Planung und Absichtserklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren "Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen" (VbB RDK9)

Vorlage: 2025/0750
Art: Beschlussvorlage
Datum: 07.08.2025
Letzte Änderung: 11.12.2025
Unter Leitung von: Stadtplanungsamt
Erwähnte Stadtteile: Keine Angaben

Beratungen

  • Gemeinderat (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 25.11.2025

    TOP: 17

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Zugestimmt zu geändertem Beschlusstext

Zusätzliche Dateien

  • Beschlussvorlage
    Extrahierter Text

    Beschlussvorlage Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0750 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: Stadtplanungsamt Planung und Absichtserklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ (VbB RDK9) Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Planungsausschuss 13.11.2025 3 N Vorberatung Gemeinderat 25.11.2025 17 Ö Entscheidung Kurzfassung Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens um das „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ (VbB RDK9). Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der als Anlage beigefügten Absichtserklärung (Letter of Intent/LoI) zwischen der Stadt Karlsruhe und der Vorhaben- trägerin. Die Verwaltung nimmt darauf aufbauend die Verhandlungen mit der Vorhabenträgerin zu den notwendigen städtebaulichen Verträgen im Bebauungsplanverfahren auf. Finanzielle Auswirkungen Ja ☒ Nein ☐ ☐ Investition ☒ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: 30.000,00€ Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☒ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☐ Ja ☒ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Grüne Stadt Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☐ Ja ☒ abgestimmt mit Rheinhäfen, Stadtwerke – 2 – Erläuterungen 1. Zusammenfassung Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG als Vorhabenträgerin plant im Rahmen der Dekarboni- sierung ihres Kraftwerksparks auf dem Kraftwerksgelände Rheinhafen-Dampfkraftwerk Karlsruhe die Entwicklung, den Bau und den Betrieb einer neuen Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) mit der Möglichkeit zur Kraft-Wärme-Kopplung als Rheinhafen-Dampfkraftwerk Block 9 – kurz RDK9. Die neue Anlage soll im nördlichen Bereich des Kraftwerksgeländes auf einem Teil der heutigen Kohle- halde entstehen. Die zunächst mit Erdgas betriebene Anlage ist wasserstofffähig ausgelegt, so dass sie nach einer Umrüstung ab Mitte der 2030er Jahre mit Wasserstoff betrieben werden kann. Für das Vorhaben ist ein neuer vorhabenbezogener Bebauungsplan notwendig, den die Verwaltung aktuell unter dem Titel „Rheinhafen-Dampfkraftwerk Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ vorbereitet. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung diesbezüglich mit der Fortführung des Bauleitplanverfahrens. Auf Basis des Grundsatzbeschlusses der Stadt Karlsruhe zur Entwicklungsstrategie des Kraftwerk- standortes Karlsruhe der EnBW (Vorlage 2025/0169/1) sowie dem Prüfauftrag für die Verwaltung aus einem Ergänzungsantrag der Fraktion der Grünen, der im Gemeinderat am 29. April 2025 gestellt wurde (Ratsvorlage 2025/0169/2), hat die Verwaltung mit der Vorhabenträgerin eine Absichtserklärung (Letter of Intent/LoI) ausgehandelt. Die Inhalte des LoI sollen als Basis für die weiteren Verhandlungen der notwendigen städtebaulichen Verträge – eines Durchführungsvertrags und eines weiteren städtebaulichen Vertrags – dienen. Mit dem Kraftwerksvorhaben beabsichtigt die Vorhabenträgerin an einer Auktion des Kraftwerks- sicherheitsgesetzes (KWSG) des Bundes teilzunehmen. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung ist völlig offen, wann der unter der vorherigen Bundesregierung erstellte, aber nicht mehr verabschiedete Gesetzentwurf, verabschiedet wird. Öffentlichen Äußerungen der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie zufolge, soll die Ausschreibung als Bestandteil des KWSG möglichst zeitnah erfolgen. Die Vor- habenträgerin selbst geht von einem ersten Auktionszeitraum ab Mitte 2026 aus, für die sie eine entsprechende Planungs- und Genehmigungsreife des Vorhabens vorweisen muss. 2. Planungsziele Die wesentlichen allgemein-städtischen sowie städtebaulichen Planungsziele sind dem LoI (Anlage 1) zu entnehmen. 3. Herleitung Notwendigkeit des Bebauungsplans Derzeit leitet sich das bestehende Planrecht am Vorhabenstandort aus dem Bebauungsplan Nr. 779 und der Nutzungsartfestsetzung Nr. 614 ab. In Bezug auf die Planungen um RDK9 herrscht ein konkurrierendes Planrecht bei der Bauhöhenbegrenzung, die derzeit auf 35 Meter festgesetzt ist. Durch das neu geplante Kesselhaus mit einer Höhe von 54 Metern und durch den Treppenturm mit geplanten 60 Metern Höhe ist nach derzeitigem Planrecht das Bauvorhaben nicht genehmigungsfähig. Eine bauordnungsrechtliche Befreiung für das geplante Vorhaben wurde zuvor umfassend besprochen und als nicht möglich eingestuft, da die Grundzüge der Planung berührt sind. Somit steht im Ergebnis – 3 – fest, dass durch einen neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplan Planrecht geschaffen werden muss. Auch die Betrachtung der Umweltbelange kann so umfassend erfolgen. Die Vorhabenträgerin hat hierzu die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß §12 BauGB beantragt. Die Verwaltung hat das Verfahren gemäß dem oben genannten Grundsatzbeschluss zum Vorhaben eingeleitet und bereitet den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss – laut Projekt- zeitplan für den Juni / Juli 2026 – vor. Bereits am 15. Juli 2025 hat die Verwaltung mit der Vorhabenträgerin den ersten Verfahrensschritt der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Neben der Vorstellung der Planung hatten die teilnehmende Bürgerschaft sowie Vertreter*innen der Verbände die Möglichkeit Fragen zu stellen und Anregungen für das Verfahren zu geben. Die vorgetragenen Belange und Anregungen hat die Verwaltung für das weitere Verfahren aufgenommen und wird diese berücksichtigen (siehe auch die Pressemeldung dazu). Hintergrund der Absichtserklärung Im Ergänzungsantrag der Fraktion der Grünen in der Sitzung vom 29. April 2025 (Ratsvorlage 2025/0169/2) wurde auf ein ähnliches Verfahren – dem Bau einer GuD-Anlage sowie einem dafür notwendigen neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplan – in Heilbronn hingewiesen. Der Bezug zum dortigen Verfahren stellt sich als hilfreich heraus, da dort wertvolle Erkenntnisse und Ergebnisse erzielt wurden. Aus der Abstimmung beider Stadtverwaltungen am 23. Juni 2025 hat die Verwaltung verschiedene Maßnahmen abgeleitet, die in Heilbronn förderlich waren: • In das Bauleitplanverfahren hat die Heilbronner Verwaltung mehrere unabhängige Gutachter hinzugezogen. Insbesondere hat sie ein ingenieurstechnisches Büro zur Bewertung der von der EnBW vorgelegten Gutachten zu Luftschadstoffemissionen sowie Klimawirkungen beauftragt. Daneben hat eine externe Rechtsanwaltskanzlei das Aushandeln und Ausarbeiten der städte- baulichen Verträge insbesondere im Hinblick auf Regelungen bezüglich Kraftwerks- und An- lagenbau für den VbB übernommen. • Die Stadt Heilbronn hat sich unter Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei dazu entschieden, beim dortigen Vorhaben zwei verschiedene städtebauliche Verträge mit der Vorhabenträgerin abzuschließen. Projektspezifische Aspekte, die durchführungsrelevant sind, sind dort im Durch- führungsvertrag geregelt. Gebietsspezifische Aspekte, die für den gesamten Kraftwerksstand- ort oder für die Klimaschutzziele der Stadt relevant sind, sind in einem separaten städtebau- lichen Vertrag („Generalvertrag“) geregelt. Angelehnt an das skizzierte Vorgehen aus Heilbronn ist das Stadtplanungsamt auf die dort tätigen Gutachter mit den skizzierten Aufgaben zugegangen. Beauftragt sind dementsprechend das Ingenieurbüro Rau zusammen mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg (Ifeu) sowie die Anwaltskanzlei Kasper Knacke. Das Vorgehen wurde als sinnvoll erachtet, da die Komplexität und die spezifischen Kenntnisse über das in der Verwaltung Übliche hinausgehen und so die Einhaltung der engen Frist bis zur Ausschreibung eingehalten werden kann. Der oben dargestellte LoI soll als Grundlage für den weiteren, detaillierten Verhandlungsprozess der städtebaulichen Verträge dienen, ist jedoch nicht rechtsverbindlich und damit nicht abschließend. Die Inhalte des LoI speisen sich aus Beschlüssen des Gemeinderats, dem erwähnten Ergänzungsantrag (Ratsvorlage 2025/0169/2), städtischen oder städtebaulichen Rahmenwerken und weiteren Klimaschutzzielen der Stadt Karlsruhe. Der ausgehandelte LoI ist in Anlage 1 aufgeführt. – 4 – Lediglich der Forderung des Ergänzungsantrags (Ratsvorlage 2025/0169/2) nach einer zeitlich gestaffelten Begrenzung der jährlichen Betriebsvolllaststunden unter Einsatz von Erdgas/LNG bzw. einer prozentualen Begrenzung des Einsatzes von LNG konnte im LoI nicht entsprochen werden: Es ist beabsichtigt, in den städtebaulichen Verträgen eine Regelung zu treffen, die den Einsatz von Erdgas aus unkonventioneller Förderung (insbesondere verflüssigtes Frackinggas) auf übergeordneter Ebene begrenzt. Eine dezidierte Begrenzung des Kraftwerkseinsatzes unter Nutzung von Erdgas bzw. des Einsatzes von LNG stellt die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens in Frage. 4. Erläuterungen der finanziellen Auswirkungen Wie bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan üblich, werden Gutachten von der Vorhaben- trägerin beauftragt und finanziert. Lediglich die oben erwähnten zusätzlichen Gutachter werden aus Gründen der Neutralität und zur rechtlichen, wie fachlichen Absicherung teilweise von der Stadt finanziert, was in Summe etwa 30.000,00 Euro an Gutachterkosten verursacht, die aus dem dafür vorgesehenen Budget des Stadtplanungsamts stammen. 5. Erläuterungen zur CO2-Relevanz Die Klimawirkungen des Vorhabens um RDK9 sind Bestandteil von Gutachten bzw. Modell- rechnungen, die die Vorhabenträgerin zeitnah vorlegen wird und insofern noch nicht abschließend bewertet werden können. Sofern RDK9 nicht gefördert und damit nicht gebaut wird, steht zu befürchten, dass sich im Vergleich zur Realisierung von RDK9, höhere Betriebsstundenzahlen der bestehenden Kraftwerksblöcke, insbesondere von RDK8, ergeben. Dies könnte zu spezifisch und absolut höheren Emissionen sowohl an Luftschadstoffen als auch an Treibhausgasen führen. 6. Ausblick auf das Bebauungsplanverfahren sowie das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren Im Bebauungsplanverfahren steht als nächster Schritt die Behandlung des Vorhabens in der Gestaltungsbeiratssitzung am 5. Dezember 2025 an. Der Projektzeitplan für den VbB RDK9 sieht den Aufstellungs-, Veröffentlichungs- und Auslegungsbeschluss im Juni / Juli 2026 vor, der Satzungsbeschluss ist für den Jahresbeginn 2027 angestrebt. Für das Vorhaben ist daneben ein förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren (BImSch-Verfahren) beim Regierungspräsidium Karlsruhe (RPKA) mit Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbstständigem Verfahrensbestandteil durchzuführen. Hierzu fanden am 15. Juli 2025 eine Veranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und am 18. Juli 2025 der Scoping-Termin statt. Im Frühjahr 2026 beabsichtigt die Vorhabenträgerin die erforderlichen Antragsunterlagen für das BImSch- Verfahren beim RPKA einzureichen. – 5 – Beschluss: Antrag an den Gemeinderat – nach Vorberatung im Planungsausschuss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens um das „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ (VbB RDK9). 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der als Anlage beigefügten Absichtserklärung (Letter of Intent/LoI) zwischen der Stadt Karlsruhe und der Vorhaben- trägerin. Die Verwaltung nimmt darauf aufbauend die Verhandlungen mit der Vorhaben- trägerin zu den notwendigen städtebaulichen Verträgen im Bebauungsplanverfahren auf.

  • RDK9 Absichtserklärung/LoI
    Extrahierter Text

    1 Letter of Intent (LoI) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Rheinhafen-Dampfkraftwerk Block 9, Fett- weisstraße 60, Rheinhafen“ (VdB RDK 9) zwischen der Stadt Karlsruhe, vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, vertreten durch das Liegenschaftsamt, Lammstraße 7a, 76133 Karlsruhe - nachfolgend „Stadt“ genannt - und der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, vertreten durch den Vorstand, Durlacher Allee 93, 76131 Karlsruhe - nachfolgend „EnBW“ genannt - - nachfolgend gemeinsam „Parteien“ genannt - A. Präambel Die EnBW plant im Rahmen der Dekarbonisierung ihres Kraftwerksparks sowie zum Zweck einer Teilnahme an einer Auktion nach dem von der Bundesregierung geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG) auf dem Kraftwerksgelände Karlsruhe die Ent- wicklung, die Errichtung und den Betrieb einer neuen Gas- und Dampfturbinenanlage (GuD-Anlage) mit der Möglichkeit zur Kraft-Wärme-Kopplung (als RDK 9 bezeichnet). Generell sind auf dem Kraftwerksgelände am Rheinhafen noch folgende Kraftwerks- blöcke vorhanden: Stillgelegt sind bereits RDK 1-3 sowie 5 und 6. Noch in Betrieb bzw. in der Netzreserve sind RDK 4S, 7 sowie 8. Die Errichtung der neuen Anlage ist im östlichen Bereich der bestehenden Kohlehalde des Kraftwerksgeländes vorgesehen. Konkret betrifft dies sowohl eine nordöstliche 2 Teilfläche des Flurstücks Nr. 14799 als auch eine kleinere südwestliche Teilfläche des Flurstücks Nr. 14609 (siehe Anlage 1). Die zunächst mit Erdgas betriebene Anlage ist wasserstofffähig ausgelegt, so dass sie nach einer Umrüstung ab der zweiten Hälfte der 2030er Jahre mit Wasserstoff betrie- ben werden kann. Die elektrische Leistung der Anlage wird bei ca. 850 MW und die mögliche Wärmeauskopplung bei bis zu 220 MW liegen. Unabhängig davon wird die Weiternutzung bereits vorhandener Komponenten und Standortinfrastrukturen, insbe- sondere des Kühlturms und der Netzanbindung, vorgesehen. Die Stadt hat entsprechend einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 29. April 2025 und auf Antrag der EnBW vom 27. Mai 2025 das Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Rheinhafen-Dampfkraftwerk Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinhafen“ (VdB RDK 9) eingeleitet. Hintergrund ist, dass die Er- richtung und der Betrieb der Anlage aufgrund der bestehenden Planrechtslage im Hin- blick auf die Bebauungspläne Nr. 614 und Nr. 779 derzeit nicht möglich sind. Für RDK 9 ist ein förmliches immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren beim Regierungspräsidium Karlsruhe mit Umweltverträglichkeitsprüfung als unselbst- ständigem Verfahrensbestandteil durchzuführen. Hierzu fanden am 15. Juli 2025 eine Veranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und am 18. Juli 2025 der Scoping-Termin statt. Neben der Errichtung des RDK 9 wird schließlich die Gesamtplanung des Kraftwerkge- ländes angestrebt. 3 B. Eckpunkte des LoI Der vorliegende LoI dient der grundsätzlichen Festlegung der wesentlichen Eckpunkte und Rahmenbedingungen für eine zukünftige Zusammenarbeit zwischen den genann- ten Parteien. Sie bildet die gemeinsame Grundlage für weitergehende Verhandlungen, bindet die Parteien jedoch nicht rechtlich. Die Eckpunkte umfassen: 1. Ziele der Beteiligten 2. Wesentliche Rahmenbedingungen 3. Projektbezogene Vereinbarungen 3.1 Gestaltung, Bauphase und Ausgleich 3.2 Betrieb des RDK 9 3.3 Einsatz von Wasserstoff 3.4 Weiterbetrieb RDK 8, Netzreserve RDK 7 3.5 Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das Gesamtareal 3.6 Sicherung der Vertragserfüllung 4. Weiteres Vorgehen Auf dieser Basis wird im Folgenden die gemeinsame Absichtserklärung zur weiteren Konkretisierung und Umsetzung der Zusammenarbeit getroffen. 1. Ziele der Beteiligten Ziel der EnBW ist es, mit den Planungen für RDK 9 erfolgreich an einer für das Jahr 2026 erwarteten Auktion nach dem geplanten Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) teilzunehmen und eine Investitionsentscheidung für RDK 9 zu treffen. Aufgrund der für die Teilnahme an der Auktion voraussichtlich zu hinterlegenden Bietergarantien ist eine hinreichende Investitionssicherheit erforderlich. Es wird angestrebt, dass der VbB RDK 9 in 2026 Planreife i. S. d. § 33 Abs. 1 BauGB erreicht hat und die Voraussetzungen für die Zulassung des vorzeitigen Beginns gem. § 8a BImSchG erfüllt sind. Die Stadt unterstützt grundsätzlich das Vorhaben RDK 9 als Beitrag zu einer CO₂- reduzierten Energieversorgung (im Vergleich zum Steinkohlekraftwerk RDK 8), zur Si- cherstellung der Versorgungssicherheit sowie zur Erhaltung von Arbeitsplätzen in 4 Karlsruhe. Zudem sieht die Stadt das Projekt als zentrale Grundlage für den Aufbau einer wasserstoffbasierten Versorgungsinfrastruktur. Vor diesem Hintergrund besteht seitens der Stadt die Absicht, die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzun- gen zu schaffen. Zudem verfolgt die Stadt das Ziel, im Rahmen des VbB RDK 9 sowie der hierzu abzu- schließenden Verträge mit der EnBW, die mit der Errichtung und dem Betrieb des RDK 9 verbundenen Auswirkungen auf Bevölkerung und Umwelt so gering wie möglich zu halten. 2. Wesentliche Rahmenbedingungen Die Parteien sind sich darüber im Klaren, dass RDK 9 im Rahmen der KWSG-Auktion in direkter Konkurrenz zu anderen Kraftwerksplanungen im gesamten Bundesgebiet stehen wird. Diese Auktion wird voraussichtlich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten entschieden. Es ist daher davon auszugehen, dass diejenigen Gebote einen Zuschlag erhalten werden, welche die niedrigste Förderung in Anspruch nehmen möchten. Dar- über hinaus erscheint es aber auch als möglich, dass an die Anlage technische Anfor- derungen im Hinblick auf ihre Verfügbarkeit, Schwarzstartfähigkeit (Fähigkeit unabhän- gig vom Stromnetz aus abgeschaltetem Zustand hochzufahren) oder die maximale Dauer des Erreichens der Volllast ab Kaltstart gestellt werden. Die EnBW weist darauf hin, dass Maßnahmen zur Emissionsminderung in einem Zielkonflikt zu den Anforde- rungen der Ausschreibung stehen können. Sollte RDK 9 keinen Zuschlag nach dem KWSG erhalten und deswegen nicht realisiert werden, wäre zu befürchten, dass sich im Vergleich zur Realisierung von RDK 9, hö- here Betriebsstundenzahlen der bestehenden Kraftwerksblöcke, insbesondere von RDK 8, ergeben. Dies könnte zu spezifisch und absolut höheren Emissionen sowohl an Luftschadstoffen als auch an Treibhausgasen führen. Bei einer Realisierung von RDK 9 könnten nach Angaben der EnBW stattdessen andere in der Netzreserve be- findliche Kraftwerksteile (RDK 4S und RDK 7) dauerhaft stillgelegt werden. Es ist daher das gemeinsame Ziel beider Parteien, das Bauleitplanverfahren (VbB RDK 9) und die damit in Verbindung stehenden Vertragsverhandlungen zügig und 5 konstruktiv so zu führen, dass eine Teilnahme von RDK 9 an der KWSG-Auktion un- terstützt wird und dabei die Belange der Stadt entsprechend berücksichtigt werden. 3. Projektbezogene Vereinbarungen Auf Grundlage der genannten Ziele der Zusammenarbeit und unter Berücksichtigung der vereinbarten Rahmenbedingungen dokumentiert diese Absichtserklärung das ge- meinsame Interesse an einer weiterführenden Zusammenarbeit im Rahmen des Pro- jekts. Die nachfolgenden Themenbereiche sollen in diesem Zusammenhang unver- bindlich vertieft und weiter konkretisiert werden, um wichtige Anhaltspunkte für die Ge- staltung städtebaulicher Verträge zu liefern. 3.1 Gestaltung, Bauphase und Ausgleich Die Parteien beabsichtigen, im Rahmen der Zusammenarbeit ein detailliertes Baupha- senkonzept zu entwickeln, das insbesondere nachfolgende Punkte beinhaltet: 3.1.1 Baustelleneinrichtungsflächen und Baustellenverkehre Die Parteien beabsichtigen, dass die Baustelleneinrichtung schonend und unter be- sonderer Berücksichtigung der Umwelt-, Freiraum- und Nachbarschaftsbelange er- folgt. Alle Maßnahmen zur Einrichtung und Andienung der Baustelle sollen im Einver- nehmen mit der Stadt so geplant und umgesetzt werden, dass Boden und Vegetation auf angrenzenden städtischen Flächen weitestgehend geschützt werden. Hierbei sol- len bestehende Wege und Zufahrten möglichst genutzt sowie weitgehend geschont und nach Abschluss der Bauarbeiten vollständig wiederhergestellt werden. Lärmemis- sionen, Staubentwicklung sowie sonstige Beeinträchtigungen sollen auf das technisch unvermeidbare Minimum begrenzt werden. Für unvermeidbare Beeinträchtigungen städtischer Grünflächen durch Nutzungen für die Baueinrichtung bzw. -andienung sollen im Einvernehmen mit der Stadt über die spätere Wiederherstellung hinaus geeignete Maßnahmen zu deren Kompensation vor- gesehen und von der EnBW durchgeführt werden. 6 Die Baustellenverkehre zur und von den Baustelleneinrichtungsflächen sollen dem ausführenden Generalunternehmen so vorgegeben werden, dass möglichst Hauptrou- ten zur Andienung genutzt werden. Angrenzende Wohngebiete sollen vom Baustellen- verkehr möglichst unberührt bleiben. 3.1.2 Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzflächen Die notwendig werdenden Ausgleichs- und Ersatzflächen für die bauzeitliche Inan- spruchnahme werden frühzeitig und vorgezogen hergestellt. Die bauzeitliche Inan- spruchnahme wird auf ein Mindestmaß reduziert. Es wird bevorzugt, den Ausgleich durch Realausgleich vor Ort und nicht über Ökokontomaßnahmen vorzunehmen. 3.1.3 Errichtung von PV-Anlagen und Dach- / Fassadenbegrünung Die EnBW erklärt sich bereit, die Dachflächen der geeigneten Gebäude für die Instal- lation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) zur Gewinnung regene- rativer Energie zu nutzen. Die EnBW prüft, wo es die Gegebenheiten zulassen, Dach und Fassaden zu begrünen und bemüht sich um einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas, zur Förderung der Biodiversität und zur nachhaltigen Gestaltung der Gebäude. Sollte eine Begrünung an Dach oder Fassade nicht umsetzbar sein, werden entsprechende Maßnahmen im Freiflächenkonzept berücksichtigt. 3.1.4 Ausgestaltung der Anlage Angestrebt wird eine gestalterisch hochwertige Ausgestaltung der neuen stadtbild- wirksamen Bauwerke des RDK 9, die die besonderen Qualitäten einer Landmarke in der Technologieregion Karlsruhe im Kontext des Hafenareals und den umgebenden wertvollen Erholungslandschaften ausdrücken – dies soll durch die Behandlung im Ge- staltungsbeirat der Stadt sowie die Berücksichtigung der von dort ergehenden Rück- meldungen sichergestellt werden. 7 3.2 Betrieb des RDK 9 Den Parteien ist bekannt, dass Änderungen maßgeblicher Rechtsvorschriften bevor- stehen, konkret durch die im Jahr 2026 in deutsches Recht umzusetzenden Änderun- gen der Industrieemissionsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1785) und der Luftqualitäts- richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/2881). Insbesondere werden ab dem Jahr 2030 stren- gere Anforderungen für Feinstäube PM10 und PM2,5 sowie Stickstoffdioxid (NO2) gel- ten. In diesem Zusammenhang strebt die Stadt an, eine weitere Reduktion der Emis- sionen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus (unter Berücksichtigung absehbar umzusetzender europarechtlicher Vorgaben) zu erreichen, um die Luftqualität in der Stadt Karlsruhe weiter zu verbessern. Die EnBW sagt diesbezüglich zu, derartige Mög- lichkeiten unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten und den Anforderun- gen der KWSG-Ausschreibung (insbesondere im Hinblick auf die Laständerungsge- schwindigkeit) zu prüfen. In diesem Zusammenhang wird vorgesehen eine Darstellung einer repräsentativen Auswahl späterer Betriebsszenarien sämtlicher Kraftwerksanlagen des Standorts hin- sichtlich der Emission von Luftschadstoffen und deren Implikationen auf die Immissi- onssituation in Karlsruhe vorzunehmen, um Optimierungspotentiale zu ermitteln. Der Stadt ist bekannt, dass eine technische Begrenzung des Anteils an Erdgas mit hohen Vorkettenemissionen im am Standort verfügbaren leitungsgebundenen Erdgas nicht möglich ist. Um gleichwohl eine Minimierung des Einsatzes von Erdgas mit hohen Klimagasvorketten durch Förderung und Transport zu erreichen, wird eine Regelung angestrebt, die eine Steuerung mittels des Abschlusses strukturierter Lieferverträge vorsieht. Diese Steuerung soll so gestaltet sein, dass für den Fall des Einkaufs von Erdgas über strukturierte Lieferverträge mit Herkunftsnachweis seitens der EnBW die Verpflichtung übernommen wird, kein Erdgas einzukaufen, das im gewichteten Be- zugsmix ein noch gemeinsam festzulegendes Maß an Vorkettenemissionen (in kg CO₂-Äquivalente/MWh Stromerzeugung) überschreitet. Ferner ist beabsichtigt, für den Fall des Einkaufs von leitungsgebundenem Erdgas in Deutschland ohne Herkunfts- nachweis zu unterstellen, dass die Vorkettenemissionen des von der EnBW der Gas- leitung entnommenen Erdgases den durchschnittlichen Vorkettenemissionen von lei- tungsgebundenem Erdgas in Deutschland entsprechen, und seitens der EnBW die 8 Verpflichtung zu übernehmen, strukturierte Lieferverträge der vorgenannten Art abzu- schließen, wenn ein noch gemeinsam festzulegendes Maß an Vorkettenemissionen (in kg CO₂-Äquivalente/MWh Stromerzeugung) im leitungsgebundenen Erdgas über- schritten wird. Von diesen Verpflichtungen sollen gesetzlich oder regulatorisch erzwun- gene Einsätze der Anlage, die außerhalb der Entscheidungsgewalt der EnBW liegen, ausgeschlossen sein, soweit die durch die Verpflichtung entstehende finanzielle Mehr- belastung der EnBW nicht an Dritte weitergegeben werden kann. Diese Regelung wird explizit auch auf Frackinggas angewandt. 3.3 Einsatz von Wasserstoff Die Anlage RDK 9 soll zunächst mit Erdgas betrieben werden. Ziel ist es jedoch, den Betrieb ab 01.01.2035 auf Wasserstoff umzustellen, wobei die EnBW diese Option be- reits heute in ihren Planungen berücksichtigt und sich entsprechend auf die Umstel- lung des Kraftwerksbetriebs auf Wasserstoff vorbereitet. Unter der Voraussetzung, dass - die technische Verfügbarkeit am maßgeblichen Netzverknüpfungspunkt gege- ben ist, - die tatsächliche Verfügbarkeit der benötigten Menge an Wasserstoff vorliegt, - eine regulatorische Preisparität zwischen Wasserstoff und Erdgas besteht so- wie - die seitens EnBW rechtzeitig und ordnungsgemäß beantragte öffentlich-rechtli- che Zulassungsentscheidung für die Umrüstung vorliegt, soll der Einsatz von Wasserstoff verpflichtend sein. Dabei ist zu 100 % regenerativ erzeugter Wasserstoff einzusetzen, soweit dieser verfügbar ist. Ist stattdessen nur al- ternatives CO₂-armes Wasserstoffprodukt verfügbar, soll dieses genutzt werden – die verbleibenden CO₂-Emissionen in Scope 1 und Scope 2 sollen kompensiert werden. Für den Fall, dass die vorgenannten Voraussetzungen für den Einsatz von Wasserstoff nicht erfüllt sind, beabsichtigt die EnBW, sich zur Kompensation der bei Erdgasbetrieb entstehenden CO₂-Emissionen in Scope 1 und 2 zu verpflichten, sofern die Kompen- sation nicht schon anderweitig erfolgt ist. Von der vorgenannten Kompensationsver- pflichtung sollen gesetzlich oder regulatorisch erzwungene Einsätze der GuD-Anlage ausgenommen sein. 9 Die EnBW erklärt sich bereit, den Zugang auch für andere Wasserstoffabnehmer hin- sichtlich eines Anschlusses an die Entnahmeeinrichtung auf dem Kraftwerksgelände zu ermöglichen, falls dies erforderlich sein sollte. 3.4 Weiterbetrieb RDK 8, Netzreserve RDK 7 Die EnBW beabsichtigt, den mit Steinkohle befeuerten Kraftwerksblock RDK 8 nach der gesicherten Inbetriebnahme von RDK 9 zur Stilllegung anzumelden. Die EnBW gibt an, dass RDK 8 voraussichtlich danach im Rahmen der Netzreserve auf Anforde- rung des Übertragungsnetzbetreibers mit deutlich reduzierter genehmigter Betriebs- stundenzahl weiterbetrieben werden muss. Die EnBW wird sich bemühen bei dem Übertragungsnetzbetreiber auf die Herausnahme des RDK 7 aus der Netzreserve hin- zuwirken, um den Kraftwerksblock dauerhaft stilllegen zu können. 3.5 Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das Gesamtareal Die Parteien sind sich einig, den Standort dauerhaft zur Energieversorgung sowie auch für die Fernwärmeerzeugung zu entwickeln. Sie wollen gemeinsam ein umfassendes Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das gesamte Kraftwerksgelände erarbeiten. Dieses Konzept soll die zukünftige Nutzung, die städtebauliche Struktur, die Freiflä- chenplanung sowie gestalterische Leitlinien berücksichtigen und auf eine nachhaltige, funktionale sowie ästhetisch ansprechende Entwicklung des Areals abzielen. Dabei sollen sowohl die bestehenden baulichen und infrastrukturellen Gegebenheiten als auch ökologische Aspekte umfassend einbezogen werden. Ziel ist es, eine abge- stimmte und belastbare Grundlage für die weitere Projektentwicklung und Umsetzung zu schaffen. Im Rahmen der Erstellung des Nutzungs- und Gestaltungskonzepts sind insbesondere folgende Punkte gesondert zu berücksichtigen: 3.5.1 Umbau, Entsiegelung oder Rückbau stillgelegter Anlagen Die in der Präambel beschriebenen stillgelegten Anlagen auf dem Kraftwerksgelände sollen möglichst umgenutzt, entsiegelt oder ggf. rückgebaut werden. Schon jetzt wer- den hierzu Gespräche geführt. Näheres wollen die Parteien über das Nutzungs- und Gestaltungskonzept für das gesamte Kraftwerksgelände regeln. 10 3.5.2 Radwegverbindung und Freiraumverbund Die Parteien sind sich einig, die Nord-Süd-Wegeverbindung (überregionale Radwege- verbindung/PAMINA) zu erhalten. Die EnBW unterstützt die Stadt bei den Planungen einer qualitätvollen Querung des Hafeneingangs zur Verknüpfung der Freiräume des Landschaftsparks Rhein nördlich und südlich des Hafengebietes. 3.5.3 Fernwärmeerzeugung Zur zukünftigen Entwicklung der Fernwärmeerzeugung am Standort gehört die Auf- rechterhaltung technischer Voraussetzungen, Genehmigungen und Infrastrukturein- richtungen, die die Errichtung und den Betrieb einer Flusswärmepumpe und/oder einer geothermischen Anlage ermöglichen. Die EnBW führt dazu bereits Gespräche mit dem lokalen Fernwärmeversorger. 3.6 Sicherung der Vertragserfüllung Zur Sicherstellung der Einhaltung der Verpflichtungen aus den abzuschließenden städ- tebaulichen Verträgen beabsichtigt die Stadt, Vertragsstrafen in den jeweiligen Verträ- gen festzuhalten. Diese Maßnahmen sollen insbesondere die Umsetzung zentraler Anforderungen sicherstellen, wie etwa die Reduzierung von Emissionen, insbeson- dere Luftschadstoffe zur Einhaltung der Luftreinheitswerte, den Einsatz von Wasser- stoff zur Reduzierung von Emissionen gemäß den technischen und rechtlichen Rah- menbedingungen sowie die Erarbeitung, Vorlage sowie Umsetzung eines Nutzungs- konzeptes für die weitere Nutzung des übrigen Kraftwerksgeländes. Ebenso sind ver- tragliche Regelungen zum Rückbau der Anlagen bei Betriebseinstellung vorgesehen, um die Einhaltung nachhaltiger und städtebaulicher Standards sicherzustellen. Durch die Verankerung von Vertragsstrafen soll gewährleistet werden, dass diese Ver- pflichtungen konsequent umgesetzt und Verstöße entsprechend sanktioniert werden können. 11 4. Weiteres Vorgehen Die Parteien bekunden das übereinstimmende Interesse, über die vorstehenden As- pekte des Vorhabens RDK 9 in Verhandlungen einzutreten. Ziel dieser Verhandlungen ist es, einen endverhandelten Entwurf eines oder mehrerer zwischen den Parteien ab- zuschließender vertraglicher Vereinbarungen bis zur Vorlagenerstellung der formalen Beteiligung (geplant für Mitte Mai 2026) zu erarbeiten. Zur Gewährleistung dieses Zeit- plans ist vorgesehen, mehrere Verhandlungstermine zwischen November 2025 und Mai 2026 durchzuführen. Es ist beabsichtigt, den oder die Verträge zur Herstellung der Planreife i. S. d. § 33 BauGB, spätestens aber mit dem derzeitig für Januar 2027 vorgesehenen Satzungs- beschluss über den „VbB RDK 9“ zu unterzeichnen. Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass dieser LoI keine rechtliche Bin- dung hinsichtlich des beabsichtigten Abschlusses von Verträgen oder deren Inhalt be- gründet. Der LoI dient ausschließlich der Orientierung und Vorbereitung der anschlie- ßend zu erarbeitenden städtebaulichen Verträge. Dieser LoI ist vollständig, Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Er- gänzungen dieses LoI bedürfen der Schriftform. Der LoI tritt außer Kraft, wenn der oder die angestrebten Verträge geschlossen wer- den, die EnBW erklärt, das Projekt RDK 9 nicht mehr fortzuführen, oder die Stadt das Bauleitplanverfahren einstellt. Für die Stadt Für die EnBW Karlsruhe, den [Datum] Ort, den [Datum]

  • Abstimmungsergebnis TOP 17
    Extrahierter Text

  • Protokoll GR 25.11.2025 TOP 17
    Extrahierter Text

    Niederschrift 17. Plenarsitzung des Gemeinderates 25. November 2025, 15:30 Uhr öffentlich Bürgersaal, Rathaus am Marktplatz Vorsitzender: Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup Punkt 17 der Tagesordnung: Planung und Absichtserklärung zum vorhabenbezogenen Be- bauungsplanverfahren „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rheinha- fen“ (VbB RDK9) Vorlage: 2025/0750 Punkt 17.1 der Tagesordnung: Planung und Absichtserklärung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweisstraße 60, Rhein- hafen“ (VbB RDK9): RDK9 muss klimaneutral betrieben werden Änderungsantrag: GRÜNE Vorlage: 2025/0750/1 Beschluss: 1. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung des vorhabenbezoge- nen Bebauungsplanverfahrens um das „Rheinhafen-Dampfkraftwerk, Block 9, Fettweis- straße 60, Rheinhafen“ (VbB RDK9). 2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss der als Anlage beigefügten Absichtserklärung (Letter of Intent/LoI) zwischen der Stadt Karlsruhe und der Vorhaben- trägerin. Die Verwaltung nimmt darauf aufbauend die Verhandlungen mit der Vorha- benträgerin zu den notwendigen städtebaulichen Verträgen im Bebauungsplanverfah- ren auf. Abstimmungsergebnis: Mehrheitliche Zustimmung (32 Ja, 5 Nein, 2 Enthaltungen) Der Vorsitzende setzt um 17:15 Uhr die unterbrochene Sitzung fort, ruft Tagesordnungs- punkt 17 zur Behandlung auf und verweist auf die erfolgte Vorberatung im Planungsaus- schuss am 13. November 2025: Herr Stadtrat Dr. Cremer hat sich als befangen erklärt und kurze Einführung in das Thema durch Herrn Bürgermeister Fluhrer. – 2 – Bürgermeister Fluhrer (powerpoint-unterstützt): Ich darf Sie noch in der Schnelle und Kürze mit hineinnehmen in den aktuellen Verhandlungsstand. Wir sind beauftragt, gemeinsam mit der EnBW einen Letter of Intent zu diskutieren, zu besprechen. Der liegt Ihnen auch vor. Der Letter of Intent ist eine Absichtserklärung, der sinngemäß den Rahmen des städte- baulichen Vertrages und des Durchführungsvertrages beinhalten soll, also sozusagen sinn- gemäß die wesentlichen Punkte, die zu klären sind. Und dieser Letter of Intent beinhaltet auch schon die grundsätzlichen Positionen. Insofern können Sie hier auch schon erkennen, wie die Ausrichtung dann der Verhandlung sein wird. Ich nehme Sie mit hinein in die Punkte. Es fängt an, das ist jetzt chronologisch, wie dieser Vertrag aufgebaut wird. Das ist jetzt nicht ganz vielleicht der wichtigste Punkt, aber nicht unwichtig, nämlich die Frage von Gestaltung, Bauphase und Ausgleich. Da geht es zum ei- nen darum, dass in der Phase der Errichtung dieses Kraftwerks sowohl die ganze Baustel- leneinrichtung, Logistik, auch die Verkehre möglichst wenig die Umgebung belastet. Da gibt es Grünflächen, Ausgleichs- und Retentionsflächen, die natürlich geschützt bleiben sollen. Auch der Ausgleich und die Ersatzflächen, die bei einer weiteren Versiegelung pla- nungsrechtlich, naturschutzrechtlich anstehen, sollen möglichst auf dem Gelände ausgegli- chen werden. Da gibt es auch Optionen. Und wir haben auch vereinbart, dass wir suchen, soweit es bei einer Gestaltung eines Kraftwerks auch sinnig und möglich ist, die PV-Anla- gen auf Dachstrukturen oder auch die Fassadenbegrünung, zumindest im unteren Bereich, auch gestalterisch zu optimieren und zu untersuchen. Dazu ist uns wichtig, und das wird für Sie auch wichtig sein, dass dieser Kraftwerksturm auch eine Landmark im Sinne einer Gestaltung wird und nicht einfach nur ein technisches Bauwerk, dass man da auch sich ge- stalterisch bemüht. Wichtig ist natürlich der Betrieb des RDK9, also dieses Kraftwerktypes eines Gas- und Tur- binenkraftwerkes, zum einen, und das wird besonders wichtig sein, die Frage der Schad- stoffemissionsklasse. Und da steht 2030 ein Wechsel, eine Verschärfung durch die EU-Re- gulatorik an. Das heißt, die ganzen Schadstoffe, NOx-Stoffe, sind deutlich abgesenkt. Und das Kraftwerk soll, auch wenn es davor errichtet wird, selbstverständlich diesen dann zu- künftigen Emissionsklasse entsprechen. Dazu steht auch die EnBW. Wir haben gleichzeitig auch vereinbart, dass wir Optimierungspotenziale in der Frage der Betriebsoptimierung untersuchen lassen und auch die Frage der Lieferverträge und der Vor- kettenemissionen gemeinsam besprechen. Da komme ich auch gleich dazu. Zum einen ist vielleicht noch einmal wichtig zu betonen, das RDK9 ist ein Ersatz des aktuellen Steinkohle- kraftwerks, auch wenn das Karlsruher Kraftwerk die technologische Speerspitze weltweit der Kohleverarbeitung ist oder Kohle in Energieumwandlung darstellt. Dann würde dieses neue Kraftwerk tatsächlich im Vergleich minus 55 Prozent CO 2 reduzieren, allein wenn man von Steinkohle auf die Gasverstromung umstellt. Sie wissen, dass dieses Kraftwerk nicht nur mit Gas betrieben werden soll, sondern es eigentlich nur eine Zwischenstufe sein soll, sondern es ist eigentlich ein wasserstofffähiges und zukünftig auch voll wasserstoffbe- triebsfähiges Kraftwerk. Also die Intention und sozusagen alle Schritte Richtung Wasser- stoff können quasi faktisch auch bis zu 100 Prozent Neutralität in der Emissionsbilanz dar- stellen. Dazu ist dieses Rheinhafen-Dampfkraftwerk hocheffizient. Das ist eine Kombination zwi- schen Gaskraftwerk und Dampfturbinenanlage. Das heißt, es gibt die Möglichkeit nicht nur Gas zu Strom umzuwandeln, sondern auch die dann anfallende Wärme durch diese hohen – 3 – Temperaturen abzuführen. Eine Kraft-Wärme-Kopplung nennt sich das, sodass dieser Kraftwerkstyp etwa 850 Megawatt Strom liefern könnte und 220 Megawatt Wärme. Und es entspricht etwa auch dem RDK8, heute mit Steinkohle. Da haben wir etwa, dass Sie es im Vergleich sehen, 912 Megawatt Strom und 220 Megawatt Wärme. Aber, und das ist nicht unwichtig, wenn Sie so ein Kohlekraftwerk haben, das kann man sich vorstellen, also ich mache es mal ein bisschen salopp und bildlich, wenn man da Kohle reinschippert, bis das richtig hochläuft und warm wird, dann dauert das. Also diese Anfahr- und Abkühlzei- ten sind natürlich eine ganz andere Qualität als ein Gaskraftwerk, wo man sinngemäß Gas reinschickt und es innerhalb von Minuten auf Volllast fahren kann oder zumindest auf hohe Lastkopplungen. Das heißt, Sie können sehr schnell dieses Kraftwerk an-, zuschalten und abschalten, was wichtig ist, wenn Sie sich so einen volatiler Strommarkt vorstellen, wo viele regenerative Energien, Solar, Wind einspeisen und Sie dann ein Kraftwerk haben, um diese Volatilität auch zu puffern. Jetzt gibt es diese grundsätzliche Diskussion, wie viele Betriebsstunden soll dieses Kraft- werk betrieben werden, und die Fraktion der GRÜNEN hat noch einmal auch einen Ergän- zungsantrag gestellt, der sinngemäß sagt, diese Mittellastplanung, die hier im Moment da- hinter liegt, soll auf eine Spitzenlast reduziert werden. Da muss man dazu sagen, das ist nicht ganz trivial in der Verhandlung, weil ein Spitzenlastkraftwerk eine ganz andere Tech- nik hätte. Also wenn Sie ein Spitzenlastkraftwerk für nur ganz geringe Zeiten anfahren würden, dann würden Sie nicht diese Kraft-Wärme-Kupplung mit einer aufwendigen Tech- nik implementieren, sondern wäre das faktisch ein reines Gaskraftwerk, das dann nur schnell an- und abschaltbar für Strom wäre. Das ist natürlich günstiger im Bau, aber es hat einen ganz anderen Wirkungsgrad. Diese Kraftwerke, die sozusagen nur Gas- schnell an- und abschaltbar sind, ich sage es sehr vereinfacht, ich bin kein Gaskraftwerkspezialist, aber so als Laie, die haben etwa einen 40-prozentigen Wirkungsgrad. Dieses Kraftwerk hätte ei- nen 60-prozentigen Wirkungsgrad, weil man faktisch die Abwärme auch sinngemäß nutzt und die dann auch eingespeist wird. Im Übrigen, wenn diese Abwärme natürlich von 100 Prozent regenerativen Quellen kommt, dann auch eine Fernwärmeeinspeisung für uns in Karlsruhe CO 2 -neutral wäre. Jetzt ist natürlich spannend der Einsatz von Wasserstoff. Da sind wir uns relativ auch einig mit dem Antrag der GRÜNEN, das verbindlich zu regeln. Wir haben im Moment vereinbart, dass es eine Verpflichtung für die EnBW gäbe, zum 01.01.2035 diesen Wasserstoff, einmal vorausgesetzt, der ist dann auch mit einer Pipeline im Hafen vor Ort und auch in der Menge verfügbar auch einzusetzen, und die EnBW würde sich dann auch verpflichten, wenn dieser Wasserstoff nicht 100 Prozent aus regenerativen Energien gewonnen ist, Sie können auch aus Gas wieder Wasserstoff erzeugen, also wenn das sozusagen blauer Was- serstoff wäre, diesen dann zusätzlichen Emissionsfaktor, diese CO 2 -Bilanz auszugleichen. Das heißt damit diese Scope 1 und Scope 2, wie es sich fachlich nennt, Auswirkungen, die emissionsrechtlich zu bewerten sind, die sozusagen nicht regenerativ sind, sondern über Verbrennung von nicht-regenerativen Energieträgern erfolgt, dann zu kompensieren. Das ist übrigens auch passend mit der Strategie des Unternehmens. Die EnBW hat sich ver- pflichtet, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden. Das heißt, selbst wenn wir bis dato noch im Gasmodus wären, müsste die EnBW in eigener Verpflichtung diese Gas-Scope-for- Ketten-Bilanz ausgleichen. Und wir wären bis 2040 in unserer Strategie klimaneutral. Das passt aus unserer Sicht auch zusammen. Die Details würden wir natürlich auch noch einmal mitnehmen und gucken, was wir nachschärfen können. – 4 – Was uns auch wichtig wäre, und das ist auch eine strategische Frage für Karlsruhe, wenn der Wasserstoff dann beispielsweise auf dem Gelände der EnBW an dem Hafen mit der Pipeline ankommt, dann wollten wir unbedingt, und die EnBW hat auch zugesagt, dass weitere Anwender auf diesen Wasserstoff auch zugreifen könnten, denn dann hätte man wirklich einen Standortvorteil. Wenn Sie es hier noch einmal auf der Karte anschauen, dann ist sozusagen alles, was den Rhein runtergeht, Karlsruhe faktisch der letzte Knoten- punkt. Das heißt, wenn wir dieses Kraftwerk nicht bekommen würden, dann ist natürlich schon die Frage, ob wir an unserem Standort auch eine Wasserstoffleitung bekommen, also für uns ein ganz wichtiges strategisches Element, auch ganz klar für die Region und für die Zukunftsfähigkeit dieser Region. Im Übrigen vielleicht noch eine Fußnote, dieses Hightech-Kraftwerk wäre auch, jetzt hätte ich fast gesagt, schwarzmarktfähig, aber da weiß ich nicht, ob das der richtige Begriff ist, schwarzmarktfähig natürlich nicht, sondern schwarzstartfähig. Das heißt, wenn Sie ein Blackout hätten, dann könnte dieses Kraftwerk völlig ohne umgebende Unterstützungsmaßnahmen auch wieder starten. Auch so etwas kann im Prinzip einen Standortvorteil für die Region darstellen, wenn wir sozusagen bei ei- nem Blackout, man will es ja nicht hoffen, aber dann auch sozusagen eine lokale Versor- gung hätten. Dann ist die Frage natürlich, was passiert mit allem, was schon da ist. Wir würden, und das ist gemeinsame Absicht, dann das aktuelle Steinkohlekraftwerk zurück in die Stilllegung geben. Das heißt, die EnBW würde sich verpflichten, diese Stilllegung auch zu beantragen. Das kann sie nicht selbst, sondern das muss sie sozusagen mit den regulierenden Stellen abstimmen. Und dann würde vermutlich dieses dann stillgelegte Kraftwerk in eine Netzre- serve gehen, so wie es aktuell bei RDK7 auch der Fall ist. Aber dieses würde man dann empfehlen zur dauerhaften Stilllegung vorzusehen, und hier sehen Sie es noch einmal auf der Übersicht. Das heißt, im Moment haben wir den hellblauen Punkt RDK8 im Betrieb, Steinkohle, Netzreserve des RDK 4S und des RDK7, und die würden dann sozusagen immer eine Tranche zurückgestuft, das heißt abschalten komplett der auf ihrer Seite linken Kraft- werksblöcke RDK8 dann in die Reserve und das neue RDK9 dann faktisch für die Spitzen- lasten und Mittellasten dann vorzusehen. Dann gibt es noch die Vereinbarung, dass wir im Zuge dieser Planung auch das ganze Areal betrachten. Da gibt es auch einzelne, dann auch stillgelegte Kraftwerksblöcke, die zurückgebaut, entsiegelt und sozusagen natürlich überformt werden sollen. Im Übrigen ist der Kühlturm, wenn ich es richtig sehe, von RDK8 im Übrigen auch dann für RDK9 zu nut- zen. Also hier nutzt man auch bestehende Substanz. Wir diskutieren auch über eine Rad- wegeverbindung, Freiraumverbund, der angrenzend an das Kraftwerk dann wäre und ein Thema, was wir schon gesagt haben, auch, dass Karlsruhe gerne auf die Wärmeerzeugung auch potenziell zugreifen würde. Natürlich gibt es dann auch Vertragsstrafen, wenn man sich an diesem Vertrag nicht hält, aber das müsste selbstverständlich sein. Das vielleicht so mal auf die Schnelle, das Thema, wir sehen also, dass sozusagen beim Antrag der GRÜNEN wir einigermaßen im Zielkorridor sind, bis auf diese Grundlastthematik, sozusagen Grundausrichtung des Kraftwerks und würden aber gerne alles, was Sie uns mitgeben, einfach noch einmal als Verhandlungs- mandat mitgeben, denn wir glauben, dass wir ganz ernsthaft gerungen haben, auch einen relativ guten Kompromiss hinbekommen haben, aber wir versuchen gerne auch mal eine – 5 – Schippe draufzulegen. Da kann man nur nicht sozusagen sicher sein, dass das auch was wird, weil wir glauben, wir haben schon recht gut verhandelt für Karlsruhe. Sie sehen hier noch einmal an dem Plan, es müsste relativ schnell auch weitergehen dann mit dem städtebaulichen Vertrag. Das heißt, wir würden in Kürze dann mit weiteren Schrit- ten auf Sie zukommen, denn im Jahr 2026, also Mitte nächsten Jahres wird es ja vermut- lich dann auch um die Frage gehen, ob die EnBW so ein Konstrukt hat, dass sie sich dann um diesen Kraftwerkstandort bewerben kann. Denn, und das ist vielleicht als letzter Satz, dieser Standort steht in Konkurrenz zu bundesweiten weiteren Standorten. Dann ist immer so die Frage, werten wir es als Chance oder als Risiko. Ich würde Ihnen persönlich sehr empfehlen, es als Chance zu nutzen, denn alle Risikofelder würden wir gemeinsam mini- mieren, und die Chancen für Karlsruhe und die Region würden wir in den Vordergrund stellen. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Es ist klar, flexible Gaskraftwerke wie das RDK9 werden mit dem Fortschreiten der Energiewende gebraucht, um die schwankende Stromerzeugung von Sonne und Wind auszugleichen. Wie erläutert, soll das RDK9 ab Mitte der 30er Jahre mit Wasserstoff betrieben werden und schwarzstartfähig sein, das ist schon mal gut. Aber heute geht es weniger um das Ob, sondern um das Wie mit dem städtebaulichen Vertrag. Und das ist auch sehr wichtig, denn die Welt bewegt sich rasant auf plus 2,8 Grad Erder- wärmung zu. Das ist eine Welt, in der wir nicht leben möchten und auch nicht unsere Kin- der und Enkel. Für uns hier in Karlsruhe hieße das zum Beispiel deutlich höhere Lebensmit- telpreise, mehr Hitzetote, steigende Kosten durch Überschwemmungen bei Starkregener- eignissen und entsprechende wirtschaftliche Folgeschäden. Deshalb ist es wichtig, RDK9 so zu betreiben, dass es seiner Aufgabe gerecht wird, einer- seits einen Ausgleich zwischen den Schwankungen von Sonne und Wind zu liefern, auf der anderen Seite aber so klimaneutral wie möglich betrieben zu werden, also so wenig Treib- hausemissionen wie möglich auszustoßen. Deshalb hatten wir oder haben wir GRÜNEN vier Forderungen, die in die Zielsetzungen für die Verhandlungen zum städtebaulichen Ver- trag eingearbeitet werden sollen. Die Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt jetzt, diese Forderungen als erledigt zu betrachten, sie seien im Zielkorridor. Wir sehen das nicht so und bitten deshalb um Abstimmung, und zwar aus folgenden Gründen: - Wir fordern, dass das Kraftwerk tatsächlich nur in der Spitzenlast läuft und nicht im Normalbetrieb, und zwar vor allem, solange es noch mit Erdgas betrieben wird. Wenn es eine andere Technik braucht, dann soll das eben so sein, und das ist im Entwurf des LoI nicht enthalten. - Wir fordern eine Kompensation der Emissionen von Beginn an. Das heißt, die EnBW muss zumindest irgendwo an anderer Stelle dafür sorgen, dass Emissionen reduziert werden, zum Beispiel durch einen Wald. Das ist im Entwurf des LoI erst ab 2035 vorgesehen, wenn die schlimmste Zeit mit dem Erdgas schon vorbei ist. Das ist also auch nicht erledigt. - Die Gaslieferverträge wollen wir so gestalten, dass die Vorkettenemissionen mini- miert werden, also die, die geschehen, bevor das Gas zum Kraftwerk kommt. Das ist im LoI adressiert, aber zu vage. - Und last but not least, den Zeitpunkt für den Umstieg von Erdgas auf Wasserstoff verbindlich festlegen, auch das ist im LoI adressiert, aber auch das zu vage und zu stark an die Preisparität zum Erdgas geknüpft. – 6 – Es ist uns bewusst, dass diese Forderungen für das ENBW eine betriebswirtschaftliche Her- ausforderung bedeuten. Auch deshalb sind diese Forderungen als Ziele für die Verhandlun- gen über den städtebaulichen Vertrag zu verstehen, die zu einem gemeinsamen Vertrag zwischen der Stadt Karlsruhe und der ENBW führen sollen. Wir bitten hiermit um Zustim- mung zu unserem Änderungsantrag für mehr Klimaschutz beim Betrieb des RDK9. Stadtrat Pfannkuch (CDU): Die Kollegin hat zum Ausdruck gebracht, dass man Dinge ein- fach nur beschließen muss, um sie dann auch gesichert umsetzen zu können. Derartige Po- litik ist seit ein paar Jahren versucht worden, aber nicht gelungen. Wir brauchen realitäts- nahe Überlegungen, und da muss ich sagen, hat die EnBW auch im Interesse unserer Absi- cherung, unserer Energieabsicherung hier einen hervorragenden Job gemacht, was man bisher erkennen kann und was in der weiteren Entwicklung wohl auch erwartet werden darf. Die schnell reagierenden Gaskraftwerke sind erforderlich, um Schwankungen im Netz auszugleichen. Das gestehen Sie noch zu. Jetzt wollen Sie aber Daumenschrauben anlegen, die letztlich der Verbraucher irgendwie dann auch abfedern muss. Aber wir müssen doch froh sein darüber, dass immer mehr Windräder und Photovoltaik in dieses Stromnetz ein- speisen. Und dann brauchen wir eben diese Technik, um das sauber abfangen zu können, und mit solchen Kurz- und Mittellastkraftwerken schaffen wir das. Die CDU sagt, dass ein solches Kraftwerk in Karlsruhe stehen sollte, muss, um den Strom- bedarf eines Oberzentrums, aber auch vor allem der gesamten Region abzudecken. Da ha- ben wir Verantwortung nicht nur für den städtischen Klimaschutz und das Programm, das wir da irgendwo im Haushalt nachher irgendwann verabschieden, sondern wir haben eine gesamtstaatliche Verantwortung und insbesondere auch für diese Region. Solange wir Strom noch nicht effektiv speichern können, ist dieses Kraftwerk einfach die einzig richtige Entwicklung. Sobald dann auch Wasserstoff in bezahlbaren Mengen verfügbar ist, ist das natürlich eine gute Nachricht, dass wir es eins zu eins auch mit Wasserstoff betreiben kön- nen. Der Herr Bürgermeister hat völlig zu Recht gesagt, es ist sehr erfreulich, dass Karlsruhe an dieses Wasserstoffnetz jetzt angeschlossen ist. Das ist noch gar nicht so lange so Reali- tät. Die Ideen, den Betrieb eines solchen Kraftwerkes auf bestimmte Stundenzahlen zu begren- zen oder anderes zu beschränken, lehnt die CDU ab. Entscheidend ist, dass das Projekt schon aus wirtschaftlichen Gründen so lange betrieben werden muss, solange eben grüner Strom nicht in der abgerufenen Menge vorhanden ist. Strom kommt auch zukünftig, liebe GRÜNE, nicht einfach aus der Steckdose. Stadtrat Dr. Fechler (SPD): Die SPD-Fraktion bekennt sich grundsätzlich zu den Zielen des Klimaschutzes. Nichtsdestotrotz bin ich inhaltlich mehr beim Kollegen Pfannkuch. Das hier dargestellte RDK9 ist mit einem Effizienzgrad von 60 Prozent sozusagen heißer Scheiß. Also das ist wirklich das Optimum, was man in dem Bereich herausholen kann. Die Realität ist nun einmal im Augenblick so, dass wir auch im Hinblick auf erneuerbare Energien mo- mentan die Last nicht stemmen können. Das heißt, wir brauchen ein adäquates Kraftwerk und das RDK9. Auch mit dem Verhandlungspartner EnBW an unserer Seite bietet es für unsere Region eine Chance. Auch die Perspektive, irgendwann auf Wasserstoff umrüsten zu können, ist das Optimum, das Beste, was unserer Region passieren kann. – 7 – Nach dem St. Florians-Prinzip funktioniert die Welt nicht. An irgendeiner Stelle muss ein entsprechendes Kraftwerk gebaut werden. An irgendeiner Stelle müssen wir die entspre- chenden Ressourcen schaffen. Es steht bislang noch gar nicht fest, ob Karlsruhe überhaupt zum Zuge kommt. Ich bin da beim Herrn Bürgermeister. Es ist für Karlsruhe eine Chance, und das Leben ist nun mal so. Es ist auch mit Risiken behaftet. In Summe gehen wir voll- umfänglich mit der Vorlage der Verwaltung mit. Wir sehen hier auch, wie schon gesagt, mit EnBW einen vertrauensvollen Partner an unserer Seite. Die wesentlichen Inhalte sind in dem Letter of Intent auch festgeschrieben, und wir sehen da auch entsprechend noch Ver- handlungsspielräume. Die Verwaltung hat es in der Antwort zum Ergänzungsantrag der GRÜNEN auch so formu- liert, dass man die Themen mitnimmt. Wir sehen da auf beiden Seiten der Verhandlungs- partner auch entsprechende Möglichkeiten und hoffen, dass möglichst zeitnah die entspre- chenden Beschlüsse gefasst werden, auch hier im Haus gefasst werden, damit Karlsruhe eine Chance hat und die Verantwortung für die Region. Und es ist nicht nur die Verant- wortung für die Region, es ist die Verantwortung für Baden-Württemberg, es ist die Ver- antwortung für unser Land. Stadtrat Dr. Lenz (AfD): Das RDK9 soll auf Teilen der Kohlehalde des RDK8 errichtet wer- den. Das RDK8 wurde erst im Jahr 2014 in Betrieb genommen und ist damit ein relativ mo- dernes Kraftwerk, das zuverlässig Strom und vor allen Dingen Fernwärme liefert. Die wirt- schaftliche Vernunft gebietet in Zeiten knapper Kassen, dass es noch möglichst lange wei- ter betrieben wird, denn ein noch nicht abgeschriebenes Kraftwerk möglicherweise schon ab 2028 stillzulegen, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die Stadt Karlsruhe ist bekanntlich indirekt Aktionär bei der EnBW und damit auch wirt- schaftlich betroffen. Ein Gaskraftwerk nur zur Abfederung von Spitzenlasten zu betreiben, nachdem ein noch nicht abgeschriebenes Kohlekraftwerk stillgelegt wurde, das macht wirtschaftlich keinen Sinn, dazu sagen wir nein. Die Option des Wasserstoffbetriebs ab 2035 setzt enorme technologische Innovationen voraus. Niemand von uns besitzt eine Glaskugel, in der zuverlässig die Zukunft eingesehen werden kann und deshalb Zeitpläne zum Einstieg in die Wasserstoffnutzung im RDK für uns ziemlich utopisch sind. Technisch halten wir das für kritisch. Ich sage nur das Thema Wasserstoffversprödung. Der- zeit ist die Produktion von Wasserstoff aus Wasser durch Elektrolyse mit hohen Energiever- lusten verbunden. Das kennt man, mehr als 30 Prozent des eingesetzten Stroms verpufft. Der Rest ist dann quasi in dem H 2 -Molekül gespeichert, um später unter hohen Energiever- lusten wieder in Strom verwandelt zu werden. Den Wasserstoff nur aus nicht benötigten regenerativ erzeugtem Flatterstrom zu erzeugen, das scheint ebenfalls nicht praktikabel, denn man kann nicht die Elektrolyseanlage je nach Angebot des überschüssigen Stroms an- oder abschalten. Der Import, zu guter Letzt, von Wasserstoff von anderen Kontinenten, wo im Überfluss eben Photovoltaikstrom zur Verfügung steht, der RWE denkt zum Beispiel über Wasserstoff aus Namibia nach, führt zu einem enormen zusätzlichen Aufwand. Man muss das verflüssi- gen, man muss das umwandeln in Ammoniak, man muss es vom Tanker, vom Südatlantik hierhin transportieren, dann muss man den Ammoniak wieder spalten in Wasserstoff und Stickstoff und dann die ganze Sache ins Gaskraftwerk per Pipeline transportieren. Das – 8 – klingt nicht nur komplex und umständlich, das ist nicht nur Utopie, das ist einfach eine reine Energieverschwendung. Wir werden den Antrag aus den Gründen ablehnen. Stadträtin Lorenz (FDP/FW): Wenn man das so hört, glaube ich, dass wir alle das Gleiche wollen. Wir wollen alle Klimaneutralität und auch möglichst schnell. Also so hört sich das zumindest in den Redebeiträgen. trägen an. Alleine der Weg, wie wir dahin kommen, da gehen die Meinungen doch deutlich auseinander. Wir befinden uns im Übergang zur Kli- maneutralität und müssen die Rahmenbedingungen für ein tragfähiges Gesamtkonzept so setzen, dass die Versorgungssicherheit durch eine klare Kraftwerkstrategie und den syn- chronen Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau gewährleistet ist und gleich- zeitig bezahlbare Preise für Industrie und Verbraucher gewährleisten. Fortschritt besteht nicht in der Verbesserung dessen, was war, sondern in der Ausrichtung auf das, was sein wird. Und genau das machen wir mit dem RDK9. Wir schaffen Strukturen im Übergang zur Klimaneutralität, die es uns erlauben, auf Wasserstoff umzusteigen und bei Spitzenlasten dieses Kraftwerk anzuwerfen, denn ich wollte mal sehen, wenn wir einen Blackout haben, wer dann als Erstes schreit. Ich kann auch die Intention der GRÜNEN nicht ganz nachvollziehen, weil ein Letter of Intent, da sind viele Wenn-Danns drin, und es ist in der Juristerei nachher so, wir können viel vereinbaren, und wenn dann nachher kein Was- serstoff da ist, dann kann die EnBW auch keinen verarbeiten, das ist ganz einfach. Und wenn er da ist, verfügbar ist in genügend ausreichender Menge, dann wird sie auch um- stellen. Also von daher, diese Reiterei jetzt auf einzelnen Sätzen und einzelnen Willensbe- kundungen kann ich nicht sogar als nachvollziehen. Wir werden den Änderungsantrag ablehnen und stimmen der Beschlussvorlage so zu. Stadträtin Kaufmann (Die Linke): Angesichts der Klimakrise ist es ein fatales Zeichen, wei- terhin auf fossile Energieerzeugung zu setzen. Deshalb ist für uns als Linke klar, ein neues Gaskraftwerk in Karlsruhe ist politisch nicht sinnvoll und auch nicht notwendig. Perspekti- visch wäre ein Betrieb mit grünem Wasserstoff nur möglich durch eine aufwendige Umrüs- tung. Die Umstellung von Erdgas auf den sogenannten grünen Wasserstoff soll nach dem Entwurf der Stadtverwaltung ab dem 1.1.2035 nur dann stattfinden, wenn grüner Wasser- stoff zu diesem Zeitpunkt nicht teurer ist als Erdgas. Da können wir uns alle fragen, wie re- alistisch das ist. Und es bleibt zu befürchten, dass dann zunächst blauer Wasserstoff einge- setzt wird, der durch fossile Energien produziert wird, dessen Gesamteffizienz sogar noch deutlich unter Erdgas liegt, aufgrund dieser Energieumwandlung. Selbst wenn es dann irgendwann verfügbaren grünen Wasserstoff geben würde, sollte die- ser prioritär für andere Verwendungen in der Chemie- und Stahlindustrie genutzt werden. Wir würden uns viel eher wünschen, dass man zukunftsfähige alternative Maßnahmen zur Balancierung schwankender Strommengen und der Spitzenlastdeckung als Stadt unterstüt- zen würde. Hierzu gehören für uns der Ausbau der Netzinfrastrukturen und zur effektive- ren Nutzung der Lastspitzen erneuerbarer Energien, sowie ein verstärkter Einsatz von tech- nologisch ausgereiften Energiespeicherkonzepten wie Lithium-Ionen oder Redox-Flow-Bat- terien. Leider hat sich eine Mehrheit dieses Hauses aber bereits für die Unterstützung des RDK- Vorhabens ausgesprochen. Wenn es jetzt wirklich keinen Weg mehr zurück gibt, sollte es verbindliche Regelungen und Umweltauflagen für das Vorhaben geben. Deshalb begrüßen – 9 – wir sehr den Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion zur Ergänzung des LoIs mit Vorgaben der Klimaneutralität, der Kompensation und Beschränkung des Betriebs für die reine Abde- ckung von Spitzenlasten, solange noch Erdgas genutzt wird. Diesem werden wir zustim- men, dem Gesamtvorhaben und dem Entwurf der Stadt aus den oben genannten Gründen aber nicht. Stadtrat Kalmbach (FÜR): Die Frage ist natürlich, die große Frage, wann der Wasserstoff wirklich in Karlsruhe sein wird. Wir beklagen das, dass vonseiten der Bundesregierung, egal welchen Couleurs, kaum Fortschritte erzielt worden sind in den letzten Jahren, wo das mit Nachdruck wirklich verfolgt wurde. Wenn die EnBW tatsächlich eine Milliarde investiert, und das ist meine Frage zu der Frage mit dem Spitzenlast, wenn die das investieren, dann bauen die niemals ein Kraftwerk auf Spitzenlast, sondern auf Mittellast. Das macht keinen Sinn, so ein großes Werk für eine Milliarde zu bauen, wenn man nur Spitzenlast fährt. Des- wegen, entweder bauen sie es oder sie bauen es nicht. Unter der Voraussetzung muss ich sagen, ist es mir lieber, sie bauen es, unter deutlich besseren Voraussetzungen für das Klima und unter deutlich besseren Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit auch, was auch ein Faktor ist. Dann die zweite Frage, der Zusatzartikel bei dem GRÜNEN-Änderungsantrag, da war die Frage mit dem grünen Wasserstoff. Und zwar, wenn es weißen Wasserstoff gibt, der ist genauso gut wie der grüne Wasserstoff, also auf die Dinge wird nicht eingegangen. Selbst wenn es blauer Wasserstoff ist, ist es für eine Übergangszeit besser, als dass die Kohle läuft. Insofern muss ich sagen, es ist besser, wir nehmen den Vertrag so an, wie er ist und vertrauen nicht auf irgendwas, was sein könnte und nicht realistisch ist. Der Vorsitzende: Vielen Dank, ich will noch einmal versuchen, die Rolle, in der wir uns be- finden, herauszuarbeiten. Wir haben einen Kraftwerkstandort, und wäre der von der Be- bauungsplanung her so, dass die EnBW im Rahmen des derzeitigen Bebauungsplans ein- fach so ein Kraftwerk errichten könnte, hätten wir überhaupt keine großen Möglichkeiten, da irgendwas mitzugestalten. Und ich glaube, wir sind auch durchaus gar nicht unfroh, dass wir einen Kraftwerkstandort haben, denn wir können zum Beispiel die Abwärme nut- zen, um bei uns dann über Kraft-Wärme-Kopplung das Ding auf der einen Seite effizienter und unsere Fernwärme damit auf der anderen Seite aber auch zukunftsfähiger zu machen. Jetzt kann die EnBW aber nicht einfach dort bauen, weil sie das Gelände im Rahmen der derzeitigen Planungsmöglichkeiten dort vor Ort im Bebauungsplan nicht so hat und ist auf unsere Akzeptanz angewiesen, eine Bebauungsplanänderung vorzunehmen. Das können wir nutzen, um über einen städtebaulichen Vertrag unsere Interessen als Stadt Karlsruhe vertreten und auch unser Klimaschutzkonzept dort versuchen zu realisieren. Wenn es am Ende aber dazu führt, dass das Vorhaben der EnBW nicht konkurrenzfähig ist mit den vie- len anderen Standorten, die sich um diese Bundesunterstützung für diese zukünftigen Kraftwerke bemühen, die dann mithalten können, oder wenn es sogar das Bauvorhaben so belastet, dass am Ende das betriebswirtschaftlich gar nicht mehr darstellbar ist, haben wir weder was für die Stadt Karlsruhe noch für den Klimaschutz gewonnen. Dann wird es ein- fach in einer ganz anderen Form irgendwo anders in der Bundesrepublik realisiert. Umgekehrt kann ich Ihnen völlig folgen, Frau Dr. Klingert, dass das, was Sie vorschlagen, die logische Konsequenz aus unserem Klimaschutzkonzept ist. Nur wir müssen in der Mitte einen Weg finden, der uns offen zeigt, unseren Kraftwerkstandort zu erhalten, der – 10 – gleichzeitig versucht, durch die Möglichkeiten, die wir mit dieser Bebauungsplangeschichte und dem damit verbundenen städtebaulichen Vertrag haben, maximal zu nutzen, ohne das Vorhaben aber am Ende von vornherein zu verunmöglichen. Und da gibt es hier sehr un- terschiedliche Vorstellungen. Wenn man Ihnen zuhört, Frau Stadträtin Dr. Klingert, hat man manchmal den Eindruck, die stehen bettelnd vor der Tür und sagen, bitte lasst alles zu, wir sind bereit, alles zu machen. Und um Sie wörtlich zu zitieren, es ist am Ende halt eine betriebswirtschaftliche Herausforderung. Wenn die betriebswirtschaftliche Herausfor- derung am Ende ist, dass den Strom dort keiner abnimmt, weil er nicht bezahlbar ist oder das Unternehmen von vornherein sagt, dann investieren wir die Milliarde lieber woanders, dann haben wir am Ende auch nichts davon. Deswegen könnte ich gut damit leben, wenn Sie sagen, das, was in Ihrem Antrag steht, nehmen Sie das bitte mit in die Verhandlungen mit der EnBW. So, wie Sie es formulieren und mit dem Begriff Ziele, ist es aber im Grunde schon, so habe ich es wahrgenommen, so eine Art Bedingung sine qua non, und darauf können wir uns nicht einlassen, weil wir da- mit nach meiner Einschätzung die Tür von vornherein zuschlagen. Deswegen ist unsere Stellungnahme ein bisschen harscher ausgefallen, als Sie es vielleicht sonst von mir ge- wohnt sind, weil wir erst einmal ein Stück weit den rechtlichen Rahmen klarstellen muss- ten. Wenn Sie die Verfolgung von Zielen, und da steht konsequent, das klingt ja so wie ab- solut, wenn Sie das aber so definieren, dass das im Grunde die Maximalforderungen wä- ren, um unser Klimaschutzkonzept umzusetzen, dass wir aber am Ende gemeinsam das Ziel definieren, dass wir den Kraftwerkstandort in Karlsruhe erhalten wollen, mit einem letztlich wasserstofffähigen Kraftwerk, dann könnte ich mich da wieder gut drauf einlassen. Im an- deren Fall muss ich empfehlen, Ihren Antrag abzulehnen, auch wenn ich große Sympathie für die Ziele habe, aber sehe, dass wir uns damit an der Stelle in eine möglicherweise nicht realistische Verhandlungspositionen begeben, die von vornherein den Kraftwerkstandort gefährdet und alles, was hinten dran hängt, Anlaufmöglichkeiten bei Blackout, Kraft- Wärme-Auskopplung. Man wird sich auch fragen, ob wir dann diese Wasserstoff-Pipeline überhaupt brauchen, wenn wir außer der MiRO eigentlich niemanden haben, der das in großer Menge abnehmen wird und, und, und. Wir können hier nicht bundespolitische un- günstige Entwicklungen auffangen über einen städtebaulichen Vertrag, wenn am Ende niemand mehr da ist, der mit uns diesen städtebaulichen Vertrag abschließen will. Das ist im Moment mein Dilemma an der Stelle. Wenn Sie das als fest definierte Ziele hier einbringen wollen und verbunden mit der Erwartungshaltung, dass dem die EnBW im Rah- men ihrer betriebswirtschaftlichen Herausforderung zustimmt, dann kann ich da nicht mehr mitgehen, wenn Sie sagen, das ist die Zieldefinition, die sich aus Ihrer Sicht durch un- ser Klimaschutzkonzept ergibt und wir gucken, wie weit wir dann kommen, ohne das Bau- projekt zu gefährden, dann hätte sich der Antrag erledigt. So ist es auch zu verstehen, was wir hier in unserer Stellungnahme formuliert haben. Das ist nochmal so ein bisschen das Auffächern, wo wir uns im Moment aus meiner Sicht gerade bewegen. Wir erleben durchaus auch, und ich sage mal, Herr Habeck ist jetzt nicht gerade als Klimaschutzgegner verschrien, dass auch die Ampel vorher sich zur Notwendig- keit übergangstechnischer Gaskraftwerke geäußert hat. Ich kann auch nicht die EnBW zwingen, am Ende grünen Wasserstoff zu verfeuern, der es so unwirtschaftlich macht oder der überhaupt nicht da ist. Also wir müssen bestimmte Dinge schon auch ein Stück weit der betriebswirtschaftlichen Sinnhaftigkeit überlassen, von der wir heute noch nicht wis- sen, wie sie 2031, 2033 oder 2035 aussieht. Insofern können wir die Dinge nicht so hart – 11 – formulieren, wie sie vielleicht wünschenswert wären. Ich habe lieber am Ende einen Kraft- werkstandort in Karlsruhe erhalten mit den Vorteilen und auch mit der Chance, über einen städtebaulichen Vertrag doch noch mehr zu erreichen, als wenn anderswo es einfach auf einem Kraftwerksgelände möglich wäre und nur das dortige Regierungspräsidium sich um Emissionsschutz und so einen Krempel kümmern muss, aber nicht mit den Möglichkeiten, die wir hier haben. Insofern wäre meine dringende Bitte, dass Sie uns den Verhandlungsweg offen halten, dass wir gerne diese Dinge alle noch weiter berücksichtigen. Der städtebauliche Vertrag wird Ihnen auch noch einmal vorgelegt, und da können Sie dann endgültig sagen, wir ma- chen es oder wir machen es nicht. Im Koalitionsausschuss der Bundesregierung ist ange- kündigt, dass man spätestens 2027 für alle zukünftigen Projekte die Regeln festgesetzt ha- ben will und durchaus schon vorher entsprechend mit der ersten Tranche oder einer ersten Tranche hier in die Ausschreibung geht. Bis dahin sind wir vielleicht auch gerade mal so weit, also ich kann es nicht einschätzen, wie lange wir brauchen, aber lassen Sie uns bitte die Verhandlungen weiterführen, lassen Sie uns nicht die durch zu festgelegte Ziele von vornherein zu sehr erschweren, und lassen Sie uns vor allem die Optionen offen, dass wir einen Kraftwerkstandort Karlsruhe erhalten können und dass wir jetzt so schnell von der Kohle runtergehen und dann trotzdem ein Stück weit hier einen Kraftwerkstandort erhal- ten können, der dann übrigens wasserstofffähiger ist als viele andere Standorte, das ist erst einmal auch durchaus als Vorteil zu betrachten. Ich sage es einmal so etwas plump, wenn am Ende die, die gar keine Dekarbonisierung wollen, mit denen, die noch mehr Klimaschutz wollen, am Ende den Kraftwerkstandort hier niederstimmen, dann haben wir alle nichts davon. Deswegen bitte ich an der Stelle um das Vertrauen in uns, aber nicht um zu feste Festlegungen, die uns am Ende im Grunde aus dem ganzen Wettbewerb rauskegeln. Damit haben wir am Ende wirklich nichts er- reicht. Das vielleicht noch als meinen Versuch. Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Ich würde um kurze Unterbrechung bitten, drei Minuten. Der Vorsitzende: Ja, vielen Dank. Fünf Minuten, drei Minuten, nein, sagen wir mal fünf, okay? Stadträtin Dr. Klingert (GRÜNE): Okay, danke. (Unterbrechung der Sitzung von 17:55 bis 17:59 Uhr) Der Vorsitzende: Wir können die unterbrochene Sitzung fortsetzen. Ich würde mich bereit erklären, im Sinne der Umsetzung des Karlsruher Klimaschutzkonzepts die hier vorgegebe- nen Ausführungen in den Verhandlungen eben entsprechend zu vertreten und anzustre- ben als Ziel. Uns ist aber allen klar, das sage ich auch dazu, dass wir betriebswirtschaftliche Aspekte und all diese Dinge am Ende berücksichtigen müssen. Das kann ich abschließend nicht beurteilen. Wenn das für die GRÜNE-Fraktion so okay wäre, dann würde ich das so vertreten, und dann würde es aber nur Sinn machen, wenn wir dann den Antrag damit zu- nächst als erledigt betrachten. Ist das okay? - Ihr nickt. – 12 – Dann können wir jetzt mit dieser ergänzenden Klarstellung und auch Aufgabenübertra- gung die Beschlussvorlage der Verwaltung hier zur Abstimmung stellen, und ich bitte um Ihr entsprechendes Votum ab jetzt. – Das ist eine mehrheitliche Zustimmung. Zur Beurkundung: Die Schriftführerin: Hauptamt - Ratsangelegenheiten – 11. Dezember 2025