Möglichkeiten zur Umgestaltung in der Steinkreuzstraße zwischen Katzenberg- und Ringstraße

Vorlage: 2025/0732
Art: Antrag
Datum: 25.08.2025
Letzte Änderung: 30.10.2025
Unter Leitung von: Ortsverwaltung Wolfartsweier
Erwähnte Stadtteile: Durlach, Wolfartsweier

Beratungen

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 15.10.2025

    TOP: 4

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

  • Ortschaftsrat Wolfartsweier (öffentlich/nicht öffentlich)

    Datum: 12.11.2025

    TOP: 1.1

    Rolle: Entscheidung

    Ergebnis: Keine Angabe

Zusätzliche Dateien

  • Antrag Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0732 Eingang: 23.07.2025 Möglichkeiten zur Umgestaltung in der Steinkreuzstraße zwischen Katzenberg- und Ringstraße Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 15.10.2025 4 Ö Entscheidung - abgesetzt - Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.11.2025 1.1 Ö Entscheidung Die Steinkreuzstraße wurde im Abschnitt zwischen der Katzenbergstraße und dem Ortsausgang in Richtung Ettlingen bereits umgestaltet. Der anschließende Bereich in Richtung Durlach – konkret zwischen der Katzenbergstraße und dem Ortsausgang nach Durlach – ist baulich bislang jedoch unverändert geblieben. Einziger gestalterischer Eingriff war die Markierung eines Fahrradschutzstreifens auf der Fahrbahn. Dieser ist inzwischen stark verblasst und kaum noch erkennbar. Eine Erneuerung der Markierung ist daher dringend geboten. Die Baumaßnahmen in der Steinkreuzstraße 16 stehen kurz vor dem Abschluss. Auch das Areal in der Steinkreuzstraße 14 wurde mittlerweile mit Wohnbebauung erschlossen. Damit sind die baulichen Entwicklungen entlang der Steinkreuzstraße in diesem Bereich weitgehend abgeschlossen. Zwischen der Hangstraße und der Steinkreuzstraße befindet sich ein Grünstreifen, der mit Hainbuchenhecken bepflanzt ist. Diese müssen regelmäßig und mit erheblichem Pflegeaufwand zurückgeschnitten werden. Eine Umgestaltung dieses Bereichs – beispielsweise durch die Pflanzung von Bäumen anstelle der Hecken – würde nicht nur die Pflege vereinfachen, sondern auch das Mikroklima deutlich verbessern. Im Rahmen der Neubebauung auf dem Grundstück der ehemaligen KFZ-Werkstatt (Steinkreuzstraße 16) wurde die Bebauung näher an die Grundstücksgrenze herangerückt. Eine mögliche Erneuerung des Radschutzstreifens mit einer Breite von 1,5 Metern würde den Straßenraum weiter einengen. Auch die Bushaltestelle "Wolfartsweier Mitte", deren barrierefreier Umbau noch aussteht, würde durch eine Umgestaltung vermutlich weiter in den Straßenraum hineinragen, wobei Eigentumsgrenzen berücksichtigt werden müssten. Ein weiterer Punkt betrifft die parallel verlaufende Hangstraße: Von vielen Bürgerinnen und Bürgern wird die verkehrsplanerische Situation in diesem Bereich als unglücklich empfunden. Die Steinkreuzstraße und die Hangstraße wirken hier als trennendes Element zwischen den Ortsteilen. Da davon auszugehen ist, dass dieser Abschnitt künftig stärker von Fußgängern und Radfahrenden genutzt wird, halten wir eine verkehrsplanerische und gestalterische Überplanung für dringend erforderlich. Ziel muss es sein, den Straßenraum sicherer und attraktiver für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmende zu gestalten, die trennende Wirkung der Straße zu minimieren und die Geschwindigkeit des motorisierten Individualverkehrs zu reduzieren. In der Antwort auf unseren Antrag aus dem Jahr 2022 (Vorlage Nr.: 2023/0062) wurde mitgeteilt, dass aufgrund des damaligen guten bis sehr guten Straßenzustands eine bauliche Sanierung und damit verbunden eine planerische Überarbeitung mittelfristig nicht erforderlich sei. Die Verwaltung schlug damals vor, eine Überplanung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen – im Zusammenhang mit einer zukünftigen Straßensanierung und unter aktiver Beteiligung des Ortschaftsrats. – 2 – Inzwischen hat sich die Situation jedoch geändert: Im Zuge der Bauarbeiten an der Steinkreuzstraße 16 kam es zu einer Straßensenkung, wodurch der betreffende Abschnitt nun sanierungsbedürftig ist. Damit ergibt sich aus unserer Sicht nun sehr wohl die Gelegenheit, im Zuge der notwendigen Sanierung auch eine gestalterisch-verkehrsplanerische Neuordnung dieses Abschnitts vorzunehmen – im Sinne eines integrierten Ansatzes unter Berücksichtigung der geänderten Rahmenbedingungen und unter aktiver Einbeziehung des Ortschaftsrats. Wir beantragen, dass das Stadtplanungsamt den genannten Streckenabschnitt überarbeitet und dem Ortschaftsrat die erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung zur Beratung und Stellungnahme vorlegt. Für die SPD-Fraktion im Ortschaftsrat Tino Huber, Julia Küffner, Mirko Hoffmann

  • Stellungnahme Antrag Wolfartsweier
    Extrahierter Text

    Stellungnahme zum Antrag Gedruckt auf 100 Prozent Recyclingpapier Vorlage Nr.: 2025/0732 Verantwortlich: Dez. 6 Dienststelle: StPla Möglichkeiten zur Umgestaltung in der Steinkreuzstraße zwischen Katzenberg- und Ringstraße Antrag der SPD-Ortschaftsratsfraktion Gremien Termin TOP Ö / N Zuständigkeit Ortschaftsrat Wolfartsweier 15.10.2025 4 Ö Entscheidung - abgesetzt - Ortschaftsrat Wolfartsweier 12.11.2025 1.1 Ö Entscheidung Kurzfassung Die Schutzstreifen in der Steinkreuzstraße wurden inzwischen neu markiert. Eine Sanierung der Steinkreuzstraße und des Anschlusses an die Hangstraße stehen aktuell nicht an. Im Rahmen einer zukünftigen Sanierung werden die genannten Aspekte der Antragstellenden berücksichtigt. Punktuelle Schäden in der Steinkreuzstraße werden von dem Verursacher behoben. Eine Ergänzung des Grünstreifens, bzw. der Hecke durch Bäume wird positiv bewertet. Die Umgestaltung ist abhängig von verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen des Gartenbauamtes. Der Ortschaftsrat beauftragt das Gartenbauamt mit der Erstellung der entsprechenden Ausführungsplanung. Finanzielle Auswirkungen Ja ☐ Nein ☒ ☒ Investition ☐ Konsumtive Maßnahme Gesamtkosten: Jährliche/r Budgetbedarf/Folgekosten: Gesamteinzahlung: Jährlicher Ertrag: Finanzierung ☐ bereits vollständig budgetiert ☐ teilweise budgetiert ☐ nicht budgetiert Gegenfinanzierung durch ☐ Mehrerträge/-einzahlung ☐ Wegfall bestehender Aufgaben ☐ Umschichtung innerhalb des Dezernates Die Gegenfinanzierung ist im Erläuterungsteil dargestellt. CO 2 -Relevanz: Auswirkung auf den Klimaschutz Bei Ja: Begründung | Optimierung (im Text ergänzende Erläuterungen) Nein ☒ Ja ☐ positiv ☐ negativ ☐ geringfügig ☐ erheblich ☐ IQ-relevant Nein ☐ Ja ☒ Korridorthema: Mobilität Abstimmung mit städtischen Gesellschaften Nein ☒ Ja ☐ abgestimmt mit – 2 – Erläuterungen Markierung des Schutzstreifens Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg hat dem Ordnungs- und Bürgeramt über das Regierungspräsidium Karlsruhe die Ausnahmegenehmigung für die Anordnung des Radschutzstreifens bei schmaler Kernfahrbahn in eigener Zuständigkeit in der Steinkreuzstraße zukommen lassen. Die derzeitige Markierung kann daher erneuert werden. Dies ist inzwischen erfolgt. Hierfür bedurfte es keiner neuen Anordnung. Sollte es in der Steinkreuzstraße zu einer Deckensanierung kommen, sollte der Schutzstreifen dann auf 1,50 Meter verbreitert werden. Der betroffene Abschnitt soll darüber hinaus weiter beobachtet werden. Sanierung/Umbau und Anschluss an die Hangstraße Der Straßenzustand befindet sich noch in einem guten Zustand. Nur im Bereich der Neubauten sind punktuelle Sanierungen notwendig, die vom Verursacher mit zu tragen sind. Ein Gesamtumbau steht nicht an. Die festgestellte Absenkung der Fahrbahn im Bereich Steinkreuzstraße 16 ist die Folge einer privaten Baumaßnahme. Die Schadensbeseitigung liegt daher in der Verantwortung des Verursachers. Da das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Umfang des Schadens im Straßenuntergrund derzeit nicht durch das Tiefbauamt beurteilt werden kann und das Tiefbauamt daher auch keine Vorgaben macht, inwiefern eine Sanierung erfolgen könnte, wurde der Bauherr aufgefordert, ein entsprechendes Gutachten in Auftrag zu geben. Dieses Gutachten soll den Schaden konkret erfassen und als Grundlage für ein geeignetes Sanierungskonzept dienen. Hinsichtlich der Gesamtlänge der Steinkreuzstraße handelt es sich bei der beschriebenen Absenkung um einen punktuellen Schadensfall. Aus diesem Grund sehen wir derzeit keine Veranlassung, den gesamten Straßenabschnitt zu überplanen. Grundsätzlich müsste von Seiten des Stadtplanungsamtes zunächst eine Vorplanung erstellt und diese abgestimmt werden. Bei Neubau sollten alle Knotenpunkte auf Verkehrssicherheit überprüft werden und gegebenenfalls planerisch angepasst werden. Grünstreifen Die antragstellende Fraktion bewertet die großgewachsene Hecke als sehr aufwändig in der Pflege – eine Einschätzung, die das Gartenbauamt bestätigt. Gleichzeitig trägt das umfangreiche Wurzelwerk der Hainbuchenhecke entscheidend zur Stabilisierung der Böschung und zum Schutz vor Erosion bei. Zudem stellt die Hecke eine optisch ansprechende und teilweise lärmmindernde Barriere zwischen der Hauptstraße und der angrenzenden Wohnbebauung dar. Darüber hinaus bietet das Heckengehölz wertvolle und sichere Nistmöglichkeiten für Tiere. Aus diesen Gründen empfiehlt das Gartenbauamt keine vollständige Rodung der Hecke. – 3 – Eine Baumpflanzung auf der Grünfläche ist jedoch nach weiterer Prüfung nicht ausgeschlossen, sofern dadurch keine wichtigen Funktionen wie eine Freihaltetrasse beeinträchtigt werden. Erste Untersuchungen zeigen keine relevanten Leitungen im Boden, und die flache Ausprägung der Böschungskrone ermöglicht grundsätzlich die Pflanzung von Bäumen an der Böschungskante. Dabei müsste die Hecke an den vorgesehenen Baumstandorten vermutlich punktuell zurückgenommen werden. Nach erster Einschätzung wäre ein Abstand von 10 bis 12 Metern zwischen den Bäumen sinnvoll. Durch die zusätzlichen Bäume und den Erhalt der Hecke ist jedoch nicht mit einer Reduzierung des Pflegeaufwands zu rechnen. Die Pflanzung von Bäumen wird jedoch positiv bewertet, sowohl für den Straßenraum als auch im Hinblick auf das Mikroklima. Die Umgestaltung ist abhängig von verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen des Gartenbauamtes.