschüsse für die Wertstoffhöfe und Kompostanlagen betragen 1.350 €. Die Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 39 T€ resultieren aus der zeitversetzten Auszahlung der Beamtenbesoldungen (01/2024) im Dezember 2023. Auf der Passivseite der Bilanz wird ein negatives Eigenkapital (-23.746 T€) ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist der Ausweis des Jahresfehlbetrags 2023 (-19.654 T€) sowie die nicht ausreichende Eigenka- pitalausstattung. Das in der Betriebssatzung festgelegte Stammkapital vom 500 T€ ist in voller Höhe eingezahlt. Neben dem Stammkapital erfolgte die Eigenkapitalausstattung des Eigenbetriebs mit 500 T€ sowie weiteren 6.500 T€ Kapitalrücklagen. Entsprechend § 12 Abs. 2 EigBG sollen F10 -- 12 of 18 -- 13 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt Eigenbetriebe grundsätzlich mit einem angemessenen Stammkapital ausgestattet werden. Das Stamm- kapital des TSK lag zum Bilanzstichtag bei 0,4 %. Die Rückstellungen wurden mit insgesamt 79.766 T€ gebildet. Diese unterteilen sich in „RS für De- poniefolgekosten“ (72.656 T€), „RS gemäß § 14 KAG“ (5.572 T€) sowie „sonstige RS“ (1.538 T€). Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet für „Altersteilzeit und Sabbat“ (427 T€), Resturlaub und Gleitzeit (1.025 T€) und weitere sonstige Rückstellungen (86 T€). Die nötigen Voraussetzungen nach § 249 HGB (Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten) liegen vor. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind u. a. zwei Darlehen mit einer Laufzeit von über einem Jahr abgebildet. Dabei handelt es sich einerseits um ein Darlehen bei der Norddeut- schen Landesbank (NDL) sowie ein Darlehen bei der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW). Das Darlehen bei der Norddeutschen Landesbank (Nr. 4250276060; Sollzinssatz 3,94 %, Tilgung 2 %, Laufzeit bis 2038) wurde mit einem Restschuldbetrag zum 01.01.2023 von 13.598.904,04 € aus dem Kernhaushalt in den Eigenbetrieb übertragen. Zum 31.12.2023 betrug die Restschuld 12.940.276,66 Mio. €. Daneben wurde ein weiteres (Rest-)Darlehen aus dem Kernhaushalt übertragen. Das Darlehen bei der LBBW (Nr. 612087913, Zinssatz 3,35 %; Tilgung 2 %; Laufzeit bis 2041) wurde mit einer Restschuld zum 01.01.2023 von 14.732.426,45 € eingelegt. Zum 31.12.2023 betrug der Rückzahlungsbetrag 14.151.134,85 Mio. €. Die Jahresendbeträge wurden anhand der jeweiligen Tilgungspläne abge- stimmt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung von 9.694 T€ umfassen u. a. kurzfristige Zah- lungsverpflichtungen (< 1 Jahr) gegenüber der Stadt Karlsruhe (6.208 T€) sowie Dritten (3.290 T€) für in Anspruch genommene Leistungen in 2023. Die ausgewiesenen Beträge wurden anhand von Offene-Posten-Listen zum Bilanzstichtag nachvollzogen. Die Verbindlichkeiten Stadt Karlsruhe, die sich durch die Teilnahme am städtischen „Cash-Poo- ling“ ergeben haben, umfassen 29 Mio. €. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten handelt es sich um Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 607 T€ (Umsatzsteuer und Lohnsteuer). -- 13 of 18 -- 14 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F11 7.2 Gewinn- und Verlustrechnung (Erfolgsrechnung) Die Gewinn- und Verlustrechnung des TSK stellt sich wie folgt dar: Ergebnis des Gründungsjahres 2023 T€ Erträge 59.211 Umsatzerlöse Bestandsveränderungen (Erhöhungen) Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 54.380 635 95 1.865 2.236 Aufwendungen 78.747 Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Zinsen und ähnliche Aufwendungen Steuern vom Einkommen und Ertrag 23.152 32.688 9.367 11.969 1.568 3 Ergebnis (nach Steuern) -19.536 Sonstige Steuern 118 Zwischenergebnis vor Verlustausgleich 19.654 Verlustausgleich als Betriebskostenzuschuss der Stadt KA 0 Jahresfehlbetrag -19.654 Die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 19.654 T€ ab. Die Umsatzerlöse in Höhe von 54.380 T€ (Gebühren für die Müllbeseitigung und -entsorgung, pri- vatrechtliche Entgelte, etc.) sowie Details hierzu sind aus dem Lagebericht, Erläuterungsteil des Jahres- abschlusses 2023 auf Seite 19, zu entnehmen. Der Gebühreneinzug der Restmüllgebühren erfolgt bereits seit Jahrzehnten über die Stadtwerke Karls- ruhe GmbH. Grundlage für den Gebühreneinzug ist eine Vereinbarung, die Mitte der 90er Jahre zwi- schen der Stadt Karlsruhe und dem ehemaligen Eigenbetrieb Stadtwerke Karlsruhe geschlossen wurde und die mit der Gründung der Stadtwerke Karlsruhe GmbH auf diese übergegangen ist. Die Auftrags- vergabe ist unter vergaberechtlichen Gesichtspunkten kritisch zu sehen (lange Vertragslaufzeit, feh- lende Möglichkeit einer Inhousevergabe). Das RPA hält künftig eine rechtskonforme Auftragsvergabe für erforderlich. Bei den Bestandsveränderungen handelt es sich um den wertmäßigen Unterschied bei den unferti- gen erbrachten Leistungen der Werkstatt. Die Leistungen wurden 2024 vollständig erbracht und abge- rechnet (§ 277 Abs. 2 HGB). Unter anderen aktivierten Eigenleistungen wurden die bisher durch das TSK erbrachten Bauleis- tungen (u. a. Neubau der Salzlagerhalle, Lüftungsanlage Fahrzeughalle, kleinere Baumaßnahmen) zu- treffend erfasst. -- 14 of 18 -- 15 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt F12 Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich zusammen aus Miet- und Pachteinnahmen (u. a. für Einspeisevergütungen der hiesigen PV-Anlagen), Erträgen aus Anlagenabgängen sowie periodenfrem- den Erträgen. Der Materialaufwand von 23.152 T€ weist Betriebs- und Bewirtschaftungskosten aus. Diese sind im Jahresabschluss 2023 unter den Erläuterungen hinreichend dargestellt. Der Personalaufwand von 32.688 T€ betrifft die Vergütung der Betriebsleitung sowie der Mitarbei- tenden. Im Berichtsjahr waren einschließlich der Betriebsleitungen durchschnittlich 498 Stellen besetzt. Die Vorgaben des Stellenplans (537,88 VZW-Beschäftigte sowie 12,63 VZW-Beamte) wurde eingehal- ten. Um eine termingerechte Abfallentsorgung gewährleisten zu können (insbesondere bei Urlaub oder ho- hen Krankenständen), nutzt der Eigenbetrieb Leiharbeitskräfte. Die hierfür anfallenden Aufwendungen beliefen sich auf ca. 1.800 T€. Sie sind gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen (ca. 600 T€). Der Karlsruher Gemeinderat hat am 14. Mai 2019 die gleiche Bezahlung für Leiharbeitskräfte („Equal- Pay“) ab dem ersten Einsatztag als Leiharbeitskraft bei der Stadtverwaltung Karlsruhe und deren Ge- sellschaften beschlossen. Aufgrund regelmäßiger Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst profitieren Leiharbeitskräfte im gleichen Umfang wie das Stammpersonal (Grundsatz der Gleichstellung). In der Folge steigen die Aufwendungen in diesem Bereich stetig. Nach Auffassung des RPA handelt es sich bei „Equal-Pay“ um eine freiwillige Leistung, die aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage der Stadt und deren Eigenbetriebe kritisch hinterfragt werden sollte. Hier könnte sich ein Sparpotential er- öffnen, das sowohl einen Beitrag zur Haushaltstabilisierung als auch zur Gebührenkonstanz leisten könnte. Die Erhöhung der Abschreibungen ist u. a. auf die Auflösung des Festwerts (3.200 T€) sowie auf den Werteverbrauch von Sachgütern und immateriellen Vermögensgegenständen (3.566 T€) zurückzufüh- ren. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 11.969 T€ betreffen u.a. die zentralen Gemein- kosten (3.440 T€) sowie in Anspruch genommene Dienstleistungen des Kernhaushalts (1.800 T€). Der darüber hinaus verbleibende Teil verteilt sich auf die Positionen Energie, Unterhaltungsarbeiten, Miete, Fuhrpark und Beratungskosten. 7.3 Gebührenrechtliches Ergebnis Die Prüfung des BAB 2023 erfolgte anhand von Zahlungsanordnungen mit begründeten Unterlagen. Neben betragsmäßig hohen Erträgen und Aufwendungen wurden auch mittlere und kleinere Beträge in die Prüfung mit einbezogen. Ferner wurde auf eine zutreffende Rechnungsabgrenzung geachtet. Die Inanspruchnahme der Deponierückstellung 2023 wurde ebenfalls geprüft und bei der Ergebniser- mittlung entsprechend berücksichtigt. Bei den nachfolgend dargestellten Kostendeckungsgraden wur- den die Ergebnisverrechnungen (Beschluss Gemeinderat vom 20.12.2022 und 28.11.2023) entspre- chend berücksichtigt: -- 15 of 18 -- 16 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt Gebührenbereich Erlöse € Kosten € Über-/Unterdeckung € Kostendeckungs- grad € Restmüll 44.864.627,70 44.878.552,70 -13.927,00 99,9 Annahmegebühren 116.584,40 148.480,38 -31.895,98 78,5 Abfallmulden 1.551.442,39 1.849.745,82 -298.303,43 84,0 Analyse der Teilbereiche: Im Bereich Restmüll muss der Gemeinderat noch über die (Rest-)Überdeckungen 2022 (999.839,76 €) sowie die Unterdeckung 2023 (13.927,00 €) entscheiden. Das RPA empfiehlt, die (Rest-)Überdeckung 2022 mit der Unterdeckung 2023 zu verrechnen. Die anschließend verbleibende (Rest-)Überdeckung 2022 (985.912,76 €) ist spätestens 2027 dem Gebührenzahler gutzubringen. Im Bereich Abfallmulden besteht noch die (Rest-)Unterdeckungen 2021 (46,520,57 €), die Unterde- ckung 2022 (262.891,17 €) sowie die Überdeckung 2023 (298.303,43 €). Das RPA empfiehlt, die (Rest-)Unterdeckungen 2021 und einen Anteil der Unterdeckung 2022 mit der Überdeckung 2023 zu verrechnen und die (Rest-)Überdeckung 2023 (11.108,31 €) in künftigen Gebührenkalkulationen zu berücksichtigen. 7.4 Deponierückstellung Die Deponierückstellung veränderte sich im Prüfungszeitraum wie folgt: Entwicklung der Deponierückstellung € Stand zum 01.01.2023 (Eröffnungsbilanz) 74.089.395,70 Inanspruchnahmen 2023 1.433.894,34 Stand zum 31.12.2023 72.655.501,36 Die Buchungen der Inanspruchnahmen 2023 auf den Ertrags- und Aufwandskonten der deponierele- vanten PSP-Elementen wurden in Stichproben geprüft. Beanstandungen ergaben sich keine. 8 Zusammenfassung des Prüfungsergebnisses ▪ Die rechtlichen Verhältnisse des Eigenbetriebs „Team-Sauberes-Karlsruhe“ (TSK) entsprechen ins- gesamt den gesetzlichen Vorschriften und der Betriebssatzung. ▪ Der Jahresabschluss 2023 für den Eigenbetrieb ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buch- führung und Bilanzierung sowie nach den gesetzlichen Bestimmungen erstellt. Bewertung und Gliederung entsprechen den geltenden Vorschriften. Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind u. a. aufgrund der Übernahme des Verlustausgleichs durch den Kernhaushalt geordnet. ▪ Der Anhang enthält die nach § 11 EigBVO-HGW erforderlichen Angaben. -- 16 of 18 -- 17 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt ▪ Der Lagebericht beinhaltet ausreichende Aussagen über die wesentlichen Risiken für die künftige Geschäftsentwicklung. Aufgrund der -stichprobenweise- durchgeführten örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2023 des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe (TSK) nach § 111 Abs. 1 und 110 Abs. 1 wird festgestellt, dass ▪ Bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist sowie ▪ die einzelnen Rechnungsbelege sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind. ▪ Im Vergleich zum Wirtschaftsplan 2023 ergaben sich insgesamt geringere Erträge. ▪ Das Vermögen und die Schulden wurden zutreffend nachgewiesen. ▪ Eine formelle Belegprüfung der investiven Auszahlungsanordnungen vor deren Vollzug (VISA-Prü- fung) konnte aufgrund DV-technischer Schwierigkeiten erst im Jahr 2025 sachgerecht erfolgen. Durch die neue Verbuchungssystematik ergibt sich ein erheblicher Mehraufwand für das RPA (F1). ▪ Die Betriebssatzung wurde bislang nicht veröffentlicht (F2). ▪ Eine Programmfreigabe für das neu eingeführte finanzwirtschaftliche Verfahren i. S. d § 39a GemHVO liegt bislang noch nicht vor (F3). ▪ Eine Kassendienstanweisung für die Sonderkassen (Kompostplätze, Wertstoffstationen etc.) wurde bislang nicht erstellt (F4). . ▪ Die gesetzlichen Fristen zur Erstellung des Jahresabschlusses 2023 wurden nicht eingehalten (§ 16 EigBG) (F5). ▪ Aufgrund anstehender Investitionen ist perspektivisch von einer höheren Verlustabdeckung auszu- gehen (F6). ▪ Das RPA hält eine zeitnahe körperliche Bestandsaufnahme (Inventur) für erforderlich (F7). ▪ Die „Forderung gegenüber dem Kernhaushalt aus Fehlbetrag Deponie“ ist zu reduzieren (F8). ▪ Das Wirtschaftsjahr 2023 wurde mit einem Ergebnis von -19,7 Mio. € abgeschlossen. Die Über- nahme des Verlustausgleichs durch die Stadt Karlsruhe ist im Benehmen mit der Stadtkämmerei zu klären (F9). ▪ Auf den Investitionsstau und die damit erforderlichen Investitionen im Bereich des Infrastrukturver- mögens (z. B. Gebäude) wird hingewiesen (F10). ▪ Der Gebühreneinzug für Restmüllgebühren ist unter Berücksichtigung vergaberechtlicher Gesichts- punkte neu zu gestalten (F11). -- 17 of 18 -- 18 | Stadt Karlsruhe | Rechnungsprüfungsamt ▪ Durch die freiwillige „Equal-Pay-Regelung“ (GR-Beschluss vom 14.05.2019) wird das Betriebser- gebnis verschlechtert. Ob diese Regelung weiterhin beibehalten werden soll, wäre von Betriebs- ausschuss und Gemeinderat zu klären (F12). Aufgrund des Prüfungsergebnisses bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 und gegen die Entlastung der Betriebsleistung keine Bedenken. STADT KARLSRUHE Rechnungsprüfungsamt Bettendorf Mergl Digitale Freigabe wurde über enaio erteilt Anlagen -- 18 of 18 --

  • Protokoll GR 24.02.2026 TOP 8
    Extrahierter Text

    Niederschrift 21. Plenarsitzung des Gemeinderates 24. Februar 2026, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 8 der Tagesordnung: Festsetzung Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs „Team Sauberes Karlsruhe- Abfallwirtschaft und Stadtreinigung“ Vorlage: 2025/0792 Beschluss: 1. Der Gemeinderat stellt den vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Karlsruhe geprüften und bestätigten Jahresabschluss 2023 des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe ge- mäß §16 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz fest. Der Jahresfehlbetrag beträgt hierbei - 19.653.655,18 Euro und wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Durch die nicht kostendeckenden Geschäftsbereiche Stadtreinigung/Winterdienst und nicht gebührenfinanzierte Abfallwirtschaft wird ein vom Kernhaushalt zu tragender Verlustausgleich von 20.221.851,25 Euro festgestellt. Dieser Betrag ist dem Eigenkapi- tal des Eigenbetriebs zuzuführen und wurde im Rahmen von Vorauszahlungen zur Ver- lustabdeckung bereits durch den Kernhaushalt geleistet. 3. Den Betriebsleitungen des Eigenbetriebs Team Sauberes Karlsruhe wird für das Wirt- schaftsjahr 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: Einstimmige Zustimmung (41 Ja) Der Vorsitzende ruft Tagesordnungspunkte 8 zur Behandlung auf und verweist auf die er- folgten Vorberatungen im Betriebsausschuss Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreini- gung am 11. Dezember 2025. Stadtrat Seidler (AfD): Der Jahresabschluss 2023 liegt nun in geprüfter Form mit sehr gro- ßer Verspätung vor. Die vorgelegten Unterlagen können uns nicht gefallen. Nachdem das TSK im November 2025 einen überarbeiteten Jahresabschluss vorgelegt hat, weist die Bi- lanz per 31.12.2023 ein negatives Eigenkapital von 3,5 Millionen Euro aus. Das heißt, die Summe der Schulden und Rückstellungen ist größer als die Summe des auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Vermögens. Wäre das TSK die Tochter eines privaten Konzerns, müsste es umgehend Insolvenz anmelden. Grund für das negative Eigenkapital ist unter anderem eine Sonderabschreibung von 3,2 Millionen Euro aus der Wertberichtigung von -- 1 of 2 -- – 2 – Anlagevermögen gegenüber der Eröffnungsbilanz vom 01.01.2023., also dem Starttermin des neu gegründeten Eigenbetriebs. Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt eine zeitnahe Inventur des Anlagevermögens, weil diese zur Gründung nicht erfolgt ist, gut möglich, dass das tatsächliche Anlagevermögen noch geringer ist als in der Bilanz ausgewiesen und damit das negative Eigenkapital in Wirklichkeit noch größer ist. Abschreibungen sind zwar nur eine Buchung und mit keiner Zahlung verbunden, aber sie sind andererseits ein steuerfreier Liquiditätsrückfluss, aus dem neu investiert werden kann. Das gilt nach kaufmännischen Grundsätzen nicht, wenn das Eigenkapital negativ ist. Weiterhin weist das Rechnungsprüfungsamt auf einen erheblichen Investitionsstau hin. Das heißt, das TSK muss Investitionen weitgehend aus Krediten finan- zieren. Die Kreditzinsen der Darlehen des TSK sind mit 3,5 Prozent dabei knapp doppelt so hoch wie der mittlere Zinssatz, der für die Finanzierung des Kernhaushalts anfällt. Das Rechnungsprüfungsamt stellte jüngst die Frage, ob Eigenbetriebe generell wirtschaftlicher und flexibler arbeiten können. Der erste Jahresabschluss des TSK ist also alles andere als gut, und die Jahresabschlüsse 2024 und 2025, die nun wesentlich zeitnaher vorgelegt werden sollen, werden am negati- ven Eigenkapital wenig ändern. Was also tun? Rein kaufmännisch entweder eine substanzi- elle Kapitaleinlage um circa 4 Millionen Euro, damit wieder ein positives Eigenkapital aus- gewiesen wird und relevante Investitionen aus Eigenmitteln erfolgen können oder Auflö- sung des Eigenbetriebs und Wiedereingliederung in die Stadtverwaltung. Am Schluss möchte ich mich noch beim Rechnungsprüfungsamt bedanken, das wieder ausgezeichnet gearbeitet hat und wirklich sehr präzise die Finger in die Wunde hält. Der Vorsitzende: Vielen Dank, wir kommen damit zur Abstimmung, und ich bitte Sie um Ihr Votum ab jetzt. – Auch das ist eine einstimmige Zustimmung, vielen Dank. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 12. März 2026 -- 2 of 2 --