Kostenlose Beförderung von Fahrradfahrenden zwischen Wettersbach und Haltestelle Wolfartsweier-Süd in der Buslinie 47 Antrag der Bündnis90/Die Grünen Ortschaftsratsfraktion Wettersbach

Vorlage: 2025/0746
Art: Antrag
Datum: 05.08.2025
Letzte Änderung: 29.09.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wettersbach
Erwähnte Stadtteile: Grünwettersbach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wettersbach (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 14.10.2025

    TOP: 5

    Rolle: Kenntnisnahme

    Ergebnis: Kenntnisnahme

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0746 Eingang: 05.08.2025 Kostenlose Beförderung von Fahrradfahrenden zwischen Wettersbach und Haltestelle Wolfartsweier- Süd in der Buslinie 47 Antrag der Bündnis90/Die Grünen Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 14.10.2025 5 Ö Kenntnisnahme Antrag auf kostenlose Beförderung von Fahrradfahrenden zwischen Wettersbach und der Haltestelle Wolfartsweier-Süd in der Buslinie 47, solange der Radweg auf der L623 nicht fertiggestellt ist. Dies soll die allgemeine Sicherheit der Fahrradfahrenden erhöhen. Zudem möchte Wettersbach damit einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele von Paris leisten, zu denen sich ja auch Karlsruhe bekennt. Es wird davon ausgegangen, dass dadurch mehr Radmobilität zulasten des Autoverkehrs ermöglicht wird. Begründung: Untersuchungen haben ergeben, dass viele potenzielle Radfahrerinnen und Radfahrer aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit nicht auf das Fahrrad umsteigen. Dies betrifft insbesondere die L623 zwischen Grünwettersbach und Wolfartsweier. Familien mit Kindern, ältere Menschen und andere Radfahrende haben Angst, diese Straße zu benutzen. Die Verzögerung beim Ausbau des Radweges zwischen Wolfartsweier und Grünwettersbach verschärft diese unhaltbare Situation. Um diesem Problem zu begegnen, schlagen wir vor, dass bis zur Fertigstellung des Radweges ein kostenloser Transport von Radfahrern zwischen Wettersbach und der Haltestelle Wolfartsweier-Süd in der Buslinie 47 eingerichtet wird. Dies würde es unsicheren Radfahrern ermöglichen, sicher von Wettersbach in die Innenstadt zu gelangen. Sollte es notwendig sein, die Stadtverwaltung und den KVV in diesen Antrag einzubeziehen, bitten wir die Ortsverwaltung, dies zu veranlassen. Gundula Lüchtrath-Klöckner, Jessica Rabenschlag und Dr. Jenny Winkler Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

  • Stellungnahme Antrag Wettersbach
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0746 Verantwortlich: Dez. 1 Dienststelle: Ortsverwaltung Wettersbach Kostenlose Beförderung von Fahrradfahrenden zwischen Wettersbach und Haltestelle Wolfartsweier-Süd in der Buslinie 47 Antrag der Bündnis90/Die Grünen Ortschaftsratsfraktion Wettersbach Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wettersbach 14.10.2025 5 Ö Kenntnisnahme Kurzfassung Der KVV hat den Antrag beantwortet. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☐ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☒ Ja ☐ Korridorthema: Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Für Fahrgäste/Kunden des KVV mit gültigem Fahrausweis ist die Fahrmitnahme außer montags bis freitags 6 bis 9 Uhr kostenfrei. Die Ausschlusszeit begründet sich darin, dass in der morgendlichen Hauptverkehrszeit die Busse in der Regel durch Schüler- und Berufsverkehr bereits so stark ausgelastet sind, dass eine Mitnahme von Fahrrädern aus diesen Gründen selbst für zahlende Fahrgäste nicht zugelassen werden kann. Ein zusätzlich generiertes Fahrradaufkommen kann somit nicht bedient werden. In den übrigen Zeiten muss die Mitnahme von Fahrrädern beschränkt bleiben auf Fahrgäste/Kunden des KVV, da die Busse je nach Größe nur über sehr beschränkte Mitnahmekapazitäten verfügen (2 bis max. 3 Fahrräder je nach Bustyp). Diese Kapazitäten werden zudem auch für die Beförderung von Kinderwägen, Rollstühlen, Rollatoren, größeren Gepäckstücken benötigt. Ferner wären durch eine entsprechende Regelung Mitnahmeeffekte zu befürchten, dass Fahrgäste nur deshalb ein Fahrrad mitführen, um kostenfrei befördert zu werden. Eine entsprechende Regelung wie beantragt, würde sich somit in mehrfacher Hinsicht sehr beeinträchtigend für Fahrgäste ohne Fahrrad auswirken, insbesondere auch für Fahrgäste, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind. Der Antrag wird als erledigt betrachtet.